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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter aus Kunststoff, insbesondere
für den
Transport und die Lagerung von Gütern
in Stückform,
wie Zuliefer- oder Ersatzteile für
Automobile oder Maschinen, mit einem Boden und vier Wänden, wobei
der Behälter
wenigsten einen integrierten Etikettenhalter aufweist, der mit einer
in ihrer Grundform rechteckigen Aufnahmefläche mit Führungsmitteln für ein einsteckbares
und herausnehmbares loses Etikett ausgebildet ist.
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Behälter der
eingangs genannten Art sind in unterschiedlichen Ausführungen
bekannt und stehen in einem verbreiteten Einsatz. In vielen Bereichen, beispielsweise
beim Transport von Zuliefer- oder Ersatzteilen, haben diese Behälter inzwischen
die nur einmal verwendbaren Behälter
aus Holz oder Pappe fast verdrängt.
Die Behälter
aus Kunststoff werden üblicherweise
als Umlaufbehälter
eingesetzt, die vielfach verwendbar sind. Aus diesem Grunde ist
es erforderlich, entsprechend den gerade im Behälter befindlichen Gutstücken und
entsprechend dem Lieferanten und/oder dem Adressaten oder Lagerort
oder dergleichen passende Etiketten oder sonstige Papiere am Behälter austauschbar
zu haltern. Zu diesem Zweck dienen integrierte Etikettenhalter,
die schon in unterschiedlichen Ausführungen bekannt geworden sind.
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Aus
DE-U 86 16 042 ist ein Etikettenhalter bekannt, bei dem die Etiketten
an ihrer unteren Kante von mehreren Zungen gehalten werden. Mit
ihren beiden oberen Ecken werden die Etiketten hinter zwei an der
betreffenden Behälterwand
des Behälters
vorhandene Stege gesteckt, so dass das Etikett auf der Aufnahmefläche des
Etikettenhalters gehalten wird. Nachteilig ist bei diesem bekannten
Etikettenhalter, dass die Einführung
des Etiketts sehr umständlich
ist und praktisch nur manuell erfolgen kann, insbesondere um die
beiden oberen Ecken des Etiketts in die dafür vorgesehenen Aussparungen
unter den Rippen der Behälterwand
zu bringen.
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Ein
weiterer Etikettenhalter für
den eingangs beschriebenen Verwendungszweck ist aus DE-U 86 30 891
bekannt. Bei diesem Etikettenhalter erfolgt die Halterung des Etiketts
an seiner Unterkante in der gleichen Weise wie bei dem zuvor erläuterten
Etikettenhalter; an seiner oberen Kante wird das Etikett aber nun
nicht mehr an seinen beiden Ecken gehaltert, sondern in seinem Mittelbereich
mittels einer den oberen Etikettenrand übergreifenden Zunge fixiert. Bei
diesem Etikettenhalter ist zwar das Einsetzen des Etiketts etwas
einfacher, da das Etikett an seiner Oberkante nur noch unter eine
Zunge bewegt werden muss und nicht mehr an zwei Ecken in entsprechende
Ausnehmungen eingeführt
werden muss, jedoch ist auch hier die Handhabung beim Einsetzen
und Herausnehmen des Etiketts immer noch relativ umständlich.
Außerdem
besteht bei diesem Etikettenhalter die Gefahr, dass die oberen Ecken
des Etiketts nicht parallel zur Aufnahmefläche des Etikettenhalters verbleiben,
sondern sich nach vorne hin umklappen, wodurch das Etikett, beispielsweise
bei Einfluss von Feuchtigkeit, wie Regenwasser, labil wird und nicht
mehr ablesbar ist oder zur Herstellung einer Ablesbarkeit erst wieder
manuell glattgelegt werden muss.
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Aus
DE-U 92 10 342 ist ein Kunststoffbehälter bekannt, bei dem die Führungen
für die
Halterung des Etiketts im Bereich des Etikettenhalters durch mehrere
Zungen gebildet sind, die in Abständen voneinander am oberen
und unteren Rand des Etikettenhalters angeordnet sind. Dabei ist
vorgesehen, dass das Etikett jeweils in horizontaler Richtung von
der Seite her in den Etikettenhalter eingeschoben wird. Die Halterung
des Etiketts an seiner einen Schmalseite erfolgt auch hier mittels
einer den Etikettenrand übergreifenden
einzelnen Zunge. Damit treten auch bei diesem Etikettenhalter die
zuvor beschriebenen Nachteile bei der Handhabung auf.
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Ein
Nachteil, der allen zuvor erläuterten Transport-
und Lagerbehältern
mit integriertem Etikettenhalter anhaftet, besteht darin, dass im
Bereich der Etikettenhalter Ecken und Ritzen vorliegen, in denen
sich mit der Zeit Schmutz ablagert, der die Funktion des Etikettenhalters
behindert und der die hygienischen Eigenschaften des Behälters verschlechtert, was
insbesondere beim Transport und der Lagerung von Lebensmitteln unerwünscht und
unzulässig
ist.
