-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs
1 angegebenen Gattung und ein dafür geeignetes Unterteil.
-
Vorrichtungen
dieser Art dienen beispielsweise bei Türen, Fenstern od. dgl. zur
drehbaren Lagerung eines Ausstattungsteils wie z. B. eines Türdrückers und
haben meistens die Form einer Rosette oder eines Schildes. Insbesondere
bei der drehbaren Lagerung von Türdrückern besteht
häufig
die Forderung, dass die Vorrichtung mit einer Rückholfeder versehen ist, die
in der normalen Einbaulage eine waagrechte Stellung des Drückergriffs
und damit auch die Schließstellung
der Schlossfalle sicherstellt. Dadurch soll dem Umstand Rechnung
getragen werden, dass die hierzu üblicherweise verwendeten, in das
Schloss eingebauten Rückholfedern
häufig
zu schwach sind oder die Federkraft im Laufe der Zeit nachlässt.
-
Bei
einer bekannten Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung enthält das Unterteil eine
Lagerbuchse mit einer zylindrischen Lagerbohrung zur drehbaren Aufnahme
eines zylindrischen Lagerabschnitts des Ausstattungsteils. Die Lagerbuchse
ist von einer Rückholfeder
in Form einer zwei oder mehr Windungen aufweisenden Schenkelfeder umgeben.
Die beiden Enden der Rückholfeder
sind mit radial nach außen
abgebogenen Ansätzen
versehen, die von einem vom Unterteil aufragenden Vorsprung gespreizt
gehalten werden. In den dadurch entstehenden Zwischenraum zwischen
den beiden Ansätzen
ragt ein Mitnehmerhaken, der an einem separaten Betätigungselement
ausgebildet ist, das mit einem Vierkantloch für einen üblichen, eine Schlossnuss durchragenden
Vierkantstift versehen ist. Wird der in die Lagerungsbohrung eingesetzte
Türdrücker betätigt, dann
wird über
den Vierkantstift auch das Betätigungselement
gedreht, wobei dessen Mitnehmerhaken den einen oder anderen Ansatz
in Drehrichtung mitnimmt und die Rückholfeder dadurch zusammenzieht
und spannt. Bei der späteren
Freigabe des Türdrückers entspannt
sich die Rückholfeder, wobei
sie über
den Mitnehmerhaken und den Vierkantstift den Türdrücker in seine Ausgangslage
zurückstellt.
-
Eine
Vorrichtung dieser Art ist in mancher Hinsicht nicht zufriedenstellend.
Abgesehen davon, dass sie aus zahlreichen Teilen besteht, zu denen auch
das Betätigungselement
mit seinem Mitnehmerhaken gehört,
ist für
eine stabile Konstruktion eine so große Bauhöhe erforderlich, dass mit ihr
ausgerüstete
Rosetten oder Türschilder
eine Bauhöhe von
wenigstens 12 mm aufweisen. Außerdem
ist es schwierig, Rosetten und Türschilder
mit Breiten von weniger als 30 mm herzustellen. Dadurch wirken derartige
Rosetten und Türschilder
häufig
klobig und optisch nicht befriedigend. Besonders unerwünscht ist es
außerdem
der Umstand, dass das Betätigungselement
auf das Maß des
im Einzelfall verwendeten Vierkantstifts oder irgendeines anderen
Betätigungsorgans
abgestimmt werden muss. Schließlich
sind keine Vorrichtungen der eingangs bezeichneten Gattung bekannt,
die innerhalb der als wünschenswert erscheinenden
Abmessungen zusätzlich
mit einer sich selbst verriegelnden Einrichtung versehen sind, die
den Türdrücker gegen
axiales Abziehen vom betreffenden Türschild od. dgl. sichert.
-
Das
technische Problem der Erfindung besteht daher darin, die Vorrichtung
der eingangs bezeichneten Gattung und ein hierfür geeignetes Unterteil so auszubilden,
dass eine niedrige und schmale Bauform ermöglicht wird, nur wenige Bauteile
erforderlich sind und keine Abhängigkeit
von der Art des im Einzelfall vorgesehenen Vierkantstifts od. dgl.
besteht.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe dienen die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und
18.
-
Die
Erfindung bringt zunächst
den Vorteil mit sich, dass die Betätigung der Rückholfeder
mit Hilfe des Ausstattungsteils selbst erfolgt, so dass zusätzliche
Betätigungselemente
nicht erforderlich sind. Die mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
hergestellten Rosetten und Türschilder
sind daher universal für alle
vorkommenden Vierkantstifte und ggf. andere Betätigungsorgane geeignet, deren
Abmessungen weitgehend frei wählbar
sind. Außerdem
ergibt sich eine einfache Montage. Weiterhin lassen sich die kompletten
Rosetten und Türschilder
mit Höhen
von weniger als 12 mm und Breiten von maximal 30 mm herstellen,
ohne auf eine ausreichende Stabilität der Konstruktion verzichten
zu müssen,
wodurch sich schlanke, formschöne
Rosetten und Türschilder
realisieren lassen. In besonders vorteilhafter Weise gilt dies auch
dann, wenn die Vorrichtung in Weiterbildung der Erfindung mit einer
Einrichtung zur Sicherung des Ausstattungsteils gegen axiales Abziehen kombiniert
und zu diesem Zweck sowohl der Rückholmechanismus
als auch die Sicherungseinrichtung an demselben Unterteil verwirklicht
wird.
