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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren von Gegenständen, insbesondere von
Behältern
zum Aufnehmen von Nahrungsmitteln, umfassend zumindest ein Förderband,
das mit quer zur Förderrichtung
verschiebbaren Auflageelementen belegt ist, auf denen die Gegenstände aufstehen, wobei
das Förderband
aus parallel zueinander liegenden Profilstäben ausgebildet ist.
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Förderbänder haben
sich als effiziente Möglichkeit
zum Transportieren einer Vielzahl von Gegenständen herausgestellt. Dabei
können
Förderbänder bereits
Verteilungsaufgaben übernehmen. Transportvorrichtungen
mit Verteilungsaufgaben werden regelmäßig in Bearbeitungslinien eingebaut, bei
denen Gegenstände
aus einer einreihigen Anordnung in eine zwei- oder mehrreihige Anordnung überführt werden
müssen
oder aus einer mehrreihigen Anordnung wieder in eine Anordnung mit
weniger Reihen zu bringen sind.
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Diesem
Sortieren dienen die Auflageelemente. Auf diesen stehen die Gegenstände auf,
ein Verschieben der Auflageelemente bewirkt dann auch ein Verschieben
der aufstehenden Gegenstände.
Die Auflageelemente sind Teil des Förderbandes, sie liegen auf
dem Förderband
auf. Das Förderband
ist dabei aus parallel zueinander liegenden Profilstäben ausgebildet,
auf welchen die Auflageelemente verschieblich geführt sind.
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Insbesondere
bei einem Vorsehen von mehreren Reihen für die Gegenstände sind
die Profilstäbe
mit einer größeren Länge auszubilden,
um ein entsprechend breites Förderband
zu ermöglichen.
Werden bei einem entsprechend breiten Förderband im Querschnitt kreisrunde
Profilstäbe
eingesetzt, so droht ein Durchbiegen dieser Profilstäbe aufgrund der
aufliegenden Lasten. Diesem Durchbiegen wurde bereits dadurch begegnet,
daß mehrere
Profilstäbe
durch halboffene umgebogene Blechstreifen miteinander verbunden
wurden. Eine derartige Ausbildung ist aus der
US 3987888 bekannt. Eine Erhöhung der
Stabilität
ist erreicht, jedoch hat diese offene Ausbildung den Nachteil, daß in das
offene Profil überschwappende
Teile der Gegenstände
eintreten können.
Werden z. B. Behälter
mit flüssigen
Nahrungsmitteln transportiert, so kann nicht ausgeschlossen werden,
daß ein
Teil der Nahrungsmittel über
die Ränder
der Behälter
austritt. Diese fallen auf die Auflageelemente sowie die Profilstäbe und können insbesondere
im Bereich des Untertrums in nach innen offene Profilstäbe des Förderbandes
eintreten. Umfangreiche Reinigungsmaßnahmen sind die nachteilige
Folge.
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Dem
gegenüber
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Gattung aufzuzeigen, welche mechanisch stabil ausgebildet
ist und einfach zu reinigen ist.
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Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jeder
Profilstab einen ovalen Querschnitt hat, wobei die längere Ausdehnung
des Ovals in der Ebene des zugeordneten Trums des Förderbandes angeordnet
ist, und jeder Profilstab als geschlossenes Profil ausgebildet ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
liegt keine im Querschnitt kreisrunde Ausbildung der Profilstäbe des Förderbandes
vor. Diese haben vielmehr einen ovalen Querschnitt, so daß sie in
Bezug auf ihre Durchbiegung eine höhere Festigkeit aufweisen können. Dies
insbesondere deshalb, weil die längere Ausdehnung
des Ovals in der Ebene des zugeordneten Trums angeordnet ist, damit
die abgeflachten Flächen
auf der Außen-
und Innenseite des Förderbandes
angeordnet sind. Mit einem Profilstab der erfindungsgemäßen Vorrichtung
können
somit zumindest zwei übliche
Profilstäbe
ersetzt werden. Dabei liegt aber keine Umhüllung. der weiterhin vorhandenen Profilstäbe vor,
die erfindungsgemäßen ovalen
Profilstäbe
ersetzen andere Profilstäbe.
Die Bauteile des Förderbandes
sind geschlossen ausgebildet und somit unempfindlich gegen austretende
Bestandteile der zu fördernden
Gegenstände.
