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Verwandte Anmeldungen
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Die vorliegende Patentanmeldung beansprucht die Priorität der am 4. September 2008 eingereichten vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 61/094,280 und der am 22. September 2008 eingereichten vorläufigen US-Patentanmeldung mit der Seriennummer 61/099,148, deren Gesamtinhalte hiermit durch Bezugnahme mit aufgenommen sind.
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Hintergrund
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Die Erfindung betrifft Staubsauger. Die Erfindung betrifft insbesondere Luftfilterbeutel und eine Anbringungsanordnung für Staubsauger.
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Aufrechtstehende Staubsauger sind aus dem Stand der Technik bekannt. Die beiden Haupttypen traditioneller Staubsauger sind Staubsauger mit weichem Beutel und Staubsauger mit Hartschale. Bei dem Staubsauger mit Hartschale erzeugt eine Saugquelle den Sog, der erforderlich ist, um Staub von einem Teppich oder einer Bodenoberfläche, die gerade staubgesaugt wird, durch eine Saugöffnung in einen Filterbeutel oder eine andere Staub- oder Teilchentrennvorrichtung, so beispielsweise eine Staubschale, die innerhalb des der Hartschale zu eigenen oberen Abschnittes des Staubsaugers untergebracht ist, zu ziehen.
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Typische Staubsaugerfilterbeutel sind bislang mit zahlreichen Anbringmechanismen oder Kragenausgestaltungen versehen, um einen wechselseitige Passung mit schmutzbelastete Luft tragenden Einlassleitungen in die Beutel sicherzustellen. Diese Krägen sind aus Materialien wie beispielsweise Pappe, Gummi, Leder, Kunststoff oder auch aus Kombinationen einiger dieser Materialien gebildet. Für eine richtige Funktion sollte ein Beutelkragen geeignet positioniert und in einer Position relativ zu einer Lufteinlassleitung gehalten sein, wobei der Beutelkragen eine Luftdichtung aufweisen sollte, die zwischen ihm und der Einlassleitung wirkt, um so zu verhindern, dass schmutzbelastete Luft an dem Filterbeutel vorbeiläuft. So kann beispielsweise ein Kunststoffkragen mit schuppenartigen Lippen benachbart zu einer Öffnung in dem Kragen hergestellt werden, um eine Dichtung mit dem äußeren Umfang einer kreisförmigen Luftleitung bereitzustellen. Ein Zurückhalten des Kragens an der Leitung wird durch einen Reibungseingriff des Kragens und der Leitung mit einer Rippe oder einem Anschlag an der Leitung bewerkstelligt, um ein Wegrutschen des Kragens von der Leitung zu verhindern.
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Bestehende Schmutzsammelbeutel, die verschiedene Arten von Krägen beinhalten, werden per Augenmaß mit dem Schmutzrohr ausgerichtet, wobei der Kragen des Beutels an das Schmutzrohr gepresst wird. Bei dem Versuch, eine leichter herzustellende Dichtung zwischen den Beuteln für das Schmutzrohr bereitzustellen, sind Montierbefestiger oder Ankoppelmechanismen entwickelt worden. Es ist bekannt, eine Basisplatte vorzusehen, die an einer rückwärtigen inneren Oberfläche einer Vakuumbeutelabdeckung angenäht oder auf andere Weise dauerhaft angebracht ist. Eine derartige Abdeckung kann eine versetzte (offset) Öffnung für die Aufnahme eines Endabschnittes oder einer Erweiterung des Schmutzrohres aufweisen. Die vorbeschriebenen Lösungswege betreffend den Umgang mit der Ankoppelung eines Schmutzsammelbeutels an einem Schmutzrohr eines Schmutzluftstaubsaugers machen notwendig, dass der Anwender wenigstens eines von dem Beutel und dem Beutelankoppelträger unter Aufwendung einer Kraft mechanisch anbringt. In Abhängigkeit von der Geschicklichkeit und Stärke des Anwenders kann diese Ankoppelung variieren und zu einer fehlerhaften Abdichtung des Beutels an dem Schmutzrohr führen. Geschieht dies, so wird Schmutz aus dem Rohr geblasen und gelangt nicht direkt in den Sammelbeutel. Eine derartige inkorrekte Beutelinstallation führt zur Verteilung von Schmutz und Staub aus der Aufnahme durch den Staubsauger durch den Filter oder das Beutelgehäuse oder zum Ausstoßen des Schmutzes und Staubes, wobei die Luft von der Hinterseite des Staubsaugers in den zu reinigenden Raum hinausgeblasen wird.