-
Weitere
vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen
an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
-
1 in
einer teilweise aufgebrochenen und geschnitten dargestellten Draufsicht
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
am Beispiel einer Türdrückerverbindung;
-
2 eine
Vorderansicht der Vorrichtung nach 1;
-
3 einen
Schnitt längs
der Linie III-III der 1 durch die Vorrichtung in einem axial
verriegelten Zustand eines als Türdrücker ausgebildeten
Ausstattungsteils;
-
4 eine
Draufsicht auf ein Unterteil der Vorrichtung nach 1;
-
5 und 6 Schnitte
längs der
Linien V-V und VI-VI der 4;
-
7 eine
Draufsicht auf ein Abdeckteil für das
Unterteil nach 4 bis 6;
-
8 und 9 Schnitte
längs der
Linien VIII-VIII und IX-IX der 7;
-
10 eine
Draufsicht auf eine Abdeckkappe für die Vorrichtung nach 3;
-
11 einen
Schnitt längs
der Linie XI-XI der 10;
-
12 die
Rückansicht
eines erfindungsgemäßen Ausstattungsteils
in Form eines Türdrückers;
-
13 eine
Draufsicht auf das Ausstattungsteil nach 12;
-
14 eine
Draufsicht auf die Rückseite
des Unterteils nach 4 bis 6;
-
15 eine
Draufsicht auf die Rückseite
des Unterteils entsprechend 14 nach
dem Einsetzen einer erfindungsgemäßen Rückholfeder und des Ausstattungsteils
nach 12 und 13, jedoch unter
Weglassung eines Handgriffs;
-
16 eine
Draufsicht auf die in das Unterteil nach 15 eingelegte
Rückholfeder;
-
17 einen
Schnitt längs
der Linie XVII-XVII der 16;
-
18 und 19 schematische
Vorderansichten zur Darstellung der Funktion eines mit einer Vorrichtung
nach 1 bis 17 montierten Ausstattungsteils
mit einem nach rechts weisenden Handgriff bei wahlweiser Anwendung
einer Rosette oder eines Türschildes;
-
20 und 21 den 18 und 19 entsprechende
Ansichten für
ein Austattungsteil mit einem nach links weisenden Handgriff;
-
22 eine
Draufsicht auf ein Halteelement für die Rückholfeder nach 16 und 17;
und
-
23 einen
Schnitt längs
der Linie XXIII-XXIII der 22.
-
1 zeigt
schematisch die Montage von zwei als Türdrücker ausgebildeten, vorzugsweise baugleichen
Ausstattungsteilen 1 und 2 an einer nicht dargestellten
Tür. Das
Ausstattungsteil 1 enthält
z. B. eine mit einer Ummantelung 3 aus Metall oder Kunststoff
versehene Stahleinlage 4, die an ihrem Vorderende mit einem
angeschweißten,
beispielsweise hülsenartigen
Lagerabschnitt 5 versehen ist. Dieser ragt teilweise aus
der Ummantelung 3 heraus, ist außen zylindrisch ausgebildet
und weist innen eine Aufnahmeöffnung 6 für einen üblichen,
z. B. als Vierkant ausgebildeten Drückerdorn 7 auf. Dabei
kann der Drückerdorn 7 durch
mit Hammerschlägen
herbeigeführte
Quetschungen oder Körnungen,
mittels einer in eine Querbohrung eingedrehten Schraube 8 oder sonstwie
in der einen entsprechenden Querschnitt aufweisenden Aufnahmeöffnung 6 des
Lagerabschnitts 5 festgelegt sein.
-
Der
Lagerabschnitt 5 ist drehbar in einer zylindrischen Lagerungsbohrung 9 eines
Unterteils 10 gelagert, das auf seiner Rückseite
im Bereich dieser Lagerungsbohrung 9 mit einem Vorsprung 11 versehen
ist, der in eine entsprechende Bohrung der Tür ragt und das Unterteil 10 zentriert.
Dabei ist der Lagerabschnitt 5 in einer solchen axialen
Länge und
mit so wenig Spiel in der Lagerungsbohrung 9 gelagert, dass
sich ein stabiler, wackelfreier Sitz für das Ausstattungsteil 1 ergibt.