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Aus
DE-U 201 19 308 ist ein Behälter
der eingangs genannten Art bekannt, bei dem vorgesehen ist, dass
die Aufnahmefläche
des Etikettenhalters unmittelbar unter einem den oberen Rand der Wand
bildenden, nach außen
vorstehenden Randsteg angeordnet ist und dass im Randsteg über der Aufnahmefläche ein
Schlitz ausgespart ist, durch den hindurch ein Etikett in den Etikettenhalter
einführbar und
aus diesem herausnehmbar ist. Mit diesem Behälter wird erreicht, dass man
das Etikett zum Einführen
in den Etikettenhalter einfach von oben her durch den im Randsteg vorgesehenen
Schlitz nach unten in den Etikettenhalter hineinfallen lassen kann.
Damit wird eine einfache Handhabung erreicht, die es gestattet,
das Einführen
von Etiketten zu automatisieren, um Handarbeit einzusparen. Das
Entfernen eines nicht mehr benötigten
Etiketts kann einfach dadurch erfolgen, dass man den Behälter umdreht,
d.h. auf den Kopf stellt, und das Etikett dann einfach nach unten
herausfallen lässt.
Ein solches Umdrehen des Behälters
erfolgt beispielsweise vor dem Waschen eines entleerten Behälters ohnehin,
sodass für
das Entfernen des Etiketts dann kein eigener Arbeitsschritt nötig ist.
Weiterhin ermöglicht
es der Schlitz, dass bei einer Reinigung des Behälters eine Reinigungsflüssigkeit
durch den Schlitz hindurch in alle Bereiche des Etikettenhalters
strömen
und diese reinigen kann. Als nachteilig ist bei diesem Behälter festzustellen,
dass es insbesondere bei leichten Etiketten aus einem dünnen Material,
wie Papier, zu einem ungewollten Verlieren des Etiketts aus dem
Etikettenhalter kommen kann, beispielsweise durch Bewegungen oder
Schrägstellungen
des Behälters beim
Verladen oder durch Windeinfluss im Freien. Durch Wind, Regen und
Schnee kann es auch leicht zu Beschädigungen des Etiketts im Etikettenhalter kommen,
die dazu führen,
dass das Etikett nur noch schwer oder gar nicht mehr ablesbar ist.
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Für die vorliegende
Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, einen Behälter der
eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die vorstehend erläuterten
Nachteile vermieden werden und bei dem insbesondere ein Etikett
schnell und einfach in den integrierten Etikettenhalter einsetzbar
und aus diesem herausnehmbar ist, wobei gleichzeitig ein wirksamer
Schutz des Etiketts im Etikettenhalter gegen schädliche äußere Einflüsse möglich sein soll.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einem Behälter der
eingangs genannten Art, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er Haltemittel
zur lösbaren
Anbringung einer durchsichtigen Scheibe vor der Aufnahmefläche oder
eine vor der Aufnahmefläche
fest angebrachte durchsichtige Scheibe aufweist.
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Mit
dem Behälter
gemäß Erfindung
wird in dessen erster Ausführung
mit den Haltemitteln zur lösbaren
Anbringung einer durchsichtigen Scheibe vor der Aufnahmefläche erreicht,
dass bei Bedarf die durchsichtige Scheibe angebracht werden kann.
Die Scheibe schützt
dann ein im Etikettenhalter befindliches Etikett vor ungewolltem
Verlieren und vor einer Beschädigung
durch Umwelteinflüsse,
insbesondere Wind, Regen und Schnee. Damit können auch leichte Etiketten,
insbesondere Etiketten aus Papier, problemlos verwendet werden,
ohne dass die Gefahr besteht, dass das Etikett verloren geht oder
durch Umwelteinflüsse
unleserlich wird. Falls ein solcher Schutz nicht benötigt wird,
beispielsweise weil stabile, wetterfeste Etiketten verwendet werden
oder die Behälter
aufgrund ihrer Verwendung keinen schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt
werden, kann auch auf die Anbringung der durchsichtigen Scheibe in
den Haltemitteln des Behälters
verzichtet werden. Die Haltemittel für die durchsichtige Scheibe
sind dann zwar am Behälter
vorhanden, die durchsichtige Scheibe ist aber nur bei Bedarf in
die Haltemittel eingesetzt. Wenn die durchsichtige Scheibe nicht
eingesetzt wird, stören
die Haltemittel für
die Scheibe die Verwendung des Behälters in keiner Weise. Je nach Verwendung
des Behälters
kann der Benutzer bei Bedarf eine auf seine individuellen Bedürfnisse
abgestimmte Scheibe einsetzen. Weiterhin bietet der Behälter in
seiner ersten erfindungsgemäßen Ausführung die
Möglichkeit,
eine beschädigte
Scheibe schnell und leicht auszutauschen. In seiner zweiten Ausführung hat
der erfindungsgemäße Behälter eine vor
der Aufnahmefläche
fest angebrachte durchsichtige Scheibe, die damit unverlierbar ist
und dauerhaft an dem Behälter
verbleibt. Mit dieser fest angebrachten Scheibe wird der gleiche
Schutz für
das Etikett erreicht wie mit einer in den Haltemitteln lösbar angebrauchten,
austauschbaren Scheibe. Die fest angebrachte Scheibe kann mit dem übrigen Behälter beispielsweise
verklebt oder verschweißt
sein.
