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DE20309295U1 - Zahnpflegestäbchen und Zahnpflegeartikel mit wenigstens einem Zahnpflegestäbchen - Google Patents

Zahnpflegestäbchen und Zahnpflegeartikel mit wenigstens einem Zahnpflegestäbchen

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Publication number
DE20309295U1
DE20309295U1 DE20309295U DE20309295U DE20309295U1 DE 20309295 U1 DE20309295 U1 DE 20309295U1 DE 20309295 U DE20309295 U DE 20309295U DE 20309295 U DE20309295 U DE 20309295U DE 20309295 U1 DE20309295 U1 DE 20309295U1
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DE
Germany
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dental care
area
stick
handle
brush
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Application number
DE20309295U
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ARTZ MANFRED
Original Assignee
ARTZ MANFRED
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Publication date
Application filed by ARTZ MANFRED filed Critical ARTZ MANFRED
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Publication of DE20309295U1 publication Critical patent/DE20309295U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups
    • A46B9/026Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups where the surface of the brush body or carrier is not in one plane, e.g. not flat
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B3/00Brushes characterised by the way in which the bristles are fixed or joined in or on the brush body or carrier
    • A46B3/18Brushes characterised by the way in which the bristles are fixed or joined in or on the brush body or carrier the bristles being fixed on or between belts or wires
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C15/00Devices for cleaning between the teeth
    • A61C15/02Toothpicks
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D44/00Other cosmetic or toiletry articles, e.g. for hairdressers' rooms
    • A45D44/18Receptacles for hair brushes or tooth brushes as travelling equipment
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A46BBRUSHES
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    • A46B2200/10For human or animal care
    • A46B2200/1066Toothbrush for cleaning the teeth or dentures
    • A46B2200/108Inter-dental toothbrush, i.e. for cleaning interdental spaces specifically

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  • Veterinary Medicine (AREA)
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Description

Zahnpflegestäbchen und Zahnpflegeartikel mit wenigstens einem Zahnpflegestäbchen
Die Erfindung betrifft ein Zahnpflegestäbchen mit einem Griffbereich zum Halten des Zahnpflegestäbchens und wenigstens einem endseitig vorgesehenen Zahnpflegebereich zur Zahnpflege.
Zahnpflegestäbchen, die sowohl zur Zahnpflege als auch zur Zahnreinigung eingesetzt werden, sind seit langem bekannt. Aus der DE 196 43 241 Al geht bereits ein Zahnpflegestäbchen hervor, das endseitig jeweils gleiche oder unterschiedliche Zahnpflegebereiche aufweist. Beschrieben und gezeigt ist unter anderem die Verwendung eines Pflegestäbchens, das an einem Ende einen Zahnstocher und am anderen Ende einen Bürstenkopf aufweist. Der Bürstenkopf ist mit einer Vielzahl von Borsten besetzt, die an einem Bürstenkörper befestigt sind. Bei dem Bürstenkörper handelt es sich um einen Draht, an dem die Borsten festgeklemmt sind. Da das Drahtende relativ scharfkantig ist und bei Benutzung des Bürstenkopfes eine Verletzungsgefahr für den Benutzer besteht, ist auf das freie Drahtende ein tropfenförmiger Polymerüberzug aufgebracht, der das Drahtende umgibt und damit abrundet.
Nachteilig bei dem bekannten Zahnpflegestäbchen ist, daß zum einen die Herstellung des Bürstenkopfes vergleichsweise aufwendig. Nach Herstellung des bekannten Bürstenkopfes muß der Polymerüberzug aufgebracht werden. Anschließend muß das Befestigungsende des Bürstenkopfes in den Griffkörper eingebracht und dort befestigt werden. Die aufwendige Herstellung resultiert in vergleichsweise hohen Kosten.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, ein Zahnpflegestäbchen der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, das einfach und kostengünstig hergestellt werden kann.
Die zuvor hergeleitete Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß der Zahnpflegebereich zumindest im Bereich seines äußeren Endes beflockt und/oder verschäumt ist. Sowohl das Beflocken als auch das Auf- oder
Umschäumen stellen sehr einfache und kostengünstige Methoden dar, um auf den Zahnpflegebereich als Untergrund eine textile Oberfläche aufzubringen. Es ist festgestellt worden, daß sich die aufgebrachten Flocken bzw. der aufgebrachte Schaum sehr gut zur Zahnpflege bzw. -reinigung eignen und Zahnbelag sehr leicht damit entfernt werden kann.
