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DE202007007036U1 - Mikrobreitenverstellbare Schlitzdüse - Google Patents

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DE202007007036U1
DE202007007036U1 DE202007007036U DE202007007036U DE202007007036U1 DE 202007007036 U1 DE202007007036 U1 DE 202007007036U1 DE 202007007036 U DE202007007036 U DE 202007007036U DE 202007007036 U DE202007007036 U DE 202007007036U DE 202007007036 U1 DE202007007036 U1 DE 202007007036U1
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Abstract

Vorrichtung zum Auftragen von Fluiden wie Klebstoff, insbesondere Schmelzklebstoff, auf ein Substrat, mit
– einem Grundkörper (12), der mit einer Fluidquelle verbindbar ist,
– einem Auftragsventil (13) zum wahlweisen Unterbrechen oder Freigeben eines Fluidstroms,
– einer am Grundkörper (12) angeordneten Düsenanordnung (24) zum Auftragen des Fluids, mit einem Verteilerkanal (30), der mit der Fluidquelle kommuniziert, wobei die Düsenanordnung (24) mindestens eine Austrittsöffnung (62) zum Abgeben des Fluids aufweist, welche mit dem Verteilerkanal (30) kommuniziert,
– einem im Verteilerkanal (30) bewegbar angeordneten Verschlusskörper (38) zum Variieren der mit Fluid beaufschlagbaren Länge des Verteilerkanals (30),
dadurch gekennzeichnet, dass der Verteilerkanal (30) in einem einstückigen Abschnitt (28) der Düsenanordnung (24) ausgeführt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen von Fluiden wie Klebstoff, insbesondere Schmelzklebstoff, auf ein Substrat, mit einem Grundkörper, der mit einer Fluidquelle verbindbar ist, einem Auftragsventil zum wahlweisen Unterbrechen oder Freigeben eines Fluidstroms, einer am Grundkörper angeordneten Düsenanordnung zum Auftragen des Fluids mit einem Verteilerkanal, der mit der Fluidquelle kommuniziert, wobei die Düsenanordnung mindestens eine Austrittsöffnung zum Abgeben des Fluids aufweist, welche mit dem Verteilerkanal kommuniziert und einem im Verteilerkanal bewegbar angeordneten Verschlusskörper zum Variieren der mit Fluid beaufschlagbaren Länge des Verteilerkanals.
  • Vorrichtungen dieser Art werden beispielsweise dann eingesetzt, wenn folien- oder schichtförmige Substrate wie Etiketten, mit flüssigem Klebstoff, zum Beispiel Schmelzkleber, flächig beschichtet werden sollen. Üblicherweise wird der Klebstoff in einer Fluidquelle vorgehalten, die beheizbar ist, so dass der Klebstoff fließfähig gehalten werden kann. Diese Fluidquelle ist über einen Schlauchanschluss mit einem Grundkörper der Vorrichtung verbunden. Der fließfähige Klebstoff wird mittels eines Fördermittels, beispielsweise einer Zahnradpumpe, durch entsprechende Bohrungen in die Vorrichtung hinein und weiter durch einen in der Düsenanordnung befindlichen Verteilerkanal gefördert. Die Düsenanordnung besteht üblicherweise aus zwei Teilblöcken. Auf dem Weg zum Verteilerkanal passiert der Klebstoff einen Kanalabschnitt, in welchen ein Ventilkörper eines Auftragsventils eingreifen kann, so dass der Fluss wahlweise freigegeben oder unterbrochen werden kann. Der Verteilerkanal kommuniziert mit einer Düsen- bzw. Austrittsöffnung, von welcher der Klebstoff auf ein Substrat aufgetragen wird. Diese Austrittsöffnung kann als länglicher Schlitz ausgebildet sein, wie es beispielsweise aus der DE 299 08 150 bekannt ist. Hierbei kommuniziert der Verteilerkanal mit der Austrittsöffnung über eine längliche, ununterbrochene Öffnung. Die Länge des wirksamen Abschnitts der Austrittsöffnung wird durch einen im Verteilerkanal beweglich angeordneten Verschlusskörper eingestellt.
  • Nachteilig bei derartigen Vorrichtungen ist, dass die Düsenanordnungen üblicherweise Dimensionen aufweisen, die eine Verwendung dieser Vorrichtungen für die Beschichtung von kleinen Bauteilen nicht gestatten. Insbesondere scheidet eine Verwendung derart dimensionierter Düsenanordnungen dann aus, wenn die Beschichtung innerhalb einer engen Öffnung durchgeführt werden muss. Derartige Öffnungen sind beispielsweise in Wabenplattenstrukturen zu finden. Insbesondere stellt die Abdichtung der im Stand der Technik aus zwei Teilblöcken bestehenden Düsenanordnung ein Problem dar.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, welche die oben genannten Nachteile zumindest minimiert und insbesondere für den Einsatz in räumlich beengten Umgebungen geeignet ist.
