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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät, insbesondere ein Kühl- oder
Gefriergerät, mit
einer Tür
die mit einer Außenwand
und einer Innenwand ausgestattet ist, die entlang von Längsrändern miteinander
verbunden sind, und wenigstens einem Abschlusselement, das jeweils
mit einem Querrand der Außenwand
bzw. der Innenwand verbunden ist. Ein Haushaltsgerät mit einer
solchen Tür
ist zum Beispiel aus
DE
103 02 797 A1 und aus
DE 102 59 749 A1 bekannt.
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Üblicherweise
sind an den Abschlusselementen Türlagerbuchsen
ausgeformt, die vorgesehen sind, um fest mit dem Korpus des Gerätes verbundene
Lagerzapfen aufzunehmen und so die Tür drehbar mit dem Korpus zu
verbinden. Diese Lagerzapfen tragen im Betrieb das Gewicht der Tür und können bei
der Montage der Tür
erheblichen Drehmomenten ausgesetzt sein, so dass auch die Lagerbuchsen
dementsprechend hoch belastbar sein müssen. Die Wandstärke der
Abschlusselemente darf daher in der Umgebung der Lagerbuchsen nicht
zu knapp bemessen sein. Um zu verhindern, dass sich die zumeist
aus Kunststoff spritzgeformten Abschlusselemente beim Entformen
verziehen, ist es andererseits wünschenswert,
dass die Wandstärke der
Abschlusselemente von Ort zu Ort möglichst wenig variiert. Dies
macht die Fertigung der Abschlusselemente materialaufwändig und
dementsprechend teuer.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Haushaltsgerät mit einer
aus Außenwand,
Innenwand und wenigstens einem Abschlusselement zusammengefügten Tür anzugeben,
bei der das Abschlusselement leicht und materialsparend ausgeführt sein
kann und dennoch eine hohe Belastbarkeit der Tür erreicht wird.
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Die
Aufgabe wird gelöst,
indem bei einem Haushaltsgerät
mit einer Tür,
die mit einer Außenwand
und einer Innenwand versehen ist, die entlang von Längsrändern miteinander
verbunden sind, und wenigstens einem Abschlusselement, das jeweils
mit einem Querrand der Außenwand
bzw. der Innenwand verbunden ist und eine Öffnung zur Aufnahme eines Scharnierzapfens
aufweist, an einer Innenseite des Abschlusselementes eine Hülse befestigt
ist, von der ein innerer Hohlraum hinter der Öffnung liegt.
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Diese
Hülse kann
für sich
allein eine Türlagerbuchse
bilden, in die ein durch die Öffnung
eingesteckter Lagerzapfen eingreift, oder, einer bevorzugten Weiterbildung
zufolge, ist an dem Abschlusselement eine Türlagerbuchse angeformt, die
in den Hohlraum der Hülse
eingreift. Aufgrund der Stabilisierung durch die Hülse ist
es möglich,
die Wandstärke
des Abschlusselementes im Vergleich zu einem nicht durch eine Hülse stabilisierten
Abschlusselement zu verringern und dennoch die gleiche Belastbarkeit
zu erreichen.
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Die
Türlagerbuchse
kann als Einspritzöffnung
zum Einspritzen von Isolationsmaterial in einen inneren Hohlraum
der Tür
dienen.
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Alternativ
kann in der Türlagerbuchse
ein Entlüftungsventil
untergebracht sein, durch das Luft aus dem inneren Hohlraum entweichen
kann, wenn in diesem eingespritztes Isolationsmaterial expandiert.
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In
der Praxis sind im Allgemeinen mehrere Türlagerbuchsen an einer Tür vorhanden,
so dass zweckmäßigerweise
eine als Einspritzöffnung
dienen kann und die übrigen
mit einem Entlüftungsventil
versehen sind.
