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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse,
insbesondere für
Heizungs-, Lüftungs-
oder Klimageräte
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Bei
der Auslegung und Entwicklung von Klimageräten werden an eine gute Wärmedämmung, Dichtigkeit,
Robustheit und hygienische Gestaltung hohe Anforderungen gestellt.
Entsprechende Normen und Richtlinien sind zu beachten, wobei insbesondere
die hygienisch einwandfreie Oberflächengestaltung immer höheren Anforderungen
genügen muss.
Dies betrifft insbesondere auch die Verwendung von Dichtungen, die
glatte, geschlossenporige Oberflächen
aufweisen müssen,
um ein Anlagern von Keimen zu erschweren. In die Anforderungen auf eine
einwandfreie und umfassende Reinigung sind daher auch Dichtungen
mit einzubeziehen. Trotzdem müssen
die Geräte
kostengünstig
und schnell zu fertigen und zu montieren sein.
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Die Überlegungen
zur Einsparung von Montagekosten sind vor allem für die Auswahl
der Dichtungen von Bedeutung, da hier der Aufwand nicht unterschätzt werden
darf. Zu betrachten sind einerseits die Montagekosten am Produktionsstandort
und andererseits die einfache Montage am Aufstellort, wenn vorgefertigten „Baukästen" angeliefert werden,
aus denen komplette Geräte
entstehen sollen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, kommen
insbesondere vorkonfektionierte, selbstklebende Formdichtungen,
die einfach und sicher dichtend auch vor Ort montiert werden in
Frage.
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Der
Einsatz derartiger Geräte
liegt etwa bei einem Luftmengenbereich von 1000 m3/h
bis zu 100.000 m3/h, spezielle Ausführungen
bis 300.000 m3/h. Um Wärmeverluste und Wärmebrücken möglichst
gering zu halten, sind Verkleidungen mit Mineral- bzw. Steinwolle
oder PU-Schaum wärmeisoliert.
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Die
Isolierdicken betragen je nach Anforderung zwischen 20 und 100 mm.
Bekannte Gerätesysteme
werden aus so genannten kubischen Einheiten (3-D-Rahmen) aufgebaut,
wobei die Komponenten, wie z. B. Ventilator, Erhitzer, Kühler, Filter,
Wärmerückgewinnung,
usw. in jeweils ein eigenes Gehäuse eingebaut
sind.
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Je
nach Anforderung und Größe der Lüftungs-
und Klimaanlagen werden systembedingte Über- oder Unterdrücke bis
etwa 3000 Pa erreicht, in Einzelfällen bis 6000 Pa. Die Abdichtung
der Verkleidungsplatten erfolgt in der Regel über Flachdichtungen, die auf
den Rahmen geklebt oder an die Verkleidungsplatten geklemmt oder
geklebt werden. Vereinzelt finden auch einfache Hohldichtungen Anwendung.
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Problematisch
sind dabei die relativ hohen Toleranzen der einzelnen Gehäuse- und
Rahmenbauteile zueinander, sowie die unterschiedlichen Temperaturbedingungen.
Aufgrund der Bearbeitung von Blechteilen durch Biegen und Kanten
muss mit Prozesstoleranzen von ca. +/– 1 mm gerechnet werden, wobei
zusätzlich
Wanddickentoleranzen und die Qualität des Blechwerkstoffes hinzukommen.
Insbesondere bei Geräten
zur Außenaufstellung,
also so genannten wetterfesten Geräten, müssen zudem hohe Temperaturschwankungen
ausgeglichen werden, die je nach Aufstellort zwischen –40 °C und +50 °C schwanken
können.
Auch unter diesen Bedingungen muss eine dauerhafte Abdichtung gewährleistet sein.
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Ausgehend
von diesem bekannten Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein Gehäuse,
insbesondere für
Heizungs-, Lüftungs-
oder Klimageräte
mit einem Dichtsystem bereit zu stellen, das schnell und kostengünstig montierbar
ist und die Herstellungs-, Montage- und betriebsbedingten Toleranzen
zuverlässig
ausgleicht.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Gehäuse
gemäß Anspruch
1 gelöst.