Sowohl das Beflocken als auch das Verschäumen stellen an sich bekannte Verfahren dar, auf die vorliegend ohne weiteres zurückgegriffen werden kann. Die Flocken bzw. das Beflockungsmaterial kann dabei aus Polyamid-, Viskose-,
&iacgr;&ogr; Acryl-, Polyester- oder Baumwollfasern bestehen, wobei vor dem Beflocken auf den Zahnpflegebereich als Trägermaterial Klebstoff aufgetragen wird. Beim Verschäumen werden Schaumkunststoffe, d.h. aus Polymeren hergestellte Schaumstoffe, wie beispielsweise Polystyrol, Styrol-Copolymere, PVC, Polycarbonate, Polyolefine, Polyurethane (PUR), Polyisocyanurate, Polycarbodiimide, Polymethacrylimide, Polyamide, ABS, Phenol- und Harnstoffharze verwendet. Die Schaumstruktur entsteht dabei aufgrund von chemischen Reaktionen, beispielsweise durch Zugabe von Blähmitteln, die sich bei bestimmten Temperaturen während der Verarbeitung unter Gasbildung zersetzen oder bei Zusatz von flüchtigen Lösungsmitteln während der Polymerisation. Die Schaumkunststoffe weisen Schaumstabilisatoren auf, die das Zusammenfallen des Schaumes vor der Härtung verhindern.
Zur Beflockung ist es zwar grundsätzlich möglich, den Zahnpflegebereich mechanisch zu beflocken. Bevorzugt ist aber die elektrostatische Beflockung, da sich hierdurch eine sehr dichte Schicht aufwärts stehender Flocken ergibt, die mit ihrer samtartigen Oberfläche eine Art Bürstenfunktion erfüllen.
Bevorzugt ist der Zahnpflegebereich daher als Bürste ausgebildet, wobei die Bürste einen Bürstenstiel aufweist, der einstückig mit dem Griffbereich ausgebildet ist und der einen geringeren Durchmesser als der Griffbereich aufweist. Durch diese Ausgestaltung ergeben sich gleich mehrere Vorteile. Durch die einstückige Ausgestaltung des Bürstenstiels mit dem Griffbereich ist es im Gegensatz zum Stand der Technik nicht mehr erforderlich, die Bürste als solche separat herzustellen und nachträglich mit dem Griffbereich zu verbinden. Da der Griffbereich dicker ist als der Bürstenstiel, läßt er sich leicht greifen. Der eher dünne
Bürstenstiel läßt sich hingegen leicht in Zahnlücken einfuhren und ist bei Verwendung eines elastischen Materials auch leicht zu biegen.
Es hat sich gezeigt, daß der Bürstenstiel eine Länge zwischen 0,5 cm und 2 cm haben sollte, wobei der Bürstenstiel zumindest im wesentlichen über seine gesamte Länge beflockt oder verschäumt sein sollte. Die auf den Bürstenstiel aufgebrachten Flocken bzw. die aufgebrachte Schaumschicht sollten dabei eine Länge bzw. Dicke zwischen 0,5 mm und 4 mm, insbesondere etwa 2 mm aufweisen, obwohl es grundsätzlich auch möglich wäre, noch längere Flocken oder &iacgr;&ogr; eine noch dickere Schaumschicht vorzusehen.
Neben der Ausbildung des Zahnpflegebereichs als Bürste bietet es sich im übrigen auch an, den Zahnpflegebereich als spitz zulaufenden Zahnstocher auszubilden, der einstückig mit dem Griffbereich ausgebildet ist. Durch die Beflockung des Zahnstochers ergibt sich eine Doppelfunktion. Zum einen hat der Zahnstocher die an sich bekannte Zahnstocherfunktion, wie die Beseitigung von Speiseresten o. dgl. aus Zahnlücken. Durch die Beflockung bzw. die Verschäumung ergibt sich darüber hinaus eine zusätzliche Reinigungsfunktion, da über die Flokken bzw. die aufgebrachte Schaumschicht der Zahnbelag abgebürstet bzw. abgerieben wird.
Es hat sich gezeigt, daß der Zahnstocher ausgehend von seinem äußeren Ende über eine Länge von 5 mm bis 20 mm beflockt bzw. verschäumt sein sollte, wobei die auf den Zahnstocher aufgebrachten Flocken eine Länge bzw. die aufgebrachte Schaumschicht eine Dicke zwischen 0,2 mm bis 1 mm aufweisen sollten. Der Zahnstocher selbst sollte eine Länge zwischen 1 cm und 4 cm haben.