  • Die Erfindung löst die Aufgabe bei einer Vorrichtung der oben definierten Art dadurch, dass der Verteilerkanal in einem einstückigen Abschnitt der Düsenanordnung ausgeführt ist. Auf diese Weise kann die Düsenanordnung in ihren Dimensionen kleiner gestaltet werden, so dass die Vorrichtung auch in sehr engen Umgebungen eingesetzt werden kann. Sollen die Dimensionen der Düsenanordnung reduziert werden, stößt man irgendwann in Bereiche vor, in denen die üblicherweise verwendeten Konstruktionen nicht mehr für den Verwendungs zweck geeignet sind. Durch den Einsatz eines einstückigen Abschnitts, in welcher der Verteilerkanal ausgeführt ist, kann diesem Problem aus dem Wege gegangen werden, da insbesondere Dichtmittel mit größeren Dimensionen vermieden werden, wenn der Verteilerkanal in einem einstückigen Abschnitt der Düsenanordnung ausgeführt ist. Weiterhin hat die Verwendung eines einstückigen Abschnitts den Vorteil, dass die aufwändige Montage zweier filigraner Teilblöcke entfällt.
  • Vorteilhaft wird die Erfindung dadurch weitergebildet bzw. die obige Aufgabe gemäß eines weiteren Aspektes der Erfindung dadurch gelöst, dass der Verschlusskörper den Verteilerkanal ohne den Einsatz weiterer Dichtelemente abdichtet, insbesondere, dass der Verschlusskörper den Verteilerkanal metallisch abdichtet. Unter einer metallischen Abdichtung wird im Folgenden verstanden, dass der Verschlusskörper den Verteilerkanal ohne Einsatz weiterer Dichtmittel direkt abdichtet, also eine Spaltdichtung ausgebildet wird, bei der die jeweils gegeneinander abzudichtenden Flächen aus Metall bestehen. Es versteht sich aber, dass andere, die abzudichtenden Flächen bildenden Materialien als gleichwertig zum Erfindungsprinzip zu verstehen sind.
  • Bei den hier vorliegenden Dimensionen kann die Abdichtung des Verteilerkanals durch den Verschlusskörper mit üblichen Dichtelementen (O-Ringe aus Gummi oder PTFE-Hülsen) nicht mehr gelöst werden. Dadurch dass die Düsenanordnung erfindungsgemäß aus einem einstückigen Abschnitt besteht, entfällt zum einen das Problem, dass die zwei Teilblöcke gegeneinander abgedichtet werden müssen, und zum anderen ermöglicht diese Ausführung die Abdichtung des Verteilerkanals direkt durch den Verschlusskörper ohne Verwendung weiterer Dichtelemente. Durch die Verwendung der einstückigen Bauweise des Abschnitts kann der Verteilerkanal mit entsprechenden Toleranzen versehen werden, dass dieser ohne zusätzliche Dichtmittel durch den Verschlusskörper abgedichtet werden kann.
  • Die Erfindung wird vorteilhaft dadurch weitergebildet bzw. die obige Aufgabe gemäß eines weiteren Aspektes der Erfindung dadurch gelöst, dass der Verschlusskörper ein Hohlkolben mit einem Innengewinde ist, oder der Verschluss körper mittels eines Hohlkolbens mit einem Innengewinde bewegbar ist und der Verschlusskörper mit Hilfe einer in dieses Innengewinde eingreifenden Gewindestange im Verteilerkanal stufenlos bewegbar ist. Es ist also möglich, den gesamten Hohlkolben mit den entsprechenden Toleranzen zu versehen, die für ein metallisches Abdichten des Verteilerkanals benötigt werden. Andererseits kann sich der Verschlusskörper an den Hohlkolben anschließen, so dass die Fläche, die zur metallischen Abdichtung benötigt wird und mit den entsprechenden Toleranzen zu versehen ist, auf ein Minimum reduziert und die Fertigung kostengünstiger durchgeführt werden kann. Üblicherweise ist für die Verstellung des Verschlusskörpers eine außerhalb der Düsenanordnung angebrachte Verstelleinrichtung vorgesehen, welche eine Haltevorrichtung, eine Gewindespindel und eine Führungsstange umfasst (vgl. DE 20 2006 014 743 U1 ). Derartige Verstellvorrichtungen benötigen viel zusätzlichen Bauraum. Durch das Vorsehen eines Innengewindes im Hohlkolben und einer darin eingreifenden Gewindestange kann der Verschlusskörper innerhalb des Verteilerkanals bewegt werden, ohne dass viele, sich außerhalb der Düsenanordnung befindliche Elemente benötigt würden. Die räumliche Erstreckung der Düsenanordnung wird dadurch deutlich verringert, wodurch die Eignung der erfindungsgemäßen Vorrichtung für den Einsatz in räumlich begrenzten Umgebungen weiter erhöht wird.