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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett, insbesondere ein Etikett
welches eine Anfaßlasche aufweist.
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Anfaßlaschen
sind am Rand von Etiketten oder abtrennbaren Etikettenteilen angeordnete
Bereiche, welche unterseitig nicht oder nur mit verminderter Haftkraft
auf der bestimmungsgemäßen Unterlage
des Etiketts bzw. Etikettenteils haften. Sie können entweder aus der Etikettenkontur
herausragen, oder aber als sich in die übrige Etikettenkontur übergangslos
einfügende
Eck- oder Randbereiche ausgebildet sein. Wie der Begriff bereits
impliziert, lassen sich auf eine Unterlage aufgeklebte Etiketten
an einer Anfaßlasche
leichter ergreifen als an nicht entsprechend ausgeprägten Etikettenrändern.
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Anfaßlaschen
dienen in der Regel dazu, das Ablösen der Etiketten oder Etikettenteile
zu erleichtern, welche klebend auf einer Unterlage befestigt sind.
Insbesondere im pharmazeutischen Bereich sind häufig Behälter (beispielsweise Injektions-Ampullen,
Arzneimitteldöschen
etc.) mit ablösbaren
Etiketten oder Etikettenteilen ausgestattet, welche nach Anwendung
des im Behälter
befindlichen Pharmazeutikums abgezogen und in die Patientenakte,
ein Laborbuch oder dgl. geklebt werden. Separat vom übrigen Etikett
abziehbare Belegabschnitte mit Anfaßlaschen für den medizinischen Bereich
sind beispielsweise aus
EP
0 463 193 A1 bekannt.
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Daneben
werden abziehbare Etiketten bzw. Etikettenteile mit Anfaßlaschen
auch in anderen Bereichen vorgesehen, wo das jeweilige Etikett bzw.
der jeweilige Etikettenteil nur eine vorübergehende Funktion erfüllt und
nach Erfüllen
dieser Funktion das optische Erscheinungsbild beeinträchtigen
würde.
Beispiele sind der Lackierschutz sowie die Preisauszeichnung insbesondere
von Geschenkartikeln.
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Mitunter
können
jedoch Anfaßlaschen
auch zu anderen Zwecken vorgesehen sein, etwa um das gesamte mit
dem Etikett versehenes Objekt an der Anfaßlasche zu ergreifen.
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Technisch
gibt es verschiedene Möglichkeiten
Anfaßlaschen
auszuführen.
Zum einen kann der Bereich einer Anfaßlasche beim Beschichten der
Etikettenunterseite mit Haftklebstoff ausgespart werden. Dies ist
jedoch in der Praxis häufig
nicht umsetzbar, da Etiketten üblicherweise
aus durchgehend selbstklebend beschichtetem Bahnmaterial herausgestanzt
werden. Meist wird daher der zunächst selbstklebende
Bereich der Anfaßlasche
mit einem sogenannten Klebstoffkiller überdruckt, mittels welchem
die Haftwirkung größtenteils
aufgehoben wird. Ferner kann der zunächst selbstklebende Bereich der
Anfaßlasche
mit einem nichtklebenden Folienstück unterspendet werden, oder
aber das Abziehmaterial, auf welchem selbstklebende Etiketten üblicherweise
angeordnet sind, wird im Bereich der Anfaßlasche ausgestanzt, so daß es dort
beim Verspenden am Etikett verbleibt. Die letzgenannte Variante
ist aus
DE 197 50
479 A1 bekannt.
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Während herkömmliche
Etiketten mit Anfaßlasche
es dem Anwender zwar erlauben, das entsprechend ausgestattete Etikett
zu greifen, ohne es zuvor vom Rand her mit den Fingernägeln oder
gar einem Werkzeug vorsichtig von der Unterlage abschaben zu müssen, so
gibt es doch Einschränkungen
bei der Benutzung.
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So
ist es insbesondere mit Handschuhen, etwa chirurgischen oder Laborhandschuhen,
oft schwierig, herkömmliche
Anfaßlaschen
zu ergreifen. Gerade jedoch in der medizinischen Anwendung sind durch
Handhabungsprobleme verursachte Verzögerungen, selbst wenn sie nur
im Bereich von einigen Sekunden liegen, unter Umständen höchst problematisch.