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Um
die Versteifungswirkung der Hülse
zu verbessern, ist diese vorzugsweise Teil eines Versteifungselementes,
von dem eine Bodenplatte an dem Abschlusselement anliegt.
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Eine
zusätzliche
Versteifung kann dadurch erzielt werden, dass die Bodenplatte durch
eine Wand berandet ist, die an der Außenwand oder der Innenwand
der Tür
anliegt.
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Die
Hülse kann
auch Teil eines Versteifungselementes sein, von dem eine Basis in
eine Aussparung des Abschlusselementes eingesteckt ist.
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Um
die Hülse
in ihrer Position zu sichern, ist die Basis zweckmäßigerweise
in der Aussparung verrastet.
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Bei
den eingangs genannten herkömmlichen Türen stehen
die Abschlusselemente geringfügig über die
Außenwand über, so
dass jeweils Querränder
der Außenwand
in Nuten der Abschlusselemente eingesteckt werden können. Dies
macht die Abschlusselemente recht auffällig. Um sie unauffälliger zu
machen, trägt
die Außenwand
vorzugsweise entlang wenigstens eines ihrer Querränder einen
zur Innenwand hin abgewinkelten Sieg, und das Abschlusselement weist
eine zur Außenseite
der Tür
hin offene Nut auf, in die der Steg eingreift. Während also bei den herkömmlichen
Türen ein
in die Nut des Abschlusselementes eingreifender Randbereich der Außenwand
mit dem Rest der Außenwand
bündig
ist, und eine den Randbereich aufnehmende Nut zwangsläufig eine
Seitenwand haben muss, die über die
Außenwand übersteht,
wird erfindungsgemäß dadurch,
dass der abgewinkelte Steg den in die Nut eingreifenden Randbereich
bildet, die Möglichkeit
geschaffen, das Abschlusselement hinter die Frontseite zurücktreten
zu lassen, wodurch das Abschlusselement vor den Augen eines Betrachters
weitgehend verborgen ist und eine von eventuell Schmutz sammelnden
Stufen freie Frontseite erhalten werden kann.
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Um
einerseits den Steg in der Nut festklemmen zu können, andererseits aber zu
verhindern, dass eine allzu hohe Kraft erforderlich wird, um den Steg
in die Nut einzuführen,
ist die Nut vorzugsweise breiter als der darin eingreifende Steg,
und der Steg ist an von einer Seitenwand der Nut abstehenden Rippen
geklemmt.
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In
an sich bekannter Weise bildet vorzugsweise die Außenwand
eine Frontplatte und zwei an die Frontplatte angrenzende Seitenflanken
der Tür.
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Wenn
darüber
hinaus die Außenwand
ferner zwei von den Seitenflanken aus die Frontplatte hintergreifende
Randstege umfasst, so ist die Länge
einer die Frontplatte abstützenden
Wand des Abschlusselementes vorzugsweise kleiner als der Abstand
der Randstege voneinander, um das Einführen des abgewinkelten Steges
in die Nut des Abschlusselementes nicht zu behindern.
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Das
Abschlusselement ist zur Fixierung der Außenwand ferner vorzugsweise
mit zwei außen
an den Seitenflanken anliegenden Laschen versehen.
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Das
bereits erwähnte
Versteifungselement kann auch zur Fixierung der Außenwand
beitragen. So kann zum einen die Seitenflanke der Außenwand zwischen
dem Versteifungselement und der Lasche fixiert sein. Zum anderen
kann das Versteifungselement einen Anschlag bilden, an dem jeweils
eine der Seitenflanken anliegt.
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Besonders
bevorzugt ist zur Fixierung der Außenwand, dass diese zwischen
Seitenflanke und Randsteg jeweils eine hohle Rippe bildet und dass das
Versteifungselement einen in den Hohlraum der Rippe eingreifenden
Vorsprung aufweist.
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Um
den Zusammenbau der Tür
zu vereinfachen, ist das Versteifungselement vorzugsweise an dem
Abschlusselement verrastet.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Figuren.