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Austrittsöffnung mittels einer Vertiefung auf mindestens einer von zwei Oberflächen zweier benachbart angeordneter Bauteile gebildet wird. Das Vorsehen von Vertiefungen auf Oberflächen hat fertigungstechnische Vorteile. Die vorliegende Erfindung soll den Fluidauftrag in räumlich sehr beengten Umgebungen ermöglichen. Entsprechend klein müssen die eingesetzte Düsenanordnung und folglich auch die Austrittsöffnungen sein. Im vorliegenden Fall beträgt die Weite der Austrittsöffnung nur wenige Zehntel mm. Würde die Austrittsöffnung nicht durch zwei Oberflächen zweier benachbart angeordneter Bauteilen gebildet, sondern nur eines Bauteils, so müssten die entsprechenden Oberflächen durch bohrende und/oder fräsende Bearbeitung des Bauteils gefertigt werden, wobei der wirksame Abschnitt der eingesetzten Werkzeuge die gewünschte Weite der Austrittsöffnung nicht überschreiten dürfte. Aus fertigungstechnischer Sicht wäre es sehr aufwendig, beispielsweise eine Bohrung mit einem Durchmesser von weniger als 1 mm in einen massiven Metallblock zu schaffen. Die erfindungsgemäße Ausführung der Austrittsöffnung schafft eine Möglichkeit, diese auf deutlich einfachere und kostengünstigere Weise zu fertigen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird vorgeschlagen bzw. die obige Aufgabe gemäß eines weiteren Aspektes der Erfindung dadurch gelöst, dass die Austrittsöffnung mittels Bohrungen mit dem Verteilerkanal kommuniziert. Wie oben bereits erwähnt, ist es aus fertigungstechnischer Sicht vorteilhaft, die Austrittsöffnung mittels einer Vertiefung auf mindestens einer von zwei Oberflächen zweier benachbart angeordneter Bauteile zu bilden. Es muss allerdings die Kommunikation zwischen dem Verteilerkanal und der Austrittsöffnung hergestellt werden. Aus fertigungstechnischer Sicht ist es vorteilhaft, die Kommunikation mittels Bohrungen zu realisieren, die den Vertiefungen und dem Verteilerkanal zwischengeschaltet sind. Je nachdem, wo die Vertiefungen vorgesehen sind, können sich die Bohrungen über mehrere Bauteile hinweg erstrecken und ihre Ausrichtung ändern. Der Durchmesser dieser Bohrungen kann innerhalb eines deutlich breiteren Rahmens als die Tiefe der Vertiefungen gewählt werden, da die Bohrungen nicht die Austrittsöffnung bilden und daher nicht deren engen Vorgaben hinsichtlich der Dimensionierung unterliegen.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Längsachsen der Bohrungen die Längsachse des Verteilerkanals nicht schneiden. Hierdurch kann die Lage der Bohrungen so gewählt werden, wie es für die Herstellung der Kommunikation zwischen dem Verteilerkanal und den Vertiefungen bzw. der Austrittsöffnung günstig ist.
  • Bevorzugt ist, wenn die Austrittsöffnung von mindestens einem Schlitzsegment gebildet wird. Unter einem Schlitzsegment wird hier ein Volumenstück verstanden, das von sechs ebenen Flächen begrenzt wird, welche zumindest teilweise paarweise parallel sein können und bei dem der Abstand eines Flächenpaares deutlich geringer ist als die der anderen. Der Abstand des Flächenpaares mit dem geringsten Abstand zueinander entspricht der Weite der Austrittsöffnung. Das Schlitzsegment kann sich parallel zur Längsachse des Verteilerkanals über die gesamte maximale Länge des wirksamen Abschnitts des Verteilerkanals erstrecken. Es können aber auch eine Vielzahl von Schlitzsegmenten vorgesehen werden, die sich nur über einen bestimmten Bruchteil der maximalen Länge des wirksamen Abschnitts des Verteilerkanals erstrecken. Auf diese Weise kann ein kontinuierliches oder ein streifenförmiges Auftragsbild des Fluids erzeugt werden.
  • Die Erfindung wird dadurch vorteilhaft weitergebildet, dass die Schlitzsegmente durch Vertiefungen auf einer Oberfläche der Platte und/oder einer zu dieser Oberfläche komplementären Oberfläche des einstückigen Abschnitts gebildet werden. Die Fertigung der Schlitzsegmente wird durch diese Anordnung deutlich vereinfacht. Insbesondere dadurch, dass sich diese nicht in der Düsenanordnung, sondern auf einer ihrer Oberflächen bzw. auf einer Oberfläche der Platte befinden, sind diese für die Fertigung besser zugänglich, und es lassen sich Werkzeuge verwenden, deren Einsatz deutlich kostengünstiger ist, als dass es der Fall wäre, wenn die länglichen Schlitzsegmente direkt im einstückigen Abschnitt der Düsenanordnung gefertigt werden müssten.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung weisen die Schlitzsegmente einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf. Rechteckige Querschnitte sind aus fertigungstechnischer Sicht besonders günstig herzustellen, da diese mit einem einzigen Arbeitsgang pro Schlitzsegment in die entsprechende Oberfläche des einstückigen Abschnitts bzw. der Platte hinein gefräst werden können.
  • Die Erfindung wird vorteilhaft weitergebildet, indem die Schlitzsegmente einen im wesentlichen trapezförmigen Querschnitt aufweisen. Wird der Querschnitt so gewählt, dass sich die Schlitzsegmente stromabwärts, d.h. in Flussrichtung des Fluids, erweitern, kann bei einer entsprechenden Dimensionierung das abgegebene Fluid eine geschlossene Auftragsfläche bilden, obwohl eine Vielzahl von diskreten Schlitzsegmenten verwendet wird. Ein Herunterlaufen von überschüssigem Klebstoff bei Stillstand kann so vermindert werden, auch wenn die Düsenanordnung vertikal angeordnet ist.
