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Die
Erfindung betrifft einen Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines
medizinischen Instruments, insbesondere eines Endoskops oder dergleichen.
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Instrumentenkanäle wiederverwendbarer medizinischer
Instrumente, wie zum Beispiel Endoskope oder Kanülen oder Katheter, wie sie
beispielsweise auch im Hals-Nasen-Ohren-Medizinbereich eingesetzt
werden, müssen
auch im Kanalinneren mit Hilfe eines Reinigungsdochts gereinigt
werden. Herkömmliche
Reinigungsdochte (
US 5 297 310 )
haben ein Ianggestrecktes, flexibles, schlauchförmiges Trägerelement, das an einem Längsende,
zumeist aber an beiden Längsenden
eine Bürste
trägt.
Die Bürste
hat einen Borstenträger
aus zwei miteinander verdrillten Drahtabschnitten, die die Borsten
zwischen sich einklemmen. Der Borstenträger ist in das Längsende
des schlauchförmigen
Trägerelements oder
Dochts eingesteckt und dort befestigt. Die Herstellung eines derartigen
Reinigungsdochts ist relativ aufwändig.
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Herkömmliche
Reinigungsdochte mit Bürsten,
deren Borsten an einem Borstenträger
gebunden sind, neigen zum Verspritzen von Reinigungsflüssigkeit
oder aus dem Instrumentenkanal herausgeführten Substanzen, was zu einer
Kontamination der Umgebung mit zum Teil infektiösen Material führen kann.
Um eine solche Spritzkontamination zu verhindern, ist es aus
DE 10 2006 001 076
A1 bekannt, den Docht über
die Bürste
hinausragen zu lassen, sodass die Bürste bereits aus dem Instrumentenkanal
vorsichtig herausgezogen werden kann, ohne dass zugleich auch die
gesamte Bürste
aufgrund der Eigenelastizität
des Dochts quer abschnappt. Bei dem bekannten Reinigungsdocht kann
aber nicht verhindert werden, dass die ihrerseits elastischen, relativ
langen Borsten Reinigungsflüssigkeit
oder dergleichen verspritzen, wenn sie aus dem Instrumentenkanal
freikommen und aufschnappen.
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Um
auch Kontaminierungseffekte durch die Bürste als solche zu vermeiden,
ist es aus
JP 2002 051
978 A und
JP
2004 222 889 A bekannt, auf die Mündung des Instrumentenkanals
eine Kappe aufzusetzen, durch die hindurch der Reinigungsdocht und die
daran befestigte Bürste
aus dem Instrumentenkanal herausgezogen wird. Die Kappe schützt zwar
vor der Kontamination der Umgebung, stellt aber einen Kostenfaktor
dar und erschwert die Handhabung des Reinigungsdochts.
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Aus
DE 203 09 295 U1 ist
ein Zahnpflegestäbchen
bekannt, das im Bereich seines äußeren Endes
beflockt und/oder verschäumt
ist.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, einen Reinigungsdocht für einen
Instrumentenkanal eines medizinischen Instruments zu schaffen, der
einfacher und kostengünstiger
als bisher hergestellt werden kann, so dass er auch als für den Einmalgebrauch
bestimmter Wegwerfartikel genutzt werden kann und darüberhinaus
im Gebrauch einfacher als bisher gehandhabt werden kann. Insbesondere
soll erreicht werden, dass der Reinigungsdocht nicht zum Spritzen
neigt.
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Die
Erfindung geht aus von einem Reinigungsdocht für einen Instrumentenkanal eines
medizinischen Instruments, insbesondere eines Endoskops oder dergleichen,
mit einem in den Instrumentenkanal einführbaren langgestreckten, flexiblen Docht
und wenigstens einem an dem Docht gehaltenen, nachgiebig über den
Umfang des Dochts vorstehenden Wischelement und ist dadurch gekennzeichnet,
dass das Wischelement als in einem Teilbereich der Länge des
Dochts an diesem haftende Beflockung ausgebildet ist. Überraschenderweise
hat sich gezeigt, dass mit einem solchen einfach und kostengünstig herzustellenden
Reinigungsdocht auch sehr enge Instrumentenkanäle mit beispielsweise weniger als
3,2 mm, z. B. 2 bis 3,2 mm Innendurchmesser selbst dann zufrieden
stellend gereinigt werden können,
wenn die Instrumentenkanäle
mehrere Meter lang sind. Von besonderem Vorteil ist, dass die Sprungkraft
der Fasern der Beflockung so gering ist, dass die Wischelemente
nicht zum Spritzen neigen, wenn sie aus dem Instrumentenkanal nach
erfolgter Reinigung wieder herausgezogen werden. Es muss damit keine
Kontaminierung der Umgebung durch Verspritzen von Reinigungsflüssigkeit
und dergleichen befürchtet
werden.