Weitere rückwärtige Vorsprünge 12 am
Unterteil 10 ragen in durchgehende Bohrungen der Tür und dienen
zur Aufnahme von Befestigungsschrauben 14 und Gewindehülsen 15,
um das Unterteil 10 mit dem nicht näher erläuterten und im Wesentlichen
entsprechend ausgebildeten Unterteil für das andere Ausstattungsteil 2 in
an sich bekannter Weise an der Tür
zu verspannen.
-
Auf
der Außenseite
des Unterteils 10 wird gemäß 1 und aus
weiter unten erläuterten
Gründen
je ein Abdeckteil 16 befestigt. Außerdem werden das Unterteil 10 und
das Abdeckteil 16 im montierten Zustand von einer Abdeckkappe 17 abgedeckt,
die z. B. mittels einer Schnappverbindung auf das Unterteil 10 aufgeclipst
wird.
-
Die
beschriebene, das Unterteil 10, das Abdeckteil 16 und
die Abdeckkappe 17 aufweisende Vorrichtung bildet im Ausführungsbeispiel
eine Rosette, weshalb die genannten Teile kreisrund ausgebildet
sind. Alternativ könnte
sie aber auch ein kurzes oder langes Türschild bilden und daher aus
im Wesentlichen rechteckförmig
ausgebildeten Teilen zusammengesetzt sein.
-
Auf
der anderen Seite der Tür
ist das Ausstattungsteil 2 mit einer entsprechend ausgebildeten Vorrichtung
versehen. Vorrichtungen dieser Art sind außerdem allgemein bekannt, so
dass auf eine ausführlichere
Beschreibung zur Vermeidung von Wiederholungen verzichtet wird.
-
Das
plattenförmige
Unterteil 10 ist erfindungsgemäß auf seiner der Tür zugewandten
Platten- bzw. Breitseite mit zur Aufnahme eines Rückholmechanismus
bestimmten Mitteln und auf seiner von der Tür abgewandten Platten- bzw.
Breitseite mit Mitteln versehen, die zur drehbaren, jedoch axial
unverschiebbaren Lagerung des Ausstattungsteils 1 im Unterteil 10 dienen.
-
3 bis 6 zeigen
Einzelheiten des Unterteils 10, das bis auf die Vorsprünge 11 und 12 im Wesentlichen
aus einer planparallelen, die zentral angeordnete Lagerungsbohrung 9 aufweisenden Platte
besteht, die mit zur Aufnahme der Befestigungsschrauben 14 und
Gewindehülsen 15 dienenden
Löchern 18 versehen
ist und eine Vorderseite 19, eine Rückseite 20 und eine
Umfangsfläche 21 aufweist.
Das Unterteil 10 weist im Bereich der Lagerungsbohrung 9 ferner
eine von seiner Vorderseite 19 her eingearbeitete Ausnehmung 22 auf,
die einen im Wesentlichen kreisringförmigen Querschnitt besitzt, aber
nicht bis zur Rückseite 20 durchgeht.
Vom Boden dieser Ausnehmung 22 ragt ein an die Lagerungsbohrung 9 grenzender
Wandabschnitt 23 empor, der im Ausführungsbeispiel nach Art einer
hohlzylindrischen, zur Lagerungsbohrung 9 koaxialen Buchse
ausgebildet ist und in axialer Richtung bündig mit der Vorderseite 19 des
Montageteils 10 abschließt. In diesem Wandabschnitt 23 sind
in vorgewählten
Abständen
mehrere Durchgänge 24 ausgebildet,
die eine der Breite von Rastelementen 25 (3)
entsprechende Breite aufweisen. Die Rastelemente 25 bestehen
z. B. aus in die Durchgänge 24 eingesetzten
Lagerkugeln. Die radiale Länge
der Durchgänge 24 bzw.
die Wandstärke
des Wandabschnitts 23 ist kleiner, als der radialen Länge der
Rastelemente 25 entspricht, während die Höhe der Durchgänge 24,
von ihren Böden
aus gemessen, im Vergleich zur Höhe
der Rastelemente 25 vorzugsweise gleich oder größer ist.
-
Die
Ausnehmung 22 bildet einen den Wandabschnitt 23 im
Wesentlichen kreisringförmig umgebenden
Kanal, weist aber an zwei diametral gegenüberliegenden Seiten je eine
radiale Erweiterung 26 bzw. 27 auf. Im Boden der
Erweiterung 27 ist eine Entriegelungsöffnung 28 ausgebildet,
die im Wesentlichen senkrecht zur Achse der Lagerungsbohrung 9 verläuft.
