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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Deckenschalungssystem mit mehreren
Schalungselementen, die an ihrer Unterseite erste Hakenelemente zur
Herstellung einer Verhakung mit an oberen Endabschnitten von Vertikalstützen vorgesehenen zweiten
Hakenelementen aufweisen, wobei die ersten und zweiten Hakenelemente
derart ausgestaltet sind, dass einerseits die Hakverbindung herstellbar ist,
wenn Schalungselemente und Vertikalstützen parallel oder schräg zueinander
verlaufen und dass andererseits unter Aufrechterhaltung der Hakverbindung
ein Verschwenken eines Schalungselements in eine solche Position
ermöglicht
ist, in der das Schalungselement und die Vertikalstützen einen
Winkel von ungefähr
90° einschließen.
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Deckenschalungssysteme
der genannten Art werden in der Praxis bei der Errichtung von Gebäuden in
vielfachen Ausführungsformen
eingesetzt, um einen Aufnahmebereich für flüssigen Beton zu schaffen, welcher
nach seinem Erhärten
die jeweils gewünschte
Deckenstruktur bildet.
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Während des
Erstellens von Deckenschalungssystemen und insbesondere auch bei
daran anschließenden
Arbeiten ist es oftmals nötig,
dass sich ein Monteur auf der Oberfläche von bereits montierten
Schalungselementen bewegt, so dass hierbei grundsätzlich eine
Absturzgefahr gegeben ist. Um diese Gefahr zu verringern, ist es
bekannt, die Schalungselemente nach deren Montage mit Geländerelementen
zu koppeln. Auch in diesem Fall ist jedoch zumindest vor und während der
Anbringung solcher Geländerelemente
eine Absturz- und Unfallgefahr gegeben.
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Ein
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Deckenschalungssystem bereitzustellen,
bei dem die Unfallgefahr sowohl während des Montierens und als auch
bei daran anschließenden
Arbeiten auf ein Minimum reduziert ist, wobei die Montage insbesondere
auf einfache Weise wirtschaftlich durchführbar sein soll.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch ein Deckenschalungssystem gemäß den Merkmalen des Anspruchs
1 und insbesondere dadurch gelöst, dass
das Schalungselement vor dem Verschwenken mit einem sich im Wesentlichen
senkrecht zum Schalungselement erstreckenden Geländerelement koppelbar ist.
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Der
Erfindung liegt somit die überraschend einfache,
aber dennoch sehr wirksame Idee zugrunde, die Schalungselemente
bereits vor deren endgültigen
Montage mit dem bzw. den jeweils benötigten Geländerelementen zu koppeln, so
dass die Geländerelemente
sich bereits in ihrer endgültigen
Bestimmungsposition befinden, wenn die Montage des jeweiligen Schalungselements
abgeschlossen wird. Dabei macht sich die Erfindung die Erkenntnis
zunutze, dass nach dem Verhaken der ersten und zweien Hakenelemente
ein Großteil
der Gewichtskraft der Schalungselemente bereits von Vertikalstützen aufgenommen
wird, so dass es bezüglich
des vom Monteur zu handhabenden Gewichts nicht störend ist, wenn
ein Schalungselement zusätzlich
noch zumindest ein Geländerelement
trägt.
Bevorzugt wird die Kopplung zwischen dem Schalungselement und dem Geländerelement
hergestellt, nachdem die ersten und zweiten Hakenelemente miteinander
verhakt wurden. Alternativ kann die Verbindung zwischen Schalungselement
und Geländerelement
jedoch auch bereits vor dem Herstellen der genannten Hakenverbindung
geschaffen werden.
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Nach
dem Herstellen Hakenverbindung zwischen den ersten und zweiten Hakenelementen
und der Kopplung des Schalungselements mit dem Geländerelement
kann das Schalungselement gemeinsam mit dem angekoppelten Geländerelement
in seine endgültige
Position nach oben verschwenkt werden, so dass Schalungselement
und Vertikalstützen dann
einen Winkel von ungefähr
90° einschließen. Das
Verschwenken erfolgt dabei um eine Achse, die sich durch die miteinander
gekoppelten ersten und zweiten Hakenelemente hindurch erstreckt,
wobei ein Schalungselement bevorzugt an zwei Vertikalstützen eingehängt wird,
so dass sich bei dem genannten Schwenkvorgang zwei erste Hakenelemente
in Eingriff mit zwei zweiten Hakenelementen befinden.
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Die
erfindungsgemäß eingesetzten
Schalungselemente bestehen bevorzugt aus einer Mehrzahl von parallel
zueinander verlaufenden Längsträgern und
zumindest einem quer dazu verlaufenden Querträger, wobei die ersten Hakenelemente
am Querträger
vorgesehen oder durch den Querträger gebildet
sind. In der montierten Stellung der Schalungselemente erstrecken
sich die Querträger
dementsprechend unterhalb der Längsträger, wobei Querträger und
Längsträger bevorzugt
starr miteinander zu einem Rostelement verbunden sind.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn dritte, mit einen Spannelement, insbesondere
einer Kette, gekoppelte oder koppelbare Hakenelemente in die Querträger einhängbar sind.
