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Die
Erfindung betrifft ein Türschloss
für eine Haus-
oder Wohnungstür
nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
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Es
ist ein immer wieder zu beobachtendes Ärgernis, dass Wohnungstüren zufallen
und man vergessen hat, einen Schlüssel bei sich zu tragen oder diesen
zuvor von außen
in das Türschloss
einzustecken, um die Haus- oder Wohnungstür so wieder öffnen zu
können.
Die Beauftragung eines Schlüsseldienstes
ist nicht nur kostenintensiv. Zumeist dauert es geraume Zeit, bis
dieser überhaupt
vor Ort ist. Herkömmliche
Türschlösser weisen
eine durch eine Öffnung
in dem Abdeckblech des Türschlosses,
dem so genannten Stulp, hindurch bewegbare Falle auf, die durch
sanften Druck gegen die Kraft einer Feder soweit in die Öffnung des
Stulpes hinein bewegt werden kann, dass nach dem Zuschlagen der
Tür die Falle
in eine korrespondierende Öffnung
im gegenüberliegenden
Schließblech
des Türrahmens
eingreift. Für
das Einrücken
der Falle in diese Öffnung
sorgt die besagte Feder.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Türschloss für eine Haus- oder Wohnungstür bereitzustellen,
das auf einfache Weise ein unerwünschtes,
selbsttätiges
Zufallen der Haus- oder Wohnungstür verhindert und trotzdem die
dem Türschloss
zugewiesenen Eigenschaften ohne Einschränkungen ermöglicht.
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Die
Erfindung löst
diese Aufgabenstellung mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1.
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Weitere
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein
erfindungsgemäßes Türschloss
für eine Haus-
oder Wohnungstür
ist zumindest mit zwei Türgriffen
auf jeder Seite des Türschlosses
ausgestattet, wobei zumindest einer der Türgriffe um eine Achse drehbar
in dem Türschloss
gelagert ist. Es kann sich hierbei um Türklinken oder Drehknäufe handeln. Durch
den drehbaren Türgriff
kann eine Falle durch eine Öffnung
im Stulp des Türschlosses
hindurch bewegt werden. Auf ihrer einem zugeordneten und korrespondierenden
Schließblech
im Türrahmen
zugewandten Seite weist die Falle eine Kontaktfläche auf.
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Die
Erfindung sieht in Schließrichtung
der Tür
betrachtet vor der Kontaktfläche
der Falle ein Sperrglied vor.
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Dieses
Sperrglied dient dazu, ein Einschnappen der Falle zu verhindern.
Es blockiert im Sinne der Erfindung die Tür und dient als Anschlag, wenn
die Tür
zuzufallen droht.
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Mit
dieser sehr einfachen und kostengünstig herstellbaren Lösung kann
ein unerwünschtes
Zufallen einer Haus- oder Wohnungstür vermieden werden. Am Türschloss
sind nur geringfügige
bauliche Änderungen
vorzunehmen, sodass sogar ein Nachrüsten vorhandener Türschlösser möglich ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Sperrglied eine Zunge
aufweisen, die vor der Falle aus einer Öffnung im Stulp herausragt.
Somit ist eine gestalterisch ansprechende und optisch eher unauffällige Änderung
des Türschlosses gegeben.
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Natürlich muss
die normale Funktionsweise eines Türschlosses weiterhin gewährleistet
bleiben, wenn ein Türschloss
die erfindungsgemäße Lösung aufweist.
Das bedeutet, das Türschloss
muss in herkömmlicher
Weise verschließbar
bleiben. Um dies zu erreichen, ist vorgesehen, dass das Türschloss ein Fixierglied
zur Festlegung des Sperrgliedes in mindestens einer Öffnungsstellung
aufweist. Somit kann das Sperrglied beispielsweise in einer zurückgezogenen
Position festgelegt werden und die Falle kann ungehindert in das
Schließblech
des korrespondierenden Türrahmens
eingreifen.
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Eine
vorteilhafte Ausführungsvariante
besteht darüber
hinaus darin, dass in der Falle eine Nut zur Führung der Zunge des Sperrgliedes
vorhanden ist. Innerhalb dieser Nut kann das Sperrglied und/oder
die daran ausgebildete Zunge geführt
werden. Das Sperrglied ist auf diese Art und Weise unabhängig von
der Falle in Richtung einer Öffnungsstellung
bewegbar. Diese Unabhängigkeit
ist sinnvoll, um bei Bedarf die zuvor beschriebene Freigabe der Falle
zu erreichen.
