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Die
Erfindung betrifft einen Träger
und einen Zuschnitt nach den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und
23.
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Gefüllte und
geschlossene Getränkedosen werden
an ihrem oberen Rand, der in der Regel auf Grund einer Bördelung
wulstförmig
ausgebildet ist, häufig
mit einer Schutzabdeckung versehen. Diese besteht entweder aus einer
auf den Dosenrand aufsetzbaren Schutzkappe aus Kunststoff od. dgl.
(
DE 197 04 148 A1 )
oder aus einer dünnen,
geprägten Aluminiumfolie,
die durch Kleben oder auch bloßes Anschmiegen
am oberen Dosenteil befestigt wird (
EP 1 135 304 B1 ). Zweck dieser Schutzabdeckungen
ist es, die Dosen mit einem Hygieneschutz gegenüber Verunreinigungen zu versehen,
der erst unmittelbar vor dem Öffnen
der Dose abgenommen wird. Da die in den Dosen befindlichen Getränke meistens
unmittelbar aus der Dose verzehrt werden und dazu der Dosenrand
mit dem Mund berührt
wird, ist durch die Schutzabdeckung eine wesentlich hygienischere
Entnahme des Doseninhalts als beim Fehlen einer solchen Schutzabdeckung
sichergestellt.
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Den
bekannten Schutzabdeckungen ist gemeinsam, dass sie nach dem Füllen der
Dosen einzeln auf diese aufgebracht und vor dem Gebrauch der Dosen
wieder einzeln von diesen entfernt und entsorgt werden müssen. Die
Anwendung von Kunststoff kappen verändert außerdem das Erscheinungsbild
der Dosen und verhindert deren Verpackung in sogenannten Dosenträgern (z.
B.
EP 1 340 691 A1 ). Dagegen
ergibt sich bei der Anwendung von geprägten Aluminiumfolien das Problem,
dass diese mit aufwendigen Prägevorrichtungen
vorbereitet und dann mit ebenfalls aufwendigen Etikettier- und Klebstoff-Auftragsgeräten mit
den oberen Dosenrändern verbunden
werden müssen.
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Ausgehend
davon besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Schutzabdeckung
für Dosen
zu schaffen, die mit vergleichsweise einfachen Mitteln hergestellt
und an den Dosen befestigt werden kann und einfacher in der Handhabung
beim Gebrauch der Dosen ist.
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Die
Erfindung geht zur Lösung
dieser Aufgabe von einem Träger
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. von einem Zuschnitt nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 22 aus und besteht in den kennzeichnenden
Merkmalen der Ansprüche
1 und 23.
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Erfindungsgemäß wird die
Schutzabdeckung zunächst
am Dosenträger
bzw. an dem zu dessen Herstellung bestimmten Zuschnitt angebracht.
Dadurch werden insbesondere fünf
Vorteile erzielt. Zunächst
können
die Träger
bzw. Zuschnitte mittels vergleichsweise einfacher und preisgünstiger
Verfahren mit der Schutzschicht versehen werden. Weiter erfolgt
die Verbindung der Schutzschicht mit den Dosenrändern beim Einlegen der Dosen
in die Dosenträger.
Dadurch es ist möglich,
alle in einen Dosenträger
passenden Dosen in einem gemeinsamen Verfahrensschritt an der Schutzschicht
zu befestigen. Vorteilhaft ist drittens, dass die Dosen bei ihrer
Entnahme aus dem Dosenträger
automatisch auch von der Schutzschicht befreit werden, da diese
aufgrund der Vermeidung von Faserabriss trotz ihrer Anbringung am
Kraftkarton zumindest zum größten Teil
am Träger
haften bleibt. Aus diesem Grund ergibt sich viertens kein spezielles
Entsorgungsproblem, wie dies bei Anwendung von Schutzkappen oder
Aluminiumfolien der Fall ist, da nur der Dosenträger insgesamt nach seiner Entleerung
entsorgt werden muss. Vorteilhaft ist schließlich fünftens auch, dass nach der
Entnahme einer Dose aus dem Dosenträger ein gut sichtbarer Abdruck
an der An lagefläche
des Dosenträgers
zurückbleibt,
der den sogenannten Erstentnahme-Nachweis ermöglicht.