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Ein
wesentlicher Punkt der Erfindung besteht also darin, ein Gehäuse, insbesondere
für Heizungs-, Lüftungs-
oder Klimageräte
vorzusehen, das einen aus Profilen hergestellten Rahmen aufweist,
an dem mehrere Wandpaneele befestigt sind, die eine Deckenwand,
eine Bodenwand, sowie Seitenwände und
gegebenenfalls eine (Revisions-) Tür definieren. Zwischen den
Rahmenprofilen und den Wandpaneelen und/oder der Tür sind Profildichtungen,
insbesondere Hohlprofildichtungen mit angeformten, insbesondere
angespritzten Dichtlippen angeordnet.
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Die
Erfindung hat den Vorteil, dass unabhängig von Herstellungs-, Montage
und betriebsbedingten Toleranzen die maßgeblichen technischen Anforderungen
bezüglich
Hygiene und insbesondere bezüglich
der Dichtigkeit in Verbindung mit einem robusten und stabilen Gehäuse gewährleistet
werden.
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Weitere
Verbesserungen der Erfindungen und konstruktive Details sind in
den Unteransprüchen
angegeben.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
weisen die Hohlprofildichtungen jeweils gerade Stege auf, die sich
jeweils senkrecht zur Paneelenfläche
erstrecken und Stütz-
und Abstandsfunktion zwischen Wandpaneele und Rahmenprofil aufweisen.
Durch die gerade angeordneten Stege wird eine gleichmäßige Kraftübertragung
erreicht und eine Verformung angrenzender Bleche vermieden. Dies
ist insbesondere im Bereich der Schraubenbefestigung der Wandpaneele
vorteilhaft.
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Zusätzlich oder
alternativ zu den geraden Stegen kann vorgesehen sein, dass die
Hohlprofildichtungen jeweils schräg angeordnete Stege aufweisen,
die sich unter einem Winkel, der größer oder kleiner als 90 ° ist, zur
Paneelenfläche,
insbesondere zu der die Tür
definierenden Wandpaneele, erstrecken. Mittels der schräg angeordneten
Stege wird bewirkt, dass die Dichtung zusätzlich verspreizt, wenn diese
mit einer Kraft, beispielsweise durch das Verschrauben der Verkleidungsplatten,
beaufschlagt wird.
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Ferner
kann ein weiterer Steg an einer Innenkante der Hohlprofildichtung
angeordnet sein, der über
die Außenkontur
der Hohlprofildichtung vorsteht und zur Lagefixierung von Einbauten,
insbesondere eines Verkleidungs-Innenbleches, dient. Dadurch wird
die Montage des Gehäuses
vereinfacht.
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Die
angespritzten Dichtlippen können
eine oder mehrer Hohllippen umfassen, wodurch eine verbesserte Wärme- und
Schallisolierung erreicht wird.
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Dabei
kann vorgesehen sein, dass die eine bzw. mehreren Hohllippen bereichsweise
in einer sich in Längsrichtung
der jeweiligen Hohlprofildichtung erstreckenden Ausnehmung angeordnet
sind. Auf diese Weise kann die Anordnung bzw. Ausbildung der einen
bzw. mehreren Hohllippen flexibel gestaltet werden, da die Ausnehmung
ausreichend Bauraum dafür
bietet.
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Zusätzlich kann
vorgesehen sein, dass an einer Innenkante der Hohlprofildichtung
eine zur Tür hin
angeformte Dichtlippe vorgesehen ist, wodurch zusätzlich Energieverluste
gesenkt werden können, die über das
Innenblech nach Außen
abgeleitet werden.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
ist vorgesehen, dass an einer Außenkante der Hohlprofildichtung
eine Dichtlippe angeformt ist, die sich zu einem der Türe zugeordneten
Rahmenprofil hin erstreckt, wobei ein freies Ende der Dichtlippe
verbreitert ist.
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Die
Hohlprofildichtungen können
als Verbindungselement für
zwei Rahmenprofile ausgebildet sein, wobei zwei Dichtlippen an der
jeweiligen Hohlprofildichtung angeformt sind, die ein Rahmenprofil jeweils
abschnittsweise überlappen.
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Zur
Verbesserung der Hygieneeigenschaften kann vorgesehen sein, dass
die Dichtungsoberflächen,
die klimatisierter Luft ausgesetzt sind, eine Keim abtötende bzw.
