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Die
Erfindung betrifft ein Deckenschalungssystem mit mehreren Schalungselementen,
die an ihrer Unterseite mit Köpfen
von Vertikalstützen
koppelbare Träger
aufweisen, deren Querschnitt zumindest bereichsweise C-förmig mit
zwei sich von einem Basisabschnitt weg erstreckenden Schenkeln ausgebildet
ist, wobei einer der Schenkel als Stützfläche zur Auflage auf einem Kopf
einer Vertikalstütze
ausgelegt ist.
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Ein
derartiges Deckenschalungssystem ist aus dem Dokument
EP 0 130 425 A1 bekannt.
Dieses System besteht aus Schaltafeln, an deren Unterseiten C-förmige Träger angeordnet
sind, welche bei im Wesentlichen vertikaler Ausrichtung der Schaltafeln
mit einem Kopf einer Vertikalstütze
verhakbar sind, woraufhin die Schaltafeln unter Beibehaltung der
Hakverbindung in eine horizontale Position verschwenkt werden können. Um
ein Verschieben der Träger
in deren Längsrichtung
relativ zum Kopf der Vertikalstütze
zu vermeiden, ist der Basisabschnitt des C-förmigen
Trägers
mit einer Durchbrechung versehen, in welche ein Fixierelement eingreifen kann,
welches fest mit dem Kopf der Vertikalstütze verbunden ist.
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Nachteilig
an dem bekannten Deckenschalungssystem ist die Tatsache, dass bei
einer Kopplung von zwei, drei oder vier Schaltafeln mit einer Vertikalstütze alle
Schaltafeln untereinander gleich orientiert sein müs sen, so
dass es nicht möglich
ist, an einer Vertikalstütze
mehrere rechteckige Schaltafeln anzuordnen, die sich senkrecht zueinander
erstrecken. Diese fehlende Möglichkeit
bedingt auf nachteilige Weise eine nur beschränkte Anpassungsfähigkeit
des Deckenschalungssystems an die jeweils gegebenen räumlichen
Verhältnisse.
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Eine
Aufgabe der Erfindung ist darin zu sehen, ein Deckenschalungssystem
der vorstehend erläuterten
Art derart weiterzubilden, dass Schalungselemente, insbesondere
Rostelemente oder Schaltafeln, in unterschiedlichen Ausrichtungen
mit dem Kopf einer Vertikalstütze
koppelbar sind.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere
dadurch gelöst,
dass der Kopf einer Vertikalstütze
in jeweils eine Ausnehmung einer Stützfläche eingreifende Fixierelemente aufweist,
wobei die Ausnehmung zur wahlweisen Kopplung des Trägers mit
der Vertikalstütze
in zwei um 90° zueinander
versetzten Richtungen an dem dem Basisabschnitt abgewandten Ende
der Stützfläche vorgesehen
ist.
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Aufgrund
der Tatsache, dass die Ausnehmung zur Fixierung der Träger in ihrer
Längsrichtung relativ
zur Vertikalstütze
erfindungsgemäß nicht
im Basisabschnitt, sondern vielmehr in der Stützfläche und dort in dem dem Basisabschnitt
abgewandten Bereich vorgesehen ist, wird es möglich, mehrere Fixierelemente
derart am Kopf einer Vertikalstütze
anzuordnen, dass ein Träger
in zwei um 90° zueinander versetzten
Richtungen am Kopf der Vertikalstütze befestigt werden kann.
Hierdurch wird die Variabilität
eines erfindungsgemäßen Deckenschalungssystems gegenüber bekannten
Deckenschalungssystemen in einer Weise erhöht, dass das Deckenschalungssystem
durch die gegebenen Wahlmöglichkeit
bei der Anbringung von Schalungselementen an einem Kopf einer Vertikalstütze jeweils
optimal an individuelle Gegebenheiten angepasst werden kann.
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Während erfindungsgemäß der eine
Schenkel des Trägers
als Stützfläche für das Zusammenwirken
mit einer Vertikalstütze
dient, kann der andere Schenkel des Trägers als Anlagefläche für mehrere Längsträger eines
Rostelements ausgebildet sein, auf das dann letztlich eine Schalhaut
aufgebracht werden kann. Alternativ kann der andere Schenkel jedoch
auch als Anlagefläche
für eine
Schaltafel ausgebildet werden, wobei sich in diesem Fall im Unterschied
zu der Verwendung eines Rostelements keine weiteren Elemente zwischen
dem erfindungsgemäßen Träger und
der Schaltafel befinden.
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Die
erfindungsgemäß zum Einsatz
gelangenden Träger
werden bevorzugt als offene Profilelemente ausgebildet. Alternativ
können
jedoch auch geschlossene Profile zum Einsatz gelangen, bei denen
dann die beschriebene Ausnehmung ebenfalls im Bereich der jeweiligen
Stützfläche vorzusehen
ist, die in Anlage mit den Vertikalstützen gebracht wird.
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Bevorzugt
ist es, wenn die Stützfläche des Trägers in
jedem der beiden einander abgewandten Endbereiche des Trägers jeweils
zwei, drei oder mehr Ausnehmungen aufweist. Diese Mehrzahl von Ausnehmungen
ermöglicht
es dann, einen Träger
an unterschiedlichen, über
seine Länge
verteilten Positionen mit einer Vertikalstütze zu koppeln, so dass wiederum
unterschiedlichen Einbausituationen Rechnung getragen werden kann.
