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DE102004035045B4 - Etikett - Google Patents

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Abstract

Etikett, welches eine Anfaßlasche (2) aufweist, wobei im Bereich der Anfaßlasche (2) in ihrer Dicke veränderbare Aufstellmittel (4) vorgesehen sind, und die Anfaßlasche (2) mittels der Aufstellmittel (4) anhebbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett, insbesondere ein Etikett welches eine Anfaßlasche aufweist.
  • Anfaßlaschen sind am Rand von Etiketten oder abtrennbaren Etikettenteilen angeordnete Bereiche, welche unterseitig nicht oder nur mit verminderter Haftkraft auf der bestimmungsgemäßen Unterlage des Etiketts bzw. Etikettenteils haften. Sie können entweder aus der Etikettenkontur herausragen, oder aber als sich in die übrige Etikettenkontur übergangslos einfügende Eck- oder Randbereiche ausgebildet sein. Wie der Begriff bereits impliziert, lassen sich auf eine Unterlage aufgeklebte Etiketten an einer Anfaßlasche leichter ergreifen als an nicht entsprechend ausgeprägten Etikettenrändern.
  • Anfaßlaschen dienen in der Regel dazu, das Ablösen der Etiketten oder Etikettenteile zu erleichtern, welche klebend auf einer Unterlage befestigt sind. Insbesondere im pharmazeutischen Bereich sind häufig Behälter (beispielsweise Injektions-Ampullen, Arzneimitteldöschen etc.) mit ablösbaren Etiketten oder Etikettenteilen ausgestattet, welche nach Anwendung des im Behälter befindlichen Pharmazeutikums abgezogen und in die Patientenakte, ein Laborbuch oder dgl. geklebt werden. Separat vom übrigen Etikett abziehbare Belegabschnitte mit Anfaßlaschen für den medizinischen Bereich sind beispielsweise aus EP 0 463 193 A1 bekannt.
  • Daneben werden abziehbare Etiketten bzw. Etikettenteile mit Anfaßlaschen auch in anderen Bereichen vorgesehen, wo das jeweilige Etikett bzw. der jeweilige Etikettenteil nur eine vorübergehende Funktion erfüllt und nach Erfüllen dieser Funktion das optische Erscheinungsbild beeinträchtigen würde. Beispiele sind der Lackierschutz sowie die Preisauszeichnung insbesondere von Geschenkartikeln.
  • Mitunter können jedoch Anfaßlaschen auch zu anderen Zwecken vorgesehen sein, etwa um das gesamte mit dem Etikett versehenes Objekt an der Anfaßlasche zu ergreifen.
  • Technisch gibt es verschiedene Möglichkeiten Anfaßlaschen auszuführen. Zum einen kann der Bereich einer Anfaßlasche beim Beschichten der Etikettenunterseite mit Haftklebstoff ausgespart werden. Dies ist jedoch in der Praxis häufig nicht umsetzbar, da Etiketten üblicherweise aus durchgehend selbstklebend beschichtetem Bahnmaterial herausgestanzt werden. Meist wird daher der zunächst selbstklebende Bereich der Anfaßlasche mit einem sogenannten Klebstoffkiller überdruckt, mittels welchem die Haftwirkung größtenteils aufgehoben wird. Ferner kann der zunächst selbstklebende Bereich der Anfaßlasche mit einem nichtklebenden Folienstück unterspendet werden, oder aber das Abziehmaterial, auf welchem selbstklebende Etiketten üblicherweise angeordnet sind, wird im Bereich der Anfaßlasche ausgestanzt, so daß es dort beim Verspenden am Etikett verbleibt. Die letzgenannte Variante ist aus DE 197 50 479 A1 bekannt.
  • Während herkömmliche Etiketten mit Anfaßlasche es dem Anwender zwar erlauben, das entsprechend ausgestattete Etikett zu greifen, ohne es zuvor vom Rand her mit den Fingernägeln oder gar einem Werkzeug vorsichtig von der Unterlage abschaben zu müssen, so gibt es doch Einschränkungen bei der Benutzung.
  • So ist es insbesondere mit Handschuhen, etwa chirurgischen oder Laborhandschuhen, oft schwierig, herkömmliche Anfaßlaschen zu ergreifen. Gerade jedoch in der medizinischen Anwendung sind durch Handhabungsprobleme verursachte Verzögerungen, selbst wenn sie nur im Bereich von einigen Sekunden liegen, unter Umständen höchst problematisch. Und selbst wenn keine wesentliche Verzögerung vorliegt, so kann sich bereits negativ auswirken, wenn dem Abziehen eines Etiketts oder eines Belegabschnitts zuviel Aufmerksamkeit gewidmet werden muß, anstatt dies gewissermaßen nebenher, evtl. gar ohne Hinsehen erledigen zu können.