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In
einer bevorzugten weiteren Ausgestaltung des Behälters ist vorgesehen, dass
die Haltemittel durch zwei seitlich der Aufnahmefläche einander
gegenüberliegend
angeordnete Halteschlitze gebildet sind, in die je ein seitlicher
Randbereich der Scheibe einsteckbar oder eingesteckt ist. Halteschlitze
als Haltemittel für
die Scheibe sind auf der einen Seite bei der Fertigung des Behälters sehr
einfach herstellbar und erlauben auf der anderen Seite ein einfaches Einsetzen
und Herausnehmen der Scheibe.
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Um
die Scheibe sicher in den Haltemitteln zu halten und exakt zu positionieren,
ist weiter vorgesehen, dass jedem Halteschlitz ein Anschlag zur
Begrenzung der Einstecktiefe des zugehörigen Randbereichs der Scheibe
zugeordnet ist. Ein unerwünschtes
Verlieren der Scheibe ist dadurch sicher ausgeschlossen.
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Bevorzugt
ist weiter vorgesehen, dass die Scheibe aus einem flexiblen Kunststoff
besteht und in ihrem Grundzustand flach ist, dass die seitlichen Randbereiche
der Scheibe unter Biegung der Scheibe in die Halteschlitze einführbar sind
und dass die Scheibe nach dem Einführen in die Halteschlitze durch
Eigenrückstellkraft
in eine flache Form zurückführbar ist,
in der sie im Wesentlichen parallel zur Aufnahmefläche mit
Abstand zu dieser ver läuft.
In dieser Ausführung
aus flexiblem Kunststoff ist die Scheibe einerseits unempfindlich
gegen mechanische äußere Einwirkung
und andererseits für
das Einsetzen in die Haltemittel und das Herausnehmen aus den Haltemitteln
einfach und insbesondere ohne Werkzeug handhabbar. Die Scheibe kann
vom Benutzer des Behälters
zweckentsprechend ausgewählt
werden, z.B. glänzend
oder entspiegelt, in unterschiedlichen Dicken und/oder in transparenten Einfärbungen.
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Weiter
schlägt
die Erfindung vor, dass die Scheibe eine geringere Höhe als die
Aufnahmefläche und
als ein in seiner Höhe
an die Höhe
der Aufnahmefläche
angepasstes Etikett hat, dass die Aufnahmefläche die Scheibe nach oben hin überragt
und dass das Etikett von oben in den Etikettenhalter einsteckbar
und nach oben aus dem Etikettenhalter herausnehmbar ist. Diese Ausgestaltung
bietet die vorteilhafte Möglichkeit,
dass ein im Etikettenhalter hinter der Scheibe befindliches Etikett,
dessen Höhe
an die Höhe
der Aufnahmefläche
angepasst ist, mit seinem oberen Randbereich über die Scheibe nach oben vorragt
und somit dort leicht erfasst und aus dem Etikettenhalter nach oben
herausgezogen werden kann. Der Höhenunterschied
zwischen der Scheibe und dem Etikett ist dabei vorzugsweise nur so
gering, dass ein Erfassen des Etiketts an seinem oberen Randbereich
mit den Spitzen von Daumen und Zeigefinger einer Bedienungsperson
oder mittels eines automatischen Handhabungswerkzeuges, beispielsweise
eines kleinen Greifers, möglich
ist. Durch den nur geringen erforderlichen Höhenunterschied zwischen Etikett
und Scheibe wird der Schutz des Etiketts praktisch nicht eingeschränkt.
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Um
das Etikett im Etikettenhalter so halten zu können, dass keine Information
auf dem Etikett verdeckt wird, ist vorgesehen, dass zwischen der Aufnahmefläche einerseits
und den Haltemitteln für die
Scheibe oder der Scheibe andererseits seitliche Führungszungen
als randseitige Führungen
für das Etikett
angeordnet sind, hinter die seitliche Randbereiche des Etiketts
einführbar
sind. Vorteilhaft werden so die in der Regel ohnehin von Informationen
freien Randbereiche des Etiketts für dessen Halterung im Etikettenhalter
genutzt. Außerdem
kann das Etikett hier leicht klemmend gehaltert werden, sodass es auch
bei Schräglage
des Behälters
nicht aus dem Etikettenhalter herausfallen kann.
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Damit
das Etikett und ggf. die Scheibe, insbesondere auch bei relativ
großen
Etikettenhaltern für
entsprechend große
Etiketten, sicher gehalten werden, ist vorzugsweise an einer unteren
Begrenzung der Aufnahmefläche
mit Abstand von der Aufnahmefläche
nach außen
mindestens eine Rückhaltenase
angeordnet. Wenn keine Scheibe vorgesehen ist, hält die Rückhaltenase den unteren Randbereich des
Etiketts in seiner Lage. Wenn eine Scheibe vor der Aufnahmefläche angebracht
ist, hält
die Rückhaltenase
den unteren Randbereich der Scheibe und auch eines hinter der Scheibe
angeordneten Etiketts in der gewünschten
Lage im Etikettenhalter.
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Um
ein Etikett möglichst
leichtgängig
in den Etikettenhalter einführen
zu können
und um gleichzeitig für
eine gute, leicht ablesbare Lage des Etiketts im eingesetzten Zustand
zu sorgen, schlägt
die Erfindung vor, dass auf der Aufnahmefläche mindestens eine vertikale
Etikettführungsrippe
angeordnet ist, deren nach außen
weisende Kante in ihrem Verlauf von oben nach unten gesehen konkav
gebogen ist. Auch hier kann die Gestaltung so ausgeführt sein, dass
ein leicht klemmender Sitz des Etiketts erzielt wird, wobei die
Klemmwirkung nur ein selbsttätiges Herausfallen
des Etiketts verhindern muss, also nur relativ schwach zu sein braucht.
