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DE202006003941U1 - Türschloß mit Aussperrschutz - Google Patents

Türschloß mit Aussperrschutz Download PDF

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DE202006003941U1
DE202006003941U1 DE200620003941 DE202006003941U DE202006003941U1 DE 202006003941 U1 DE202006003941 U1 DE 202006003941U1 DE 200620003941 DE200620003941 DE 200620003941 DE 202006003941 U DE202006003941 U DE 202006003941U DE 202006003941 U1 DE202006003941 U1 DE 202006003941U1
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B17/00Accessories in connection with locks
    • E05B17/005Preventing accidental lock-out, e.g. by obstruction in the striker

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  • Lock And Its Accessories (AREA)

Abstract

Türschloss für eine Haus- oder Wohnungstür mit je einem Türgriff (1, 2) auf jeder Seite des Türschlosses, wobei zumindest einer der Türgriffe (1, 2) um eine Achse drehbar in dem Türschloss gelagert ist, und mit einer mit Hilfe des drehbaren Türgriffes (1) durch eine Öffnung (3) im Stulp (4) des Türschlosses hindurch bewegbaren Falle (5), die auf ihrer einem Schließblech im Türrahmen zugewandten Seite eine Kontaktfläche (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Türschloss in Schließrichtung der Tür betrachtet vor der Kontaktfläche (6) der Falle (5) ein Sperrglied (7) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Türschloss für eine Haus- oder Wohnungstür nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
  • Es ist ein immer wieder zu beobachtendes Ärgernis, dass Wohnungstüren zufallen und man vergessen hat, einen Schlüssel bei sich zu tragen oder diesen zuvor von außen in das Türschloss einzustecken, um die Haus- oder Wohnungstür so wieder öffnen zu können. Die Beauftragung eines Schlüsseldienstes ist nicht nur kostenintensiv. Zumeist dauert es geraume Zeit, bis dieser überhaupt vor Ort ist. Herkömmliche Türschlösser weisen eine durch eine Öffnung in dem Abdeckblech des Türschlosses, dem so genannten Stulp, hindurch bewegbare Falle auf, die durch sanften Druck gegen die Kraft einer Feder soweit in die Öffnung des Stulpes hinein bewegt werden kann, dass nach dem Zuschlagen der Tür die Falle in eine korrespondierende Öffnung im gegenüberliegenden Schließblech des Türrahmens eingreift. Für das Einrücken der Falle in diese Öffnung sorgt die besagte Feder.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Türschloss für eine Haus- oder Wohnungstür bereitzustellen, das auf einfache Weise ein unerwünschtes, selbsttätiges Zufallen der Haus- oder Wohnungstür verhindert und trotzdem die dem Türschloss zugewiesenen Eigenschaften ohne Einschränkungen ermöglicht.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1.
  • Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Ein erfindungsgemäßes Türschloss für eine Haus- oder Wohnungstür ist zumindest mit zwei Türgriffen auf jeder Seite des Türschlosses ausgestattet, wobei zumindest einer der Türgriffe um eine Achse drehbar in dem Türschloss gelagert ist. Es kann sich hierbei um Türklinken oder Drehknäufe handeln. Durch den drehbaren Türgriff kann eine Falle durch eine Öffnung im Stulp des Türschlosses hindurch bewegt werden. Auf ihrer einem zugeordneten und korrespondierenden Schließblech im Türrahmen zugewandten Seite weist die Falle eine Kontaktfläche auf.
  • Die Erfindung sieht in Schließrichtung der Tür betrachtet vor der Kontaktfläche der Falle ein Sperrglied vor.
  • Dieses Sperrglied dient dazu, ein Einschnappen der Falle zu verhindern. Es blockiert im Sinne der Erfindung die Tür und dient als Anschlag, wenn die Tür zuzufallen droht.
  • Mit dieser sehr einfachen und kostengünstig herstellbaren Lösung kann ein unerwünschtes Zufallen einer Haus- oder Wohnungstür vermieden werden. Am Türschloss sind nur geringfügige bauliche Änderungen vorzunehmen, sodass sogar ein Nachrüsten vorhandener Türschlösser möglich ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Sperrglied eine Zunge aufweisen, die vor der Falle aus einer Öffnung im Stulp herausragt. Somit ist eine gestalterisch ansprechende und optisch eher unauffällige Änderung des Türschlosses gegeben.