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Weitere
vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit bevorzugten Ausführungsbeispielen
anhand der beiliegenden, in unterschiedlichen Maßstäben gehaltenen Zeichnungen
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Unteransicht eines erfindungsgemäßen Zuschnitts
zur Herstellung eines Trägers
für Dosen;
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2 einen
Schnitt längs
der Linie II-II der 1;
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3 und 4 je
eine Vorderansicht und Draufsicht des Zuschnitts nach 1 mit
umgeklappten ersten und zweiten Seitenteilen;
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5 und 6 je
eine Vorderansicht und Draufsicht des Zuschnitts nach 1 mit
einem umgeklappten ersten Deckenteil;
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7 die
Vorderansicht des Zuschnitts entsprechend 6 nach dem
Umklappen auch eines zweiten Deckenteils bzw. des dadurch entstandenen, gebrauchsfertigen
Dosenträgers;
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8 eine
Vorderansicht des Dosenträgers entsprechend 7 mit
einer eingeclipsten Dose; und
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9 eine
teilweise aufgebrochene Seitenansicht des Dosenträgers nach 7 mit
eingeclipsten Dosen.
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1 und 2 zeigen
einen einstückigen Zuschnitt 1 zur
Herstellung eines Trägers
für Dosen in
Form eines im wesentlichen flach liegenden, ungefalteten Grundelements
sowie in einem Zustand, wie er aus einer entsprechenden Stanzvorrichtung kommt.
Der Zuschnitt 1 hat eine im wesentlichen rechteckige Außenkontur,
die von zwei gegenüber liegenden
langen Längskanten 2a, 2b und
zwei im wesentlichen senkrecht dazu angeordneten, kürzeren Querkanten 3a, 3b gebildet
ist. Zur Herstellung des Zuschnitts 1 wird ein Kraftkarton
mit einem Gewicht (bzw. einer Grammatur) verwendet, das z. B. zwischen
300 g/m2 und 450 g/m2 betragen
kann, was davon abhängt,
wie viele Dosen pro Dosenträger
vorgesehen sind und welches Aufnahmevermögen die Dosen haben (z. B.
0,5 l oder 1 l).
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Der
Zuschnitt 1 ist in einer Mehrzahl von Feldern unterteilt
und enthält
gemäß 1 insbesondere
ein Bodenteil 4 und je ein links und rechts davon liegendes
erstes Seitenteil 5a, 5b. Der Zuschnitt 1 weist
ferner links vom ersten Seitenteil 5a ein zweites Seitenteil 6a und
rechts vom Seitenteil 5b ein weiteres zweites Seitenteil 6b auf.
Schließlich
enthält
der Zuschnitt 1 links vom Seitenteil 6a ein erstes
Deckenteil 7a und rechts vom Seitenteil 6b ein
zweites Deckenteil 7b. Alle diese Teile 4 bis 7 haben
im wesentlichen rechteckige Umfangskonturen und sind quer zu einer
Längsachse 8 des
Zuschnitts 1 so nebeneinander angeordnet, dass ihre langen
Seiten im wesentlichen parallel und ihre kurzen Seiten im wesentlichen senkrecht
zur Längsachse 8 angeordnet
sind.
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Die
Teile 4 bis 7 sind durch vorzugsweise im wesentlichen
parallel zur Längsachse 8 angeordnete,
gedachte Faltlinien voneinander getrennt, die zur Erleichterung
des weiter unten erläuterten
Faltens oder Umklappens der verschiedenen Teile auch aus bereits
beim Stanzen angebrachten Prägungen,
Rillen, Rill-Schneid-Linien od. dgl. bestehen können. Insbesondere ist zwischen
dem Bodenteil 4 und jedem der angrenzenden ersten Seitenteile 5a und 5b je
eine erste Faltlinie 9a bzw. 9b, zwischen den
ersten und zweiten Seitenteilen 5a, 6a bzw. 5b, 6b je eine
zweite Faltlinie 10a bzw. 10b, zwischen dem Seitenteil 6a und
dem ersten Deckenteil 7a eine dritte Faltlinie 11 und
zwischen dem Seitenteil 6b und dem zweiten Deckenteil 7b eine
vierte Faltlinie 12 vorhanden.