Und selbst wenn keine wesentliche Verzögerung vorliegt, so kann sich
bereits negativ auswirken, wenn dem Abziehen eines Etiketts oder
eines Belegabschnitts zuviel Aufmerksamkeit gewidmet werden muß, anstatt
dies gewissermaßen
nebenher, evtl. gar ohne Hinsehen erledigen zu können.
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Aus
der Druckschrift
US 4,837,061 ist
bekannt, unterhalb einer Anfaßlasche
eines fälschungssicheren
Streifenetiketts einen klebstoffabweisenden Streifen anzuordnen,
um leichteres Anfassen mit den Fingern zu ermöglichen. Hieraus resultiert
jedoch lediglich eine praktisch nicht merkliche Anhebung der Anfaßlasche.
Eine Erleichterung für
das Greifen der Lasche mit Handschuhen ergibt sich hieraus nicht.
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Angesichts
dieser Problematik ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
Etikett zu zu schaffen, welches sich leichter, insbesondere auch für Träger von
Handschuhen, ergreifen läßt, als
herkömmliche
Etiketten mit Anfaßlasche.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Etikett gemäß Patentanspruch 1
gelöst.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
der Erfindung können
gemäß einem
der Ansprüche
2–8 gestaltet
sein.
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Indem
die Aufstellmittel bewirken, daß die Anfaßlasche,
gegebenenfalls nach Aktivierung der Aufstellmittel, über die
Oberfläche
des restlichen Etiketts hinausragt, läßt sie sich wesentlich leichter
ergreifen als herkömmliche
Anfaßlaschen.
Ferner läßt sich
die Anfaßlasche
so auch auf rein haptischem Wege, also ”blind” ohne weiteres schnell auffinden.
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Sind
die Aufstellmittel aktivierbar, beispielsweise aufschäumbar, so
kann das Aktivieren je nach Anwendungsfall vor oder nach dem Verspenden
des Etiketts erfolgen. Ferner kann es in manchen Fällen von
Vorteil sein, die Aufstellmittel erst später, womöglich unmittelbar vor dem Abziehen
des Etiketts zu aktivieren.
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In
ihrer Dicke veränderbare
Aufstellmittel sind nicht nur in Form aktivierbarer Mittel umsetzbar, vielmehr
ist die erfindungsgemäße technische
Lösung
auch anders realisierbar, beispielsweise in Form eines Schaumstoffstücks, welches
unterseitig im Bereich der Anfaßlasche
am Etikett angebracht ist.
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Das
unterseitige Anbringen einer Schaumstofflage kann beispielsweise
durch Unterspenden geschehen. Ferner ist es auch möglich, zunächst einen
bahnförmigen
Verbund aus einer selbstklebend beschichteten Folienbahn, Schaumstoff
und einer Trägerbahn,
welche eine klebstoffabweisende Oberfläche aufweist, herzustellen
dergestalt, daß der Schaumstoff
in einem wiederkehrenden Muster teilflächig zwischen der klebstoffabweisenden
Oberfläche
der Trägerbahn
und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommt,
und danach die Konturen der herzustellenden Etiketten durch die
Folienbahn zu stanzen dergestalt, daß jede Etikettenkontur im Bereich
der Anfaßlasche
Folienmaterial und Schaumstoff und im übrigen nur Folienmaterial umschließt.
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Der
bahnförmige
Folienverbund kann hergestellt werden, indem zunächst Leerkonturen aus einer
Schaumstoffbahn ausgestanzt werden, und die Schaumstoffbahn dann
mit der Folienbahn und der Trägerbahn
zusammenlaminiert wird, dergestalt, daß die Schaumstoffbahn zwischen
der klebstoffabweisenden Oberfläche
der Trägerbahn
und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommt.
Das Stanzen der Konturen der Etiketten erfolgt dann dergestalt,
daß sich
die Etikettenkonturen mit den Leerkonturen überschneiden.
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Alternativ
kann der bahnförmige
Folienverbund hergestellt werden, indem Schaumstoffstücke auf
die selbstklebende Beschichtung der Folienbahn aufgespendet werden,
und die Folienbahn mit der Trägerbahn
zusammenlaminiert wird, dergestalt, daß die Schaumstoffstücke zwischen
der klebstoffabweisenden Oberfläche
der Trägerbahn
und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommen.