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Sowohl
für die
Positionierung des Etiketts und der Scheibe als auch für die Fertigung
des Behälters
mit dem Etikettenhalter ist es günstig,
wenn eine einzige, mittige Rückhaltenase
vorgesehen ist, wobei zwei parallele Etikettführungsrippen vorgesehen sind,
die unten jeweils unmittelbar seitlich neben der Rückhaltenase
enden.
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Ein
weiteres Mittel zu einer günstigen
Positionierung eines im Etikettenhalter angeordneten Etiketts besteht
darin, dass auf der Aufnahmefläche mindestens
eine vertikale Abstandshalterippe angeordnet ist, deren nach außen weisende
Kante in der Aufnahmefläche
beginnt und in ihrem Verlauf von oben nach unten gesehen zunächst von
der Aufnahmefläche
weg und dann parallel zu dieser verläuft. Diese Abstandshalterippe
sorgt auch dafür,
dass ein Etikett aus Papier oder Folie in nassem Zustand nicht an
der Aufnahmefläche
anklebt, sodass das Etikett immer leicht entnehmbar bleibt.
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Bevorzugt
sind dabei zwei parallele Abstandsrippen vorgesehen, die jeweils
so neben den seitlichen Führungszungen
verlaufen, dass die nach außen
weisende Kante mit den Führungszungen
zusammen jeweils einen seitlichen Etikettführungsschlitz bilden. Auf diese
Weise wird eine Art Zwangsführung
für das
Etikett bei dessen Einsetzen in den Etikettenhalter gebildet, die
zu einer definierten Lage des Etiketts parallel zur Aufnahmefläche, jedoch
mit einem Abstand zu dieser, sorgt. Auf diese Weise wird ein Ankleben
des Etiketts an der Aufnahmefläche
bei Anwesenheit von Feuchtigkeit besonders sicher ausgeschlossen.
Außerdem
wird das Etikett so bei vorhandener durchsichtiger Scheibe relativ
nah hinter der Scheibe gehalten, so dass eine gute Lesbarkeit des
Etiketts immer gewährleistet
ist.
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Um
innerhalb des Etikettenhalters hinter der ggf. vorhandenen Scheibe
eine Ansammlung von Schmutz und Feuchtigkeit auszuschließen, führt zweckmäßig von
einer unteren Begrenzung der Aufnahmefläche mindestens eine Öffnung zum
Behälteräußeren. Durch
diese Öffnung
kann eventuell in den Bereich des Etikettenhalters gelangte Feuchtigkeit nach
unten und außen
abfließen.
Außerdem
wird bei einem Reinigen des Behälters,
insbesondere in einer automatischen Behälterwaschanlage, ein Abfließen der
Flüssigkeit
aus dem Bereich des Etikettenhalters gewährleistet, wobei bei normaler
Lage des Behälters
das Abfließen
durch die zuvor erwähnten Öffnungen
erfolgt, während
bei umgekehrter Lage des Behälters,
d. h. wenn dieser auf dem Kopf steht, das Abfließen der Flüssigkeit über den oberen Rand der Scheibe
erfolgt, durch den ansonsten das Etikett in den Etikettenhalter
eingesetzt oder aus diesem herausgenommen wird.
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Zum
Schutz von Etikett und Scheibe gegen schädliche äußere mechanische Einwirkungen
ist vorgesehen, dass die Aufnahmefläche an ihrem oberen Rand durch
eine horizontale, vorspringende Rippe des Behälters begrenzt ist. Außerdem verhindert die
Rippe hier ein unerwünschtes
Herausfallen des Etiketts aus dem Etikettenhalter, wenn der Behälter auf
seine Seite oder auf den Kopf gedreht wird, weil das Etikett sich
mit seinem oberen Rand höchstens bis
zur Unterseite der Rippe bewegen kann. Zum Entnehmen muss das Etikett
erst unter der Rippe nach vorne, d.h. von der Aufnahmefläche weg
bewegt werden, was nur durch gezielten manuellen oder maschinellen
Eingriff erfolgen kann.
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Zwecks
möglichst
kostengünstiger
Herstellbarkeit des Behälters
bei gleichzeitig hoher Stabilität und
Belastbarkeit schlägt
die Erfindung weiter vor, dass der Behälter einstückig ausgebildet ist und dass der
mindestens eine Etikettenhalter außen an einer der Wände angeordnet
und mit Ausnahme der Scheibe einstückig mit dem übrigen Behälter ausgeführt ist.
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Alternativ
dazu besteht die Möglichkeit,
dass der erfindungsgemäße Behälter mit
relativ zum Boden verstellbaren, insbesondere klappbaren, Wänden ausgebildet
ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter außen an einer
der Wände
angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe einstückig mit der zugehörigen Wand
ausgeführt
ist.
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Gemäß einer
weiteren Alternative ist es möglich,
dass der Behälter
mit relativ zum Boden verstellbaren, insbesondere klappbaren, Wänden ausgebildet
ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter außen an einem
einen Teil des Bodens bildenden, mit der zugehörigen Wand fluchtenden Wandsockelbereich
angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe einstückig mit dem Boden ausgeführt ist.
