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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum lösbaren Befestigen eines Staubfilterbeutels
in einem staubsaugenden Gerät,
mit einem außen
an der Beutelwandung sitzenden Flanschteil aus steifem Material,
das eine mit einer Eintrittsöffnung
in der Beutelwandung fluchtende Durchtrittsöffnung aufweist, und einer
gerätespezifischen
Adapterplatte aus steifem Material, die einerseits am staubsaugenden
Gerät festlegbar
und andererseits mit dem Flanschteil lösbar verbindbar ist, wobei
die Adapterplatte eine im verbundenen Zustand mit der Durchtrittsöffnung des Flanschteiles
fluchtende und zusammen mit dieser eine Durchströmöffnung bildende Durchgangsöffnung aufweist.
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Bei
staubsaugenden Geräten
werden zum Sammeln des anfallenden Staubes Filterbeutel verwendet.
Dabei wird mittels eines Gebläses
ein Saugstrom erzeugt, der den Staub in einen Saugschlauch oder
dergleichen zieht und von dort durch die Eintrittsöffnung in
den Filterbeutel fördert.
Der in der ange saugten Luft enthaltene Staub wird von der Beutelwandung
zurückgehalten.
Der vom Staub befreite Luftstrom durchdringt die Beutelwandung und wird
anschließend
in die Umgebung ausgeblasen. Ist der Filterbeutel voll, wird er
entnommen und kann weggeworfen werden. Sodann wird ein neuer Filterbeutel
in das staubsaugende Gerät
eingesetzt.
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Das
Festlegen des Filterbeutels im staubsaugenden Gerät erfolgt üblicherweise
mittels eines außen
an der Beutelwandung im Bereich der Eintrittsöffnung angebrachten und eine
mit der Eintrittsöffnung
fluchtende Durchströmöffnung enthaltende
Anschlussstücks,
das mit einer geräteseitigen
Halterung in Eingriff gebracht wird. Die auf dem Markt befindliche
Staubsauger unterschiedlicher Hersteller weisen jedoch regelmäßig unterschiedliche
Halterungen auf, so dass eine entsprechende Anzahl von Filterbeuteltypen
bereitgestellt werden muss, die jeweils ein anderes Anschlussstück aufweisen.
Dies ist aufwendig.
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Daher
wird in der
DE
20 2006 006 268 U1 eine Vorrichtung der eingangs genannten
Art vorgeschlagen, die es ermöglicht,
gleich ausgebildete Staubfilterbeutel für staubsaugende Geräte mit unterschiedlichen
Halterungen zu verwenden. Hierzu wird das bis dahin übliche Anschlussstück aufgeteilt in
eine Adapterplatte und ein am Filterbeutel sitzendes Flanschteil.
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Dabei
ist die Adapterplatte einerseits an die Halterung des betreffenden
Staubsaugers angepasst und kann andererseits mit dem stets gleich
bleibenden Flanschteil verbunden werden. Auf diese Weise kann der
unverändert
bleibende Staubfilterbeutel für staubsaugende
Geräte
mit unterschiedlichen Halterungen verwendet werden, da die Anpassung
an die jeweilige Halterung durch die Adapterplatte erfolgt. Somit
müssen
nur noch an die verschiedenen Halterungen angepasste Adapterplatten
bereitgestellt werden, die alle lösbar mit dem stets gleichen
Filterbeutel-Flanschteil verbindbar sind. Seitens des Herstellers
müssen
lediglich mehrere jeweils an eine der verschiedenen Halterungen
unterschiedlicher staubsaugender Geräte angepasste Adapterplatten
angeboten werden, die alle mit einem gleichen Flanschteil lösbar verbindbar
sind. Der Verbraucher muss dann nur die zu seinem Staubsauger passende
Adapterplatte auswählen,
die er dann für
alle von ihm gekauften Filterbeutel verwenden kann. Die Adapterplatte kann
dauerhaft, auch bei einem Wechsel des Filterbeutels, im Staubsauger
verbleiben oder beim Filterbeutelwechsel zusammen mit dem Filterbeutel
entnommen und außerhalb
des Staubsaugers mit dem Flanschteil eines neuen Filterbeutels verbunden
und dann wieder eingesetzt werden.
