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DE202007009081U1 - Behälter aus Kunststoff mit integriertem Etikettenhalter - Google Patents

Behälter aus Kunststoff mit integriertem Etikettenhalter Download PDF

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DE202007009081U1
DE202007009081U1 DE200720009081 DE202007009081U DE202007009081U1 DE 202007009081 U1 DE202007009081 U1 DE 202007009081U1 DE 200720009081 DE200720009081 DE 200720009081 DE 202007009081 U DE202007009081 U DE 202007009081U DE 202007009081 U1 DE202007009081 U1 DE 202007009081U1
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BEKUPLAST GmbH
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Abstract

Behälter (1) aus Kunststoff, insbesondere für den Transport und die Lagerung von Gütern in Stückform, wie Zuliefer- oder Ersatzteile für Automobile oder Maschinen, mit einem Boden (10) und vier Wänden (11), wobei der Behälter (1) wenigsten einen integrierten Etikettenhalter (2) aufweist, der mit einer in ihrer Grundform rechteckigen Aufnahmefläche (20) mit Führungsmitteln für ein einsteckbares und herausnehmbares loses Etikett (3) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) Haltemittel zur lösbaren Anbringung einer durchsichtigen Scheibe (4) vor der Aufnahmefläche (20) oder eine vor der Aufnahmefläche (20) fest angebrachte durchsichtige Scheibe (4) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter aus Kunststoff, insbesondere für den Transport und die Lagerung von Gütern in Stückform, wie Zuliefer- oder Ersatzteile für Automobile oder Maschinen, mit einem Boden und vier Wänden, wobei der Behälter wenigsten einen integrierten Etikettenhalter aufweist, der mit einer in ihrer Grundform rechteckigen Aufnahmefläche mit Führungsmitteln für ein einsteckbares und herausnehmbares loses Etikett ausgebildet ist.
  • Behälter der eingangs genannten Art sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt und stehen in einem verbreiteten Einsatz. In vielen Bereichen, beispielsweise beim Transport von Zuliefer- oder Ersatzteilen, haben diese Behälter inzwischen die nur einmal verwendbaren Behälter aus Holz oder Pappe fast verdrängt. Die Behälter aus Kunststoff werden üblicherweise als Umlaufbehälter eingesetzt, die vielfach verwendbar sind. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, entsprechend den gerade im Behälter befindlichen Gutstücken und entsprechend dem Lieferanten und/oder dem Adressaten oder Lagerort oder dergleichen passende Etiketten oder sonstige Papiere am Behälter austauschbar zu haltern. Zu diesem Zweck dienen integrierte Etikettenhalter, die schon in unterschiedlichen Ausführungen bekannt geworden sind.
  • Aus DE-U 86 16 042 ist ein Etikettenhalter bekannt, bei dem die Etiketten an ihrer unteren Kante von mehreren Zungen gehalten werden. Mit ihren beiden oberen Ecken werden die Etiketten hinter zwei an der betreffenden Behälterwand des Behälters vorhandene Stege gesteckt, so dass das Etikett auf der Aufnahmefläche des Etikettenhalters gehalten wird. Nachteilig ist bei diesem bekannten Etikettenhalter, dass die Einführung des Etiketts sehr umständlich ist und praktisch nur manuell erfolgen kann, insbesondere um die beiden oberen Ecken des Etiketts in die dafür vorgesehenen Aussparungen unter den Rippen der Behälterwand zu bringen.
  • Ein weiterer Etikettenhalter für den eingangs beschriebenen Verwendungszweck ist aus DE-U 86 30 891 bekannt. Bei diesem Etikettenhalter erfolgt die Halterung des Etiketts an seiner Unterkante in der gleichen Weise wie bei dem zuvor erläuterten Etikettenhalter; an seiner oberen Kante wird das Etikett aber nun nicht mehr an seinen beiden Ecken gehaltert, sondern in seinem Mittelbereich mittels einer den oberen Etikettenrand übergreifenden Zunge fixiert. Bei diesem Etikettenhalter ist zwar das Einsetzen des Etiketts etwas einfacher, da das Etikett an seiner Oberkante nur noch unter eine Zunge bewegt werden muss und nicht mehr an zwei Ecken in entsprechende Ausnehmungen eingeführt werden muss, jedoch ist auch hier die Handhabung beim Einsetzen und Herausnehmen des Etiketts immer noch relativ umständlich. Außerdem besteht bei diesem Etikettenhalter die Gefahr, dass die oberen Ecken des Etiketts nicht parallel zur Aufnahmefläche des Etikettenhalters verbleiben, sondern sich nach vorne hin umklappen, wodurch das Etikett, beispielsweise bei Einfluss von Feuchtigkeit, wie Regenwasser, labil wird und nicht mehr ablesbar ist oder zur Herstellung einer Ablesbarkeit erst wieder manuell glattgelegt werden muss.
  • Aus DE-U 92 10 342 ist ein Kunststoffbehälter bekannt, bei dem die Führungen für die Halterung des Etiketts im Bereich des Etikettenhalters durch mehrere Zungen gebildet sind, die in Abständen voneinander am oberen und unteren Rand des Etikettenhalters angeordnet sind. Dabei ist vorgesehen, dass das Etikett jeweils in horizontaler Richtung von der Seite her in den Etikettenhalter eingeschoben wird. Die Halterung des Etiketts an seiner einen Schmalseite erfolgt auch hier mittels einer den Etikettenrand übergreifenden einzelnen Zunge. Damit treten auch bei diesem Etikettenhalter die zuvor beschriebenen Nachteile bei der Handhabung auf.
  • Ein Nachteil, der allen zuvor erläuterten Transport- und Lagerbehältern mit integriertem Etikettenhalter anhaftet, besteht darin, dass im Bereich der Etikettenhalter Ecken und Ritzen vorliegen, in denen sich mit der Zeit Schmutz ablagert, der die Funktion des Etikettenhalters behindert und der die hygienischen Eigenschaften des Behälters verschlechtert, was insbesondere beim Transport und der Lagerung von Lebensmitteln unerwünscht und unzulässig ist.