Auf diese Weise können die
Querträger,
nachdem erste und zweite Hakenelemente miteinander verhakt wurden,
nach unten abgespannt werden, wodurch ein Abheben eines Schalungselements
von den oberen Endabschnitten der Vertikalstützen während des Verschwenkens der Schalungselemente
wirksam verhindert werden kann. Dies wird insbesondere dann erreicht,
wenn die Hakverbindung zwischen den dritten Hakenelementen und den
Querträgern
so ausgebildet ist, dass sie aufrechterhalten wird bzw. wirksam
ist, wenn Schalungselement und Vertikalstützen parallel oder schräg zueinander
verlaufen, wenn Schalungselement und Vertikalstützen einen Winkel von ungefähr 90° einschließen, und
auch wenn das Schalungselement zwischen den vorgenannten Positionen
verschwenkt wird.
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Die
dritten Hakenelemente weisen dabei bevorzugt einen Kraftübertragungsbereich
auf, dessen Querschnitt zumindest im Wesentlichen kreisförmig oder
teilkreisförmig
ausgebildet ist. Durch die Wechselwirkung eines solchen Kraftübertragungsbereichs mit
einem Querträger
kann sichergestellt werden, dass das Schalungselement bzw. der Querträger um eine
Achse verschwenkt werden kann, die sich im Wesentlichen durch den
Mittelpunkt des kreisförmigen
oder teilkreisförmigen
Querschnitts des Kraftübertragungsbereichs
erstreckt, ohne dass sich dabei die Position der dritten Hakenelemente
wesentlich ändert.
Auf diese Weise lässt
sich erreichen, dass sich das mit dem dritten Hakenelement gekoppelte Spannelement
während
des gesamten Schwenkvorgangs in einem ausreichend gespannten Zustand
befindet. Dabei weist der Mittelpunkt des Querschnitts des Kraftübertragungsbereichs
zur Schwenkachse des Schalungselements bevorzugt einen Abstand von
weniger als 2 cm auf.
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Ein
ausreichend gespannter Zustand des Spannelements während des
Schwenkvorgangs wird insbesondere dann erreicht, wenn der Abstand
des Mittelpunkts des Querschnitts des Kraftübertragungsbereichs des dritten
Hakenelements vom bodenseitigen Befestigungspunkt des mit dem dritten Hakenelement
gekoppelten Spannelements während
des Verschwenkens des Schalungselements nur um maximal 10 mm variiert.
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Von
Vorteil ist es, wenn die Querträger
der Schalungselemente einen zumindest bereichsweise C-förmigen Querschnitt
mit zwei sich von einem Basisabschnitt weg erstreckenden Schenkeln
aufweisen. Einer der Schen kel bildet in diesem Fall dann eine Stützfläche zur
Auflage auf einem oberen Endabschnitt einer Vertikalstütze, wobei
dieser obere Endabschnitt Fixierelemente aufweist, welche in jeweils
eine Ausnehmung der Stützfläche eingreifen. Der
die Stützfläche bildende
Schenkel bildet dabei dann gleichzeitig einen Abschnitt der erfindungsgemäßen ersten
Hakenelemente. Eine derartige Ausbildung eines Querträgers mit
einem C-förmigen
Querschnitt bedingt auf vorteilhafte Weise, dass die dritten Hakenelemente
an fast jeder beliebigen Position des Querträgers entlang seiner Längsrichtung
mit diesem verhakt werden können,
so dass hier unterschiedlichen Montagebedingungen Rechnung getragen
werden kann.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn der Querträger bzw. das Schalungselement
mit der bzw. den Vertikalstützen
in zwei um 90° zueinander
versetzten Richtungen gekoppelt werden kann. Eine derartige Ausführungsform
ist in der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2005 031 152.0 der Anmelderin
beschrieben. Sämtliche
in dieser Anmeldung offenbarten Merkmale können auch im Rahmen der vorliegenden
Erfindung verwirklicht werden.
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Bei
Kopplung der dritten Hakenelemente mit den im Querschnitt C-förmigen Querträgern kann
der die Stützfläche bildende
Schenkel der Querträger von
den dritten Hakenelementen hintergriffen werden.
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Das
erfindungsgemäß eingesetzte
Geländerelement
besteht bevorzugt aus zumindest einem Querholm und zwei sich senkrecht
dazu erstreckenden Stützen,
welche an ihren dem Querholm abgewandten Enden je einen Befestigungsabschnitt
zur Kopplung mit je einem Längsträger eines
Schalungselements aufweisen. In der Regel erfolgt dabei eine Kopplung
der Stützen
mit den beiden äußersten Längsträgern eines
Schalungselements.
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Ein
besonders guter Kraftschluss zwischen den Stützen eines Geländerelements
und den Längsträgern lässt sich
realisieren, indem die Befestigungsabschnitte der Stützen je
einen Längsträger allseitig
umgreifen, wobei die zwischen den Befestigungsabschnitten und den
Längsträgern vorhandene Verbindung
bevorzugt lösbar
ausgestaltet ist.
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Die
beiden Befestigungsabschnitte eines Geländerelements können durch
eine Verriegelungsstange miteinander verbunden sein, welche in ihrer verriegelten,
mit einem Schalungselement gekoppelten Position diejenigen Längsträger unterstützt, welche
zwischen den mit den Befestigungsabschnitten gekoppelten Längsträgern angeordnet
sind. Auf diese Weise erfüllt
die Verriegelungsstange zusätzlich die
Funktion eines unterhalb der Längsträger angeordneten
Querträgers,
was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn ein Schalungselement
mit nur einem Querträger
ausgestattet ist, da in diesem Fall die Verriegelungsstange für zusätzliche
Stabilität
sorgen kann.