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Ausgehend
hiervon liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der aus dem
Filterbeutel nach seiner Wegnahme von der Adapterplatte möglichst
kein Staub in die Umgebung austreten kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass am Flanschteil eine der Durchtrittsöffnung zugeordnete Verschlussklappe
um eine Schwenkachse zwischen einer die Durchtrittsöffnung zumindest
im wesentlichen verschließenden
Schließstellung
und einer in das Beutelinnere geschwenkten Offenstellung verschwenkbar
angeordnet ist und dass die Adapterplatte einen bei ihrem Verbinden
mit dem Flanschteil gegen die Verschlussklappe stoßenden und
diese in ihre Offenstellung verschwenkenden Betätigungsvorsprung aufweist.
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Auf
diese Weise wird beim Verbinden des Flanschteils mit der Adapterplatte
die Verschlussklappe selbsttätig
in das Beutelinnere verschwenkt, so dass der Staubfilterbeutel sofort
einsatzfähig
ist. Nimmt man den Staubfilterbeutel dann wieder von der Adapterplatte
weg, indem man das Flanschteil von der Adapterplatte löst, gibt
der Betätigungsvorsprung
die Verschlussklappe frei, so dass sich diese schließt und kein
Staub durch die Durchtrittsöffnung nach
außen
gelangen kann.
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Die
vorliegende Erfindung erstreckt sich ferner jeweils für sich auch
auf die Adapterplatte und den Staubfilterbeutel mit Flanschteil.
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Zweckmäßige Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Nachstehend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
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1 die
Adapterplatte einer erfindungsgemäßen Vorrichtung in gesonderter
Darstellung in Draufsicht, wobei die im mit dem Flanschteil verbundenen
Zustand dem Flanschteil zugewandte Seite dem Betrachter zugewandt
ist,
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2 das
mit der Adapterplatte der 1 zusammenpassende,
am Filterbeutel sitzende Flanschteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung
in Draufsicht, wobei die im mit der Adapterplatte verbundenen Zustand
der Adapterplatte zugewandte Seite dem Betrachter zugewandt ist,
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3 die
Adapterplatte und das Flanschteil nach den 1 und 2 im
Schnitt gemäß den Schnittlinien
III-III in den 1 und 2, wobei
das Flansch teil in Schrägstellung
an der Adapterplatte eingehängt
wird, und
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4 die
Anordnung nach 3 nach dem Verbinden des Flanschteils
mit der Adapterplatte im der 3 entsprechenden
Schnitt in vergrößerter Teildarstellung.
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Die
aus der Zeichnung hervorgehende Vorrichtung dient zum lösbaren Befestigen
eines Staubfilterbeutels 1 in einem nicht dargestellten
staubsaugenden Gerät,
das hierzu in üblicher
Weise eine entsprechende Steckhalterung aufweist. von dem Staubfilterbeutel 1 ist
nur ein kleines Stück
seiner Beutelwandung 2 gezeigt. Die Beutelwandung 2 besteht
aus luftdurchlässigem
Material und enthält
eine Eintrittsöffnung 3,
durch die die ankommende Staubluft in das Beutelinnere 4 gelangt.
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An
der Außenseite
der Beutelwandung 2 ist im Bereich der Eintrittsöffnung 3 ein
Flanschteil 5 aus steifem Material, insbesondere Kunststoffmaterial, befestigt,
das an die Beutelwandung 2 beispielsweise angeklebt oder
mit dieser verschweißt
ist. Das Flanschteil 5 weist eine mit der Eintrittsöffnung 3 fluchtende
Durchtrittsöffnung 6 auf.
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Ferner
ist eine ebenfalls aus steifem Material wie Kunststoffmaterial bestehende
gerätespezifische Adapterplatte 7 vorhanden,
die einerseits am staubsaugenden Gerät festlegbar und andererseits
mit dem Flanschteil 5 lösbar
verbunden werden kann. Auf diese weise wird der Filterbeutel 1 mit
dem fest an ihm sitzenden Flanschteil 5 über die
Adapterplatte 7 mit dem jeweiligen staubsaugenden Gerät – nachstehend
nur noch Staubsauger genannt – verbunden.