  • Aus DE-U 201 19 308 ist ein Behälter der eingangs genannten Art bekannt, bei dem vorgesehen ist, dass die Aufnahmefläche des Etikettenhalters unmittelbar unter einem den oberen Rand der Wand bildenden, nach außen vorstehenden Randsteg angeordnet ist und dass im Randsteg über der Aufnahmefläche ein Schlitz ausgespart ist, durch den hindurch ein Etikett in den Etikettenhalter einführbar und aus diesem herausnehmbar ist. Mit diesem Behälter wird erreicht, dass man das Etikett zum Einführen in den Etikettenhalter einfach von oben her durch den im Randsteg vorgesehenen Schlitz nach unten in den Etikettenhalter hineinfallen lassen kann. Damit wird eine einfache Handhabung erreicht, die es gestattet, das Einführen von Etiketten zu automatisieren, um Handarbeit einzusparen. Das Entfernen eines nicht mehr benötigten Etiketts kann einfach dadurch erfolgen, dass man den Behälter umdreht, d.h. auf den Kopf stellt, und das Etikett dann einfach nach unten herausfallen lässt. Ein solches Umdrehen des Behälters erfolgt beispielsweise vor dem Waschen eines entleerten Behälters ohnehin, sodass für das Entfernen des Etiketts dann kein eigener Arbeitsschritt nötig ist. Weiterhin ermöglicht es der Schlitz, dass bei einer Reinigung des Behälters eine Reinigungsflüssigkeit durch den Schlitz hindurch in alle Bereiche des Etikettenhalters strömen und diese reinigen kann. Als nachteilig ist bei diesem Behälter festzustellen, dass es insbesondere bei leichten Etiketten aus einem dünnen Material, wie Papier, zu einem ungewollten Verlieren des Etiketts aus dem Etikettenhalter kommen kann, beispielsweise durch Bewegungen oder Schrägstellungen des Behälters beim Verladen oder durch Windeinfluss im Freien. Durch Wind, Regen und Schnee kann es auch leicht zu Beschädigungen des Etiketts im Etikettenhalter kommen, die dazu führen, dass das Etikett nur noch schwer oder gar nicht mehr ablesbar ist.
  • Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, einen Behälter der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem die vorstehend erläuterten Nachteile vermieden werden und bei dem insbesondere ein Etikett schnell und einfach in den integrierten Etikettenhalter einsetzbar und aus diesem herausnehmbar ist, wobei gleichzeitig ein wirksamer Schutz des Etiketts im Etikettenhalter gegen schädliche äußere Einflüsse möglich sein soll.
  • Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einem Behälter der eingangs genannten Art, der dadurch gekennzeichnet ist, dass er Haltemittel zur lösbaren Anbringung einer durchsichtigen Scheibe vor der Aufnahmefläche oder eine vor der Aufnahmefläche fest angebrachte durchsichtige Scheibe aufweist.
  • Mit dem Behälter gemäß Erfindung wird in dessen erster Ausführung mit den Haltemitteln zur lösbaren Anbringung einer durchsichtigen Scheibe vor der Aufnahmefläche erreicht, dass bei Bedarf die durchsichtige Scheibe angebracht werden kann. Die Scheibe schützt dann ein im Etikettenhalter befindliches Etikett vor ungewolltem Verlieren und vor einer Beschädigung durch Umwelteinflüsse, insbesondere Wind, Regen und Schnee. Damit können auch leichte Etiketten, insbesondere Etiketten aus Papier, problemlos verwendet werden, ohne dass die Gefahr besteht, dass das Etikett verloren geht oder durch Umwelteinflüsse unleserlich wird. Falls ein solcher Schutz nicht benötigt wird, beispielsweise weil stabile, wetterfeste Etiketten verwendet werden oder die Behälter aufgrund ihrer Verwendung keinen schädlichen Umwelteinflüssen ausgesetzt werden, kann auch auf die Anbringung der durchsichtigen Scheibe in den Haltemitteln des Behälters verzichtet werden. Die Haltemittel für die durchsichtige Scheibe sind dann zwar am Behälter vorhanden, die durchsichtige Scheibe ist aber nur bei Bedarf in die Haltemittel eingesetzt. Wenn die durchsichtige Scheibe nicht eingesetzt wird, stören die Haltemittel für die Scheibe die Verwendung des Behälters in keiner Weise. Je nach Verwendung des Behälters kann der Benutzer bei Bedarf eine auf seine individuellen Bedürfnisse abgestimmte Scheibe einsetzen. Weiterhin bietet der Behälter in seiner ersten erfindungsgemäßen Ausführung die Möglichkeit, eine beschädigte Scheibe schnell und leicht auszutauschen. In seiner zweiten Ausführung hat der erfindungsgemäße Behälter eine vor der Aufnahmefläche fest angebrachte durchsichtige Scheibe, die damit unverlierbar ist und dauerhaft an dem Behälter verbleibt. Mit dieser fest angebrachten Scheibe wird der gleiche Schutz für das Etikett erreicht wie mit einer in den Haltemitteln lösbar angebrauchten, austauschbaren Scheibe. Die fest angebrachte Scheibe kann mit dem übrigen Behälter beispielsweise verklebt oder verschweißt sein.
  • In einer bevorzugten weiteren Ausgestaltung des Behälters ist vorgesehen, dass die Haltemittel durch zwei seitlich der Aufnahmefläche einander gegenüberliegend angeordnete Halteschlitze gebildet sind, in die je ein seitlicher Randbereich der Scheibe einsteckbar oder eingesteckt ist. Halteschlitze als Haltemittel für die Scheibe sind auf der einen Seite bei der Fertigung des Behälters sehr einfach herstellbar und erlauben auf der anderen Seite ein einfaches Einsetzen und Herausnehmen der Scheibe.