  • Natürlich muss die normale Funktionsweise eines Türschlosses weiterhin gewährleistet bleiben, wenn ein Türschloss die erfindungsgemäße Lösung aufweist. Das bedeutet, das Türschloss muss in herkömmlicher Weise verschließbar bleiben. Um dies zu erreichen, ist vorgesehen, dass das Türschloss ein Fixierglied zur Festlegung des Sperrgliedes in mindestens einer Öffnungsstellung aufweist. Somit kann das Sperrglied beispielsweise in einer zurückgezogenen Position festgelegt werden und die Falle kann ungehindert in das Schließblech des korrespondierenden Türrahmens eingreifen.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsvariante besteht darüber hinaus darin, dass in der Falle eine Nut zur Führung der Zunge des Sperrgliedes vorhanden ist. Innerhalb dieser Nut kann das Sperrglied und/oder die daran ausgebildete Zunge geführt werden. Das Sperrglied ist auf diese Art und Weise unabhängig von der Falle in Richtung einer Öffnungsstellung bewegbar. Diese Unabhängigkeit ist sinnvoll, um bei Bedarf die zuvor beschriebene Freigabe der Falle zu erreichen.
  • Um mit der Betätigung einer der Türklinken sowohl die Falle, als auch das Sperrglied bewegen zu können, ist entsprechend einer Weiterführung des Erfindungsgedankens vorgesehen, dass in dem hinter dem Stulp gelegenen Abschnitt der Falle ein mit dem Sperrglied korrespondierender Flansch vorhanden ist, sodass das Sperrglied beim Drehen eines Türgriffes um die Drehachse des Türgriffes zusammen mit der Falle in eine Öffnungsstellung des Türschlosses bewegbar ist. Das Sperrglied wird somit bei einer Öffnungsbewegung der Falle von der Falle mitgenommen und bewegt sich in dieselbe Richtung wie die Falle.
  • An zumindest einem der Türgriffe kann ferner ein Führungselement vorgesehen werden, das zur Bewegungsübertragung auf das Sperrglied mit diesem koppelbar ist. Als Führungselement kann beispielsweise eine nockenartige Geometrie oder ein Führungsstift zum Einsatz kommen. Maßgeblich ist lediglich, dass an dem Sperrglied eine zu dem Führungselement korrespondierende Eingriffskontur vorhanden ist.
  • Zur Umsetzung einer selbsttätigen Rückstellung des Sperrgliedes ist es von Vorteil, wenn an dem Türschloss eine Feder vorhanden ist, die der Einrückbewegung des Sperrgliedes eine Kraft entgegensetzt.
  • In an sich bekannter Weise kann darüber hinaus die Kontaktfläche der Falle einen geradlinigen Verlauf, eine Schräge oder eine Krümmung aufweisen.
  • Eine sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung wird ferner darin gesehen, dass das Türschloss ein magnetisches Sperrglied aufweist oder ein Magnet am Schließblech integriert ist. Somit kann eine Tür in angelehnter Position gehalten werden, weil der Magnetismus zwischen korrespondierenden Schließblech des Türrahmens und dem Sperrglied für eine Haftung sorgt. Dies ist möglich und auch sinnvoll, um beispielsweise Energieverluste zu vermeiden, die durch eine weit offen stehende Tür entstehen könnten. Da das Sperrglied gleichfalls ein unerwünschtes Zuschlagen der Tür verhindert, ist dies eine sehr nützliche zusätzliche Variante der Erfindung.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die gezeigten Ausführungsbeispiele stellen keine Einschränkung auf die dargestellten Varianten dar, sondern dienen lediglich der Erläuterung eines Prinzips des erfindungsgemäßen Schlosses. Dabei sind gleiche oder gleichartige Bauteile mit denselben Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen zur auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einem erfindungsgemäßen Schloss nicht vorhanden sind.
  • Es zeigt:
  • 1: ein ausgebautes Türschloss in einer neutralen Stellung in einer perspektivischen Ansicht,
  • 2: ein ausgebautes Türschloss mit eingezogenem Sperrglied in perspektivischer Ansicht,
  • 3: ein ausgebautes Türschloss mit eingezogenem und blockiertem Sperrglied in perspektivischer Ansicht,
  • 4: ein ausgebautes Türschloss in einer neutralen Stellung in perspektivischer Ansicht von der im Vergleich mit den vorherigen Figuren gegenüberliegenden Seite
    und
  • 5: eine Ansicht wie in 4, jedoch in einer Öffnungsstellung der Türklinke.
  • Die 1 zeigt ein aus der Tür ausgebautes Türschloss für eine Haus- oder Wohnungstür mit Blick auf die Schlossmechanik 18. Im unteren Bereich befindet sich ein Schlüsselloch 19 zur Einführung eines Türschlüssels. Das Türschloss verfügt über zwei Türgriffe 1 und 2, wobei in der Ansicht der 1 nur ein als Drehgriff ausgeführter Türgriff 1 erkennbar ist. Der Drehgriff kann um eine Achse gedreht werden und ermöglicht so das Öffnen der in 1 nicht gezeigten Tür. Zum Öffnen und Schließen weist das Türschloss eine Falle 5 auf, die durch eine Öffnung 3 im Stulp 4 des Türschlosses hindurchragt und in eine korrespondierende Öffnung im Schließblech eines zugeordneten Türrahmens eingreifen kann, um die Tür zu schließen. Ein nur andeutungsweise erkennbarer Riegel 17 dient der Möglichkeit, mit Hilfe eines im Schlüsselloch 19 vorhandenen Schlüssels die Tür zu verschließen.