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Unter
einem Docht soll allgemein ein langgestrecktes, dünnes, flexibles
Trägerelement,
beispielsweise eine Schnur, ein Schlauch, ein Draht oder eine Litze
oder dergleichen verstanden werden. Der Docht besteht bevorzugt
aus Kunststoff, kann aber auch aus Metall oder textilem Material
bestehen.
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Der
Beflockungsbereich des Wischelements kann den Docht ringförmig umschließen, um
den Instrumentenkanal auf seinem ganzen Umfang gleichmäßig zu reinigen.
Es kann aber auch vorgesehen sein, dass der Beflockungsbereich des
Wischelements den Docht schraubenlinienförmig mit wenigstens einer Windung
umschließt.
Bei schraubenlinienförmiger
Gestaltung des Beflockungsbereichs verbleiben zudem zwischen den
Wendelabschnitten beflockungsfreie Bereiche, in welchen sich die
durch die Reinigung zu entfernenden Substanzen sammeln können. Der
letztgenannte vorteilhafte Zweck lässt sich auch bei ringförmig den
Docht umschließenden Beflockungsbereichen
erreichen, wenn der Docht in wenigstens einen Teilbereich seiner
Länge eine Gruppe
aus mehreren längs
des Dochts im Abstand voneinander angeordneten Wischelementen trägt.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung sind das Wischelement oder mehrere
der Wischelemente im Bereich zumindest eines der Längsenden,
vorzugsweise im Bereich beider Längsenden
des Dochts angeordnet. Trägt
der Docht lediglich im Bereich eines seiner Längsenden Wischelemente, so
kann bei hinreichender Länge
des Dochts der Docht vollständig durch
den Instrumentenkanal hindurch gesteckt werden; so dass das Wischelement
an dem Docht durch den Instrumentenkanal gezogen werden kann. Trägt der Docht
an beiden Enden Wischelemente, so muss der Reinigungsdocht zwar
durch den Instrumentenkanal geschoben werden, allerdings muss dann
bei der Handhabung nicht darauf geachtet werden, mit welchem Ende
voraus der Docht in den Instrumentenkanal eingeführt wird.
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Das
wenigstens eine Wischelement ist zweckmäßigerweise im Abstand vom Längsende
des Dochts angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass das Längsende
leichter in den Instrumentenkanal eingeführt werden kann.
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Um
eine Beschädigung
des Instrumentenkanals zu verhindern, ist wenigstens eines der Längsenden,
vorzugsweise beide Längsenden
des Dochts verrundet. Die Verrundung kann auch durch eine verrundete
Verdickung, beispielsweise eine kugelförmige Verdickung gebildet sein.
In einer Variante, bei der das dem Längsende des Dochts benachbarte
Wischelement unmittelbar an das Längsende des Dochts anschließt, kann
dieses Wischelement sich sowohl über
den Umfang des Dochts als auch über
dessen Stirnfläche
hinweg erstrecken. Auch hierdurch kann einer Beschädigung des
Instrumentenkanals entgegengewirkt werden.
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Instrumentenkanäle von Kanülen oder
dergleichen, wie sie im Hals-Nasen-Ohren-Medizinbereich eingesetzt werden,
haben vielfach einen Innendurchmesser von 1 mm und weniger. In einer
für solch
enge Instrumentenkanäle
geeigneten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das Wischelemente oder
mehrere der Wischelemente in einem mittleren Teilbereich des Dochts
und im Abstand von dessen beiden Längsenden angeordnet ist, wobei
der Abstand des wenigstens einen Wischelements von den Längsenden
zweckmäßigerweise
größer als
die Länge
des zu reinigenden Instrumentenkanals ist. Unabhängig mit welchem Längsende
voraus der Reinigungsdocht in den Instrumentenkanal eingesteckt wird,
kann das Wischelement durch den Instrumentenkanal gezogen werden.
