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DE202007006725U1 - Element mit mindestens einer Folie und mindestens einer Stütze - Google Patents

Element mit mindestens einer Folie und mindestens einer Stütze Download PDF

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DE202007006725U1
DE202007006725U1 DE200720006725 DE202007006725U DE202007006725U1 DE 202007006725 U1 DE202007006725 U1 DE 202007006725U1 DE 200720006725 DE200720006725 DE 200720006725 DE 202007006725 U DE202007006725 U DE 202007006725U DE 202007006725 U1 DE202007006725 U1 DE 202007006725U1
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tubular
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Bgba Visser - Beratende Gesellschaft fur Bauschaden und Analytik Mbh and Co KG
BGBA VISSER BERATENDE GES fur
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Bgba Visser - Beratende Gesellschaft fur Bauschaden und Analytik Mbh and Co KG
BGBA VISSER BERATENDE GES fur
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Abstract

Element mit mindestens einer Folie und mindestens einer dieselbe tragenden und/oder aufspannenden Stütze, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze ein Folienschlauch (2) ist, der mit einem erhärtenden Montageschaum füllbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Element mit mindestens einer Folie und mindestens einer dieselbe tragenden und/oder aufspannenden Stütze.
  • Folien, insbesondere Kunststofffolien werden für vielfältige Zwecke genutzt. Dabei besteht das Problem, Folien aufzuspannen. Man kann sie zum Beispiel an existierenden Konstruktionen befestigen. Dies ist aber nicht immer möglich. So besteht beim Ankleben der Folien an Gebäudeteilen die Gefahr, dass diese beschädigt werden (z. B. Abreißen von Tapeten, wenn die Folien wieder entfernt werden; Beschädigung von Wandflächen oder Fußböden durch Lösungsmittel in den Klebebändern). Ei ist daher bekannt, Folien mit Stützen zu versehen.
  • Wenn die Folien große Flächen bedecken sollen, müssen auch die Stützen entsprechend groß sein, und sind daher schwer zu transportieren und zum Beispiel in enge Gebäude zu verbringen. Auch bereitet die Aufstellung dieser Stützen häufig Schwierigkeiten.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung eines Elements der eingangs genannten Art, das leichter zu transportieren und aufzustellen ist.
  • Die erfindungsgemäße Lösung besteht darin, dass die Stütze ein Folienschlauch ist, der mit einem erhärtenden Montageschaum füllbar ist.
  • Das Element kann zu der Stelle, wo es benötigt wird, bequem im zusammengelegten Zustand transportiert werden. Am Verwendungsort wird dann unter Druck in den Folienschlauch ein erhärtender Montageschaum eingefüllt, der nach verhältnismäßig kurzer Zeit aushärtet. Aus dem Schlauch wird dann eine starre Stütze, die das Element hält.
  • Zweckmäßigerweise ist der Schlauch nicht ein separates Element, sondern ist aus der Folie durch Verschweißen oder Verkleben eines Folienbereichs zu einem Schlauch gebildet. Diese entsprechenden Schläuche können insbesondere an den Enden aber auch an Zwischenstellen der Folie vorgesehen sein.
  • Als Schaum hat sich ein Polyurethanschaum als besonders vorteilhaft erwiesen.
  • Insbesondere kann der Schaum ein Einkomponentenschaum sein, der in Aerosoldosen, bei großen Mengen auch in Druckbehältern aufbewahrt wird. Der Schaum wird direkt aus der Dose bzw. dem Druckbehälter in den Schlauch eingebracht. Die Verarbeitung erfolgt mit einem Handdispenser oder einem Dosiergerät. Dabei reagiert der Schaum mit der Luftfeuchtigkeit bzw. Wasser, das zum Beispiel vorher in den Schlauch eingebracht ist, wodurch der Schaum aushärtet. Die meisten Montageschäume sind nach ca. 10 Minuten klebfrei und nach ca. 20 Minuten schneidbar. Nach 3 bis 5 Stunden können sie voll belastet werden.
