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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Leergutrücknahmeautomaten nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1.
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Die
in Rede stehenden Leergutrücknahmeautomaten
werden bevorzugt in Supermärkten aufgestellt,
damit die Kunden entleerte Gebinde wie Flaschen und Dosen zurückgeben
können.
Es werden jedoch nur Gebinde zurückgenommen,
die mit Pfand verkauft wurden. Werden in den Leergutrücknahmeautomaten
Einweggebinde eingegeben, werden diese nicht angenommen. Darüber hinaus
kann die Steuerung des Leergutrücknahmeautomaten
optional so programmiert sein, dass nur solche Dosen und Flaschen
angenommen werden, die in dem jeweiligen Markt verkauft werden.
Der Leergutrücknahmeautomat
ist an der Frontseite mit einer Öffnung versehen,
damit die zurückzugebenden
Gebinde auf den Horizontalförderer
liegend aufgelegt werden können,
d.h. die Mittellängsachse
des Gebindes steht horizontal. Normalerweise steht der Boden des Gebindes
vorn, in der Durchlaufrichtung gesehen. Sobald das erste Gebinde
aufgelegt ist, wird der Horizontalförderer in Betrieb gesetzt,
so dass das Gebinde in den Bereich der Erkennungseinheit transportiert
wird. Der Horizontalförderer
wird dann stillgesetzt, damit die Erkennungseinheit die notwendigen Werte
ermittelt. Sobald die Freigabe durch den Rechner erfolgt, wird der
Horizontalförderer
wieder in Betrieb gesetzt, so dass das nächste Gebinde in den Bereich
der Erkennungseinheit transportiert werden kann. Dem Horizontalförderer kann
eine weitere Fördereinrichtung
nachgeschaltet sein, um die Gebinde weiterzufördern. Der Horizontalförderer für nacheinander
einzugebende Gebinde ist im oberen Bereich des in Leergutrücknahmeautomaten
installiert. Im unteren Bereich ist in der Regel ein weiterer Horizontalförderer und
eine Erkennungseinheit für
ganz oder teilweise gefüllte
Kasten vorgesehen.
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Die
Zurücknahme
der Gebinde mittels des Leergutrücknahmeautomaten
erfolgt ohne Aufsicht. Es ist nun festgestellt worden, dass nicht
angenommene Gebinde durch den Erkennungsbereich geworfen werden,
so dass sie von der Fördereinrichtung abtransportiert
werden. Ferner ist festgestellt worden, dass auch Gebinde in nicht
ordnungsgemäßer Weise
nachgeschoben werden. Durch die zuvor genannten Umstände wird
der Rücknahmeablauf
gestört.
Es ist darüber
hinaus auch noch festgestellt worden, dass an ein Gebinde ein Faden
angebunden wird, so dass nach der Annahme und der Registrierung
des Gebindes dieses wieder entnommen wird und erneut auf den Horizontalförderer abgelegt
wird, so dass in betrügerischer
Weise eine mehrmalige Registrierung erfolgt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Leergutrücknahmeautomaten
der eingangs näher
beschriebenen Art so weiterzuentwickeln, dass keine Gebinde in den
Bereich hinter, bezogen auf die Durchlaufrichtung der Gebinde, die
Erkennungseinrichtung eingeworfen werden können, und dass darüber hinaus
eine Zurücknahme
von bereits durch die Erkennungseinheit erfassten Gebinden verhindert wird.
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Die
gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, dass oberhalb des Horizontalförderers
eine Durchwurf-Sperreinrichtung angeordnet ist, die in eine Sperrstellung
und in eine Durchlaufstellung für
die auf dem Horizontalförderer
aufgelegten Gebinde bringbar ist.