  • Die Falle 5 weist in Schließrichtung der Tür betrachtet vor ihrer Kontaktfläche 6 ein Sperrglied 7 auf, dessen Zunge 8 aus der Öffnung 3 des Stulpes 4 herausragt und der Falle 5 somit vorgelagert ist. Die Zunge 8 ist in einer an der Falle 5 vorhandenen Nut 10 bewegbar geführt.
  • Das Sperrglied 7 und mit ihm die Zunge 8 können gemeinsam mit der Falle 5 bewegt werden. Ebenso ist jedoch auch eine unabhängige Bewegung des Sperrgliedes 7 von der Falle 5 möglich. Zur Bewegungsübertragung weist der drehbare Türgriff 1 in seinem Bereich nahe der Schlossmechanik 18 ein Führungselement 12 auf, das bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ein Führungsstift 12 ist. Dieser Führungsstift 12 greift in eine korrespondierende Ausnehmung 16 in dem Sperrglied 7 ein. Je nach Lagerung des Türgriffes 1 kann nun das Sperrglied 7 unabhängig von der Falle 5 oder mit dieser gemeinsam bewegt werden. Um eine zwangsweise Mitnahme des Sperrgliedes 7 beim Betätigen einer Türklinke 1 und/oder 2 zu erreichen, ist an der Falle 5 ein Flansch 11 vorhanden, an dem eine Schulter des Sperrgliedes 7 anliegt. In jedem Fall wird das Sperrglied gegen die Kraft einer Feder 13 bewegt, die für eine selbsttätige Rückstellbewegung des Sperrgliedes 7 in seine Neutralstellung sorgt.
  • Um das Sperrglied 7 in einer zurückgezogenen Position arretieren zu können weist das Türschloss ein Fixierglied 9 auf, das von der freien, äußeren Seite des Türschlosses zugänglich ist, sodass ein Anwender über das Fixierglied einen mit diesem gekoppelten Sperrhebel 14 betätigen kann. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel bildet das Fixierglied 9 das Endstück des Sperrhebels 14. Der Sperrhebel 14 kann um die Schwenkachse 20 verschwenkt werden, sodass er mit seinem Ende in mindestens einer Position des Sperrgliedes 7 in eine an dem Sperrglied 7 vorhandene Sperrkontur 15 eingreift. Auf diese Weise kann das Sperrglied in der zurückgezogenen Position gehalten werden.
  • Die baugleiche Darstellung eines Türschlosses in der 2 zeigt ein Sperrglied 7, das durch Drehung des Türgriffes 1 um seine Drehachse in eine zurückgezogene Position verbracht ist. Die Bewegungsübertragung vom Türgriff 1 auf das Sperrglied 7 erfolgt über den Führungsstift 12. Die Falle 5 wurde bei dieser Darstellung nicht mit bewegt. Da das Zurückziehen des Sperrgliedes 7 gegen die Kraft der Feder 13 erfolgt, ist diese hier zusammengefaltet. Die damit bereitgestellte potentielle Energie der Feder kann genutzt werden, um das Sperrglied 7 in seine Ausgangsstellung zurückzuführen.
  • Eine Position des Sperrgliedes 7 gemäß 2 geht auch aus der 3 hervor. Im Unterschied zu der vorher erläuterten Darstellung greift hier der um die Schwenkachse 20 verschwenkte Sperrhebel 14 mit seinem einen Ende in die Sperrkontur 15 des Sperrgliedes 7 ein, sodass diese in seiner Lage positioniert gehalten wird. Zur Bedienung des Sperrhebels 14 dient sein von außen zugänglicher Abschnitt, der als Fixierglied 9 bezeichnet ist.
  • In den 4 und 5 ist das im Zusammenhang mit der Erläuterung der 1 bis 3 bereits beschriebene Türschloss von der anderen Seite gezeigt. Hier ist eine Türklinke 2 vorhanden, die als herkömmliche Türklinke gestaltet ist.
  • In der 4 ragen die Falle 5 und die Zunge 8 des Sperrgliedes 7 aus der Öffnung 3 des Stulpes 4 heraus. Die Türklinke ist in ihrer Neutralstellung dargestellt. Hier würde ein unerwünschtes Zufallen der Tür verhindert werden.
  • Im Unterschied hierzu wurde die Türklinke 2 bei der 5 um ihre Achse verschwenkt, sodass hier sowohl die Falle 5 als auch die Zunge 8 des Sperrgliedes 7 in einer zurückgezogenen Position zu sehen sind. In dieser Stellung kann die Tür in herkömmlicher Weise geschlossen werden.
  • 1
    Türgriff
    2
    Türgriff
    3
    Öffnung
    4
    Stulp
    5
    Falle
    6
    Kontaktfläche
    7
    Sperrglied
    8
    Zunge
    9
    Fixierglied
    10
    Nut
    11
    Flansch
    12
    Führungselement
    13
    Feder
    14
    Sperrhebel
    15
    Sperrkontur
    16
    Ausnehmung
    17
    Riegel
    18
    Schlossmechanik
    19
    Schlüsselloch
    20
    Schwenkachse