  • Sehr vorteilhaft ist auch ein Zweikomponentenmontageschaum. Hierbei werden die beiden Komponenten gemischt, bevor der Schaum in den schlauchförmigen Bereich der Folien eingebracht wird. Dies geschieht entweder mit einer Druckflasche, aus der sofort der gesamte Inhalt der Flasche verarbeitet werden muss. Die zweite Möglichkeit ist eine Kartusche, in der die Komponenten getrennt gelagert werden und direkt beim Einbringen in das schlauchförmige Element in einem Mischrohr im richtigen Verhältnis gemischt werden. Dieser Montageschaum härtet unabhängig von der Luftfeuchtigkeit gleichmäßig aus. Deshalb ist die Verwendung in den geschlossenen schlauchförmigen Bereichen besonders zu empfehlen. Die meisten Zweikomponentenschäume härten dabei auch schneller aus als Einkomponentenmontageschäume.
  • Als Folien werden zweckmäßigerweise Polyethylenfolien verwendet, die zum Beispiel durch Ultraschall verschweißt werden können, um die schlauchförmigen Bereiche zu erzeugen. Man unterscheidet dabei PE-Typen, die sich wie folgt unterscheiden:
    • PE-HD (HDPE): schwach verzweigte Polymerketten, daher hohe Dichte zwischen 0,94 g/cm3 und 0,97 g/cm3, („HD” steht für high density").
    • PE-LD (LDPE): stark verzweigte Polymerketten, daher geringe Dichte zwischen 0,915 g/cm3 und 0,935 g/cm3, („LD” steht for low density").
    • PE-LDD (LLDPE): lineares Polyethylen niederer Dichte, dessen Polymermolekül nur kurze Verzweigungen aufweist. Diese Verzweigungen werden durch Copolymerisation von Ethen und höheren α-Olefinen (typischerweise Buten, Hexen oder Okten) hergestellt.
    • PE-HMW: hochmolekulares Polyethylen. Die Polymerketten sind länger als bei PE-HD, PE-LD oder PE-LLD, die mittlere Molmasse liegt bei 500 bis 1000 kg/mol.
    • PE-UHMW: ultrahochmolekulares Polyethylen mit einer mittleren Molmasse von bis zum 6000 kg/mol und einer Dichte von 0,93 bis 0,94 g/cm3).
  • Eine andere vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass als Folien PVC-Folien verwendet werden, die insbeondere verklebt werden. Die Verklebung, die auch bei PE-Folien vorgenommen werden kann, vermeidet dabei die Schwierigkeiten, die beim Schweißen von PE-Folien über 500 μ auftreten.
  • Es hat sich insbesondere bei größeren Elementen als zweckmäßig erwiesen, in den Schlauch vor Einbringen des Montageschaums Glasfasermatten einzusetzen. Insbesondere bei mehr oder weniger ringförmigen Schläuchen besteht die Gefahr, dass die Schläuche einknicken. In diesem Falle werden sie zweckmäßigerweise vorher aufgeblasen und gleichzeitig erwärmt, wodurch sie in die gewünschte Form gebracht werden. Nach dieser Formgebung können dann die Schläuche ausgeschäumt werden.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das Element als Staubschutzwand ausgebildet ist. Insbesondere bei der Gebäudesanierung kann eine solche Staubschutzwand schnell errichtet werden, damit die nicht von den Umbauarbeiten betroffenen Teile des Gebäudes nicht durch Staub verunreinigt werden.
  • Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Folie doppellagig ausgebildet ist und zumindest am Rand die beiden Folien zu einem schlauchförmigen Element zusammengeschweißt sind, in das der Montageschaum eingegeben wird.
  • Dabei können insbesondere die Folien an mehreren Stellen zur Bildung von Luftkammern zusammengeschweißt sein, die miteinander verbunden und parallel zu den schlauchförmigen Stützen angeordnet sind. Diese tragen dann ebenfalls zur Stützung bei, wenn sie mit Druckluft gefüllt sind. Andererseits kann man selbstverständlich auch eine größere Anzahl von schlauchförmigen Stützen vorsehen und diese nicht nur am Rand der Staubschutzwand anordnen.
  • Vorteilhafterweise weist das Element dabei an seiner Oberseite und/oder Unterseite einen flexiblen Schlauch auf, der aufgeblasen werden kann, um so nach oben und/oder nach unten abzudichten.