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Schließlich ist
erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen,
dass der Behälter
insgesamt ein Spritzgussteil aus thermoplastischem Kunststoff ist
oder dass der Boden und die Wände
jeweils Spritzgussteile aus thermoplastischem Kunststoff sind. In
dieser Ausführung
ist der Behälter
insgesamt oder sind dessen einzelne Teile kostengünstig in
großen
Stückzahlen
herstellbar, was eine wirtschaftliche Massenproduktion erlaubt.
Gleichzeitig ist der Behälter
aufgrund des verwendeten Materials leicht und dabei stabil und belastbar.
Am Ende seiner Nutzung kann der Behälter zudem leicht wiederverwendet
werden, beispielsweise nach Zerkleinerung als Recycling-Kunststoffgranulat.
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Im
Folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung
zeigen:
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1 einen
Ausschnitt aus einem Behälter in
perspektivischer Ansicht auf eine Behälterstirnseite mit einem integrierten
Etikettenhalter,
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2 den
Behälter
aus 1 in einem Teil-Horizontalschnitt durch seine
in 1 dem Betrachter zugewandte Stirnwand in Höhe des Etikettenhalters,
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3 den
Behälter
in gleicher Darstellungsweise wie in 1, nun mit
einem in den Etikettenhalter eingesetzten Etikett,
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4 den
Behälter
in gleicher Darstellungsweise wie in 3, nun mit
einer vor dem Etikett angeordneten durchsichtigen Scheibe,
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5 den
Behälter
aus den 1 bis 4 in Ansicht
auf die mit dem Etikettenhalter ausgestattete Stirnseite des Behälter, teilweise
in aufgebrochener Darstellung, und
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6 den
Behälter
aus 5 in einem Teil-Vertikalschnitt durch den Bereich
des Etikettenhalters.
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Das
in den Zeichnungsfiguren dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälters 1 besitzt
einen Boden 10 und mit diesem verschwenkbar verbundene
Seitenwände 11,
die je nach Bedarf aufgerichtet oder nach innen hin eingeklappt
sein können,
wie dies an sich bekannt ist.
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Gemäß 1 besitzt
der Boden 10 jeweils unterhalb jeder Seitenwand 11 einen
Wandsockelbereich 10',
der mit der zugehörigen
Wand 11 fluchtet und in normaler Benutzungsstellung des
Behälters 1 in
einer vertikalen Ebene liegt. An der in 1 dem Betrachter
zugewandten Seite des Behälters 1 ist
in den Wandsockelbereich 10' ein
Etikettenhalter 2 integriert. Ein weiterer Etikettenhalter 2 kann
an einer gegenüberliegenden,
in 1 nicht sichtbaren Seite des Behälters 1 vorgesehen
sein. Der Etikettenhalter 2 dient zur Aufnahme eines auswechselbaren
Etiketts, mit dem jeweils zum gerade transportierten Inhalt des
Behälters
erforderliche Informationen gegeben und zusammen mit dem Behälter 1 transportiert werden.
Verwendet werden die Behälter
gemäß 1 beispielsweise
innerhalb eines Behälter-Umlaufsystems
für den
Transport von Zuliefer- oder Ersatzteilen für Automobile oder Maschinen.
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Zur
Halterung eines Etiketts, das an dem Behälter 1 gemäß 1 noch
nicht angebracht ist, dienen verschiedene Haltemittel. Links und
rechts einer Aufnahmefläche 20 für das Etikett
sind zwei seitliche Führungszungen 23 angeordnet,
die parallel zur Aufnahmefläche 20 mit
Abstand nach außen
zu dieser verlaufen. In unmittelbarer Nähe der seitlichen Führungszungen 23 sind
Abstandshalterippen 25 angeordnet, die rechtwinklig zur
Ebene der Aufnahmefläche 20 nach
außen
vorstehen und vertikal von oben nach unten verlaufen. Eine äußere Kante 25' der Etikettführungsrippen 24 verläuft dabei
zunächst
aus der Aufnahmefläche 20 nach
außen
und dann in Vertikalrichtung parallel zur Aufnahmefläche 20.
Der vertikale Teil der Kante 24 bildet jeweils zusammen
mit der benachbarten Führungszunge 23 einen
Etikettführungsschlitz 26.
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Nach
unten hin wird die Aufnahmefläche 20 des
Etikettenhalters 2 durch eine untere Begrenzung 21,
hier in Form einer Rippe des Behälters 1,
gebildet.
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Nach
oben hin ist die Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 durch
eine horizontale Rippe 27 begrenzt.
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Mittig
auf der unteren Begrenzung 21 ist eine nach oben weisende,
parallel zur Aufnahmefläche 20 mit
Abstand nach außen
von dieser verlaufende Rückhaltenase 21' angeordnet.
In geringem Abstand links und rechts seitlich von der Rückhaltenase 21' verlaufen zwei
parallele Etikettführungsrippen 24 in Vertikalrichtung,
die sich, wie die Abstandshalterippen 25, rechtwinklig
aus der Aufnahmefläche 20 erheben.
Eine nach außen
weisende freie Kante 24' der
Etikettführungsrippen 24 besitzt
jeweils eine konkaven Verlauf.