Keim abweisende antibakterielle Beschichtung aufweisen. Zur Verbesserung
der Isolierfunktion können
die Hohlprofildichtungen und/oder die Dichtlippen jeweils profiliert,
insbesondere durch Längsrillen
profiliert sein, wodurch die Wärmeleitung
gesenkt wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezug
auf die schematischen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen
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1 einen
Querschnitt durch eine Revisionstür eines Gehäuses nach einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
mit einem Hohlkammerdichtsystem;
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2 einen
Querschnitt durch eine Wandpaneele mit einer Hohlprofildichtung;
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3 einen
Querschnitt durch eine Wandpaneele im Bereich eines Verbindungssteges
mit einer Hohlprofildichtung; und
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4 einen
Querschnitt durch zwei angrenzende Rahmenprofile, die durch eine
Hohlprofildichtung miteinander verbunden sind.
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In 1 ist
im Querschnitt ein Dichtsystem dargestellt, wie es insbesondere
in Gehäusen
für Heizungs-,
Lüftungs-
oder Klimageräte
zum Einsatz kommt. Andere Einsatzgebiete, bei denen es auf eine gute
Dichtigkeit im Zusammenhang mit gasförmigen Medien ankommt, sind
möglich.
Der dargestellte Rahmen 12 des Gehäuses 10 ist aus Profilen 11 hergestellt,
an denen mehrere Wandpaneele 13 befestigt sind. Der Querschnitt
gemäß 1 zeigt
nur die eine Tür 13a,
insbesondere eine Revisionstür 13a definierende
Wandpaneele 13. Die die Deckenwand, die Bodenwand sowie
die Seitenwände
definierende Wandpaneele 13 können ähnlich aufgebaut sein. Ferner
ist in 1 dargestellt, dass zwischen den Rahmenprofilen 11 und
dem die Revisionstür 13a definierenden
Wandpaneel 13 eine Hohlprofildichtung 14 vorgesehen
ist, die angeformte bzw. angespritzte Dichtlippen 15 aufweist.
Die Hohlprofildichtung 15 weist mehrere Hohlkammern auf,
die durch Stege 16a, 16b begrenzt werden, die
sich in Längsrichtung der
jeweiligen Hohlprofildichtung 14 erstrecken. Die Stege 16a, 16b können gerade
und/oder schräg
angeordnet sein. Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 sind
die Stege 16a, 16b sowohl gerade als auch schräg angeordnet.
Bei den Ausführungsbeispielen
gemäß den 2 und 4 sind
die Stege 16a gerade angeordnet. Das Ausführungsbeispiel gemäß 3 kombiniert
Hohlprofildichtungen 14 jeweils mit geraden Stegen 16a und
mit schrägen
Stegen 16b.
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Konkret
sind bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 zwei
schräg
angeordnete Stege 16b in Gegenüberstellung angeordnet derart,
dass sich die Stege 16b unter einem Winkel, der ungleich
90 ° ist, zur
Paneelenfläche,
d.h. zur der die Tür 13a definierenden
Wandpa neele 13, erstrecken. Die beiden Stege 16b sind
dabei zum Rahmenprofil 11 hin auseinander laufend angeordnet,
so dass die beiden Stege 16b verspreizt werden, wenn die
Hohlprofildichtung 14 mit einer im Wesentlichen senkrecht
zur Wandpaneele 13 wirkenden Kraft beaufschlagt werden.
Diese Kraft kann beispielsweise beim Verschrauben der Verkleidungsplatten
der Wandpaneelen 13 aufgebracht werden. Durch dieses Verspreizen
der Dichtung wird eine Rückstellkraft
erzeugt, die die Dichtwirkung erhöht.
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Die
beiden schrägen
Stege 16b sind voneinander beabstandet und durch einen
Quersteg 16c miteinander verbunden. Seitlich von den beiden schrägen Stegen 16b sind,
ebenfalls in Längsrichtung
der Hohlprofildichtung 14 jeweils ein gerader Steg 16a vorgesehen,
der im Wesentlichen senkrecht zur Wandpaneele 13 sich erstreckt.
Die beiden schrägen
Stege 16b bilden zusammen mit den geraden Stegen 16a die
Seitenwände
jeweils einer Hohlkammer der Hohlprofildichtung 14. Auf
der Seite des Rahmenprofils 11 sowie auf der Seite des
Wandpaneels 13 sind die beiden Hohlkammern 19 durch
weitere Querstege (keine Bezugszeichen) begrenzt, die parallel zu
dem die beiden schrägen
Stege 16b verbindenden Quersteg 16c angeordnet
sind.
