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DE202007001682U1 - Leergutrücknahmeautomat - Google Patents

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DE202007001682U1
DE202007001682U1 DE200720001682 DE202007001682U DE202007001682U1 DE 202007001682 U1 DE202007001682 U1 DE 202007001682U1 DE 200720001682 DE200720001682 DE 200720001682 DE 202007001682 U DE202007001682 U DE 202007001682U DE 202007001682 U1 DE202007001682 U1 DE 202007001682U1
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vending machine
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Abstract

Leergutrücknahmeautomat (10) mit einem vorzugsweise im Takt antreibbaren Horizontalförderer zum Transport (11) von flach liegend aufgelegten Gebinden (14, 15) wie Flaschen und Dosen, mit einer im Bereich des Horizontalförderers (11) installierten Erkennungseinheit für die mittels des Horizontalförderers (11) transportierbaren Gebinde (14, 15), und mit einer Steuerung, in den die von der Erkennungseinheit ermittelten Werte einspeisbar und in Steuersignale für den Horizontalförderer (11) sowie zur Ermittlung des Pfandwertes jedes Gebindes (14, 15) umwandelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Horizontalförderers (11) eine Durchwurf-Sperreinrichtung (16) angeordnet ist, die in eine Sperrstellung und in eine Durchlaufstellung für die auf dem Horizontalförderer (11) aufgelegten Gebinde (14, 15) bringbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Leergutrücknahmeautomaten nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Die in Rede stehenden Leergutrücknahmeautomaten werden bevorzugt in Supermärkten aufgestellt, damit die Kunden entleerte Gebinde wie Flaschen und Dosen zurückgeben können. Es werden jedoch nur Gebinde zurückgenommen, die mit Pfand verkauft wurden. Werden in den Leergutrücknahmeautomaten Einweggebinde eingegeben, werden diese nicht angenommen. Darüber hinaus kann die Steuerung des Leergutrücknahmeautomaten optional so programmiert sein, dass nur solche Dosen und Flaschen angenommen werden, die in dem jeweiligen Markt verkauft werden. Der Leergutrücknahmeautomat ist an der Frontseite mit einer Öffnung versehen, damit die zurückzugebenden Gebinde auf den Horizontalförderer liegend aufgelegt werden können, d.h. die Mittellängsachse des Gebindes steht horizontal. Normalerweise steht der Boden des Gebindes vorn, in der Durchlaufrichtung gesehen. Sobald das erste Gebinde aufgelegt ist, wird der Horizontalförderer in Betrieb gesetzt, so dass das Gebinde in den Bereich der Erkennungseinheit transportiert wird. Der Horizontalförderer wird dann stillgesetzt, damit die Erkennungseinheit die notwendigen Werte ermittelt. Sobald die Freigabe durch den Rechner erfolgt, wird der Horizontalförderer wieder in Betrieb gesetzt, so dass das nächste Gebinde in den Bereich der Erkennungseinheit transportiert werden kann. Dem Horizontalförderer kann eine weitere Fördereinrichtung nachgeschaltet sein, um die Gebinde weiterzufördern. Der Horizontalförderer für nacheinander einzugebende Gebinde ist im oberen Bereich des in Leergutrücknahmeautomaten installiert. Im unteren Bereich ist in der Regel ein weiterer Horizontalförderer und eine Erkennungseinheit für ganz oder teilweise gefüllte Kasten vorgesehen.
  • Die Zurücknahme der Gebinde mittels des Leergutrücknahmeautomaten erfolgt ohne Aufsicht. Es ist nun festgestellt worden, dass nicht angenommene Gebinde durch den Erkennungsbereich geworfen werden, so dass sie von der Fördereinrichtung abtransportiert werden. Ferner ist festgestellt worden, dass auch Gebinde in nicht ordnungsgemäßer Weise nachgeschoben werden. Durch die zuvor genannten Umstände wird der Rücknahmeablauf gestört. Es ist darüber hinaus auch noch festgestellt worden, dass an ein Gebinde ein Faden angebunden wird, so dass nach der Annahme und der Registrierung des Gebindes dieses wieder entnommen wird und erneut auf den Horizontalförderer abgelegt wird, so dass in betrügerischer Weise eine mehrmalige Registrierung erfolgt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Leergutrücknahmeautomaten der eingangs näher beschriebenen Art so weiterzuentwickeln, dass keine Gebinde in den Bereich hinter, bezogen auf die Durchlaufrichtung der Gebinde, die Erkennungseinrichtung eingeworfen werden können, und dass darüber hinaus eine Zurücknahme von bereits durch die Erkennungseinheit erfassten Gebinden verhindert wird.