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Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Tür;
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2 eine
perspektivische Ansicht der Außenwand
der Tür;
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3 ein
Abschlusselement der Tür
aus 1;
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4 einen
Schnitt durch das Abschlusselement der 3;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Versteifungselementes;
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6 einen
horizontalen Schnitt durch die Tür,
der das Versteifungselement in einer Draufsicht zeigt;
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7 einen
Schnitt durch das Abschlusselement in einer Schnittebene parallel
zu derjenigen der 4;
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8 eine
perspektivische Ansicht von vorn eines Abschlusselementes gemäß einer
zweiten Ausgestaltung;
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9 eine
perspektivische Ansicht von hinten des Abschlusselements aus 8;
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10 eine
fragmentarische perspektivische Ansicht des Abschlusselementes der 8,
einer daran montierten Außenwand
und eines daran zu montierenden Versteifungselementes, und
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11 einen
Teilschnitt durch das Abschlusselement, die Außenwand und das Versteifungselement
der 10 im zusammengefügten Zustand.
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1 zeigt
in perspektivischer Ansicht eine erfindungsgemäße Tür, die als Tür eines
Kühl- oder Gefrierschrankes
oder als eine von mehreren Türen eines
Kombinations-Kältegerätes dienen
kann. Die Tür
umfasst in an sich bekannter Weise eine Außenwand 1, die aus
einem Blechzuschnitt einstückig
geformt ist, ein oberes Abschlusselement 2, ein unteres Abschlusselement 3 und
eine in der Ansicht der 1 nicht sichtbare Innenwand.
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Die
Außenwand 1 ist
in 2 in einer perspektivischen Ansicht zu sehen,
die im Wesentlichen die im montierten Zustand der Tür verborgene
Innenfläche
der Außenwand 1 zeigt.
Die Außenwand
ist gegliedert in eine leicht bombierte Frontplatte 4,
zwei jeweils seitlich an die Frontplatte 4 anschließende Seitenflanken 5 und
zwei von den Seitenflanken 5 aus die Frontplatte 4 hintergreifende
Randstege 6. Die Randstege 6 dienen jeweils zur
Befestigung der nicht gezeigten Rückwand. Diese ist in an sich
bekannter und daher hier nicht im Detail beschriebener Weise aus
Kunststoff-Flachmaterial
zugeschnitten und durch Tiefziehen geformt.
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Zwischen
den Seitenflanken 5 und den Randstegen 6 bildet
die Außenwand 1 jeweils
eine hohle Rippe 7.
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An
den oberen und unteren Rändern
der Außenwand 1 ist
jeweils ein Steg 8 in horizontaler Richtung abgewinkelt.
Die Breite des Steges 8 ist jeweils in einem mittleren
Abschnitt 9 größer als
an seinen beiden Enden 10.
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3 zeigt
in der Perspektive der 1 das obere Abschlusselement 2 der
Tür. 4 ist
ein Schnitt durch das obere Abschlusselement 2 entlang einer
in 3 mit IV-IV bezeichneten Ebene. Das aus Kunststoff
spritzgeformte Abschlusselement 2 hat eine flache Grundplatte 11 und
eine mit dieser einteilig zusammenhängende und zu ihr parallele zweite
Platte 12, die zusammen eine nach vorn offene Nut 13 begrenzt.
Die zweite Platte 12 trägt
eine Mehrzahl von in die Nut 13 eingreifenden, sich im Wesentlichen
in Tiefenrichtung der Nut 13 erstreckenden Rippen 14.
Die zweite Platte 12 steht über einen vorderen Rand 15 der
Grundplatte 11 über.
In einem mittleren Bereich der zweiten Platte 12 ist an deren
vorderen Rand eine sich vertikal nach unten erstreckende Wand 16 angeformt.