Eine schiebende Bedienung ist auf Grund des sehr geringen Dochtdurchmessers
bei derartigen Reinigungsdochten vielfach nicht möglich.
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Wenngleich
der Docht auch schlauchförmig ausgebildet
sein kann, so wird doch wegen der besseren Knicksteifigkeit ein
Docht mit Vollmaterialquerschnitt bevorzugt. Der Docht kann aus
Kunststoff oder aus Metall bestehen.
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Die
Beflockung besteht bevorzugt aus kurzen Faserabschnitten, die, wenn
sie elektrostatisch aufgebracht werden, zum größten Anteil von dem Docht radial
abstehen. Die hohe Dichte der Faserabschnitte verbessert die Reinigungswirkung.
Es versteht sich, dass die Beflockung auch anderweitig aufgebracht
werden kann, beispielsweise in einem Druckverfahren oder einem Tauch-
oder Aufblasverfahren, bei dem der an den Stellen der Wischelemente
mit Klebstoff oder dergleichen beschichtete Docht in einen Faservorrat
getaucht oder die Fasern auf den Docht aufgeblasen werden.
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Die
Fasern bestehen bevorzugt aus Kunststoffmaterial, vorzugsweise Polyamid,
aber auch Polyester oder Viskose oder dergleichen. Bei den Fasern
kann es sich aber auch um Naturfasern, beispielsweise Baumwollfasern
handeln. Naturfasern haben den Vorteil, dass sie Flüssigkeiten
leichter aufnehmen können.
Je nach dem Anwendungszweck können
die Fasern eine glatte Oberfläche
haben, was den Wischeffekt fördert.
Bei rauer Oberfläche
wird der abrasive Effekt gefördert,
sodass auch angetrocknete Substanzen aus dem Instrumentenkanal entfernt
werden können.
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Der
Durchmesser und die Länge
der Fasern beeinflusst das Reinigungsverhalten. Je länger und dünner die
Fasern sind, desto weicher und schonender wird der Instrumentenkanal
gereinigt. Dicke, kurze Fasern fördern
die abrasive Wirkung. Es versteht sich, dass die Wischelemente mit
Gemischen aus Fasern unterschiedlichen Materials und/oder Durchmessers
und/oder Länge
beflockt sein können.
Auch können
aufeinanderfolgende Wischelemente aus Fasern unterschiedlichen Materials,
unterschiedlichen Durchmessers oder unterschiedlicher Länge bestehen,
sodass auf dem Docht aufeinanderfolgende Wischelemente unterschiedliche
Reinigungswirkung haben, beispielsweise in der Art, dass die abrasive Wirkung aufeinanderfolgender
Wischelemente oder Wischelementegruppen gestuft abnimmt oder zunimmt.
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In
einer weiteren Ausgestaltung kann an wenigstens einem der Längsenden
des Dochts zusätzlich
zu einem im Bereich des Längsendes
oder auch im Abstand davon, beispielsweise zwischen den Längsenden
vorgesehenen, durch eine Beflockung gebildeten Wischelement eine
Bürste
mit radial an einem Borstenträger
fixierten Borsten befestigt sein. Bei der Bürste kann es sich um eine herkömmliche Bürste mit
einem Borstenträger
aus zwei miteinander verdrillten Drahtabschnitten handeln, die die
Borsten zwischen sich einklemmen. Zweckmäßigerweise ist der Docht in
einer solchen Ausgestaltung als Schlauch ausgebildet, so dass der
Borstenträger
in das Längsende
des Schlauchs eingesteckt und dort befestigt werden kann.
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Im
Folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigt:
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1 einen
für die
Reinigung eines Endoskopkanals bestimmten Reinigungsdocht;
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2 eine
Variante des Reinigungsdochts;
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3 einen
weiteren, insbesondere für
die Reinigung kurzer, enger Instrumentenkanäle bei Instrumenten aus dem
Bereich der Hals-Nasen-Ohren-Medizin
bestimmten Reinigungsdocht;
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4 und 5 weitere
Varianten des Reinigungsdochts und
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6 eine
noch weitere Variante des Reinigungsdochts mit einer zusätzlichen
Bürste.