  • Vorteilhafterweise weist die Gewindestange einen Eingriffsabschnitt zum Betätigen der Gewindestange mit einem Betätigungselement auf. Im Gegensatz zu einer direkten Betätigung der Gewindestange per Hand kann durch die Benutzung eines Betätigungselements zum einen höhere Kräfte auf die Gewindestange aufgebracht werden, zum anderen die Betätigung auch dann noch durchgeführten werden, wenn die Gewindestange mit der Hand nur schlecht erreichbar ist. Das Betätigungselement selbst kann per Hand oder aber mit Hilfe eines Motors aktiviert werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich vorteilhaft durch einen Stützblock zum Fixieren der Position der Gewindestange aus, wobei der Stützblock eine Öffnung zum teilweisen Durchführen durch den Stützblock und zum Einführen des Betätigungselements in den Eingriffsabschnitt aufweist. Durch die Fixierung der Position der Gewindestange wird gewährleistet, dass sich beim Betätigen (Drehen) der Gewindestange der Hohlkolben bzw. der Verschlusskörper und nicht die Gewindestange im Verteilerkanal in Längsrichtung verschiebt. Um die Gewindestange fixieren, das Betätigungselement dennoch in den Eingriffsabschnitt einführen zu können, weist der Stützblock eine entsprechende Öffnung auf.
  • Vorteilhafter Weise ist ein Klemmstück zum Verhindern des Mitdrehens des Verschlusskörpers bei Betätigung der Gewindestange vorgesehen. Würde sich der Verschlusskörper bzw. der Hohlkolben bei Betätigung der Gewindestange mitdrehen, so könnte die rotatorische Bewegung der Gewindestange nicht in eine translatorische Bewegung des Verschlusskörpers bzw. des Hohlkolbens übertragen werden. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Gewindestange im Innengewinde des Hohlkolbens verklemmt oder sie nicht leicht laufen würde, und dann den Hohlkolben ebenfalls in Drehung versetzen würde.
  • Vorteilhafter Weise weist der erfindungsgemäße Verschlusskörper Markierungen auf, deren Abstand dem Abstand von zwei benachbarten Bohrungen entspricht. Die Markierungen dienen als Kontrolle dafür, dass sich der Verschlusskörper in der richtigen Position im Verteilerkanal befindet. So wird verhindert, dass der Verschlusskörper eine Bohrung nur teilweise überdeckt, wodurch das mit dieser Bohrung kommunizierende Schlitzsegment mit einem anderen Volumenstrom beaufschlagt würde, als die anderen. Dies würde zu einem ungleichmäßigen Kleberauftrag und damit zu einer unerwünschten Qualitätseinbuße der Klebverbindung führen. Weiterhin helfen diese Markierungen dabei, die Position der Kolbenstange im Verteilerkanal besser bestimmen zu können. So können die Markierungen durchlaufend nummeriert sein, wodurch sich eine Aussage über die Anzahl der mit Fluid beaufschlagten Bohrungen und damit über die Breite des Auftragsbildes des Klebstoffs auf dem Substrat treffen lässt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein Filterblock zum Anschließen der Fluidquelle und zum Weiterleiten des Fluids in den Grundkörper am Grundkörper vorgesehen. Durch Verwendung des Filterblocks müssen die Schlauchanschlüsse nicht direkt am Grundkörper angeordnet werden, weshalb die Dimensionen des Grundkörpers verkleinert werden können, so dass dieser sich nicht störend auf den Kleberauftrag in räumlich begrenzten Umgebungen auswirkt. Zum anderen kann der Filterblock mehrere Anschlüsse für den Anschluss einer Fluidquelle aufweisen, von denen derjenige verwendet werden kann, der den Kleberauftrag am wenigsten stört. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mehrere Fluidquellen desselben Fluids gleichzeitig anzuschließen, wodurch eine kontinuierliche Versorgung mit Fluid realisiert werden kann und der Kleberauftrag nicht abgebrochen werden muss, wenn das Fluid einer Fluidquelle verbraucht ist.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird vorteilhaft durch eine Düsenlagerplatte zum Lagern und zum Befestigen der Düsenanordnung am Grundkörper weitergebildet. Mithilfe dieser Düsenlagerplatte ist gewährleistet, dass die Düsenanordnung über ihre gesamte Länge sicher gelagert ist und möglicherweise auftretende Drehmomente (z.B., wenn die Düsenanordnung versehentlich gegen eine Hindernis anstößt) sicher abgeleitet werden, wodurch sich die Beschädigungsanfälligkeit der Düsenanordnung verringert. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da die erfindungsgemäße Düsenanordnung sehr klein dimensioniert ist und damit nur eine geringe Biegefestigkeit aufweist. Allerdings könnte schon eine kleine Verbiegung der Düsenanordnung zu einem Verlust der Verschiebbarkeit des Verschlusskörpers im Verteilerkanal zur Folge haben, wodurch die Vorrichtung nicht mehr brauchbar wäre.
  • Auf vorteilhafte Weise wird die vorliegende Erfindung dadurch weitergebildet, dass die Düsenlagerplatte eine Bohrung zum Zuführen des Fluids vom Grundkörper zur Düsenanordnung und eine Bohrung zum Aufnehmen einer Heizpatrone aufweisen kann. Auf diese Weise wird die Düsenlagerplatte nicht nur zur Lagerung der Düsenanordnung, sondern gleichzeitig auch zum Zuführen des Fluids und zur Aufnahme der Heizpatrone zur Temperierung der Düsenanordnung genutzt. Auf weitere Bauteile kann somit verzichtet und der benötigten Bauraum für die Vorrichtung gering gehalten werden.