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Zusammenfassung
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Bei einem Ausführungsbeispiel stellt die Erfindung einen Staubsauger bereit, der eine Düse und einen Luftkanal beinhaltet, der in Wegverbindung mit der Düse ist und ein vorstehendes Rohr beinhaltet, eine Saugquelle, die dafür positioniert ist, einen Strom schmutziger Luft aus der Düse durch den Luftkanal und aus dem vorstehenden Rohr heraus bereitzustellen, eine Beutelankoppelanordnung und einen Filterbeutel, der mit dem Beutelträger gekoppelt und dafür ausgestaltet ist, sich mit diesem zu bewegen. Die Beutelankoppelanordnung beinhaltet einen Hauptkörper, der mit dem Luftkanal montiert ist und eine erste Öffnung festlegt, die dafür bemessen ist, das vorstehende Rohr aufzunehmen. Ein Beutelträger ist dafür ausgestaltet, mit dem Hauptkörper in Eingriff zu sein, sowie dafür ausgestaltet, sich zwischen einer ersten Position, in der ein erster Abstand zwischen dem Beutelträger und dem Hauptkörper festgelegt ist, und einer zweiten Position, in der ein zweiter Abstand zwischen dem Beutelträger und dem Hauptkörper festgelegt ist, zu bewegen. Der zweite Abstand ist kleiner als der erste Abstand. Ein Hebel ist mit dem Hauptkörper und dem Beutelträger gekoppelt, wobei der Hebel dafür ausgestaltet ist, den Beutelträger zwischen der ersten Position und der zweiten Position zu bewegen. Der Filterbeutel legt eine zweite Öffnung fest, die dafür ausgestaltet ist, mit dem vorstehenden Rohr in Eingriff zu sein. Die Beutelankoppelanordnung ist dafür ausgestaltet, dass dann, wenn der Beutelträger in der ersten Position ist, der Filterbeutel nicht in Eingriff mit dem vorstehenden Rohr ist, und dann, wenn der Beutelträger in der zweiten Position ist, der Filterbeutel mit dem vorstehenden Rohr in Eingriff ist.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel stellt die Erfindung eine Filterbeutelankoppelanordnung für einen Staubsauger bereit, die einen Filterbeutel mit einer Öffnung darin zum Einlassen schmutzbelasteter Luft in einen inneren Abschnitt des Filterbeutels und einen Kragen zur Festlegung einer Öffnung hierdurch mit einer Ausgestaltung für eine Wegverbindung mit der Öffnung in dem Filterkörper beinhaltet, wobei der Kragen an dem Filterkörper gesichert ist und sich nach außen von der Öffnung aus erstreckt und ein Beuteleingriffselement beinhaltet. Die Filterbeutelankoppelanordnung beinhaltet einen Hauptkörper, der mit dem Staubsauger gekoppelt ist, einen Beutelträger, der ein Trägereingriffselement beinhaltet, das dafür ausgestaltet ist, selektiv mit dem Beuteleingriffselement in Eingriff zu sein, und einen Hebel, der mit dem Hauptkörper und dem Beutelträger gekoppelt und dafür ausgestaltet ist, sich zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position zu bewegen. Die Filterbeutelankoppelanordnung ist dafür ausgestaltet, dass dann, wenn der Hebel in der ersten Position ist, ein erster Abstand zwischen dem Beutelträger und dem Hauptkörper festgelegt ist, und dann, wenn der Hebel in der zweiten Position ist, ein zweiter Abstand zwischen dem Beutelträger und dem Hauptkörper festgelegt ist. Der erste Abstand ist kleiner als der zweite Abstand.