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Der
die beiden schrägen
Stege 16b verbindende Quersteg 16c ist sowohl
von dem Wandpaneel 13 als auch von dem Rahmenprofil 11 beabstandet,
so dass weitere Hohlkammern 19 einerseits zwischen dem
Quersteg 16 und dem Wandpaneel sowie andererseits zwischen
dem Quersteg 16 und dem Rahmenprofil 11 gebildet
werden.
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Die
beiden schrägen
Stege 16b sind nicht durchgängig schräg, d.h. nicht über den
gesamten Abstand zwischen dem Wandpaneel 13 und dem Rahmenprofil 11.
Vielmehr erstrecken sich die beiden schrägen Stege 16b zwischen
dem Rahmenprofil 11 und dem Quersteg 16c. Damit
ergibt sich für
die Querschnittsfläche
der zwischen dem Querschnitt 16 und dem Rahmenprofil 11 angeordneten
Hohlkammer eine Trapezform.
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Die
zwischen dem Quersteg 16c und dem Wandpaneel 13 angeordnete
Hohlkammer 19 ist seitlich durch zwei gerade, d.h. senkrecht
zum Wandpaneel 13 erstreckte Stege (kein Bezugszeichen)
begrenzt, so dass sich für
diese Hohlkammer 19 eine rechteckige Querschnittsform ergibt.
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Die
Hohlprofildichtung gemäß 1 setzt sich
also aus einer mittig angeordneten trapezförmigen Hohlkammer sowie einer
darüber
angeordneten im Querschnitt im Wesentlichen rechteckigen Hohlkammer 19 zusammen,
an die jeweils seitlich eine im Querschnitt mehreckige Hohlkammer 19 angrenzt, deren
innen angeordnete Seitenwinde zum größten Teil schräg verlaufen.
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Der
Vorteil dieser Ausbildung der Hohlkammer der Hohlprofildichtung 14 besteht
darin, dass die schrägen
Stege 16b bei Kraftbeaufschlagung verspreizen, wodurch
die Dichtwirkung erhöht
wird.
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Grundsätzlich ist
auch ein anderer Hohlkammeraufbau der Hohlprofildichtung 14 möglich, wobei für die Spreizwirkung
mindestens ein schräg
sich erstreckender Steg vorzusehen ist.
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Wie
in 1 weiter zu erkennen, sind die Hohlprofildichtungen 14 jeweils
mit Dichtlippen 15 versehen, die an den Hohlprofildichtungen 14 angeformt,
insbesondere angespritzt sind. Insbesondere für den Einsatz im Bereich der
Revisionstür 13a ist das
Dichtprofil mit zwei angespritzten Hohllippen 15a versehen,
die eine zuverlässige
Abdichtung bei hohem Unterdruck und Überdruck gewährleisten.
Die beiden Hohllippen 15a sind dabei in einer Ausnehmung 20 angeordnet,
die sich in Längsrichtung
der Hohlprofildichtung 14 erstreckt. Die Ausnehmung 20 entspricht
dem trapezförmigen
Hohlraum 19, der seitlich von den beiden schrägen Stege 16b begrenzt wird.
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Die
Hohllippen 15a sind im Querschnitt zahnförmig aufgebaut
und umfassen zwei spitzwinklig miteinander verbundene Lippenteile
(keine Bezugszeichen). Die beiden Hohllippen 15a sind dabei
leicht aufeinander zugeneigt, wodurch im montierten Zustand eine
verbesserte Dichtwirkung erzielt wird.
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Zusätzlich oder
alternativ zu den beiden Hohllippen 15a ist eine weitere
Dichtlippe 15b vorgesehen, die zur Revisionstüre 13a hin
angeformt ist. Dazu ist die weitere Dichtlippe 15b an einer
Innenkante 18a der Hohlprofildichtung 14 angeordnet
und erstreckt sich im Wesentlichen parallel zur Wandpaneele 13.
Die Dichtlippe 15b ist dabei leicht gekrümmt und
zwar zum Gehäuseinneren
hin. Das freie Ende der Dichtlippe 15b liegt an einem Innenblech 21 der
Revisionstüre 13a an.
Das Innenblech 21 ist im Querschnitt trapezförmig aufgebaut.