Eine Reinigung des Förderbandes
erfolgt nur an dessen Oberfläche
und ist dadurch erleichtert.
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Nach
einer ersten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß jeder
Profilstab mit seinen freien Enden jeweils mit einem strangförmigen Fördermittel
in Wirkverbindung steht. Über
strangförmige
Fördermittel,
z. B. Ketten, werden die Kräfte
zur Bewegung der Profilstäbe
auf dieselben übertragen. Die
Profilstäbe
liegen quer zur Förderungsrichtung, die
Ketten oder anderen strangförmigen
Fördermittel sind
daher an den Seitenrändern
des Förderbandes angeordnet.
Jedes freie Ende des Profilstabes kann dabei an einem Glied der
Kette angeschlagen sein, auch dies führt zu einer kompakten geschlossenen Bauweise.
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Die
Ketten sind vorzugsweise über
Umlenkrollen geführt,
wobei die Umlenkrollen in einem Gestell gehalten sind. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist damit als separate Vorrichtung ausbildbar, sie kann in eine
Produktionslinie eingefügt
werden. Eine nichtseparate Ausbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist gleichfalls möglich,
indem das Förderband
mit den Auflageelementen in einen Abschnitt einer Gesamtvorrichtung
integriert wird.
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Nach
einer nächsten
Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß in einem räumlichen
Bereich unterhalb des Obertrums des Förderbandes eine Einrichtung
zum Verschieben der Auflageelemente entlang der Profilstäbe angeordnet
ist. Zwischen dem Obertrum und dem Untertrum des Förderbandes
ist ein Bauraum ausgebildet, der zur Anordnung einer Einrichtung
zum Verschieben der Auflageelemente ausgenutzt wird. Diese Einrichtung
wirkt auf die auf den Profilstäben
angeordneten Auflagenelemente ein, damit diese in verschiedene Positionen verschoben
werden können.
Es ist z. B. ein Verteilen der Auflageelemente in zwei voneinander
verschiedene Positionen ermöglicht,
wodurch eine einreihige Anordnung von Gegenständen in eine zweireihige Anordnung
der Gegenstände überführt wird.
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Die
Einrichtung zum Verschieben weist vorzugsweise zumindest ein Anlageelement
auf, an welches sich zwischen den Profilstäben vorstehende Bauteile der
Auflageelemente während
des Betriebes der Förderbandes
anlegen können,
dabei ist das Anlageelement in voneinander verschiedene Lagen verbringbar.
Die Auflageelemente liegen auf den Profilstäben auf. Vorzugsweise ist dabei
ein Auflageelement auf zwei einander benachbarte Profilstäbe aufgelegt
und ein Abschnitt des Profilelementes erstreckt sich zwischen den
Profilstäben
hindurch in den Zwischenraum zwischen Obertrum und Untertrum. An
diesem Abschnitt greift das vorgesehene Anlageelement an, durch
eine Verlagerung des Anlageelementes in voneinander verschiedene
Lagen wird das vorstehende Bauteil des Auflageelementes mitgenommen
und dadurch das Auflageelement insgesamt in eine bestimmte Lage
gezwungen. Das Anlageelement ist dabei vorzugsweise als Profilpaar ausgebildet,
d. h., als zwei in einer Ebene parallel zueinander liegende Profile.
Zwischen diesen Profilen ist ein Führungsweg bzw. Führungskanal
für die
von den Auflageelementen vorstehenden Vorsprünge ausgebildet. Ein Vorsprung wird
also zwischen beiden Profilen aufgenommen und wie durch eine Gasse
durch den Führungskanal
geführt.
Der Führungskanal
kann in verschiedene räumliche
Bereiche führen,
indem das Anlageelement in die verschiedenen Lagen verbringbar ist.
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Eine
konstruktive Umsetzung zum Verbringen der Anlageelemente in die
voneinander verschiedenen Lagen ist dadurch gekennzeichnet, daß das Profilpaar
mit jeweils einem Ende der Profile an einem Block schwenkbar angelenkt
ist, wobei der Block beweglich gelagert ist und pneumatisch beaufschlagt
ist. Aufgrund der pneumatischen Beaufschlagung ist der Block lageveränderlich.
Er kann in voneinander verschiedene Bewegungslagen geführt werden.
