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DE202007000793U1 - Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments - Google Patents

Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments Download PDF

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DE202007000793U1
DE202007000793U1 DE202007000793U DE202007000793U DE202007000793U1 DE 202007000793 U1 DE202007000793 U1 DE 202007000793U1 DE 202007000793 U DE202007000793 U DE 202007000793U DE 202007000793 U DE202007000793 U DE 202007000793U DE 202007000793 U1 DE202007000793 U1 DE 202007000793U1
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Abstract

Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments, insbesondere eines Endoskops oder dergleichen, mit einem in den Instrumentenkanal einführbaren langgestreckten, flexiblen Docht (1) und wenigstens einem an dem Docht (1) gehaltenen, nachgiebig über den Umfang des Dochts (1) vorstehenden Wischelement (9), dadurch gekennzeichnet, dass das Wischelement (9) als in einem Teilbereich der Länge des Dochts (1) an diesem haftende Beflockung ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments, insbesondere eines Endoskops oder dergleichen.
  • Instrumentenkanäle wiederverwendbarer medizinischer Instrumente, wie zum Beispiel Endoskope oder Kanülen oder Katheter, wie sie beispielsweise auch im Hals-Nasen-Ohren-Medizinbereich eingesetzt werden, müssen auch im Kanalinneren mit Hilfe eines Reinigungsdochts gereinigt werden. Herkömmliche Reinigungsdochte ( US 5 297 310 ) haben ein Ianggestrecktes, flexibles, schlauchförmiges Trägerelement, das an einem Längsende, zumeist aber an beiden Längsenden eine Bürste trägt. Die Bürste hat einen Borstenträger aus zwei miteinander verdrillten Drahtabschnitten, die die Borsten zwischen sich einklemmen. Der Borstenträger ist in das Längsende des schlauchförmigen Trägerelements oder Dochts eingesteckt und dort befestigt. Die Herstellung eines derartigen Reinigungsdochts ist relativ aufwändig.
  • Herkömmliche Reinigungsdochte mit Bürsten, deren Borsten an einem Borstenträger gebunden sind, neigen zum Verspritzen von Reinigungsflüssigkeit oder aus dem Instrumentenkanal herausgeführten Substanzen, was zu einer Kontamination der Umgebung mit zum Teil infektiösen Material führen kann. Um eine solche Spritzkontamination zu verhindern, ist es aus DE 10 2006 001 076 A1 bekannt, den Docht über die Bürste hinausragen zu lassen, sodass die Bürste bereits aus dem Instrumentenkanal vorsichtig herausgezogen werden kann, ohne dass zugleich auch die gesamte Bürste aufgrund der Eigenelastizität des Dochts quer abschnappt. Bei dem bekannten Reinigungsdocht kann aber nicht verhindert werden, dass die ihrerseits elastischen, relativ langen Borsten Reinigungsflüssigkeit oder dergleichen verspritzen, wenn sie aus dem Instrumentenkanal freikommen und aufschnappen.
  • Um auch Kontaminierungseffekte durch die Bürste als solche zu vermeiden, ist es aus JP 2002 051 978 A und JP 2004 222 889 A bekannt, auf die Mündung des Instrumentenkanals eine Kappe aufzusetzen, durch die hindurch der Reinigungsdocht und die daran befestigte Bürste aus dem Instrumentenkanal herausgezogen wird. Die Kappe schützt zwar vor der Kontamination der Umgebung, stellt aber einen Kostenfaktor dar und erschwert die Handhabung des Reinigungsdochts.
  • Aus DE 203 09 295 U1 ist ein Zahnpflegestäbchen bekannt, das im Bereich seines äußeren Endes beflockt und/oder verschäumt ist.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments zu schaffen, der einfacher und kostengünstiger als bisher hergestellt werden kann, so dass er auch als für den Einmalgebrauch bestimmter Wegwerfartikel genutzt werden kann und darüberhinaus im Gebrauch einfacher als bisher gehandhabt werden kann. Insbesondere soll erreicht werden, dass der Reinigungsdocht nicht zum Spritzen neigt.