Zur Verbesserung der Pflege und Mundhygiene bietet es sich besonders an, auf den beflockten Bereich des Zahnpflegebereichs ein Zahnpflegemittel aufzubringen. Hierbei kann es sich um jegliches therapeutisches Mittel zur Zahnpflege und/oder um minzehaltiges Mittel handeln. Die Aufbringung des Zahnpflegemittels läßt sich ohne weiteres in den Herstellungsprozeß integrieren, nämlich beispielsweise dadurch, daß die beflockten bzw. umschäumten Zahnpflegestäbchen in einem anschließenden Herstellungsschritt getränkt werden.
Das Zahnpflegestäbchen selbst sollte vorzugsweise aus einem elastischen Kunststoff oder aus Holz bestehen.
Bei einer besonders einfachen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Zahnpflegestäbchens ist an dem einen Ende ein Zahnstocher und an dem anderen Ende eine Bürste vorgesehen, wobei der Griffbereich, der Zahnstocher und die Bürste einstückig ausgebildet sind. Bei der einstückigen Ausgestaltung, d. h. mit Bürste und Zahnstocher, sollte es so sein, daß die Flocken bzw. die Schaumschicht an der Bürste länger bzw. dicker als an dem Zahnstocher sind. Dies erscheint vor &iacgr;&ogr; allem deshalb erforderlich, um die Bürstenfunktion der Bürste bei zu kurzen Flocken bzw. einer zu dünnen Schaumschicht nicht zu beeinträchtigen und um andererseits die Zahnstocherfunktion des Zahnstochers bei zu langen Flocken bzw. einer zu dicken Schaumschicht nicht einzuschränken.
Statt der zuvor beschriebenen einstückigen Ausgestaltung ist es grundsätzlich auch möglich, eine mehrteilige Ausgestaltung vorzusehen. Dementsprechend wird ein Zahnpflegeartikel mit wenigstens einem Zahnpflegestäbchen mit einem Griffbereich zum Halten des Zahnpflegestäbchens und wenigstens einem endseitig vorgesehenen Zahnpflegebereich zur Zahnpflege vorgeschlagen, wobei es sich bei dem Zahnpflegestäbchen insbesondere um ein solches der vorgenannten Art handeln kann. Der Zahnpflegeartikel weist weiterhin ein Aufhahmeröhrchen für das Zahnpflegestäbchen auf, wobei das Zahnpflegestäbchen mit seinem Zahnpflegebereich im Nicht-Gebrauchszustand in das Aufnahmeröhrchen einsteckbar und im eingesteckten Zustand reibschlüssig darin gehalten ist, während das Zahnpflegestäbchen im Gebrauchszustand mit seinem Griffbereich ebenfalls in das Aufhahmeröhrchen einsteckbar und im eingesteckten Zustand ebenfalls reibschlüssig darin gehalten ist.
Durch diese Ausgestaltung ergibt sich letztlich ein wiederverwendbarer Zahnpflegeartikel, bei dem das Zahnpflegestäbchen nach entsprechender Reinigung des Zahnpflegebereichs in das Aufnahmeröhrchen eingesteckt und verwahrt werden kann. Zur Benutzung des Zahnpflegestäbchens wird dieses aus dem Aufnahmeröhrchen herausgezogen und entweder als solches oder in Verbindung mit dem Aufnahmeröhrchen weiterverwendet, wobei das Aufnahmeröhrchen dann eine Griffunktion übernimmt. In diesem Zusammenhang versteht es sich, daß das Aufnahmeröhrchen eine solche Länge hat, daß der Zahnpflegebereich des Zahn-
pflegestäbchens im Nicht-Gebrauchszustand vollständig im Aufnahmeröhrchen aufgenommen ist, der Zahnpflegebereich mit seinem äußeren Ende also nicht über das Aufnahmeröhrchen übersteht.
