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DE202006020202U1 - Gehäuse, insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte - Google Patents

Gehäuse, insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte Download PDF

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DE202006020202U1
DE202006020202U1 DE202006020202U DE202006020202U DE202006020202U1 DE 202006020202 U1 DE202006020202 U1 DE 202006020202U1 DE 202006020202 U DE202006020202 U DE 202006020202U DE 202006020202 U DE202006020202 U DE 202006020202U DE 202006020202 U1 DE202006020202 U1 DE 202006020202U1
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hollow
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sealing
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DE202006020202U
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Wolf GmbH
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Wolf GmbH
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Publication date
Application filed by Wolf GmbH filed Critical Wolf GmbH
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16MFRAMES, CASINGS OR BEDS OF ENGINES, MACHINES OR APPARATUS, NOT SPECIFIC TO ENGINES, MACHINES OR APPARATUS PROVIDED FOR ELSEWHERE; STANDS; SUPPORTS
    • F16M1/00Frames or casings of engines, machines or apparatus; Frames serving as machinery beds
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F13/00Details common to, or for air-conditioning, air-humidification, ventilation or use of air currents for screening
    • F24F13/20Casings or covers

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Abstract

Gehäuse (10), insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte mit einem aus Profilen (11) hergestellten Rahmen (12) und mehreren an diesen befestigbaren, eine Deckenwand, eine Bodenwand, sowie Seitenwände und gegebenenfalls eine (Revisions-) Tür (13a) definierenden Wandpaneelen (13), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Rahmenprofilen (11) und Wandpaneelen (13) und/oder der Tür (13a) Profil-, insbesondere Hohlprofildichtungen (14) mit angeformten, insbesondere angespritzten Dichtlippen (15) angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse, insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein derartiges Gehäuse ist beispielsweise aus der DE 197 19 783 C1 bekannt.
  • Bei der Auslegung und Entwicklung von Klimageräten werden an eine gute Wärmedämmung, Dichtigkeit, Robustheit und hygienische Gestaltung hohe Anforderungen gestellt. Entsprechende Normen und Richtlinien sind zu beachten, wobei insbesondere die hygienisch einwandfreie Oberflächengestaltung immer höheren Anforderungen genügen muss. Dies betrifft insbesondere auch die Verwendung von Dichtungen, die glatte, geschlossenporige Oberflächen aufweisen müssen, um ein Anlagern von Keimen zu erschweren. In die Anforderungen auf eine einwandfreie und umfassende Reinigung sind daher auch Dichtungen mit einzubeziehen. Trotzdem müssen die Geräte kostengünstig und schnell zu fertigen und zu montieren sein.
  • Die Überlegungen zur Einsparung von Montagekosten sind vor allem für die Auswahl der Dichtungen von Bedeutung, da hier der Aufwand nicht unterschätzt werden darf. Zu betrachten sind einerseits die Montagekosten am Produktionsstandort und andererseits die einfache Montage am Aufstellort, wenn vorgefertigten „Baukästen" angeliefert werden, aus denen komplette Geräte entstehen sollen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kommen insbesondere vorkonfektionierte, selbstklebende Formdichtungen, die einfach und sicher dichtend auch vor Ort montiert werden in Frage.
  • Der Einsatz derartiger Geräte liegt etwa bei einem Luftmengenbereich von 1000 m3/h bis zu 100.000 m3/h, spezielle Ausführungen bis 300.000 m3/h. Um Wärmeverluste und Wärmebrücken möglichst gering zu halten, sind Verkleidungen mit Mineral- bzw. Steinwolle oder PU-Schaum wärmeisoliert.
  • Die Isolierdicken betragen je nach Anforderung zwischen 20 und 100 mm. Bekannte Gerätesysteme werden aus so genannten kubischen Einheiten (3-D-Rahmen) aufgebaut, wobei die Komponenten, wie z. B. Ventilator, Erhitzer, Kühler, Filter, Wärmerückgewinnung, usw. in jeweils ein eigenes Gehäuse eingebaut sind.