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Vorteilhaft
ist es schließlich
auch, wenn Standard-Schalungselemente zwei in den einander abgewandten
Endbereichen der Längsträger vorgesehene
Querträger
aufweisen, während
Querausgleichs-Schalungselemente einen oder zwei im Vergleich zu
den Standard-Schalungselementen nach innen versetzt angeordnete
Querträger
besitzen. Es werden in diesem Fall also Schalungselemente in zumindest
zwei voneinander verschiedenen Ausführungsformen bereitgestellt.
Wenn es dann zum Beispiel nötig
ist, in einer senkrecht zu den Längsträgern verlaufenden
Richtung individuelle Abmessungen außerhalb des Rastermaßes der
Standard-Schalungselemente zu schaffen, kommen zusätzlich zu den
Standard-Schalungselementen auch Querausgleichs-Schalungselemente
zum Einsatz. Diese Querausgleichsschalungselemente unterscheiden sich
von den Standard-Schalungselementen
dadurch, dass deren Querträger
weiter nach innen versetzt angeordnet sind. Hierdurch wird es möglich, ein Standard-Schalungselement
und ein Querausgleichs-Schalungselement derart miteinander zu verzahnen,
dass ein äußerer Längsträger oder
auch mehrere äußere Längsträger eines
Querausgleichs-Schalungselements jeweils zwischen zwei benachbarten
Längsträgern eines
Standard-Schalungselements zu liegen kommen. Auf diese Weise lassen
sich in einer senkrecht zu den Längsträgern verlaufenden
Querrichtung individuelle Abmessungen dadurch realisieren, dass
die jeweils gewünschte Anzahl
von Längsträgern eines
Querausgleichs-Schalungselements zwischen jeweils zwei benachbarten
Längsträgern eines
Standard-Schalungselements positioniert wird.
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Eine
derartige Anordnung ist in der deutschen Patentanmeldung
DE 10 2005 031153.9 der Anmelderin
beschrieben. Alle in dieser Anmeldung genannten Merkmale lassen
sich auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung realisieren.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Deckenschalungssystems
sind in den Unteransprüchen
beschrieben.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen erläutert;
in diesen zeigen:
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1 eine
dreidimensionale Ansicht eines Endabschnitts eines im Rahmen der
Erfindung zum Einsatz gelangenden, mit dem oberen Endabschnitt einer
Vertikalstütze
koppelbaren Querträgers,
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2 eine
dreidimensionale Ansicht eines mit einem Querträger gemäß 1 koppelbaren oberen
Endabschnitts einer Vertikalstütze
von schräg oben,
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3 eine
dreidimensionale Ansicht eines mit einem oberen Endabschnitt einer
Vertikalstütze gemäß 2 gekoppelten
Querträgers
gemäß 1 von
schräg
oben,
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4a–c jeweils
eine Seitenansicht verschiedener Verfahrensschritte beim Koppeln
eines Querträgers
gemäß 1 mit
einem oberen Endabschnitt gemäß 2,
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5 eine
Seitenansicht eines Bereichs eines erfindungsgemäßen Deckenschalungssystems in
zwei unterschiedlichen Montagephasen,
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6 einen
Schnitt durch einen bei einem Deckenschalungssystem gemäß 5 zum
Einsatz gelangenden Querträger
mit daran angekoppeltem drittem Hakenelement, und
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7 eine
dreidimensionale Ansicht eines Schalungselements mit daran angekoppeltem
Geländerelement.
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Der
in 1 dargestellte Querträger 2 ist als offenes
lang gestrecktes Profilelement ausgebildet, welches einen C-förmigen Abschnitt
mit zwei sich von einem Basisabschnitt 4 weg erstreckenden Schenkeln
aufweist, wobei der untere Schenkel als Stützfläche 6 zur Auflage
auf einem den oberen Endabschnitt einer Vertikalstütze bildenden
Kopf einer Vertikalstütze
ausgelegt ist. Der obere Schenkel bildet eine Auflagefläche 8 für die Unterseiten
von Längsträgern, die
sich beispielsweise senkrecht zum Querträger 2 erstrecken,
so dass die genannten Längsträger gemeinsam
mit dem Querträger 2 und gegebenenfalls
weiteren Querträgern
ein Schalungs- bzw.
Rostelement bilden, auf welches eine Schalhaut aufgebracht werden
kann. Alternativ kann die Auflagefläche 8 auch direkt
als Auflagefläche
für eine Schalhaut
dienen.
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Die
Unterseite der Stützfläche 6 verläuft nicht parallel
zur Auflagefläche 8,
sondern vielmehr schräg nach
oben in Richtung der Auflagefläche 8.
Auf diese Weise ergibt sich, dass die Dicke der Stützfläche 6 mit
zunehmendem Abstand vom Basisabschnitt 4 geringer wird,
da sich die der Auflagefläche 8 zugewandte
Oberseite der Stützfläche 6 im
Gegensatz zu ihrer Unterseite parallel zur Auflagefläche 8 erstreckt. Die
Vorteile dieser Ausbildung werden nachstehend in Verbindung mit 4a–c noch
erläutert.
