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DE202006003491U1 - Schuh, insbesondere Sportschuh - Google Patents

Schuh, insbesondere Sportschuh Download PDF

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DE202006003491U1 DE202006003491U DE202006003491U DE202006003491U1 DE 202006003491 U1 DE202006003491 U1 DE 202006003491U1 DE 202006003491 U DE202006003491 U DE 202006003491U DE 202006003491 U DE202006003491 U DE 202006003491U DE 202006003491 U1 DE202006003491 U1 DE 202006003491U1
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Abstract

Schuh (1), insbesondere Sportschuh, mit einem Schuhoberteil (2) und einer mit diesem verbundenen Außensohle (3) sowie mit einer Fersenschale (4), die die Ferse des Trägers des Schuhs zumindest teilweise umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenschale (4) auswechselbar im Schuhoberteil (3) angeordnet ist, wobei sie in einem Oberflächenbereich (5) mindestens einen Vorsprung (6, 7) oder eine Ausnehmung aufweist, der oder die mit einer Ausnehmung (8, 9) oder einem Vorsprung im Schuhoberteil (2) zum formschlüssigen Festlegen der Fersenschale (4) im Schuhoberteil (2) zusammenwirkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schuh, insbesondere einen Sportschuh, mit einem Schuhoberteil und einer mit diesem verbundenen Außensohle sowie mit einer Fersenschale, die die Ferse des Trägers des Schuhs zumindest teilweise umfasst.
  • Schuhe, insbesondere Sportschuhe, dieser Art sind allgemein bekannt. Damit der Fuß des Trägers im Schuh einen sicheren Halt hat, ist zumeist eine Fersenschale vorgesehen, die die Ferse des Fußes des Trägers dreidimensional umfasst bzw. aufnimmt. Die Fersenschale ist meist fest im Schuh fixiert, insbesondere eingeklebt.
  • Bei der Benutzung des Schuhs kommt es infolge der Reibung zwischen dem Fuß des Trägers und der Fersenschale zu Verschleiß, so dass hierdurch die Gebrauchsdauer des Schuhs begrenzt sein kann.
  • Nachteilig ist es ferner, dass es zumindest nicht in kostengünstiger Weise möglich ist, die Ausgestaltung des Schuhs und insbesondere der Fersenschale nach individuellen Gesichtpunkten vornehmen zu können. Abgesehen vom Sonderfall des maßangefertigten Schuhs ist der Träger des Schuhs auf eine handelsübliche Ausbildung der Fersenschale angewiesen. Dies ist insbesondere dann nachteilig, wenn im Falle der Benutzung von Einlagen die handelsüblich vorgesehene Fersenschale ungünstig und eine Erhöhung des Führungsschaftes der Fersenschale wünschenswert ist.
  • Weiterhin ist es nachteilig, dass es nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist, den Schuh und insbesondere die Fersenschale an besondere Wünsche des Trägers des Schuhs anzupassen, insbesondere was die Atmungsaktivität oder die Stabilität der Fersenschale anbelangt. In vielen Fällen bestehen Sonderwünsche des Trägers, betreffend die Steifigkeit bzw. Weichheit der Fersenschale.
  • Aus der DE 10 2004 014 807 B3 ist es für Schistiefel bekannt geworden, einen Innenschuh vorzusehen, der auswechselbar in einer Stiefel-Außenschale angeordnet ist. Der Innenschuh weist dabei in verschiedenen Bereichen nach außen gerichtet Vorsprünge auf, die in Ausnehmungen des Schistiefels eingreifen. Allerdings eignet sich das dort offenbarte Prinzip bauartbedingt nicht für beispielsweise Sportschuhe, wo nicht der Bauraum wie im Falle eines Schistiefels zur Verfügung steht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schuh, insbesondere einen Sportschuh, der eingangs genannten Art so fortzubilden, dass die genannten Nachteile überwunden werden. Es soll also insbesondere in einfacher und kostengünstiger Weise möglich sein, den Schuh an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Ferner soll es möglich sein, im Falle von Verschleiß eine Lösung zur Verfügung zu stellen, mit der der Schuh weiterbenutzbar ist. Dabei besteht ein wichtiges Erfordernis darin, dass die Funktionalität des Schuhs nicht eingeschränkt ist, was insbesondere bei der Verwendung im Sport und hier vor allem im Leistungssport von hoher Bedeutung ist.
  • Die Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenschale auswechselbar im Schuhoberteil angeordnet ist, wobei sie in einem Oberflächenbereich mindestens einen Vorsprung oder eine Ausnehmung aufweist, der oder die mit einer Ausnehmung oder einem Vorsprung im Schuhoberteil zum formschlüssigen Festlegen der Fersenschale im Schuhoberteil zusammenwirkt.