  • Die Wand kann dabei insbesondere auch ringförmig ausgebildet sein. Alle diese Wände können aufgerollt zum Arbeitsort verbracht werden und dort von einer Person aufgestellt bzw. aufgeblasen werden.
  • Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist das Element als Auffangbehälter für Flüssigkeiten ausgebildet. Ein solcher Auffangbehälter kann ebenfalls verhältnismäßig schnell errichtet werden, wenn er benötigt wird.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der Element als Auftriebskörper ausgebildet ist und ein Luftventil und eine doppellagige Außenhaut aufweist, die zur Bildung von den Auftriebskörper umgebenen Stützen zu schlauchförmigen Bereichen verschweißt sind.
  • Ein solcher Auftriebskörper nimmt wenig Platz ein und kann für Notfälle in einem Boot oder Schiff an verschiedenen Stellen angeordnet werden, zum Beispiel in der Koje, am Kiel oder unter der Scheuerleiste. Im Notfall wird dann Schaum in die schlauchförmigen Bereiche hineingeblasen und spannt dabei den Auftriebskörper auf, wodurch dann durch das Ventil Luft eingesogen wird. Auf diese Weise kann der Auftriebskörper wesentlich schneller errichtet und mit Luft gefüllt werden, als wenn dies mit einer Pumpe geschehen würde, durch die ja große Luftmengen gefördert werden müssten. Die Luft wird beim Füllen der Schläuche, wenn der Auftriebskörper aufgespannt wird, hineingesogen. Nachdem der Auftriebskörper voll errichtet ist, kann dann ggf. noch ein wenig Überdruck in den Innenraum desselben mit Hilfe einer Pumpe eingegeben werden, um den Auftriebskörper noch stabiler zu machen.
  • Die Stützen umgeben dabei zweckmäßigerweise den Auftriebskörper rippenförmig. Nachdem der Schaumstoff erhärtet ist, wird durch diese Rippen der Auftriebskörper wirksam vor Beschädigungen geschützt.
  • Wie erwähnt weist der Auftriebskörper eine doppellagige Folie auf. Man wird dabei zweckmäßigerweise insgesamt vier Folien verwenden, wobei zwei für den Unterteil und zwei für den Oberteil verwendet werden, die dann am Rand miteinander zur Bildung des Auftriebskörpers verschweißt werden. Außerdem werden durch Schweißen die von jeweils zwei Folien eingeschlossenen schlauchförmigen Bereiche gebildet, in die der Montageschaum hingedrückt werden soll.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von vorteilhaften Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine erste Ausführungsform der Erfindung;
  • 2: eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
  • 3: eine dritte Ausführungsform der Erfindung;
  • 4: eine vierte Ausführungsform der Erfindung; und
  • 5: eine fünfte Ausführunmgsform der Erfindung.
  • Die in 1 dargestellte Ausführungsform ist eine Staubschutzwand 1, die aus zwei übereinander angeordneten Folien hergestellt ist. Diese sind am Rand zu schlauchförmigen Bereichen 2 zusammengeschweißt, in die Montageschaum eingeführt werden kann, um die Wand zu stützen. Zwischen den beiden Stützen 2 sind Luftkammern 3 angeordnet, die mit Luft gefüllt werden können, um die dazwischenliegenden Bereiche zu stabilisieren. Es könnte aber ohne weiteres auch vorgesehen werden, wenn die Wand entsprechend groß ist, dass mehrere solcher Stützen 2 anstelle von Luftkammern 3 vorgesehen sind.
  • Im oberen Bereich weist die Wand 1 einen flexiblen Schlauch 4 auf, der mit Luft aufgeblasen werden kann, um so gegen die Decke abzudichten.
  • 2 zeigt eine Ausführungsform mit einer größeren Anzahl von schlauchförmigen Elementen 2, die Stützen bilden. Die Wand ist dabei ringförmig und weist ebenso wie die Ausführungsform der 1 eine Durchgangsöffnung 5 auf. Auch die Ausführungsform der 2 weist einen flexiblen Schlauch 4 am oberen Rand auf.