  • Um die Scheibe sicher in den Haltemitteln zu halten und exakt zu positionieren, ist weiter vorgesehen, dass jedem Halteschlitz ein Anschlag zur Begrenzung der Einstecktiefe des zugehörigen Randbereichs der Scheibe zugeordnet ist. Ein unerwünschtes Verlieren der Scheibe ist dadurch sicher ausgeschlossen.
  • Bevorzugt ist weiter vorgesehen, dass die Scheibe aus einem flexiblen Kunststoff besteht und in ihrem Grundzustand flach ist, dass die seitlichen Randbereiche der Scheibe unter Biegung der Scheibe in die Halteschlitze einführbar sind und dass die Scheibe nach dem Einführen in die Halteschlitze durch Eigenrückstellkraft in eine flache Form zurückführbar ist, in der sie im Wesentlichen parallel zur Aufnahmefläche mit Abstand zu dieser ver läuft. In dieser Ausführung aus flexiblem Kunststoff ist die Scheibe einerseits unempfindlich gegen mechanische äußere Einwirkung und andererseits für das Einsetzen in die Haltemittel und das Herausnehmen aus den Haltemitteln einfach und insbesondere ohne Werkzeug handhabbar. Die Scheibe kann vom Benutzer des Behälters zweckentsprechend ausgewählt werden, z.B. glänzend oder entspiegelt, in unterschiedlichen Dicken und/oder in transparenten Einfärbungen.
  • Weiter schlägt die Erfindung vor, dass die Scheibe eine geringere Höhe als die Aufnahmefläche und als ein in seiner Höhe an die Höhe der Aufnahmefläche angepasstes Etikett hat, dass die Aufnahmefläche die Scheibe nach oben hin überragt und dass das Etikett von oben in den Etikettenhalter einsteckbar und nach oben aus dem Etikettenhalter herausnehmbar ist. Diese Ausgestaltung bietet die vorteilhafte Möglichkeit, dass ein im Etikettenhalter hinter der Scheibe befindliches Etikett, dessen Höhe an die Höhe der Aufnahmefläche angepasst ist, mit seinem oberen Randbereich über die Scheibe nach oben vorragt und somit dort leicht erfasst und aus dem Etikettenhalter nach oben herausgezogen werden kann. Der Höhenunterschied zwischen der Scheibe und dem Etikett ist dabei vorzugsweise nur so gering, dass ein Erfassen des Etiketts an seinem oberen Randbereich mit den Spitzen von Daumen und Zeigefinger einer Bedienungsperson oder mittels eines automatischen Handhabungswerkzeuges, beispielsweise eines kleinen Greifers, möglich ist. Durch den nur geringen erforderlichen Höhenunterschied zwischen Etikett und Scheibe wird der Schutz des Etiketts praktisch nicht eingeschränkt.
  • Um das Etikett im Etikettenhalter so halten zu können, dass keine Information auf dem Etikett verdeckt wird, ist vorgesehen, dass zwischen der Aufnahmefläche einerseits und den Haltemitteln für die Scheibe oder der Scheibe andererseits seitliche Führungszungen als randseitige Führungen für das Etikett angeordnet sind, hinter die seitliche Randbereiche des Etiketts einführbar sind. Vorteilhaft werden so die in der Regel ohnehin von Informationen freien Randbereiche des Etiketts für dessen Halterung im Etikettenhalter genutzt. Außerdem kann das Etikett hier leicht klemmend gehaltert werden, sodass es auch bei Schräglage des Behälters nicht aus dem Etikettenhalter herausfallen kann.
  • Damit das Etikett und ggf. die Scheibe, insbesondere auch bei relativ großen Etikettenhaltern für entsprechend große Etiketten, sicher gehalten werden, ist vorzugsweise an einer unteren Begrenzung der Aufnahmefläche mit Abstand von der Aufnahmefläche nach außen mindestens eine Rückhaltenase angeordnet. Wenn keine Scheibe vorgesehen ist, hält die Rückhaltenase den unteren Randbereich des Etiketts in seiner Lage. Wenn eine Scheibe vor der Aufnahmefläche angebracht ist, hält die Rückhaltenase den unteren Randbereich der Scheibe und auch eines hinter der Scheibe angeordneten Etiketts in der gewünschten Lage im Etikettenhalter.
  • Um ein Etikett möglichst leichtgängig in den Etikettenhalter einführen zu können und um gleichzeitig für eine gute, leicht ablesbare Lage des Etiketts im eingesetzten Zustand zu sorgen, schlägt die Erfindung vor, dass auf der Aufnahmefläche mindestens eine vertikale Etikettführungsrippe angeordnet ist, deren nach außen weisende Kante in ihrem Verlauf von oben nach unten gesehen konkav gebogen ist. Auch hier kann die Gestaltung so ausgeführt sein, dass ein leicht klemmender Sitz des Etiketts erzielt wird, wobei die Klemmwirkung nur ein selbsttätiges Herausfallen des Etiketts verhindern muss, also nur relativ schwach zu sein braucht.
  • Sowohl für die Positionierung des Etiketts und der Scheibe als auch für die Fertigung des Behälters mit dem Etikettenhalter ist es günstig, wenn eine einzige, mittige Rückhaltenase vorgesehen ist, wobei zwei parallele Etikettführungsrippen vorgesehen sind, die unten jeweils unmittelbar seitlich neben der Rückhaltenase enden.
  • Ein weiteres Mittel zu einer günstigen Positionierung eines im Etikettenhalter angeordneten Etiketts besteht darin, dass auf der Aufnahmefläche mindestens eine vertikale Abstandshalterippe angeordnet ist, deren nach außen weisende Kante in der Aufnahmefläche beginnt und in ihrem Verlauf von oben nach unten gesehen zunächst von der Aufnahmefläche weg und dann parallel zu dieser verläuft. Diese Abstandshalterippe sorgt auch dafür, dass ein Etikett aus Papier oder Folie in nassem Zustand nicht an der Aufnahmefläche anklebt, sodass das Etikett immer leicht entnehmbar bleibt.