  • Die gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, dass oberhalb des Horizontalförderers eine Durchwurf-Sperreinrichtung angeordnet ist, die in eine Sperrstellung und in eine Durchlaufstellung für die auf dem Horizontalförderer aufgelegten Gebinde bringbar ist.
  • Durch die Durchwurf-Sperreinrichtung wird zumindest der oberhalb des Horizontalförderers liegende Raum so abgeschirmt, dass ein Einwerfen der Gebinde durch den Bereich der Erkennungseinheit hindurch verhindert wird. Die Durchwurf-Sperreinrichtung ist so ausgelegt und wird so gesteuert, dass ausschließlich der Durchlauf der Gebinde durch die Erkennungseinheit nur durch den Transport mittels des Horizontalförderers möglich ist. Wenn sie an einer geeigneten Stelle montiert wird, wird darüber hinaus verhindert, dass ein erfasstes Gebinde wieder aus dem Bereich der Erkennungseinheit zurückgeholt werden kann.
  • Eine konstruktiv einfache Lösung wird erreicht, wenn die Durchwurf-Sperreinrichtung wenigstens einen Sperrflügel aufweist, der zumindest in den Bereich oberhalb des Horizontalförderers bringbar ist.
  • In der Sperrstellung steht der Sperrflügel dann in der Mitte des oberhalb des Horizontalförderers sich ergebenden Kanals. Man kann davon ausgehen, dass es zumindest wesentlich erschwert ist, ein Gebinde durch den Bereich der Erkennungseinheit zu werfen. Da der Sperrflügel von der Sperrstellung in die Durchlaufstellung bewegbar sein muss, verbleibt in der Sperrstellung seitlich daneben noch jeweils ein Freiraum. Um den Freiraum für die Bewegung des Sperrflügels zu verkleinern, ist vorgesehen, dass die Durchwerfsperreinrichtung zwei Sperrflügel aufweist, die gegenläufig bewegbar sind. Dadurch wird der oberhalb des Horizontalförderers liegende Kanal auch noch im Bereich seitlich neben dem Horizontalförderer abgeschirmt, so dass man davon ausgehen kann, dass es unmöglich ist, ein Gebinde durch den Bereich der Erkennungseinheit zu werfen.
  • In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass jeder Sperrflügel um eine horizontale, in Förderrichtung des Horizontalförderers erstreckende und oberhalb desselben angeordnete Achse schwenkbar ist. Diese Schwenkbarkeit bietet den Vorteil, dass die Bewegung mit einfachsten Mitteln zu erreichen ist.
  • Sofern die Durchwurf-Sperreinrichtung mit einem Sperrflügel ausgestattet ist, liegt dieser in der Mittellängsachse des Horizontalförderers. Sofern jedoch die Durchwurf-Sperreinrichtung zwei Sperrflügel aufweist, liegen diese horizontalen Schwenkachsen im gleichen Versatz zur Mittellängsachse des Horizontalförderers.
  • In einfachster Ausführung ist jeder Sperrflügel als Platte ausgebildet und in seiner Grundkontur trapezförmig gestaltet, wobei die größte Breite dem Horizontalförderer zugewandt liegt. Sofern die Durchwurf-Sperreinrichtung mit zwei Sperrflügeln ausgestattet ist, ist vorgesehen, dass jeder Sperrflügel mit einem Dämpfungselement versehen ist, wobei das Dämpfungselement eines ersten Sperrflügels auf einen ortsfesten Anschlag des zweiten Sperrflügels in der Sperrstellung auftrifft und dass das Dämpfungselement des zweiten Sperrflügels auf einen ortsfesten Anschlag auftrifft.