  • Die Erfindung wird beispielhaft an Hand der nachfolgenden Darstellungen eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem Schnitt durch die Düsenanordnung,
  • 2 eine Draufsicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
  • 3a eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem zusätzlichen Längsschnitt durch die Düsenanordnung,
  • 3b eine Schnittdarstellung durch die Düsenanordnung entlang der Fläche A-A aus 3a,
  • 3c ein vergrößerter Ausschnitt der Schnittdarstellung der Düsenanordnung gemäß 3b.
  • In 1 ist eine mögliche Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 dargestellt. Sie umfasst einen Grundkörper 12, an welchem ein Auftragsventil 13 angebracht ist. Das Auftragsventil 13 weist einen Druckluftanschluss 15 sowie einen Elektroanschluss 17 auf. Weiterhin ist am Grundkörper 12 ein Anschlusselement 14 zur Versorgung der Vorrichtung 10 mit elektrischer Energie vorgesehen. Ferner ist ein Filterblock 16 mit Anschlussmöglichkeit an die Fluidquelle am Grundkörper 12 angebracht, welcher einen Schlauchanschluss 18 (vgl. 2) aufweist, mit dem die Vorrichtung 10 mit einer nicht dargestellten Fluidquelle verbunden werden kann. Der Filterblock 16 weist mehrere Stopfen 20 auf, mit denen Bohrungen abgedichtet werden, die nicht für den Schlauchanschluss 18 benötigt werden. Ferner sind am Grundkörper 12 Halterungen 22 vorgesehen, mit welchen die Vorrichtung 10 an Ständern, Armen oder ähnlichen Elementen befestigt werden kann.
  • Weiterhin umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Düsenanordnung 24, die einen einstückigen Abschnitt 28 umfasst, in welchem ein Verteilerkanal 30 ausgebildet ist. Im Verteilerkanal 30 ist ein Verschlusskörper in Form eines Hohlkolbens 38 bewegbar angeordnet. Der Verteilerkanal 30 wird an einem ersten Ende durch eine Scheibe 34 mit O-Ring abgedichtet, die mittels eines Federstifts 36 fixiert wird. Der Verschlusskörper (Hohlkolben) 38, mit einem Gewindestift 32 verschlossen, bewegt sich im Verteilerkanal 30, wobei der Hohlkolben 38 ein Innengewinde 40 aufweist, in welches eine Gewindestange 42 eingreift. Im dargestellten Beispiel ist die Gewindestange 42 als Verstellschraube 44 ausgeführt. Der Hohlkolben wird mittels eines Gewindestiftes 32 stirnseitig abgedichtet. Die Verstellschraube 44 weist einen Kopf 46 auf, welcher von einem Stützblock 48 umgriffen wird, der wiederum an der Düsenanordnung 24 befestigt ist.
  • In 2 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 in einer Draufsicht dargestellt. Hieraus ist zu erkennen, dass die Düsenanordnung 24 über eine Düsenlagerplatte 50 am Grundkörper 12 befestigt ist. Die Düsenlagerplatte 50 ist mit Verbindungsmitteln 58 mit dem Grundkörper lösbar verbunden und weist zwei Bohrungen 52, 54 auf, wobei die Bohrung 52 zur Aufnahme einer nicht dargestellten Heizpatrone, und die Bohrung 54 zur Versorgung der Düsenanordnung 24 mit Fluid dient. Weiterhin ist der Schlauchanschluss 18, der am Filterblock 16 angeordnet ist, zu erkennen.
  • Der Fluidfluss durch die Vorrichtung 10 findet wie folgt statt: der Schlauchanschluss 18 wird mit einer nicht dargestellten Fluidquelle verbunden, aus der mit Hilfe einer ebenfalls nicht dargestellten Fördereinrichtung das Fluid durch den Schlauchanschluss 18 in den Filterblock 16 gefördert wird. In 2 ist der Schlauchanschluss 18 an einer linken stirnseitigen Oberfläche des Filterblocks 16 befestigt. Der Filterblock 16 weist eine Durchgangsbohrung 51 auf, die im dargestellten Beispiel auf der einen Seite vom Schlauchanschluss 18, und auf der anderen Seite von einem Filtereinsatz 56 begrenzt und abgedichtet wird. In der Mitte, etwa im Zentrum von vier Befestigungselementen 49, mit welchen der Filterblock 16 am Grundkörper 12 befestigt ist, weist der Filterblock 16 eine zum Grundkörper 12 hinführende Bohrung 53 auf. Der Grundkörper 12 besitzt eine sich hieran anschließende Bohrung (nicht dargestellt), die in einen senkrecht zu ihr verlaufenden Kanal 57 mündet. In diesen Kanal 57 greift eine Ventilnadel 60 des Auftragsventils 13 ein, und kann so den Fluidfluss wahlweise freigeben oder unterbrechen. Der Kanal 57 kommuniziert mit der Bohrung 54 in der Düsenlagerplatte 50, die an einer Eintrittsöffnung 55 in den Verteilerkanal 30 mündet (vgl. 1). Der Verteilerkanal 30 kommuniziert mit einer Austrittsöffnung 62 der Düsenanordnung 24, wie im folgenden genauer dargelegt werden wird.