Die zur Revisionstür 13a hin
angeformte Dichtlippe 15b senkt zusätzlich die Energieverluste,
die über
das Innenblech 21 nach Außen abgeleitet werden. Diese
Dichtfunktionen sind daher im Innenbereich bzw. Innenblechbereich
angeordnet.
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Für die Abdichtung
bei wetterfesten Geräteausführungen
ist eine weitere Dichtlippe 15c vorgesehen, die im Außenbereich
der Revisionstüre 13a, d.h.
im Türspalt
zwischen einem Außenblech 22 zwischen
der Revisionstüre 13a und
dem Rahmenprofil 11 geführt
ist. Dazu ist die weitere Dichtlippe 15c an einer Außenkante 18b der
Hohlprofildichtung 14 angeformt und erstreckt sich zu dem
an die Türe 13a angrenzenden
Rahmenprofil 11 hin. Ferner ist in 1 zu erkennen,
dass ein freies Ende der Dichtlippe 15c verbreitert ist.
Bei geschlossener Türe 13a wird
diese weitere Dichtlippe 15c zusammen mit dem breiter gestalteten
Endbereich in den Spalt zwischen dem Außenblech 22 und dem
Rahmenprofil 11 gezogen und dort angepresst. Damit wird
eine regendichte Ausführung
erreicht und zugleich der zentrische Sitz der Revisionstüre 13a stabilisiert.
Durch diese Stützwirkung
wird der umlaufende Spalt zwischen Revisionstüre 13a und Rahmenprofil 11 vergleichmäßigt.
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Bei
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 weist
die Hohlprofildichtung 14 mehrere, insbesondere vier gerade
angeordnete Stege 16a auf, die eine zusätzliche Stütz- und Abstandsfunktion bringen.
Die geraden Stege 16a definieren drei im Querschnitt im Wesentlichen
rechtwinklige Hohlkammern 19, die nebeneinander angeordnet
sind. Dieses Dichtprofil ist im Bereich einer Schraubenbefestigung
vorgesehen und gewährleistet
eine gleichmäßige Kraftübertragung,
so dass eine Verformung des Verkleidungsaußenbleches 22 verhindert
wird. Dabei wird bei dem mittleren Hohlraum und bei dem innen angeordneten Hohlraum 19 die
außen
angeordnete Hohlkammerseite durch das Außenblech 22 begrenzt.
Bei der außen
angeordneten Hohlkammer 19 (in 2 rechte Hohlkammer)
wird eine der Hohlkammerseiten durch den Profilrahmen 11 begrenzt.
Dadurch entstehen zwischen dem Verkleidungsinnen- und Außenblech sowie
dem Rahmen gegeneinander dichte Hohlräume 19.
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Ferner
ist an einer Innenkante 18a der Hohlprofildichtung 14 ein
weiterer Steg 16c angeformt, der über die Außenkonturen der Hohlprofildichtung 14 vorsteht
und zur Lagefixierung von Einbauten, insbesondere des Verkleidungsinnenbleches 21 dient. Der
weitere Steg 16c kann auch als Dichtlippe aufgefasst werden,
die an der Hohlprofildichtung 14 angeformt ist. Da das
Verkleidungsinnenblech 21 nur durch Klemmwirkung fixiert
ist, verbessert der zusätzlich
angeformte Steg 16c die Lagefixierung des Innenbleches 21.
Dabei ist der zusätzliche
Steg 16c bzw. die zusätzliche
Dichtlippe leicht ins Gehäuseinnere
geneigt angeordnet (bezogen auf den geraden Steg 16a),
so dass das umgekantete freie Ende des Innenblechs 21 am
weiteren Steg 16c entlang in die Arretierposition geschoben
werden kann.
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Die
Hohlprofildichtung 14 gemäß 2 kann je
nach Anforderung in gleicher Art bei Verbindungsstegen eingesetzt
werden, die als Anschlag für
Revisionstüren 13a oder
Verkleidungsplatten dienen, wobei der Steg-Innenbereich in der Regel
mit einer zusätzlichen
Wärmeisolierung
ausgefüllt
wird. Der Verbindungssteg hat in 3 das Bezugszeichen 23.
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Das
in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel ist insbesondere
zur Verbindung mehrerer Geräte
bzw. Gerätegehäuse vorgesehen.