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An
dem dem Basisabschnitt 4 abgewandten Ende der Stützfläche 6 ist
eine nach oben abgewinkelte Lasche 10 angeformt, welche
parallel zum Basisabschnitt 4 in Richtung der Auflagefläche 8 verläuft. Alternativ
zu der genannten Abwinklung könnte zwischen
Stützfläche 6 und
Lasche 10 auch ein runder Übergang ausgebildet sein, so
dass sich im Querschnitt zwischen Stützfläche 6 und Lasche 10 z.B.
im Wesentlichen die Form eines Viertelkreises einstellt. Die Lasche 10 ist
beim dargestellten Ausführungsbeispiel
mit vier in Längsrichtung
des Querträgers 2 voneinander
beabstandeten V-förmigen Aussparungen 12, 14, 16, 18 versehen,
wobei sich die Breite dieser Aussparungen 12 bis 18 jeweils
mit zunehmendem Abstand von der Auflagefläche verringert. Die Aussparungen 12 bis 18 erstrecken
sich über
die gesamte Höhe
der Lasche 10 und gehen in ihrem unteren Endbereich in
Ausnehmungen 20, 22, 24, 26 der
Stützfläche 6 über. Die
Breite der Ausnehmungen 20 bis 26 entspricht dabei
in etwa der Breite der V-förmigen
Aussparungen 12 bis 18 in ihrem den Ausnehmungen 20 bis 26 zugewandten
Endbereich. Die Ausnehmungen 20 bis 26 erstrecken
sich um weniger als die Hälfte
der Länge
der Stützfläche 6 in
die Stützfläche 6 hinein.
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Durch
die genannte Anordnung der Aussparungen 12 bis 18 und
der Ausnehmungen 20 bis 26 können die Aussparungen 12 bis 18 aufgrund
ihrer V-förmigen
Ausbildung eine "Einfädelhilfe" für das Einführen von
Fixierelementen in die Ausnehmungen 20 bis 26 bilden,
wobei diese Einfädelhilfe
insbesondere dann wirksam wird, wenn der Querträger 2 nach dem Heranführen an
ein Fixierelement um 90° nach oben
in seine in 1 dargestellte Position verschwenkt
wird. Diese Schwenkbewegung wird durch die erläuterte schräge Orientierung der Unterseite der
Stützfläche 6 begünstigt.
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In 1 ist
lediglich ein Endbereich des Querträgers 2 dargestellt.
Der andere, nicht dargestellte Endbereich des Querträgers 2 ist
analog zu dem dargestellten Endbereich ausgebildet, so dass der
Querträger 2 in
jedem seiner beiden Endbereiche jeweils vier Aussparungen 12 bis 18 und
vier Ausnehmungen 20 bis 26 aufweist. Die Aussparungen 12 und 14 sind
dabei nur geringfügig
voneinander beabstandet im äußersten
Endbereich des Querträgers 2 vorgesehen,
wohingegen der Abstand zwischen den Aussparungen 14 und 16 sowie
der Abstand zwischen den Aussparungen 16 und 18 größer bemessen
ist und jeweils dem Abstand von benachbarten Fixierelementen eines
Kopfes einer Vertikalstütze entspricht.
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Die 2 zeigt
in dreidimensionaler Ansicht einen Kopf 28, welcher mit
einer Vertikalstütze
(nicht dargestellt) gekoppelt werden kann und dementsprechend dann
den oberen Endabschnitt einer Vertikalstütze bildet. Der Kopf 28 ist
dabei aus einer ursprünglich
im Wesentlichen rechteckigen Stahlplatte gefertigt, welche derart
gebogen ist, dass in ihrem mittleren Bereich ein U-förmig gebogener
Abschnitt 30 ausgebildet ist, welcher sich über die
gesamte Breite des Kopfes 28 nach oben erstreckt. Der U-förmige Abschnitt 30 teilt
dabei die als Stützebene 32 ausgebildete
Grundfläche
des Kopfes 28 in zwei untereinander gleich große Hälften. Bei
am Kopf 28 montierten Querträgern 2 nimmt die genannte
Stützebene 32 die
von den Querträgern 2 auf
eine Vertikalstütze
zu übertragenden
Vertikalkräfte
auf, da sich die Stützfläche 6 eines
Querträgers 2 letztlich
auf der Stützebene 32 des
Kopfes 28 abstützt,
was nachfolgend noch erläutert
wird.
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Senkrecht
beabstandet zum U-förmigen
Abschnitt 30 weist die Stützebene 32 an ihren
beiden einander abgewandten Endbereichen jeweils eine U-förmig nach unten gebogene Koppellasche 34,
so dass zwischen den einander zugewandten Koppellaschen 34 eine
parallel zur Stützebene 32 verlaufende Aufnahmeebene
für eine
(nicht dargestellte) Kopfplatte einer Vertikalstütze definiert ist. Eine solche Kopfplatte
kann in Längsrichtung
des U-förmigen
Abschnitts 30 in die Koppellaschen 34 eingeschoben werden,
bis sie an zwei Anschlagelementen 36 anstößt, welche
integral mit dem U-förmigen
Abschnitt ausgebildet sind und sich ausgehend von diesem nach unten
in die genannte Aufnahmeebene für
die Kopfplatte der Vertikalstütze
erstrecken.