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Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel stellt die Erfindung eine Filterbeutelankoppelanordnung für einen Staubsauger bereit. Die Filterbeutelankoppelanordnung beinhaltet einen Hauptkörper, der eine erste Oberfläche aufweist und eine Hauptkörperöffnung hierdurch festlegt. Der Hauptkörper beinhaltet eine Körpernockenoberfläche und ein erstes Führungselement. Die Filterbeutelankoppelanordnung beinhaltet zudem einen Beutelträger, der eine zweite Oberfläche entsprechend der ersten Oberfläche des Hauptkörpers festlegt. Der Beutelträger beinhaltet ein zweites Führungselement, das sich im Wesentlichen quer von der zweiten Oberfläche aus erstreckt und mit dem ersten Führungselement des Hauptkörpers gekoppelt ist, ein Trägereingriffselement und ein Rohr, das sich im Wesentlichen quer von der zweiten Oberfläche aus erstreckt und eine Trägernockenoberfläche beinhaltet. Der Beutelträger ist dafür ausgestaltet, sich zwischen einer ersten Position, in der ein erster Abstand zwischen der ersten Oberfläche des Hauptkörpers und der zweiten Oberfläche des Beutelträgers festgelegt ist, und einer zweiten Position, in der ein zweiter Abstand zwischen der ersten Oberfläche des Hauptkörpers und der zweiten Oberfläche des Beutelträgers festgelegt ist, zu bewegen. Der erste Abstand ist kleiner als der zweite Abstand. Ein Hebel ist zwischen dem Hauptkörper und dem Beutelträger positioniert und koppelt den Beutelträger mit dem Hauptkörper. Der Hebel beinhaltet einen Wandabschnitt, der eine Hebelöffnung festlegt. Der Wandabschnitt ist dafür bemessen, innerhalb der Hauptkörperöffnung des Hauptkörpers aufgenommen zu werden, und die Hebelöffnung ist dafür bemessen, das Rohr des Beutelträgers aufzunehmen. Ein Äußeres des Wandabschnittes beinhaltet eine erste Nockenoberfläche, die dafür angeordnet ist, mit der Körpernockenoberfläche in Eingriff zu sein, und ein Inneres des Wandabschnittes beinhaltet eine zweite Nockenoberfläche, die dafür angeordnet ist, mit der Trägernockenoberfläche in Eingriff zu sein. Der Hebel ist dafür ausgestaltet, sich zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position zu bewegen, wobei die erste Nockenoberfläche und die zweite Nockenoberfläche mit der Körpernockenoberfläche beziehungsweise der Trägernockenoberfläche in Eingriff sind, um den Beutelträger zwischen der ersten Position und der zweiten Position anzutreiben. Die Filterbeutelankoppelanordnung beinhaltet zudem einen Filterbeutel mit einem expandierbaren Körperabschnitt und einem Kragen. Der expandierbare Körperabschnitt legt eine Beutelöffnung fest, der Beutel legt eine Kragenöffnung fest, die der Beutelöffnung entspricht, sowie ein Beuteleingriffsglied, das dafür ausgestaltet ist, mit dem Trägereingriffsglied in Eingriff zu sein. Der Filterbeutel ist an dem Filterträger wenigstens teilweise durch einen Eingriff des Beuteleingriffsgliedes mit dem Trägereingriffsglied derart montiert, dass sich der Filterbeutel mit dem Filterträger zwischen der ersten Position und der zweiten Position bewegt.
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Ein Aspekt der Erfindung stellt einen Staubsauger mit einem Beutelkragenmechanismus für ein Bodenpflegegerät bereit, um die Entfernung und den Zusammenbau eines inneren Schmutzsammelbeutels durch Einsatz einer nockenbetätigten Vorrichtung einfacher zu machen. Die Ausgestaltung beinhaltet einen Nockengriff, der dafür ausgestaltet ist, sich zu drehen, um einen Eingriff mit dem Schmutzsammelbeutel herzustellen oder zu lösen. Die Bewegung des Nockengriffes in eine Eingriffslöseposition löst den Eingriff des Schmutzsammelbeutels und des Schmutzrohres, wodurch dem Anwender ermöglicht wird, den Beutel aus dem Staubsauger zu entfernen. Eine Bewegung des Nockengriffes nach links führt dazu, dass sich der Beutelträger horizontal bewegt, dabei den Beutel aus dem Schmutzrohr zieht und den Eingriff der Sammelbeuteldichtung und des Schmutzrohres löst. Sobald der Griff in die volle Eingriffslöseposition gedreht ist, kann der Anwender den Beutel aus dem Beutelträger schieben. Beim Austausch eines Beutels schiebt der Anwender den Beutel in die Beutelträgerschlitze und dreht den Griff nach rechts. Eine Drehung des Griffes nach rechts bewegt den Beutelträger horizontal in einen Eingriff der Sammelbeuteldichtung mit dem Schmutzrohr und arretiert den Beutel an seinem Ort zur Verwendung. Der Hauptvorteil dieser Vorrichtung liegt darin, dass die Betätigung des Nockengriffes einfach und positiv die Herstellung und Lösung des Eingriffes des Sammelbeutels und des Schmutzrohres bewerkstelligt, was eine korrekte Dichtung im Eingriff und eine korrekte Eingriffslösung sicherstellt, wenn der Beutel zum Zwecke eines Austausches entfernt werden muss.