  • Die Länge des wirksamen Abschnitts der Austrittsöffnung 62 wird durch den im Verteilerkanal 30 beweglich angeordneten Verschlusskörper (Hohlkolben) 38 eingestellt (vgl. 1). Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 kann also zum einen das Auftragsbild des Fluids durch eine entsprechende Ansteuerung des Auftragsventils 13 und zum anderen die Breite des Auftragsbilds durch eine entsprechende Stellung des Verschlusskörpers 32 im Verteilerkanal 30 verändert werden. Zur Vereinfachung der Einstellung der Breite des Auftragsbildes ist der Hohlkolben 38 mit Markierungen 84 versehen. Die Markierungen helfen dabei, die Position des Hohlkolbens 38 im Verteilerkanal 30 zu bestimmen. Beispielsweise können die Markierungen durchlaufend nummeriert sein, wodurch sich eine Aussage über die Breite des Auftragsbildes des Klebstoffs auf dem Substrat treffen lässt.
  • In 3a sind sowohl die Verstellschraube 44 als auch der Stützblock 48 in einer Schnittdarstellung zu sehen. Der Stützblock 48 besteht aus zwei Teilblöcken 48' und 48'', welche jeweils den Kopf 46 der Verstellschraube 44 etwa zur Hälfte umgreifen. Der Kopf 46 der Verstellschraube 44 weist einen Eingriffsabschnitt 64 auf und hat einen Durchmesser, der größer ist als der Schaft der Verstellschraube 44. Der erste Teilblock 48' weist eine Bohrung auf, deren Durchmesser zwar größer als der Schaftdurchmesser, jedoch kleiner als der Durchmesser des Kopfes 46 der Verstellschraube 44 ist. Der zweite Teilblock 48'' weist ebenfalls eine Bohrung auf, deren Durchmesser geringer als der Durchmesser des Kopfes 46, jedoch groß genug ist, ein nicht dargestellte Betätigungselement 66 in den Eingriffsabschnitt 64 des Schraubenkopfes 46 zu führen. Ein derartiges Betäti gungselement könnte ein Schraubenschlüssel, insbesondere ein Inbusschlüssel sein, mit dem auch größere Drehmomente zum Drehen der Verstellschraube 44 aufgebracht werden können. Mittels des Stützblocks 48 wird die Verstellschraube 44 in ihrer Position fixiert, so dass sich beim Drehen der Verstellschraube 44 nicht diese selbst, sondern der Verschlusskörper 32 axial verschoben wird.
  • Weiterhin ist ein Klemmstück 68 vorgesehen, welches eine U-förmige Ausnehmung aufweist, die den Hohlkolben 38 umfasst. Die beiden Schenkel der U-förmigen Ausnehmung des Klemmstücks 68 werden mit einer Schraube 69 miteinander verspannt, so dass das Klemmstück mit dem Hohlkolben reibschlüssig verbunden ist. Das Klemmstück 68 hat einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt und stützt sich mit einer Stirnfläche gegen eine Fläche eines benachbarten Bauteil ab, so dass sich das Klemmstück 68 nicht drehen kann. Das Klemmstück 68 verhindert eine rotatorische Bewegung des Hohlkolbens 38, lässt jedoch eine translatorische Bewegung desselben zu. Die Vermeidung einer rotatorischen Bewegung des Hohlkolbens 38 ist deshalb wichtig, da sonst die rotatorische Bewegung der Verstellschraube 44 nicht in eine translatorische Bewegung des Hohlkolbens 38 umgewandelt werden könnte. Derartige Situationen könnten beispielsweise dann entstehen, wenn das Außengewinde der Verstellschraube 44 und das Innengewinde 40 des Hohlkolbens 38 Beschädigungen aufweisen, die verhindern würden, dass sich der eine Teil frei um den anderen drehen könnte. Dieselbe Situation könnte auch durch Korrosion der beiden Gewinde oder durch Schmutzeintrag in die Gewindegänge entstehen.
  • Die gewählte Art der Verstellung des Verschlusskörpers 32 im Verteilerkanal 30 hat den Vorteil, dass die hierzu benötigten Bauteile (im wesentlichen Stützblock 48, Klemmstück 68 und Verstellschraube 44) nicht viel Bauraum benötigen (vgl. hierzu Versteileinrichtung aus DE 20 2006 014 743 U1 ), so dass der Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 auch in räumlich begrenzten Umgebungen nicht durch eine weit über die Düsenanordnung 24 hervorragende Verstelleinrichtung beeinträchtigt wird.
  • In 3b ist ein Schnitt entlang der in 3a definierten Fläche A-A dargestellt. Hierin ist zum einen die Düsenlagerplatte 50 mit den Bohrungen 52 und 54 für eine Heizpatrone und der Zufuhr des Fluids zum Verteilerkanal 30 zu erkennen, zum anderen ist hieraus der Aufbau der Austrittsöffnung 62 ersichtlich. Zwischen der Düsenlagerplatte 50 und dem einstückigen Abschnitt 28 ist eine Platte 70 angeordnet. Der einstückige Abschnitt 28 und die Platte 70 sind über Befestigungselemente 26 mit der Düsenlagerplatte 50 befestigt.