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Wie
insbesondere 1 zeigt, sind die das Bodenteil 4 seitlich
begrenzenden Faltlinien 9a und 9b nicht wie die
anderen Faltlinien 10 bis 12 in Richtung der Längsachse 8 durchgehend
ausgebildet, sondern jeweils durch beim Stanzen hergestellte, den
Grundkörper
durchsetzende Schnittlinien 14a, 14b unterbrochen.
Diese Schnittlinien 14a, 14b sind bogenförmig ausgebildet
und bezüglich
der Längsachse 8 konvex
nach außen
gewölbt.
Die Schnittlinien 14a, 14b dienen, wie weiter
unten erläutert
ist, zur Bildung von Öffnungen,
in die Ränder
von Dosen rastend eintreten können.
Sie verlaufen daher vorzugsweise längs Bogenlinien mit einem dem
Radius der Dosenränder
im wesentlichen entsprechenden Radius, erstrecken sich aber nur
jeweils z. B. über
ein einem Viertelkreis entsprechendes Teilstück des umlaufenden Dosenrandes.
Außerdem
sind die Abstände
der ersten Faltlinien 9a, 9b und der Schnittlinien 14a, 14b voneinander
entsprechend der jeweiligen Dosengröße, insbesondere entsprechend
den Durchmessern der Dosenränder
bemessen. Die Zahl der in Längsrichtung
vorhandenen Schnittlinien 14a, 14b entspricht
der Zahl der aufzunehmenden Dosen, weshalb der Zuschnitt nach 1 zur
Herstellung eines Dosenträgers 15 (7)
für vier
Dosen bestimmt ist. Daraus folgt, dass die in 1 sichtbare
Unterseite des Bodenteils 1 im Ausführungsbeispiel vier schematisch
dargestellte, seitlich von den Schnittlinien 14a, 14b begrenzte
Anlageflächen
A bis D aufweist, im Bereich von denen je ein Dosenrand zu liegen
kommt. Alternativ wäre
es natürlich
auch, mehr oder weniger Anlageflächen
für z.B.
zwei, drei oder mehr als vier Dosenränder vorzusehen.
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Die
Herstellung des Dosenträgers 15 aus dem
Zuschnitt 1 erfolgt in der aus 3 bis 7 ersichtlichen
Weise. Ausgehend vom Zuschnitt 1 nach 1 und 2 werden
zunächst
die links und rechts von den ersten Faltlinien 9a und 9b liegenden Zuschnittsabschnitte
nach unten gefaltet bzw. geklappt, worauf dann die links und rechts
von den zweiten Faltlinien 10a bzw. 10b liegenden
Zuschnittsabschnitte nach oben geklappt werden. Dabei wird davon
ausgegangen, dass in 2 die unten liegende Seite bzw.
eine untere Oberfläche 16 des
Zuschnitts 1 die Unterseite und eine in
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2 oben
liegende Seite bzw. eine obere Oberfläche 17 die Oberseite
des Zuschnitts 1 bildet. Entsprechend wird eine Faltung
nach unten bzw. oben hier so verstanden, dass diese von der Lage
in 2 aus nach unten bzw. oben erfolgt.
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Nach
den beschriebenen Falt- bzw. Umklappvorgängen besitzt der Zuschnitt 1 die
aus 3 und 4 ersichtliche Gestalt. Seine
beiden ersten Seitenteile 5a und 5b ragen mit
einer gewissen Schrägstellung
und unter Bildung eines Winkels α von
z. B. 145° vom
Bodenteil 4 nach unten und außen, während die zweiten Seitenteile 6a, 6b und
die Deckenteile 7a, 7b von den äußeren, durch
die Faltlinien 10a, 10b definierten Seitenrändern der
Seitenteile 5a, 5b aus nach oben ragen und dabei
etwa senkrecht zu der Oberseite 17 des Bodenteils 4 stehen.