  • Wenngleich es auch möglich ist, dass die Fersenschale eine Ausnehmung aufweist, in die ein Vorsprung des Schuhoberteils eingreift, ist bevorzugt vorgesehen, dass der Vorsprung an der Fersenschale angeordnet ist und in eine Ausnehmung im Schuhoberteil eingreift. Ferner weist der mindestens eine Vorsprung oder die mindestens eine Ausnehmung der bzw. in der Fersenschale mit Vorteil eine der Form des Ausnehmung oder des Vorsprungs im Schuhoberteil angepasste Form auf. Eine weitere Fortbildung sieht vor, dass zwei Vorsprünge oder Ausnehmungen im Seitenbereich der Fersenschale angeordnet sind. In diesem Falle kann vorgesehen werden, dass die beiden Vorsprünge oder Ausnehmungen im Bereich der Knöchel des Fußes des Trägers des Schuhs angeordnet sind.
  • Eine gute, aber druckarme Festlegung der Fersenschale im Schuhoberteil kann erreicht werden, wenn jeder Vorsprung oder jede Ausnehmung in der seitlichen Projektion des Schuhs eine Fläche aufweist, die mindestens 25%, vorzugsweise mindestens 33 %, der Fläche der Fersenschale in der seitlichen Projektion beträgt.
  • Der mindestens eine Vorsprung oder die mindestens eine Ausnehmung der bzw. in der Fersenschale kann eine längliche oder im wesentlichen ovale Form aufweisen, womit eine Drehung der Fersenschale relativ zum Schuhoberteil um eine horizontale Achse quer zu Schuhlängsrichtung verhindert wird.
  • Mit besonderem Vorteil ist die Fersenschale mit einer Einlegesohle verbunden. Dabei können die Fersenschale und die Einlegesohle einstückig ausgebildet sein. Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass nur im Bereich der Fersenschale, insbesondere in deren Seitenbereichen, der mindestens eine Vorsprung oder die mindestens eine Ausnehmung angeordnet ist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Fersenschale und gegebenenfalls die Einlegesohle mindestens einen weiteren Vorsprung aufweist, der sich in Richtung Boden durch eine Ausnehmung im Schuhoberteil erstreckt.
  • Das Schuhoberteil und/oder die Außensohle und/oder die Fersenschale bestehen vorteilhafter Weise aus Kunststoff, insbesondere aus thermoplastischem Material. Dabei ist insbesondere an Polyäthylen, Polypropylen, Polybutan, Polyamid, Polyurethan oder an eine Mischung von wenigstens zwei dieser Kunststoffe gedacht.
  • Das Schuhoberteil kann im Sinne der Erfindung als Chassis angesprochen werden, das mit der Fersenschale – bevorzugt mit der mit dieser verbundenen Einlegesohle – versehen wird. Das Schuhoberteil kann sowohl aus hartem als auch aus weichem Material bestehen. Es ist besonders bevorzugt im Spritzgießverfahren hergestellt oder kann zumindest vorgeformt werden. Hierbei kommen sowohl Kunststoffe als auch klassische Schuhmaterialien (Leder, Textil, etc.) zum Einsatz.
  • Mit der vorgeschlagenen Ausgestaltung wird es in einfacher Weise möglich, bei Verschleiß die Fersenschale auszutauschen, so dass der Schuh weiter verwendbar ist. Dies bietet vor allem im Hochpreissegment von Sportschuhen einen wichtigen Vorteil.
  • Weiterhin kann der Schuh individuell angepasst werden, d. h. es kann in das Schuhoberteil eine Fersenschale eingesetzt werden, die auf die speziellen Bedürfnisse ausgerichtet ist. Hierfür muss lediglich die Fersenschale angepasst werden, Modifikationen am Schuh sind nicht erforderlich. Damit kann in sehr viel kostengünstigerer Weise als bislang ein an die Bedürfnisse des Trägers angepasster Schuh, insbesondere Sportschuh, realisiert werden.
  • Dies gilt speziell, wenn der Träger des Schuhs Einlagen benötigt. In diesem Falle kann die Fersenschale für den Einsatz der Einlagen optimal ausgebildet werden, ohne dass am Schuhoberteil) selber Änderungen vorgenommen werden müssen. Namentlich kann die Höhe der Fersenschale in Abhängigkeit der verwendeten Einlagen optimal gewählt werden.
  • Die Passform des Schuhs kann somit ideal an den Fuß des Trägers ausgelegt werden.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Materialauswahl mit der erfindungsgemäßen Lösung frei stattfinden kann, so dass beliebige Materialien zum Einsatz kommen können. Dabei werden das Material des Schuhoberteils und das der Fersenschale an die individuellen Wünsche angepasst, beispielsweise derart, dass eine gewünschte Stabilität oder Atmungsaktivität des Schuhs vorliegt.