Da das Aufnahmeröhrchen an beiden Enden offen ist, ist es ohne weiteres möglich, daß der Zahnpflegeartikel zwei Zahnpflegestäbchen aufweist. Obwohl es grundsätzlich möglich ist, zwei identische Zahnpflegestäbchen in einem Aufnahmeröhrchen vorzusehen, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, daß der Zahnpflegeartikel ein erstes Zahnpflegestäbchen mit einem Zahn-Stocher und ein zweites Zahnpflegestäbchen mit einer Bürste aufweist. Hierdurch wird letztlich eine Art Set mit zwei unterschiedlichen Typen von Zahnpflegestäbchen zur Verfügung gestellt, so daß sich ein erweiteter Anwendungsbereich ergibt.
Zur Erleichterung der Handhabung sind die Griffbereiche des ersten und des zweiten Zahnpflegestäbchens unterschiedlich ausgebildet. Die unterschiedliche Ausbildung kann optisch, beispielsweise durch eine unterschiedliche Farbgestaltung, und/oder durch eine unterschiedliche Form realisiert sein. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, daß der Benutzer die Zahnpflegestäbchen im Nicht-Gebrauchszustand anhand ihrer unterschiedlichen Griffbereiche voneinander unterscheiden kann.
Zur reibschlüssigen Halterung des Zahnpflegestäbchens im Aufnahmeröhrchen ist am äußeren Ende des Griffbereichs ein kugeliger Abschnitt mit einem Durchmesser vorgesehen, der geringfügig größer ist als der Innendurchmesser des Aufhahmeröhrchens. Die kugelige Form des Abschnitts gewährleistet dabei ein einfaches Einstecken des Griffbereichs in das Aufnahmeröhrchen bei gleichzeitiger sicherer Halterung. Um in diesem Zusammenhang in einfacher Weise eine Unterscheidbarkeit der Griffbereiche der unterschiedlichen Zahnpflegestäbchen realisieren zu können, ist am äußeren Ende des Griffbereichs lediglich eines Zahnpflegestäbchens ein weiterer kugeliger Abschnitt vorgesehen. Dieser weitere kugeliger Abschnitt kann einen Durchmesser aufweisen, der gleich oder geringfügig größer als der Durchmesser des unmittelbar benachbarten kugeligen Abschnitts ist. Hierdurch dient der weitere kugelige Abschnitt dann nicht nur der Unterscheidbarkeit, sondern hat auch eine Anschlagfunktion beim Einschieben des Griffbereichs in das Aufnahmeröhrchen.
Zur reibschlüssigen Halterung des Zahnpflegestäbchens im Gebrauchszustand bietet es sich an, dieses in entsprechender Weise wie am äußeren Ende des Griffbereichs auszubilden, also wiederum mit einem kugeligen Abschnitt, der in seinen Abmessungen dem kugeligen Abschnitt am Ende des Griffbereichs entspricht. Auch in diesem Zusammenhang kann dann - jedoch bei beiden Zahnpflegestäbchen - ein weiterer kugeliger Abschnitt vorgesehen sein, der in diesem Fall nicht mehr zur Unterscheidung sondern nur noch als Anschlag und zur Verbesserung der reibschlüssigen Halterung im Gebrauchszustand dient.
Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform eines erfindungs-
gemäßen Zahnpflegestäbchens,
Fig. 2 eine Draufsicht einer zweiten Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen Zahnpflegestäbchens,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine dritte Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen Zahnpflegestäbchens,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Zahnpflegeartikel mit unterschiedlichen
Zahnpflegestäbchen,
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Zahnpflegeartikel mit Zahnpflegestäbchen
aus Fig. 4 im Nicht-Gebrauchszustand und
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Zahnpflegeartikel mit Zahnpflegestäbchen
aus Fig. 4 im Gebrauchszustand.
In den Fig. 1 bis 3 sind jeweils Zahnpflegestäbchen 1 dargestellt. Vorliegend wird unter Zahnpflege sowohl eine Pflege als solche als auch eine Reinigung verstanden. Die einzelnen Zahnpflegestäbchen 1 weisen jeweils einen Griffbereich 2 zum Halten des Zahnpflegestäbchens 1 und wenigstens einen endseitig vorgesehenen Zahnpflegebereich 3 zur Zahnpflege bzw. -reinigung auf.
Bei den in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsformen ist es jeweils so, daß der Zahnpflegebereich 3 zumindest im Bereich seines äußeren Endes beflockt ist. Es ist also ein beflockter Bereich 4 mit Flocken 5 oder Flock vorgesehen. Die Flocken 5 sind vorliegend elektrostatisch aufgebracht mit der Folge, daß sie etwa im rechten Winkel von der Trägeroberfläche abstehen.