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In
dem von dem U-förmigen
Abschnitt 30 umgebenen Hohlraum ist ein Federelement befestigt. Die
Endabschnitte 40 des Federelements sind dabei im Bereich
einer Durchbrechung 42 des U-förmigen Abschnitts 30 und
im Bereich eines stirnseitigen Endes des U-förmigen Abschnitts 30 derart
gebogen, dass das Federelement unverlierbar am Kopf 28 gehalten
ist. Das Federelement 38 ist dabei derart ausgeformt, dass
sich ein mittlerer Abschnitt desselben nach unten zumindest bis
in die für
die Kopfplatte einer Vertikalstütze
vorgesehene, zwischen den Koppellaschen 34 ausgebildete
Aufnahmeebene hinein erstreckt, so dass der genannte Abschnitt des
Federelements 38 in einen stirnseitigen Hohlraum einer Vertikalstütze bzw.
einer Kopfplatte einer Vertikalstütze einschnappen kann, wodurch der
Kopf 28 in einer definierten Position zu einer Vertikalstütze fixiert
werden kann.
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Die
vier Eckbereiche der Stützebene 32 sind jeweils
senkrecht zur Stützebene 32 nach
oben gebogen, so dass sie insgesamt vier Fixierlaschen 44, 46, 48, 50 ausbilden,
welche sich jeweils in einem Winkel von 45° zur Längsrichtung des U-förmigen Abschnitts 30 erstrecken.
Die Breite der Fixierlaschen 44 bis 50 beträgt etwas
mehr als das Doppelte ihrer Höhe,
wobei die beiden der Stützebene 32 jeweils
abgewandten Eckbereiche der Fixierlaschen 44 bis 50 abgeschrägt sind.
Jede der beiden senkrechten Kanten 52, 54; 56, 58; 60, 62; 64, 66 der
Fixierlaschen 44 bis 50 bildet dabei jeweils ein
Fixierelement, welches im Sinne der Erfindung für einen Eingriff in eine Ausnehmung 20 bis 26 eines
Querträgers 2 geeignet
ist. Bei einer Kopplung eines Querträgers 2 über eine
der Fixierlaschen 44 bis 50 wird jeweils immer
nur eines der beiden Fixierelemente 52 bis 66 einer
Fixierlasche 44 bis 50 wirksam. Die Vorsehung von
zwei Fixierelementen 52 bis 66 pro Fixierlasche 44 bis 50 ermöglicht es,
einen Querträger 2 wahlweise
in zwei um 90° zueinander
versetzten, parallel zur Stützebene 32 verlaufenden
Richtungen mit einer Fixierlasche 44 bis 50 zu
koppeln.
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Aus
jeder der beiden Hälften
der Stützebene 32 ist
jeweils eine Anschlaglasche 68, 70 nach oben heraus
gebogen, wobei jede der beiden stirnseitigen, senkrecht zur Stützebene 32 verlaufenden
Kanten der Anschlaglaschen 68, 70 jeweils eine
Anschlagfläche 72, 74, 76, 78 für die Rückseite
des Basisabschnitts 4 eines Querträgers 2 bilden.
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Vier
weitere Anschlagflächen 80, 82, 84, 86 werden
durch senkrecht zur Stützebene 32 verlaufende
Bereiche des U-förmigen
Abschnitts 30 gebildet. Auch diese Anschlagflächen 80 bis 86 sind
jeweils dazu geeignet, mit der Rückseite
des Basisabschnitts 4 eines Querträgers 2 zusammenzuwirken.
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Konkret
kann ein Querträger 2 zwischen
folgenden Paaren von einander jeweils gegenüberliegenden Fixierelementen 52 bis 66 und
Anschlagflächen 72 bis 86 fixiert
werden:
52, 80; 54, 72; 56, 74; 58, 82; 60, 84; 62, 76; 64, 78; 66, 86.
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Die 3 zeigt
eine Kopfplatte 88 einer Vertikalstütze 90, welche in
Koppellaschen 34 eines Kopfes 28 eingeschoben
ist. Mit dem Kopf 28 ist ein Querträger 2 gemäß 1 gekoppelt,
an dessen Auflagefläche 8 Längsträger 92 befestigt
sind, welche sich senkrecht zum Querträger 2 erstrecken.
Der Querträger 2 ist
derart mit dem Kopf 28 gekoppelt, dass sich das Fixierelement 52 in
die Aussparung 14 und die Ausnehmung 22 (1)
hinein erstreckt. Gleichzeitig erstreckt sich das Fixierelement 58 in
die Aussparung 16 und die Ausnehmung 24 (1).
Der Basisabschnitt 4 des Querträgers 2 ist dabei an
seiner Rückseite
an den Anschlagflächen 80 und 82 (2)
abgestützt,
so dass letztlich diese Anschlagflächen 80, 82 gemeinsam
mit den Fixierelementen 52, 58 wirksam verhindern,
dass sich der Querträger 2 senkrecht
zu seinem Basisabschnitt 4 bewegen kann. Der Eingriff zwischen
den Fixierelementen 52, 58 und den Ausnehmungen 22, 24 stellt
dabei gleichzeitig sicher, dass keine Bewegung in Längsrichtung des
Querträgers 2 relativ
zum Kopf 28 erfolgen kann.
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Alternativ
könnte
der Querträger 2 auch
in einer in Längsrichtung
des Querträgers 2 versetzten Position
mit dem Kopf 28 gekoppelt werden, in welcher die Fixierelemente 52, 58 in
die Aussparungen 16, 18 bzw. in die damit korrespondierenden
Ausnehmungen 24, 26 eingreifen würden.
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Es
wäre weiterhin
auch möglich,
den Querträger 2 mit
dem Kopf 28 lediglich dadurch zu koppeln, dass das Fixierelement 58 in
eine der beiden Aussparungen 12, 14 und die damit
korrespondierenden Ausnehmungen 20, 22 eingeführt wird.