-
Das
in 1 und 7 bis 9 dargestellte
Abdeckteil 16 ist plattenförmig ausgebildet. Es weist
eine Platte 29 mit einem Mittelloch 30 auf, das zum
Durchtritt des Lagerabschnitts 5 dient und vorzugsweise
dieselbe Größe wie die
Lagerungsbohrung 9 besitzt. Außerdem weist das Abdeckteil 16 Löcher 31 auf,
die zur Aufnahme der Befestigungsschrauben 14 und Gewindehülsen 15 dienen
und den Löchern 18 (6)
des Unterteils 10 zugeordnet sind. An seiner Rückseite
hat das Abdeckteil 16 einige in Umfangsrichtung beabstandete,
biegbare Zungen 32, die in am Rand des Unterteils 10 ausgebildete
Ausnehmungen 33 (6) ragen
und an dessen Rückseite 20 umgebogen
werden, um das Abdeckteil 16 dadurch fest mit dem Unterteil 10 zu
verbinden. Schließlich
weist auch das Abdeckteil 16 eine Entriegelungsöffnung 34 auf,
die im richtig montierten Zustand der Vorrichtung auf die Entriegelungsöffnung 28 (4)
ausgerichtet ist.
-
Die
Abdeckkappe 17 ist nach 10 und 11 im
Wesentlichen so ausgebildet, dass sich ein rückwärtiger Randabschnitt 35 im
montierten Zustand (1) an der Tür abstützt und dabei das auf dem Unterteil 10 aufliegende
Abdeckteil 16 umschließt.
Außerdem
weist die Abdeckkappe 17 ein mit der Lagerungsbohrung 9 koaxiales
Mittelloch 36 und eine Entriegelungsöffnung 37 auf, die
im richtig montierten Zustand auf die Entriegelungsöffnung 34 (7)
des Abdeckteils 16 und die Entriegelungsöffnung 28 (4)
des Unterteils 10 ausgerichtet ist.
-
Aus 3 ist
weiterhin ein Verriegelungselement 38 für die Rastelemente 25 ersichtlich.
Im Ausführungsbeispiel
besteht das Verriegelungselement 38 aus einem Verriegelungsring,
der genau in die kreisringförmige
Ausnehmung 22 des Unterteils 10 passt und, wenn
er in die Ausnehmung 22 eingelegt ist, mit seiner zylindrischen
Innenwand an der Außenwand
des Wandabschnitts 23 anliegt. Die Innenand weist abwechselnd
eine Anzahl von Sperrflächen
und dazwischen liegenden Freiräumen
in Form von Aussparungen 39 (3) auf,
die z. B. halbzylindrisch ausgebildet sind und in Umfangsrichtung
mit denselben Abständen
und in derselben Anzahl angeordnet sind, wie dies für die längs des
Umfangs des Wandabschnitts 23 beabstandeten Durchgänge 24 (4)
gilt.
-
Das
Verriegelungselement 38 weist an zwei diametral gegenüberliegenden
Stellen Ansätze 40 bzw. 41 auf,
die im montierten Zustand in den Erweiterungen 26, 27 (4)
des Unterteils 10 zu liegen kommen und eine begrenzte Hin-
und Herdrehung des Verriegelungselements 38 in der Ausnehmung 22 zulassen.
Dabei ist der Ansatz 41 gemäß 3 mit einer
analog zur Schlitzöffnung 28 (4)
ausgebildeten Schlitzöffnung 42 versehen,
die an einem Ende von einer zumindest teilweise abgeschrägten Gleitfläche begrenzt
ist.
-
Wie
insbesondere 1 zeigt, liegt im richtig montierten
Zustand das Unterteil 10 der Tür an, während die Abdeckkappe 17 auf
das Unterteil 10 aufgesetzt ist. Die Lagerungsbohrung 9 (1, 3)
und die Mittellöcher 30, 36 des
Abdeckteils 16 und der Abdeckkappe 17 sind koaxial
aufeinander ausgerichtet und vom Lagerabschnitt 5 des Ausstattungsteil 1 bzw. 2 durchsetzt.
-
Gemäß 12 und 13 ist
der Lagerabschnitt 5 des Ausstattungsteils 1 an
seiner äußeren Mantelfläche mit
einer vorzugsweise umlaufenden Nut 43 versehen. Im montierten
Zustand des Ausstattungsteils 1 ist diese Nut 43 axial
auf die Durchgänge 24 und
die in diesen gelagerten Rastelemente 25 ausgerichtet.
Außerdem
weist der Lagerungsabschnitt 5 die auch aus 1 ersichtliche
Aufnahmeöffnung 6 für den Drückerdorn 7 auf.
-
Zur
axialen Verbindung des Ausstattungsteils 1 mit der beschriebenen
Vorrichtung wird sein Lagerabschnitt 5 in die Lagerungsbohrung 9 gesteckt,
wobei den Rastelementen 25 jeweils eine Aussparung 39 des
Verriegelungselements 38 gegenübersteht, so dass die Rastelemente 25 radial nach
außen
ausweichen können,
bis der Lagerabschnitt 5 axial richtig platziert ist. Im
Anschluss daran wird das Verriegelungselement 38, vorzugsweise
automatisch unter der Wirkung einer Feder 44 (3), die
sich am Ansatz 40 und an einer Wand des Unterteils 10 abstützt, gedreht,
bis an allen Durchgängen 24 des
Wandabschnitts 23 von außen her eine zwischen zwei
Aussparungen 39 befindliche Sperrfläche des Verriegelungselements 38 anliegt.