  • Bevorzugt sind dabei zwei parallele Abstandsrippen vorgesehen, die jeweils so neben den seitlichen Führungszungen verlaufen, dass die nach außen weisende Kante mit den Führungszungen zusammen jeweils einen seitlichen Etikettführungsschlitz bilden. Auf diese Weise wird eine Art Zwangsführung für das Etikett bei dessen Einsetzen in den Etikettenhalter gebildet, die zu einer definierten Lage des Etiketts parallel zur Aufnahmefläche, jedoch mit einem Abstand zu dieser, sorgt. Auf diese Weise wird ein Ankleben des Etiketts an der Aufnahmefläche bei Anwesenheit von Feuchtigkeit besonders sicher ausgeschlossen. Außerdem wird das Etikett so bei vorhandener durchsichtiger Scheibe relativ nah hinter der Scheibe gehalten, so dass eine gute Lesbarkeit des Etiketts immer gewährleistet ist.
  • Um innerhalb des Etikettenhalters hinter der ggf. vorhandenen Scheibe eine Ansammlung von Schmutz und Feuchtigkeit auszuschließen, führt zweckmäßig von einer unteren Begrenzung der Aufnahmefläche mindestens eine Öffnung zum Behälteräußeren. Durch diese Öffnung kann eventuell in den Bereich des Etikettenhalters gelangte Feuchtigkeit nach unten und außen abfließen. Außerdem wird bei einem Reinigen des Behälters, insbesondere in einer automatischen Behälterwaschanlage, ein Abfließen der Flüssigkeit aus dem Bereich des Etikettenhalters gewährleistet, wobei bei normaler Lage des Behälters das Abfließen durch die zuvor erwähnten Öffnungen erfolgt, während bei umgekehrter Lage des Behälters, d. h. wenn dieser auf dem Kopf steht, das Abfließen der Flüssigkeit über den oberen Rand der Scheibe erfolgt, durch den ansonsten das Etikett in den Etikettenhalter eingesetzt oder aus diesem herausgenommen wird.
  • Zum Schutz von Etikett und Scheibe gegen schädliche äußere mechanische Einwirkungen ist vorgesehen, dass die Aufnahmefläche an ihrem oberen Rand durch eine horizontale, vorspringende Rippe des Behälters begrenzt ist. Außerdem verhindert die Rippe hier ein unerwünschtes Herausfallen des Etiketts aus dem Etikettenhalter, wenn der Behälter auf seine Seite oder auf den Kopf gedreht wird, weil das Etikett sich mit seinem oberen Rand höchstens bis zur Unterseite der Rippe bewegen kann. Zum Entnehmen muss das Etikett erst unter der Rippe nach vorne, d.h. von der Aufnahmefläche weg bewegt werden, was nur durch gezielten manuellen oder maschinellen Eingriff erfolgen kann.
  • Zwecks möglichst kostengünstiger Herstellbarkeit des Behälters bei gleichzeitig hoher Stabilität und Belastbarkeit schlägt die Erfindung weiter vor, dass der Behälter einstückig ausgebildet ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter außen an einer der Wände angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe einstückig mit dem übrigen Behälter ausgeführt ist.
  • Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, dass der erfindungsgemäße Behälter mit relativ zum Boden verstellbaren, insbesondere klappbaren, Wänden ausgebildet ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter außen an einer der Wände angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe einstückig mit der zugehörigen Wand ausgeführt ist.
  • Gemäß einer weiteren Alternative ist es möglich, dass der Behälter mit relativ zum Boden verstellbaren, insbesondere klappbaren, Wänden ausgebildet ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter außen an einem einen Teil des Bodens bildenden, mit der zugehörigen Wand fluchtenden Wandsockelbereich angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe einstückig mit dem Boden ausgeführt ist.
  • Schließlich ist erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, dass der Behälter insgesamt ein Spritzgussteil aus thermoplastischem Kunststoff ist oder dass der Boden und die Wände jeweils Spritzgussteile aus thermoplastischem Kunststoff sind. In dieser Ausführung ist der Behälter insgesamt oder sind dessen einzelne Teile kostengünstig in großen Stückzahlen herstellbar, was eine wirtschaftliche Massenproduktion erlaubt. Gleichzeitig ist der Behälter aufgrund des verwendeten Materials leicht und dabei stabil und belastbar. Am Ende seiner Nutzung kann der Behälter zudem leicht wiederverwendet werden, beispielsweise nach Zerkleinerung als Recycling-Kunststoffgranulat.
  • Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
  • 1 einen Ausschnitt aus einem Behälter in perspektivischer Ansicht auf eine Behälterstirnseite mit einem integrierten Etikettenhalter,
  • 2 den Behälter aus 1 in einem Teil-Horizontalschnitt durch seine in 1 dem Betrachter zugewandte Stirnwand in Höhe des Etikettenhalters,
  • 3 den Behälter in gleicher Darstellungsweise wie in 1, nun mit einem in den Etikettenhalter eingesetzten Etikett,
  • 4 den Behälter in gleicher Darstellungsweise wie in 3, nun mit einer vor dem Etikett angeordneten durchsichtigen Scheibe,
  • 5 den Behälter aus den 1 bis 4 in Ansicht auf die mit dem Etikettenhalter ausgestattete Stirnseite des Behälter, teilweise in aufgebrochener Darstellung, und
  • 6 den Behälter aus 5 in einem Teil-Vertikalschnitt durch den Bereich des Etikettenhalters.
  • Das in den Zeichnungsfiguren dargestellte Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Behälters 1 besitzt einen Boden 10 und mit diesem verschwenkbar verbundene Seitenwände 11, die je nach Bedarf aufgerichtet oder nach innen hin eingeklappt sein können, wie dies an sich bekannt ist.