In diesen Fällen
würde sich
dann der Querträger 2 nicht
mehr wie gemäß 3 über die
gesamte Stützebene 32 des
Kopfes 28 hinweg erstrecken. Vielmehr würde er nur noch über weniger
als die Hälfte
der Breite der Stützebene 32 verlaufen,
so dass beispielsweise über
das Fixierelement 52 ein weiterer Querträger 2 mit
dem Kopf 28 gekoppelt werden könnte, so dass sich beide Querträger 2 in
Längsrichtung
miteinander ausgerichtet erstrecken würden.
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Schließlich könnte ein
Querträger 2 über seine
Aussparungen 12, 14 bzw. Ausnehmungen 20, 22 auch
derart mit dem Kopf 28 gekoppelt werden, dass er sich senkrecht
zu seiner in 3 dargestellten Ausrichtung
erstreckt. In diesem Fall würde
dann das Fixierelement 54 in eine der Ausnehmungen 20, 22 eingreifen,
wobei sich die Rückseite
des Basisabschnitts 4 des Trägers an der Anschlagfläche 72 der Anschlaglasche 68 abstützen würde.
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Insbesondere
ist es auch möglich,
zwei, drei oder vier Querträger 2 mit
dem Kopf 28 zu koppeln, wobei jeder der Querträger 2 dann
zwischen einem der vorstehend bereits genannten Paare von Fixierelementen 52 bis 66 und
Anschlagflächen 72 bis 86 fixiert
werden kann. Die einzelnen Querträger 2 können sich
dabei parallel oder auch senkrecht zueinander erstrecken.
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Die 4a bis
c zeigen, wie eine Kopplung zwischen Querträger 2 und Kopf 28,
wie sie in 3 dargestellt ist, hergestellt
werden kann.
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Zuerst
wird ein aus Querträgern 2 und Längsträgern 92 bestehendes
Schalungselement 98 relativ zu einer Vertikalstütze 90 so
ausgerichtet, dass sich die Längsträger 92 entweder
im Wesentlichen parallel zur Verti kalstütze 90 oder – wie in 4a dargestellt – etwas
schräg
zu dieser Ausrichtung erstrecken. In dieser Ausrichtung kann ein Schalungselement 98 von
einem Monteur leicht ergriffen und so angehoben werden, dass sich
der Querträger 2 letztlich
oberhalb eines Kopfes 28 der Vertikalstütze 90 befindet. Ausgehend
von dieser angehobenen Position wird dann das Schalungselement 98 vom
Monteur derart ausgerichtet und abgesenkt, dass die Fixierelemente 52, 58 in
die V-förmigen
Aussparungen 14, 16 der Lasche 10 eingeführt werden.
Dieses Einführen
wird durch die V-Form der Aussparungen 14, 16 erleichtert.
Auf diese Weise wird also zwischen dem Kopf 28 und dem
Querträger 2 bereits
eine Hakverbindung hergestellt, in welcher die Gewichtskraft des
Schalungselements 98 zu einem überwiegenden Teil über die
Stützebene 32 in die
Vertikalstütze 90 eingeleitet
werden kann, so dass die die Montage durchführende Person nur noch einen
geringen Teil des Gewichts des Schalungselements 98 halten
muss. Im Sinne der Erfindung bilden bei der genannten Hakverbindung
die Stützfläche 6 gemeinsam
mit der Lasche 10 die ersten Hakenelemente und die an den
Fixierlaschen 44, 46 ausgebildeten Fixierelemente 52, 58 die
zweiten Hakenelemente.
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Ausgehend
von der Hakverbindung gemäß 4a wird
nun das Schalungselement 98 gemäß 4b in
Pfeilrichtung um eine parallel zur Längsachse des Querträgers 2 verlaufende
Schwenkachse nach oben verschwenkt, wobei während dieser Schwenkbewegung
automatisch die Fixierelemente 52, 58 – geführt durch
die V-förmigen
Aussparungen 14, 16 – in die Ausnehmungen 22, 24 der
Stützfläche 6 des
Querträgers 2 hineinbewegt
werden. Die genannte Schwenkbewegung wird so lange fortgesetzt, bis
die Position gemäß 4c erreicht
wird, in welcher sich das Schalungselement 98 bzw. seine Längsträger 92 in
horizontaler Richtung senkrecht zur Vertikalstütze 90 erstrecken.
Aus 4c ist besonders anschaulich ersichtlich, dass
die Anschlagflächen 80, 82 in
dieser fertig montier ten Position wirksam verhindern, dass sich
der Querträger 2 in Pfeilrichtung
derart senkrecht zum Basisabschnitt 4 des Querträgers 2 bewegt,
dass die Fixierelemente 52, 58 außer Eingriff
mit den Ausnehmungen 22, 24 gelangen.
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Wenn
im Rahmen der Demontage des Schalungselements 98 in umgekehrter
Reihenfolge vorgegangen wird, kommt die an der Unterseite der Stützfläche 6 ausgebildete
Schräge,
die mit dem Basisabschnitt 4 einen Winkel von ungefähr 75° einschließt, vorteilhaft
zur Wirkung. Aufgrund dieser Schräge wird es nämlich möglich, das
Schalungselement 98 ausgehend von der Position gemäß 4c entgegen
der Pfeilrichtung der 4b abzuschwenken, ohne dass
zwischen der Oberseite des Schalungselements 98, einer
darauf aufliegenden Schalhaut und einer bereits erstellten Betondecke
eine Klemmwirkung auftritt. Vielmehr stellt die Schräge sicher,
dass sich sämtliche
Teile des Schalungselements 98 beim Abschwenken nach unten
bewegen, so dass ein problemloses Ausschalen möglich wird.