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Die
Nut 13 nimmt im fertig montierten Zustand der Tür den oberen
der beiden Stege 8 der Außenwand 1 auf, wobei
der Steg 8 zwischen den Rippen 14 und der Grundplatte 11 geklemmt
wird. Wenn der Steg 8 ordnungsgemäß in die Nut 13 eingeführt ist,
ist die Innenseite der Frontplatte 4 an der Wand 16 abgestützt. Da
die Wand 16 über
den vorderen Rand 15 der Grundplatte 11 übersteht,
tut die an der Wand 16 anliegende Frontplatte 4 dies
auch, so dass eine reinigungsfreundliche, von Vorsprüngen oder Stufen
freie Türvorderseite
erhalten wird.
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Zwei
an den Längsenden
des Abschlusselementes 2 abstehende, gewinkelte Laschen 17 sind vorgesehen,
um im zusammengebauten Zustand wie in 1 gezeigt
außen
an den Seitenflanken 5 anzuliegen und deren Stellung zu
fixieren.
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Eine
sich entlang eines rückwärtigen Randes 18 der
Grundplatte 11 erstreckende vertikal orientierte Nut 19 ist
vorgesehen, um einen oberen Rand der Innenwand aufzunehmen und zu
fixieren.
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Zwei
in der 3 sichtbare Öffnungen 20 der
Grundplatte gehören
zu Lagerbuchsen 21, die vorgesehen sind, um einen nicht
dargestellten, an einem die Tür
tragenden Gehäuse
festen Lagerzapfen drehbar aufzunehmen. Die Lagerbuchsen 21 sind
in an sich bekannter Weise an jedem Abschlusselement in spiegelsymmetrischer
Anordnung zweimal vorhanden, um eine Montage der Tür an dem
Gehäuse
wahlweise mit Links- oder
mit Rechtsanschlag zu ermöglichen.
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5 zeigt
in perspektivischer Ansicht eines von zwei zueinander spiegelsymmetrischen
Versteifungselementen 22, die vorgesehen sind, um jeweils nach
dem Zusammenfügen
des Abschlusselementes 2 mit der Außenwand 1, aber vor
der Montage der Innenwand, über
die Lagerbuchsen 21 des Abschlusselementes 2 gestülpt zu werden.
Das Versteifungselement 22 hat eine Basis 23,
deren Gestalt einem einseitig offenen Kasten ähnelt, mit einer in etwa viereckigen
Bodenplatte 24 und an die Ränder der Bodenplatte 24 anschließenden Seitenwänden 25 bis 28. Im
zusammengebauten Zustand berührt
die Bodenplatte 24 die Grundplatte 11 des Abschlusselementes 2,
die vordere Seitenwand 25 schmiegt sich in Verlängerung
der Wand 16 von innen an die Frontplatte 4 an,
wobei eine Aussparung 29 am Fuß der Seitenwand 25 die
zweite Platte 12 des Abschlusselementes 2 aufnimmt.
Die äußere Seitenwand 26 liegt
an der Innenseite einer der Seitenflanken 5 an, und ein Teil
der Seitenwand 27 berührt
einen der Randstege 6. Ein rippenförmiger Vorsprung 30 zwischen
den Seitenwänden 26, 27 greift
jeweils in eine der hohlen Rippen 7 der Außenwand 1 ein.
Eine Hülse 31 des Versteifungselementes 22 umschließt im Wesentlichen
spielfrei die Lagerbuchse 21. In Bezug auf die Hülse 31 radial
orientierte Rippen 32 verbinden diese mit den Seitenwänden 26, 27, 28.
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Durch
die Anbringung des Versteifungselementes 22 ist einerseits
die Lagerbuchse 21 verstärkt, so dass eine belastbare
Türaufhängung auch mit
einer relativ geringen Wandstärke
des Abschlusselementes 2 realisierbar ist, der besondere
Nutzen des Versteifungselementes 22 liegt allerdings in
der formschlüssigen
Fixierung der Frontplatte 4. Indem das Versteifungselement 22 formschlüssig zwischen die
Frontplatte 4 und die Randstege 6 eingreift, hindert
es die Frontplatte 4 daran, beim Ausschäumen des von Außenwand 1,
Innenwand und Abschlusselementen 2, 3 gebildeten
Hohlraumes nach vorn auszuweichen und dabei den Halt in der Nut 13 zu
verlieren.