Bei dieser Dichtungsausführung
werden die Anforderungen an die Gehäuseverbindung erfüllt. Dabei
wird insbesondere der zur Verfügung
stehende Weg zur Wärmeleitung
vergrößert. Dazu
ist vorgesehen, dass die Hohlprofildichtung 14 als Verbindungselement 17 ausgebildet
ist, mit dessen Hilfe zwei angrenzende Rahmenprofile 11 miteinander
verbunden werden können.
Dabei sind zwei Dichtlippen 15d an der Hohlprofildichtung 14 angeformt,
die jeweils ein Rahmenprofil 11 zumindest abschnittsweise überlappen.
Die Hohlprofildichtung 14 ist wiederum als Mehrkammersystem
ausgeführt,
wobei vier im Wesentlichen im Querschnitt rechteckige Hohlkammern 19 vorgesehen
sind, von denen jeweils zwei gleich groß sind. An dem innen, d.h.
zum Gehäuseinneren
weisenden Ende der Hohlprofildichtung 14 ist ein T-förmiger Fortsatz 24 vorgesehen,
der die beiden Rahmenprofile 11 hintergreift und dadurch
fixiert.
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Da
das Dichtmaterial aus einem wärmeisolierenden
Werkstoff besteht, wird im Außenbereich die
Oberflächentemperatur
angeglichen. Damit werden die Wärme-
oder Kälteverluste
reduziert. Bei höheren
Anforderungen können
die Rahmenprofile zusätzlich
isoliert werden. Mit den außen
liegenden Dichtlippen 15d bzw. Dichtungsstegen kann die Farbgestaltung
und damit das Gerätedesign
mit einfachen Mitteln beeinflusst werden.
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Die
vorstehend beschriebenen Dichtsysteme eignen sich besonders gut
im Zusammenhang mit den als Doppelvierkantprofilen ausgeführten Rahmenprofilen 11.
Die Doppelvierkantprofile sind im Detail in der parallel eingereichten
Anmeldung „Gehäuse, insbesondere
für Heizungs-,
Lüftungs-
oder Klimageräte" der Anmelderin beschrieben.
Der Inhalt dieser Anmeldung wird vollumfänglich in diese Anmeldung mit
aufgenommen.
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Ferner
können
die mit klimatisierte Luft beaufschlagten Dichtungsoberflächen mit
Keim abtötender,
bzw. Keim abweisender, antibakterieller Beschichtung ausgestattet
sein, um höhere
Hygieneanforderungen zu erreichen.
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Durch
zusätzliche
Profilierungen, wie z.B. Längsrillen
im Dichtprofil, kann der Auflagebereich und damit die Wärmeleitung
reduziert werden.
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Zusammenfassend
bestehen die wesentlichen Systemvorteile der Erfindung darin:
- – Thermische
Trennung zwischen Innen und Außen
- – Zentrierfunktion
der Verkleidungsplatten
- – Stützfunktion
für definierte
Anpresskraft, bzw. Anzugsmoment
- – Einhaltung
eines vorgegebenen Abstandes
- – Definierte
Kombination von Hart- und Weichbereichen in einer Dichtung
- – Blechverformung
im Schraubenbereich (Dellenbildung) wird verringert
- – Achssymmetrische
Dichtlippen geeignet für Über- oder
Unterdruck im Gerät
- – Dichtfunktion
für wetterfeste
Geräteanforderung
- – Zusätzliches
Gerätedesign
im Bereich der Kubenverbindung
- – Zusätzliches
Gerätedesign
im Bereich der wetterfesten Spaltdichtung
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- 10
- Gehäuse
- 11
- Rahmenprofil
- 12
- Rahmen
- 13
- Wandpaneele
- 13a
- Türe
- 13b
- Türe
- 14
- Hohlprofildichtungen
- 15
- Dichtlippen
- 15a
- Hohllippe
- 15b
- Dichtlippe
- 15c
- Dichtlippe
- 15d
- Dichtlippe
- 16a
- gerade
angeordnete Stege
- 16b
- schräg angeordnete
Stege
- 16c
- Steg
- 17
- Verbindungselement
- 18a
- Innenkante
- 18b
- Außenkante
- 19
- Hohlkammern
- 20
- Ausnehmung
- 21
- Innenblech
- 22
- Außenblech
- 23
- Verbindungssteg
- 24
- Fortsatz