  • Wie insbesondere aus 3c ersichtlich ist, weist der einstückige Abschnitt 28 eine Vielzahl von Bohrungen 72 auf (vgl. 1), welche von einer Oberfläche 74, an die sich die Platte 70 anschließt, zum Verteilerkanal 30 führen. Die Bohrungen 72 weisen Längsachsen 76 auf, die im dargestellten Beispiel eine Längsachse 78 des Verteilerkanals 30 nicht schneiden. Der einstückige Abschnitt 28 weist auf der Oberfläche 74 eine Vertiefung 80 auf, die sich von der Bohrung 72 zur Austrittsöffnung 62 hin erstreckt. Zusammen mit der Platte 70 bildet die Vertiefung 80 ein Schlitzsegment 82, das mittels der Bohrungen 72 mit dem Verteilerkanal 30 kommuniziert und über den das Fluid zur Austrittsöffnung 62 gelangt und von dort abgegeben wird. Die Vertiefung 80 kann entweder auf der Oberfläche 74 des einstückigen Abschnitts 28 ausgebildet sein, kann sich jedoch auch auf der Oberfläche der Platte 70, die der Oberfläche 74 gegenüberliegt, oder auf beiden Oberflächen befinden. Weiterhin kann sich die Vertiefung 80 über die gesamte Länge des mit Fluid beaufschlagbaren Teils des Verteilerkanals 30 ohne Unterbrechung erstrecken, oder in einzelner Abschnitte unterteilt seien, so dass eine Vielzahl von Schlitzsegmenten 82 ausgebildet wird.
  • Es wäre auch denkbar, die Vertiefung 80 direkt mit dem Verteilerkanal 30 kommunizieren zu lassen. Dies wäre jedoch aus vielerlei Hinsicht nachteilig. Soll der Schlitz sich über die gesamte Düsenanordnung 24 erstrecken, so würde der einstückige Abschnitt 28 geschwächt, so dass es zu einer Aufweitung des Verteilerkanals 30 kommen könnte, was zur Folge hätte, dass der Verschlusskörper 32 den Verteilerkanal 30 nicht mehr sicher abdichten könnte.
  • Die je nach Anwendung kann es erforderlich sein, die Vertiefungen 80 mit einer Tiefe von weniger als 1 mm auszuführen. Würden die Vertiefungen 80 direkt in den Verteilerkanal 30 münden (ohne Zwischenschaltung der Bohrungen 72), müsste eine Art Langloch mit einer entsprechenden Breite von weniger als 1 mm gefertigt werden. Dies wäre fertigungstechnisch extrem aufwändig, insbesondere dann, wenn nicht nur ein ununterbrochenes Langloch, sondern mehrere Langlöcher benötigt werden, um entsprechende Schlitzsegmente fertigen zu können.
  • Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Lösung hat den Vorteil, dass die Oberflächen der Platte 70 bzw. die Oberfläche 74 des einstückigen Abschnitts 28, auf welchen die Vertiefungen 80 erfindungsgemäß angeordnet sind, frei zugänglich und daher einfach zu bearbeiten sind. Die Fertigung der Vertiefungen 80 ist daher deutlich günstiger im Vergleich zu der oben beschriebenen Methode.
  • Die Ausführung des Verteilerkanals 30 im einstückigen Abschnitt 28 der Düsenanordnung 24 ermöglicht die metallische Abdichtung des Verteilerkanals 30 durch den Verschlusskörper 32, also ohne den Einsatz von zusätzlichen Dichtmitteln wie etwa O-Ringe oder Kunststoffhülsen, beispielsweise aus PTFE. Insbesondere dann, wenn der Verschlusskörper 32 und der Verteilerkanal 30 klein dimensioniert werden sollen, ist die Abdichtung problematisch, da zum einen der Einbau sich schwierig gestaltet, und zum anderen Dichtmittel, die diesen Dimensionen entsprechen, nicht handelsüblich sind und deshalb sonderangefertigt werden müssten. Je nach Ausführung beträgt der Durchmesser des Verteilerkanals 30 beispielsweise 6 mm, und die Höhe der Düsenanordnung 24 14 mm. Die Ausführung des Verteilerkanals 30 in einem einstückigen Abschnitt hat weiter den Vorteil, dass die Mantelflächen des Verteilerkanals 30 und des Verschlusskörpers 32 mit Toleranzen versehen werden können, die ein sicheres metallisches Abdichten des Verteilerkanals 30 durch den Verschlusskörper 32 ermöglichen. Bei einer im Stand der Technik üblicherweise verwendeten Ausführung des Verteilerkanals 30 in einem aus zwei Hälften bestehenden Abschnitt könnten zwar die Mantelflächen auch mit entsprechenden Toleranzen gefertigt werden, die ein metallisches Abdichten ermöglichen. Allerdings müssten die beiden Hälften des Abschnitts sehr exakt miteinander verbunden werden. Würden die beiden Hälften mit Schrauben miteinander befestigt, dürften diese weder zu fest noch zu locker angezogen werden. Im ersten Fall würde die axiale Verschiebbarkeit des Verschlusskörpers 32 im Verteilerkanal 30 nicht mehr gewährleistet sein, im letzteren Fall könnte der Verschlusskörper 32 den Verteilerkanal 30 nicht mehr abdichten.