Es ist darauf hinzuweisen, daß statt der nachstehend beschriebenen Ausgestaltung mit beflocktem Zahnpflegebereichen in gleicher Weise ein verschäumter &iacgr;&ogr; Zahnpflegebereich, aus den eine Schaumschicht aufgebracht ist, vorgesehen sein kann. Die nachstehenden Ausführungen gelten daher in gleicher Weise auch hinsichtlich der Abmessungen für verschäumte Zahnpflegebereiche, auch wenn hierauf im einzelnen nicht eingegangen wird.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform ist der Zahnpflegebereich 3 als Bürste ausgebildet. Die Bürste weist einen Bürstenstiel 6 auf, der als Träger für die Flocken 5 dient. Der Bürstenstiel 6 ist einstückig mit dem Griffbereich 2 ausgebildet und weist einen geringeren Durchmesser als der Griffbereich 2 auf. Im vorliegenden Fall ist der Durchmesser des Bürstenstiels 6 um mehr als die Hälfte geringer als der Durchmesser des Griffbereichs 2. Der Bürstenstiel 6 hat vorliegend eine Länge zwischen 0,5 cm und 2 cm, wobei er über seine gesamte Länge beflockt ist. Die auf den Bürstenstiel 6 aufgebrachten Flocken 5 haben eine Länge, die grundsätzlich zwischen 0,5 mm und 4 mm liegen kann. Vorliegend liegt die Länge der Flocken 5 bei etwa 1 mm.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform weist das Zahnpflegestäbchen 1 als Zahnpflegebereich 3 einen spitz zulaufenden Zahnstocher auf, der einstückig mit dem Griffbereich 2 ausgebildet ist. Der Zahnstocher ist ausgehend von seinem äußeren Ende über eine Länge von 5 mm bis 20 mm beflockt. Dabei weisen die Flocken 5 am Zahnstocher eine Länge zwischen 0,2 mm und 1 mm auf. Im übrigen hat der Zahnstocher selbst eine Länge zwischen 1 cm und 4 cm.
Nicht dargestellt ist, daß auf den beflockten Bereich 4 der Bürste ein Zahnpflegemittel aufgebracht ist. Auch auf den beflockten Bereich 4 des Zahnstochers kann ein Zahnpflegemittel aufgebracht sein, dies muß jedoch nicht notwendigerweise so sein. Im übrigen ist auch hinweisen, daß der Ausdruck "Zahnpfle-
gemittel" im weitesten Sinne zu verstehen ist, also sämtliche Mittel erfaßt, die zur Zahn- und Zahnfleischpflege und -aufbau sowie zur Mundhygiene dienen können.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellten Zahnpflegestäbchen 1 und auch das in Fig. 3 dargestellte Zahnpflegestäbchen 1 können sowohl aus Kunststoff als auch aus Holz bestehen.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform ist an dem einen Ende des
&iacgr;&ogr; Zahnpflegestäbchens 1 ein Zahnstocher und an dem anderen Ende eine Bürste vorgesehen. Hierbei ist es so, daß die Flocken 5 an der Bürste länger sind als am Zahnstocher. Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform handelt es sich im Ergebnis um eine Kombination der beiden Zahnpflegestäbchen aus den Fig. 1 und 2, wobei der Griffbereich 3, der Zahnstocher und die Bürste einstückig ausgebildet sind.
In den Fig. 4 bis 6 ist ein Zahnpflegeartikel 7 mit einer Mehrzahl von Zahnpflegestäbchen 1 und einem Aufhahmeröhrchen 8 dargestellt. Jedes der Zahnpflegestäbchen 1 weist einen Griffbereich 2 und einen Zahnpflegebereich 3 auf. Das Aufhahmeröhrchen 8 und die Zahnpflegestäbchen 1 sind derart ausgebildet, daß jedes der Zahnpflegestäbchen 1 mit dem jeweiligen Zahnpflegebereich 3 im Nicht-Gebrauchszustand, der in Fig. 5 dargestellt ist, in das Aufhahmeröhrchen 8 einsteckbar und im eingesteckten Zustand reibschlüssig darin gehalten ist, während die Zahnpflegestäbchen 1 mit ihrem
jeweiligen Griffbereich im Gebrauchszustand, der in Fig. 6 dargestellt ist, in das Aufhahmeröhrchen 8 einsteckbar und reibschlüssig darin gehalten sind.