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Alternativ
ist der bahnförmige
Folienverbund herstellbar, indem die Trägerbahn mit Schaumstoffstücken bereitgestellt
wird, welche jeweils mittels einer teilflächigen selbstklebenden Beschichtung
auf der klebstoffabweisenden Oberfläche der Trägerbahn haften, und die selbstklebend
beschichtete Folienbahn überlaminiert
wird dergestalt, daß die Schaumstoffstücke zwischen
der klebstoffabweisenden Oberfläche
der Trägerbahn
und der selbstklebenden Beschichtung der Folienbahn zu liegen kommen.
Das Stanzen der Etikettenkonturen erfolgt dann so durch die Schaumstoffstücke hindurch,
daß die selbstklebende
Beschichtung der Schaumstoffstücke jeweils
außerhalb
der Etikettenkontur liegt.
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Grundsätzlich kann
jede im Rahmen der vorliegenden Anmeldung beschriebene bzw. angedeutete
Variante der Erfindung besonders vorteilhaft sein, je nach wirtschaftlichen
und technischen Bedingungen im Einzelfall.
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Liegen
erfindungsgemäße Etiketten
mit Aufstellmitteln in Form von Schaumstoffstücken auf einer Trägerbahn
mit klebstoffabweisender Oberfläche vor,
welche gerollt ist, so werden die Schaumstoffstücke als Folge des Aufrollens
der Bahn zunächst
von dieser zusammengedrückt.
Beim Abrollen können sie
sich dann aufgrund ihrer Eigenelastizität wieder ausdehnen.
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Besonders
gut funktioniert der erfindungsgemäße Effekt des Aufstellens der
Anfaßlasche
auf gekrümmten
Unterlagen, beispielsweise runden Behältnissen, wie sie gerade im
pharmazeutischen Anwendungsbereich oft üblich sind.
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Nachfolgend
werden anhand der zugehörigen
Zeichnungen Beispiele bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden
Erfindung näher
erläutert.
Die Zeichnungen sind dabei rein schematische und nicht maßstäbliche Darstellungen,
insbesondere sind bei Schnittdarstellungen Schichtdicken aus Anschaulichkeitsgründen stark
vergrößert. Einander entsprechende
Elemente sind in den einzelnen Figuren jeweils mit denselben Bezugszeichen
versehen.
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1a zeigt
einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Etikett vor Aktivierung
der Aufstellmittel, welche als Intumeszenzfarbschicht ausgeführt sind.
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1b zeigt
eine Schnittdarstellung des Etiketts aus 1a, jedoch
nach Aktivierung der Aufstellmittel.
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2a zeigt
einen Schnitt durch ein weiteres erfindungsgemäßes Etikett vor Aktivierung
der Aufstellmittel, welche als Intumeszenzfarbschicht ausgeführt sind.
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2b zeigt
eine Schnittdarstellung des Etiketts aus 2a, jedoch
nach Aktivierung der Aufstellmittel.
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3a–c zeigen
in der Draufsicht drei verschiedene Varianten der Einbeziehung einer
erfindungsgemäßen Anfaßlasche
in die Etikettenkontur.
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Das
in 1a dargestellt Etikett weist eine Kunststoffolienlage 1 mit
einer Haftklebstoffbeschichtung 3 auf. Je nach Verwendungszweck
können
verschiedenste auch für
herkömmliche
Etiketten verwendete Kunststoffe und Haftklebstoffe eingesetzt werden.
Auch mehrlagige Ausführungen
können zweckmäßig sein.
Grundsätzlich
ist die erfindungsgemäße Gestaltung
der Anfaßlasche 2 mit
nahezu allen bekannten Folienaufbauten von Etiketten, einschließlich Voidfolien-
und anderen Spezial-Etiketten,
kombinierbar.
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Im
Bereich der Anfaßlasche 2 ist
die Haftklebstoffbeschichtung 3 mit Intumeszenzfarbe, d.
h. einer Schicht 4 aus aufschäumbarem Material, überdruckt.
Kommerziell sind Intumeszenzfarben auch unter dem englischsprachigen
Begriff ”Puff
Ink” erhältlich.