  • In einer bevorzugten Ausführung ist jedes Dämpfungselement eine Gasfeder, wobei auch in konstruktiv einfacher Weise jedes Dämpfungselement als ein Klotz aus einem elastisch verformbaren Material ausgebildet sein kann.
  • Eine konstruktiv einfache Lösung für die Verschwenkbarkeit der Sperrflügel in die Sperrstellung ist gegeben, wenn diese so gestaltet sind, dass sie durch Schwerkraft in die Sperrstellung bringbar sind oder dass sie mittels eines sich entladenden Kraftspeichers in die Sperrstellung bringbar sind. Ein solcher Kraftspeicher könnte in einfachster Ausführung eine Druckfeder sein.
  • Damit die Sperrflügel in die Durchlaufstellung schwenkbar sind, ist vorgesehen, dass sie mittels eines Drehantriebes schwenkbar sind. Damit beide Sperrflügel durch einen einzigen Drehantrieb verschwenkbar sind, ist außerdem vorgesehen, dass die Sperrflügel antriebstechnisch miteinander gekoppelt sind. Dies könnte beispielsweise durch zwei kämmende Zahnräder erfolgen, deren Teilkreisdurchmesser und deren Zähnezahlen gleich sind. Ein solcher Drehantrieb wäre beispielsweise ein Drehmagnet, der den Vorteil bietet, dass die Sperrflügel auch in der Durchlaufstellung von diesem gehalten werden. Dieser Drehmagnet ist in einfachster Weise an einer Trägerplatte festgelegt, wobei die Drehachse des Drehmagneten gleichzeitig die Schwenkachse eines Sperrflügels ist. Die Verwendung eines Drehmagneten bietet außerdem den Vorteil, dass auf Positionssensoren verzichtet werden kann.
  • Als alternative Lösung zum Verschwenken der Sperrflügel in die Durchlaufstellung ist noch vorgesehen, dass der Drehantrieb ein Elektromotor ist, und mit dem ein quer zur Drehachse des Elektromotors stehender Lagerbolzen antreibbar ist, auf den eine drehbare Scheibe aufgesetzt ist, die mit zwei einander gegenüberliegenden Bolzen bestückt ist. Die Anordnung ist so getroffen, dass die Sperrflügel in die Durchlaufstellung geschwenkt sind, wenn die Bolzen auf gleicher Höhe stehen.
  • In der Sperrstellung stehen die Bolzen der Scheibe senkrecht übereinander. Durch Drehung um einen Winkel von ca. 90° werden die Sperrflügel dann auseinander gefahren. Dazu sind die von den Bolzen überfahrenen Bereiche der Sperrflügel als Kurven gestaltet. In der Durchlaufstellung der Durchwurf-Sperreinrichtung steht dann jeder Bolzen in dem der Schwenkachse abgewandten Bereich der Kurve.
  • Damit das Gebinde nicht mittels eines daran befestigten Fadens nach der Registrierung durch die Erkennungseinheit zurückgeholt werden kann, ist vorgesehen, dass die Durchlauf-Sperreinrichtung angrenzend an den Aufgabebereich des Horizontalförderers installiert ist.
  • Damit die zu bewegende Masse der Sperrflügel möglichst gering ist, ist vorgesehen, dass zumindest jeder Sperrflügel an einer Seite abgewinkelt ist. Sofern die Durchwurf-Sperreinrichtung mit zwei Sperrflügeln ausgestattet ist, liegen diese abgewinkelten Kanten außen, d.h. an den einander abgewandt liegenden Kanten.
  • Anhand der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 die Frontansicht eines Leergutrücknahmeautomaten in der Durchlaufstellung der Sperrflügel rein schematisch
  • 2 eine der 1 entsprechende Darstellung, bei der jedoch die Sperrflügel in der Sperrstellung sind
  • 3 eine der 2 entsprechende Darstellung den Antrieb zeigend
  • 4 eine der 3 entsprechende Draufsicht
  • 5 eine der 3 entsprechende Darstellung, mit Blick auf die Unterseite des Antriebes, bei der jedoch die Sperrflügel in der Durchlaufstellung sind und
  • 6 eine Variante, bei der die Sperrflügel mittels eines Elektromotors in die Durchlaufstellung verfahrbar sind.
