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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gesamtkieferimplantat bzw. eine
Suprastruktur mit künstlichen
Zähnen
zur Verbindung mit einem Kieferimplantat mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
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Um
Patienten, die keine eigenen Zähne mehr
haben, wieder ein natürliches
Aussehen und ein entsprechendes Essgefühl zu vermittelt, werden immer
häufiger
Implantate verwendet, um Teil- oder auch Vollprothesen im Kiefer
des Patienten fest zu verankern.
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Vor
allem im Bereich des Unterkiefers wird diese Art des Zahnersatzes
bevorzugt, da die schmale Knochenspange des Unterkiefers einer Zahnprothese
oft keinen sicheren Halt bietet. Heraus fallende oder beim Sprechen
wackelnde Prothesen sind die äußerst unangenehme
Folge. Auch das Essen bereitet oftmals Schwierigkeiten, da sich
die Prothese beim Kauen vom Kiefer lösen kann.
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Noch
gravierender sind jedoch die medizinischen Folgen, da die auf der
Schleimhaut aufliegende Prothese Knochenschwund verursachen kann. Eine
Abhilfe hierfür
schaffen Implantate.
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Eine
Möglichkeit
zur Verankerung künstlicher
Zähne in
Form von Teil- oder Vollprothesen, Stegen, Kronen und Brücken wird
in der
DE 296 05 296 U1 beschrieben.
Hierbei soll die Verwendung einer pfostenseitig umlaufenden, plan
aufliegenden Abschlussplatte aus Metall gewährleisten, dass das Aufbauteil
großflächig und
mit möglichst
gutem Halt auf dem Implantatpfosten aufsitzt.
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Eine
derartige Konstruktion ist jedoch relativ aufwändig zu fertigen und anzupassen
und damit entsprechend teuer.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Kieferimplantat
bzw. eine Suprastruktur mit künstlichen
Zähnen
zur Verbindung mit einem Kieferimplantat kostengünstig und Material sparend
herzustellen, wobei ein möglichst
natürliches
Aussehen der Konstruktion gewährleistet
sein soll.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, dem Träger mittels
des Implantats bzw. der Suprastruktur ein natürliches Beißgefühl zu gewährleisten und ihm das Gefühl zu vermitteln,
noch nicht auf künstliche
Zähne angewiesen
zu sein.
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Diese
Ziele der Erfindung werden mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs
erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Ein
Kieferimplantat bzw. eine Suprastruktur mit künstlichen Zähnen zur Verbindung mit einem Kieferimplantat
bzw. mit mehreren Kieferimplantaten gemäß vorliegender Erfindung wird
beispielsweise von einem Zahntechniker hergestellt und anschließend über relativ
wenige Implantatstifte im Kiefer des Patienten verankert. Im Gegensatz
zu dem oben beschriebenen Stand der Technik kann somit Zeit, Arbeit
und Material gespart werden, da nicht – wie dies bei herkömmlichen
Techniken der Fall ist – mit
sog. Primär-
und Sekundärteilen
gearbeitet werden muss.
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Das
erfindungsgemäße Kieferimplantat
bzw. die erfindungsgemäße Suprastruktur
besteht aus künstlichen
Zähnen,
die in eine natürlich
aussehende Zahnfleischnachbildung eingebaut sind und die über Implantatstifte
bzw. über
wenigstens einen Implantatstift im Kiefer des Patienten verankert
werden. Die Nachbildung des Zahnfleisches ist hierbei mindestens
zweischichtig aufgebaut, wobei die verschiedenen Schichten aus unterschiedlichen
Materialien bestehen.
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Die
auf das Zahnfleisch des Patienten aufliegende Zahnfleischnachbildungsschicht
besteht, wie in vielen herkömmlichen
Kronen und Brücken,
vorzugsweise aus gefärbter
Keramik. Wahlweise kann diese Zahnfleischnachbildungsschicht jedoch
auch aus einem Verbundmaterial mit mehr oder weniger hohem keramischem
Anteil gebildet sein, bspw. aus einem Kunststoff mit mineralischem
und/oder keramischem Füllmaterial.
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Die
den künstlichen
Zahn umschließende, ebenfalls
Zahnfleisch nachbildende obere Schicht besteht aus einem gefärbtem Kunststoff
oder einem gefärbten
Verbundmaterial. Bei dem Verbundmaterial kann es sich beispielsweise
um ein lichthärtendes mikrogefülltes Polyglas
oder auch um einen kaltpolymerisierenden Kunststoff auf Methylmetacrylatbasis handeln.
Als besonders vorteilhaft haben sich Kunststoff- Verbundmaterialien herausgestellt, die
zusätzlich
transluzendente Eigenschaften aufweisen.