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Durch
die Durchwurf-Sperreinrichtung wird zumindest der oberhalb des Horizontalförderers
liegende Raum so abgeschirmt, dass ein Einwerfen der Gebinde durch
den Bereich der Erkennungseinheit hindurch verhindert wird. Die
Durchwurf-Sperreinrichtung
ist so ausgelegt und wird so gesteuert, dass ausschließlich der
Durchlauf der Gebinde durch die Erkennungseinheit nur durch den
Transport mittels des Horizontalförderers möglich ist. Wenn sie an einer
geeigneten Stelle montiert wird, wird darüber hinaus verhindert, dass
ein erfasstes Gebinde wieder aus dem Bereich der Erkennungseinheit
zurückgeholt
werden kann.
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Eine
konstruktiv einfache Lösung
wird erreicht, wenn die Durchwurf-Sperreinrichtung wenigstens einen Sperrflügel aufweist,
der zumindest in den Bereich oberhalb des Horizontalförderers
bringbar ist.
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In
der Sperrstellung steht der Sperrflügel dann in der Mitte des oberhalb
des Horizontalförderers
sich ergebenden Kanals. Man kann davon ausgehen, dass es zumindest
wesentlich erschwert ist, ein Gebinde durch den Bereich der Erkennungseinheit
zu werfen. Da der Sperrflügel
von der Sperrstellung in die Durchlaufstellung bewegbar sein muss, verbleibt
in der Sperrstellung seitlich daneben noch jeweils ein Freiraum.
Um den Freiraum für
die Bewegung des Sperrflügels
zu verkleinern, ist vorgesehen, dass die Durchwerfsperreinrichtung
zwei Sperrflügel aufweist,
die gegenläufig
bewegbar sind. Dadurch wird der oberhalb des Horizontalförderers
liegende Kanal auch noch im Bereich seitlich neben dem Horizontalförderer abgeschirmt,
so dass man davon ausgehen kann, dass es unmöglich ist, ein Gebinde durch
den Bereich der Erkennungseinheit zu werfen.
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In
weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, dass jeder Sperrflügel um eine
horizontale, in Förderrichtung
des Horizontalförderers
erstreckende und oberhalb desselben angeordnete Achse schwenkbar ist.
Diese Schwenkbarkeit bietet den Vorteil, dass die Bewegung mit einfachsten
Mitteln zu erreichen ist.
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Sofern
die Durchwurf-Sperreinrichtung mit einem Sperrflügel ausgestattet ist, liegt
dieser in der Mittellängsachse
des Horizontalförderers.
Sofern jedoch die Durchwurf-Sperreinrichtung zwei Sperrflügel aufweist,
liegen diese horizontalen Schwenkachsen im gleichen Versatz zur
Mittellängsachse
des Horizontalförderers.
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In
einfachster Ausführung
ist jeder Sperrflügel
als Platte ausgebildet und in seiner Grundkontur trapezförmig gestaltet,
wobei die größte Breite
dem Horizontalförderer
zugewandt liegt. Sofern die Durchwurf-Sperreinrichtung mit zwei
Sperrflügeln ausgestattet
ist, ist vorgesehen, dass jeder Sperrflügel mit einem Dämpfungselement versehen
ist, wobei das Dämpfungselement
eines ersten Sperrflügels auf
einen ortsfesten Anschlag des zweiten Sperrflügels in der Sperrstellung auftrifft
und dass das Dämpfungselement
des zweiten Sperrflügels
auf einen ortsfesten Anschlag auftrifft.
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In
einer bevorzugten Ausführung
ist jedes Dämpfungselement
eine Gasfeder, wobei auch in konstruktiv einfacher Weise jedes Dämpfungselement
als ein Klotz aus einem elastisch verformbaren Material ausgebildet
sein kann.
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Eine
konstruktiv einfache Lösung
für die
Verschwenkbarkeit der Sperrflügel
in die Sperrstellung ist gegeben, wenn diese so gestaltet sind,
dass sie durch Schwerkraft in die Sperrstellung bringbar sind oder
dass sie mittels eines sich entladenden Kraftspeichers in die Sperrstellung
bringbar sind. Ein solcher Kraftspeicher könnte in einfachster Ausführung eine
Druckfeder sein.