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Die
auf dem Markt befindlichen Staubsauger weisen unterschiedliche Halterungen
auf. Stellt man für
diese unterschiedlichen Halterungen jeweils eine entsprechend angepasste
Adapterplatte 7 zur Verfügung, wobei alle Adapterplatten
an der anderen Seite gleich gestaltet sind, kann man für alle Staubsaugertypen
den gleichen Staubsaugerbeutel verwenden, da ja das Flanschteil 5 mit
jedem Adapterteil 7 unabhängig von dessen mit dem jeweiligen
Staubsauger zu verbindenden Seite verbunden werden kann.
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Das
Adapterteil 7 kann dauerhaft im Staubsauger eingesetzt
bleiben, so dass man bei einem Filterbeutelwechsel nur den Filterbeutel
mit seinem Flanschteil 5 austauschen muss. Selbstverständlich kann
man jedoch auch so vorgehen, dass man die Adapterplatte 7 zusammen
mit dem Filterbeutel entnimmt und den Filterbeutel dann wechselt,
wonach man den neuen Filterbeutel im mit der Adapterplatte 7 verbundenen
Zustand wieder in den Staubsauger einsetzt.
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Eine
der gängigen
Halterungen in einem Staubsauger ist in 1 strichpunktiert
angedeutet. Sie wird von zwei geräteseitigen, im der Breite der Adapterplatte 7 entsprechenden
Abstand zueinander angeordneten Führungsleisten 8, 9 gebildet,
hinter die die Adapterplatte 7 mit ihren seitlichen Randbereichen
parallel zu ihrer Plattenebene in linearer Richtung 10 eingesteckt
werden kann.
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Die
Adapterplatte 7 weist eine im mit dem Flanschteil 5 verbundenen
Zustand mit dessen Durchtrittsöffnung 6 fluchtende
Durchgangsöffnung 11 auf,
die zusammen mit der Durchtrittsöffnung 6 eine
Durchströmöffnung bildet,
durch die hindurch der angesaugte Luftstrom in den Filterbeutel
gelangt.
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Geräteseitig
ist üblicherweise
ein Anschlussstutzen vorhanden, der bei in den Staubsauger eingesetzter
Adapterplatte 7 in oder durch deren Durchgangsöffnung 11 ragt.
In diesem Zusammenhang ist an der Adapterplatte 7 eine
gelochte Dichtmembran 12 angeordnet, die einen in radialer
Richtung in die Durchgangsöffnung 11 vorstehenden,
ringförmig
umlaufenden Dichtbereich 13 bildet, der bei in den Staubsauger
eingesetzter Adapterplatte 7 den Anschlussstutzen umgreift
und sich dichtend an den Anschlussstutzen anschmiegt.
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Ferner
muss Vorsorge dafür
getroffen werden, dass beim Betrieb des Staubsaugers an der Schnittstelle
zwischen der Adapterplatte 7 und dem Flanschteil 5 kein
Staub nach außen
gelangen kann. Daher ist außerdem
eine im verbundenen Zustand zwischen der Adapterplatte 7 und
dem Flanschteil 5 wirksame Ringdichtung 14 zum
Abdichten der Durchströmöffnung nach
außen
hin vorhanden.
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Das
Flanschteil 5 und die Adapterplatte 7 sind voneinander
gesonderte Teile. Zum Herstellen der Verbindung zwischen dem Flanschteil 5 und
der Adapterplatte 7 kann die Anordnung so getroffen sein,
dass das Flanschteil 5 radial außerhalb der Ringdichtung 14 in
von der Adapterplatte 7 weg geneigter Schrägstellung
gelenkig eingehängt
und dann gegen die Adapterplatte 7 geschwenkt und mit dieser
lösbar
fest verbunden wird. Zum gelenkigen Einhängen ist an der Adapterplatte 7 eine
Einhängeeinrichtung
angeordnet, die beispielsweise von zwei Einhängestegen 15, 16 gebildet
wird. Die beiden Einhängestege 15, 16 werden
jeweils von zwei Haltestegen 19, 20 bzw. 21, 22 unter
Bildung eines Zwischenraums vor der Adapterplatte 7 gehalten,
so dass sie hintergriffen werden können (siehe 4).
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Der
Einhängeeinrichtung
ist eine Eingreifeinrichtung am Flanschteil (5) zugeordnet,
die zweckmäßigerweise
von zwei jeweils einem Einhängesteg 15, 16 zugeordneten
Einhängehaken 17, 18 gebildet wird.