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Dabei
ist es von Vorteil, wenn zumindest zwei Ausnehmungen der Stützfläche und
zwei Fixierelemente des Kopfes einer Vertikalstütze derart voneinander beabstandet
sind, dass ein gleichzeitiger Eingriff jedes der beiden Fixierelemente
in jeweils eine der beiden Ausnehmungen ermöglicht ist. In diesem Fall
kann dann der Träger über den
genannten gleichzeitigen Eingriff entweder so an einer Vertikalstütze montiert
werden, dass er bündig
mit deren Kopf abschließt
oder es kann eine Montage derart vorgenommen werden, dass der Träger beidseits über den
Kopf der Vertikalstütze
hervorragt. Bei Vorsehung einer entsprechenden Anzahl von Paaren von
Ausnehmungen kann der Träger über unterschiedliche,
an die jeweiligen Gegebenheiten angepasste Längen über den Kopf der Vertikalstütze hervorstehen.
Diese unterschiedlichen Längen
sind einfach durch die Auswahl eines geeigneten Paares von Ausnehmungen
einstellbar.
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Auch
bei der Vorsehung von zumindest zwei Ausnehmungen in der Stützfläche in einem
oder beiden Endbereichen des Trägers
ist es möglich,
diesen nur über
eine der beiden Ausnehmungen mit einem Fixierelement des Kopfes
einer Vertikalstütze
zu koppeln. Diese Kopplungsvariante wird insbesondere dann gewählt, wenn
zwei in Längsrichtung
miteinander ausgerichtete Träger
an einem gemeinsamen Kopf einer Vertikalstütze befestigt werden sollen.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Stützfläche an ihrem
dem Basisabschnitt abgewandten Endbereich eine nach oben verlaufende
bzw. abgewinkelte, bevorzugt parallel zum Basisabschnitt verlaufende
Lasche aufweist, welche mit einer insbesondere V-förmigen Aussparung
versehen ist, die mit der in der Stützfläche vorgesehenen Ausnehmung derart
ausgerichtet ist, dass Aussparung und Ausnehmung ineinander übergehen.
In diesem Fall gestaltet sich die Montage eines Schalungselements
an einer Vertikalstütze
besonders einfach, da die korrekte Positionierung zwischen der in
der Stützfläche vorgesehenen
Ausnehmung und dem Fixierelement des jeweiligen Kopfes durch die
genannte Aussparung erleichtert wird. Konkret kann ein mit der genannten Lasche
versehener Träger
so oberhalb eines Kopfes einer Vertikalstütze positioniert werden, dass
sich die in der Lasche vorhandene Aussparung direkt oberhalb des
jeweiligen Fixierelements des Kopfes befindet, woraufhin dann ein
Absenken des Trägers
auf den Kopf erfolgen kann, bei dem das Fixierelement des Kopfes
in die Aussparung der Lasche "eingefädelt" wird. Durch ein
anschließendes
Verschwenken des Schalungselements um eine zur Längsachse des Trägers parallel
verlaufende Schwenkachse wird dann erreicht, dass das Fixierelement über die
in der Lasche vorgesehene Aussparung zwangsläufig in die damit korrespondierende
Ausnehmung der Stützfläche eingeführt wird.
Das Hinführen
des Fixierelements zu der Ausnehmung der Stützfläche wird insbesondere durch
die V-Form der Aussparung in der Lasche begünstigt, wobei sich die Breite
der V-förmigen
Aussparung mit zunehmendem Abstand zur korrespondierenden Ausnehmung
in der Stützfläche vergrößert.
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Es
ist ferner vorteilhaft, wenn die Lasche in jedem der beiden einander
abgewandten Endbereiche eines Trägers
jeweils zwei, drei oder mehr Aussparungen der genannten Art besitzt,
die jeweils mit korrespondierenden Ausnehmungen in der Stützfläche ausgerichtet
sind. In diesem Fall kann dann für jede
Ausnehmung in der Stützfläche eine
entsprechende Aussparung in der Lasche vorgesehen werden, so dass
das Einführen
des Fixierelements in beliebige Ausnehmungen der Stützfläche erleichtert
ist.
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Bevorzugt
verläuft
die Unterseite der Stützfläche in ihrer
montierten Position ausgehend vom Basisabschnitt schräg nach oben,
so dass insbeson dere der Winkel zwischen der Unterseite der Stützfläche und
dem Basisabschnitt kleiner 90° ist
und vorzugsweise zwischen 70° und
80° beträgt. Durch
diese Maßnahme
wird erreicht, dass die Demontage eines erfindungsgemäßen Schalungselements
problemlos durchführbar
ist, da ein Abschwenken eines Schalungselements um eine parallel
zum Träger
verlaufende Achse nicht durch eine Aufwärtsbewegung von Oberflächenbereichen
des Schalungselements behindert wird. Dies wird insbesondere bei
Betrachtung der nachfolgend noch erläuterten 7a–c deutlich.
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Die
Vertikalstützen
können
jeweils mit einem Stützkopf
versehen sein, welcher neben einer senkrecht zur Längserstreckung
der jeweiligen Vertikalstütze
verlaufenden Stützebene
hiervon abgewinkelte Fixierlaschen zum Eingriff in zumindest eine
Ausnehmung der Stützfläche eines
Trägers
aufweist. Diese Fixierlaschen stellen dann in diesem Fall die vorstehend
erläuterten
Fixierelemente des Stützkopfs
dar. Die Verwendung von abgewinkelten Fixierlaschen ist insofern
vorteilhaft, als dass für
den Stützkopf
ein im Rohzustand plattenförmiges
Element verwendet werden kann, von dem bestimmte Bereiche, bevorzugt
Eckbereiche, als Fixierlaschen hochgebogen werden, so dass es nicht
nötig ist,
separate Fixierelemente am Stützkopf
anzubringen. Alternativ ist es jedoch auch möglich, den Stützkopf als
Guss- oder Schmiedeteil auszubilden oder auch aus Kunststoff zu
fertigen.