An diesem Block schwenkbar angelenkte Profile folgen der Bewegung
des Blockes und werden dabei in verschiedene Gradstellungen verbracht.
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Um
die Vorsprünge
der Auflageelemente vor dem Anlageelement bzw. nach dem Anlageelement führen zu
können,
sieht eine Weiterbildung der Erfindung Führungseinrichtungen vor. Diese
Führungseinrichtungen
sind vorzugsweise als Profilstangen ausgebildet, an welche sich
die Vorsprünge
anlegen können.
Bei einem Weitertransport des Förderbandes
wird dann der Vorsprung entlang der Führungseinrichtung geführt und
kann auf diese Weise zum Anlageelement geführt werden. Die Führungseinrichtungen
vor dem Anlageelement führen
zu diesem. Die Führungseinrichtungen
hinter dem Anlageelement führen
beispielsweise in zwei voneinander verschiedener räumliche
Bereiche.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung, aus dem sich weitere erfinderische Merkmale ergeben, ist
in der Zeichnung dargestellt. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer Vorrichtung zum Transportieren von
Gegenständen,
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2 eine
Draufsicht der Vorrichtung gemäß 1,
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3 eine
Schnittansicht der Vorrichtung entlang der Schnittlinie III-III
in 2 und
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4 eine
Teildraufsicht der Vorrichtung gemäß 1 bis 3.
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Die
Vorrichtung in 1 weist einen tischartigen Aufbau
mit einem Gestell 1 mit Gestellbeinen 2 sowie
einem Förderband 3 auf,
das in der Tischebene angeordnet ist. Das Förderband 3 ist aus
ovalen Profilstäben 4 zusammengesetzt,
deren freie Enden in umlaufenden Ketten gehalten sind, die durch
Gehäuse 5 abgedeckt
sind. Unterhalb des Förderbandes 3 wird
von dem Gestellt ein Schrank 6 gehalten, in dem Bauteile
der Steuerungselektronik angeordnet sind.
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Die
Profilstäbe 4 sind
auf ihrer Außenseite mit
Auflageelementen 7 belegt. Die Länge der Auflageelemente 7 ist
dabei kürzer
als die Länge
der Profilstäbe 4.
Ein Verschieben der Auflageelemente 7 auf den Profilstäben 4 ist
dadurch ermöglicht.
In 1 sowie in 2 sind voneinander
verschiedene Lagepositionen der Auflageelemente 7 dargestellt.
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Die
Auflageelemente 7 sind auch in 3 zu erkennen.
Dort wird deutlich, daß ein
Auflageelement 7 auf jeweils zwei einander benachbarte
Profilstäbe 4 aufgelegt
ist. Weiterhin ist erkennbar, daß von den Auflageelementen 7 in
den Zwischenraum zwischen beiden Trums des Förderbandes 3 Vorsprünge 8 vorstehen.
Diese Vorsprünge 8 sind
von einer Einrichtung zum Verschieben der Auflageelemente 7 erfaßbar.
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Diese
Einrichtung ist in 4 gezeigt. Sie umfaßt ein Anlageelement 9,
das durch zwei Profile 10 ausgebildet ist. Beide Profile 10 bilden
ein Profilpaar, das zwischen sich einen Führungskanal 11 einschließt. Durch
diesen Führungskanal 11 treten
die Vorsprünge 8 der
Auflageelemente 7 hindurch, dabei werden die Vorsprünge 8 und
Auflageelemente 7 abgelenkt.
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Die
Profile 10 können
verschiedene Winkellagen einnehmen. Sie sind dabei an einem Block 12 schwenkbar
angelenkt, wobei dieser Block 12 zwischen Federn 13 pneumatisch
beaufschlagt ist.
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In
Bereichen außerhalb
des Anlageelementes 9 werden die Vorsprünge 8 und Auflageelemente 7 mit
Führungseinrichtungen 14 geführt. Diese
Führung
verläuft
zum Anlageelement 9 hin und von Anlageelement 9 in
zwei voneinander verschiedene räumliche
Bereiche fort. Mit dem Anlageelement 9 erfolgt die Zuführung der
Auflageelemente 7 in den einen oder anderen Bereich in
Bezug auf die nach dem Anlageelement 9 angeordneten Führungseinrichtungen 14.
Das Anlageelement 9 hat damit die Funktion einer Weiche
für die
Auflageelemente 7.