Durch den Faltvorgang werden im Bereich der Faltlinien 9a, 9b zwischen
den aneinander grenzenden Längskanten
des Bodenteils 4 und der ersten Seitenteile 5a, 5b charakteristische,
schlitzartige Öffnungen
erhalten, die zum Einsetzen der Dosenränder dienen. Diese Öffnungen
entstehen dadurch, dass beim beschriebenen Faltvorgang durch die Schnittlinien 14a, 14b begrenzte, über die
Faltlinien 9a, 9b nach außen ragende Laschen 4a, 4b des
Bodenteils 4 stehen bleiben (3), während die
durch sie in den ersten Seitenteilen 5a, 5b entstehenden Ausnehmungen
zusammen mit diesen Seitenteilen 5a, 5b umgeklappt
werden.
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Nach 5 und 6 wird
jetzt z. B. das erste Deckenteil 7a um die Faltlinie 11 um
ca. 90° nach
innen geklappt, auf die Oberseite 17 des Bodenteils 4 aufgelegt
und mit einer vorher angebrachten Leimschicht fest mit diesem verbunden.
Abschließend
wird das zweite Deckenteil 7b um die Faltlinie 12 um
ca. 90° nach
innen umgeklappt (7), auf die Oberseite des ersten
Deckenteils 7a aufgelegt und mittels einer vorher aufgebrachten
Leimschicht fest mit diesem verbunden.
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Der
Dosenträger 15 (7)
ist jetzt fertig zum Gebrauch. Es können daher Dosen 18 (8 und 9)
von der Rückseite
her mit ihren oberen, wulstförmigen
Dosenrändern 18a voraus
so an das Bodenteil 4 angenähert werden, dass die Dosenränder 18a in
die oben erwähnten Öffnungen
eintreten. Das ist insbesondere in dem aufgebrochenen Abschnitt
der 9 ersichtlich. Hier ist einerseits eine der bogenförmigen Laschen 4b,
die nach dem Ausbilden der Schnittlinie 14b vom Bodenteil 4 nach
außen
ragt (vgl. auch 1, 3, 5 und 7) und
beim Umklappen der ersten Seitenteile 5a, 5b parallel
zum Bodenteil 4 stehen bleibt, andererseits mit dem Bezugszeichen 19 eine
der dadurch im Bereich der Faltlinien 9a, 9b gebildete,
schlitzförmige Öffnung angedeutet.
Außerdem
lässt 9 den
in die Öffnung 19 eintretenden
und in dieser verrasteten Dosenrand 18a erkennen.
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Im übrigen zeigt 9,
dass der Dosenträger 15 im
Ausführungsbeispiel
vier Dosen 18 aufnehmen kann, wobei die Dosenränder 18a jeweils
im Bereich einer der Anlageflächen
A bis D gemäß 1 zu
liegen kommen.
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Dosenträger der
beschriebenen Art, ihre Herstellung und ihre Bestückung mit
Dosen sind in vielen verschiedenen Varianten allgemein bekannt (z.
B.
US-PS 2 331 038 ,
DE-AS 1 214 136,
EP
0 806 372 A2 ,
EP
1 340 691 A1 ) und brauchen daher nicht näher erläutert werden.
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Wie
insbesondere in 2 angedeutet ist, besteht der
Zuschnitt 1 vorzugsweise aus einem üblichen Kraftkarton, der eine
erste, in 2 mit dem Bezugszeichen 20 versehene
Schicht bildet. Auf seiner Unterseite ist der Kraftkarton vorzugsweise
mit einer durch Streichen hergestellten, in der Regel weißen Schicht 21 belegt,
d. h. der Kraftkarton ist als ein einseitig gestrichener Karton
ausgebildet. Die Schicht 21 dient dem Zweck, die Sichtseiten
des Kraftkartonmaterials mit einer gestrichenen Oberfläche zu versehen,
die das Aufbringen qualitativ hochwertiger Druckbilder durch Tief-,
Offset- oder Flexodruck ermöglicht.