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Jeweils
unmittelbar innen von den beiden Abstandshalterippen ist je eine Öffnung 21'' des Etikettenhalters 2 vorgesehen,
die durch je eine Absenkung der unteren Begrenzung 21 gebildet
wird.
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2 zeigt
den Behälter 1 aus 1 aus
einem Teil-Horizontalschnitt
durch den gemäß 1 rechten
Teil des Randsockelbereichs 10' mit dem Etikettenhalter 2,
wobei in 2 von dem Etikettenhalter 2 im
Wesentlichen dessen rechte Hälfte
sichtbar ist.
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Unten
in 2 ist der Wandsockelbereich 10' des Behälters 1 sichtbar,
in dem der Etikettenhalter 2 mit der Aufnahmefläche 20 liegt.
Am rechten Randbereich des Eti kettenhalters 2 wird dessen
Aufnahmefläche 20 durch
die eine Abstandshalterippe 25 und die dieser benachbarte
seitliche Führungszunge 23 begrenzt.
Die Führungszunge 23 und
die Kante 25' der
Abstandshalterippe 25 bilden zusammen den Etikettführungsschlitz 26.
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Links
in 2 liegt vorne, d. h. in 2 unten,
die Rückhaltenase 21' im Abstand
vor der Aufnahmefläche 20.
Beiderseits der Rückhaltenase 21' ist je eine
der Etikettführungsrippen 24 sichtbar.
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Zusätzlich zu
den Haltemitteln für
ein Etikett besitzt der Behälter 1 Haltemittel
zur lösbaren
Anbringung einer durchsichtigen Scheibe vor der Aufnahmefläche 20 des
Etikettenhalters 2. Dazu ist als Haltemittel für die Scheibe
ein Halteschlitz 22 beiderseits der Aufnahmefläche 20 vorgesehen,
wobei in 2 nur ein rechter Halteschlitz 22 sichtbar
ist. Dieser Halteschlitz 22 verläuft parallel zur Aufnahmefläche 20 des
Etikettenhalters 2 in vertikaler Richtung. Rechts von dem
Halteschlitz 22 ist ein Anschlag 28 in Form einer
inneren Rippe erkennbar, der eine Begrenzung für einen Einschubweg der Scheibe
in den Halteschlitz 22 zur Seite hin, d. h. gemäß 2 nach rechts
hin, bildet. Sowohl das Etikett als auch die Scheibe sind in dem
in 2 gezeigten Zustand des Behälters 1 noch nicht
angebracht.
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Rechts
oben in 2 ist eine der Seitenwände 11 des
Behälters 1 teilweise
sichtbar. Oberhalb des Wandsockelbereichs 10' in 2 fällt der
Blick auf einen Ausschnitt der Oberseite des Bodens 10 des
Behälters 1.
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3 zeigt
den Behälter 1 in
gleicher Darstellungsweise wie 1, nun mit
einem in den Etikettenhalter 2 eingesetzten Etikett 3.
Das Etikett 3 besitzt links und rechts je einen seitlichen
Randbereich 32, mit dem das Etikett 3 hinter den
seitlichen Führungszungen 23 liegt.
Mit seiner unteren Kante 31 liegt das Etikett 3 auf
der unteren Begrenzung 21 der Aufnahmefläche 20 auf.
Eine Sichtseite 30 des Etiketts 3 weist nach außen. Auf
dieser Sichtfläche 30 können alle
benötigten
Informationen über
den Behälter
und dessen Inhalt ablesbar angegeben werden. Ein oberer Randbereich 33 des
Etiketts 3 liegt frei und verläuft parallel zu der die Aufnahmefläche 20 nach
oben begrenzenden horizontalen Rippe 27 knapp unterhalb
dieser. An seinem oberen Randbereich 33 kann das Etikett 3 zum
Zweck des Einsetzens in den Etikettenhalter 2 und des Herausnehmens
aus dem Etikettenhalter 2 manuell oder mittels einer automatischen
Handhabungseinrichtung ergriffen werden.
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Rechts
und links von der rechten und der linken Führungszunge 23 verläuft jeweils
der Halteschlitz 22 für
die Scheibe, die in dem Zustand gemäß 3 noch nicht
an dem Behälter 1 angebracht
ist. Wenn das Etikett 3 ausreichend stabil und wetterfest ist,
kann der Behälter 1 in
dem in 3 gezeigten Zustand benutzt und in Umlauf gebracht
werden. Wenn es nützlich
oder erforderlich ist, wird der Behälter 1 gemäß 3 um
die erwähnte
Scheibe ergänzt.
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In 4 ist
der Behälter 1 in
gleicher Darstellungsweise wie in 3, nun aber
mit der Scheibe 4 vor dem Etikett 3 und der Aufnahmefläche 20 des
Etikettenhalters 2 ausgestattet, dargestellt. Die Scheibe 4 besteht
zweckmäßig aus
einem durchsichtigen, flexiblen Kunststoff, der hier die Form eines
rechteckigen streifenförmigen
Abschnitts hat. Links und rechts besitzt die Scheibe 4 je
einen seitlichen Randbereich 42, der in die Halteschlitze 22 eingreift.