  • Gemäß 1 besitzt der Boden 10 jeweils unterhalb jeder Seitenwand 11 einen Wandsockelbereich 10', der mit der zugehörigen Wand 11 fluchtet und in normaler Benutzungsstellung des Behälters 1 in einer vertikalen Ebene liegt. An der in 1 dem Betrachter zugewandten Seite des Behälters 1 ist in den Wandsockelbereich 10' ein Etikettenhalter 2 integriert. Ein weiterer Etikettenhalter 2 kann an einer gegenüberliegenden, in 1 nicht sichtbaren Seite des Behälters 1 vorgesehen sein. Der Etikettenhalter 2 dient zur Aufnahme eines auswechselbaren Etiketts, mit dem jeweils zum gerade transportierten Inhalt des Behälters erforderliche Informationen gegeben und zusammen mit dem Behälter 1 transportiert werden. Verwendet werden die Behälter gemäß 1 beispielsweise innerhalb eines Behälter-Umlaufsystems für den Transport von Zuliefer- oder Ersatzteilen für Automobile oder Maschinen.
  • Zur Halterung eines Etiketts, das an dem Behälter 1 gemäß 1 noch nicht angebracht ist, dienen verschiedene Haltemittel. Links und rechts einer Aufnahmefläche 20 für das Etikett sind zwei seitliche Führungszungen 23 angeordnet, die parallel zur Aufnahmefläche 20 mit Abstand nach außen zu dieser verlaufen. In unmittelbarer Nähe der seitlichen Führungszungen 23 sind Abstandshalterippen 25 angeordnet, die rechtwinklig zur Ebene der Aufnahmefläche 20 nach außen vorstehen und vertikal von oben nach unten verlaufen. Eine äußere Kante 25' der Etikettführungsrippen 24 verläuft dabei zunächst aus der Aufnahmefläche 20 nach außen und dann in Vertikalrichtung parallel zur Aufnahmefläche 20. Der vertikale Teil der Kante 24 bildet jeweils zusammen mit der benachbarten Führungszunge 23 einen Etikettführungsschlitz 26.
  • Nach unten hin wird die Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 durch eine untere Begrenzung 21, hier in Form einer Rippe des Behälters 1, gebildet.
  • Nach oben hin ist die Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 durch eine horizontale Rippe 27 begrenzt.
  • Mittig auf der unteren Begrenzung 21 ist eine nach oben weisende, parallel zur Aufnahmefläche 20 mit Abstand nach außen von dieser verlaufende Rückhaltenase 21' angeordnet. In geringem Abstand links und rechts seitlich von der Rückhaltenase 21' verlaufen zwei parallele Etikettführungsrippen 24 in Vertikalrichtung, die sich, wie die Abstandshalterippen 25, rechtwinklig aus der Aufnahmefläche 20 erheben. Eine nach außen weisende freie Kante 24' der Etikettführungsrippen 24 besitzt jeweils eine konkaven Verlauf.
  • Jeweils unmittelbar innen von den beiden Abstandshalterippen ist je eine Öffnung 21'' des Etikettenhalters 2 vorgesehen, die durch je eine Absenkung der unteren Begrenzung 21 gebildet wird.
  • 2 zeigt den Behälter 1 aus 1 aus einem Teil-Horizontalschnitt durch den gemäß 1 rechten Teil des Randsockelbereichs 10' mit dem Etikettenhalter 2, wobei in 2 von dem Etikettenhalter 2 im Wesentlichen dessen rechte Hälfte sichtbar ist.
  • Unten in 2 ist der Wandsockelbereich 10' des Behälters 1 sichtbar, in dem der Etikettenhalter 2 mit der Aufnahmefläche 20 liegt. Am rechten Randbereich des Eti kettenhalters 2 wird dessen Aufnahmefläche 20 durch die eine Abstandshalterippe 25 und die dieser benachbarte seitliche Führungszunge 23 begrenzt. Die Führungszunge 23 und die Kante 25' der Abstandshalterippe 25 bilden zusammen den Etikettführungsschlitz 26.
  • Links in 2 liegt vorne, d. h. in 2 unten, die Rückhaltenase 21' im Abstand vor der Aufnahmefläche 20. Beiderseits der Rückhaltenase 21' ist je eine der Etikettführungsrippen 24 sichtbar.
  • Zusätzlich zu den Haltemitteln für ein Etikett besitzt der Behälter 1 Haltemittel zur lösbaren Anbringung einer durchsichtigen Scheibe vor der Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2. Dazu ist als Haltemittel für die Scheibe ein Halteschlitz 22 beiderseits der Aufnahmefläche 20 vorgesehen, wobei in 2 nur ein rechter Halteschlitz 22 sichtbar ist. Dieser Halteschlitz 22 verläuft parallel zur Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 in vertikaler Richtung. Rechts von dem Halteschlitz 22 ist ein Anschlag 28 in Form einer inneren Rippe erkennbar, der eine Begrenzung für einen Einschubweg der Scheibe in den Halteschlitz 22 zur Seite hin, d. h. gemäß 2 nach rechts hin, bildet. Sowohl das Etikett als auch die Scheibe sind in dem in 2 gezeigten Zustand des Behälters 1 noch nicht angebracht.
  • Rechts oben in 2 ist eine der Seitenwände 11 des Behälters 1 teilweise sichtbar. Oberhalb des Wandsockelbereichs 10' in 2 fällt der Blick auf einen Ausschnitt der Oberseite des Bodens 10 des Behälters 1.