  • Die Erfindung geht aus von einem Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments, insbesondere eines Endoskops oder dergleichen, mit einem in den Instrumentenkanal einführbaren langgestreckten, flexiblen Docht und wenigstens einem an dem Docht gehaltenen, nachgiebig über den Umfang des Dochts vorstehenden Wischelement und ist dadurch gekennzeichnet, dass das Wischelement als in einem Teilbereich der Länge des Dochts an diesem haftende Beflockung ausgebildet ist. Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass mit einem solchen einfach und kostengünstig herzustellenden Reinigungsdocht auch sehr enge Instrumentenkanäle mit beispielsweise weniger als 3,2 mm, z. B. 2 bis 3,2 mm Innendurchmesser selbst dann zufrieden stellend gereinigt werden können, wenn die Instrumentenkanäle mehrere Meter lang sind. Von besonderem Vorteil ist, dass die Sprungkraft der Fasern der Beflockung so gering ist, dass die Wischelemente nicht zum Spritzen neigen, wenn sie aus dem Instrumentenkanal nach erfolgter Reinigung wieder herausgezogen werden. Es muss damit keine Kontaminierung der Umgebung durch Verspritzen von Reinigungsflüssigkeit und dergleichen befürchtet werden.
  • Unter einem Docht soll allgemein ein langgestrecktes, dünnes, flexibles Trägerelement, beispielsweise eine Schnur, ein Schlauch, ein Draht oder eine Litze oder dergleichen verstanden werden. Der Docht besteht bevorzugt aus Kunststoff, kann aber auch aus Metall oder textilem Material bestehen.
  • Der Beflockungsbereich des Wischelements kann den Docht ringförmig umschließen, um den Instrumentenkanal auf seinem ganzen Umfang gleichmäßig zu reinigen. Es kann aber auch vorgesehen sein, dass der Beflockungsbereich des Wischelements den Docht schraubenlinienförmig mit wenigstens einer Windung umschließt. Bei schraubenlinienförmiger Gestaltung des Beflockungsbereichs verbleiben zudem zwischen den Wendelabschnitten beflockungsfreie Bereiche, in welchen sich die durch die Reinigung zu entfernenden Substanzen sammeln können. Der letztgenannte vorteilhafte Zweck lässt sich auch bei ringförmig den Docht umschließenden Beflockungsbereichen erreichen, wenn der Docht in wenigstens einen Teilbereich seiner Länge eine Gruppe aus mehreren längs des Dochts im Abstand voneinander angeordneten Wischelementen trägt.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung sind das Wischelement oder mehrere der Wischelemente im Bereich zumindest eines der Längsenden, vorzugsweise im Bereich beider Längsenden des Dochts angeordnet. Trägt der Docht lediglich im Bereich eines seiner Längsenden Wischelemente, so kann bei hinreichender Länge des Dochts der Docht vollständig durch den Instrumentenkanal hindurch gesteckt werden; so dass das Wischelement an dem Docht durch den Instrumentenkanal gezogen werden kann. Trägt der Docht an beiden Enden Wischelemente, so muss der Reinigungsdocht zwar durch den Instrumentenkanal geschoben werden, allerdings muss dann bei der Handhabung nicht darauf geachtet werden, mit welchem Ende voraus der Docht in den Instrumentenkanal eingeführt wird.
  • Das wenigstens eine Wischelement ist zweckmäßigerweise im Abstand vom Längsende des Dochts angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass das Längsende leichter in den Instrumentenkanal eingeführt werden kann.
  • Um eine Beschädigung des Instrumentenkanals zu verhindern, ist wenigstens eines der Längsenden, vorzugsweise beide Längsenden des Dochts verrundet. Die Verrundung kann auch durch eine verrundete Verdickung, beispielsweise eine kugelförmige Verdickung gebildet sein. In einer Variante, bei der das dem Längsende des Dochts benachbarte Wischelement unmittelbar an das Längsende des Dochts anschließt, kann dieses Wischelement sich sowohl über den Umfang des Dochts als auch über dessen Stirnfläche hinweg erstrecken. Auch hierdurch kann einer Beschädigung des Instrumentenkanals entgegengewirkt werden.