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Das
untere Abschlusselement 3 kann, wie in 1 angedeutet,
spiegelbildlich zu dem oberen Abschlusselement 2 ausgebildet
sein. In diesem Fall ist vorzugsweise eine der vier Lagerbuchsen 21 der
Abschlusselemente 2, 3 an ihrer in den Hohlraum
der Tür
hineinragenden Spitze offen, um als Einspritzöffnung für ein Kunstharzmaterial zu
dienen, das in dem Hohlraum expandieren gelassen wird, um schließlich einen
den Hohlraum vollständig
ausfüllenden Schaum
zu erhalten. Die anderen drei Lagerbuchsen 21, die sich
an den am weitesten von der Einspritzstelle entfernten Ecken des
Innenraumes befinden, sind dann zweckmäßigerweise an ihrer Spitze
jeweils mit einem Entlüftungsventil
versehen, welches das Entweichen von Luft, nicht aber von Schaum,
aus dem Hohlraum gestattet.
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6 zeigt
einen horizontalen Schnitt durch einen Teil der Tür, wobei
eines der Versteifungselemente 22 in Draufsicht zu sehen
ist. Man erkennt die Hülse 31,
die von ihr ausgehenden Rippen 32, die Wände 25 bis 28 sowie
den eng an die Wände 25, 26, 27 und
den Vorsprung 30 angeschmiegten Verlauf der Außenwand 1.
Die Lasche 17 ist bei dieser Ausgestaltung, abweichend
von der Darstellung der 3, nach hinten um die hohle
Rippe 7 herum verlängert
und geht über
in eine Rippe 33, die eine äußere Begrenzung der die hier
mit 34 bezeichnete Innenwand der Tür aufnehmenden Nut 19 bildet.
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7 zeigt
einen Schnitt durch das Abschlusselement 2 und das daran
montierte Versteifungselement 22 in einer zur Ebene der 4 parallelen
Ebene. In dieser Ebene bilden die Grundplatte 11, eine
die Grundplatte 11 mit der zweiten Platte 12 verbindende
vertikale Wand 35 und eine die Nut 19 begrenzende
Wand 45 des Abschlusselementes 2 eine Aussparung,
in die die Basis 23 des Versteifungselements 22 formschlüssig eingreift.
Wenn die Tür
fertig zusammengefügt
und ausgeschäumt
ist, ist das Versteifungselement 22 in der Aussparung durch den
Isolierschaum fixiert. Eine zusätzliche,
auch während
des Zusammenbaus der Tür
wirksame Fixierung wird durch eine Vertiefung oder ein Fenster 36 in
der Wand 35 gebildet, in das ein in Höhe der Aussparung 29 an
dem Versteifungselement 22 geformter Rastvorsprung 37 eingreift.
Durch diesen Rastvorsprung 37 ist das Versteifungselement 22, wenn
es einmal an dem Abschlusselement 2 montiert ist, unlösbar mit
diesem verbunden.
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8 zeigt
eine zweite Ausgestaltung des Abschlusselementes, mit 2' bezeichnet,
in einer der 3 entsprechenden Perspektive; 9 zeigt
die Rückseite
des Abschlusselementes 2' in
einer der 2 entsprechenden Perspektive.
Einander entsprechende Teile dieses Abschlusselements 2' und des oben
beschriebenen Abschlusselementes 2 sind mit den gleichen
Bezugszeichen versehen. Wie bei dem Abschlusselement 2 begrenzen
eine Grundplatte 11 und eine zweite Platte 12 eine
nach vorn offene Nut 13, in die Rippen 14 vorspringen,
um darin einen abgewinkelten Steg 8 der Außenwand 1 zu
klemmen.