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Damit
die Sperrflügel
in die Durchlaufstellung schwenkbar sind, ist vorgesehen, dass sie
mittels eines Drehantriebes schwenkbar sind. Damit beide Sperrflügel durch
einen einzigen Drehantrieb verschwenkbar sind, ist außerdem vorgesehen,
dass die Sperrflügel
antriebstechnisch miteinander gekoppelt sind. Dies könnte beispielsweise
durch zwei kämmende
Zahnräder
erfolgen, deren Teilkreisdurchmesser und deren Zähnezahlen gleich sind. Ein
solcher Drehantrieb wäre
beispielsweise ein Drehmagnet, der den Vorteil bietet, dass die
Sperrflügel
auch in der Durchlaufstellung von diesem gehalten werden. Dieser
Drehmagnet ist in einfachster Weise an einer Trägerplatte festgelegt, wobei
die Drehachse des Drehmagneten gleichzeitig die Schwenkachse eines
Sperrflügels
ist. Die Verwendung eines Drehmagneten bietet außerdem den Vorteil, dass auf
Positionssensoren verzichtet werden kann.
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Als
alternative Lösung
zum Verschwenken der Sperrflügel
in die Durchlaufstellung ist noch vorgesehen, dass der Drehantrieb
ein Elektromotor ist, und mit dem ein quer zur Drehachse des Elektromotors
stehender Lagerbolzen antreibbar ist, auf den eine drehbare Scheibe
aufgesetzt ist, die mit zwei einander gegenüberliegenden Bolzen bestückt ist. Die
Anordnung ist so getroffen, dass die Sperrflügel in die Durchlaufstellung
geschwenkt sind, wenn die Bolzen auf gleicher Höhe stehen.
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In
der Sperrstellung stehen die Bolzen der Scheibe senkrecht übereinander.
Durch Drehung um einen Winkel von ca. 90° werden die Sperrflügel dann auseinander
gefahren. Dazu sind die von den Bolzen überfahrenen Bereiche der Sperrflügel als
Kurven gestaltet. In der Durchlaufstellung der Durchwurf-Sperreinrichtung
steht dann jeder Bolzen in dem der Schwenkachse abgewandten Bereich
der Kurve.
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Damit
das Gebinde nicht mittels eines daran befestigten Fadens nach der
Registrierung durch die Erkennungseinheit zurückgeholt werden kann, ist vorgesehen,
dass die Durchlauf-Sperreinrichtung angrenzend an den Aufgabebereich
des Horizontalförderers
installiert ist.
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Damit
die zu bewegende Masse der Sperrflügel möglichst gering ist, ist vorgesehen,
dass zumindest jeder Sperrflügel
an einer Seite abgewinkelt ist. Sofern die Durchwurf-Sperreinrichtung
mit zwei Sperrflügeln
ausgestattet ist, liegen diese abgewinkelten Kanten außen, d.h.
an den einander abgewandt liegenden Kanten.
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Anhand
der beiliegenden Zeichnungen wird die Erfindung noch näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 die
Frontansicht eines Leergutrücknahmeautomaten
in der Durchlaufstellung der Sperrflügel rein schematisch
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2 eine
der 1 entsprechende Darstellung, bei der jedoch die
Sperrflügel
in der Sperrstellung sind
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3 eine
der 2 entsprechende Darstellung den Antrieb zeigend
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4 eine
der 3 entsprechende Draufsicht
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5 eine
der 3 entsprechende Darstellung, mit Blick auf die
Unterseite des Antriebes, bei der jedoch die Sperrflügel in der
Durchlaufstellung sind und
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6 eine
Variante, bei der die Sperrflügel mittels
eines Elektromotors in die Durchlaufstellung verfahrbar sind.