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Entsprechend einem Aspekt der vorliegenden Offenbarung ist die vorbeschriebene Schmutzsammelbeutelankoppelanordnung an dem Schmutzrohr eines Bodenpflegegerätes, so beispielsweise eines Reinigungsgerätes mit einer Saugquelle zum Staubsaugen angebracht. Ein derartiges Gerät mit einem Schmutzsammelbeutel ist gewöhnlich ein Direktluftsystem. Ein derartiges System hat die Saugquelle zur Aufnahme von Schmutz, Staub und Bröseln durch eine Düsenanordnung im Inneren oder für eine Fluidströmung an einem Gehäuse mit einem Laufrad und einem Elektromotor angebracht. Das Laufrad und der Motor in Fluidströmungszusammenwirkung mit der Düse mit einer oder mehreren Fluidpassagekammern oder Kanälen wirken zusammen als Saugquelle für den Staubsauger. Bei einem derartigen Ausgestaltungsbeispiel wird der Direktluftsystemstaubsauger auch als Schmutzgebläsesystem bezeichnet. Ein Direktluftsystem oder ein Schmutzgebläsesystem ist ein System, bei dem das Laufrad in direktem Kontakt mit dem Fluid ist, so beispielsweise mit Luft, die Schmutz, Staub und/oder Brösel enthält, die an dem Aufnahmeabschnitt der wenigstens einen Fluidpassage der Düse aufgesaugt werden. Ein Reingebläsesystem ist ein System, das die staubgesaugte Luft von dem mitgenommenen Schmutz, Staub und/oder Bröseln trennt, bevor die Luft das Vakuumlaufrad erreicht. Der Fluidstrom weg von dem Laufrad geht hin zu dem Schmutzrohr und dem Schmutzsammelbeutel.
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Entsprechend einem weiteren Aspekt der vorliegenden Offenbarung können der Schmutzsammelbeutel und die Ankoppelanordnung in einem Reinluftsystem mit einem Filter an einem Ende des Schmutzsammelbeutels weg von der Ankoppelanordnung zur Anbringung an einer Passage zu dem Laufrad und Motor verwendet werden, um eine Saugquelle bereitzustellen.
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Weitere Aspekte der Erfindung erschließen sich bei Betrachtung der Detailbeschreibung und der begleitenden Zeichnung.
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Kurzbeschreibung der Zeichnung
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1 ist eine Vorderansicht eines aufrechtstehenden Staubsaugers, der einen Schmutzluftkanal als Teil einer Griffanordnung aufweist, wobei sich ein Verbindungskanal von dem Schmutzluftkanalgriffabschnitt in das Innere eines Abdeckungsbeutels erstreckt, der einen Schmutzsammelbeutel aufnimmt, der einer Ankoppelanordnung entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung zugeordnet ist.
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2 ist eine rechte Seitenansicht des aufrechtstehenden Staubsaugers von 1.
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3 ist eine linke Seitenansicht des aufrechtstehenden Staubsaugers von 1.
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4 ist eine Hinteransicht des aufrechtstehenden Staubsaugers von 1.
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5 ist eine Draufsicht auf den aufrechtstehenden Staubsauger von 1.
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6 ist eine Vorderansicht eines Schmutzsammelbeutels zur Verwendung mit der Ankoppelanordnung des Staubsaugers von 1, wobei ein Kragen an dem Schmutzsammelbeutel angebracht ist.
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7 ist eine Hinteransicht des Schmutzsammelbeutels von 6.
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8 ist eine perspektivische Ansicht des Schmutzsammelbeutels von 6.
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9 ist eine linke Seitenansicht des Schmutzsammelbeutels von 6.
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10 ist eine rechte Seitenansicht des Schmutzsammelbeutels von 6.
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11 ist eine perspektivische Ansicht des Schmutzluftkanals in einer Fluidstrombeziehung mit einem Saugmotor am Fuß des aufrechtstehenden Staubsaugers von 1. Der Schmutzluftkanal weist eine Verbindungsleitung auf, die eine Anbringung der Ankoppelanordnung und des Schmutzsammelbeutels ermöglicht.
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12 ist eine Vorderansicht der in 11 gezeigten Anordnung.
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13 ist eine perspektivische Ansicht der Ankoppelanordnung mit einer Anbringung an einem Griff des aufrechtstehenden Staubsaugers von 1. Der Kragen des Schmutzsammelbeutels ist mit Seitenfortsätzen gezeigt, die mit der Ankoppelanordnung in Verbindung sind.
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14 ist eine Explosionsansicht der Ankoppelanordnung des Staubsaugers von 1.
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15 ist eine perspektivische Ansicht der Ankoppelanordnung des Staubsaugers von 1 in einer ersten Position.
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16 ist eine perspektivische Ansicht der Ankoppelanordnung des Staubsaugers von 1 in einer zweiten Position.
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17A bis 17F sind eine Vorderansicht, eine linke Seitenansicht, eine rechte Seitenansicht, eine Draufsicht, eine Unteransicht beziehungsweise eine Hinteransicht der Ankoppelanordnung.
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17G ist eine Schnittansicht der Ankoppelanordnung entlang der Linie 17G-17G in 17A.
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18 ist eine Vorderansicht des Schmutzsammelbeutels, der der Ankoppelanordnung zugeordnet ist.
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19 ist eine Unteransicht des Schmutzsammelbeutels, der der Ankoppelanordnung zugeordnet ist.
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20 ist eine Draufsicht auf den Schmutzsammelbeutel, der der Ankoppelanordnung zugeordnet ist.