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Pro
Stützkopf
können
beispielsweise vier Fixierlaschen vorgesehen werden, welche sich
insbesondere senkrecht zur Stützebene
des Stützkopfs
erstrecken. Benachbarte Fixierlaschen eines Stützkopfs können dabei senkrecht zueinander
verlaufen.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn die Stützebene
eine im Wesentlichen quadratische Form aufweist, wobei sich deren
Fixierlaschen jeweils parallel zu Diagonalen der Stützebene
erstrecken. In diesem Fall können
dann tatsächlich
Eckbereiche der in ihrer Grundform quadratischen Stützebene
rechtwinklig nach oben gebogen werden, um so die erfindungsgemäßen Fixierlaschen
auszubilden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Stützkopf
Anschlagbereiche für
die den Schenkeln abgewandte Rückseite
des Basisabschnitts eines Trägers aufweist,
wobei sich die Anschlagflächen
der Anschlagbereiche insbesondere senkrecht zur Stützebene
erstrecken. Bei einem mit einem solchen Stützkopf gekoppelten Träger befinden
sich nach Abschluss eines Montagevorgangs Bereiche der Fixierelemente
bzw. Fixierlaschen in den dazu komplementär ausgebildeten Ausnehmungen
der Stützfläche, wobei
gleichzeitig die Rückseite
des Basisabschnitts an den genannten Anschlagbereichen abgestützt ist
oder in nur geringem Abstand zu diesen Anschlagbereichen zu liegen
kommt. Somit verhindern diese Anschlagbereiche, dass sich die Fixierelemente
aus den genannten Ausnehmungen heraus bewegen können, so dass hier eine zuverlässige und
definierte Fixierung eines Trägers
an einem Stützkopf
sichergestellt ist.
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Bevorzugt
werden insgesamt acht Anschlagbereiche vorgesehen, deren Anschlagflächen sich insbesondere
unter einem Winkel von 45° zu
den Fixierlaschen erstrecken. Diese acht Anschlagbereiche ermöglichen,
dass jeweils ein Träger
an vier unterschiedlichen Positionen am Stützkopf befestigt werden kann,
wobei an jeder dieser vier Positionen zwei zueinander um 90° versetzte
Ausrichtungen des Trägers
in einer horizontalen Ebene möglich
sind. Insgesamt können
also gleichzeitig vier verschiedene Träger an einem Stützkopf angeordnet
werden, wobei die Ausrichtung jedes einzelnen Trägers individuell gewählt werden
kann.
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Die
genannten Anschlagbereiche des Stützkopfs können durch separate Anschlagelemente
gebildet werden, welche im Nachhinein mit dem Stützkopf gekoppelt werden. Bevorzugt
ist es jedoch, wenn vier Anschlagbereiche durch einen U-förmig gebogenen,
sich von der Stützebene
nach oben erstreckenden Abschnitt des Stützkopfs bzw. des plattenförmigen Elements,
aus welchem der Stützkopf hergestellt
ist, gebildet sind. Je zwei weitere Anschlagbereiche können durch
je eine aus der Stützebene
nach oben heraus gebogene Anschlaglasche gebildet werden. Auf diese
Weise lässt
sich der Einsatz separater Elemente vollkommen vermeiden, und es
ist weiterhin möglich,
den gesamten Stützkopf aus
einem einzigen plattenförmigen
Element zu fertigen.
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Der
erfindungsgemäß eingesetzte
Stützkopf kann
entweder lösbar
oder auch fest mit der ihm zugeordneten Vertikalstütze verbunden
werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Stützkopf
mit einer vorzugsweise im Wesentlichen quadratischen Kopfplatte
einer handelsüblichen
Vertikalstütze
koppelbar ist, wobei die Größen von
Kopfplatte und Stützkopf
in Draufsicht untereinander ungefähr gleich sein können. Dabei
kann der Stützkopf
in einer parallel zur Kopfplatte der Vertikalstütze verlaufenden Richtung auf
die Kopfplatte aufschiebbar sein. Die Unterseite einer Stützebene
des Stützkopfs kommt
dabei in montierter Position bevorzugt direkt auf der Kopfplatte
der Vertikalstütze
zu liegen, so dass keinerlei die Vertikalstütze über ihre Kopfplatte hinaus
verlängernden
Elemente benötigt
werden. Der Abstand zwischen der Oberseite der Kopfplatte der Vertikal stütze und
der Stützebene
des Stützkopfes
entspricht also bei dieser vorteilhaften Ausführungsform im Wesentlichen
der Dicke des für
den Stützkopf
eingesetzten Materials.
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Bei
Vorsehung einer lösbaren
Verbindung kann der Stützkopf – wie bereits
erwähnt – in einer parallel
zu seiner Stützebene
verlaufenden Richtung auf eine Vertikalstütze aufgeschoben und dort insbesondere
mittels eines im Stützkopf
gehaltenen Federelements fixiert werden. Dieses Federelement stellt
dann das einzige Element des Stützkopfs
dar, welches nicht aus einem plattenförmigen Grundelement gefertigt
werden kann. Bei einer Ausbildung aus Kunststoff kann das Federelement
auch einstückig mit
dem Stützkopf
ausgebildet werden.
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Erfindungsgemäß ist es
bevorzugt, wenn sämtliche
Stützköpfe, Vertikalstützen, und/oder
Endbereiche der verwendeten Träger
untereinander gleich ausgeführt
werden. Dies ermöglicht
dann beliebige Kombinationsvarianten und vermeidet die fehlerhafte
Handhabung von einzelnen Komponenten des erfindungsgemäßen Deckenschalungssystems.