  • 3 zeigt den Behälter 1 in gleicher Darstellungsweise wie 1, nun mit einem in den Etikettenhalter 2 eingesetzten Etikett 3. Das Etikett 3 besitzt links und rechts je einen seitlichen Randbereich 32, mit dem das Etikett 3 hinter den seitlichen Führungszungen 23 liegt. Mit seiner unteren Kante 31 liegt das Etikett 3 auf der unteren Begrenzung 21 der Aufnahmefläche 20 auf. Eine Sichtseite 30 des Etiketts 3 weist nach außen. Auf dieser Sichtfläche 30 können alle benötigten Informationen über den Behälter und dessen Inhalt ablesbar angegeben werden. Ein oberer Randbereich 33 des Etiketts 3 liegt frei und verläuft parallel zu der die Aufnahmefläche 20 nach oben begrenzenden horizontalen Rippe 27 knapp unterhalb dieser. An seinem oberen Randbereich 33 kann das Etikett 3 zum Zweck des Einsetzens in den Etikettenhalter 2 und des Herausnehmens aus dem Etikettenhalter 2 manuell oder mittels einer automatischen Handhabungseinrichtung ergriffen werden.
  • Rechts und links von der rechten und der linken Führungszunge 23 verläuft jeweils der Halteschlitz 22 für die Scheibe, die in dem Zustand gemäß 3 noch nicht an dem Behälter 1 angebracht ist. Wenn das Etikett 3 ausreichend stabil und wetterfest ist, kann der Behälter 1 in dem in 3 gezeigten Zustand benutzt und in Umlauf gebracht werden. Wenn es nützlich oder erforderlich ist, wird der Behälter 1 gemäß 3 um die erwähnte Scheibe ergänzt.
  • In 4 ist der Behälter 1 in gleicher Darstellungsweise wie in 3, nun aber mit der Scheibe 4 vor dem Etikett 3 und der Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 ausgestattet, dargestellt. Die Scheibe 4 besteht zweckmäßig aus einem durchsichtigen, flexiblen Kunststoff, der hier die Form eines rechteckigen streifenförmigen Abschnitts hat. Links und rechts besitzt die Scheibe 4 je einen seitlichen Randbereich 42, der in die Halteschlitze 22 eingreift. Zum Einsetzen der Scheibe 4 in die Halte schlitze 22 wird die Scheibe 4 flexibel gebogen, wodurch sich ihre horizontale Länge soweit verkürzen lässt, dass die in 4 nicht sichtbaren seitlichen Kanten der Scheibe 4 in die Halteschlitze 22 eingeführt werden können. Durch eine dem Material der Scheibe 4 eigene Rückstellkraft stellt sich die Scheibe 4 in die in 4 gezeigte flache Form zurück, in der sie parallel zum Etikett 3 und zur Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 verläuft. Eine Unterkante 41 der Scheibe 4 wird, ebenso wie die Unterkante 31 des Etiketts 3, von der mittigen Rückhaltenase 21' in der gewünschten Lage gehalten. Mit ihrer unteren Kante 41 liegt die Scheibe 4 auf der unteren Begrenzung 21 der Aufnahmefläche 20 auf, so dass die Scheibe 4 insgesamt in ihrer gewünschten Position ausreichend gesichert ist.
  • Weiterhin verdeutlicht die 4, dass die Höhe der Scheibe 4 etwas kleiner ist, als die Höhe des Etiketts 3, so dass das Etikett 3 mit seinem oberen Randbereich 33 über die Oberkante 43 der Scheibe 4 vorragt. Hierdurch bleibt der obere Randbereich 33 des Etiketts 3 frei zugänglich, um das Etikett 3 aus dem Etikettenhalter 2 auch bei eingesetzter Scheibe 4 entnehmen zu können. Da der obere Randbereich 33 des Etiketts 3 unter der die Aufnahmefläche 20 nach oben begrenzenden horizontalen Rippe 27 liegt, ist auch der obere Etikett-Randbereich 33, der nach oben über die Scheibe 4 vorragt, ausreichend gegen äußere Einflüsse geschützt.
  • 5 zeigt den Behälter 1 gemäß 4 in einer Stirnansicht in teilweise weggebrochener Darstellung. Ganz unten in 5 liegt der Boden des Behälters 1, der mit einem umlaufenden Stapelsteg 12 ausgebildet ist, um mehrere Behälter 1 verschiebungssicher übereinander stapeln zu können. Dem Betrachter zugewandt ist der eine Wandsockelbereich 10' des Behälters 1, der mit dem Etikettenhalter 2 ausgestattet ist. Oben in 5 ist noch der untere Teil der zugehörigen Wand 11 des Behälters 1 sichtbar.
  • Vor der Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 ist zunächst das Etikett 3 angeordnet. Vor dem Etikett 3 liegt dann die durchsichtige Scheibe 4, durch welche das Etikett 3 gegen äußere Einflüsse geschützt wird und durch welche hindurch das Etikett 3 ablesbar ist.
  • Die Scheibe 4 liegt mit ihren beiden seitlichen Randbereichen 42 in den zugehörigen Halteschlitzen 22 links und rechts der Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2. In dem am linken Rand aufgebrochen dargestellten Bereich des Behälters 1 ist der im Inneren des Wandsockelbereichs 10' liegende, rippenförmige, vertikal verlaufende Anschlag 28 sichtbar, an dem die seitliche Kante 42' der Scheibe 4 anliegt. In gleicher weise liegt, was wegen der rechts nicht aufgebrochenen Darstellung nicht sichtbar ist, die rechte Seitenkante 42' der Scheibe 4 an einem dort angeordneten entsprechenden zweiten Anschlag. Damit ist die Scheibe 4 gegen seitlich Verschiebung und gegen ein Verlieren gesichert. Die Höhe der Halteschlitze 22 in Vertikalrichtung ist nur geringfügig größer als die Höhe der Scheibe 4, so dass auch in Vertikalrichtung die Scheibe 4 ausreichend sicher positioniert und gehalten ist. Außerdem liegt die Scheibe 4 mit ihrer Unterkante 41 auf der unteren Begrenzung 21 der Aufnahmefläche 20 auf. Das Etikett 3 und die Scheibe 4 werden in ihrem in Horizontalrichtung betrachtet mittleren Bereich durch die Rückhaltenase 21', die von der unteren Begrenzung 21 nach oben ragt, in ihrer gewünschten Lage gehalten, so dass ein unerwünschtes Ausbeulen der Scheibe 4 nach außen nicht möglich ist.