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Der
in 1 dargestellte für die Reinigung eines langen,
engen Endoskopkanals bestimmter Reinigungsdocht hat einen langgestreckten
Docht 1 in Form eines langgestreckten Trägerelements
aus flexiblem Kunststoffmaterial mit Vollquerschnitt, dessen Durchmesser
kleiner ist als der Innendurchmesser des zu reinigenden Instrumentenkanals.
Im Bereich seiner beiden Längsenden 3, 5 ist
der Außenmantel
des Dochts 1 mit je einer Gruppe 7 aus mehreren,
hier drei Wischelementen 9 versehen, die mit je einem wischelementfreien
Bereich 11 voneinander und einem wischelementfreien Bereich 13 zu
den Längsenden 3 bzw. 5 im
Abstand angeordnet sind. Es versteht sich, dass der wischelementfreie
Bereich 13 gegebenenfalls auch entfallen kann. Jedes der Wischelemente 9 ist
als in einem Teilbereich der Länge
des Dochts 1 an diesem haftende, nachgiebige Beflockung
ausgebildet. Die Beflockung steht über den Außenumfang des Dochts 1 vor,
so dass der Außendurchmesser
der Wischelemente 9 etwas größer als der Innendurchmesser
des zu reinigenden Instrumentenkanals ist. Die Beflockung besteht
bevorzugt aus elektrostatisch auf den Docht 1 aufgebrachten und
damit in ihrer Überzahl
quer vom Docht 1 abstehenden elastischen Kunststoff-Kurzfasern.
Anders als herkömmliche,
aus Einzelborsten gebundene Bürsten,
neigen durch Beflockung gebildete Wischelemente 9 nicht
zum Spritzen, wenn sie aus dem Instrumentenkanal herausgezogen werden.
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Der
Docht 1 ist länger
als der zu reinigende Instrumentenkanal, der bei medizinischen Endoskopen
beispielsweise 1 bis 3 m lang ist. Der Durchmesser der Wischelemente 9 ist
etwas größer als
der Innendurchmesser des Instrumentenkanals, der bei medizinischen
Endoskopen etwa 2 bis 3,2 mm beträgt. Im Hals-Nasen-Ohren-Bereich,
in der Laparoskopie und der Urologie genügen Dochtlängen bis etwa 1 m, wobei der
Kanalinnendurchmesser in der Laparoskopie auch mehr als 3 mm und
bei Hals-Nasen-Ohren-Anwendungen
auch kleiner als 2 mm sein kann.
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Der
Außendurchmesser
der Wischelemente 9 muss etwas größer sein als der Innendurchmesser des
Instrumentenkanals. Das Übermaß richtet
sich nach der Beflockungsdichte, dem Außendurchmesser der Wischelemente 9 und
der Länge
der Beflockungsfasern.
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Die
unbeflockten Bereiche 11 zwischen den Wischelementen 9 bilden
Sammelräume
für aus
dem Instrumentenkanal auszutragende Substanzen. Der unbeflockte
Bereich 13 erleichtert das Einführen des Reinigungsdochts in
den Instrumentenkanal. Da im Bereich beider Längsenden 3, 5 Wischelemente 9 angeordnet
sind, kann jedes der beiden Längsenden 3, 5 in
den Instrumentenkanal voraus eingeführt werden, ohne auf die Ausrichtung
achten zu müssen.
Die Längsenden 3, 5 sind
zweckmäßigerweise
abgerundet, um eine Beschädigung
des Instrumentenkanals zu vermeiden. Es versteht sich, dass auch
lediglich an einem der Längsenden
Wischelemente 9 vorgesehen sein können.
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Um
den Schiebewiderstand beim Einschieben des Reinigungsdochts in den
Instrumentenkanal in Grenzen zu halten, haben sich 3 bis 4 Wischelemente 9 pro
Gruppe 7 als zweckmäßig erwiesen.
Die Anzahl an Wischelementen sollte so gewählt werden, dass die im Betrieb
sich ergebende Reibungskraft nicht zum Knicken des Dochts 1 führt. Die
Länge der den
Docht 1 ringförmig
umschließenden
Wischelemente 9 liegt zweckmäßigerweise zwischen 0,5 und 5
cm, bevorzugt bei etwa 1 cm, während
die Länge der
Bereiche 11 zweckmäßigerweise
in der gleichen Größenordnung,
d. h. zwischen 0,5 und 1,5 cm, vorzugsweise etwa 1 cm, gewählt sind.
