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DE202006011340U1 - Kieferimplantat bzw. Suprastruktur - Google Patents

Kieferimplantat bzw. Suprastruktur Download PDF

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DE202006011340U1
DE202006011340U1 DE200620011340 DE202006011340U DE202006011340U1 DE 202006011340 U1 DE202006011340 U1 DE 202006011340U1 DE 200620011340 DE200620011340 DE 200620011340 DE 202006011340 U DE202006011340 U DE 202006011340U DE 202006011340 U1 DE202006011340 U1 DE 202006011340U1
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Abstract

Kieferimplantat bzw. Suprastruktur mit künstlichen Zähnen zur Verbindung mit einem Kieferimplantat, bestehend aus künstlichen Zähnen, die in einer natürlich aussehenden Zahnfleischnachbildung integriert sind und über Implantatstifte bzw. über wenigstens einen Implantatstift im Kiefer des Patienten verankert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnfleischnachbildung aus wenigstens zwei unterschiedlichen Materialien aufgebaut ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gesamtkieferimplantat bzw. eine Suprastruktur mit künstlichen Zähnen zur Verbindung mit einem Kieferimplantat mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Um Patienten, die keine eigenen Zähne mehr haben, wieder ein natürliches Aussehen und ein entsprechendes Essgefühl zu vermittelt, werden immer häufiger Implantate verwendet, um Teil- oder auch Vollprothesen im Kiefer des Patienten fest zu verankern.
  • Vor allem im Bereich des Unterkiefers wird diese Art des Zahnersatzes bevorzugt, da die schmale Knochenspange des Unterkiefers einer Zahnprothese oft keinen sicheren Halt bietet. Heraus fallende oder beim Sprechen wackelnde Prothesen sind die äußerst unangenehme Folge. Auch das Essen bereitet oftmals Schwierigkeiten, da sich die Prothese beim Kauen vom Kiefer lösen kann.
  • Noch gravierender sind jedoch die medizinischen Folgen, da die auf der Schleimhaut aufliegende Prothese Knochenschwund verursachen kann. Eine Abhilfe hierfür schaffen Implantate.
  • Eine Möglichkeit zur Verankerung künstlicher Zähne in Form von Teil- oder Vollprothesen, Stegen, Kronen und Brücken wird in der DE 296 05 296 U1 beschrieben. Hierbei soll die Verwendung einer pfostenseitig umlaufenden, plan aufliegenden Abschlussplatte aus Metall gewährleisten, dass das Aufbauteil großflächig und mit möglichst gutem Halt auf dem Implantatpfosten aufsitzt.
  • Eine derartige Konstruktion ist jedoch relativ aufwändig zu fertigen und anzupassen und damit entsprechend teuer.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Kieferimplantat bzw. eine Suprastruktur mit künstlichen Zähnen zur Verbindung mit einem Kieferimplantat kostengünstig und Material sparend herzustellen, wobei ein möglichst natürliches Aussehen der Konstruktion gewährleistet sein soll.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, dem Träger mittels des Implantats bzw. der Suprastruktur ein natürliches Beißgefühl zu gewährleisten und ihm das Gefühl zu vermitteln, noch nicht auf künstliche Zähne angewiesen zu sein.
  • Diese Ziele der Erfindung werden mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Ein Kieferimplantat bzw. eine Suprastruktur mit künstlichen Zähnen zur Verbindung mit einem Kieferimplantat bzw. mit mehreren Kieferimplantaten gemäß vorliegender Erfindung wird beispielsweise von einem Zahntechniker hergestellt und anschließend über relativ wenige Implantatstifte im Kiefer des Patienten verankert. Im Gegensatz zu dem oben beschriebenen Stand der Technik kann somit Zeit, Arbeit und Material gespart werden, da nicht – wie dies bei herkömmlichen Techniken der Fall ist – mit sog. Primär- und Sekundärteilen gearbeitet werden muss.
  • Das erfindungsgemäße Kieferimplantat bzw. die erfindungsgemäße Suprastruktur besteht aus künstlichen Zähnen, die in eine natürlich aussehende Zahnfleischnachbildung eingebaut sind und die über Implantatstifte bzw. über wenigstens einen Implantatstift im Kiefer des Patienten verankert werden. Die Nachbildung des Zahnfleisches ist hierbei mindestens zweischichtig aufgebaut, wobei die verschiedenen Schichten aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
  • Die auf das Zahnfleisch des Patienten aufliegende Zahnfleischnachbildungsschicht besteht, wie in vielen herkömmlichen Kronen und Brücken, vorzugsweise aus gefärbter Keramik. Wahlweise kann diese Zahnfleischnachbildungsschicht jedoch auch aus einem Verbundmaterial mit mehr oder weniger hohem keramischem Anteil gebildet sein, bspw. aus einem Kunststoff mit mineralischem und/oder keramischem Füllmaterial.