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Die
Verbindungsfläche
zwischen der kiefernahen Keramikschicht und der oberen Kunststoff- oder
Verbundmaterial-Schicht wird vorzugsweise als fließender Übergang
in Form einer Hohlkehle gestaltet, so dass eine von außen kaum
sichtbare Übergangslinie
entsteht. Die obere möglichst
tranzluzendente Schicht wird nach unten hin immer dünner, so dass
die Farbe der meist etwas dunkleren Keramikschicht mehr und mehr
durchscheint (sog. Cameläoneffekt).
Damit ergibt sich eine natürlich
aussehende nach unten hin dunkler werdende Färbung der Zahnfleischnachbildung.
Die Verbindung zwischen den beiden genannten Schichten wird zweckmäßigerweise über eine
Silan-Konditionierungsschicht o. dgl. hergestellt. Hierbei kann
die zuerst hergestellte Keramikschicht mechanisch – bspw.
durch Abstrahlen – oder
mittels Ätztechnik
behandelt werden. Zusätzlich
wird die behandelte Keramikoberfläche chemisch mit Silan konditioniert.
Der weitere Aufbau des Kunststoffs auf die konditionierten Stellen
erfolgt anschließend.
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Das
Kieferimplantat kann bzw. die Kieferimplantate können alle Zähne des Unter- bzw. Oberkiefers
umfassen. Ebenso sind auch Teilimplantate denkbar, bei denen nur
ein Teil der schadhaften Zähne
ersetzt wird, wobei gesunde Zähne
noch erhalten werden.
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Der
Aufbau eines erfindungsgemäßen Kieferimplantats
bzw. einer erfindungsgemäßen Suprastruktur
besteht aus einer Prothese, die auf mindestens zwei im Kieferknochen
verankerten Implantatstiften befestigt ist. Die Prothese besteht
aus einem Kronen-Brückengerüst, der
oben beschriebenen Zahnfleischnachbildung und den künstlichen Zähnen. Die
Implantatstifte bestehen aus einem im Kieferknochen versenkten Teil
und einem oberen Teil, an dem die Befestigung der Prothese erfolgt.
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Die
Befestigung der Prothese an den Implantatstiften bzw. an den Implantaten
erfolgt mit Hilfe von Zement. Es ist allerdings auch eine Verschraubung an
der Suprastruktur denkbar.
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Zur
Herstellung eines erfindungsgemäßen Kieferimplantats
werden die Implantatstifte im Kiefer des Patienten verankert. Die
Herstellung der Prothese erfolgt schrittweise: zuerst wird das Kronen-Brückengerüst modelliert,
bspw. durch einen Gießprozess.
Auf dieses Kronen-Brückegerüst wird
mittels einer individuell hergestellten Form die Zahnfleisch nachbildende
Keramikschicht gebrannt. Nach der Keramikschicht werden die individuell
angefertigten oder fertig konfektionierten künstlichen Zähne auf das Kronen-Brückengerüst aufgesetzt
und die Keramikschicht auf die zuvor beschriebene Weise vorbehandelt
und konditioniert. Anschließend
wird die das Zahnfleisch nachbildende Schicht aus Verbundmaterial
mit Hilfe einer Form gegossen. Dabei wird nach der Konditionierung
die Keramik mit Kunststoff oder Polyglas ergänzt und zugleich die Zähne befestigt.
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Die
fertige Prothese wird anschließend
mithilfe von Zement oder einem Klebstoff oder durch Verschrauben
auf den im Patientenkiefer verankerten Implantatstiften befestigt.
Die Zahnimplantate bestehen aus künstlichen Zahnwurzeln und sind
in der Regel aus Titan oder Zirkonoxid gefertigt. Die Implantate
werden in den Knochen gesetzt und eingeheilt. Erst danach kann die
Prothese bzw. die Suprastruktur mit den Implantatstiften verbunden
werden.
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Wenn
im vorliegenden Zusammenhang verschiedentlich von Implantaten, Implantatstiften,
Prothesen oder Suprastrukturen die Rede ist, so ist damit Folgendes
gemeint: an den im Kieferknochen verankerten bzw. eingeheilten Implantatstiften
wird die teilweise auch als Gesamtimplantat bzw. als Prothese bezeichnete
Suprastruktur verankert, verklebt oder verschraubt. Damit ist ein
Teil- oder Gesamtkieferimplantat geschaffen, das dauerhaft im Mund
des Patienten verbleibt und aufgrund des natürlichen Aussehens nicht mehr
oder nur noch mit Mühe
von natürlichen
Zähnen
unterschieden werden kann.
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Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und
auf die beigefügten Zeichnungen
Bezug nimmt. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche
Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
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1 zeigt
eine Unterkiefer-Brückenversorgung
mittels eines erfindungsgemäßen Gesamtimplantats
bzw. einer erfindungsgemäßen Suprastruktur,
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2 zeigt
einen Schnitt durch einen Eckzahn in der Seitenansicht und
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3 zeigt
ebenfalls einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsvariante eines Eckzahns
in der Seitenansicht.