In dieser Stellung, die aus 3 ersichtlich
ist, werden die Rastelemente 25 radial nach innen und in
die Nut 43 des Lagerabschnitts 5 gedrückt, wodurch
das Ausstattungsteil 1 axial unverschiebbar, jedoch drehbar
in der Vorrichtung festgelegt ist.
-
In
entsprechender Weise wird das andere Ausstattungsteil 2 montiert.
-
Zur
Lösung
der Verbindung ist es lediglich erforderlich, ein geeignetes Werkzeug,
z. B. einen Stahlstift, in die Entriegelungsöffnungen 28, 32 und 37 des
Unterteils 10, des Abdeckteils 16 und der Abdeckkappe 17 einzuführen und
dadurch in die Schlitzöffnung 42 (3)
zu drücken,
wodurch das Verriegelungselement 38 gegen die Kraft der
Feder 44 gedreht werden kann, bis seine Aussparungen 39 den Durchgängen 24 gegenüberstehen
und das Ausstattungsteil 1 bzw. 3 aus der Vorrichtung
herausgezogen werden kann.
-
Ein
Verriegelungsmechanismus dieser Art ist aus dem Dokument
DE 93 199 81 U1 bekannt,
das zur Vermeidung weiterer Erläuterungen
hiermit zum Gegenstand der vorliegenden Offenbarung gemacht wird.
-
Erfindungsgemäß ist auf
der Rückseite 20 des
beschriebenen Unterteils 10 ein Rückholmechanismus für das zugehörige Ausstattungsteil 1 bzw. 2 vorgesehen.
Zu diesem Zweck weist das Unterteil 10 eine von seiner
Rückseite 20 her
eingearbeitete, nutförmige
Ausnehmung 45 auf, die einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt
besitzt, aber nicht bis zur Oberseite 19 durchgeht. Dadurch
bleibt einerseits zwischen den beiden Ausnehmungen 22, 45 ein aus 6 ersichtlicher
Zwischenboden 46 stehen, während andererseits der Vorsprung 11,
der Wandabschnitt 23 und ein dieser verbindender Wandabschnitt
eine das Unterteil 10 durchragende, die Lagerungsbohrung 9 umgebende
Lagerbuchse bilden, die nachfolgend allgemein mit dem Bezugszeichen 47 bezeichnet
wird. Diese Lagerbuchse 47 ist zur Vorderseite 19 hin
von der Ausnehmung 22 und zur Rückseite 20 hin von
der Ausnehmung 45 umgeben.
-
Wie
insbesondere aus 6 und 14 ersichtlich
ist, weist die Lagerbuchse 47 im Bereich des Vorsprungs 11 eine
in Umfangsrichtung erstreckte Aussparung 48 auf, die sich
in Umfangsrichtung über einen
Winkel von z. B. 60° erstreckt
und axial bis zum freien Ende des Vorsprungs 11 reicht.
Eine entsprechende Aussprung 49 ist gemäß 12 in
dem Lagerabschnitt 5 jedes Ausstattungsteils 1, 2 ausgebildet,
wobei diese Aussparung vom axial äußeren Ende des Lagerabschnitts 5 her
in diesen eingearbeitet ist, jedoch vorzugsweise an einer axial
vor der Nut 43 befindlichen Stelle endet. Mit besonderem
Vorteil weist der Lagerabschnitt 5 zwei derartige, einander diametral
gegenüber
liegende Aussparungen 49 und 50 auf, wie insbesondere 12 zeigt.
Beide Aussparungen 49, 50 erstrecken sich in Umfangsrichtung
zweckmäßig im Wesentlichen über denselben Winkel
wie die Aussparung 48 in der Lagerbuchse 47.
-
Die
die Lagerbuchse 47 umgebende Ausnehmung 45 dient
gemäß 15 zur
Aufnahme einer als Schenkelfeder ausgebildeten Rückholfeder 51. Die
Rückholfeder 51 besitzt,
wie insbesondere 16 und 17 zeigen,
lediglich eine Windung und vorzugsweise einen quadratischen Querschnitt. Sie
erstreckt sich außerdem
im entspannten Zustand (16) über einen
Umfangswinkel, der etwas kleiner ist, als dem Umfangswinkel des
bis zur Aussparung 48 reichenden Umfangabschnitts der Lagerbuchse 47 entspricht.