  • Die den künstlichen Zahn umschließende, ebenfalls Zahnfleisch nachbildende obere Schicht besteht aus einem gefärbtem Kunststoff oder einem gefärbten Verbundmaterial. Bei dem Verbundmaterial kann es sich beispielsweise um ein lichthärtendes mikrogefülltes Polyglas oder auch um einen kaltpolymerisierenden Kunststoff auf Methylmetacrylatbasis handeln. Als besonders vorteilhaft haben sich Kunststoff- Verbundmaterialien herausgestellt, die zusätzlich transluzendente Eigenschaften aufweisen.
  • Die Verbindungsfläche zwischen der kiefernahen Keramikschicht und der oberen Kunststoff- oder Verbundmaterial-Schicht wird vorzugsweise als fließender Übergang in Form einer Hohlkehle gestaltet, so dass eine von außen kaum sichtbare Übergangslinie entsteht. Die obere möglichst tranzluzendente Schicht wird nach unten hin immer dünner, so dass die Farbe der meist etwas dunkleren Keramikschicht mehr und mehr durchscheint (sog. Cameläoneffekt). Damit ergibt sich eine natürlich aussehende nach unten hin dunkler werdende Färbung der Zahnfleischnachbildung. Die Verbindung zwischen den beiden genannten Schichten wird zweckmäßigerweise über eine Silan-Konditionierungsschicht o. dgl. hergestellt. Hierbei kann die zuerst hergestellte Keramikschicht mechanisch – bspw. durch Abstrahlen – oder mittels Ätztechnik behandelt werden. Zusätzlich wird die behandelte Keramikoberfläche chemisch mit Silan konditioniert. Der weitere Aufbau des Kunststoffs auf die konditionierten Stellen erfolgt anschließend.
  • Das Kieferimplantat kann bzw. die Kieferimplantate können alle Zähne des Unter- bzw. Oberkiefers umfassen. Ebenso sind auch Teilimplantate denkbar, bei denen nur ein Teil der schadhaften Zähne ersetzt wird, wobei gesunde Zähne noch erhalten werden.
  • Der Aufbau eines erfindungsgemäßen Kieferimplantats bzw. einer erfindungsgemäßen Suprastruktur besteht aus einer Prothese, die auf mindestens zwei im Kieferknochen verankerten Implantatstiften befestigt ist. Die Prothese besteht aus einem Kronen-Brückengerüst, der oben beschriebenen Zahnfleischnachbildung und den künstlichen Zähnen. Die Implantatstifte bestehen aus einem im Kieferknochen versenkten Teil und einem oberen Teil, an dem die Befestigung der Prothese erfolgt.
  • Die Befestigung der Prothese an den Implantatstiften bzw. an den Implantaten erfolgt mit Hilfe von Zement. Es ist allerdings auch eine Verschraubung an der Suprastruktur denkbar.
  • Zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Kieferimplantats werden die Implantatstifte im Kiefer des Patienten verankert. Die Herstellung der Prothese erfolgt schrittweise: zuerst wird das Kronen-Brückengerüst modelliert, bspw. durch einen Gießprozess. Auf dieses Kronen-Brückegerüst wird mittels einer individuell hergestellten Form die Zahnfleisch nachbildende Keramikschicht gebrannt. Nach der Keramikschicht werden die individuell angefertigten oder fertig konfektionierten künstlichen Zähne auf das Kronen-Brückengerüst aufgesetzt und die Keramikschicht auf die zuvor beschriebene Weise vorbehandelt und konditioniert. Anschließend wird die das Zahnfleisch nachbildende Schicht aus Verbundmaterial mit Hilfe einer Form gegossen. Dabei wird nach der Konditionierung die Keramik mit Kunststoff oder Polyglas ergänzt und zugleich die Zähne befestigt.
  • Die fertige Prothese wird anschließend mithilfe von Zement oder einem Klebstoff oder durch Verschrauben auf den im Patientenkiefer verankerten Implantatstiften befestigt. Die Zahnimplantate bestehen aus künstlichen Zahnwurzeln und sind in der Regel aus Titan oder Zirkonoxid gefertigt. Die Implantate werden in den Knochen gesetzt und eingeheilt. Erst danach kann die Prothese bzw. die Suprastruktur mit den Implantatstiften verbunden werden.