  • Instrumentenkanäle von Kanülen oder dergleichen, wie sie im Hals-Nasen-Ohren-Medizinbereich eingesetzt werden, haben vielfach einen Innendurchmesser von 1 mm und weniger. In einer für solch enge Instrumentenkanäle geeigneten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Wischelemente oder mehrere der Wischelemente in einem mittleren Teilbereich des Dochts und im Abstand von dessen beiden Längsenden angeordnet ist, wobei der Abstand des wenigstens einen Wischelements von den Längsenden zweckmäßigerweise größer als die Länge des zu reinigenden Instrumentenkanals ist. Unabhängig mit welchem Längsende voraus der Reinigungsdocht in den Instrumentenkanal eingesteckt wird, kann das Wischelement durch den Instrumentenkanal gezogen werden. Eine schiebende Bedienung ist auf Grund des sehr geringen Dochtdurchmessers bei derartigen Reinigungsdochten vielfach nicht möglich.
  • Wenngleich der Docht auch schlauchförmig ausgebildet sein kann, so wird doch wegen der besseren Knicksteifigkeit ein Docht mit Vollmaterialquerschnitt bevorzugt. Der Docht kann aus Kunststoff oder aus Metall bestehen.
  • Die Beflockung besteht bevorzugt aus kurzen Faserabschnitten, die, wenn sie elektrostatisch aufgebracht werden, zum größten Anteil von dem Docht radial abstehen. Die hohe Dichte der Faserabschnitte verbessert die Reinigungswirkung. Es versteht sich, dass die Beflockung auch anderweitig aufgebracht werden kann, beispielsweise in einem Druckverfahren oder einem Tauch- oder Aufblasverfahren, bei dem der an den Stellen der Wischelemente mit Klebstoff oder dergleichen beschichtete Docht in einen Faservorrat getaucht oder die Fasern auf den Docht aufgeblasen werden.
  • Die Fasern bestehen bevorzugt aus Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polyamid, aber auch Polyester oder Viskose oder dergleichen. Bei den Fasern kann es sich aber auch um Naturfasern, beispielsweise Baumwollfasern handeln. Naturfasern haben den Vorteil, dass sie Flüssigkeiten leichter aufnehmen können. Je nach dem Anwendungszweck können die Fasern eine glatte Oberfläche haben, was den Wischeffekt fördert. Bei rauer Oberfläche wird der abrasive Effekt gefördert, sodass auch angetrocknete Substanzen aus dem Instrumentenkanal entfernt werden können.
  • Der Durchmesser und die Länge der Fasern beeinflusst das Reinigungsverhalten. Je länger und dünner die Fasern sind, desto weicher und schonender wird der Instrumentenkanal gereinigt. Dicke, kurze Fasern fördern die abrasive Wirkung. Es versteht sich, dass die Wischelemente mit Gemischen aus Fasern unterschiedlichen Materials und/oder Durchmessers und/oder Länge beflockt sein können. Auch können aufeinanderfolgende Wischelemente aus Fasern unterschiedlichen Materials, unterschiedlichen Durchmessers oder unterschiedlicher Länge bestehen, sodass auf dem Docht aufeinanderfolgende Wischelemente unterschiedliche Reinigungswirkung haben, beispielsweise in der Art, dass die abrasive Wirkung aufeinanderfolgender Wischelemente oder Wischelementegruppen gestuft abnimmt oder zunimmt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung kann an wenigstens einem der Längsenden des Dochts zusätzlich zu einem im Bereich des Längsendes oder auch im Abstand davon, beispielsweise zwischen den Längsenden vorgesehenen, durch eine Beflockung gebildeten Wischelement eine Bürste mit radial an einem Borstenträger fixierten Borsten befestigt sein. Bei der Bürste kann es sich um eine herkömmliche Bürste mit einem Borstenträger aus zwei miteinander verdrillten Drahtabschnitten handeln, die die Borsten zwischen sich einklemmen. Zweckmäßigerweise ist der Docht in einer solchen Ausgestaltung als Schlauch ausgebildet, so dass der Borstenträger in das Längsende des Schlauchs eingesteckt und dort befestigt werden kann.
  • Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigt:
  • 1 einen für die Reinigung eines Endoskopkanals bestimmten Reinigungsdocht;
  • 2 eine Variante des Reinigungsdochts;
  • 3 einen weiteren, insbesondere für die Reinigung kurzer, enger Instrumentenkanäle bei Instrumenten aus dem Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Medizin bestimmten Reinigungsdocht;
  • 4 und 5 weitere Varianten des Reinigungsdochts und
  • 6 eine noch weitere Variante des Reinigungsdochts mit einer zusätzlichen Bürste.
  • Der in 1 dargestellte für die Reinigung eines langen, engen Endoskopkanals bestimmter Reinigungsdocht hat einen langgestreckten Docht 1 in Form eines langgestreckten Trägerelements aus flexiblem Kunststoffmaterial mit Vollquerschnitt, dessen Durchmesser kleiner ist als der Innendurchmesser des zu reinigenden Instrumentenkanals. Im Bereich seiner beiden Längsenden 3, 5 ist der Außenmantel des Dochts 1 mit je einer Gruppe 7 aus mehreren, hier drei Wischelementen 9 versehen, die mit je einem wischelementfreien Bereich 11 voneinander und einem wischelementfreien Bereich 13 zu den Längsenden 3 bzw. 5 im Abstand angeordnet sind. Es versteht sich, dass der wischelementfreie Bereich 13 gegebenenfalls auch entfallen kann. Jedes der Wischelemente 9 ist als in einem Teilbereich der Länge des Dochts 1 an diesem haftende, nachgiebige Beflockung ausgebildet. Die Beflockung steht über den Außenumfang des Dochts 1 vor, so dass der Außendurchmesser der Wischelemente 9 etwas größer als der Innendurchmesser des zu reinigenden Instrumentenkanals ist. Die Beflockung besteht bevorzugt aus elektrostatisch auf den Docht 1 aufgebrachten und damit in ihrer Überzahl quer vom Docht 1 abstehenden elastischen Kunststoff-Kurzfasern. Anders als herkömmliche, aus Einzelborsten gebundene Bürsten, neigen durch Beflockung gebildete Wischelemente 9 nicht zum Spritzen, wenn sie aus dem Instrumentenkanal herausgezogen werden.
  • Der Docht 1 ist länger als der zu reinigende Instrumentenkanal, der bei medizinischen Endoskopen beispielsweise 1 bis 3 m lang ist. Der Durchmesser der Wischelemente 9 ist etwas größer als der Innendurchmesser des Instrumentenkanals, der bei medizinischen Endoskopen etwa 2 bis 3,2 mm beträgt. Im Hals-Nasen-Ohren-Bereich, in der Laparoskopie und der Urologie genügen Dochtlängen bis etwa 1 m, wobei der Kanalinnendurchmesser in der Laparoskopie auch mehr als 3 mm und bei Hals-Nasen-Ohren-Anwendungen auch kleiner als 2 mm sein kann.
  • Der Außendurchmesser der Wischelemente 9 muss etwas größer sein als der Innendurchmesser des Instrumentenkanals. Das Übermaß richtet sich nach der Beflockungsdichte, dem Außendurchmesser der Wischelemente 9 und der Länge der Beflockungsfasern.
  • Die unbeflockten Bereiche 11 zwischen den Wischelementen 9 bilden Sammelräume für aus dem Instrumentenkanal auszutragende Substanzen. Der unbeflockte Bereich 13 erleichtert das Einführen des Reinigungsdochts in den Instrumentenkanal. Da im Bereich beider Längsenden 3, 5 Wischelemente 9 angeordnet sind, kann jedes der beiden Längsenden 3, 5 in den Instrumentenkanal voraus eingeführt werden, ohne auf die Ausrichtung achten zu müssen. Die Längsenden 3, 5 sind zweckmäßigerweise abgerundet, um eine Beschädigung des Instrumentenkanals zu vermeiden. Es versteht sich, dass auch lediglich an einem der Längsenden Wischelemente 9 vorgesehen sein können.