  • Aus Gründen der vereinfachten Darstellung ist in den Figuren lediglich die Frontseite dargestellt, von der aus die zurückzunehmenden Gebinde einzeln eingegeben werden. Der Getränkerücknahmeautomat 10 ist mit einem Horizontalförderer 11 ausgestattet, der im dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei Riementrieben 12, 13 gebildet ist. Diese Riementriebe 12, 13 sind gegensinnig gegen die Horizontale geneigt, und zwar so, dass die einander zugewandt liegenden Kanten des Riementriebes tiefer stehen als die einander abgewandt liegenden, so dass dadurch die andeutungsweise dargestellte Flasche 14 oder die Dose 15 geführt wird. Die Riementriebe 12, 13 können Flach- oder Rundriemen aufweisen.
  • Sobald eine Flasche 14 oder eine Dose 15 auf den Endbereich des Horizontalförderers 11 aufgelegt wird, wird dieser in Betrieb gesetzt. Die Flasche oder die Dose 15 wird dann in eine nicht näher erläuterte Erkennungseinheit transportiert, und der Horizontalförderer 11 wird stillgesetzt. Die Erkennungseinheit übermittelt die Werte an den Rechner des Getränkerücknahmeautomaten 10 und es erfolgt dann der Abtransport der Flasche 14 bzw. der Dose 15. Darüber hinaus wird der Pfandwert angezeigt. Werden mehrere Flaschen oder Dosen 15 eingegeben, wird die Summe aus den einzelnen Pfandwerten gebildet. Handelt es sich jedoch um eine Einwegflasche oder um eine Einwegdose, muss diese zurückgenommen werden.
  • Damit keine Flasche oder Dose durch die Erkennungseinheit geworfen werden kann, ist der Getränkerücknahmeautomat 10 mit einer Durchwurf-Sperreinrichtung 16 versehen, die zwei Sperrflügel 17, 18 aufweist, die um horizontale Achsen 19, 20 schwenkbar sind. Die Sperreinrichtung 16 ist oberhalb des Horizontalförderers 11 angeordnet und die Achsen 19, 20 erstrecken sich in Förderrichtung des Horizontalförderers 11. Sie stehen außerdem im Versatz zur Mittellängsachse des Horizontalförderers 11.
  • Die Sperrflügel 17, 18 können so gestaltet sein, dass sie selbsttätig, d.h. durch die Schwerkraft in die in der 2 dargestellte Sperrstellung schwenken. Um die Sperrflügel 17, 18 in die in der 1 dargestellte Durchlaufstellung zu bringen, ist ein Drehantrieb 21 vorgesehen, der bei den Ausführungen gemäß den 1 bis 5 als Drehmagnet ausgebildet ist. In der Durchlaufstellung werden die Sperrflügel 17, 18 dann gehalten.
  • Damit die einander zugewandten Kanten der beiden Sperrflügel 17, 18 sich nicht berühren, ist vorgesehen, dass an einem Sperrflügel, im dargestellten Ausführungsbeispiel ist es der Sperrflügel 17 mit einem Dämpfungselement, beispielsweise in Form einer Gasfeder versehen, die auf einen am anderen Sperrflügel, im dargestellten Ausführungsbeispiel der Sperrflügel 18 befestigten Anschlag 23 trifft. Der andere Sperrflügel, im dargestellten Ausführungsbeispiel der Sperrflügel 18, ist ebenfalls mit einem Dämpfungselement 24 versehen, das jedoch gegen einen ortsfesten, am Gestell festgesetzten Anschlag 25 auftrifft, wenn die Sperrflügel 17, 18 in die Durchlaufstellung verfahren werden.
  • Die Dämpfungselemente 22, 24 könnten Gasfedern sein, es ist jedoch auch denkbar, dass elastisch verformbare Dämpfer verwendet werden, beispielsweise aus Gummi oder einem gummiähnlichen Kunststoff. Wie die 3 bis 5 zeigen, wird für beide Sperrflügel 17, 18 nur ein Drehantrieb 21 benötigt, da auf die beiden Achsen 19, 20 zwei miteinander kämmende Zahnräder 26, 27 aufgesetzt sind. Das in der Darstellung gemäß den 1 und 2 linke Zahnrad 26 wird direkt von dem Drehantrieb 21 angetrieben, so dass das rechte Zahnrad 27 das getriebene Zahnrad ist.