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Die
Montage eines erfindungsgemäßen Deckenschalungssystems
ist für
einen Monteur besonders bequem durchführbar, wenn die Vertikalstütze und
der Träger
eines Schalungselements in einer solchen Position miteinander verhakbar
sind, in der das Schalungselement und die Vertikalstütze einen
Winkel kleiner 90° einschließen. Bevorzugt
ist es dabei, wenn bei der Herstellung dieser Hakverbindung das Schalungselement
im Wesentlichen parallel zu der jeweiligen Vertikalstütze bzw.
den jeweiligen Vertikalstützen
verläuft.
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Nach
dem Verhaken kann dann unter Aufrechterhaltung der Hakverbindung
ein Verschwenken des Schalungselements in eine solche Position erfolgen,
in der das Schalungselement und die Vertikalstützen einen Winkel von ungefähr 90° einschließen, so
dass sich das Schalungselement in einer horizontalen Ebene erstreckt,
in der es letztlich für
die Erzeugung einer Betondecke eingesetzt werden kann.
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Die
erfindungsgemäß eingesetzten
Schalungselemente können
beispielsweise jeweils aus parallel beabstandet zueinander verlaufenden Längsträgern bestehen,
die mit zumindest einem senkrecht dazu verlaufenden Querträger fest
verbunden sind, wobei die Oberseiten der Längsträger eine Auflagefläche für eine Schalhaut
bilden, die Oberseite des oder der Querträgers) an der Unterseite der Längsträger anliegt,
und die Unterseite des oder der Querträgers) eine Stützfläche der
beschriebenen Art ausformt. In diesem Fall bilden also die erfindungsgemäßen Schalungselemente
Rostelemente, welche zuerst auf den Vertikalstützen montiert werden, woraufhin
dann auf die Rostelemente die Schalhaut bzw. die Schaltafeln aufgebracht
werden können.
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Alternativ
ist es jedoch auch möglich,
die Schalungselemente so auszubilden, dass direkt auf die vorstehend
erläuterten
Träger,
insbesondere auf deren Oberseiten, eine Schalhaut aufgebracht wird. In
diesem Fall werden dann bereits fertige, Schalhaut und Träger umfassende
Schaltafeln auf den Vertikalstützen
in erfindungsgemäßer Weise
montiert.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen erläutert.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen beschrieben; in diesen zeigen:
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1 eine
dreidimensionale Ansicht eines Endabschnitts eines im Rahmen der
Erfindung zum Einsatz gelangenden, mit dem Kopf einer Vertikalstütze koppelbaren
Trägers,
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2 eine
dreidimensionale Ansicht eines mit einem Träger gemäß 1 koppelbaren
Kopfes einer Vertikalstütze
von schräg
oben,
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3 eine
Ansicht gemäß 2 von
schräg unten,
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4 einen
Schnitt durch einen Kopf einer Vertikalstütze gemäß den 2 und 3,
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5 eine
dreidimensionale Ansicht eines mit einem Kopf einer Vertikalstütze gemäß den 2 bis 4 gekoppelten
Trägers
gemäß 1 in
einer ersten Befestigungsposition von schräg oben,
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6 eine
Ansicht gemäß 5 von
schräg unten
bei Realisierung einer zweiten Befestigungsposition,
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7a–c jeweils
eine Seitenansicht verschiedener Verfahrensschritte beim Koppeln
eines Trägers
gemäß 1 mit
einem Kopf gemäß den 2 bis 4,
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8a–c Ansichten
gemäß 7a–c mit einem
um 90° gedrehten
Kopf einer Vertikalstütze,
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9 eine
dreidimensionale Ansicht eines mit vier Trägern gekoppelten Vertikalstützenkopfes von
schräg
unten, wobei zwei Träger
senkrecht zu zwei weiteren Trägern
ausgerichtet sind, und
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10 eine
Ansicht gemäß 9,
bei der alle vier Träger
parallel zueinander verlaufen.
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Der
in 1 dargestellte Träger 2 ist als offenes
lang gestrecktes Profilelement ausgebildet, welches einen C-förmigen Abschnitt
mit zwei sich von einem Basisabschnitt 4 weg erstreckenden Schenkeln
aufweist, wobei der untere Schenkel als Stützfläche 6 zur Auflage
auf einem Kopf einer Vertikalstütze
ausgelegt ist. Der obere Schenkel bildet eine Auflagefläche 8 für die Unterseiten
von Längsträgern, die
sich beispielsweise senkrecht zum Träger 2, welcher in
diesem Fall dann einen Querträger bildet,
erstrecken, so dass die genannten Längsträger gemeinsam mit dem Träger 2 und
gegebenenfalls weiteren Querträgern
ein Rostelement bilden, auf welches eine Schalhaut aufgebracht werden kann.
Alternativ kann die Auflagefläche 8 auch
direkt als Auflagefläche
für eine
Schalhaut dienen.
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Bei
dem dargestellten Träger 2 ist – im Querschnitt
gesehen – der
Basisabschnitt 4 länger
als die Auflagefläche 8,
welche wiederum länger
als die Stützfläche 6 ausgebildet
ist. Die Länge
der Auflagefläche 8 beträgt ungefähr das Doppelte
der Länge
der Stützfläche 6,
wohingegen die Länge
des Basisabschnitts 4 ungefähr das Doppelte der Länge der
Auflagefläche 8 beträgt.
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Die
Unterseite der Stützfläche 6 verläuft nicht parallel
zur Auflagefläche 8,
sondern vielmehr schräg nach
oben in Richtung der Auflagefläche 8.