Weiterhin weist eine äußere Umfangsfläche 51a der
Rückholfeder 51 im
entspannten Zustand einen Radius auf, der etwas größer ist,
als dem Radius einer den Vorsprung 11 mit Abstand und im
Wesentlichen koaxial umgebenden, zylindrischen Anschlagfläche 52 (14)
entspricht, die die Ausnehmung 45 nach außen hin
begrenzt. Dagegen besitzt eine innere Umfangsfläche 51b der Rückholfeder 51 im
entspannten Zustand einen Radius, der größer als der Radius einer äußeren Mantelfläche 11a (11)
des Vorsprungs 11 ist. Schließlich besitzt die Ausnehmung 45 eine
größere Breite als
die Rückholfeder 51.
-
Die
Maße der
beschriebenen Teile sind im Übrigen
so aufeinander abgestimmt, dass die Rückholfeder 51 nur
in einem etwas vorgespannten Zustand in die Ausnehmung 45 eingelegt
werden kann und sich dann mit ihrer äußeren Umfangsfläche 51a an
die Anlagefläche 52 anlegt,
wodurch sie auch nach dem Einbau in einem etwas vorgespannten Zustand
gehalten wird (15).
-
Die
Rückholfeder 51 weist
an ihren freien Enden radial nach innen abgebogene Ansätze 53 auf, die
mit dem übrigen
Teil der Rückholfeder 51 zweckmäßig in einer
Ebene liegen. Diese Ansätze 53 sind so
bemessen, dass sie nach dem richtigen Einlegen der Rückholfeder 51 in
die Ausnehmung 45 radial in die Aussparung 48 (14)
des Vorsprungs 11 ragen und sich an die Aussparung 48 begrenzende Stirnflächen 11b des
Vorsprungs 11 anlegen (14 und 15).
-
Wie 15 weiter
zeigt, wird der Lagerabschnitt 5 des Ausstattungsteils 1, 2 bei
der Montage von der Vorderseite 19 des Unterteils 10 her
in die Lagerungsbohrung 9 eingesetzt, bis die Rastelemente 25 in
die Umfangsnut 43 einrasten, wie oben be schrieben ist,
während
das die Aussparungen 49, 50 aufweisende Vorderende
des Lagerabschnitts 5 axial tiefer im Unterteil 10 zu
liegen kommt und bis in den Vorsprung 11 ragt. Bei der
so erfolgenden Montage wird der Lagerabschnitt 5 in einer
solchen Drehstellung gehalten, dass eine der beiden Aussparungen 49 bzw. 50 auf
die Aussparung 48 ausgerichtet ist, was in 15 für die Aussparung 49 zutrifft.
Die radiale Länge
der Ansätze 53 ist
außerdem
so gewählt, dass
diese Ansätze 53 nach
der Montage des Lagerabschnitts 5 radial nach innen bis
in die betreffende Aussparung 49, 50 ragen und
sich an Stirnflächen 5a (12)
des Lagerabschnitts 5 anlegen, die diese Aussparungen 49, 50 begrenzen,
wie aus 15 klar ersichtlich ist. Aufgrund
der beschriebenen Dimensionierung der Ausnehmung 45 besteht
in diesem Zustand ein vergleichsweise großer Zwischenraum zwischen der äußeren Mantelfläche 11a des Vorsprungs 11 und
der inneren Umfangsfläche 51b der
Rückholfeder 51.
-
Aus 15 ist
schließlich
auch ersichtlich, dass der Lagerabschnitt 5 drehbar in
der Lagerbuchse 47 bzw. dem Vorsprung 11 gelagert
ist, wobei der in die Aufnahmeöffnung 6 eingesetzte
Drückerdorn 7 sowohl
den Vorsprung 11 als auch die ganze Lagerbuchse 47 frei
durchragt, ohne sie zu berühren.
-
Die
Wirkungsweise des beschriebenen Rückholmechanismus ergibt sich
insbesondere aus 18 bis 21, wobei
in 18 und 19 ein Ausstattungsteil 1 mit
einem in 15 nicht dargestellten, nach
rechts weisenden Handgriff 1a und in 20 und 21 ein
Ausstattungsteil 1 mit einem nach links weisenden Handgriff 1a dargestellt
ist. Außerdem
sind in 18 bis 21 mit
einer Linie 54 jeweils kreisrunde Rosetten und mit einer
Linie 55 flachovale Kurzschilder angedeutet, um zu zeigen, dass
die erfindungsgemäße Vorrichtung
unabhängig davon
ist, ob sie als Rosette oder Türschild
ausgebildet wird und welche Umfangskonturen diese aufweisen. Im Übrigen ist
angenommen, dass es sich in 18, 19 bzw. 20, 21 um
dasselbe Ausstattungsteil 1 handelt, das in 20, 21 eine
um 180° gegenüber 18, 19 gedrehte Stellung
einnimmt. Da der Lagerabschnitt 5 gemäß 12 zwei
Aussparungen 49, 50 aufweist, kann dasselbe Ausstattungsteil 1 in
den beiden aus 18 und 20 ersichtlichen
Stellungen montiert werden, ohne dass irgendwelche Änderungen
erforderlich sind, da die Ansätze 53 der
Rückholfeder 51 in
diesem Fall wahlweise in die Aussparung 49 (18, 19)
oder in die Aussparung 50 (20, 21)
ragen können.