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Erfindungsgemäß wird nun
vor dem im Zusammenhang mit 4b beschriebenen
Schwenkvorgang ein Geländerelement
mit dem aus Querträgern 2 und
Längsträgern 92 bestehenden
Schalungselement gekoppelt. Dies ist in 5 veranschaulicht.
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Ein
bereits fertig montiertes Schalungselement 100 ist mit
seinem einen Endbereich über
zwei senkrecht zur Zeichenebene der 5 hintereinander
angeordnete Vertikalstützen 90 am
Boden 102 abgestützt.
Der obere Endabschnitt der Vertikalstütze 90 ist dabei als
Kopf 28 gemäß 2 ausgestaltet.
In diesen Kopf 28 wird nun auf die bereits beschriebene
Art und Weise ein weiteres Schalungselement 104 eingehängt, so
dass die ersten Hakenelemente 6, 10 des Schalungselements 104 mit
den zweiten Hakenelementen 44, 46 des Kopfes 28 in Eingriff
gelangen. Bei diesem Verhaken von Schalungselement 104 und
Kopf 28 kann an das Schalungselement 4 bereits
ein Geländerelement 106 angekoppelt
sein. Das Geländerelement 106 befindet sich
gemäß 5 in
dem dem Kopf 28 abgewandten Endbereich des Schalungselements 104.
Geländerelement 106 und
Schalungselement 104 erstrecken sich dabei senkrecht zueinander.
An seinem unteren Ende besitzt das Geländerelement 106 zwei
Befestigungsabschnitte 107, welche die beiden äußeren Längsträger des
Schalungselements 104 allseitig umgreifen.
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Alternativ
ist es auch möglich,
das Schalungselement 104 erst dann mit dem Geländerelement 106 zu
koppeln, nachdem die Hakverbindung zwischen Schalungselement 104 und
Kopf 28 hergestellt wurde.
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Beim
Herstellen der genannten Hakverbindung verläuft das Schalungselement 104 analog
zu 4a schräg
zur Vertikalstütze 90.
Diese Position des Schalungselements 104 ist in 5 mit
dem Buchstaben A gekennzeichnet.
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Unmittelbar
nach dem Herstellen der Hakverbindung zwischen Schalungselement 104 und Kopf 28,
also noch vor einem Verschwenken des Schalungselements 104 nach
oben, wird das in 6 dargestellte dritte Hakenelement 108 mit
demjenigen Querträger 2 verhakt,
welcher in den Kopf 28 gemäß 5 eingehängt ist.
Das dritte Hakenelement 108 besitzt einen im Querschnitt
kreisförmigen Kraftübertragungsbereich 110,
welcher den zwischen Lasche 10, Stützfläche 6 und Basisabschnitt 4 des Querträgers 2 bestehenden
Raum fast vollständig ausfüllt. Der
Kraftübertragungsbereich 110 ist
dann über
ein U-förmiges
Element 112 mit einem Laschenbereich 114 gekoppelt,
in welchem eine Öse 116 ausgebildet
ist, in die eine Spannkette 118 (5) eingehängt werden
kann. Das freie Ende der Spannkette 118 wird dabei am Boden 102 derart
verankert, dass sie sich im Wesentlichen senkrecht zu dem in Position
A befindlichen Schalungselement 104 erstreckt.
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6 verdeutlicht,
dass aufgrund der im Querschnitt kreisförmigen Ausbildung des Kraftübertragungsbereichs 110 ein
Verschwenken des Querträgers 2 in
Pfeilrichtung um den Mittelpunkt des Kraftübertragungsbereichs 110 möglich ist,
ohne dass das dritte Hakenelement 108 wesentlich bewegt wird.
Insofern wird eine Spannung der Spannkette 118 auch bei
einem Verschwenken des Querträgers 2 immer
aufrechterhalten.
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Nachdem
durch die Spannkette 118 sichergestellt ist, dass sich
das Schalungselement 104 nicht mehr vom Kopf 28 lösen kann,
wird das Schalungselement 104 mittels einer Hubstange 120 (5)
um die senkrecht zur Zeichenebene der 6 durch
den Mittelpunkt des Kraftübertragungsbereichs 110 verlaufende
Schwenkachse nach oben verschwenkt, bis es sich in Position B befindet.
Bei diesem Schwenkvorgang wird das Geländerelement 106 gemeinsam
mit dem Schalungselement 104 nach oben bewegt, bis sich
das Schalungselement 104 horizontal und das Geländerelement 106 vertikal erstrecken.
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Anschließend kann
dann das Schalungselement 104 an seinem der Spannkette 118 abgewandten
Ende mittels weiterer, nicht dargestellter Vertikalstützen bodenseitig
abgestützt
werden.
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Somit
wird erfindungsgemäß sichergestellt, dass
unmittelbar nach Abschluss der Montage eines Schalungselements 104 auch
bereits ein Geländerelement 106 montiert
ist, welches somit vom frühestmöglichen
Augenblick an dazu beiträgt,
eine Absturzgefahr zu verringern.
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7 zeigt
in dreidimensionaler Darstellung, in welcher Weise vor dem Verschwenken
eines Schalungselements 104 dieses mit einem Geländerelement 106 gekoppelt
werden kann. Das Schalungselement 104 gemäß 7 weist
in einem stirnseitigen Endbereich seiner Längsträger 92 einen Querträger 2 auf.