Die Gesamtlänge
der Wischelemente wird entsprechend dem gewünschten Reinigungsergebnis
gewählt;
je länger die
Wischelemente sind, desto weniger Wischelemente sind vorgesehen.
Das Kunststoffmaterial des Dochts 1 ist so gewählt, dass
es den bei der Reinigung des Instrumentenkanals ausgeübten Schiebedruck
aufnehmen kann, ohne zu knicken.
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Die
Fasern der Wischelemente 9 bestehen aus Polyamid, können aber
auch aus Polyester, Viskose oder anderen Kunststoffen bestehen.
Geeignet sind auch Naturfasern, wie zum Beispiel Baumwollfasern.
Die Fasern sind beispielsweise 0,5 mm bis 1 mm lang und haben einen
Durchmesser von beispielsweise 0,1 mm bis 0,15 mm. Je dicker und
kürzer
die Fasern sind, desto härter
ist die Beflockung und desto abrasiver ist die Reinigungswirkung.
Längere,
dünnere
Fasern fördern
den Wischeffekt. Unterschiedlich abrasive Eigenschaften lassen sich auch
durch die Oberfächenstruktur
der Fasern erreichen. Die Oberfäche
kann glatt sein oder aber rauh.
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Die
Wischelemente 9 können
mit einheitlichen Fasern beflockt sein; die Beflockung kann aber auch
aus einem Gemisch von Fasern unterschiedlichen Materials oder/und
unterschiedlicher Dicke oder/und unterschiedlicher Länge oder/und
unterschiedlicher Oberflächenstruktur
bestehen, um die Wischelemente 9 besser an die Reinigungsfunktion anpassen
zu können.
Zu diesem Zweck können
auch die Wischelemente 9 innerhalb jeder Gruppe 7 einheitlich
beflockt sein, jedoch kann die Beflockung von Gruppe zu Gruppe gestuft
variieren, sodass der abrasive Effekt aufeinanderfolgender Gruppen
in Stufen abnimmt oder zunimmt. Es versteht sich, dass auch das
Reinigungsverhalten, beispielsweise das abrasive Verhalten der in
der Gruppe aufeinanderfolgenden Wischelemente 9 gestuft
sein kann.
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Im
Folgenden werden Varianten des Reinigungsdochts erläutert. Gleichwirkende
Komponenten sind mit den Bezugszahlen der 1 bezeichnet und
zur Unterscheidung mit einem Buchstaben versehen. Zur Erläuterung
des Aufbaus und der Wirkungsweise wie auch eventueller Varianten
wird jeweils auf die vorangegangene Beschreibung Bezug genommen.
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2 zeigt
einen Reinigungsdocht für
den Instrumentenkanal eines Endoskops oder dergleichen mit einem
aus flexiblem Kunststoff mit Vollquerschnitt oder Metalldraht hergestellten
Docht 1a, der im Bereich seiner gerundeten Längsenden 3a, 5a je ein
den Außenumfang
des Dochts 1a schraubenlinienförmig über wenigstens eine Windung
hinweg umschlingendes Wischelement 9a trägt. Die
Wischelemente 9a bestehen wiederum aus einer über den Umfang
des Dochts 1a vorstehenden Kurzfaser-Beflockung der vorstehend
erläuterten
Art. Zwischen sich gegenüberliegenden
Windungsabschnitten verbleiben beflockungsfreie Bereiche 11a für die Aufnahme
des bei der Reinigung des Instrumentenkanals aus diesem auszutragenden
Substanzen. Auch die Wischelemente 9a sind in einem beflockungsfreien
Abstand 13a von den Längsenden 3a, 5a angeordnet,
um das Einführen
des Reinigungsdochts in den Instrumentenkanal zu erleichtern.
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In
den Ausführungsformen
der 1 und 2 ist der Docht 1 so
weit knickstabil, dass der Reinigungsdocht mit einem seiner Längsenden
voraus in den Reinigungskanal hineingeschoben werden kann. 3 zeigt
eine Variante eines Reinigungsdochts, die auch bei sehr engen Instrumentenkanälen, wie
sie beispielsweise bei medizinischen Instrumenten aus dem Hals-Nasen-Ohren-Bereich
vorkommen, benutzt werden kann.