Daher ist die Schicht 21 im Prinzip nur dort erforderlich,
wo der Zuschnitt 1 aus Werbegründen od. dgl. mit einem Druckbild
versehen werden soll. Aus herstellungstechnischen Gründen ist
es jedoch zweckmäßig, die
Zuschnitte 1 aus einer durchgehend einseitig gestrichenen
Bogenware auszustanzen. Da die (meistens braune) Oberseite 17 des
Zuschnitts 1, wie 1 bis 7 zeigen,
im fertigen Dosenträger 15 innen
liegt und nicht sichtbar ist, kann hier auf die Anwendung eines
zweiseitig gestrichenen Kraftkartons verzichtet werden.
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Wie 2 weiter
zeigt, ist die gestrichene Schicht 21 des Zuschnitts 1 auf
ihrer freien Seite erfindungsgemäß mit einer
Schutzschicht 22 belegt. Diese Schutzschicht 22 kann
ebenfalls nur auf Teilen der gesamten Unterseite des Zuschnitts 1 vorgesehen
sein, bedeckt diese bzw. die Unterseite 16 des Kraftkartons
aber zumindest überall
dort, wo bei der Bestückung
des fertigen Dosenträgers 15 mit
Dosen 18 deren Ränder 18a zu
liegen kommen sollen bzw. wo an der Unterseite des Dosenträgers 15 die
in 1 angedeuteten Anlageflächen A bis D für die Dosenränder 18a angeordnet
sind. Das ist in 2 dadurch angedeutet, dass sich
die Schutzschicht 22 im wesentlichen nur über denjenigen
Bereich des Zuschnitts 1 erstreckt, der vom Bodenteil 4 einschließlich der
Laschen 4a, 4b eingenommen wird und sich sicherheitshalber
bis zu den Faltlinien 10a, 10b zwischen den ersten
und zweiten Seitenteilen 5a, 6a und 5b, 6b erstrecken
kann. Im übrigen
ist die Schutzschicht 22 in 2, 4, 5 und 6 schraffiert
gezeichnet, während
die Schicht 21 zur Vereinfachung der Darstellung nur in 2 gesondert
dargestellt ist.
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Die
Schutzschicht 22 dient einerseits dem Zweck, im eingeclipsten
Zustand der Dosen 18 mit den Dosenrändern 18a fest verbunden
zu werden, um dadurch diese und die von ihnen umrandeten Deckeloberflächen der
Dosen 18 während
derjenigen Zeit, in welcher die Dosen 18 in den Dosenträgern 15 aufbewahrt
werden, vor Verunreinigungen zu schützen. Andererseits übernimmt
die Schutzschicht 22 die wichtige Aufgabe, bei der späteren Herausnahme der
Dosen 18 aus den Dosenträgern 15 einen sogenannten
Faserabriss zu verhindern, d. h. sicherzustellen, dass bei der Herausnahme
der Dosen 18 aus dem Dosenträger 15 keine Papierfasern,
Reste der gestrichenen Schicht 21 od. dgl. am Dosenrand 18a hängen bleiben
und dieser dadurch unhygienisch aussieht und wirkt.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
für die
Schutzschicht 22 näher
erläutert.
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Beispiel 1
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Es
wird ein faltbares, aus einseitig gestrichenem Kraftkarton bestehendes
Material als Bogenware mit diversen Formaten, z.B. im 3B-Format,
verarbeitet. Der Kraftkarton wird auf seiner gestrichenen Oberfläche (Schicht 21 in 1)
durch Offset-, Flexo- oder
Tiefdruck mit einem Druckbild versehen und unmittelbar danach auf
der Druckbild-Oberfläche
mit einer Schutzschicht 22 aus Wasserkastenlack (WKL) beschichtet
bzw. überzogen.
Hierzu können
Standard-Verfahren angewendet werden, wie sie beim Schützen von
Druckbildern gegen Abrieb, Farbveränderungen od. dgl. bekannt
und daher äußerst kostengünstig sind.
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Erfindungsgemäß wird ein
Wasserkastenlack verwendet, der die mit dem Druckbild versehene Oberfläche des
Kraftkartons zugleich derart versiegelt, dass der erwähnte Faserabriss
vermieden wird. Als besonders zweckmäßig für diesen Zweck hat sich ein
Wasserkastenlack erwiesen, der unter der Bezeichnung "WKL G9/147-045 GA" auf dem Markt angeboten
wird. Aber auch andere Wasserkastenlacke, die von verschiedenen
Herstellern und zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden, sind brauchbar.