  • Um den Schiebewiderstand beim Einschieben des Reinigungsdochts in den Instrumentenkanal in Grenzen zu halten, haben sich 3 bis 4 Wischelemente 9 pro Gruppe 7 als zweckmäßig erwiesen. Die Anzahl an Wischelementen sollte so gewählt werden, dass die im Betrieb sich ergebende Reibungskraft nicht zum Knicken des Dochts 1 führt. Die Länge der den Docht 1 ringförmig umschließenden Wischelemente 9 liegt zweckmäßigerweise zwischen 0,5 und 5 cm, bevorzugt bei etwa 1 cm, während die Länge der Bereiche 11 zweckmäßigerweise in der gleichen Größenordnung, d. h. zwischen 0,5 und 1,5 cm, vorzugsweise etwa 1 cm, gewählt sind. Die Gesamtlänge der Wischelemente wird entsprechend dem gewünschten Reinigungsergebnis gewählt; je länger die Wischelemente sind, desto weniger Wischelemente sind vorgesehen. Das Kunststoffmaterial des Dochts 1 ist so gewählt, dass es den bei der Reinigung des Instrumentenkanals ausgeübten Schiebedruck aufnehmen kann, ohne zu knicken.
  • Die Fasern der Wischelemente 9 bestehen aus Polyamid, können aber auch aus Polyester, Viskose oder anderen Kunststoffen bestehen. Geeignet sind auch Naturfasern, wie zum Beispiel Baumwollfasern. Die Fasern sind beispielsweise 0,5 mm bis 1 mm lang und haben einen Durchmesser von beispielsweise 0,1 mm bis 0,15 mm. Je dicker und kürzer die Fasern sind, desto härter ist die Beflockung und desto abrasiver ist die Reinigungswirkung. Längere, dünnere Fasern fördern den Wischeffekt. Unterschiedlich abrasive Eigenschaften lassen sich auch durch die Oberfächenstruktur der Fasern erreichen. Die Oberfäche kann glatt sein oder aber rauh.
  • Die Wischelemente 9 können mit einheitlichen Fasern beflockt sein; die Beflockung kann aber auch aus einem Gemisch von Fasern unterschiedlichen Materials oder/und unterschiedlicher Dicke oder/und unterschiedlicher Länge oder/und unterschiedlicher Oberflächenstruktur bestehen, um die Wischelemente 9 besser an die Reinigungsfunktion anpassen zu können. Zu diesem Zweck können auch die Wischelemente 9 innerhalb jeder Gruppe 7 einheitlich beflockt sein, jedoch kann die Beflockung von Gruppe zu Gruppe gestuft variieren, sodass der abrasive Effekt aufeinanderfolgender Gruppen in Stufen abnimmt oder zunimmt. Es versteht sich, dass auch das Reinigungsverhalten, beispielsweise das abrasive Verhalten der in der Gruppe aufeinanderfolgenden Wischelemente 9 gestuft sein kann.
  • Im Folgenden werden Varianten des Reinigungsdochts erläutert. Gleichwirkende Komponenten sind mit den Bezugszahlen der 1 bezeichnet und zur Unterscheidung mit einem Buchstaben versehen. Zur Erläuterung des Aufbaus und der Wirkungsweise wie auch eventueller Varianten wird jeweils auf die vorangegangene Beschreibung Bezug genommen.
  • 2 zeigt einen Reinigungsdocht für den Instrumentenkanal eines Endoskops oder dergleichen mit einem aus flexiblem Kunststoff mit Vollquerschnitt oder Metalldraht hergestellten Docht 1a, der im Bereich seiner gerundeten Längsenden 3a, 5a je ein den Außenumfang des Dochts 1a schraubenlinienförmig über wenigstens eine Windung hinweg umschlingendes Wischelement 9a trägt. Die Wischelemente 9a bestehen wiederum aus einer über den Umfang des Dochts 1a vorstehenden Kurzfaser-Beflockung der vorstehend erläuterten Art. Zwischen sich gegenüberliegenden Windungsabschnitten verbleiben beflockungsfreie Bereiche 11a für die Aufnahme des bei der Reinigung des Instrumentenkanals aus diesem auszutragenden Substanzen. Auch die Wischelemente 9a sind in einem beflockungsfreien Abstand 13a von den Längsenden 3a, 5a angeordnet, um das Einführen des Reinigungsdochts in den Instrumentenkanal zu erleichtern.