  • Aus der Druckschrift US 4,837,061 ist bekannt, unterhalb einer Anfaßlasche eines fälschungssicheren Streifenetiketts einen klebstoffabweisenden Streifen anzuordnen, um leichteres Anfassen mit den Fingern zu ermöglichen. Hieraus resultiert jedoch lediglich eine praktisch nicht merkliche Anhebung der Anfaßlasche. Eine Erleichterung für das Greifen der Lasche mit Handschuhen ergibt sich hieraus nicht.
  • Angesichts dieser Problematik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Etikett zu zu schaffen, welches sich leichter, insbesondere auch für Träger von Handschuhen, ergreifen läßt, als herkömmliche Etiketten mit Anfaßlasche.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Etikett gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung können gemäß einem der Ansprüche 2–8 gestaltet sein.
  • Indem die Aufstellmittel bewirken, daß die Anfaßlasche, gegebenenfalls nach Aktivierung der Aufstellmittel, über die Oberfläche des restlichen Etiketts hinausragt, läßt sie sich wesentlich leichter ergreifen als herkömmliche Anfaßlaschen. Ferner läßt sich die Anfaßlasche so auch auf rein haptischem Wege, also ”blind” ohne weiteres schnell auffinden.
  • Sind die Aufstellmittel aktivierbar, beispielsweise aufschäumbar, so kann das Aktivieren je nach Anwendungsfall vor oder nach dem Verspenden des Etiketts erfolgen. Ferner kann es in manchen Fällen von Vorteil sein, die Aufstellmittel erst später, womöglich unmittelbar vor dem Abziehen des Etiketts zu aktivieren.
  • In ihrer Dicke veränderbare Aufstellmittel sind nicht nur in Form aktivierbarer Mittel umsetzbar, vielmehr ist die erfindungsgemäße technische Lösung auch anders realisierbar, beispielsweise in Form eines Schaumstoffstücks, welches unterseitig im Bereich der Anfaßlasche am Etikett angebracht ist.
  • Das unterseitige Anbringen einer Schaumstofflage kann beispielsweise durch Unterspenden geschehen. Ferner ist es auch möglich, zunächst einen bahnförmigen Verbund aus einer selbstklebend beschichteten Folienbahn, Schaumstoff und einer Trägerbahn, welche eine klebstoffabweisende Oberfläche aufweist, herzustellen dergestalt, daß der Schaumstoff in einem wiederkehrenden Muster teilflächig zwischen der klebstoffabweisenden Oberfläche der Trägerbahn und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommt, und danach die Konturen der herzustellenden Etiketten durch die Folienbahn zu stanzen dergestalt, daß jede Etikettenkontur im Bereich der Anfaßlasche Folienmaterial und Schaumstoff und im übrigen nur Folienmaterial umschließt.
  • Der bahnförmige Folienverbund kann hergestellt werden, indem zunächst Leerkonturen aus einer Schaumstoffbahn ausgestanzt werden, und die Schaumstoffbahn dann mit der Folienbahn und der Trägerbahn zusammenlaminiert wird, dergestalt, daß die Schaumstoffbahn zwischen der klebstoffabweisenden Oberfläche der Trägerbahn und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommt. Das Stanzen der Konturen der Etiketten erfolgt dann dergestalt, daß sich die Etikettenkonturen mit den Leerkonturen überschneiden.
  • Alternativ kann der bahnförmige Folienverbund hergestellt werden, indem Schaumstoffstücke auf die selbstklebende Beschichtung der Folienbahn aufgespendet werden, und die Folienbahn mit der Trägerbahn zusammenlaminiert wird, dergestalt, daß die Schaumstoffstücke zwischen der klebstoffabweisenden Oberfläche der Trägerbahn und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommen.
  • Alternativ ist der bahnförmige Folienverbund herstellbar, indem die Trägerbahn mit Schaumstoffstücken bereitgestellt wird, welche jeweils mittels einer teilflächigen selbstklebenden Beschichtung auf der klebstoffabweisenden Oberfläche der Trägerbahn haften, und die selbstklebend beschichtete Folienbahn überlaminiert wird dergestalt, daß die Schaumstoffstücke zwischen der klebstoffabweisenden Oberfläche der Trägerbahn und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommen. Das Stanzen der Etikettenkonturen erfolgt dann so durch die Schaumstoffstücke hindurch, daß die selbstklebende Beschichtung der Schaumstoffstücke jeweils außerhalb der Etikettenkontur liegt.