Zum Einsetzen der Scheibe 4 in die Halte schlitze 22 wird
die Scheibe 4 flexibel gebogen, wodurch sich ihre horizontale
Länge soweit
verkürzen
lässt,
dass die in 4 nicht sichtbaren seitlichen
Kanten der Scheibe 4 in die Halteschlitze 22 eingeführt werden
können. Durch
eine dem Material der Scheibe 4 eigene Rückstellkraft
stellt sich die Scheibe 4 in die in 4 gezeigte
flache Form zurück,
in der sie parallel zum Etikett 3 und zur Aufnahmefläche 20 des
Etikettenhalters 2 verläuft.
Eine Unterkante 41 der Scheibe 4 wird, ebenso
wie die Unterkante 31 des Etiketts 3, von der
mittigen Rückhaltenase 21' in der gewünschten
Lage gehalten. Mit ihrer unteren Kante 41 liegt die Scheibe 4 auf
der unteren Begrenzung 21 der Aufnahmefläche 20 auf,
so dass die Scheibe 4 insgesamt in ihrer gewünschten
Position ausreichend gesichert ist.
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Weiterhin
verdeutlicht die 4, dass die Höhe der Scheibe 4 etwas
kleiner ist, als die Höhe des
Etiketts 3, so dass das Etikett 3 mit seinem oberen
Randbereich 33 über
die Oberkante 43 der Scheibe 4 vorragt. Hierdurch
bleibt der obere Randbereich 33 des Etiketts 3 frei
zugänglich,
um das Etikett 3 aus dem Etikettenhalter 2 auch
bei eingesetzter Scheibe 4 entnehmen zu können. Da
der obere Randbereich 33 des Etiketts 3 unter
der die Aufnahmefläche 20 nach
oben begrenzenden horizontalen Rippe 27 liegt, ist auch
der obere Etikett-Randbereich 33, der nach oben über die
Scheibe 4 vorragt, ausreichend gegen äußere Einflüsse geschützt.
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5 zeigt
den Behälter 1 gemäß 4 in einer
Stirnansicht in teilweise weggebrochener Darstellung. Ganz unten
in 5 liegt der Boden des Behälters 1, der mit einem
umlaufenden Stapelsteg 12 ausgebildet ist, um mehrere Behälter 1 verschiebungssicher übereinander
stapeln zu können.
Dem Betrachter zugewandt ist der eine Wandsockelbereich 10' des Behälters 1,
der mit dem Etikettenhalter 2 ausgestattet ist. Oben in 5 ist
noch der untere Teil der zugehörigen
Wand 11 des Behälters 1 sichtbar.
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Vor
der Aufnahmefläche 20 des
Etikettenhalters 2 ist zunächst das Etikett 3 angeordnet.
Vor dem Etikett 3 liegt dann die durchsichtige Scheibe 4,
durch welche das Etikett 3 gegen äußere Einflüsse geschützt wird und durch welche hindurch
das Etikett 3 ablesbar ist.
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Die
Scheibe 4 liegt mit ihren beiden seitlichen Randbereichen 42 in
den zugehörigen
Halteschlitzen 22 links und rechts der Aufnahmefläche 20 des
Etikettenhalters 2. In dem am linken Rand aufgebrochen
dargestellten Bereich des Behälters 1 ist
der im Inneren des Wandsockelbereichs 10' liegende, rippenförmige, vertikal
verlaufende Anschlag 28 sichtbar, an dem die seitliche
Kante 42' der
Scheibe 4 anliegt. In gleicher weise liegt, was wegen der rechts
nicht aufgebrochenen Darstellung nicht sichtbar ist, die rechte
Seitenkante 42' der
Scheibe 4 an einem dort angeordneten entsprechenden zweiten Anschlag.
Damit ist die Scheibe 4 gegen seitlich Verschiebung und
gegen ein Verlieren gesichert. Die Höhe der Halteschlitze 22 in
Vertikalrichtung ist nur geringfügig
größer als
die Höhe
der Scheibe 4, so dass auch in Vertikalrichtung die Scheibe 4 ausreichend
sicher positioniert und gehalten ist. Außerdem liegt die Scheibe 4 mit
ihrer Unterkante 41 auf der unteren Begrenzung 21 der
Aufnahmefläche 20 auf. Das
Etikett 3 und die Scheibe 4 werden in ihrem in Horizontalrichtung
betrachtet mittleren Bereich durch die Rückhaltenase 21', die von der
unteren Begrenzung 21 nach oben ragt, in ihrer gewünschten
Lage gehalten, so dass ein unerwünschtes
Ausbeulen der Scheibe 4 nach außen nicht möglich ist.
-
Unterhalb
der Unterkante 41 der Scheibe 4 liegen links und
rechts von der unteren Begrenzung 21 die beiden Öffnungen 21', die zur Ableitung
von eventuell hinter die Scheibe 4 gelangter Feuchtigkeit, z.
B. Regenwasser oder Waschwasser, dienen.
-
Schließlich verdeutlicht
auch die 5, dass das Etikett 3 eine
größere Höhe hat als
die Scheibe 4, so dass das Etikett 3 mit seinem
oberen Randbereich 33 die obere Kante 43 der Scheibe 4 etwas überragt.
Das Maß,
um das das Etikett 3 die Scheibe 4 nach oben überragt,
ist so gewählt,
dass ein manuelles oder automatisches Erfassen des oberen Randbereichs 33 des
Etiketts 3 auch bei eingesetzter Scheibe 4 problemlos
möglich
ist.