Auf diese Weise ergibt sich, dass die Dicke der Stützfläche 6 mit
zunehmendem Abstand vom Basisabschnitt 4 geringer wird,
da sich die der Auflagefläche 8 zugewandte
Oberseite der Stützfläche 6 im
Gegensatz zu ihrer Unterseite parallel zur Auflagefläche 8 erstreckt. Die
Vorteile dieser Ausbildung werden nachstehend in Verbindung mit 7a–c noch
erläutert.
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An
dem dem Basisabschnitt 4 abgewandten Ende der Stützfläche 6 ist
eine nach oben abgewinkelte Lasche 10 angeformt, welche
parallel zum Basisabschnitt 4 in Richtung der Auflagefläche 8 verläuft. Alternativ
zu der genannten Abwinklung könnte zwischen
Stützfläche 6 und
Lasche 10 auch ein runder Übergang ausgebildet sein, so
dass sich im Querschnitt zwischen Stützfläche 6 und Lasche 10 z.B.
im Wesentlichen die Form eines Viertelkreises einstellt. Die Lasche 10 ist
beim dargestellten Ausführungsbeispiel
mit vier in Längsrichtung
des Trägers 2 voneinander
beabstandeten V-förmigen
Aussparungen 12, 14, 16, 18 versehen,
wobei sich die Breite dieser Aussparungen 12 bis 18 jeweils
mit zunehmendem Abstand von der Auflagefläche verringert. Die Aussparungen 12 bis 18 erstrecken
sich über
die gesamte Höhe
der Lasche 10 und gehen in ihrem unteren Endbereich in
Ausnehmungen 20, 22, 24, 26 der
Stützfläche 6 über. Die
Breite der Ausnehmungen 20 bis 26 entspricht dabei
in etwa der Breite der V-förmigen
Aussparungen 12 bis 18 in ihrem den Ausnehmungen 20 bis 26 zugewandten
Endbereich. Die Ausnehmungen 20 bis 26 erstrecken
sich um weniger als die Hälfte
der Länge
der Stützfläche 6 in
die Stützfläche 6 hinein.
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Durch
die genannte Anordnung der Aussparungen 12 bis 18 und
der Ausnehmungen 20 bis 26 können die Aussparungen 12 bis 18 aufgrund
ihrer V-förmigen
Ausbildung eine "Einfädelhilfe" für das Einführen von
Fixierelementen in die Ausnehmungen 20 bis 26 bilden,
wobei diese Einfädelhilfe
insbesondere dann wirksam wird, wenn der Träger 2 nach dem Heranführen an
ein Fixierelement um 90° nach oben
in seine in 1 dargestellte Position verschwenkt
wird. Diese Schwenkbewegung wird durch die erläuterte schräge Orientierung der Unterseite der
Stützfläche 6 begünstigt.
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In 1 ist
lediglich ein Endbereich des Trägers 2 dargestellt.
Der andere, nicht dargestellte Endbereich des Trägers 2 ist analog
zu dem dargestellten Endbereich ausgebildet, so dass der Träger 2 in
jedem seiner beiden Endbereiche jeweils vier Aussparungen 12 bis 18 und
vier Ausnehmungen 20 bis 26 aufweist. Die Aussparungen 12 und 14 sind
dabei nur geringfügig
voneinander beabstandet im äußersten Endbereich
des Trägers 2 vorgesehen,
wohingegen der Abstand zwischen den Aussparungen 14 und 16 sowie
der Abstand zwischen den Aussparungen 16 und 18 größer bemessen
ist und jeweils dem Abstand von benachbarten Fixierelementen eines
Kopfes einer Vertikalstütze
entspricht.
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Die 2 und 3 zeigen
jeweils in dreidimensionaler Ansicht einen Kopf 28, welcher
mit einer Vertikalstütze
(nicht dargestellt) gekoppelt werden kann. Der Kopf 28 ist
dabei aus einer ursprünglich
im Wesentlichen rechteckigen Stahlplatte gefertigt, welche derart
gebogen ist, dass in ihrem mittleren Bereich ein U-förmig gebogener
Abschnitt 30 ausgebildet ist, welcher sich über die
gesamte Breite des Kopfes 28 nach oben erstreckt. Der U-förmige Abschnitt 30 teilt
dabei die als Stützebene 32 ausgebildete
Grundfläche
des Kopfes 28 in zwei untereinander gleich große Hälften. Bei
am Kopf 28 montierten Trägern 2 nimmt die genannte
Stützebene 32 die
von den Trägern 2 auf
eine Vertikalstütze
zu übertragenden
Vertikalkräfte
auf, da sich die Stützfläche 6 eines Trägers 2 letztlich
auf der Stützebene 32 des
Kopfes 28 abstützt,
was nachfolgend noch erläutert
wird.
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Senkrecht
beabstandet zum U-förmigen
Abschnitt 30 weist die Stützebene 32 an ihren
beiden einander abgewandten Endbereichen jeweils eine U-förmig nach unten gebogene Koppellasche 34,
so dass zwischen den einander zugewandten Koppellaschen 34 eine
parallel zur Stützebene 32 verlaufende Aufnahmeebene
für eine
(nicht dargestellte) Kopfplatte einer Vertikalstütze definiert ist. Eine solche Kopfplatte
kann in Längsrichtung
des U-förmigen
Abschnitts 30 in die Koppellaschen 34 eingeschoben werden,
bis sie an zwei Anschlagelementen 36 anstößt, welche
integral mit dem U-förmigen
Abschnitt ausgebildet sind und sich ausgehend von diesem nach unten
in die genannte Aufnahmeebene für
die Kopfplatte der Vertikalstütze
erstrecken.