Die Einhängehaken 17, 18 werden
in Richtung gemäß Pfeil 23 hinter
die Einhängestege 15, 16 eingesteckt,
wonach man das Flanschteil 5 um die eine Gelenkachse 24 bildenden
Einhängestege 15, 16 in Richtung
gemäß Pfeil 25 zur
Adapterplatte 7 hin verschwenkt.
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Das
Festlegen des Flanschteils 5 an der Adapterplatte 7 erfolgt
durch Verrasten. Hierzu weist die Adapterplatte 7 ein der
Gelenkachse 24 entgegengesetztes Verriegelungsteil 26 auf,
das um eine zur Gelenkachse 24 parallele Anlenkachse 27 verschwenkbar
angeordnet und durch eine Feder 28 so belastet ist, dass
es in seiner Ausgangslage etwas nach radial innen geneigt ist (siehe 3).
Dem Verriegelungsteil 26 ist ein Rastabsatz 29 am
Flanschteil 5 zugeordnet. Beim Verschwenken des Flanschteils 5 in Richtung
gemäß Pfeil 25 läuft der
Rastabsatz 29 gegen eine Auflauffläche am Verriegelungsteil 26,
so dass dieses selbsttätig
ausgelenkt wird und mit einem an ihm angeordneten Rastvorsprung 30 hinter dem
Rastabsatz 29 verrastet.
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Ist
das Flanschteil 5 gegen die Adapterplatte 7 geschwenkt
und mit dieser verrastet, liegt das Flanschteil 5 mit einer
zum Beispiel von einem Dichtsteg gebildeten Dichtfläche 31 dicht
am Dichtring 14 an.
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Zum
Lösen der
Verbindung drückt
der Benutzer gegen das Verriegelungsteil 26, so dass dieses entsprechend
verschwenkt wird und der Rastabsatz 29 frei kommt.
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Die
Durchtrittsöffnung 6,
die Durchgangsöffnung 11 und
die Ringdichtung 14 sind zweckmäßigerweise kreisförmig.
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Ist
der Filterbeutel mit Staub gefüllt,
wird er von der Adapterplatte 7 weggenommen. Damit aus dem
weggenommenen Filterbeutel möglichst
kein Staub in die Umgebung austritt, ist am Flanschteil 5 eine
der Durchtrittsöffnung 6 zugeordnete
Verschlussklappe 32 angeordnet, die um eine Schwenkachse 33 zwischen
einer die Durchtrittsöffnung 6 zumindest
im wesentlichen verschließenden
Schließstellung
(2 und 3) und einer in das Beutelinnere 4 geschwenkten
Offenstellung (4) verschwenkbar ist. Die Adapterplatte 7 weist
einen bei ihrem Verbinden mit dem Flanschteil 5 gegen die
Verschlussklappe 32 stoßenden und diese in ihre Offenstellung
verschwenkenden Betätigungsvorsprung 34 auf.
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Der
Betätigungsvorsprung 34 und
die Schwenkachse 33 sind so angeordnet, dass der Betätigungsvorsprung 34 in
der Nähe
der Schwenkachse 33 gegen die Verschlussklappe 32 stößt. Dabei
ist ferner vorgesehen, dass die Schwenkachse 33 der Verschlussklappe 32 parallel
zur von den Einhängestegen 15, 16 gebildeten
Gelenkachse 24 verläuft und
im der Gelenkachse 24 zugewandten Umfangsbereich der Verschlussklappe 32 angeordnet
ist.
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Die
Verschlussklappe 32 ist zweckmäßigerweise über ein die Schwenkachse 33 bildendes
Filmscharnier an das Flanschteil 5 angesetzt, so dass das Flanschteil 5 und
die Verschlussklappe 32 einstückig über eine das Filmscharnier 35 bildende
Schwachstelle miteinander verbunden sind.
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Aus
der Zeichnung geht ferner hervor, dass der Betätigungsvorsprung 34 im
Bereich des Umfangs der Durchgangsöffnung 11 der Adapterplatte 7 angeordnet
ist. Dabei ragt der Betätigungsvorsprung 34 aus
der Durchgangsöffnung 11 nach
vorne hin vor, so dass er beim Einhängen des Flanschteils 5 an
der Adapterplatte 7 in Schräglage und anschließendem Verschwenken
des Flanschteils 5 zur Adapterplatte 7 hin gegen
die Verschlussklappe 32 stößt und diese in das Beutelinnere 4 drückt, bis
die aus 4 hervorgehende Offenstellung
erreicht ist.