  • Je nach Anforderung und Größe der Lüftungs- und Klimaanlagen werden systembedingte Über- oder Unterdrücke bis etwa 3000 Pa erreicht, in Einzelfällen bis 6000 Pa. Die Abdichtung der Verkleidungsplatten erfolgt in der Regel über Flachdichtungen, die auf den Rahmen geklebt oder an die Verkleidungsplatten geklemmt oder geklebt werden. Vereinzelt finden auch einfache Hohldichtungen Anwendung.
  • Problematisch sind dabei die relativ hohen Toleranzen der einzelnen Gehäuse- und Rahmenbauteile zueinander, sowie die unterschiedlichen Temperaturbedingungen. Aufgrund der Bearbeitung von Blechteilen durch Biegen und Kanten muss mit Prozesstoleranzen von ca. +/– 1 mm gerechnet werden, wobei zusätzlich Wanddickentoleranzen und die Qualität des Blechwerkstoffes hinzukommen. Insbesondere bei Geräten zur Außenaufstellung, also so genannten wetterfesten Geräten, müssen zudem hohe Temperaturschwankungen ausgeglichen werden, die je nach Aufstellort zwischen –40 °C und +50 °C schwanken können. Auch unter diesen Bedingungen muss eine dauerhafte Abdichtung gewährleistet sein.
  • Ausgehend von diesem bekannten Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gehäuse, insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte mit einem Dichtsystem bereit zu stellen, das schnell und kostengünstig montierbar ist und die Herstellungs-, Montage- und betriebsbedingten Toleranzen zuverlässig ausgleicht.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch ein Gehäuse gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Ein wesentlicher Punkt der Erfindung besteht also darin, ein Gehäuse, insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte vorzusehen, das einen aus Profilen hergestellten Rahmen aufweist, an dem mehrere Wandpaneele befestigt sind, die eine Deckenwand, eine Bodenwand, sowie Seitenwände und gegebenenfalls eine (Revisions-) Tür definieren. Zwischen den Rahmenprofilen und den Wandpaneelen und/oder der Tür sind Profildichtungen, insbesondere Hohlprofildichtungen mit angeformten, insbesondere angespritzten Dichtlippen angeordnet.
  • Die Erfindung hat den Vorteil, dass unabhängig von Herstellungs-, Montage und betriebsbedingten Toleranzen die maßgeblichen technischen Anforderungen bezüglich Hygiene und insbesondere bezüglich der Dichtigkeit in Verbindung mit einem robusten und stabilen Gehäuse gewährleistet werden.
  • Weitere Verbesserungen der Erfindungen und konstruktive Details sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Hohlprofildichtungen jeweils gerade Stege auf, die sich jeweils senkrecht zur Paneelenfläche erstrecken und Stütz- und Abstandsfunktion zwischen Wandpaneele und Rahmenprofil aufweisen. Durch die gerade angeordneten Stege wird eine gleichmäßige Kraftübertragung erreicht und eine Verformung angrenzender Bleche vermieden. Dies ist insbesondere im Bereich der Schraubenbefestigung der Wandpaneele vorteilhaft.
  • Zusätzlich oder alternativ zu den geraden Stegen kann vorgesehen sein, dass die Hohlprofildichtungen jeweils schräg angeordnete Stege aufweisen, die sich unter einem Winkel, der größer oder kleiner als 90 ° ist, zur Paneelenfläche, insbesondere zu der die Tür definierenden Wandpaneele, erstrecken. Mittels der schräg angeordneten Stege wird bewirkt, dass die Dichtung zusätzlich verspreizt, wenn diese mit einer Kraft, beispielsweise durch das Verschrauben der Verkleidungsplatten, beaufschlagt wird.
  • Ferner kann ein weiterer Steg an einer Innenkante der Hohlprofildichtung angeordnet sein, der über die Außenkontur der Hohlprofildichtung vorsteht und zur Lagefixierung von Einbauten, insbesondere eines Verkleidungs-Innenbleches, dient. Dadurch wird die Montage des Gehäuses vereinfacht.
  • Die angespritzten Dichtlippen können eine oder mehrer Hohllippen umfassen, wodurch eine verbesserte Wärme- und Schallisolierung erreicht wird.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass die eine bzw. mehreren Hohllippen bereichsweise in einer sich in Längsrichtung der jeweiligen Hohlprofildichtung erstreckenden Ausnehmung angeordnet sind. Auf diese Weise kann die Anordnung bzw. Ausbildung der einen bzw. mehreren Hohllippen flexibel gestaltet werden, da die Ausnehmung ausreichend Bauraum dafür bietet.
  • Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass an einer Innenkante der Hohlprofildichtung eine zur Tür hin angeformte Dichtlippe vorgesehen ist, wodurch zusätzlich Energieverluste gesenkt werden können, die über das Innenblech nach Außen abgeleitet werden.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, dass an einer Außenkante der Hohlprofildichtung eine Dichtlippe angeformt ist, die sich zu einem der Türe zugeordneten Rahmenprofil hin erstreckt, wobei ein freies Ende der Dichtlippe verbreitert ist.
  • Die Hohlprofildichtungen können als Verbindungselement für zwei Rahmenprofile ausgebildet sein, wobei zwei Dichtlippen an der jeweiligen Hohlprofildichtung angeformt sind, die ein Rahmenprofil jeweils abschnittsweise überlappen.
  • Zur Verbesserung der Hygieneeigenschaften kann vorgesehen sein, dass die Dichtungsoberflächen, die klimatisierter Luft ausgesetzt sind, eine Keim abtötende bzw. Keim abweisende antibakterielle Beschichtung aufweisen. Zur Verbesserung der Isolierfunktion können die Hohlprofildichtungen und/oder die Dichtlippen jeweils profiliert, insbesondere durch Längsrillen profiliert sein, wodurch die Wärmeleitung gesenkt wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug auf die schematischen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen
  • 1 einen Querschnitt durch eine Revisionstür eines Gehäuses nach einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel mit einem Hohlkammerdichtsystem;
  • 2 einen Querschnitt durch eine Wandpaneele mit einer Hohlprofildichtung;
  • 3 einen Querschnitt durch eine Wandpaneele im Bereich eines Verbindungssteges mit einer Hohlprofildichtung; und
  • 4 einen Querschnitt durch zwei angrenzende Rahmenprofile, die durch eine Hohlprofildichtung miteinander verbunden sind.
  • In 1 ist im Querschnitt ein Dichtsystem dargestellt, wie es insbesondere in Gehäusen für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte zum Einsatz kommt. Andere Einsatzgebiete, bei denen es auf eine gute Dichtigkeit im Zusammenhang mit gasförmigen Medien ankommt, sind möglich. Der dargestellte Rahmen 12 des Gehäuses 10 ist aus Profilen 11 hergestellt, an denen mehrere Wandpaneele 13 befestigt sind. Der Querschnitt gemäß 1 zeigt nur die eine Tür 13a, insbesondere eine Revisionstür 13a definierende Wandpaneele 13. Die die Deckenwand, die Bodenwand sowie die Seitenwände definierende Wandpaneele 13 können ähnlich aufgebaut sein. Ferner ist in 1 dargestellt, dass zwischen den Rahmenprofilen 11 und dem die Revisionstür 13a definierenden Wandpaneel 13 eine Hohlprofildichtung 14 vorgesehen ist, die angeformte bzw. angespritzte Dichtlippen 15 aufweist. Die Hohlprofildichtung 15 weist mehrere Hohlkammern auf, die durch Stege 16a, 16b begrenzt werden, die sich in Längsrichtung der jeweiligen Hohlprofildichtung 14 erstrecken. Die Stege 16a, 16b können gerade und/oder schräg angeordnet sein. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 sind die Stege 16a, 16b sowohl gerade als auch schräg angeordnet. Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 2 und 4 sind die Stege 16a gerade angeordnet. Das Ausführungsbeispiel gemäß 3 kombiniert Hohlprofildichtungen 14 jeweils mit geraden Stegen 16a und mit schrägen Stegen 16b.
  • Konkret sind bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 zwei schräg angeordnete Stege 16b in Gegenüberstellung angeordnet derart, dass sich die Stege 16b unter einem Winkel, der ungleich 90 ° ist, zur Paneelenfläche, d.h. zur der die Tür 13a definierenden Wandpa neele 13, erstrecken. Die beiden Stege 16b sind dabei zum Rahmenprofil 11 hin auseinander laufend angeordnet, so dass die beiden Stege 16b verspreizt werden, wenn die Hohlprofildichtung 14 mit einer im Wesentlichen senkrecht zur Wandpaneele 13 wirkenden Kraft beaufschlagt werden. Diese Kraft kann beispielsweise beim Verschrauben der Verkleidungsplatten der Wandpaneelen 13 aufgebracht werden. Durch dieses Verspreizen der Dichtung wird eine Rückstellkraft erzeugt, die die Dichtwirkung erhöht.