Ferner werden von verschiedenen Herstellern unter den Begriffen ”Puff Additive” bzw. ”Puffing Agent” Zusätze angeboten,
welchen herkömmlichen (insbesondere
Sieb-)Druckfarben zugesetzt werden können, um diese aufschäumbar, d.
h. zu Intumeszenzfarben im Sinne der vorliegenden Erfindung zu machen.
Farbigkeit der aufschäumbarem
Schicht 4 ist für
deren Funktion nicht erforderlich, bei Verwendung einer transparenten
Kunststoffoilenlage 1 kann jedoch die Färbung der aufschäumbarem
Schicht 4 die visuelle Lokalisierung der Anfaßlasche
erleichtern. Ansonsten ist die Schicht 4 auch beispielsweise aus
den Bindemitteln herkömmlicher
Druckfarben herstellbar, welchen ein ”Puffing Agent”, jedoch
kein Farbstoff zugesetzt ist.
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Durch
die Überdruckung
mit der Intumeszenz-Schicht 4 ist die Haftwirkung der Haftklebstoffbeschichtung 3 auf
der Unterlage 5 im Bereich der Anfaßlasche 2 aufgehoben.
Grundsätzlich
muß die aufschäumbare Schicht 4 jedoch
nicht notwendigerweise auf der Haftklebstoffbeschichtung 3 angeordnet
sein. Auch eine Anordnung direkt auf der Unterseite der Kunststoffolienlage 1 ist
möglich.
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Die
Aktivierung der als Aufstellmittel dienenden Schicht 4 erfolgt
durch Erwärmen.
Dies kann beispielsweise mittels eines Infrarotstrahlers oder eines erhitzten
Stempels erfolgen.
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1b zeigt
das Etikett aus 1a nach thermischer Aktivierung
der Schicht 4, welche sich nunmehr im aufgeschäumten Zustand 4 befindet. Der
Bereich der Anfaßlasche 2 ist
nun stark erhaben, so daß er
sich leicht greifen läßt, um das
Etikett von der Unterlage 5 abzuziehen. Dadurch, daß die Schicht 4 dort,
wo sie an die Haftklebstoffschicht 3 angrenzt, nicht beliebig
expandieren kann, ergibt sich zudem eine Aufwölbung, d. h. die Anfaßlasche 2 hebt sich
am Rand von der Unterlage 5 ab, so daß man leichter daruntergreifen
kann.
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Die 2a und 2b zeigen
eine den 1a und 1b weitgehend
entsprechende Ausführungsform
der Erfindung. Im Gegensatz zu obigem Ausführungsbeispiel ragt jedoch
der haftklebstoffbeschichtete Randbereich 6 der Anfaßlasche
etwas über
die aufschäumbare
Schicht 4 hinaus. Vor dem Aktivieren der Schicht 4 ist
somit die Anfaßlasche 2 über die
Haftklebstoffschicht 3 auf der Unterlage 5 fixiert
(2a). Eine derartige Gestaltung kann gewisse Vorteile
beim automatischen Verspenden haben, insbesondere dann, wenn die
Anfaßlasche 2 relativ
groß ist.
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Durch
das Aufschäumen
der Schicht 4 wird der Randbereich 6 von der Unterlage 5 abgezogen, wie
in 2b dargestellt, so daß die Anfaßlasche 2 leicht greifbar
ist.
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Die 3a bis 3c zeigen
verschiedene Möglichkeiten
der Integration einer erfindungsgemäßen Anfaßlasche 2 in die Etikettenkontur.
Es handelt sich dabei selbstredend mitnichten um eine vollständige Aufstellung.
Die Anfaßlasche 2 kann
als Ausbuchtung der Kontur des Etiketts gestaltet sein (3a),
oder aber aus einem größeren Randbereich
(3b) oder einem Eckbereich (3c) des Etiketts
gebildet sein.
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Dargestellt
sind in 3a–c lediglich einfache Grundformen,
welche selbstredend stark abgewandelt werden können. Nicht dargestellt sind
daher auch Aufdrucke oder sonstige Beschriftungen, mit welchen erfindungsgemäße Etiketten
normalerweise versehen werden. Ebenfalls nicht dargestellt sind
im Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung vorsehbare, an sich
auf dem Gebiet der Etikettentechnologie bekannte, Ausstattungsmerkmale
wie Anstanzungen, Hologramme, Etikettenbooklets etc.