  • Die 3 zeigt, dass der Drehantrieb 21 an einer Trägerplatte 28 festgelegt ist. Diese Trägerplatte 28 ist an zwei Distanzstücken 29, 30 befestigt. An der gegenüberliegenden Seite ist zur Lagerung der Achsen 26, 27 noch eine Lagerplatte 31 angeordnet.
  • Die 5 zeigt, dass anstelle des Dämpfungselementes 22 in Form einer Gasfeder ein klotzartiges Dämpfungselement 32 verwendet werden kann, der aus einem elastischen Material besteht. Ein solches Material wäre beispielsweise Gummi oder Moosgummi. Der Anschlag 23 könnte unverändert bleiben, ist jedoch gegenüber der Ausführung gemäß der 1 und 2 an der anderen Seite des Sperrflügels montiert.
  • Die Ausführung nach der 6 zeigt, dass der Drehantrieb auch ein Elektromotor 33 sein kann, der als Getriebemotor ausgebildet sein kann. Auf einen Lagerbolzen 34, der rechtwinklig zur Drehachse des Elektromotors 33 steht, ist eine Scheibe 35 drehfest aufgesetzt. Auf diese Scheibe 35 sind zwei Bolzen 36, 37 im äußeren Randbereich befestigt. Anstelle dieser Bolzen 36, 37 könnten auch auf Bolzen aufgesetzte Rollen verwendet werden. Diese Bolzen 36, 37 stehen einander diametral gegenüber.
  • In der Darstellung mit den Sperrflügeln 17, 18 in der Durchlaufstellung stehen die Bolzen 36, 37 auf gleicher Höhe. In der Sperrstellung der Sperrflügel 17, 18 stehen sie übereinander. Die Sperrflügel 17, 18 sind im Bewegungsbereich der Bolzen 36, 37 mit Kurven 38, 39 versehen, so dass durch Drehung der Scheibe 35 die Sperrflügel 17, 18 in die gezeichnete Durchlaufstellung geschwenkt werden. Bei dieser Ausführung sind noch nicht dargestellte Sensoren notwendig, die die Endstellungen der Sperrflügel 17, 18 begrenzen.
  • Bei allen Ausführungen werden die Sperrflügel 17, 18 durch Kraftspeicher, vorzugsweise durch Druckfedern, von der Durchlaufstellung in die Sperrstellung verfahren. Ferner ist es auch möglich, dass die Sperrflügel 17, 18 so gestaltet und so gelagert sind, dass sie selbsttätig durch Schwerkraft von der Durchlaufstellung in die Sperrstellung schwenken. Wie die Figuren zeigen, sind zur Erhöhung der Stabilität die äußeren Ränder der beiden Sperrflügel 17, 18 mit Abwinkelungen 40, 41 versehen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Wesentlich ist, dass vorzugsweise zwei gegenläufig schwenkbare Sperrflügel 17, 18 vorgesehen sind, die so gesteuert und montiert sind, dass keine Flaschen 14 oder Dosen 15 durch den Bereich oberhalb des Horizontalförderers sowie durch den Bereich der Erkennungseinheit geworfen werden können. Besonders vorteilhaft ist, wenn die Durchlaufsperreinrichtung im Aufgabebereich des Horizontalförderers 11 montiert ist, da es dann nicht mehr möglich ist, dass nach der Registrierung der Flasche 14 oder der Dose 15 durch die Erkennungseinheit die Flasche 14 oder die Dose aus dem Getränkerücknahmetautomaten herausgezogen werden kann.