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21 ist eine rechte Seitenansicht des Schmutzsammelbeutels, der der Ankoppelanordnung zugeordnet ist.
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22 ist eine linke Seitenansicht des Schmutzsammelbeutels, der der Ankoppelanordnung zugeordnet ist.
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23 ist eine Schnittansicht des Schmutzsammelbeutels, der der Ankoppelanordnung zugeordnet ist, entlang der Linie 23-23 von 18.
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Detailbeschreibung
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Bevor Ausführungsbeispiele der Erfindung im Detail beschrieben werden, soll klargestellt werden, dass die Erfindung in ihrer Anwendung nicht auf die Ausgestaltungsdetails und die Anordnung der Komponenten gemäß Darstellung in der nachfolgenden Beschreibung oder Illustrierung in der nachfolgenden Zeichnung beschränkt ist. Die Erfindung ist weiterer Ausführungsbeispiele fähig und kann auf andere Weise praktisch umgesetzt oder ausgeführt werden. Es sollte einsichtig sein, dass die verschiedenen identifizierten Komponenten des Zyklonstaubsaugers gemäß vorliegender Offenbarung lediglich Fachbegriffe sind, die von einem Hersteller zum nächsten variieren können und die die vorliegende Offenbarung nicht beschränken sollen.
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In dem dargestellten Staubsauger 10 werden Schmutz, Staub und andere Teilchen von einer gereinigten Oberfläche (beispielsweise einem teppichbelegten Boden) über einen Sog entfernt, der an dem Düsenabschnitt erzeugt wird. Der Schmutz wird anschließend über druckbeaufschlagte Luft durch einen Lufteinlasskanal an einen damit verbundenen Schmutzsammelfilterbeutel übertragen. Der Filterbeutel beinhaltet einen Kragen und einen Filterkörperabschnitt mit einer im Allgemeinen rohrförmigen Ausgestaltung, die aus einem luftdurchlässigen Filtermaterial, so beispielsweise aus Stoffgewebe oder Papier, gebildet ist. Der rohrförmige Körperabschnitt filtert die schmutzbelastete Luft und fängt Schmutz in dem inneren Abschnitt hiervon ein oder sammelt diesen. Die gefilterte oder gereinigte Luft tritt aus dem Filterbeutel aus und wird an die Atmosphäre über einen perforierten Außenbeutel oder eine Hülle abgegeben, die den Schmutzsammelfilterbeutel einschließt.
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1 bis 5 zeigen einen aufrechtstehenden Staubsauger 10 entsprechend einer Ausgestaltung der Erfindung. Der Staubsauger 10 beinhaltet eine obere Gehäuseanordnung 14 oder einen äußeren Beutel oder eine Hülle, eine Düsenbasis 18 und einen Schmutzsammelfilterbeutel 22 (in 6 bis 9 gezeigt), der innerhalb der oberen Gehäuseanordnung 14 gestützt ist. Die obere Gehäuseanordnung 14 und die Düsenbasis 18 können schwenkbar oder gelenkig unter Verwendung von Drehzapfen oder einer anderen geeigneten Gelenkanordnung verbunden sein, sodass die obere Gehäuseanordnung 14 zwischen einer im Allgemeinen vertikalen Ablegeposition (in 1 bis 5 gezeigt) und einer geneigten Nutzerposition schwenkbar ist. Die Düsenbasis 18 kann aus herkömmlichen Materialien hergestellt sein, so beispielsweise aus Spritzkunststoff oder dergleichen. Eine Griffanordnung 26 erstreckt sich von der oberen Gehäuseanordnung 14 aus nach oben, wobei ein Bediener mit deren Hilfe den Staubsauger 10 ergreifen und mit dem Staubsauger 10 hantieren kann. Während Staubsaugvorgängen wandert die Düsenbasis 18 über einen Boden, einen Teppich oder eine andere Oberfläche, um Schmutz, Staub oder andere Teilchen von der Oberfläche zu entfernen.
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10 und 11 zeigen die Düsenbasis 18 des Staubsaugers 10 besser. Eine Unterseite der Düsenbasis 18 beinhaltet eine Düse in Form einer darin ausgebildeten Hauptsaugöffnung 30, die sich im Wesentlichen über die Breite der Düsenbasis 18 an einem vorderen Ende hiervon erstrecken kann. Die Hauptsaugöffnung 30 ist in Fluidwegverbindung mit dem Schmutzsammelfilterbeutel 22 durch einen Schmutzluftkanal 34. Eine Drehbürstenanordnung (nicht gezeigt) ist in dem Bereich der Hauptsaugöffnung 30 für einen Kontakt und ein Abreiben der staubgesaugten Oberfläche vorgesehen, um dort anhaftenden bzw. eingebetteten Schmutz und Staub zu lockern. Eine Mehrzahl von Rädern 38 trägt die Düsenbasis 18 an der gereinigten Oberfläche und erleichtert eine Bewegung hierüber. Ein Basisglied 42 ist mit dem Schmutzluftkanal 34 zur geeigneten Stützung der oberen Gehäuseanordnung 14 (siehe 2) gekoppelt. Eine Arretieranordnung (nicht gezeigt) kann an dem Basisglied 42 montiert sein, um die obere Gehäuseanordnung 14 daran zu sichern.