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In
dem von dem U-förmigen
Abschnitt 30 umgebenen Hohlraum ist ein Federelement 38 befestigt,
welches aus den 2 und 3 und insbesondere
auch aus 4 ersichtlich ist. Die Endabschnitte 40 des
Federelements 38 sind dabei im Bereich einer Durchbrechung 42 des
U-förmigen
Abschnitts 30 und im Bereich eines stirnseitigen Endes des
U-förmigen
Abschnitts 30 derart gebogen, dass das Federelement 38 unverlierbar
am Kopf 28 gehalten ist. Das Federelement 38 ist
dabei derart ausgeformt, dass sich ein mittlerer Abschnitt desselben nach
unten zumindest bis in die für
die Kopfplatte einer Vertikalstütze
vorgesehene, zwischen den Koppellaschen 34 ausgebildete
Aufnahmeebene hinein erstreckt, so dass der genannte Abschnitt des
Federelements 38 in einen stirnseitigen Hohlraum einer Vertikalstütze bzw.
einer Kopfplatte einer Vertikalstütze einschnappen kann, wodurch
der Kopf 28 in einer definierten Position zu einer Vertikalstütze fixiert
werden kann. In einer solchen Position stoßen die beiden Anschlagelemente 36 an
einer Kante der Kopfplatte einer Vertikalstütze an. Beim Abziehen des Kopfes 28 von
einer Vertikalstütze
wird das Federelement 38 durch die Abzugskraft verformt,
so dass das Federelement 38 einerseits eine korrekte Positionierung
des Kopfes 28 relativ zur Vertikalstütze sicherstellt, andererseits
aber auch ein nachträgliches
Lösen des
Kopfes 28 von einer Vertikalstütze ermöglicht.
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Die
vier Eckbereiche der Stützebene 32 sind jeweils
senkrecht zur Stützebene 32 nach
oben gebogen, so dass sie insgesamt vier Fixierlaschen 44, 46, 48, 50 ausbilden,
welche sich jeweils in einem Winkel von 45° zur Längsrichtung des U-förmigen Abschnitts 30 erstrecken.
Die Breite der Fixierlaschen 44 bis 50 beträgt etwas
mehr als das Doppelte ihrer Höhe,
wobei die beiden der Stützebene 32 jeweils
abgewandten Eckbereiche der Fixierlaschen 44 bis 50 abgeschrägt sind.
Jede der beiden senkrechten Kanten 52, 54; 56, 58; 60, 62; 64, 66 der
Fixierlaschen 44 bis 50 bildet dabei jeweils ein
Fixierelement, welches im Sinne der Erfindung für einen Eingriff in eine Ausnehmung 20 bis 26 eines
Trägers 2 geeignet
ist. Bei einer Kopplung eines Trägers 2 über eine
der Fixierlaschen 44 bis 50 wird jeweils immer nur
eines der beiden Fixierelemente 52 bis 66 einer Fixierlasche 44 bis 50 wirksam.
Die Vorsehung von zwei Fixierelementen 52 bis 66 pro
Fixierlasche 44 bis 50 ermöglicht es, einen Träger 2 wahlweise
in zwei um 90° zueinander
versetzten, parallel zur Stützebene 32 verlaufenden
Richtungen mit einer Fixierlasche 44 bis 50 zu
koppeln.
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Aus
jeder der beiden Hälften
der Stützebene 32 ist
jeweils eine Anschlaglasche 68, 70 nach oben heraus
gebogen, wobei jede der beiden stirnseitigen, senkrecht zur Stützebene 32 verlaufenden
Kanten der Anschlaglaschen 68, 70 jeweils eine
Anschlagfläche 72, 74, 76, 78 für die Rückseite
des Basisabschnitts 4 eines Trägers 2 bilden.
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Vier
weitere Anschlagflächen 80, 82, 84, 86 werden
durch senkrecht zur Stützebene 32 verlaufende
Bereiche des U-förmigen
Abschnitts 30 gebildet. Auch diese Anschlagflächen 80 bis 86 sind
jeweils dazu geeignet, mit der Rückseite
des Basisabschnitts 4 eines Trägers 2 zusammenzuwirken.
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Konkret
kann ein Träger 2 zwischen
folgenden Paaren von einander jeweils gegenüberliegenden Fixierelementen 52 bis 66 und
Anschlagflächen 72 bis 86 fixiert
werden:
52, 80; 54, 72; 56, 74; 58, 82; 60, 84; 62, 76; 64, 78; 66, 86.
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Die 5 und 6 zeigen
eine Kopfplatte 88 einer Vertikalstütze 90, welche in
Koppellaschen 34 eines Kopfes 28 so weit eingeschoben
ist, bis eine Kante der Kopfplatte 88 an den Anschlagelementen 36 des
Kopfes 28 anstößt. Mit
dem Kopf 28 ist jeweils ein Träger 2 gemäß 1 gekoppelt,
an dessen Auflagefläche 8 Längsträger 92 befestigt
sind, welche sich senkrecht zum Träger 2 erstrecken.
Gemäß 6 ist
an der Oberseite der Längsträger 92 eine Schalhaut 94 befestigt,
welche wiederum mit einer Stirnabschalung 96 gekoppelt
ist.
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Gemäß 5 ist
der Träger 2 derart
mit dem Kopf 28 gekoppelt, dass sich das Fixierelement 52 in die
Aussparung 14 und die Ausnehmung 22 hinein erstreckt.