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Aus
Gründen
der vereinfachten Darstellung ist in den Figuren lediglich die Frontseite
dargestellt, von der aus die zurückzunehmenden
Gebinde einzeln eingegeben werden. Der Getränkerücknahmeautomat 10 ist
mit einem Horizontalförderer 11 ausgestattet,
der im dargestellten Ausführungsbeispiel
aus zwei Riementrieben 12, 13 gebildet ist. Diese
Riementriebe 12, 13 sind gegensinnig gegen die Horizontale
geneigt, und zwar so, dass die einander zugewandt liegenden Kanten
des Riementriebes tiefer stehen als die einander abgewandt liegenden,
so dass dadurch die andeutungsweise dargestellte Flasche 14 oder
die Dose 15 geführt
wird. Die Riementriebe 12, 13 können Flach-
oder Rundriemen aufweisen.
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Sobald
eine Flasche 14 oder eine Dose 15 auf den Endbereich
des Horizontalförderers 11 aufgelegt
wird, wird dieser in Betrieb gesetzt. Die Flasche oder die Dose 15 wird
dann in eine nicht näher erläuterte Erkennungseinheit
transportiert, und der Horizontalförderer 11 wird stillgesetzt.
Die Erkennungseinheit übermittelt
die Werte an den Rechner des Getränkerücknahmeautomaten 10 und
es erfolgt dann der Abtransport der Flasche 14 bzw. der
Dose 15. Darüber
hinaus wird der Pfandwert angezeigt. Werden mehrere Flaschen oder
Dosen 15 eingegeben, wird die Summe aus den einzelnen Pfandwerten gebildet.
Handelt es sich jedoch um eine Einwegflasche oder um eine Einwegdose,
muss diese zurückgenommen
werden.
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Damit
keine Flasche oder Dose durch die Erkennungseinheit geworfen werden
kann, ist der Getränkerücknahmeautomat 10 mit
einer Durchwurf-Sperreinrichtung 16 versehen, die zwei
Sperrflügel 17, 18 aufweist,
die um horizontale Achsen 19, 20 schwenkbar sind.
Die Sperreinrichtung 16 ist oberhalb des Horizontalförderers 11 angeordnet
und die Achsen 19, 20 erstrecken sich in Förderrichtung des
Horizontalförderers 11.
Sie stehen außerdem
im Versatz zur Mittellängsachse
des Horizontalförderers 11.
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Die
Sperrflügel 17, 18 können so
gestaltet sein, dass sie selbsttätig,
d.h. durch die Schwerkraft in die in der 2 dargestellte
Sperrstellung schwenken. Um die Sperrflügel 17, 18 in
die in der 1 dargestellte Durchlaufstellung
zu bringen, ist ein Drehantrieb 21 vorgesehen, der bei
den Ausführungen
gemäß den 1 bis 5 als
Drehmagnet ausgebildet ist. In der Durchlaufstellung werden die
Sperrflügel 17, 18 dann
gehalten.
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Damit
die einander zugewandten Kanten der beiden Sperrflügel 17, 18 sich
nicht berühren,
ist vorgesehen, dass an einem Sperrflügel, im dargestellten Ausführungsbeispiel
ist es der Sperrflügel 17 mit
einem Dämpfungselement,
beispielsweise in Form einer Gasfeder versehen, die auf einen am
anderen Sperrflügel,
im dargestellten Ausführungsbeispiel
der Sperrflügel 18 befestigten
Anschlag 23 trifft. Der andere Sperrflügel, im dargestellten Ausführungsbeispiel
der Sperrflügel 18,
ist ebenfalls mit einem Dämpfungselement 24 versehen,
das jedoch gegen einen ortsfesten, am Gestell festgesetzten Anschlag 25 auftrifft,
wenn die Sperrflügel 17, 18 in
die Durchlaufstellung verfahren werden.
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Die
Dämpfungselemente 22, 24 könnten Gasfedern
sein, es ist jedoch auch denkbar, dass elastisch verformbare Dämpfer verwendet
werden, beispielsweise aus Gummi oder einem gummiähnlichen
Kunststoff. Wie die 3 bis 5 zeigen,
wird für
beide Sperrflügel 17, 18 nur
ein Drehantrieb 21 benötigt,
da auf die beiden Achsen 19, 20 zwei miteinander
kämmende
Zahnräder 26, 27 aufgesetzt sind.