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Wie weiterhin in 10 und 11 gezeigt ist, wird eine Luftstromsaugquelle in Form eines Elektromotors 46 und einer Gebläseanordnung 50 durch die Düsenbasis 18 gestützt. Der Elektromotor 46 und die Gebläseanordnung 50 können in einem (nicht gezeigten) Motorgehäuse aufgenommen sein, das einen Abschnitt der Düsenbasis 18 umfasst. Der Motor 46 und die Gebläseanordnung 50 erzeugen den erforderlichen Saugluftstrom für Reinigungsvorgänge durch Erzeugen einer Saugkraft in der Hauptsaugöffnung 30 und einer Ausstoßkraft in einem Ausstoßauslass 54 der Gebläseanordnung 50. Der Elektromotor 46 und die Gebläseanordnung 50 errichten selektiv einen Luftstrom von der Hauptsaugöffnung 30 zu dem Ausstoßauslass 54 und halten diesen aufrecht. Der Ausstoßauslass 54 ist mit dem Schmutzluftkanal 34 derart gekoppelt, dass der Luftstrom von der Hauptsaugöffnung 30 zu dem Schmutzluftkanal 34 über die Gebläseanordnung 50 gelangt.
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12 zeigt die Griffanordnung 26 detaillierter. Ein Verbindungsabschnitt 58 koppelt die Griffanordnung 26 mit dem Schmutzluftkanal 34 (siehe 10 und 11). Ein vorstehendes Rohr in Form eines Schmutzrohres 62 ist in der Griffanordnung 26 ausgebildet und ist in Wegverbindung mit dem Verbindungsabschnitt 58, sodass der Luftstrom von der Hauptsaugöffnung 30 durch den Schmutzluftkanal 34 und anschließend durch das Schmutzrohr 62 strömt.
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Eine Ankoppelanordnung 66 ist mit der Griffanordnung 26 koppelt, wie in 12 gezeigt ist. 13 zeigt eine Explosionsansicht der Ankoppelanordnung 66. Ein Hauptkörper 70 ist direkt mit der Griffanordnung 26 gekoppelt und verbleibt im Wesentlichen während des Einsatzes der Ankoppelanordnung 66 stationär. Der Hauptkörper 70 beinhaltet eine Wand 72, die eine Hauptkörperöffnung oder Öffnung 74 festlegt, durch die das Schmutzrohr 62 hindurchgeht, ein Führungselement in Form einer ersten Ausdehnung 78 und einer zweiten Ausdehnung 82 sowie ein Hauptkörpernockenelement in Form von Vorsprüngen 86.
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Ein Beutelträger 90 ist gleitverschieblich an den Hauptkörper 70 angepasst und beinhaltet ein Führungselement in Form eines ersten Fortsatzes 94, der derart bemessen ist, dass er in der ersten Ausnehmung 78 aufgenommen ist, und einen zweiten Fortsatz 98 (siehe 14), der derart bemessen ist, dass er innerhalb der zweiten Ausnehmung 82 aufgenommen ist. Der erste Fortsatz 94 und der zweite Fortsatz 98 gleiten innerhalb der ersten Ausdehnung 78 beziehungsweise der zweiten Ausnehmungen 82 derart, dass sich die Wand 114 des Beutelträgers 90 hin zu der Wand 72 des Hauptkörpers 70 und weg von dieser bewegt, während eine im Wesentlichen parallele Beziehung aufrechterhalten wird. Ein Rohr 112 ist in dem Beutelträger 90 ausgebildet und nimmt das Schmutzrohr 62 auf. Ein Beutelträgernockenelement in Form von Vorsprüngen 104 ist am Äußeren des Rohres 102 positioniert. Der Beutelträger 90 beinhaltet zudem ein Beuteleingriffselement in Form eines ersten Schlitzes 106 und eines zweiten Schlitzes 110 mit einer Erstreckung von der Wand 114 aus nach außen. Der erste Schlitz 106 beinhaltet eine Ausnehmung 118, und der zweite Schlitz 100 beinhaltet eine Ausnehmung 122. Das Beuteleingriffselement beinhaltet zudem einige Schlitze 112, die entlang eines Umfanges des Beutelträgers 90 positioniert sind.