-
6 schließlich zeigt
den Behälter 1 in
einem Teil-Vertikalschnitt
durch den Bereich des Etikettenhalters 2. Rechts unten
ist ein Teil des Bodens 10 des Behälters 1 mit dem Stapelsteg 12 erkennbar. Nach
oben schließt
sich der Wandsockelbereich 10' an, über dem dann noch ein kleiner
Teil von zwei Wänden 11 des
Behälters 1 sichtbar
ist.
-
An
der in 6 links liegenden Seite des Behälters 1 ist
der Etikettenhalter 2 angeordnet. Dessen Aufnahmefläche 20 liegt
an der nach außen,
d. h. gemäß 6 nach
links weisenden Seite des Wandsockelbereichs 10'. Aus der Aufnahmefläche 20 ragen die
Etikettführungsrippen 24 und
die Abstandshalterippen 25 vor, von denen hier je eine
sichtbar ist.
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Im
Abstand von der Aufnahmefläche 20 und parallel
zu dieser liegt das Etikett 3, dessen Sichtseite 30 nach
außen,
d. h. in 6 nach links, weist. Außen vor
dem Etikett 3 liegt die Scheibe 4, durch die hindurch
das Etikett 3 ablesbar ist und durch die das Etikett 3 gegen äußere Einflüsse geschützt wird.
-
Die
Unterkante 31 des Etiketts 3 und die Unterkante 41 der
Scheibe 4 liegen gemeinsam auf der unteren Begrenzung 21 der
Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 auf.
In ihrem in Horizontalrichtung gesehen mittigen Bereich werden die
Scheibe 4 und das Etikett 3 durch die Rückhaltenase 21' in ihrer gewünschten
Lage gehalten.
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An
dem in 6 im Hintergrund liegenden Randbereich ist die
Scheibe 4 in einem der beiden seitlichen Halteschlitze 22 gehalten.
Ein oberer Randbereich 33 des Etiketts 3 überragt
die Oberkante 43 der Scheibe 4 nach oben hin,
so dass der obere Randbereich 33 zum Ergreifen zwecks Herausnehmens
des Etiketts 3 aus dem Etikettenhalter 2 zugänglich bleibt. Über die
Oberkante 43 der Scheibe 4 hinweg kann ein Etikett 3 in
den Etikettenhalter 2 eingeführt werden, wobei die Rippen 24 und 25 für eine geeignete
Führung
und Positionierung des Etiketts 3 sorgen. Im eingesetzten
Zustand liegt das Etikett 3 dicht hinter der Scheibe 4,
so dass ein Ablesen des Etiketts 3 durch die Scheibe 4 hindurch
gut möglich ist,
selbst wenn die Scheibe 4 durch Alterung oder mechanische
Beanspruchung nicht mehr absolut klar sein sollte. Die Rippen 24 und 25 sorgen
zudem dafür,
dass das Etikett 3 Abstand von der Aufnahmefläche 20 behält, wodurch
ein Ankleben des Etiketts 3 an der Aufnahmefläche 20 bei
Anwesenheit von Feuchtigkeit ausgeschlossen wird.
-
Wie
zuvor schon erwähnt,
kann der Behälter 12 wahlweise
mit oder ohne Scheibe 4 verwendet werden, da die Scheibe 4 leicht
einsetzbar und herausnehmbar ist. Damit besteht die Möglichkeit,
die Scheibe 4 nur dann zu verwenden, wenn es erforderlich
ist, beispielsweise weil ein Etikett 3 aus einem leichten,
empfindlichen Material verwendet werden soll oder weil der Behälter 1 starken äußeren Umwelteinflüssen ausgesetzt
wird. Wenn das Etikett 3 für sich ausreichend stabil und
wetterfest ist, kann die Scheibe 4 auch weggelassen werden.
Eine weitere Alternative besteht noch darin, die Scheibe 4 fest
mit dem Behälter 1 zu
verbinden, so dass die Scheibe 4 immer vorhanden ist.
-
Der
Etikettenhalter 2 kann alternativ auch an einer der Wände 11 des
Behälters 1 angeordnet
sein. Auch besteht die Möglichkeit,
mehrere Etikettenhalter 2 an mehreren Seiten des Behälters 1 oder
mehrere Etikettenhalter 2 an einer Seite des Behälters 1 vorzusehen.
-
- 1
- Behälter
- 10
- Boden
- 10'
- Wandsockelbereich
- 11
- Wände
- 12
- Stapelsteg
- 2
- Etikettenhalter
- 20
- Aufnahmefläche
- 21
- untere
Begrenzung von 20
- 21'
- Rückhaltenase
an 21
- 21''
- Öffnung an 21
- 22
- Halteschlitze
für 42
- 23
- seitliche
Führungszungen
- 24
- Etikettführungsrippen
- 24'
- Kante
von 24
- 25
- Abstandshalterippe
- 25'
- Kante
von 25
- 26
- Etikettführungsschlitz
- 27
- horizontale
Rippe über 20
- 28
- Anschläge für 42'
- 3
- Etikett
- 30
- Sichtfläche
- 31
- untere
Kante
- 32
- seitliche
Randbereiche
- 33
- oberer
Randbereich
- 4
- Scheibe
- 41
- Unterkante
- 42
- seitliche
Randbereiche
- 42'
- seitliche
Kanten
- 43
- Oberkante