  • Die beiden schrägen Stege 16b sind voneinander beabstandet und durch einen Quersteg 16c miteinander verbunden. Seitlich von den beiden schrägen Stegen 16b sind, ebenfalls in Längsrichtung der Hohlprofildichtung 14 jeweils ein gerader Steg 16a vorgesehen, der im Wesentlichen senkrecht zur Wandpaneele 13 sich erstreckt. Die beiden schrägen Stege 16b bilden zusammen mit den geraden Stegen 16a die Seitenwände jeweils einer Hohlkammer der Hohlprofildichtung 14. Auf der Seite des Rahmenprofils 11 sowie auf der Seite des Wandpaneels 13 sind die beiden Hohlkammern 19 durch weitere Querstege (keine Bezugszeichen) begrenzt, die parallel zu dem die beiden schrägen Stege 16b verbindenden Quersteg 16c angeordnet sind.
  • Der die beiden schrägen Stege 16b verbindende Quersteg 16c ist sowohl von dem Wandpaneel 13 als auch von dem Rahmenprofil 11 beabstandet, so dass weitere Hohlkammern 19 einerseits zwischen dem Quersteg 16 und dem Wandpaneel sowie andererseits zwischen dem Quersteg 16 und dem Rahmenprofil 11 gebildet werden.
  • Die beiden schrägen Stege 16b sind nicht durchgängig schräg, d.h. nicht über den gesamten Abstand zwischen dem Wandpaneel 13 und dem Rahmenprofil 11. Vielmehr erstrecken sich die beiden schrägen Stege 16b zwischen dem Rahmenprofil 11 und dem Quersteg 16c. Damit ergibt sich für die Querschnittsfläche der zwischen dem Querschnitt 16 und dem Rahmenprofil 11 angeordneten Hohlkammer eine Trapezform.
  • Die zwischen dem Quersteg 16c und dem Wandpaneel 13 angeordnete Hohlkammer 19 ist seitlich durch zwei gerade, d.h. senkrecht zum Wandpaneel 13 erstreckte Stege (kein Bezugszeichen) begrenzt, so dass sich für diese Hohlkammer 19 eine rechteckige Querschnittsform ergibt.
  • Die Hohlprofildichtung gemäß 1 setzt sich also aus einer mittig angeordneten trapezförmigen Hohlkammer sowie einer darüber angeordneten im Querschnitt im Wesentlichen rechteckigen Hohlkammer 19 zusammen, an die jeweils seitlich eine im Querschnitt mehreckige Hohlkammer 19 angrenzt, deren innen angeordnete Seitenwinde zum größten Teil schräg verlaufen.
  • Der Vorteil dieser Ausbildung der Hohlkammer der Hohlprofildichtung 14 besteht darin, dass die schrägen Stege 16b bei Kraftbeaufschlagung verspreizen, wodurch die Dichtwirkung erhöht wird.
  • Grundsätzlich ist auch ein anderer Hohlkammeraufbau der Hohlprofildichtung 14 möglich, wobei für die Spreizwirkung mindestens ein schräg sich erstreckender Steg vorzusehen ist.
  • Wie in 1 weiter zu erkennen, sind die Hohlprofildichtungen 14 jeweils mit Dichtlippen 15 versehen, die an den Hohlprofildichtungen 14 angeformt, insbesondere angespritzt sind. Insbesondere für den Einsatz im Bereich der Revisionstür 13a ist das Dichtprofil mit zwei angespritzten Hohllippen 15a versehen, die eine zuverlässige Abdichtung bei hohem Unterdruck und Überdruck gewährleisten. Die beiden Hohllippen 15a sind dabei in einer Ausnehmung 20 angeordnet, die sich in Längsrichtung der Hohlprofildichtung 14 erstreckt. Die Ausnehmung 20 entspricht dem trapezförmigen Hohlraum 19, der seitlich von den beiden schrägen Stege 16b begrenzt wird.