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Um
mit der Betätigung
einer der Türklinken sowohl
die Falle, als auch das Sperrglied bewegen zu können, ist entsprechend einer
Weiterführung
des Erfindungsgedankens vorgesehen, dass in dem hinter dem Stulp
gelegenen Abschnitt der Falle ein mit dem Sperrglied korrespondierender
Flansch vorhanden ist, sodass das Sperrglied beim Drehen eines Türgriffes
um die Drehachse des Türgriffes
zusammen mit der Falle in eine Öffnungsstellung
des Türschlosses
bewegbar ist. Das Sperrglied wird somit bei einer Öffnungsbewegung
der Falle von der Falle mitgenommen und bewegt sich in dieselbe
Richtung wie die Falle.
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An
zumindest einem der Türgriffe
kann ferner ein Führungselement
vorgesehen werden, das zur Bewegungsübertragung auf das Sperrglied
mit diesem koppelbar ist. Als Führungselement
kann beispielsweise eine nockenartige Geometrie oder ein Führungsstift
zum Einsatz kommen. Maßgeblich
ist lediglich, dass an dem Sperrglied eine zu dem Führungselement
korrespondierende Eingriffskontur vorhanden ist.
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Zur
Umsetzung einer selbsttätigen
Rückstellung
des Sperrgliedes ist es von Vorteil, wenn an dem Türschloss
eine Feder vorhanden ist, die der Einrückbewegung des Sperrgliedes
eine Kraft entgegensetzt.
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In
an sich bekannter Weise kann darüber
hinaus die Kontaktfläche
der Falle einen geradlinigen Verlauf, eine Schräge oder eine Krümmung aufweisen.
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Eine
sehr vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung wird ferner darin
gesehen, dass das Türschloss
ein magnetisches Sperrglied aufweist oder ein Magnet am Schließblech integriert
ist. Somit kann eine Tür
in angelehnter Position gehalten werden, weil der Magnetismus zwischen
korrespondierenden Schließblech
des Türrahmens
und dem Sperrglied für
eine Haftung sorgt. Dies ist möglich
und auch sinnvoll, um beispielsweise Energieverluste zu vermeiden,
die durch eine weit offen stehende Tür entstehen könnten. Da
das Sperrglied gleichfalls ein unerwünschtes Zuschlagen der Tür verhindert,
ist dies eine sehr nützliche
zusätzliche
Variante der Erfindung.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Die
gezeigten Ausführungsbeispiele
stellen keine Einschränkung
auf die dargestellten Varianten dar, sondern dienen lediglich der
Erläuterung
eines Prinzips des erfindungsgemäßen Schlosses.
Dabei sind gleiche oder gleichartige Bauteile mit denselben Bezugsziffern
bezeichnet. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise
veranschaulichen zu können,
sind in den Figuren nur vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt,
bei denen zur auf die für
die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einem erfindungsgemäßen Schloss
nicht vorhanden sind.
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Es
zeigt:
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1:
ein ausgebautes Türschloss
in einer neutralen Stellung in einer perspektivischen Ansicht,
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2:
ein ausgebautes Türschloss
mit eingezogenem Sperrglied in perspektivischer Ansicht,
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3:
ein ausgebautes Türschloss
mit eingezogenem und blockiertem Sperrglied in perspektivischer
Ansicht,
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4:
ein ausgebautes Türschloss
in einer neutralen Stellung in perspektivischer Ansicht von der
im Vergleich mit den vorherigen Figuren gegenüberliegenden Seite
und
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5:
eine Ansicht wie in 4, jedoch in einer Öffnungsstellung
der Türklinke.
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Die 1 zeigt
ein aus der Tür
ausgebautes Türschloss
für eine
Haus- oder Wohnungstür
mit Blick auf die Schlossmechanik 18. Im unteren Bereich
befindet sich ein Schlüsselloch 19 zur
Einführung
eines Türschlüssels. Das
Türschloss
verfügt über zwei
Türgriffe 1 und 2,
wobei in der Ansicht der 1 nur ein als Drehgriff ausgeführter Türgriff 1 erkennbar
ist. Der Drehgriff kann um eine Achse gedreht werden und ermöglicht so
das Öffnen
der in 1 nicht gezeigten Tür. Zum Öffnen und Schließen weist
das Türschloss
eine Falle 5 auf, die durch eine Öffnung 3 im Stulp 4 des
Türschlosses
hindurchragt und in eine korrespondierende Öffnung im Schließblech eines
zugeordneten Türrahmens
eingreifen kann, um die Tür
zu schließen.
Ein nur andeutungsweise erkennbarer Riegel 17 dient der
Möglichkeit,
mit Hilfe eines im Schlüsselloch 19 vorhandenen Schlüssels die
Tür zu
verschließen.
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Die
Falle 5 weist in Schließrichtung der Tür betrachtet
vor ihrer Kontaktfläche 6 ein
Sperrglied 7 auf, dessen Zunge 8 aus der Öffnung 3 des
Stulpes 4 herausragt und der Falle 5 somit vorgelagert
ist. Die Zunge 8 ist in einer an der Falle 5 vorhandenen
Nut 10 bewegbar geführt.