Wie sich insbesondere aus Fig. 6 ergibt, weist der Zahnpflegeartikel 7 zwei unterschiedliche Zahnpflegestäbchen 1 auf, nämlich ein erstes Zahnpflegestäbchen 1 mit einer Bürste und ein zweites Zahnpflegestäbchen 1 mit einem Zahnstocher. Aus Fig. 4 ergibt sich, daß der Zahnpflegeartikel 7 unterschiedlichste Typen von Zahnpflegestäbchen 1 mit Bürste und mit Zahnstocher aufweisen kann. So kann dem in Fig. 4a dargestellten Aufhahmeröhrchen 8 ein Zahnpflegestäbchen 1 mit Bürste zugeordnet sein, wobei die Bürste einen Draht 9 mit daran festgeklemmten Borsten 10 aufweist, wie dies in Fig. 4b dargestellt ist. Statt dessen kann al-
lerdings auch ein Zahnpflegestäbchen 1 verwendet werden, das einen beflockten Bereich 4 aufweist und im übrigen zumindest im wesentlichen wie das Zahnpflegestäbchen gemäß Fig. 1 ausgebildet ist. Ein derartiges Zahnpflegestäbchen ist in Fig. 4c dargestellt.
In Fig. 4d ist ein Zahnpflegestäbchen 1 dargestellt, das einen Zahnstocher aufweist, wobei der Zahnstocher jedoch nicht beflockt ist, d. h. mit einer glatten Oberfläche versehen ist. Das in Fig. 4e dargestellte Zahnpflegestäbchen 1 entspricht dem in Fig. 4d dargestellten, weist jedoch einen beflockten Bereich 4 auf, &iacgr;&ogr; wie dies zuvor zu Fig. 2 beschrieben worden ist.
Wie sich insbesondere aus einem Vergleich der einzelnen Zahnpflegestäbchen 1 aus ,Fig. 4 ergibt, sind die Griffbereiche 2 des ersten und des zweiten Zahnpflegestäbchens unterschiedlich ausgebildet. Vorliegend haben die Griffbereiche 2 eine unterschiedliche äußere Form, worauf nachfolgend noch näher eingegangen wird. Am äußeren Ende des jeweiligen Griffbereichs 2 ist jeweils ein kugeliger Abschnitt 11 vorgesehen. Der kugelige Abschnitt 11 weist einen äußeren Durchmesser auf, der geringfügig größer ist als der Innendurchmesser des Aufnahmeröhrchens 8, so daß der Griffbereich 2 über den kugeligen Abschnitt 11 in einfacher Weise in das Aufnahmeröhrchen 8 eingesetzt werden kann und reibschlüssig darin gehalten ist. Des weiteren ist bei den Zahnpflegestäbchen 1 mit Bürste unmittelbar neben dem kugeligen Abschnitt 11 ein weiterer kugeliger Abschnitt 12 vorgesehen. Ein derartiger weiterer kugeliger Abschnitt 12 ist bei den einen Zahnstocher aufweisenden Zahnpflegestäbchen 1 nicht vorgesehen. Der Durchmesser des weiteren kugeligen Abschnitts 12 ist gleich oder geringfügig größer als der Durchmesser des kugeligen Abschnitts 11. Im übrigen versteht es sich, daß es grundsätzlich auch möglich ist, den weiteren kugeligen Abschnitt 12 am Zahnpflegestäbchen 1 mit dem Zahnstocher und dementsprechend nicht am Zahnpflegestäbchen mit Bürste vorzusehen.
Im übrigen ist es bei allen Zahnpflegestäbchen 1 bei der Ausführungsform nach den Fig. 4 bis 6 so, daß am Übergang des Griffbereichs 2 zum Zahnpflegebereich 3 vorliegend jeweils ein erster kugeliger Abschnitt 13 vorgesehen ist, der von Form und Größe dem kugeligen Abschnitt 11 entspricht. Des weiteren ist ein weiterer kugeliger Abschnitt 14 vorgesehen, der in Form und Größe dem weiteren kugeligen Abschnitt 13 entspricht.

Claims (22)

1. Zahnpflegestäbchen (1) mit einem Griffbereich (2) zum Halten des Zahnpflegestäbchens (1) und wenigstens einem endseitig vorgesehenen Zahnpflegebereich (3) zur Zahnpflege, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnpflegebereich (3) zumindest im Bereich seines äußeren Endes beflockt und/oder verschäumt ist.
2. Zahnpflegestäbchen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnpflegebereich (3) elektrostatisch beflockt ist.