  • Unterhalb der Unterkante 41 der Scheibe 4 liegen links und rechts von der unteren Begrenzung 21 die beiden Öffnungen 21', die zur Ableitung von eventuell hinter die Scheibe 4 gelangter Feuchtigkeit, z. B. Regenwasser oder Waschwasser, dienen.
  • Schließlich verdeutlicht auch die 5, dass das Etikett 3 eine größere Höhe hat als die Scheibe 4, so dass das Etikett 3 mit seinem oberen Randbereich 33 die obere Kante 43 der Scheibe 4 etwas überragt. Das Maß, um das das Etikett 3 die Scheibe 4 nach oben überragt, ist so gewählt, dass ein manuelles oder automatisches Erfassen des oberen Randbereichs 33 des Etiketts 3 auch bei eingesetzter Scheibe 4 problemlos möglich ist.
  • 6 schließlich zeigt den Behälter 1 in einem Teil-Vertikalschnitt durch den Bereich des Etikettenhalters 2. Rechts unten ist ein Teil des Bodens 10 des Behälters 1 mit dem Stapelsteg 12 erkennbar. Nach oben schließt sich der Wandsockelbereich 10' an, über dem dann noch ein kleiner Teil von zwei Wänden 11 des Behälters 1 sichtbar ist.
  • An der in 6 links liegenden Seite des Behälters 1 ist der Etikettenhalter 2 angeordnet. Dessen Aufnahmefläche 20 liegt an der nach außen, d. h. gemäß 6 nach links weisenden Seite des Wandsockelbereichs 10'. Aus der Aufnahmefläche 20 ragen die Etikettführungsrippen 24 und die Abstandshalterippen 25 vor, von denen hier je eine sichtbar ist.
  • Im Abstand von der Aufnahmefläche 20 und parallel zu dieser liegt das Etikett 3, dessen Sichtseite 30 nach außen, d. h. in 6 nach links, weist. Außen vor dem Etikett 3 liegt die Scheibe 4, durch die hindurch das Etikett 3 ablesbar ist und durch die das Etikett 3 gegen äußere Einflüsse geschützt wird.
  • Die Unterkante 31 des Etiketts 3 und die Unterkante 41 der Scheibe 4 liegen gemeinsam auf der unteren Begrenzung 21 der Aufnahmefläche 20 des Etikettenhalters 2 auf. In ihrem in Horizontalrichtung gesehen mittigen Bereich werden die Scheibe 4 und das Etikett 3 durch die Rückhaltenase 21' in ihrer gewünschten Lage gehalten.
  • An dem in 6 im Hintergrund liegenden Randbereich ist die Scheibe 4 in einem der beiden seitlichen Halteschlitze 22 gehalten. Ein oberer Randbereich 33 des Etiketts 3 überragt die Oberkante 43 der Scheibe 4 nach oben hin, so dass der obere Randbereich 33 zum Ergreifen zwecks Herausnehmens des Etiketts 3 aus dem Etikettenhalter 2 zugänglich bleibt. Über die Oberkante 43 der Scheibe 4 hinweg kann ein Etikett 3 in den Etikettenhalter 2 eingeführt werden, wobei die Rippen 24 und 25 für eine geeignete Führung und Positionierung des Etiketts 3 sorgen. Im eingesetzten Zustand liegt das Etikett 3 dicht hinter der Scheibe 4, so dass ein Ablesen des Etiketts 3 durch die Scheibe 4 hindurch gut möglich ist, selbst wenn die Scheibe 4 durch Alterung oder mechanische Beanspruchung nicht mehr absolut klar sein sollte. Die Rippen 24 und 25 sorgen zudem dafür, dass das Etikett 3 Abstand von der Aufnahmefläche 20 behält, wodurch ein Ankleben des Etiketts 3 an der Aufnahmefläche 20 bei Anwesenheit von Feuchtigkeit ausgeschlossen wird.
  • Wie zuvor schon erwähnt, kann der Behälter 12 wahlweise mit oder ohne Scheibe 4 verwendet werden, da die Scheibe 4 leicht einsetzbar und herausnehmbar ist. Damit besteht die Möglichkeit, die Scheibe 4 nur dann zu verwenden, wenn es erforderlich ist, beispielsweise weil ein Etikett 3 aus einem leichten, empfindlichen Material verwendet werden soll oder weil der Behälter 1 starken äußeren Umwelteinflüssen ausgesetzt wird. Wenn das Etikett 3 für sich ausreichend stabil und wetterfest ist, kann die Scheibe 4 auch weggelassen werden. Eine weitere Alternative besteht noch darin, die Scheibe 4 fest mit dem Behälter 1 zu verbinden, so dass die Scheibe 4 immer vorhanden ist.
  • Der Etikettenhalter 2 kann alternativ auch an einer der Wände 11 des Behälters 1 angeordnet sein. Auch besteht die Möglichkeit, mehrere Etikettenhalter 2 an mehreren Seiten des Behälters 1 oder mehrere Etikettenhalter 2 an einer Seite des Behälters 1 vorzusehen.