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An
die Grundplatte 11 ist eine vertikale Rückwand 38 angeformt.
In der Rückwand 38 und
der Grundplatte 11 sind nach hinten und nach oben offene
Ausnehmungen 39 gebildet, die vorgesehen sind, um einen
nicht dargestellten, vom Korpus des Kältegerätes abstehenden Arm aufzunehmen,
der an seinem Ende einen in eine Öffnung 20 am Boden
der Ausnehmung 39 eingreifenden Lagerzapfen trägt, und
den Arm so vor den Blicken eines vor dem Gerät stehenden Betrachters zu
verbergen. Wie beim Abschlusselement 2 gehört die Öffnung 20 zu
einer ins Innere der Tür
vorspringenden Lagerbuchse 21.
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10 zeigt
eine perspektivische Ansicht von unten eines Teiles des Abschlusselementes 2' mit jeweils
einer der Ausnehmungen 39 und der Lagerbuchsen 21 sowie
eines Teiles der an dem Abschlusselement 2' befestigten Außenwand 1. Wie mit Bezug
auf das Abschlusselement 2 beschrieben, ist die Außenwand 1 an
dem Abschlusselement 2' verankert,
indem der (in 10 verdeckte) Steg 8 der Außenwand 1 in
die Nut 13 des Abschlusselementes 2' eingreift. Im Gegensatz zum Abschlusselement 2 ist
hier jedoch eine Wand 45 des Abschlusselementes 2', die die Innenwand 34 (nicht
dargestellt) aufnehmende Nut 19 begrenzt, auf einem kurzen
Stück von
dem Randsteg 6 der Außenwand 1 hintergriffen. Es
ist daher nicht möglich,
das Abschlusselement 2' und
die Außenwand 1 zusammenzufügen, indem
lediglich beide horizontal gegeneinander geschoben und dabei der
Steg 8 in die Nut 13 eingeführt wird; stattdessen muss
beim Einschieben des Steges 8 in die Rippe 13 das
Abschlusselement 2' etwas
schräg gehalten
sein, so dass der Randsteg 6 die Wand 45 passieren
kann, und erst nach Passieren dieser Wand 45 wird das Abschlusselement 2' um eine horizontale
Achse 40 (siehe 8) geschwenkt, so dass ein Ende
des Randsteges 6 an der Wand 45 zur Anlage kommt,
wie in 10 gezeigt. Auf diese Weise
wird eine erste, provisorische Verankerung der Außenwand 1 an
dem Abschlusselement 2' erhalten.
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Eine
definitive Verankerung wird erhalten, indem ein in 10 getrennt
von der Außenwand 1 und
dem Abschlusselement 2' dargestelltes
Versteifungselement 22' auf
die Lagerbuchse 21 des Abschlusselementes 2' aufgeschoben
wird. Der Aufbau des Versteifungselementes 22' gleicht weitgehend dem
des Versteifungselementes 22 aus 5, mit dem
Unterschied, dass bei dem Versteifungselement 22 zwei Zungen 41, 42 über die
Bodenplatte der Basis 23 hinaus überstehen, um im montierten
Zustand jeweils in einen Spalt zwischen den Wänden der Ausnehmung 39 und
der Seitenflanke 5 bzw. der Frontplatte 4 der
Außenwand 1 einzugreifen.
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11 zeigt
einen Schnitt durch die Zunge 42 eingreifend in einen Spalt 43 zwischen
einer die Aussparung 39 begrenzenden Wand 44 und
der die Frontplatte 4 abstützenden Wand 16. Durch
einen Rastvorsprung 37, der in eine Aussparung der Wand 16 eingreift,
ist das Versteifungselement 22' unlösbar mit dem Abschlusselement 2' verbunden.