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Die
Oberfläche
des Wasserkastenlacks wird zumindest im Bereich der Anlageflächen A bis
D für die
Dosenränder 18a mit
einem Klebstoff beschichtet. Als besonders geeignet hat sich ein
Klebstoff erwiesen, der auf dem Markt unter der Bezeichnung "Adhesin VN 6349" angeboten wird (z.
B. Firma Henkel & Cie
AG, CH-5015 Erlinsbach, Schweiz) und lebensmittel-unbedenklich ist.
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Nach
dem Aufbringen des Klebstoffs auf die Auflageflächen A bis D des Dosenträgers 15 wird
dieser mit den Dosen 18 bestückt, wobei die Dosenränder 18a bis
zum Aushärten
des Klebstoffs vorzugsweise mit leichtem Druck gegen die Auflageflächen A bis
D gedrückt
werden. Es wird dadurch ein Hygieneschutz für die Dosenränder 18a hergestellt,
der erst zerstört
wird, wenn eine Dose 18 aus dem Dosenträger 15 herausgenommen
wird. Da der vorzugsweise verwendete Klebstoff peelfähig ist,
bleiben nach der Herausnahme der Dosen 18 keinerlei Klebstoffreste an
den Dosenrändern 18a hängen. Da
der Wasserkastenlack außerdem
Faserabriss verhindert, kann sich der Klebstoff auch nicht zusammen
mit Kraftkartonfasern oder Partikeln aus der gestrichenen Schicht 21 vom
Dosenträger 18 ablösen.
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Beispiel 2
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Ein
faltbarer, einseitig gestrichener Kraftkarton entsprechend Beispiel
1 wird unmittelbar nach dem Aufbringen des Druckbilds mit einer
die Druckbildoberfläche
abdeckenden Schutzschicht 22 aus Blisterlack überzogen.
Als Blisterlack wird ein unter der Bezeichnung "Terrawet Blisterlack G 9/414" auf dem Markt befindliches,
heiß- und ultraschallsiegelbares
Produkt der Firma Terra Lacke GmbH, 31275 Lehrte, Deutschland, verwendet.
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Zur
Befestigung der Dosenränder 18a an
der Schutzschicht 22 wird, ausgehend von der Stellung nach 9,
z. B. ein Heißsiegelbalken
von oben her auf den Dosenträger 15 gelegt
und unter Erwärmung auf
eine Temperatur von beispielsweise zwischen 80°C und 160°C für z. B. ein bis drei Sekunden
unter geringem Druck gegen diesen gedrückt. Dadurch wird eine innige
Verschmelzung des Blisterlacks mit den Dosenrändern 18a und als
Folge davon nach dem Erkalten ein allseitig dichter Hygieneverschluss an
den oberen Enden der Dosen 18 erhalten.
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Bei
der Herausnahme einer Dose 18 aus dem Dosenträger 15 bleiben
aufgrund des peelfähigen
Charakters des Blisterlacks keine unerwünschten Rückstände am Dosenrand 18a zurück.
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Die
Verbindung der Schicht 22 mit den Dosenrändern 18a kann
wie im Beispiel 1 durch entsprechende Ausbildung einer Verpackungsmaschine maschinell
und im Zuge der Herstellung des Dosenträgers 15 erfolgen.
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Beispiel 3
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Es
wird wie in Beispiel 2 vorgegangen, jedoch mit dem Unterschied,
dass die aus Blisterlack bestehende Schutzschicht 22 durch
Ultraschall erweicht und der Dosenträger 15 während dieses
Vorgangs mit einem Druck von z. B. 3 bar bis 6 bar gegen die Dosenränder 18a gedruckt
wird.
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Auch
bei diesem Beispiel bleiben bei der Entnahme einer Dose 18 aus
dem Dosenträger 15 keine unhygienischen
Rückstände am Dosenrand 18a zurück.