  • Die Hohllippen 15a sind im Querschnitt zahnförmig aufgebaut und umfassen zwei spitzwinklig miteinander verbundene Lippenteile (keine Bezugszeichen). Die beiden Hohllippen 15a sind dabei leicht aufeinander zugeneigt, wodurch im montierten Zustand eine verbesserte Dichtwirkung erzielt wird.
  • Zusätzlich oder alternativ zu den beiden Hohllippen 15a ist eine weitere Dichtlippe 15b vorgesehen, die zur Revisionstüre 13a hin angeformt ist. Dazu ist die weitere Dichtlippe 15b an einer Innenkante 18a der Hohlprofildichtung 14 angeordnet und erstreckt sich im Wesentlichen parallel zur Wandpaneele 13. Die Dichtlippe 15b ist dabei leicht gekrümmt und zwar zum Gehäuseinneren hin. Das freie Ende der Dichtlippe 15b liegt an einem Innenblech 21 der Revisionstüre 13a an. Das Innenblech 21 ist im Querschnitt trapezförmig aufgebaut. Die zur Revisionstür 13a hin angeformte Dichtlippe 15b senkt zusätzlich die Energieverluste, die über das Innenblech 21 nach Außen abgeleitet werden. Diese Dichtfunktionen sind daher im Innenbereich bzw. Innenblechbereich angeordnet.
  • Für die Abdichtung bei wetterfesten Geräteausführungen ist eine weitere Dichtlippe 15c vorgesehen, die im Außenbereich der Revisionstüre 13a, d.h. im Türspalt zwischen einem Außenblech 22 zwischen der Revisionstüre 13a und dem Rahmenprofil 11 geführt ist. Dazu ist die weitere Dichtlippe 15c an einer Außenkante 18b der Hohlprofildichtung 14 angeformt und erstreckt sich zu dem an die Türe 13a angrenzenden Rahmenprofil 11 hin. Ferner ist in 1 zu erkennen, dass ein freies Ende der Dichtlippe 15c verbreitert ist. Bei geschlossener Türe 13a wird diese weitere Dichtlippe 15c zusammen mit dem breiter gestalteten Endbereich in den Spalt zwischen dem Außenblech 22 und dem Rahmenprofil 11 gezogen und dort angepresst. Damit wird eine regendichte Ausführung erreicht und zugleich der zentrische Sitz der Revisionstüre 13a stabilisiert. Durch diese Stützwirkung wird der umlaufende Spalt zwischen Revisionstüre 13a und Rahmenprofil 11 vergleichmäßigt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 2 weist die Hohlprofildichtung 14 mehrere, insbesondere vier gerade angeordnete Stege 16a auf, die eine zusätzliche Stütz- und Abstandsfunktion bringen. Die geraden Stege 16a definieren drei im Querschnitt im Wesentlichen rechtwinklige Hohlkammern 19, die nebeneinander angeordnet sind. Dieses Dichtprofil ist im Bereich einer Schraubenbefestigung vorgesehen und gewährleistet eine gleichmäßige Kraftübertragung, so dass eine Verformung des Verkleidungsaußenbleches 22 verhindert wird. Dabei wird bei dem mittleren Hohlraum und bei dem innen angeordneten Hohlraum 19 die außen angeordnete Hohlkammerseite durch das Außenblech 22 begrenzt. Bei der außen angeordneten Hohlkammer 19 (in 2 rechte Hohlkammer) wird eine der Hohlkammerseiten durch den Profilrahmen 11 begrenzt. Dadurch entstehen zwischen dem Verkleidungsinnen- und Außenblech sowie dem Rahmen gegeneinander dichte Hohlräume 19.
  • Ferner ist an einer Innenkante 18a der Hohlprofildichtung 14 ein weiterer Steg 16c angeformt, der über die Außenkonturen der Hohlprofildichtung 14 vorsteht und zur Lagefixierung von Einbauten, insbesondere des Verkleidungsinnenbleches 21 dient. Der weitere Steg 16c kann auch als Dichtlippe aufgefasst werden, die an der Hohlprofildichtung 14 angeformt ist. Da das Verkleidungsinnenblech 21 nur durch Klemmwirkung fixiert ist, verbessert der zusätzlich angeformte Steg 16c die Lagefixierung des Innenbleches 21. Dabei ist der zusätzliche Steg 16c bzw. die zusätzliche Dichtlippe leicht ins Gehäuseinnere geneigt angeordnet (bezogen auf den geraden Steg 16a), so dass das umgekantete freie Ende des Innenblechs 21 am weiteren Steg 16c entlang in die Arretierposition geschoben werden kann.