Gleichzeitig erstreckt sich das Fixierelement 58 in die
Aussparung 16 und die Ausnehmung 24. Der Basisabschnitt 4 des
Trägers 2 ist
dabei an seiner Rückseite
an den Anschlagflächen 80 und 82 abgestützt, so
dass letztlich diese Anschlagflächen 80, 82 gemeinsam
mit den Fixierelementen 52, 58 wirksam verhindern, dass sich der
Träger 2 senkrecht
zu seinem Basisabschnitt 4 bewegen kann. Der Eingriff zwischen
den Fixierelementen 52, 58 und den Ausnehmungen 22, 24 stellt
dabei gleichzeitig sicher, dass keine Bewegung in Längsrichtung
des Trägers 2 relativ
zum Kopf 28 erfolgen kann.
-
Alternativ
könnte
der Träger 2 auch
in einer in Längsrichtung
des Trägers 2 versetzten
Position mit dem Kopf 28 gekoppelt werden, in welcher die
Fixierelemente 52, 58 in die Aussparungen 16, 18 bzw. in
die damit korrespondierenden Ausnehmungen 24, 26 eingreifen
würden.
Eine solche Kopplung ist in 6 dargestellt,
aus der ohne weiteres ersichtlich ist, dass die Ausnehmungen 20, 22 des
Trägers 2 hier
unbenutzt bleiben und der Träger 2 weiter über den
Kopf 28 hinausragt als in der Position gemäß 5.
-
Es
wäre weiterhin
auch möglich,
den Träger 2 mit
dem Kopf 28 lediglich dadurch zu koppeln, dass das Fixierelement 58 in
eine der beiden Aussparungen 12, 14 und die damit
korrespondierenden Ausnehmungen 20, 22 eingeführt wird.
In diesen Fällen würde sich
dann der Träger 2 nicht
mehr wie gemäß den 5 und 6 über die
gesamte Stützebene 32 des
Kopfes 28 hinweg erstrecken. Vielmehr würde er nur noch über weniger
als die Hälfte
der Breite der Stützebene 32 verlaufen,
so dass beispielswei se über
das Fixierelement 52 ein weiterer Träger 2 mit dem Kopf 28 gekoppelt
werden könnte,
so dass sich beide Träger 2 in
Längsrichtung
miteinander ausgerichtet erstrecken würden.
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Schließlich könnte ein
Träger 2 über seine Aussparungen 12, 14 bzw.
Ausnehmungen 20, 22 auch derart mit dem Kopf 28 gekoppelt
werden, dass er sich senkrecht zu seiner in 5 dargestellten Ausrichtung
erstreckt. In diesem Fall würde
dann das Fixierelement 54 in eine der Ausnehmungen 20, 22 eingreifen,
wobei sich die Rückseite
des Basisabschnitts 4 des Trägers an der Anschlagfläche 72 der Anschlaglasche 68 abstützen würde.
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Insbesondere
ist es auch möglich,
zwei, drei oder vier Träger 2 mit
dem Kopf 28 zu koppeln, wobei jeder der Träger 2 dann
zwischen einem der vorstehend bereits genannten Paare von Fixierelementen 52 bis 66 und
Anschlagflächen 72 bis 86 fixiert
werden kann. Die einzelnen Träger 2 können sich
dabei parallel oder auch senkrecht zueinander erstrecken.
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Die 7a bis
c zeigen, wie eine Kopplung zwischen Träger 2 und Kopf 28,
wie sie in 5 dargestellt ist, hergestellt
werden kann.
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Zuerst
wird ein aus Trägern 2 und
Längsträgern 92 bestehendes
Schalungselement 98 relativ zu einer Vertikalstütze 90 so
ausgerichtet, dass sich die Längsträger 92 entweder
im Wesentlichen parallel zur Vertikalstütze 90 oder – wie in 7a dargestellt – etwas
schräg
zu dieser Ausrichtung erstrecken. In dieser Ausrichtung kann ein
Schalungselement 98 von einem Monteur leicht ergriffen
und so angehoben werden, dass sich der Träger 2 letztlich oberhalb
eines Kopfes 28 der Vertikalstütze 90 befindet.
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Ausgehend
von dieser angehobenen Position wird dann das Schalungselement 98 vom
Monteur derart ausgerichtet und abgesenkt, dass die Fixierelemente 52, 58 in
die V-förmigen
Aussparungen 14, 16 der Lasche 10 eingeführt werden.
Dieses Einführen
wird durch die V-Form der Aussparungen 14, 16 erleichtert.
Auf diese Weise wird also zwischen dem Kopf 28 und dem
Träger 2 bereits
eine Hakverbindung hergestellt, in welcher die Gewichtskraft des Schalungselements 98 zu
einem überwiegenden
Teil über
die Stützebene 32 in
die Vertikalstütze 90 eingeleitet
werden kann, so dass die die Montage durchführende Person nicht mehr das
volle Gewicht des Schalungselements 98 halten muss.
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Ausgehend
von der Hakverbindung gemäß 7a wird
nun das Schalungselement 98 gemäß 7b in
Pfeilrichtung um eine parallel zur Längsachse des Trägers 2 verlaufende
Schwenkachse nach oben verschwenkt, wobei während dieser Schwenkbewegung
automatisch die Fixierelemente 52, 58 – geführt durch
die V-förmigen
Aussparungen 14, 16 – in die Ausnehmungen 22, 24 der
Stützfläche 6 des
Trägers 2 hineinbewegt
werden. Die genannte Schwenkbewegung wird so lange fortgesetzt,
bis die Position gemäß 7c erreicht
wird, in welcher sich das Schalungselement 98 bzw. seine
Längsträger 92 in
horizontaler Richtung senkrecht zur Vertikalstütze 90 erstrecken.