  • In den Ausführungsformen der 1 und 2 ist der Docht 1 so weit knickstabil, dass der Reinigungsdocht mit einem seiner Längsenden voraus in den Reinigungskanal hineingeschoben werden kann. 3 zeigt eine Variante eines Reinigungsdochts, die auch bei sehr engen Instrumentenkanälen, wie sie beispielsweise bei medizinischen Instrumenten aus dem Hals-Nasen-Ohren-Bereich vorkommen, benutzt werden kann.
  • Instrumentenkanäle dieser Art haben vielfach einen Innendurchmesser von weniger als 1 mm, mit der Folge, dass hierfür geeignete Reinigungsdochte auf Grund ihres geringen Durchmessers bei Schubbelastung zum Knicken neigen. Der in 3 dargestellte Reinigungsdocht ist deshalb so ausgebildet, dass er durch den Instrumentenkanal gezogen werden kann.
  • Der Reinigungsdocht hat einen Docht 1b, der im Bereich zwischen seinen beiden gegebenenfalls gerundeten Längsenden 3b, 5b eine Gruppe 7b aus mehreren Wischelementen 9b trägt. Die Wischelemente 9b umschließen den Docht 1b ringförmig und sind wiederum unter Bildung von unbeflockten Zwischenräumen 11b im Abstand voneinander angeordnet. Jedes der Wischelemente 9b ist als beflockter Bereich ausgebildet. Zwischen der Gruppe 7b der Wischelemente 9b einerseits und jedem der beiden Längsenden 3b bzw. 5b andererseits ist der Docht 1b unbeflockt. Die Länge dieses unbeflockten Bereichs 13b ist größer bemessen als die Länge des Instrumentenkanals, so dass der Docht 1b durch den Instrumentenkanal vollständig hindurchgesteckt werden kann, bevor das nächstgelegene Wischelemente 9b in den Kanal eintritt. Die Wischelemente 9b können damit vom gegenüberliegenden Ende des Instrumentenkanals her durch den Kanal gezogen werden. Da der Reinigungsdocht im Wesentlichen längssymmetrisch aufgebaut ist, muss bei der Handhabung nicht darauf geachtet werden, mit welchem seiner Enden er in den Instrumentenkanal eingeführt wird.
  • In den vorangegangen erläuterten Ausführungsbeispielen sind die Längsenden des Dochts gerundet, um beim Einführen des Dochts Schäden am Instrumentenkanal zu vermeiden. 4 zeigt eine Variante, bei der am Längsende, hier dem Längsende 5c des Dochts 1c eine gerundete Verdickung 15, beispielsweise eine kugelförmige Verdickung angeordnet ist. Die Verdickung 15 kann bei jedem der vorstehend erläuterten Ausführungsbeispiele vorgesehen sein.
  • 5 zeigt eine weitere Variante eines Reinigungsdochts, bei welchem an wenigstens einem der Längsenden, hier dem Längsende 5d das nächstgelegene Wischelement 9d sich nicht nur über den Umfang des Dochts 1d, sondern auch über dessen das Längsende 5d bildende Stirnfläche hinweg erstreckt. Durch die auf diese Weise gleichfalls beflockte Stirnfläche des Dochts 1d können gleichfalls Schäden am Instrumentenkanal verhindert werden.
  • Bei den vorangegangen erläuterten Ausführungsbeispielen trägt der Reinigungsdocht ausschließlich durch Beflockung gebildete Wischelemente. 6 zeigt eine Variante, bei der an wenigstens einem Stirnende, hier dem Stirnende 5e des Dochts 1e eine Bürste 17 mit einem am Docht 1e befestigten Borstenträger 19 für eine Vielzahl radial an dem Borstenträger 19 befestigter Borsten gehalten ist. Bei dem Borstenträger 19 kann es sich um ein verdrilltes Paar Drähte handeln, welches die Borsten zwischen sich einklemmt. Bei dem Docht 1e handelt es sich bevorzugt um einen Schlauch, in welchen der Bürstenträger 19 eingesteckt und dort befestigt ist. Es versteht sich, dass an beiden Längsenden des Dochts 1e Bürsten der erläuterten Art vorgesehen sein können. Zwischen den beiden Längsenden kann der Docht 1e mit einem Wischelement 9e oder mehreren dieser Wischelemente 9e beflockt sein, wie sie vorangegangen anhand der 1 bis 3 erläutert wurden. Die Wischelemente 9e können einzeln oder in Gruppen im Bereich der beiden Längsenden oder aber auch zwischen den beiden Längsenden, beispielsweise mittig vorgesehen sein.