  • Die Hohlprofildichtung 14 gemäß 2 kann je nach Anforderung in gleicher Art bei Verbindungsstegen eingesetzt werden, die als Anschlag für Revisionstüren 13a oder Verkleidungsplatten dienen, wobei der Steg-Innenbereich in der Regel mit einer zusätzlichen Wärmeisolierung ausgefüllt wird. Der Verbindungssteg hat in 3 das Bezugszeichen 23.
  • Das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel ist insbesondere zur Verbindung mehrerer Geräte bzw. Gerätegehäuse vorgesehen. Bei dieser Dichtungsausführung werden die Anforderungen an die Gehäuseverbindung erfüllt. Dabei wird insbesondere der zur Verfügung stehende Weg zur Wärmeleitung vergrößert. Dazu ist vorgesehen, dass die Hohlprofildichtung 14 als Verbindungselement 17 ausgebildet ist, mit dessen Hilfe zwei angrenzende Rahmenprofile 11 miteinander verbunden werden können. Dabei sind zwei Dichtlippen 15d an der Hohlprofildichtung 14 angeformt, die jeweils ein Rahmenprofil 11 zumindest abschnittsweise überlappen. Die Hohlprofildichtung 14 ist wiederum als Mehrkammersystem ausgeführt, wobei vier im Wesentlichen im Querschnitt rechteckige Hohlkammern 19 vorgesehen sind, von denen jeweils zwei gleich groß sind. An dem innen, d.h. zum Gehäuseinneren weisenden Ende der Hohlprofildichtung 14 ist ein T-förmiger Fortsatz 24 vorgesehen, der die beiden Rahmenprofile 11 hintergreift und dadurch fixiert.
  • Da das Dichtmaterial aus einem wärmeisolierenden Werkstoff besteht, wird im Außenbereich die Oberflächentemperatur angeglichen. Damit werden die Wärme- oder Kälteverluste reduziert. Bei höheren Anforderungen können die Rahmenprofile zusätzlich isoliert werden. Mit den außen liegenden Dichtlippen 15d bzw. Dichtungsstegen kann die Farbgestaltung und damit das Gerätedesign mit einfachen Mitteln beeinflusst werden.
  • Die vorstehend beschriebenen Dichtsysteme eignen sich besonders gut im Zusammenhang mit den als Doppelvierkantprofilen ausgeführten Rahmenprofilen 11. Die Doppelvierkantprofile sind im Detail in der parallel eingereichten Anmeldung „Gehäuse, insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte" der Anmelderin beschrieben. Der Inhalt dieser Anmeldung wird vollumfänglich in diese Anmeldung mit aufgenommen.
  • Ferner können die mit klimatisierte Luft beaufschlagten Dichtungsoberflächen mit Keim abtötender, bzw. Keim abweisender, antibakterieller Beschichtung ausgestattet sein, um höhere Hygieneanforderungen zu erreichen.
  • Durch zusätzliche Profilierungen, wie z.B. Längsrillen im Dichtprofil, kann der Auflagebereich und damit die Wärmeleitung reduziert werden.