  • Wenn im vorliegenden Zusammenhang verschiedentlich von Implantaten, Implantatstiften, Prothesen oder Suprastrukturen die Rede ist, so ist damit Folgendes gemeint: an den im Kieferknochen verankerten bzw. eingeheilten Implantatstiften wird die teilweise auch als Gesamtimplantat bzw. als Prothese bezeichnete Suprastruktur verankert, verklebt oder verschraubt. Damit ist ein Teil- oder Gesamtkieferimplantat geschaffen, das dauerhaft im Mund des Patienten verbleibt und aufgrund des natürlichen Aussehens nicht mehr oder nur noch mit Mühe von natürlichen Zähnen unterschieden werden kann.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
  • 1 zeigt eine Unterkiefer-Brückenversorgung mittels eines erfindungsgemäßen Gesamtimplantats bzw. einer erfindungsgemäßen Suprastruktur,
  • 2 zeigt einen Schnitt durch einen Eckzahn in der Seitenansicht und
  • 3 zeigt ebenfalls einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsvariante eines Eckzahns in der Seitenansicht.
  • Eine mögliche Ausgestaltung eines Kieferimplantats bzw. einer Suprastruktur mit erfindungsgemäßer Gestaltung der das Zahnfleisch nachbildenden Komponente wird anhand der schematischen Perspektivdarstellung der 1 illustriert. Dabei zeigt die 1 eine beispielhafte Unterkiefer-Brückenversorgung 10. Die 2 und 3 zeigen den Aufbau eines Kieferimplantats im Bereich eines Eckzahns 20.
  • Das Implantat ist aus folgenden Komponenten aufgebaut: im Unterkieferknochen 38, der von Zahnfleisch 40 bedeckt ist, wird die Prothese über Implantatstifte 34 verankert. Die Implantatstiften 34 bestehen aus einem im Knochen befestigten Teil 36 und eine, oberen Teil, dem so genannten Implantataufbau 35, auf den das Zahngerüst 32 aufbaut, das wiederum die Grundlage für den individuell modellierten oder fertig konfektionierten Zahn 30 bildet. Unterhalb des Zahns 30 wird das Zahngerüst 32 von der Zahnfleischnachbildung ummantelt. Die Zahnfleischnachbildung besteht aus zwei Komponenten 44 und 42, die noch näher beschrieben werden.
  • Die im Unterkieferknochen 38 verankerten Implantatstifte 34 bestehen aus Metall; dabei kann es sich um ein Edelmetall wie z.B. Gold handeln. Zur Verringerung der Kosten können auch andere Metalle, beispielsweise Nichtedelmetalle wie Titan oder Metalllegierungen in Form von Edelstahl, Titan- oder Goldlegierungen verwendet werden. Üblicherweise besteht der untere Teil 36 des Implantatstiftes aus Titan.
  • Das auf die Implantatstifte 34 aufbauende Kronen-Brückengerüst 32 besteht ebenfalls aus einem Metall. Dabei kann es sich wiederum um eine Edel- oder auch Nichtedelmetall oder um eine Metalllegierung handeln.
  • Das Zahngerüst 32 wird an den Implantatstiften 34 mithilfe von Zement befestigt. Dabei entsteht der so genannte Zementspalt 33. Wahlweise kann das Zahngerüst auch an den Implantatstiften verschraubt werden.
  • Auf das Kronen-Brückengerüst 32 werden die individuell modellierten Zähne 30, die aus Keramik oder auch aus einem duroplastischen Kunststoff bzw. aus Polyglas hergestellt werden, aufgesetzt und mit diesem mit Hilfe von Kunststoff oder Polyglas fest verbunden. Zur Erhöhung der Härte der künstlichen Kunststoffzähne, kann der Kunststoff mit Keramikpulver versetzt werden.
  • Die Nachbildung des Zahnfleischs ist zweiteilig ausgebildet. Der auf das Zahnfleisch 40 aufsetzende Teil 42 besteht aus gefärbter Keramik. Der darüber liegende Teil 44 besteht entweder aus gefärbtem Kunststoff oder aus Verbundmaterial. Bei dem verwendeten Verbundmaterial handelt es sich beispielsweise um ein lichthärtendes mikrogefülltes Polyglas oder um einen kaltpolymerisierenden Kunststoff auf Methylmetacrylat-Basis.
  • Die Verbindungsschicht 43 zwischen der Keramikschicht 42 und der Kunststoffschicht 44 wird vorzugsweise auf geeignete Weise vorbehandelt bzw. konditioniert. Hierbei wird die Keramikschicht mechanisch und/oder chemisch behandelt, insbesondere durch mechanisches Strahlen mit geeignetem Strahlmaterial bzw. durch Behandeln mit Silan, so dass eine gut haftende und später nicht mehr sichtbare Verbindung zwischen den Materialien gewährleistet werden kann.