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Instrumentenkanäle dieser
Art haben vielfach einen Innendurchmesser von weniger als 1 mm, mit
der Folge, dass hierfür
geeignete Reinigungsdochte auf Grund ihres geringen Durchmessers
bei Schubbelastung zum Knicken neigen. Der in 3 dargestellte
Reinigungsdocht ist deshalb so ausgebildet, dass er durch den Instrumentenkanal
gezogen werden kann.
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Der
Reinigungsdocht hat einen Docht 1b, der im Bereich zwischen
seinen beiden gegebenenfalls gerundeten Längsenden 3b, 5b eine
Gruppe 7b aus mehreren Wischelementen 9b trägt. Die
Wischelemente 9b umschließen den Docht 1b ringförmig und sind
wiederum unter Bildung von unbeflockten Zwischenräumen 11b im
Abstand voneinander angeordnet. Jedes der Wischelemente 9b ist
als beflockter Bereich ausgebildet. Zwischen der Gruppe 7b der Wischelemente 9b einerseits
und jedem der beiden Längsenden 3b bzw. 5b andererseits
ist der Docht 1b unbeflockt. Die Länge dieses unbeflockten Bereichs 13b ist
größer bemessen
als die Länge
des Instrumentenkanals, so dass der Docht 1b durch den
Instrumentenkanal vollständig
hindurchgesteckt werden kann, bevor das nächstgelegene Wischelemente 9b in
den Kanal eintritt. Die Wischelemente 9b können damit
vom gegenüberliegenden
Ende des Instrumentenkanals her durch den Kanal gezogen werden. Da
der Reinigungsdocht im Wesentlichen längssymmetrisch aufgebaut ist,
muss bei der Handhabung nicht darauf geachtet werden, mit welchem
seiner Enden er in den Instrumentenkanal eingeführt wird.
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In
den vorangegangen erläuterten
Ausführungsbeispielen
sind die Längsenden
des Dochts gerundet, um beim Einführen des Dochts Schäden am Instrumentenkanal
zu vermeiden. 4 zeigt eine Variante, bei der
am Längsende,
hier dem Längsende 5c des
Dochts 1c eine gerundete Verdickung 15, beispielsweise
eine kugelförmige
Verdickung angeordnet ist. Die Verdickung 15 kann bei jedem
der vorstehend erläuterten
Ausführungsbeispiele
vorgesehen sein.
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5 zeigt
eine weitere Variante eines Reinigungsdochts, bei welchem an wenigstens
einem der Längsenden,
hier dem Längsende 5d das nächstgelegene
Wischelement 9d sich nicht nur über den Umfang des Dochts 1d,
sondern auch über
dessen das Längsende 5d bildende
Stirnfläche
hinweg erstreckt. Durch die auf diese Weise gleichfalls beflockte
Stirnfläche
des Dochts 1d können
gleichfalls Schäden
am Instrumentenkanal verhindert werden.
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Bei
den vorangegangen erläuterten
Ausführungsbeispielen
trägt der
Reinigungsdocht ausschließlich
durch Beflockung gebildete Wischelemente. 6 zeigt
eine Variante, bei der an wenigstens einem Stirnende, hier dem Stirnende 5e des Dochts 1e eine
Bürste 17 mit
einem am Docht 1e befestigten Borstenträger 19 für eine Vielzahl
radial an dem Borstenträger 19 befestigter
Borsten gehalten ist. Bei dem Borstenträger 19 kann es sich
um ein verdrilltes Paar Drähte
handeln, welches die Borsten zwischen sich einklemmt. Bei dem Docht 1e handelt es
sich bevorzugt um einen Schlauch, in welchen der Bürstenträger 19 eingesteckt
und dort befestigt ist. Es versteht sich, dass an beiden Längsenden
des Dochts 1e Bürsten
der erläuterten
Art vorgesehen sein können.
Zwischen den beiden Längsenden
kann der Docht 1e mit einem Wischelement 9e oder
mehreren dieser Wischelemente 9e beflockt sein, wie sie vorangegangen
anhand der 1 bis 3 erläutert wurden.
Die Wischelemente 9e können
einzeln oder in Gruppen im Bereich der beiden Längsenden oder aber auch zwischen
den beiden Längsenden,
beispielsweise mittig vorgesehen sein.