  • Der Schutzumfang der vorliegenden Erfindung beschränkt sich nicht auf das zur Erklärung verwendete Ausführungsbeispiel. Andere Lösungen, bei denen beispielsweise die Kommunikation zwischen der Austrittsöffnung und dem Verteilerkanal auf andere als die hier beschriebenen Arten realisiert ist, weichen nicht von der erfinderischen Idee der vorliegenden Erfindung und damit vom beanspruchten Schutzumfang ab. Anstelle des Einsatzes von Bohrungen wäre z.B. denkbar, die Vertiefungen so zu gestalten, dass sie direkt mit dem Verteilerkanal kommunizieren. Eine Ausführung des Verteilerkanals in einem zwei- oder mehrstückigen Abschnitt der Düsenanordnung führt ebenfalls nicht dazu, dass der Schutzumfang verlassen wird. Weiterhin könnte die Gewindestange mittels eines Motors betätigt werden, so dass der Einsatz eines manuell zu bedienenden Betätigungselements überflüssig wird. Die Verstellung des Verschlusskörpers kann auch mit der aus dem Stand der Technik bekannten Versteileinrichtung (vgl. DE 20 2006 014 743 U1 ) realisiert sein. Eine andere als eine metallische Abdichtung des Verteilerkanals durch den Verschlusskörper ist ebenfalls vom Schutzumfang umfasst.

Claims (17)

  1. Vorrichtung zum Auftragen von Fluiden wie Klebstoff, insbesondere Schmelzklebstoff, auf ein Substrat, mit – einem Grundkörper (12), der mit einer Fluidquelle verbindbar ist, – einem Auftragsventil (13) zum wahlweisen Unterbrechen oder Freigeben eines Fluidstroms, – einer am Grundkörper (12) angeordneten Düsenanordnung (24) zum Auftragen des Fluids, mit einem Verteilerkanal (30), der mit der Fluidquelle kommuniziert, wobei die Düsenanordnung (24) mindestens eine Austrittsöffnung (62) zum Abgeben des Fluids aufweist, welche mit dem Verteilerkanal (30) kommuniziert, – einem im Verteilerkanal (30) bewegbar angeordneten Verschlusskörper (38) zum Variieren der mit Fluid beaufschlagbaren Länge des Verteilerkanals (30), dadurch gekennzeichnet, dass der Verteilerkanal (30) in einem einstückigen Abschnitt (28) der Düsenanordnung (24) ausgeführt ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (38) den Verteilerkanal (30) ohne den Einsatz weiterer Dichtelemente abdichtet, insbesondere, dass der Verschlusskörper (38) den Verteilerkanal (30) metallisch abdichtet.
  3. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlusskörper (38) ein Innengewinde (40) hat, und mit Hilfe einer in dieses Innengewinde (40) eingreifenden Gewindestange (42) im Verteilerkanal (30) stufenlos bewegbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (62) mittels einer Vertiefung (80) auf mindestens einer von zwei Oberflächen zweier benachbart angeordneter Bauteile gebildet wird.
  5. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche oder dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (62) mittels Bohrungen (72) mit dem Verteilerkanal (30) kommuniziert.
  6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei der Verteilerkanal (30) eine Längsachse (78) und die Bohrungen (72) Längsachsen (76) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsachsen (76) der Bohrungen (72) die Längsachse (78) des Verteilerkanals (30) nicht schneiden.
  7. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (62) von mindestens einem Schlitzsegment (82) gebildet wird.
  8. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitzsegmente (72) mittels Vertiefungen (80) auf einer Oberfläche einer am einstückigen Abschnitt (28) angeordneten Platte (70) und/oder einer zu dieser Oberfläche komplementären Oberfläche (74) des einstückigen Abschnitts (28) gebildet werden.
  9. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitzsegmente (72) einen im wesentlichen rechteckigen Querschnitt aufweisen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitzsegmente (72) einen im wesentlichen trapezförmigen Querschnitt aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindestange (42) einen Eingriffsabschnitt (64) zum Betätigen der Gewindestange (42) mit einem Betätigungselement (66) aufweist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Stützblock (48) zum Fixieren der Position der Gewindestange (42), wobei der Stützblock (48) eine Öffnung zum teilweisen Durchführen durch den Stützblock (48) und zum Eingreifen des Betätigungselements (66) in den Eingriffsabschnitt (64) aufweist.
  13. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Klemmstück (68) zum Verhindern des Mitdrehens des Verschlusskörpers (32) bei Betätigung der Gewindestange (42).
  14. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkolben (38) Markierungen (84) aufweist, deren Abstand dem Abstand von zwei benachbarten Bohrungen (72) entspricht.
  15. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Filterblock (16) zum Anschließen der Fluidquelle und zum Weiterleiten des Fluids in den Grundkörper (12).
  16. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Düsenlagerplatte (50) zum Lagern und zum Befestigen der Düsenanordnung (24) am Grundkörper (12).
  17. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Düsenlagerplatte (50) eine Bohrung (54) zum Zuführen des Fluids vom Grundkörper (12) zur Düsenanordnung (24) und eine Bohrung (52) zum Aufnehmen einer Heizpatrone aufweist.
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