Das in der Darstellung gemäß den 1 und 2 linke
Zahnrad 26 wird direkt von dem Drehantrieb 21 angetrieben,
so dass das rechte Zahnrad 27 das getriebene Zahnrad ist.
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Die 3 zeigt,
dass der Drehantrieb 21 an einer Trägerplatte 28 festgelegt
ist. Diese Trägerplatte 28 ist
an zwei Distanzstücken 29, 30 befestigt.
An der gegenüberliegenden
Seite ist zur Lagerung der Achsen 26, 27 noch
eine Lagerplatte 31 angeordnet.
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Die 5 zeigt,
dass anstelle des Dämpfungselementes 22 in
Form einer Gasfeder ein klotzartiges Dämpfungselement 32 verwendet
werden kann, der aus einem elastischen Material besteht. Ein solches
Material wäre
beispielsweise Gummi oder Moosgummi. Der Anschlag 23 könnte unverändert bleiben,
ist jedoch gegenüber
der Ausführung
gemäß der 1 und 2 an
der anderen Seite des Sperrflügels
montiert.
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Die
Ausführung
nach der 6 zeigt, dass der Drehantrieb
auch ein Elektromotor 33 sein kann, der als Getriebemotor
ausgebildet sein kann. Auf einen Lagerbolzen 34, der rechtwinklig
zur Drehachse des Elektromotors 33 steht, ist eine Scheibe 35 drehfest
aufgesetzt. Auf diese Scheibe 35 sind zwei Bolzen 36, 37 im äußeren Randbereich
befestigt. Anstelle dieser Bolzen 36, 37 könnten auch
auf Bolzen aufgesetzte Rollen verwendet werden. Diese Bolzen 36, 37 stehen
einander diametral gegenüber.
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In
der Darstellung mit den Sperrflügeln 17, 18 in
der Durchlaufstellung stehen die Bolzen 36, 37 auf
gleicher Höhe.
In der Sperrstellung der Sperrflügel 17, 18 stehen
sie übereinander.
Die Sperrflügel 17, 18 sind
im Bewegungsbereich der Bolzen 36, 37 mit Kurven 38, 39 versehen,
so dass durch Drehung der Scheibe 35 die Sperrflügel 17, 18 in
die gezeichnete Durchlaufstellung geschwenkt werden. Bei dieser
Ausführung
sind noch nicht dargestellte Sensoren notwendig, die die Endstellungen
der Sperrflügel 17, 18 begrenzen.
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Bei
allen Ausführungen
werden die Sperrflügel 17, 18 durch
Kraftspeicher, vorzugsweise durch Druckfedern, von der Durchlaufstellung
in die Sperrstellung verfahren. Ferner ist es auch möglich, dass die
Sperrflügel 17, 18 so
gestaltet und so gelagert sind, dass sie selbsttätig durch Schwerkraft von der Durchlaufstellung
in die Sperrstellung schwenken. Wie die Figuren zeigen, sind zur
Erhöhung
der Stabilität
die äußeren Ränder der
beiden Sperrflügel 17, 18 mit
Abwinkelungen 40, 41 versehen.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Wesentlich
ist, dass vorzugsweise zwei gegenläufig schwenkbare Sperrflügel 17, 18 vorgesehen
sind, die so gesteuert und montiert sind, dass keine Flaschen 14 oder
Dosen 15 durch den Bereich oberhalb des Horizontalförderers
sowie durch den Bereich der Erkennungseinheit geworfen werden können. Besonders
vorteilhaft ist, wenn die Durchlaufsperreinrichtung im Aufgabebereich
des Horizontalförderers 11 montiert
ist, da es dann nicht mehr möglich
ist, dass nach der Registrierung der Flasche 14 oder der
Dose 15 durch die Erkennungseinheit die Flasche 14 oder
die Dose aus dem Getränkerücknahmetautomaten
herausgezogen werden kann.