  • Grundsätzlich kann jede im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beschriebene bzw. angedeutete Variante der Erfindung besonders vorteilhaft sein, je nach wirtschaftlichen und technischen Bedingungen im Einzelfall.
  • Liegen erfindungsgemäße Etiketten mit Aufstellmitteln in Form von Schaumstoffstücken auf einer Trägerbahn mit klebstoffabweisender Oberfläche vor, welche gerollt ist, so werden die Schaumstoffstücke als Folge des Aufrollens der Bahn zunächst von dieser zusammengedrückt. Beim Abrollen können sie sich dann aufgrund ihrer Eigenelastizität wieder ausdehnen.
  • Besonders gut funktioniert der erfindungsgemäße Effekt des Aufstellens der Anfaßlasche auf gekrümmten Unterlagen, beispielsweise runden Behältnissen, wie sie gerade im pharmazeutischen Anwendungsbereich oft üblich sind.
  • Nachfolgend werden anhand der zugehörigen Zeichnungen Beispiele bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung näher erläutert. Die Zeichnungen sind dabei rein schematische und nicht maßstäbliche Darstellungen, insbesondere sind bei Schnittdarstellungen Schichtdicken aus Anschaulichkeitsgründen stark vergrößert. Einander entsprechende Elemente sind in den einzelnen Figuren jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • 1a zeigt einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Etikett vor Aktivierung der Aufstellmittel, welche als Intumeszenzfarbschicht ausgeführt sind.
  • 1b zeigt eine Schnittdarstellung des Etiketts aus 1a, jedoch nach Aktivierung der Aufstellmittel.
  • 2a zeigt einen Schnitt durch ein weiteres erfindungsgemäßes Etikett vor Aktivierung der Aufstellmittel, welche als Intumeszenzfarbschicht ausgeführt sind.
  • 2b zeigt eine Schnittdarstellung des Etiketts aus 2a, jedoch nach Aktivierung der Aufstellmittel.
  • 3a–c zeigen in der Draufsicht drei verschiedene Varianten der Einbeziehung einer erfindungsgemäßen Anfaßlasche in die Etikettenkontur.
  • Das in 1a dargestellt Etikett weist eine Kunststoffolienlage 1 mit einer Haftklebstoffbeschichtung 3 auf. Je nach Verwendungszweck können verschiedenste auch für herkömmliche Etiketten verwendete Kunststoffe und Haftklebstoffe eingesetzt werden. Auch mehrlagige Ausführungen können zweckmäßig sein. Grundsätzlich ist die erfindungsgemäße Gestaltung der Anfaßlasche 2 mit nahezu allen bekannten Folienaufbauten von Etiketten, einschließlich Voidfolien- und anderen Spezial-Etiketten, kombinierbar.
  • Im Bereich der Anfaßlasche 2 ist die Haftklebstoffbeschichtung 3 mit Intumeszenzfarbe, d. h. einer Schicht 4 aus aufschäumbarem Material, überdruckt. Kommerziell sind Intumeszenzfarben auch unter dem englischsprachigen Begriff ”Puff Ink” erhältlich. Ferner werden von verschiedenen Herstellern unter den Begriffen ”Puff Additive” bzw. ”Puffing Agent” Zusätze angeboten, welchen herkömmlichen (insbesondere Sieb-)Druckfarben zugesetzt werden können, um diese aufschäumbar, d. h. zu Intumeszenzfarben im Sinne der vorliegenden Erfindung zu machen. Farbigkeit der aufschäumbarem Schicht 4 ist für deren Funktion nicht erforderlich, bei Verwendung einer transparenten Kunststoffoilenlage 1 kann jedoch die Färbung der aufschäumbarem Schicht 4 die visuelle Lokalisierung der Anfaßlasche erleichtern. Ansonsten ist die Schicht 4 auch beispielsweise aus den Bindemitteln herkömmlicher Druckfarben herstellbar, welchen ein ”Puffing Agent”, jedoch kein Farbstoff zugesetzt ist.