Claims (18)

  1. Leergutrücknahmeautomat (10) mit einem vorzugsweise im Takt antreibbaren Horizontalförderer zum Transport (11) von flach liegend aufgelegten Gebinden (14, 15) wie Flaschen und Dosen, mit einer im Bereich des Horizontalförderers (11) installierten Erkennungseinheit für die mittels des Horizontalförderers (11) transportierbaren Gebinde (14, 15), und mit einer Steuerung, in den die von der Erkennungseinheit ermittelten Werte einspeisbar und in Steuersignale für den Horizontalförderer (11) sowie zur Ermittlung des Pfandwertes jedes Gebindes (14, 15) umwandelbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass oberhalb des Horizontalförderers (11) eine Durchwurf-Sperreinrichtung (16) angeordnet ist, die in eine Sperrstellung und in eine Durchlaufstellung für die auf dem Horizontalförderer (11) aufgelegten Gebinde (14, 15) bringbar ist.
  2. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchwurf-Sperreinrichtung (16) wenigstens einen bewegbaren Sperrflügel (17, 18) aufweist, der zumindest in den Bereich oberhalb des Horizontalförderers (11) bringbar ist.
  3. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchwurf-Sperreinrichtung (16) zwei Sperrflügel (17, 18) aufweist, die gegenläufig bewegbar sind.
  4. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Sperrflügel (17, 18) um eine horizontale, sich in Förderrichtung des Horizontalförderers (11) erstreckende und oberhalb desselben angeordnete Achse (19, 20) schwenkbar ist.
  5. Leergutrücknahmeautomat, nach Anspruch 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Achsen (19, 20) im gleichen Versatz zur Mittellängsachse des Horizontalförderers (11) angeordnet sind.
  6. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Sperrflügel (17, 18) in seiner Grundkontur trapezförmig gestaltet ist, wobei die größte Breite dem Horizontalförderer (11) zugewandt liegt.
  7. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Sperrflügel (17, 18) mit einem Dämpfungselement (22, 24) versehen ist, wobei das Dämpfungselement (22) des ersten Sperrflügels (17) auf einen ortsfesten Anschlag (23) des zweiten Sperrflügels (18) auftrifft, und das Dämpfungselement (24) des zweiten Sperrflügels (18) gegen einen festen Anschlag (25) auftrifft.
  8. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Dämpfungselement (22, 24) als Gasfeder ausgebildet oder als ein Klotz (32) aus einem elastischen verformbaren Material, wie z.B. Gummi, Moosgummi oder dergleichen ausgebildet ist.
  9. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Sperrflügel (17, 18) selbsttätig durch Schwerkraft oder durch jeweils einen Kraftspeicher, vorzugsweise durch eine Druckfeder, in die Sperrstellung bringbar ist.
  10. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrflügel bzw. die Sperrflügel (17, 18) mittels eines Drehantriebes (21) in die Durchlaufstellung bewegbar sind.
  11. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 10, bei dem die Durchlaufsperreinrichtung (16) mit zwei Sperrflügeln (17, 18) ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrflügel (17, 18) antriebstechnisch miteinander gekoppelt sind.
  12. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die antriebstechnische Kopplung durch zwei drehfest auf die Achsen (19, 20) aufgesetzte, miteinander kämmende Zahnräder (26, 27) mit gleichen Teilkreisdurchmessern und gleichen Zähnezahlen gebildet ist.
  13. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehantrieb (21) ein Drehmagnet ist, der an einer Trägerplatte (28) festgelegt ist.
  14. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehantrieb (21) ein Elektromotor ist, mit dem ein quer zur Drehachse des Motors stehender Lagerbolzen (34) antreibbar ist, auf den eine Scheibe (35) aufgesetzt ist, die mit zwei einander diametral gegenüberliegenden Bolzen (36, 37) bestückt ist.
  15. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Sperrflügel (17, 18) im Bewegungsbereich der Bolzen (36, 37) als Kurven (38, 39) ausgebildet sind.
  16. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchwurf-Sperreinrichtung (16) angrenzend an den Aufgabebereich des Horizontalförderers (11) installiert ist.
  17. Leergutrücknahmeautomat nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Sperrflügel (17, 18) an wenigstens einer Seite eine Abwinkelung (40, 41) aufweist.
  18. Leergutrücknahmeautomat nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Abwinkelungen (40, 41) der beiden Sperrflügel (17, 18) an den einander abgewandt liegenden Kanten liegen.
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