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Beispiel 4
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Ein
faltbarer, einseitig gestrichener Kraftkarton entsprechend dem Beispiel
1 wird nach dem Aufbringen eines Druckbildes auf die gestrichene
Oberfläche
auf der Bildseite mit einer heißsiegelfähigen OPP-Folie
(OPP = orientiertes Polypropylen) kaschiert und veredelt. Diese
Maßnahme
erfolgt in einem zusätzlichen
Verfahrensschritt z. B. dadurch, dass die OPP-Folie mittels eines
Primers mit der bedruckten Kartonoberfläche fest haftend verbunden wird.
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Für diesen
Zweck geeignete OPP-Folien sind vor allem solche, die heißsiegel-
oder ultraschallsiegelfähig
sind und wie in den Beispielen 2 und 3 wenige Sekunden lang durch
Anwendung von beheizten oder durch Ulraschall in Schwingungen versetzbaren
Druckbalken zum Schmelzen gebracht und dadurch fest mit den Dosenrändern 18a verbunden
werden können.
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Beim
Erkalten der OPP-Folie wird ein allseitig dichter Hygieneverschluss
für die
Dosenränder 18a erhalten.
Da derart aufgebrachte und verschweißte OPP-Folien in der Regel
peelfähig
sind, bleiben beim Entfernen einer Dose 18 aus dem Dosenträger 15 keinerlei
Rückstände am Dosenrand 18a zurück.
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Beispiel 5
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Es
wird wie im Beispiel 4 vorgegangen, jedoch unter Anwendung einer
kaltsiegelfähigen OPP-Folie.
Zur Sicherstellung der gewünschten Peelfähigkeit
wird die freie Oberfläche
der OPP-Folie vorzugsweise mit einem peelfähigen Blisterlack überzogen.
Ob hierfür
der im Beispiel 2 oder irgendein anderer Blisterlack geeignet ist,
muss im Einzelfall durch Tests ermittelt werden.
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Die
Verbindung der aus der OPP-Folie und dem Blisterlack bestehenden
Schutzschicht 22 mit den Dosenrändern 18a erfolgt
hier z. B. allein dadurch, dass eine Andrückplatte von oben her mit einem
Druck von z. B. 3 bar bis 6 bar für eine ausreichende Zeitlang
auf den z. B. in der Stellung nach 9 befindlichen
Dosenträger 15 gepresst
wird.
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Die
auf diese Weise erzielte Verbindung zwischen der Schutzschicht 22 und
den Dosenrändern 18a ist
bei Anwendung geeigneter Materialien wiederum peelfähig.
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Im übrigen sind
die beschriebenen Verbindungsverfahren und die hierfür geeigneten
Materialien, insbesondere auf der Basis von thermoplastischen Kunststoffen,
aus der Verpackungsindustrie allgemein bekannt, wo sie allerdings
bisher nur für andere
Zwecke und in anderen Kombinationen angewendet werden. Für den Fachmann
sind daher weitere Erläuterungen
nicht erforderlich. Die Dicke der Schutzschicht 22 kann
unabhängig
davon, ob sie mit einem Lack oder einer Folie erzeugt wird, beispielsweise
10 μm bis
30 μm betragen.
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Ein
besonderer Vorteil der Erfindung besteht darin, dass die dem Hygieneschutz
dienende Schutzschicht 22 bei Auswahl der richtigen Materialkombinationen
durch die Entnahme einer Dose 18 aus dem Dosenträger 15 automatisch
vom Dosenrand 18a getrennt wird und fest am Dosenträger 15 haften
bleibt. Dadurch werden die Schutzschichten 22 stets als Ganzes
zusammen mit den Dosenträgern 15 entsorgt
und nicht einzeln oder stückweise
abgezogen und weggeworfen, wie dies für andere bekannte Schutzabdeckungen
zutrifft. Außerdem
ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass nach der Entnahme der Dosen 18 aus
dem Dosenträger 15 dort,
wo die Dosenränder 18a den
Anlageflächen
A bis D angelegen haben, ein nachträglich nicht mehr unkenntlich machbarer,
ringförmiger
Abdruck auf der Schutzschicht 22 zurückbleibt, der erkennbar macht,
dass an der betreffenden Stelle bereits eine Dose 18 befestigt
war. Dieser Abdruck zeigt somit die sog. Erstentnahme an, was neuerdings
auch im Bereich der EU vielfach gefordert wird, um möglichen
Mißbräuchen vorzubeugen.