  • Die Ausführungsform der 3 ist ein Auffangbehälter für Flüssigkeiten, der ebenfalls aus Folien und schlauchförmigen Elementen 2 besteht, die mit Schaum gefüllt sind.
  • In 4 ist ein Auftriebskörper 6 gezeigt, bei dem die Schläuche 2 die geschlossene Folie rippenartig umgeben. Genau wie die anderen Ausführungsformen kann dieser Auftriebskörper auf sehr engem Raum zusammengelegt werden und im Schiff verstaut werden. Im Notfall wird dann in die Schläuche 2 der Montageschaum eingeblasen, wodurch sich der Auftriebskörper aufspannt. Durch ein nicht gezeigtes Ventil wird dabei Luft hereingesogen. Nachdem der Auftriebskörper seine volle Größe erreicht hat, kann durch eine Pumpe oder dergleichen durch das Ventil der Druck im Auftriebskörper auf einen gewissen Überdruck erhöht werden, um ihn so stabiler zu machen. Nach Aushärten des Montageschaums hat man einen durch die schlauchförmigen Bereiche 2 mit dem erhärteten Schaum geschützten Auftriebskörper zur Verfügung.
  • 5 zeigt im unteren Teil schematisch den Querschnitt durch ein Schiff mit einem Kiel 7, in dessen Bereich die zusammengelegten Auftriebs Körper 6 angebracht sind. Werden diese durch Einbringen des Schaums aufgespannt, so kann die Luft durch entsprechende Luftleitungen, die über der Wasseroberfläche enden, angesaugt werden. Die Auftriebskörper 6 schwimmen dann auf, bleiben aber durch Seile 9 legt dem Schiff 8 verbunden. Im oberen Teil von 5 ist das Schiff 6 mit den aufgeblasenen Auftriebskörpern 6 von oben beziehungsweise im Querschnitt gezeigt. Diese Ausführungsform ist vorteilhaft, wenn an anderen Stellen des Schiffs 9 nicht genügend Platz für die zusammengelegten Auftriebskörper 6 ist.

Claims (16)

  1. Element mit mindestens einer Folie und mindestens einer dieselbe tragenden und/oder aufspannenden Stütze, dadurch gekennzeichnet, dass die Stütze ein Folienschlauch (2) ist, der mit einem erhärtenden Montageschaum füllbar ist.
  2. Element nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch (2) aus der Folie durch Verschweißen eines Folienbereichs zu einem Schlauch (2) gebildet ist.
  3. Element nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaum ein Polyurethanschaum ist.
  4. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaum ein Einkomponentenschaum ist.
  5. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaum ein Zweikomponentenschaum ist.
  6. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie eine Polyethylenfolie ist.
  7. Element nach einen der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie verklebt ist.
  8. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Schlauch (2) vor dem Einbringen des Montageschaums Glasfasermatten eingesetzt sind.
  9. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlauch (2) vor dem Einfüllen des Montageschaums mit Luft aufgeblasen und erwärmt wird, um ihn vorzuformen.
  10. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es als der Staubschutzwand ausgebildet ist.
  11. Element nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie doppellagig ausgebildet ist und zumindest am Rand die beiden Folien zu einem schlauchförmigen Element (2) zusammengeschweißt sind, in das der Montageschaum eingegeben wird.
  12. Element nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Folien an mehreren Stellen zur Bildung von Luftkammern (3) zusammengeschweißt sind, die miteinander verbunden und parallel zu den schlauchförmigen Stützen (2) angeordnet sind.
  13. Element nach einen der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand an ihrer Oberseite und/oder Unterseite einen flexiblen Schlauch (4) aufweist.
  14. Element nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der flexible Schlauch (4) aus einer Stretchfolie gebildet ist.
  15. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass es als Auffangbehälter für Flüssigkeiten ausgebildet ist.
  16. Element nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass es als Auftriebskörper ausgebildet ist und ein Luftventil und eine doppellagige Außenhaut aufweist, die zur Bildung von den Auftriebskörper umgebenden Stützen (2) zu schlauchförmigen Bereichen verschweißt sind.
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DE2511255A1 (de) * 1975-03-14 1976-09-23 Peter Dr Med Eschmann Steifer stuetzverband oder steifer verbandteil
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