-
Im
unbelasteten Zustand des Ausstattungsteils 1 nimmt der
Handgriff 1a vorzugsweise eine horizontale Stellung ein
(18 oder 20). In
dieser Lage wird das Ausstattungsteil 1 durch die leicht
vorgespannte Rückholfeder 51 gehalten,
da deren Federkraft bestrebt ist, die beiden Ansätze 53 in Umfangsrichtung
zu spreizen und sich an an die ortsfesten Stirnflächen 11b des
Vorsprungs 11 anzulegen.
-
Wird
das Ausstattungsteil 1 gemäß 19 im
Uhrzeigersinn gedreht, dann hat dies zur Folge, dass der in 18 rechte
Ansatz 53 der Rückholfeder 51 durch
die in 18 rechte Stirnfläche 5a des Lagerabschnitts 5 im
Uhrzeigersinn mitgenommen wird. Der in 18 linke
Ansatz 53 wird dagegen von der linken Stirnfläche 11b des
stationären
Vorsprungs 11 festgehalten. Diese Drehbewegung kann so
lange fortgesetzt werden, bis die beiden Ansätze 53 aneinander
anliegen bzw. der in 18 rechte Ansatz 53 um
z. B. 40° im
Uhrzeigersinn bis zur Anlage an den in 18 linken
Ansatz bewegt worden ist, wie 19 zeigt.
-
Durch
die beschriebene Drehbewegung wird die Rückholfeder 51 weiter
gespannt und zusammengezogen, was theoretisch so weit möglich ist,
bis sie mit ihrer inneren Umfangsfläche 51b an der äußeren Mantelfläche 11a des
Vorsprungs 11 anliegt.
-
Wird
der Handgriff 1a danach losgelassen, dann wird das Ausstattungsteil 1 durch
die Kraft der Rückholfeder 51 in
die Lage nach 18 zurückgedreht, da jetzt der in 19 rechte
Ansatz 53 auf die rechte Stirnfläche 5a des Lagerabschnitts 5 einwirkt und
diesen im Gegenuhrzeigersinn dreht.
-
Bei
Anwendung der Anordnung nach 20 und 21 ergibt
sich dasselbe Bewegungsspiel mit dem Unterschied, dass beim Niederdrücken des Handgriffs 1a der
in 20 linke Ansatz 53 im Gegenuhrzeigersinn
bewegt wird, bis er am rechten Ansatz 53 anliegt (21).
-
Normalerweise
ist es erwünscht,
den Lagerabschnitt 5 in der Lagerbuchse 47 trotz üblicher
Herstellungstoleranzen völlig
spiel- und wackelfrei zu lagern. Um dies zu erreichen, werden seine
Aussparungen 49, 50 so ausgebildet und angeordnet,
dass sie im montierten Zustand mit einem geringfügigen Versatz relativ zur Aussparung 48 zu
liegen kommen. Für
die Anordnung nach 18 bedeutet das, dass die rechte
Stirnfläche 5a in
Umfangsrichtung etwas in die Aussparung 48 hineinragt,
während
die linke Stirnfläche 5a entsprechend
um ein geringfügiges Maß (z. B.
einige zehntel Millimeter) links von der zugehörigen Stirnfläche 11b des
Vorsprungs 11 zu liegen kommt. Um das Ausstattungsteil 1 in
der aus 18 ersichtlichen Weise montieren
zu können, muss
es daher über
die aus 18 ersichtlichen Grundstellung
hinaus um dieses Maß im
Gegenuhrzeigersinn gedreht werden, damit auch die in 18 rechte
Stirnfläche 5a hinter
dem zugehörigen
Ansatz 53 zu liegen kommt. Bei der Montage gemäß 20 ist
eine entsprechende Drehung im Uhrzeigersinn erforderlich. Dadurch
werden einerseits etwaige Toleranzen ausgeglichen. Andererseits
kann auf diese Weise erreicht werden, dass der Handgriff 1a im montierten
Zustand nicht genau horizontal angeordnet, sondern um einen Winkel
von z. B. 1° oder
2° über die
Horizontalstellung hinaus nach oben geneigt ist. Diese leichte Schrägstellung
entspricht dann derjenigen, die häufig auch mit Hilfe der üblichen,
in das Schloss eingebauten Rückholfedern
angestrebt wird.