  • In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 einen Sportschuh, von der Seite aus betrachtet,
  • 2 das Schuhoberteils samt Außensohle des Sportschuhs gemäß 1, ohne Fersenschale, von der Seite aus betrachtet
  • 3 die in das Schuhoberteil nach 2 einzusetzende Fersenschale samt einstückig mit dieser verbundener Einlegesohle, von der Seite aus betrachtet,
  • 4 die in das Schuhoberteil nach 2 einzusetzende Fersenschale, ausgebildet ohne Einlegesohle, von der Seite aus betrachtet, und
  • 5 den Schnitt A-B gemäß 1.
  • In 1 ist ein Sportschuh 1 von der Seite aus betrachtet dargestellt, der in bekannter Weise ein Schuhoberteil 2 aufweist, das mit einer Außensohle 3 verbunden ist.
  • In das Schuhoberteil 2 ist eine Fersenschale 4 (Innenschale) auswechselbar eingesetzt. Die Fersenschale 4 erstreckt sich im eingesetzten Zustand über die Oberseite des Schuhoberteils 2 hinaus, d. h. sie hat einen entsprechenden Schaft 12, dessen Erstreckung gemäß den Wünschen des Trägers des Schuhs 1 so gewählt ist, dass eine optimale Führung bzw. Halterung des Fußes gewährleistet ist.
  • In den 2 und 3 sind einmal das Schuhoberteil 2 ohne eingesetzte Fersenschale 4 und einmal die Fersenschale 4 als solche dargestellt. Damit die Fersenschale 4 im in das Schuhoberteil 2 eingesetzten Zustand dort fest und sicher sitzt, hat das Schuhoberteil 2 Ausnehmungen 8 und 9, die im Knöchelbereich des Schuhoberteils 2 beidseitig angeordnet sind. Gemäß der Form dieser Ausnehmungen 8, 9 bzw. Ausschnitte hat die Fersenschale 4 in ihren beiden Seitenbereichen im Oberflächenbereich 5 (s. 5) aus der Grundkontur der Fersenschale 4 hervortretende Vorsprünge 6, 7, deren Form derjenigen der Ausnehmungen 8, 9 entsprechen.
  • In 5 ist zu erkennen, dass die Vorsprünge 6, 7 so in die Ausnehmungen 8, 9 eingreifen, dass sich an der Außenseite des Schuhs 1 eine weitgehend ungestörte Kontur ergibt, d. h. ein im wesentlichen glatter Verlauf. Die Vorsprünge 6, 7 sind also nicht nur so ausgeführt, dass – wie in 1 zu sehen – die Fläche des Vorsprungs 6, 7 derjenigen der Ausnehmung 8, 9 entspricht; darüber hinaus ist auch die Höhe der Vorsprünge 6, 7 so gewählt, dass sich eine weitgehend bündige Oberfläche des Schuhs 1 im Seitenbereich ergibt.
  • In 3 ist zu sehen, dass die Fersenschale 4 mit einer Einlegesohle 10 verbunden ist. Im vorliegenden Falle besteht die Fersenschale 4 und die Einlegesohle 10 aus einem Stück. Dies hat den Vorteil, dass auch die Einlegesohle bei Bedarf durch Austausch der Fersenschale 4 gewechselt bzw. an individuelle Bedürfnisse angepasst werden kann.
  • Mit gestrichelten Linien ist in 3 angedeutet, dass an der Unterseite der Einlegesohle 10 ein weiterer Vorsprung 11 in Form eines Außensohlenteils angeordnet sein kann, der beispielsweise an der Einlegesohle angespritzt ist. Im Bodenbereich des Schuhoberteils 2 bzw. der Außensohle 3 kann eine – nicht dargestellte – Ausnehmung angeordnet sein, durch die der Vorsprung 11 hindurch tritt und damit einen Teil der Außensohle bildet. Der Vorsprung 11 kann passgenau zur entsprechenden Ausnehmung ausgebildet sein und gegebenenfalls Dichtungsmittel aufweisen, um den Eintritt von Feuchtigkeit von unten in den Schuh zu verhindern.
  • In 4 ist die Fersenschale 4 in der Seitenansicht gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung dargestellt, nämlich ohne an ihr angeordneter Einlegesohle 10. Aus dem Vergleich der 3 und 4 geht hervor, wie groß die Erstreckung der Fersenschale 4 ist und wo die Einlegesohle beginnt.