  • Bei dem verwendeten Kunststoff oder Kunststoff-Verbundmaterial kann es sich um einen zumindest teilweise transluzendenten Kunststoff handeln. Gemäß dem in 2 gezeigten Ausführungsbeispiel, setzt die Kunststoff- oder Verbundmaterial-Schicht 44 auf eine, relativ parallel zur Oberkante des Unterkieferknochens 38 verlaufende Abschlussschicht der Keramikkomponente 42 auf. Gemäß dem in 3 dargestellten Beispiel kann dieser Übergang auch durch eine schräge Schicht gebildet werden.
  • Der in 3 gezeigt schräge Übergang zwischen Verbundmaterial-Schicht 44 und Keramikkomponente 42 führt vor allem bei Verwendung eines transluzendenten Kunststoffs zu einem fließenden Übergang, bei dem der Verbindungsstelle 43 zwischen den beiden Schichten 42 und 44 kaum noch sichtbar ist.
  • Die Keramikschicht 42 macht ca. 33 bis 50% der Zahnfleischnachbildung aus, die restlichen 55 bis 67 % werden von der Kunststoff-, Verbundmaterial- bzw. Polyglas-Schicht 44 gebildet
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.

Claims (16)

  1. Kieferimplantat bzw. Suprastruktur mit künstlichen Zähnen zur Verbindung mit einem Kieferimplantat, bestehend aus künstlichen Zähnen, die in einer natürlich aussehenden Zahnfleischnachbildung integriert sind und über Implantatstifte bzw. über wenigstens einen Implantatstift im Kiefer des Patienten verankert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahnfleischnachbildung aus wenigstens zwei unterschiedlichen Materialien aufgebaut ist.
  2. Kieferimplantat gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die auf das Zahnfleisch (40) des Patienten aufliegende Zahnfleischnachbildungsschicht (42) aus gefärbter Keramik besteht.
  3. Kieferimplantat gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die künstlichen Zahnfleischpartien aus Keramik (42) mit dem natürlichen Zahnfleisch (40) des Patienten in Kontakt treten.
  4. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den künstlichen Zahn (30) umschließende, Zahnfleisch nachbildende Schicht (44) aus gefärbtem Kunststoff besteht.
  5. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die den künstlichen Zahn (30) umschließende, Zahnfleisch nachbildende Schicht (44) aus gefärbtem Verbundmaterial besteht.
  6. Kieferimplantat gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundmaterial ein lichthärtendes mikrogefülltes Polyglas ist.
  7. Kieferimplantat gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbundmaterial ein kaltpolymerisierender Kunststoff auf Methylmethacrylatbasis ist.
  8. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsstelle zwischen der Keramikschicht (42) und der Kunststoff- oder Verbundmaterial-Schicht (44) einen fließenden Über gang (43) in Form einer Hohlkehle bildet, so dass eine von außen kaum sichtbare Übergangslinie entsteht.
  9. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die dauerhafte Verbindungsstelle zwischen Keramik und Kunststoff bzw. Polyglas mechanisch durch Abstrahlen oder durch Ätztechnik behandelt und/oder chemisch mit Silan konditioniert ist.
  10. Kieferimplantat gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Aufbau auf die konditionierten Stellen mit kaltpolymerisierendem Kunststoff auf Methylmetacrylatbasis oder mit lichthärtendem mikrogefülltem Polyglas erfolgt.
  11. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alle Zähne des Kiefers durch künstliche Komponenten ersetzt sind.
  12. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nur ein Teil der Zähne des Kiefers durch künstliche Komponenten ersetzt ist.
  13. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Prothese bzw. eine Suprastruktur, bestehend aus Kronen-Brückengerüst (32), Zahnfleischnachbildung (42, 44) und künstlichen Zähnen (30) auf mindestens zwei im Kieferknochen verankerte Implantatstifte, bestehend aus einem im Kieferknochen (38) versenkten Teil (36) und einem aus dem Kieferknochen (38) heraus ragenden Teil (34), verankert ist.
  14. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Prothese bzw. die Suprastruktur mit Zement an den Implantatstiften (34, 36) befestigt ist.
  15. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Prothese bzw. die Suprastruktur mit den Implantatstiften (34, 36) verklebt und/oder verschraubt ist.
  16. Kieferimplantat gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die künstlichen Zähne mit zahnfleischfarbenem Kunststoff oder Polyglas einpolymerisiert sind.
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