  • Durch die Überdruckung mit der Intumeszenz-Schicht 4 ist die Haftwirkung der Haftklebstoffbeschichtung 3 auf der Unterlage 5 im Bereich der Anfaßlasche 2 aufgehoben. Grundsätzlich muß die aufschäumbare Schicht 4 jedoch nicht notwendigerweise auf der Haftklebstoffbeschichtung 3 angeordnet sein. Auch eine Anordnung direkt auf der Unterseite der Kunststoffolienlage 1 ist möglich.
  • Die Aktivierung der als Aufstellmittel dienenden Schicht 4 erfolgt durch Erwärmen. Dies kann beispielsweise mittels eines Infrarotstrahlers oder eines erhitzten Stempels erfolgen.
  • 1b zeigt das Etikett aus 1a nach thermischer Aktivierung der Schicht 4, welche sich nunmehr im aufgeschäumten Zustand 4 befindet. Der Bereich der Anfaßlasche 2 ist nun stark erhaben, so daß er sich leicht greifen läßt, um das Etikett von der Unterlage 5 abzuziehen. Dadurch, daß die Schicht 4 dort, wo sie an die Haftklebstoffschicht 3 angrenzt, nicht beliebig expandieren kann, ergibt sich zudem eine Aufwölbung, d. h. die Anfaßlasche 2 hebt sich am Rand von der Unterlage 5 ab, so daß man leichter daruntergreifen kann.
  • Die 2a und 2b zeigen eine den 1a und 1b weitgehend entsprechende Ausführungsform der Erfindung. Im Gegensatz zu obigem Ausführungsbeispiel ragt jedoch der haftklebstoffbeschichtete Randbereich 6 der Anfaßlasche etwas über die aufschäumbare Schicht 4 hinaus. Vor dem Aktivieren der Schicht 4 ist somit die Anfaßlasche 2 über die Haftklebstoffschicht 3 auf der Unterlage 5 fixiert (2a). Eine derartige Gestaltung kann gewisse Vorteile beim automatischen Verspenden haben, insbesondere dann, wenn die Anfaßlasche 2 relativ groß ist.
  • Durch das Aufschäumen der Schicht 4 wird der Randbereich 6 von der Unterlage 5 abgezogen, wie in 2b dargestellt, so daß die Anfaßlasche 2 leicht greifbar ist.
  • Die 3a bis 3c zeigen verschiedene Möglichkeiten der Integration einer erfindungsgemäßen Anfaßlasche 2 in die Etikettenkontur. Es handelt sich dabei selbstredend mitnichten um eine vollständige Aufstellung. Die Anfaßlasche 2 kann als Ausbuchtung der Kontur des Etiketts gestaltet sein (3a), oder aber aus einem größeren Randbereich (3b) oder einem Eckbereich (3c) des Etiketts gebildet sein.
  • Dargestellt sind in 3a–c lediglich einfache Grundformen, welche selbstredend stark abgewandelt werden können. Nicht dargestellt sind daher auch Aufdrucke oder sonstige Beschriftungen, mit welchen erfindungsgemäße Etiketten normalerweise versehen werden. Ebenfalls nicht dargestellt sind im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung vorsehbare, an sich auf dem Gebiet der Etikettentechnologie bekannte, Ausstattungsmerkmale wie Anstanzungen, Hologramme, Etikettenbooklets etc.

Claims (8)

  1. Etikett, welches eine Anfaßlasche (2) aufweist, wobei im Bereich der Anfaßlasche (2) in ihrer Dicke veränderbare Aufstellmittel (4) vorgesehen sind, und die Anfaßlasche (2) mittels der Aufstellmittel (4) anhebbar ist.
  2. Etikett gemäß Anspruch 1, welches selbstklebend ausgeführt ist.
  3. Etikett gemäß Anspruch 2, wobei der Bereich der Anfaßlasche (2) nichtklebend oder im Vergleich zum restlichen Etikett in der Klebkraft vermindert ist.
  4. Etikett gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Aufstellmittel (4) aktivierbar sind.
  5. Etikett gemäß Anspruch 4, wobei die Aufstellmittel (4) thermisch aktivierbar sind.
  6. Etikett gemäß einem der Ansprüche 4–5, wobei es sich bei der Aktivierung der Aufstellmittel (4) um einen Aufschäumvorgang handelt.
  7. Etikett gemäß Anspruch 6, wobei die Aufstellmittel (4) eine Intumeszenzfarbschicht umfassen.
  8. Etikett gemäß einem der Ansprüche 1–5, wobei die Aufstellmittel (4) einen Schaumstoff umfassen.
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