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Die
Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, die
auf vielfache Weise abgewandelt werden können. Das gilt zunächst für die anhand
der 1 bis 9 beschriebene Form und Herstellung
der Dosenträger 15,
die – wie
die oben genannten Druckschriften zeigen – in unterschiedlichen Varianten
vorliegen können.
Insbesondere kann die Erfindung auch bei Dosenträgern verwirklicht werden, bei
denen die Dosen 18 in zwei oder mehr Reihen am Dosenträger befestigt
werden können.
Es empfiehlt sich jedoch, dass die Öffnungen stets mit so wenig
Spiel bzw. um so wenig größer als
die Dosenränder 18a ausgebildet
werden, dass sich diese beim Tragen einer Verpackungseinheit nicht
von selbst von der Schutzschicht 22 ablösen. Auch das Aufbringen der
Schutzschicht 22 auf dem Kraftkarton und/oder deren hygienisch
dichte Verbindung mit den Dosenrändern 18a kann
auf eine andere als die in den Beispielen 1 bis 5 beschriebene Weise
erfolgen. Zum Aufbringen der Schutzschichten 22 stehen
insbesondere zahlreiche Verfahren des Beschichtens, Lackierens,
Veredelns, Kaschierens usw. zur Verfügung, während die Verbindung der Schutzschicht 22 mit
den Dosenrändern 18a durch
zahlreiche Verfahren des Wärmekontakt- oder Wärmeimpulssiegelns
sowie des Ultraschallschweißens,
aber auch z. B. durch Kaltsiegeln od. dgl. vorgenommen werden kann,
indem die dafür
individuell geeigneten Temperaturen, Einwirkungszeiten, Drücke usw.
beachtet werden. Weiter ist es möglich,
die gestrichene Schicht 21 ganz oder teilweise wegzulassen,
insbesondere wenn die Anbringung eines Druckbildes nicht erwünscht oder
erforderlich ist, z. B. im Bereich der Anlageflächen A bis D. Dagegen braucht
die Schutzschicht 22 im Prinzip nur im Bereich der Anlageflächen A bis
D angebracht werden, die auch nur aus denjenigen Bereichen des Bodenteils 4 gebildet werden
können,
an denen die Dosenränder 18a zu liegen
kommen. Aus herstellungstechnischen Gründen kann es aber zweckmäßig sein,
den Kraftkarton unabhängig
davon, ob und wo ein Druckbild erwünscht ist, durchgehend einseitig
gestrichen auszubilden und unabhängig
davon, wo genau die Anlageflächen
A bis D bzw. die Dosenränder 18a zu
liegen kommen, mit einer ebenfalls durchgehenden Schutzschicht 22 zu
versehen. Weiter ist klar, dass unter der Bezeichnung "Dosen" im Rahmen der vorliegenden Erfindung
alle ins besondere zur Aufnahme von Getränken und Lebensmitteln bestimmte
Behälter
verstanden werden, die in der oben erläuterten Weise dazu geeignet
sind, in dem Dosenträger 15 oder
einem ähnlichen
Dosenträger
verpackt zu werden. Außerdem
können
andere Materialien als oben beschrieben für die Herstellung der Schutzschicht 22 und
deren Verbindung mit den Dosenrändern 18a verwendet
werden, wobei bevorzugt durchweg lebensmittel-unbedenkliche Materialien
zum Einsatz kommen sollten. Weiterhin ist klar, dass die im Anschluss
an die ersten Seitenteile 5a, 5b vorgesehenen
Teile des Dosenträgers 15 weitgehend
beliebig gestaltet werden können,
weil die für
die Erfindung wesentlichen Teile des Dosenkörpers 15 das Bodenteil 4 und
die ersten Seitenteile 5a, 5b sind. Schließlich versteht
sich, dass die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen
und dargestellten Kombinationen angewendet werden können.