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Ein Hebel in Form eines Nockengriffes 126 ist zwischen dem Hauptkörper 70 und dem Beutelträger 90 angeordnet. Der Nockengriff 126 beinhaltet eine Anwenderschnittstelle in Form eines Hebels 130, einen zylindrischen Abschnitt 134, der derart bemessen ist, dass er innerhalb der Öffnung 74 aufgenommen ist, und legt eine Hebelöffnung fest, die über das Rohr 102 passt, eine Hauptkörpernockenoberfläche 138, die am Äußeren des zylindrischen Abschnittes 134 ausgebildet ist, und eine Beutelträgernockenoberfläche 142 am Inneren des zylindrischen Abschnittes 134. Die Hauptkörpernockenoberfläche 138 steht mit dem Vorsprüngen 86 in Eingriff, die an dem Hauptkörper 70 ausgebildet sind, und die Beutelträgernockenoberfläche 142 steht mit den Vorsprüngen 104 in Eingriff, die an dem Beutelträger 90 ausgebildet sind.
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Wie in 6 gezeigt ist, beinhaltet der Schmutzsammelfilterbeutel 22 einen Kragen 146, der ein Beuteleingriffselement in Form eines ersten Fortsatzes 150 und eines zweiten Fortsatzes 154 beinhaltet, sowie eine schließbare Beutelklappe 156 und legt eine Kragenöffnung 158 fest. Der erste Fortsatz 150 ist derart bemessen, dass er von dem Beutelträger 90 gehalten wird und innerhalb der Ausnehmung 118 des ersten Schlitzes 106 aufgenommen ist. Der zweite Fortsatz 154 ist derart bemessen, dass er durch den Beutelträger 90 gehalten ist und innerhalb der Ausnehmung 122 des zweiten Schlitzes 110 aufgenommen ist. Die Öffnung 158 ist dafür bemessen, mit dem Schmutzrohr 162 in Eingriff und durch Drucksitz um dieses herum angeordnet zu sein. Der Kragen 146 kann aus einem Material, aus flexiblem Kunststoffmaterial, so beispielsweise aus Polystyrol oder Polyethylen gebildet sein. Obwohl der Kragen 146 aus Polyethylen gebildet sein kann, ist davon auszugehen, dass der Kragen 146 wirtschaftlicher durch Vakuumbildung aus Polystyrol hergestellt werden kann, um Material zu sparen und Aufwendungen für Werkzeuge zu minimieren. Der Kragen 146 ist an einem expandierbaren Körperabschnitt 162 des Schmutzsammelfilterbeutels 22 mittels Klebstoff angebracht, obwohl er daran auch mittels anderer geeigneter Mittel, so beispielsweise durch Annähen, gesichert sein kann. Der expandierbare Körperabschnitt 162 legt eine Beutelöffnung (nicht gezeigt) fest, die der Kragenöffnung 158 entspricht, die in dem Kragen 146 ausgebildet ist, sodass der Luftstrom oder der Schmutzluftstrom von dem Schmutzrohr 62 durch den Kragen 146 und in den expandierbaren Körperabschnitt 162 gelangt.
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Wie in 14 und 15 gezeigt ist, kann im Betrieb der Schmutzsammelfilterbeutel 22 in den Staubsauger 10 durch zunächst erfolgendes Entfernen einer Abdeckung 166 von der oberen Gehäuseanordnung 14 (siehe 1) eingebaut werden. Der Hebel 130 ist in einer ersten oder offenen Position, wie in 14 gezeigt ist, positioniert, sodass der Beutelträger 90 in einer offenen Position ist. In der offenen Position ist der Beutelträger 90 um einen ersten Abstand D1 von dem Hauptkörper 70 beabstandet, und das Schmutzrohr 162 steht nicht durch das Rohr 102 vor.
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Der Schmutzsammelfilterbeutel 22 wird anschließend derart positioniert, dass der erste Fortsatz 150 des Kragens 146 in der Ausnehmung 118 des ersten Schlitzes 106 positioniert ist und der zweite Fortsatz 154 in der Ausnehmung 122 des zweiten Schlitzes 110 positioniert ist. Der Rest des Kragens 146 wird durch Vorsprünge oder eine andere Geometrie des Beutelträgers 90 je nach Bedarf festgehalten.