-
Um
mit nur einer, über
ca. 300° erstreckten Windung
der Rückholfeder 51 eine
ausreichende Federkraft aufzubringen, besitzt diese im Gegensatz
zu üblichen
Rückholfedern
vorzugsweise einen quadratischen Querschnitt. Dadurch wird bei gleicher
Breite eine Vergrößerung der
Querschnittsfläche
um ca. 27 % und eine entsprechend erhöhte Federkraft erreicht.
-
Schließlich ist
es erwünscht,
einen Bewegungshub von ca. 40° für die Ansätze 53 und
damit auch für
das Ausstattungsteil 1 in der einen oder anderen Richtung
zu erreichen, ohne die Breite des Unterteils 10 vergrößern zu
müssen.
Hierzu ist erfindungsgemäß vorgesehen,
wie insbesondere 14 zeigt, die zylindrische Anlagefläche 52,
die die Ausnehmung 45 an der radial außen liegenden Seite begrenzt,
in der Mittelebene der Aussparung 48 mit einem Mittelpunkt
M1 deutlich exzentrisch bezüglich der äußeren Mantelfläche 11a des
Vorsprungs 11 mit ihrem Mittelpunkt M2 anzuordnen. Dadurch
ergeben sich, wie 15 zeigt, besonders günstige Verhältnisse,
so dass trotz Anwendung einer Schenkelfeder mit nur einer Windung
auf engem Raum eine Drehung der Ansätze 53 um z. B. 40° ermöglicht werden kann.
-
Zur
Fixierung der axialen Lage der Rückholfeder 51 in
der Ausnehmung 45 ist es zweckmäßig, ein in 22 und 23 dargestelltes
Halteelement 56 vorgesehen. Dieses ist z. B. als eine dünne Platte mit
einer im Wesentlichen rautenförmigen
Umfangskontur ausgebildet, die nur wenig größer als die Außenkonturen
des Vorsprungs 11 und der Rückholfeder 51 ist.
Zur Montage dieses Halteelements 56 ist in die Rückseite 20 des
Unterteils 10 eine entsprechend flache Ausnehmung 57 eingearbeitet
(z. B. 6, 14 und 15), die
das Halteelement 56 formschlüssig aufnimmt. Am Boden der
Ausnehmung 57 sind außerdem
Löcher 58 ausgebildet,
die am Halteelement 56 angebrachte und senkrecht von diesem
abstehende Haltezapfen 59 z. B. mit Klemmsitz aufnehmen.
Außerdem
ist das Halteelement 56 wie das Unterteil 10 mit
einem Mittelloch 60 für
den Lagerabschnitt 5 und einem Durchgang 61 versehen, der
im montierten Zustand auf die Schlitz- und Entriegelungsöffnungen 28, 34, 37 und 42 ausgerichtet
ist und das Einführen
eines Entriegelungswerkzeugs für das
Ausstattungsteil 1 ermöglicht.
-
Die
Erfindung bringt zusätzlich
zu den eingangs bereits genannten Vorteilen den weiteren Vorteil
mit sich, dass einerseits die Größe des Betätigungshubs
für die
Ausstattungsteile 1, 2 durch Wahl der in Umfangsrichtung
gemessenen Länge
der Aussparungen 48 bis 50 und damit unabhängig von
den anderen Teilen eingestellt und andererseits die für den Rückholvorgang
gewünschte
Federkraft durch geeignete Bemessung des quadratischen Querschnitts
der Rückholfeder 51 und
der Exzentrizität der
Anlagefläche 52 festgelegt
werden kann.
-
Die
Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das
auf vielfache Weise abgewandelt werden kann. Beispielsweise wäre es möglich, die Einrichtung
zur axialen Festlegung der Ausstattungsteile 1, 2 anders
als beschrieben auszubilden und nicht zusammen mit dem Rückholmechanismus
in demselben Unterteil 10 unterzubringen. Weiterhin kann
die Vorrichtung abweichend von 18 bis 21 auch
als Langschild oder als eine Rosette mit einer von der Kreisform
abweichenden Umfangskontur ausgebildet werden. Weiterhin ist klar,
dass die Köpfe
der Befestigungsschrauben 14 und Gewindehülsen 15 vorzugsweise
auf dem Abdeckteil 16 zu liegen kommen, weshalb dieses zweckmäßig aus
Stahl gefertigt wird, während
die übrigen
Teile auch aus Kunststoff-Spritzgussteilen bestehen können. Außerdem ist
die beschriebene Funktion unabhängig
davon, wie das Ausstattungsteil 1, 2 jeweils mit
dem Drückerdorn 7 verbunden wird
und ob eine entsprechende Vorrichtung auch an der anderen Seite
der Tür
vorgesehen ist oder ob eines der Ausstattungsteile 1, 2 z.
B. als Blindknopf ausgebildet oder durch ein ganz anderes Ausstattungsteil
ersetzt wird. Schließlich
versteht sich, dass die verschiedenen Merkmale auch in anderen als
den beschriebenen und dargestellten Kombinationen angewendet werden
können.