Aus 7c ist besonders anschaulich ersichtlich, dass
die Anschlagflächen 80, 82 in
dieser fertig montierten Position wirksam verhindern, dass sich
der Träger 2 in
Pfeilrichtung derart senkrecht zum Basisabschnitt 4 des
Trägers 2 bewegt,
dass die Fixierelemente 52, 58 außer Eingriff
mit den Ausnehmungen 22, 24 gelangen.
-
Wenn
im Rahmen der Demontage des Schalungselements 98 in umgekehrter
Reihenfolge vorgegangen wird, kommt die an der Unterseite der Stützfläche 6 ausgebildete
Schräge,
die mit dem Basisabschnitt 4 einen Winkel von ungefähr 75° einschließt, vorteilhaft
zur Wirkung. Aufgrund dieser Schräge wird es nämlich möglich, das
Schalungselement 98 ausgehend von der Position gemäß 7c entgegen
der Pfeilrichtung der 7b abzuschwenken, ohne dass
zwischen der Oberseite des Schalungselements 98, einer
darauf aufliegenden Schalhaut und einer bereits erstellten Betondecke
eine Klemmwirkung auftritt. Vielmehr stellt die Schräge sicher,
dass sich sämtliche
Teile des Schalungselements 98 beim Abschwenken nach unten
bewegen, so dass ein problemloses Ausschalen möglich wird.
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Die 8a bis
c veranschaulichen, dass ein entsprechender Kopplungsprozess realisiert
werden kann, wenn letztlich gewünscht
ist, dass sich das fertig montierte Schalungselement 98 in
einem gegenüber
den 5 und 7a bis c um 90° versetzten Winkel
relativ zum Kopf 28 erstrecken soll. In diesem Fall wirkt
dann beispielsweise das Fixierelement 64 mit einer der
Aussparungen 12 bzw. 14 bzw. Ausnehmungen 20, 22 des
Trägers 2 zusammen.
Der beschriebene Schwenkvorgang verläuft gemäß den 8a bis 8c analog
zu dem in Verbindung mit den 7a bis
c beschriebenen Schwenkvorgang mit dem Unterschied, dass sich die
Rückseite
des Basisabschnitts 4 des Trägers 2 gemäß 8c letztlich
an der Stützfläche 78 der
Anschlaglasche 70 abstützt,
wodurch wiederum verhindert wird, dass sich das Fixierelement 64 aus
der Ausnehmung 20 bzw. 22 heraus bewegen kann.
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9 zeigt
insgesamt vier Träger 100, 102, 104, 106,
welche mit einem Kopf 28 einer Vertikalstütze 90 gekoppelt
sind. Die beiden Träger 100, 102 sind
dabei miteinander ausgerichtet stirnseitig zueinander beabstandet
angeordnet, wohingegen sich die beiden Träger 104, 106 parallel
zueinander und senkrecht zu den Trägern 100, 102 erstrecken.
Sämtliche
Träger 100 bis 106 sind
so ausgebildet, wie in Verbindung mit dem Träger 2 gemäß 1 beschrieben.
Es wirken hier folgende Fixierelemente, Ausnehmungen und Anschlagflächen bezüglich der
verschiedenen Träger 100 bis 106 zusammen:
Träger 100:
Fixierelement 56, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 74
Träger 102:
Fixierelement 62, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 76
Träger 104:
Fixierelement 52, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 80
Träger 106:
Fixierelement 66, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 86
-
10 zeigt
eine Anordnung, bei der alle Träger 100 bis 106 parallel
zueinander verlaufen, wobei jeweils zwei Träger 100 und 106 bzw. 102 und 104 in
Längsrichtung
zueinander ausgerichtet stirnseitig beabstandet zueinander angeordnet
sind. Bei dieser Anordnung wirken folgende Fixierelemente, Ausnehmungen
und Anschlagflächen
zusammen:
Träger 100:
Fixierelement 52, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 80
Träger 102:
Fixierelement 66, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 86
Träger 104:
Fixierelement 58, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 82
Träger 106:
Fixierelement 60, Ausnehmung 22, Anschlagfläche 84
-
Erfindungsgemäß lassen
sich auch beliebige andere Anordnungen von ein bis vier Trägern an
einem Kopf 28 realisieren. Bei jedem über eine der beiden äußeren Ausnehmungen 20 oder 22 mit
einem Kopf 28 gekoppelten Träger 2 lassen sich
vollkommen unabhängig
von allen anderen mit dem Kopf 28 gekoppelten Trägern 2 zwei
unterschiedliche, um 90° zueinander
versetzte Ausrichtungen des Trägers 2 realisieren.
-
- 2
- Träger
- 4
- Basisabschnitt
- 6
- Stützfläche
- 8
- Auflagefläche
- 10
- Lasche
- 12,
14, 16, 18
- Aussparung
- 20,
22, 24, 26
- Ausnehmung
- 28
- Kopf
- 30
- U-förmiger Abschnitt
- 32
- Stützebene
- 34
- Koppellaschen
- 36
- Anschlagelemente
- 38
- Federelement
- 40
- Endabschnitte
- 42
- Durchbrechung
- 44,
46, 48, 50
- Fixierlaschen
- 52,
54, 56, 58, 60, 62, 64, 66
- Fixierelemente
- 68,
70
- Anschlaglaschen
- 72,
74, 76, 78, 80, 82, 84, 86
- Anschlagflächen
- 88
- Kopfplatte
- 90
- Vertikalstütze
- 92
- Längsträger
- 94
- Schalhaut
- 96
- Stirnabschalung
- 98
- Schalungselement
- 100,
102, 104, 106
- Träger