Ein weiterer Querträger 2 unterstützt die
Längsträger 92 in
ihrem mittleren Bereich, wohingegen das andere stirnseitige Ende
der Längsträger 92 querträgerfrei
ausgebildet ist.
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Das
mit dem Schalungselement 104 gekoppelte Geländerelement 106 besteht
aus zwei sich parallel zueinander erstreckenden Vertikalabschnitten 122,
welche miteinander durch insgesamt vier Horizontalabschnitte 124 miteinander
verbunden sind, wobei diese Horizontalabschnitte 124 ungefähr äquidistant
beabstandet sind. Die Horizontalabschnitte 124 bilden dabei
als Geländerholme
die erfindungsgemäß gewünschte Absturzsicherung.
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An
den unteren, dem Schalungselement 104 zugewandten Enden
der Vertikalabschnitte 122 ist jeweils ein Befestigungsabschnitt 107 ausgebildet, über den
das Geländerelement 106 mit
den beiden äußersten
Längsträgern 92 des
Schalungselements 104 gekoppelt werden kann.
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Die
Befestigungsabschnitte 107 umgreifen dabei klammerartig
jeweils einen Längsträger 92 von oben
und stehen mit ihren beiden Schenkeln nach unten über die
Unterseite des jeweiligen Längsträgers 92 vor.
In diesem vorstehenden Bereich der Schenkel besitzen die Befestigungsabschnitte 107 in jedem
der beiden sich nach unten erstreckenden Schenkel jeweils eine kreisrunde
Durchbrechung, wobei eine Tangente zu diesen Durchbrechungen mit der
Unterseite der Längsträger 92 zusammenfällt.
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Durch
die genannten Durchbrechungen der Befestigungsabschnitte 107 ist
eine Verriegelungsstange 126 gesteckt, deren Länge ungefähr der Länge eines
Querträgers 2 des
Schalungselements 104 entspricht. Die Verriegelungsstange 126 besitzt
keinen kreisrunden Querschnitt. Der Querschnitt kann beispielsweise
oval oder im Wesentlichen kreisförmig mit
einer abgeflachten Seite ausgebildet sein. Wesentlich ist, dass
der Querschnitt der Verriegelungsstange 126 in einer Richtung
größer ist
als in einer senkrecht dazu verlaufenden Richtung.
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An
einem stirnseitigen Ende der Verriegelungsstange 126 ist
ein Hebel 128 angeordnet, mittels welchem die in den Befestigungsabschnitten 107 gehaltene
Verriegelungsstange 126 um ihre Längsachse verdrehbar ist.
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Bei
der Kopplung eines Geländerelements 106 mit
einem Schalungselement 104 wird die Verriegelungsstange 126 so
orientiert, dass ihr geringeres Querschnittsmaß parallel zu den Vertikalabschnitten 122 orientiert
ist. In dieser Position können
die Befestigungsabschnitte 107 über die stirnseitigen Enden der
Längsträger 92 gefädelt werden.
Nachdem das Geländerelement 106 an
die gewünschte
Position entlang der Längsträger 92 gebracht
wurde, wird die Verriegelungsstange 126 über den
Hebel 128 um 90° verdreht,
so dass sich dann ihr größeres Querschnittsmaß parallel
zu den Vertikalabschnitten 122 erstreckt. In dieser Position
sind die von den Befestigungsabschnitten 107 umgriffenen
Längsträger 92 zwischen
dem unteren stirnseitigen Ende des jeweiligen Vertikalabschnitts 122 und
der Verriegelungsstange 126 eingeklemmt, so dass keine
Relativbewegung zwischen Geländerelement 106 und
Schalungselement 104 mehr möglich ist. In dieser starr gekoppelten
Stellung kann das Schalungselement 104 gemeinsam mit dem
Geländerelement 106 in
der in Verbindung mit 5 beschriebenen Weise nach oben
verschwenkt werden.
-
- 2
- Querträger
- 4
- Basisabschnitt
- 6
- Stützfläche
- 8
- Auflagefläche
- 10
- Lasche
- 12,
14, 16, 18
- Aussparung
- 20,
22, 24, 26
- Ausnehmung
- 28
- Kopf
- 30
- U-förmiger Abschnitt
- 32
- Stützebene
- 34
- Koppellaschen
- 40
- Endabschnitte
des Federelements
- 42
- Durchbrechung
- 44,
46, 48, 50
- Fixierlaschen
- 52,
54, 56, 58, 60, 62, 64, 66
- Fixierelemente
- 68,
70
- Anschlaglaschen
- 72,
74, 76, 78, 80, 82, 84, 86
- Anschlagflächen
- 88
- Kopfplatte
- 90
- Vertikalstütze
- 92
- Längsträger
- 94
- Schalhaut
- 96
- Stirnabschalung
- 98
- Schalungselement
- 100
- Schalungselement
- 102
- Boden
- 104
- Schalungselement
- 106
- Geländerelement
- 107
- Befestigungsabschnitte
- 108
- drittes
Hakenelement
- 110
- Kraftübertragungsbereich
- 112
- U-förmiges Element
- 114
- Laschenbereich
- 116
- Öse
- 118
- Spannkette
- 120
- Hubstange
- 122
- Vertikalabschnitte
- 124
- Horizontalabschnitte
- 126
- Verriegelungsstange
- 128
- Hebel