  • Zusammenfassend bestehen die wesentlichen Systemvorteile der Erfindung darin:
    • – Thermische Trennung zwischen Innen und Außen
    • – Zentrierfunktion der Verkleidungsplatten
    • – Stützfunktion für definierte Anpresskraft, bzw. Anzugsmoment
    • – Einhaltung eines vorgegebenen Abstandes
    • – Definierte Kombination von Hart- und Weichbereichen in einer Dichtung
    • – Blechverformung im Schraubenbereich (Dellenbildung) wird verringert
    • – Achssymmetrische Dichtlippen geeignet für Über- oder Unterdruck im Gerät
    • – Dichtfunktion für wetterfeste Geräteanforderung
    • – Zusätzliches Gerätedesign im Bereich der Kubenverbindung
    • – Zusätzliches Gerätedesign im Bereich der wetterfesten Spaltdichtung
  • 10
    Gehäuse
    11
    Rahmenprofil
    12
    Rahmen
    13
    Wandpaneele
    13a
    Türe
    13b
    Türe
    14
    Hohlprofildichtungen
    15
    Dichtlippen
    15a
    Hohllippe
    15b
    Dichtlippe
    15c
    Dichtlippe
    15d
    Dichtlippe
    16a
    gerade angeordnete Stege
    16b
    schräg angeordnete Stege
    16c
    Steg
    17
    Verbindungselement
    18a
    Innenkante
    18b
    Außenkante
    19
    Hohlkammern
    20
    Ausnehmung
    21
    Innenblech
    22
    Außenblech
    23
    Verbindungssteg
    24
    Fortsatz

Claims (12)

  1. Gehäuse (10), insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte mit einem aus Profilen (11) hergestellten Rahmen (12) und mehreren an diesen befestigbaren, eine Deckenwand, eine Bodenwand, sowie Seitenwände und gegebenenfalls eine (Revisions-) Tür (13a) definierenden Wandpaneelen (13), dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Rahmenprofilen (11) und Wandpaneelen (13) und/oder der Tür (13a) Profil-, insbesondere Hohlprofildichtungen (14) mit angeformten, insbesondere angespritzten Dichtlippen (15) angeordnet sind.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofildichtungen (14) jeweils gerade Stege (16a) aufweisen, die sich etwa senkrecht zur Paneelenfläche erstrecken und Stütz- und Abstandsfunktion zwischen Wandpaneele (13) und Rahmenprofil (11) aufweisen.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofildichtungen (14) jeweils schräg angeordnete Stege (16b) aufweisen, die sich unter einem Winkel, der größer oder kleiner 90 ° ist, zur Paneelenfläche, insbesondere zu der die Tür (13a) definierenden Wandpaneele (13), erstrecken.
  4. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofildichtungen (14) mehrere Hohlkammern (19) aufweisen, die durch die Stege (16a, 16b) zumindest abschnittsweise begrenzt sind.
  5. Gehäuse nach einem der Ansprüche 2-4, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiterer Steg (16c) an einer Innenkante (18a) der Hohlprofildichtung (14) angeformt ist, der über die Außenkontur der Hohlprofildichtung (14) vorsteht und zur Lagefixierung von Einbauten, insbesondere eines Verkleidungsinnenbleches dient.
  6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, dass die angespritzten Dichtlippen (15) eine oder mehrere Hohllippen (15a) umfassen.
  7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die eine bzw. mehreren Hohllippen (15a) bereichsweise in einer sich in Längsrichtung der jeweiligen Hohlprofildichtung (14) erstreckenden Ausnehmung (20) angeordnet sind.
  8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Innenkante (18a) der Hohlprofildichtung (14) eine zur Tür hin angeformte Dichtlippe (15b) vorgesehen ist.
  9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Außenkante (18b) der Hohlprofildichtung (14) eine Dichtlippe (15c) angeformt ist, die sich zu einem der Türe (13a) zugeordneten Rahmenprofil (11) hin erstreckt, wobei ein freies Ende der Dichtlippe (15c) verbreitert ist.
  10. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofildichtung (14) als Verbindungselement (17) für zwei Rahmenprofile (11) ausgebildet ist, wobei zwei Dichtlippen (15d) an der Hohlprofildichtung (14) angeformt sind, die jeweils ein Rahmenprofil (11) zumindest abschnittsweise überlappen.
  11. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtungsoberflächen, die klimatisierter Luft ausgesetzt sind, eine keimabtötende bzw. keimabweisende, antibakterielle Beschichtung aufweisen.
  12. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlprofildichtung (14) und/oder die Dichtlippen (15) profiliert, insbesondere durch Längsrillen profiliert sind.
DE202006020202U 2006-02-27 2006-02-27 Gehäuse, insbesondere für Heizungs-, Lüftungs- oder Klimageräte Expired - Lifetime DE202006020202U1 (de)

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DE202006020202U1 true DE202006020202U1 (de) 2007-12-06

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DE (2) DE102006009031A1 (de)
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IT (1) ITTO20070091A1 (de)

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