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Bei
diesem Überführen der
Verschlussklappe 32 in die Offenstellung gelangen der Betätigungsvorsprung 34 und
die Verschlussklappe 32 in Mitnahmeeingriff miteinander,
so dass der Betätigungsvorsprung 34 beim
späteren
Wegnehmen des Flansch teils 5 von der Adapterplatte 7 die
Verschlussklappe 32 wieder in ihre Schließstellung
zieht, so dass der Filterbeutel verschlossen wird.
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Der
Mitnahmeeingriff ist zweckmäßigerweise ein
Verhakungseingriff. Hierzu weist der Betätigungsvorsprung 34 zweckmäßigerweise
zwei gabelartig mit Abstand parallel zueinander verlaufende, elastisch
biegbare Betätigungsarme 36, 37 mit
aufeinander zu gerichteten Verhakungsansätzen 38, 39 an
ihren freien Endbereichen auf. Ferner ist an der Verschlussklappe 32 eine
mit den Verhakungsansätzen 38, 39 in
Verhakungseingriff gelangende Verhakungspartie 40 angeordnet,
die beim Nachinnendrücken
der Verschlussklappe 32 in Richtung gemäß Pfeil 43 unter elastischem
Auseinanderspreizen der beiden Betätigungsarme 36, 37 zwischen
die Betätigungsarme 36, 37 gelangt
und dann von den Verhakungsansätzen 38, 39 der
Betätigungsarme 36, 37 hintergriffen
wird.
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Prinzipiell
könnte
ein einziger Betätigungsarm
mit Verhakungsansatz ausreichend sein. Ferner könnte man, insbesondere im Falle
nur eines Betätigungsarms,
anstelle des Betätigungsarms
oder zusätzlich
die Verhakungspartie 40 elastisch biegbar ausbilden. Die
beiden Betätigungsarme 36, 37 sind
in Umfangsrichtung der Durchgangsöffnung 11 mit Abstand
zueinander angeordnet.
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Auf
diese weise wird die Verhakungspartie 40 und somit die
Verschlussklappe 32 beim Entfernen des Flanschteils 5 vom
Betätigungsvorsprung 34 sozusagen
an Ort und Stelle gehalten, so dass die Verschlussklappe 32 relativ
zum Flanschteil 5 in seine Schließstellung gezogen wird.
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Der
Verschlussklappe 32 ist ein am Flanschteil 5 angeordneter
Anschlag 41 zugeordnet, an dem die Verschlussklappe 32 in
der Schließstellung
zur Anlage gelangt, so dass sich beim weiteren wegnehmen des Flanschteils 5 von
der Adapterplatte 7 der Mitnahmeeingriff löst. Dies
erfolgt durch elastisches Auseinanderspreizen der beiden Betätigungsarme 36, 37.
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Die
Verhakungspartie 40 der Verschlussklappe 32 steht
von der in der Schließstellung
dem Beutelinneren 4 abgewandten Außenseite 42 der Verschlussklappe 32 ab
und weist eine L-artige Gestalt auf.
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Die
Anordnung könnte
ferner so getroffen sein, dass die Verschlussklappe 32 aus
ihrer bei von der Adapterplatte 7 getrenntem Flanschteil 5 eingenommenen
Schließstellung
entgegen einer Rückstellkraft
in die Offenstellung verschwenkt wird. In diesem Falle wird die
Verschlussklappe 32 durch die Rückstellkraft in Richtung auf
ihre Schließstellung
hin beauf schlagt. Eine solche Rückstellkraft
kann beispielsweise in das Filmscharnier 35 integriert
sein.
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Schließlich geht
aus 3 noch hervor, dass das Flanschteil 5 an
seiner dem Beutelinneren 4 zugewandten Innenseite eine
dem Umfang der Durchtrittsöffnung 6 entlang
verlaufende Vertiefung 44 zur Aufnahme des Umfangsrandbereichs
der Verschlussklappe 32 in der Schließstellung aufweisen kann.