Claims (10)

  1. Türschloss für eine Haus- oder Wohnungstür mit je einem Türgriff (1, 2) auf jeder Seite des Türschlosses, wobei zumindest einer der Türgriffe (1, 2) um eine Achse drehbar in dem Türschloss gelagert ist, und mit einer mit Hilfe des drehbaren Türgriffes (1) durch eine Öffnung (3) im Stulp (4) des Türschlosses hindurch bewegbaren Falle (5), die auf ihrer einem Schließblech im Türrahmen zugewandten Seite eine Kontaktfläche (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass das Türschloss in Schließrichtung der Tür betrachtet vor der Kontaktfläche (6) der Falle (5) ein Sperrglied (7) aufweist.
  2. Türschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrglied (7) eine Zunge (8) aufweist, die vor der Falle (5) aus einer Öffnung im Stulp (4) herausragt.
  3. Türschloss nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Türschloss ein Fixierglied (9) zur Festlegung des Sperrgliedes (7) in mindestens einer Öffnungsstellung aufweist.
  4. Türschloss nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Falle (5) eine Nut (10) zur Führung der Zunge (8) des Sperrgliedes (7) vorhanden ist.
  5. Türschloss nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem hinter dem Stulp (4) gelegenen Abschnitt der Falle (5) ein mit dem Sperrglied (7) korrespondierender Flansch (11) vorhanden ist, sodass das Sperrglied (7) beim Drehen des Türgriffes (1, 2) um seine Achse zusammen mit der Falle (5) in eine Öffnungsstellung des Türschlosses bewegbar ist.
  6. Türschloss nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrglied (7) unabhängig von der Falle (5) in Richtung Öffnungsstellung bewegbar ist.
  7. Türschloss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Führungselement (12) an zumindest einem der Türgriffe (1, 2) vorhanden ist, der zur Bewegungsübertragung auf das Sperrglied mit diesem koppelbar ist.
  8. Türschloss nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Türschloss eine Feder (13) für die selbsttätige Rückstellung des Sperrgliedes (7) in seine Neutralstellung vorhanden ist.
  9. Türschloss nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktfläche (6) der Falle (5) einen geradlinigen Verlauf, eine Schräge oder eine Krümmung aufweist.
  10. Türschloss nach einem der vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sperrglied (7) magnetisch ist.
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