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Das
Sperrglied 7 und mit ihm die Zunge 8 können gemeinsam
mit der Falle 5 bewegt werden. Ebenso ist jedoch auch eine
unabhängige
Bewegung des Sperrgliedes 7 von der Falle 5 möglich. Zur
Bewegungsübertragung
weist der drehbare Türgriff 1 in seinem
Bereich nahe der Schlossmechanik 18 ein Führungselement 12 auf,
das bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
ein Führungsstift 12 ist.
Dieser Führungsstift 12 greift
in eine korrespondierende Ausnehmung 16 in dem Sperrglied 7 ein.
Je nach Lagerung des Türgriffes 1 kann
nun das Sperrglied 7 unabhängig von der Falle 5 oder
mit dieser gemeinsam bewegt werden. Um eine zwangsweise Mitnahme
des Sperrgliedes 7 beim Betätigen einer Türklinke 1 und/oder 2 zu
erreichen, ist an der Falle 5 ein Flansch 11 vorhanden,
an dem eine Schulter des Sperrgliedes 7 anliegt. In jedem
Fall wird das Sperrglied gegen die Kraft einer Feder 13 bewegt,
die für eine
selbsttätige
Rückstellbewegung
des Sperrgliedes 7 in seine Neutralstellung sorgt.
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Um
das Sperrglied 7 in einer zurückgezogenen Position arretieren
zu können
weist das Türschloss
ein Fixierglied 9 auf, das von der freien, äußeren Seite
des Türschlosses
zugänglich
ist, sodass ein Anwender über
das Fixierglied einen mit diesem gekoppelten Sperrhebel 14 betätigen kann.
Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
bildet das Fixierglied 9 das Endstück des Sperrhebels 14.
Der Sperrhebel 14 kann um die Schwenkachse 20 verschwenkt
werden, sodass er mit seinem Ende in mindestens einer Position des
Sperrgliedes 7 in eine an dem Sperrglied 7 vorhandene
Sperrkontur 15 eingreift. Auf diese Weise kann das Sperrglied
in der zurückgezogenen
Position gehalten werden.
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Die
baugleiche Darstellung eines Türschlosses
in der 2 zeigt ein Sperrglied 7, das durch Drehung
des Türgriffes 1 um
seine Drehachse in eine zurückgezogene
Position verbracht ist. Die Bewegungsübertragung vom Türgriff 1 auf
das Sperrglied 7 erfolgt über den Führungsstift 12. Die
Falle 5 wurde bei dieser Darstellung nicht mit bewegt.
Da das Zurückziehen
des Sperrgliedes 7 gegen die Kraft der Feder 13 erfolgt,
ist diese hier zusammengefaltet. Die damit bereitgestellte potentielle
Energie der Feder kann genutzt werden, um das Sperrglied 7 in
seine Ausgangsstellung zurückzuführen.
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Eine
Position des Sperrgliedes 7 gemäß 2 geht auch
aus der 3 hervor. Im Unterschied zu
der vorher erläuterten
Darstellung greift hier der um die Schwenkachse 20 verschwenkte Sperrhebel 14 mit
seinem einen Ende in die Sperrkontur 15 des Sperrgliedes 7 ein,
sodass diese in seiner Lage positioniert gehalten wird. Zur Bedienung des
Sperrhebels 14 dient sein von außen zugänglicher Abschnitt, der als
Fixierglied 9 bezeichnet ist.
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In
den 4 und 5 ist das im Zusammenhang mit
der Erläuterung
der 1 bis 3 bereits beschriebene Türschloss
von der anderen Seite gezeigt. Hier ist eine Türklinke 2 vorhanden,
die als herkömmliche
Türklinke
gestaltet ist.
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In
der 4 ragen die Falle 5 und die Zunge 8 des
Sperrgliedes 7 aus der Öffnung 3 des
Stulpes 4 heraus. Die Türklinke
ist in ihrer Neutralstellung dargestellt. Hier würde ein unerwünschtes
Zufallen der Tür
verhindert werden.
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Im
Unterschied hierzu wurde die Türklinke 2 bei
der 5 um ihre Achse verschwenkt, sodass hier sowohl
die Falle 5 als auch die Zunge 8 des Sperrgliedes 7 in
einer zurückgezogenen
Position zu sehen sind. In dieser Stellung kann die Tür in herkömmlicher
Weise geschlossen werden.
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- 1
- Türgriff
- 2
- Türgriff
- 3
- Öffnung
- 4
- Stulp
- 5
- Falle
- 6
- Kontaktfläche
- 7
- Sperrglied
- 8
- Zunge
- 9
- Fixierglied
- 10
- Nut
- 11
- Flansch
- 12
- Führungselement
- 13
- Feder
- 14
- Sperrhebel
- 15
- Sperrkontur
- 16
- Ausnehmung
- 17
- Riegel
- 18
- Schlossmechanik
- 19
- Schlüsselloch
- 20
- Schwenkachse