Claims (19)

  1. Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments, insbesondere eines Endoskops oder dergleichen, mit einem in den Instrumentenkanal einführbaren langgestreckten, flexiblen Docht (1) und wenigstens einem an dem Docht (1) gehaltenen, nachgiebig über den Umfang des Dochts (1) vorstehenden Wischelement (9), dadurch gekennzeichnet, dass das Wischelement (9) als in einem Teilbereich der Länge des Dochts (1) an diesem haftende Beflockung ausgebildet ist.
  2. Reinigungsdocht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Beflockungsbereich des Wischelements (9) den Docht (1) ringförmig umschließt.
  3. Reinigungsdocht nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Beflockungsbereich des Wischelements (9a) den Docht (1a) schraubenlinienförmig mit wenigstens einer Windung umschließt.
  4. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Wischelement (9) oder mehrere der Wischelemente (9) im Bereich zumindest eines der Längsachsen (3, 5) des Dochts (1) angeordnet sind.
  5. Reinigungsdocht nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich beider Längsenden (3, 5) des Dochts (1) wenigstens eines der Wischelemente (9) angeordnet ist.
  6. Reinigungsdocht nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Wischelement (9) im Abstand (13) vom Längsende (3, 5) des Dochts (1) angeordnet ist.
  7. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Wischelement (9b) oder mehrere der Wischelemente (9b) in einem mittleren Teilbereich des Dochts (1b) und im Abstand (13b) von dessen beiden Längsenden (3b, 5b) angeordnet ist.
  8. Reinigungsdocht nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (13b) des wenigstens einen Wischelements (9b) von dem Längsende (3b, 5b) größer als die Länge des zu reinigenden Instrumentenkanals ist.
  9. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Docht (1) in wenigstens einem Teilbereich seiner Länge eine Gruppe (7) aus mehreren längs des Dochts (1) im Abstand (11) voneinander angeordneten Wischelements (9) trägt.
  10. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Docht (1) mehrere Wischelemente (9) trägt, deren abrasive Eigenschaften längs des Dochts (1) zunehmend oder abnehmend gestuft sind.
  11. Reinigungsdocht nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Docht (1) in wenigstens einem Teilbereich seiner Länge eine Gruppe (7) aus mehreren, längs des Dochts (1) aufeinanderfolgenden Wischelementen (9) trägt, deren abrasive Eigenschaften innerhalb der Gruppe gestuft sind.
  12. Reinigungsdocht nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Docht (1) in wenigstens einem Teilbereich seiner Länge mehrere Gruppen (7) aus mehreren, längs des Dochts (1) aufeinanderfolgenden Wischelementen (9) trägt, wobei die abrasiven Eigenschaften der Wischelemente (9) von Gruppe zu Gruppe gestuft sind.
  13. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Docht (1) mehrere Wischelemente (9) trägt, deren Beflockung aus Fasern unterschiedlichen Materials oder/und unterschiedlichen Durchmessers oder/und unterschiedlicher Länge oder/und unterschiedlicher Oberflächenrauigkeit gebildet ist.
  14. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Docht (1) Vollmaterialquerschnitt hat.
  15. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Beflockung aus elektrostatisch aufgebrachten, kurzen Fasern besteht.
  16. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Längsenden (3, 5) des Dochts (1) verrundet ist.
  17. Reinigungsdocht nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Längsenden (5c) des Dochts (1c) mit einer verrundeten Verdickung (15) verstehen ist.
  18. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass an wenigstens einem Längsende 83d) des Dochts (1d) ein Wischelement (9d) vorgesehen ist, dessen Beflockung sich sowohl über den Umfang des Dochts (1d) als auch über dessen Stirnfläche hinweg erstreckt.
  19. Reinigungsdocht nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der Längsenden (5e) des Dochts (1e) eine Bürste (17) mit radial an einem Borstenträger (19) fixierten Borsten trägt und zwischen den Längsenden des Dochts (1e) wenigstens ein durch am Docht (1e) haftende Beflockung gebildetes Wischelement (9e) angeordnet ist.
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