3. Zahnpflegestäbchen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnpflegebereich (3) als Bürste ausgebildet ist.
4. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bürste einen Bürstenstiel (6) aufweist, der einstückig mit dem Griffbereich (2) ausgebildet ist und der einen geringeren Durchmesser als der Griffbereich (2) aufweist.
5. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenstiel (6) eine Länge zwischen 0,5 cm und 2 cm hat.
6. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bürstenstiel (6) zumindest im wesentlichen über seine gesamte Länge beflockt und/oder verschäumt ist.
7. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf den Bürstenstiel (6) aufgebrachten Flocken (5) eine Länge bzw. die aufgebrachte Schaumschicht eine Dicke zwischen 0,5 mm und 4 mm, insbesondere von etwa 2 mm aufweisen/aufweist.
8. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnpflegebereich (3) als spitz zulaufender Zahnstocher ausgebildet ist, der einstückig mit dem Griffbereich (2) ausgebildet ist.
9. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnstocher ausgehend von seinem äußeren Ende über eine Länge von 5 mm bis 20 mm beflockt bzw. verschäumt ist.
10. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die auf den Zahnstocher aufgebrachten Flocken (5) eine Länge bzw. die aufgebrachte Schaumschicht eine Dicke zwischen 0,2 mm bis 1 mm aufweisen/aufweist.
11. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zahnstocher eine Länge zwischen 1 cm und 4 cm aufweist.
12. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf den beflockten bzw. verschäumten Bereich (4) des Zahnpflegebereichs (3) ein Zahnpflegemittel aufgebracht ist.
13. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Zahnpflegestäbchen (1) aus Kunststoff oder Holz besteht.
14. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem einen Ende ein Zahnstocher und an dem anderen Ende eine Bürste vorgesehen ist und daß der Griffbereich (2), der Zahnstocher und die Bürste einstückig ausgebildet sind.
15. Zahnpflegestäbchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flocken (5) an der Bürste länger bzw. die Schaumschicht an der Bürste dicker als an dem Zahnstocher sind/ist.
16. Zahnpflegeartikel (7) mit wenigstens einem Zahnpflegestäbchen (1) mit einem Griffbereich (2) zum Halten des Zahnpflegestäbchens (1) und wenigstens einem endseitig vorgesehenen Zahnpflegebereich (3) zur Zahnpflege, insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, und mit einem Aufnahmeröhrchen (8) für das Zahnpflegestäbchen (1), wobei das Zahnpflegestäbchen (1) mit seinem Zahnpflegebereich (3) im Nicht-Gebrauchszustand in das Aufnahmeröhrchen (8) einsteckbar und im eingesteckten Zustand reibschlüssig darin gehalten ist, und wobei das Zahnpflegestäbchen (1) mit seinem Griffbereich (2) im Gebrauchszustand in das Aufnahmeröhrchen (8) einsteckbar und im eingesteckten Zustand reibschlüssig darin gehalten ist.
17. Zahnpflegeartikel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Zahnpflegestäbchen (1) mit einer Bürste und ein zweites Zahnpflegestäbchen (1) mit einem Zahnstocher vorgesehen ist.
18. Zahnpflegeartikel nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Griffbereiche (2) des ersten und des zweiten Zahnpflegestäbchens (1) unterschiedlich ausgebildet sind.
19. Zahnpflegeartikel nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Ende des Griffbereichs (2) ein kugeliger Abschnitt (11) mit einem Durchmesser vorgesehen ist, der geringfügig größer ist als der Innendurchmesser des Aufnahmeröhrchens (8).
20. Zahnpflegeartikel nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß am äußeren Ende des Griffbereichs (2) lediglich eines Zahnpflegestäbchens (1) ein weiterer kugeliger Abschnitt (12) vorgesehen ist.
21. Zahnpflegeartikel nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß am Übergang des Griffbereichs (2) zum Zahnpflegebereich (3) wenigstens ein kugeliger Abschnitt (13) mit einem Durchmesser vorgesehen ist, der geringfügig größer ist als der Innendurchmesser des Aufnahmeröhrchens (8).
22. Zahnpflegeartikel nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem kugeligen Abschnitt (13) und dem Griffbereich (2) ein weiterer kugeliger Abschnitt (14) mit einem Durchmesser vorgesehen ist, der gleich oder geringfügig größer ist als der Durchmesser des kugeligen Abschnitts (13) ist.
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