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Ist der Schmutzsammelfilterbeutel 22 an seinem Ort, so wird der Hebel 130 aus der offenen Position hin zu der geschlossenen Position (in 15 gezeigt) bewegt. Wird der Hebel 130 betätigt, zieht die Hauptkörpernockenoberfläche 138 und die Beutelträgernockenoberfläche 142 des Nockengehäuses 126 den Beutelträger 90 hin zu dem Hauptkörper 70. Bewegt sich der Hebel 130 hin zur geschlossenen Position, so wird der Beutelträger 90 in seine geschlossene Position bewegt. Während der Bewegung hin zu der geschlossenen Position wird der Schmutzsammelfilterbeutel 22 auf das Schmutzrohr 62 derart gezogen, dass ein Drucksitz und eine adäquate Dichtung zwischen dem Schmutzrohr 62 und dem Schmutzsammelfilterbeutel 22 zu Stande kommen. Insbesondere dichtet die Öffnung 158 in dem Kragen 146 das Schmutzrohr 62.
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Ist der Beutelträger 90 in der geschlossenen Position, so ist der Beutelträger 90 um einen zweiten Abstand D2 von dem Hauptkörper 70 entfernt. Der zweite Abstand D2 ist kleiner als der erste Abstand D1, sodass die Wand 114 näher an der Wand 72 ist, wenn der Beutelträger 90 in der geschlossenen Position ist. Der Schmutzsammelfilterbeutel 22 wird installiert, wenn der Beutelträger 90 in der geschlossenen Position ist.
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Zur Entfernung des Schmutzsammelfilterbeutels 22 wird der Hebel 130 aus der geschlossenen Position zu der offenen Position bewegt, wodurch der Schmutzsammelfilterbeutel 22 weg von dem Schmutzrohr 62 gezogen wird, sodass der Schmutzsammelfilterbeutel 22 leicht aus dem Staubsauger 10 herausgenommen und je nach Bedarf entsorgt werden kann. Bei der Entfernung des Schmutzsammelfilterbeutels 22 stehen der erste Fortsatz 150 und der zweite Fortsatz 154 mit dem ersten Schlitz 106 beziehungsweise dem zweiten Schlitz 110 in Eingriff, wodurch die Beutelklappe 156 geschlossen wird. Sobald der Beutel 156 geschlossen ist, ist ein minimaler Kraftaufwand notwendig, um den Schmutzsammelfilterbeutel 22 zu entfernen. Der Filter 156 ermöglicht, dass sich der Schmutzsammelfilterbeutel 122 schließt und verhindert, dass Schmutz in den expandierbaren Körperabschnitt 162 gelangt.
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Die dargestellte Ankoppelanordnung 66 stellt einen einfach zu verwenden Hebel 130 bereit, der dafür ausgestaltet ist, von einer Seite zur anderen Seite bewegt zu werden, um den Eingriff zwischen dem Schmutzsammelfilterbeutel 22 und dem Schmutzrohr 22 herzustellen oder zu lösen. Dieser Handgriff erfordert sehr wenig Aufwand von Seiten des Anwenders und stellt einen Handgriff dar, der einfach auszuführen ist. Dies stellt einen Vorteil gegenüber vielen anderen Ausgestaltungen dar, die eine beträchtliche Kraft erfordern, die von dem Anwender aufgewendet werden muss, um den Eingriff des Schmutzsammelfilterbeutels 22 zu lösen oder herzustellen. Diese Ausgestaltung erfordert keine große Kraft in der Praxis, wobei der Vorgang des Herstellens oder Lösens des Eingriffes des Schmutzsammelfilterbeutels 22 durch die Nockenausgestaltung in dem Nockengriff 126 bewerkstelligt wird, was zu einem bequem bedienbaren Hebel 130 führt, der vom Anwender betätigt wird.
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Verschiedene Merkmale und Vorteile der Erfindung sind in den nachfolgenden Ansprüchen niedergelegt.
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Zusammenfassung
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Beutelankoppelanordnung für einen Staubsauger
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Ein Staubsauger beinhaltet eine Düse, einen Luftkanal, der ein vorstehendes Rohr beinhaltet, eine Saugquelle, die dafür positioniert ist, einen Strom schmutziger Luft bereitzustellen, eine Beutelankoppelanordnung und einen Filterbeutel, der mit dem Beutelträger gekoppelt ist. Die Beutelankoppelanordnung beinhaltet einen Hauptkörper, der an dem Luftkanal montiert ist. Ein Beutelträger ist dafür ausgestaltet, mit dem Hauptkörper in Eingriff zu sein, sowie dafür ausgestaltet, sich zwischen einer ersten Position einer zweiten Position zu bewegen. Ein Hebel ist mit dem Hauptkörper und dem Beutelträger gekoppelt, wobei der Hebel dafür ausgestaltet ist, den Beutelträger zwischen der ersten Position und der zweiten Position zu bewegen. Die Beutelankoppelanordnung ist dafür ausgestaltet, dass dann, wenn der Beutelträger in der ersten Position ist, der Filterbeutel nicht mit dem vorstehenden Rohr in Eingriff ist, und dann, wenn der Beutelträger in der zweiten Position ist, der Filterbeutel mit dem vorstehenden Rohr in Eingriff ist.