  • 1
    Behälter
    10
    Boden
    10'
    Wandsockelbereich
    11
    Wände
    12
    Stapelsteg
    2
    Etikettenhalter
    20
    Aufnahmefläche
    21
    untere Begrenzung von 20
    21'
    Rückhaltenase an 21
    21''
    Öffnung an 21
    22
    Halteschlitze für 42
    23
    seitliche Führungszungen
    24
    Etikettführungsrippen
    24'
    Kante von 24
    25
    Abstandshalterippe
    25'
    Kante von 25
    26
    Etikettführungsschlitz
    27
    horizontale Rippe über 20
    28
    Anschläge für 42'
    3
    Etikett
    30
    Sichtfläche
    31
    untere Kante
    32
    seitliche Randbereiche
    33
    oberer Randbereich
    4
    Scheibe
    41
    Unterkante
    42
    seitliche Randbereiche
    42'
    seitliche Kanten
    43
    Oberkante

Claims (17)

  1. Behälter (1) aus Kunststoff, insbesondere für den Transport und die Lagerung von Gütern in Stückform, wie Zuliefer- oder Ersatzteile für Automobile oder Maschinen, mit einem Boden (10) und vier Wänden (11), wobei der Behälter (1) wenigsten einen integrierten Etikettenhalter (2) aufweist, der mit einer in ihrer Grundform rechteckigen Aufnahmefläche (20) mit Führungsmitteln für ein einsteckbares und herausnehmbares loses Etikett (3) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) Haltemittel zur lösbaren Anbringung einer durchsichtigen Scheibe (4) vor der Aufnahmefläche (20) oder eine vor der Aufnahmefläche (20) fest angebrachte durchsichtige Scheibe (4) aufweist.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel durch zwei seitlich der Aufnahmefläche (20) einander gegenüberliegend angeordnete Halteschlitze (22) gebildet sind, in die je ein seitlicher Randbereich (42) der Scheibe (4) einsteckbar oder eingesteckt ist.
  3. Behälter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jedem Halteschlitz (22) ein Anschlag (28) zur Begrenzung der Einstecktiefe des zugehörigen Randbereichs (42) der Scheibe (4) zugeordnet ist.
  4. Behälter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (4) aus einem flexiblen Kunststoff besteht und in ihrem Grundzustand flach ist, dass die seitlichen Randbereiche (42) der Scheibe (4) unter Biegung der Scheibe (4) in die Halteschlitze (22) einführbar sind und dass die Scheibe (4) nach dem Einführen in die Halteschlitze (22) durch Eigenrückstellkraft in eine flache Form zurückführbar ist, in der sie im Wesentlichen parallel zur Aufnahmefläche (20) mit Abstand zu dieser verläuft.
  5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheibe (4) eine geringere Höhe als die Aufnahmefläche (20) und als ein in seiner Höhe an die Höhe der Aufnahmefläche (20) angepasstes Etikett (3) hat, dass die Aufnahmefläche (20) die Scheibe (4) nach oben hin überragt und dass das Etikett (3) von oben in den Etikettenhalter (2) einsteckbar und nach oben aus dem Etikettenhalter (2) herausnehmbar ist.
  6. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Aufnahmefläche (20) einerseits und den Haltemitteln für die Scheibe (4) oder der Scheibe (4) andererseits seitliche Führungszungen (23) als randseitige Führungen für das Etikett (3) angeordnet sind, hinter die seitliche Randbereiche (32) des Etiketts (3) einführbar sind.
  7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer unteren Begrenzung (21) der Aufnahmefläche (20) mit Abstand von der Aufnahmefläche (20) nach außen mindestens eine Rückhaltenase (21') angeordnet ist.
  8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Aufnahmefläche (20) mindestens eine vertikale Etikettführungsrippe (24) angeordnet ist, deren nach außen weisende Kante (24') in ihrem Verlauf von oben nach unten gesehen konkav gebogen ist.
  9. Behälter nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine einzige, mittige Rückhaltenase (21') vorgesehen ist und dass zwei parallele Etikettführungsrippen (24) vorgesehen sind, die unten jeweils unmittelbar seitlich neben der Rückhaltenase (21') enden.
  10. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Aufnahmefläche (20) mindestens eine vertikale Abstandshalterippe (25) angeordnet ist, deren nach außen weisende Kante (25') in der Aufnahmefläche (20) beginnt und in ihrem Verlauf von oben nach unten gesehen zunächst von der Aufnahmefläche (20) weg und dann parallel zu dieser verläuft.
  11. Behälter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zwei parallele Abstandshalterippen (25) vorgesehen sind, die jeweils so neben den seitlichen Führungszungen (23) verlaufen, dass die nach außen weisende Kante (25') mit den Führungszungen (23) zusammen jeweils einen seitlichen Etikettführungsschlitz (26) bilden.
  12. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von einer unteren Begrenzung der Aufnahmefläche (20) mindestens eine Öffnung (21'') zum Behälteräußeren führt.
  13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmefläche (20) an ihrem oberen Rand durch eine horizontale, vorspringende Rippe (27) des Behälters (1) begrenzt ist.
  14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er einstückig ausgebildet ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter (2) außen an einer der Wände (11) angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe (4) einstückig mit dem übrigen Behälter (1) ausgeführt ist
  15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er mit relativ zum Boden (10) verstellbaren, insbesondere klappbaren, Wänden (11) ausgebildet ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter (2) außen an einer der Wände (11) angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe (4) einstückig mit der zugehörigen Wand (11) ausgeführt ist.
  16. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass er mit relativ zum Boden (10) verstellbaren, insbesondere klappbaren, Wänden (11) ausgebildet ist und dass der mindestens eine Etikettenhalter (2) außen an einem einen Teil des Bodens (10) bildenden, mit der zugehörigen Wand (11) fluchtenden Wandsockelbereich (10') angeordnet und mit Ausnahme der Scheibe (4) einstückig mit dem Boden (10) ausgeführt ist
  17. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) insgesamt ein Spritzgussteil aus thermoplastischem Kunststoff ist oder dass der Boden (10) und die Wände (11) jeweils Spritzgussteile aus thermoplastischem Kunststoff sind.
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Cited By (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202009008241U1 (de) 2008-10-23 2009-11-12 Bekuplast Kunststoffverarbeitungs-Gmbh Transport- und Lagerbehältnis mit Transponderchip
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