  • Von Bedeutung ist es, wie groß die Fläche der Vorsprünge 6, 7 bzw. der korrespondierenden Ausnehmungen 8, 9 gewählt wird. Damit einerseits ein sicherer Halt der Fersenschale 4 im Schuhoberteil 2 sichergestellt ist, der auch einer Torsionsbewegung der Fersenschale 4 um eine horizontale Achse quer zur Schuhlängsrichtung hinreichend widersteht, und andererseits kein seitlicher Druck auf den Knöchelbereich des Trägers des Schuhs 1 ausgeübt wird, ist folgendes vorgesehen:
    Der Vorsprung 6, 7 bzw. die Ausnehmung 8, 9 ist unrund, d. h. vorliegend länglich oder oval, ausgebildet. Weiterhin beträgt die seitliche Projektionsfläche AV des Vorsprungs 6, 7 mindestens 25 % der seitlichen Projektionsfläche AF der Fersenschale 4, wie sie aus 4 hervorgeht. Bevorzugt beträgt die Fläche AV mindestens 33 % der Fläche AF. Zu erkennen ist, dass die Form der Vorsprünge 6, 7 bzw. der Ausnehmungen 8, 9 so gewählt ist, dass an einer Umfangsstelle der Vorsprünge/Ausnehmungen (nämlich im untersten Bereich der Vorsprünge 6, 7) eine Art Spitze oder Nase vorgesehen ist, die die genannte Torsionsbewegung verhindert.
  • Zu erkennen ist beispielsweise in 1, dass sich die Vorsprünge 6, 7 bzw. Ausnehmungen 8, 9 in Längsrichtung des Schuhs 1 betrachtet bevorzugt über den gesamten Knöchelbereich erstrecken.
  • 1
    Schuh (Sportschuh)
    2
    Schuhoberteil
    3
    Außensohle
    4
    Fersenschale
    5
    Oberflächenbereich
    6
    Vorsprung
    7
    Vorsprung
    8
    Ausnehmung
    9
    Ausnehmung
    10
    Einlegesohle
    11
    Vorsprung
    12
    Schaft
    AV
    seitliche Projektionsfläche des Vorsprungs/der Ausnehmung
    AF
    seitliche Projektionsfläche der Fersenschale

Claims (12)

  1. Schuh (1), insbesondere Sportschuh, mit einem Schuhoberteil (2) und einer mit diesem verbundenen Außensohle (3) sowie mit einer Fersenschale (4), die die Ferse des Trägers des Schuhs zumindest teilweise umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenschale (4) auswechselbar im Schuhoberteil (3) angeordnet ist, wobei sie in einem Oberflächenbereich (5) mindestens einen Vorsprung (6, 7) oder eine Ausnehmung aufweist, der oder die mit einer Ausnehmung (8, 9) oder einem Vorsprung im Schuhoberteil (2) zum formschlüssigen Festlegen der Fersenschale (4) im Schuhoberteil (2) zusammenwirkt.
  2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Vorsprung (6, 7) oder die Ausnehmung der bzw. in der Fersenschale (4) eine der Form des Ausnehmung (8, 9) oder des Vorsprungs im Schuhoberteil (3) angepasste Form aufweist.
  3. Schuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Vorsprünge (6, 7) oder Ausnehmungen im Seitenbereich der Fersenschale (4) angeordnet sind.
  4. Schuh nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Vorsprünge (6, 7) oder Ausnehmungen im Bereich der Knöchel des Fußes des Trägers des Schuhs angeordnet sind.
  5. Schuh nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Vorsprung (6, 7) oder jede Ausnehmung in der seitlichen Projektion des Schuhs (1) eine Fläche (AV) aufweist, die mindestens 25%, vorzugsweise mindestens 33 %, der Fläche (AF) der Fersenschale (4) in der seitlichen Projektion beträgt.
  6. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Vorsprung (6, 7) oder die mindestens eine Ausnehmung der bzw. in der Fersenschale (4) eine längliche oder im wesentlichen ovale Form aufweist.
  7. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenschale (4) mit einer Einlegesohle (10) verbunden ist.
  8. Schuh nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenschale (4) und die Einlegesohle (10) einstückig ausgebildet sind.
  9. Schuh nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass nur im Bereich der Fersenschale (4), insbesondere in deren Seitenbereichen, der mindestens eine Vorsprung (6, 7) oder die mindestens eine Ausnehmung angeordnet ist.
  10. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Fersenschale (4) und gegebenenfalls die Einlegesohle (10) mindestens einen weiteren Vorsprung (11) aufweist, der sich in Richtung Boden durch eine Ausnehmung im Schuhoberteil (3) erstreckt.
  11. Schuh nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Schuhoberteil (2) und/oder die Außensohle (3) und/oder die Fersenschale (4) aus Kunststoff, insbesondere aus thermoplastischem Material, bestehen.
  12. Schuh nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass als Kunststoff Polyäthylen, Polypropylen, Polybutan, Polyamid, Polyurethan oder eine Mischung von wenigstens zwei dieser Kunststoffe vorgesehen ist.
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