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Eine
mögliche
Ausgestaltung eines Kieferimplantats bzw. einer Suprastruktur mit
erfindungsgemäßer Gestaltung
der das Zahnfleisch nachbildenden Komponente wird anhand der schematischen Perspektivdarstellung
der 1 illustriert. Dabei zeigt die 1 eine
beispielhafte Unterkiefer-Brückenversorgung 10.
Die 2 und 3 zeigen den Aufbau eines Kieferimplantats
im Bereich eines Eckzahns 20.
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Das
Implantat ist aus folgenden Komponenten aufgebaut: im Unterkieferknochen 38,
der von Zahnfleisch 40 bedeckt ist, wird die Prothese über Implantatstifte 34 verankert.
Die Implantatstiften 34 bestehen aus einem im Knochen befestigten
Teil 36 und eine, oberen Teil, dem so genannten Implantataufbau 35,
auf den das Zahngerüst 32 aufbaut,
das wiederum die Grundlage für
den individuell modellierten oder fertig konfektionierten Zahn 30 bildet.
Unterhalb des Zahns 30 wird das Zahngerüst 32 von der Zahnfleischnachbildung
ummantelt. Die Zahnfleischnachbildung besteht aus zwei Komponenten 44 und 42,
die noch näher
beschrieben werden.
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Die
im Unterkieferknochen 38 verankerten Implantatstifte 34 bestehen
aus Metall; dabei kann es sich um ein Edelmetall wie z.B. Gold handeln.
Zur Verringerung der Kosten können
auch andere Metalle, beispielsweise Nichtedelmetalle wie Titan oder Metalllegierungen
in Form von Edelstahl, Titan- oder Goldlegierungen verwendet werden. Üblicherweise besteht
der untere Teil 36 des Implantatstiftes aus Titan.
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Das
auf die Implantatstifte 34 aufbauende Kronen-Brückengerüst 32 besteht
ebenfalls aus einem Metall. Dabei kann es sich wiederum um eine Edel-
oder auch Nichtedelmetall oder um eine Metalllegierung handeln.
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Das
Zahngerüst 32 wird
an den Implantatstiften 34 mithilfe von Zement befestigt.
Dabei entsteht der so genannte Zementspalt 33. Wahlweise
kann das Zahngerüst
auch an den Implantatstiften verschraubt werden.
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Auf
das Kronen-Brückengerüst 32 werden die
individuell modellierten Zähne 30,
die aus Keramik oder auch aus einem duroplastischen Kunststoff bzw.
aus Polyglas hergestellt werden, aufgesetzt und mit diesem mit Hilfe
von Kunststoff oder Polyglas fest verbunden. Zur Erhöhung der
Härte der
künstlichen Kunststoffzähne, kann
der Kunststoff mit Keramikpulver versetzt werden.
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Die
Nachbildung des Zahnfleischs ist zweiteilig ausgebildet. Der auf
das Zahnfleisch 40 aufsetzende Teil 42 besteht
aus gefärbter
Keramik. Der darüber
liegende Teil 44 besteht entweder aus gefärbtem Kunststoff
oder aus Verbundmaterial. Bei dem verwendeten Verbundmaterial handelt
es sich beispielsweise um ein lichthärtendes mikrogefülltes Polyglas
oder um einen kaltpolymerisierenden Kunststoff auf Methylmetacrylat-Basis.
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Die
Verbindungsschicht 43 zwischen der Keramikschicht 42 und
der Kunststoffschicht 44 wird vorzugsweise auf geeignete
Weise vorbehandelt bzw. konditioniert. Hierbei wird die Keramikschicht mechanisch
und/oder chemisch behandelt, insbesondere durch mechanisches Strahlen
mit geeignetem Strahlmaterial bzw. durch Behandeln mit Silan, so
dass eine gut haftende und später
nicht mehr sichtbare Verbindung zwischen den Materialien gewährleistet
werden kann.
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Bei
dem verwendeten Kunststoff oder Kunststoff-Verbundmaterial kann
es sich um einen zumindest teilweise transluzendenten Kunststoff
handeln. Gemäß dem in 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel,
setzt die Kunststoff- oder Verbundmaterial-Schicht 44 auf eine, relativ
parallel zur Oberkante des Unterkieferknochens 38 verlaufende
Abschlussschicht der Keramikkomponente 42 auf. Gemäß dem in 3 dargestellten
Beispiel kann dieser Übergang auch
durch eine schräge
Schicht gebildet werden.
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Der
in 3 gezeigt schräge Übergang
zwischen Verbundmaterial-Schicht 44 und Keramikkomponente 42 führt vor
allem bei Verwendung eines transluzendenten Kunststoffs zu einem
fließenden Übergang,
bei dem der Verbindungsstelle 43 zwischen den beiden Schichten 42 und 44 kaum
noch sichtbar ist.
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Die
Keramikschicht 42 macht ca. 33 bis 50% der Zahnfleischnachbildung
aus, die restlichen 55 bis 67 % werden von der Kunststoff-, Verbundmaterial- bzw.
Polyglas-Schicht 44 gebildet
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr
ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von
dem erfindungsgemäßen Gedanken
Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.