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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Warnvorrichtung für ein Kraftfahrzeug
mit einem Unterbau zum Aufstellen auf einem Untergrund und einem
zumindest abschnittsweise reflektierend ausgebildeten Oberteil.
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Führer von
Personkraftwagen und Lastkraftwagen sind gesetzlich verpflichtet,
eine Warnvorrichtung, beispielsweise in Form eines Warndreiecks,
mit sich zu führen.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls muss das Warndreieck in
Fahrtrichtung gesehen in einem vorgeschriebenen Abstand hinter dem Kraftfahrzeug
aufgestellt werden, um somit die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer
auf die potentielle Gefahrenstelle aufmerksam machen zu können.
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Warndreiecke
sind in verschiedenen Ausführungsformen
bekannt und umfassen im Allgemeinen einen Unterbau, beispielsweise
mit zwei scherenartig zusammenklappbaren Metallbügeln, die im ausgeklappten
oder auseinandergefalteten Zustand im Wesentlichen senkrecht zueinander
angeordnet sind, um dem Warndreieck eine ausreichende Standfestigkeit
zu verleihen. Das Warndreieck selbst ist durch ein auf dem Unterbau
befestigtes Oberteil gebildet, das vorzugsweise entsprechend dem
Warnschild "Gefahrenstelle" (StVO-Zeichen 101)
ausgebildet ist. Um die Warnvorrichtung platzsparend im Kraftfahrzeug
mitführen
zu können,
ist diese üblicherweise
zusammenklappbar oder faltbar ausgelegt.
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Die
DE 38 17 070 A1 offenbart
ein zusammenlegbares Warndreieck mit drei reflektierenden Leisten
sowie mehreren Standfüßen, die
mit Hilfe einer Feder vorgespannt sind, um sich selbsttätig auszuschwenken.
Somit ist das Aufstellen des Warndreiecks wesentlich erleichtert.
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Im
Weiteren beschreibt die
DE
38 07 300 C1 ein Warndreieck mit einem Leuchtmittel, das
vorzugsweise von einer Kraftfahrzeugbatterie gespeist wird, wobei
das gesamte Warndreieck mit dem Leuchtmittel zusammengeklappt werden
kann.
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Die
bekannten Warnvorrichtungen sind insofern nachteilig, als ein Nutzer
eines Kraftfahrzeugs im Falle eines technischen Defekts oder eines
Unfalls aus dem Kraftfahrzeug aussteigen und das Warndreieck selbst
in einem Abstand von beispielsweise 200 m hinter seinem Kraftfahrzeug
aufstellen muss. Besonders bei dichtem Autobahnverkehr sowie aufgrund
des Stresszustands, unter dem der Fahrer stehen kann, treten hier
immer wieder schwere Unfälle mit
Personenschäden
auf. Zudem werden die erforderlichen Sicherheitsabstände zwischen
dem Kraftfahrzeug und der Warnvorrichtung häufig nicht korrekt eingehalten,
wodurch nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu spät auf die potentielle Gefahrenstelle hingewiesen
werden.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, eine Warnvorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, mit der das korrekte Aufstellen der Warnvorrichtung
hinter dem Kraftfahrzeug ohne potentielle Gefährdung des Fahrers bzw. eines
Nutzers zuverlässig
gewährleistet
ist.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass der Unterbau selbstfahrend ausgebildet ist.
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Der
Kerngedanke der Erfindung besteht darin, dass ein Fahrer bzw. Nutzer
eines Kraftfahrzeugs nicht mehr aus dem Kraftfahrzeug aussteigen
und beispielsweise aus einem Kofferraum das zusammengefaltete Warndreieck
entnehmen und dieses in ausreichendem Abstand hinter dem Kraftfahrzeug positionieren
muss, sondern nunmehr die an sich beliebig ausgestaltbare Warnvorrichtung über einen
eigenen Antrieb verfügt,
wodurch sich die Warnvorrichtung selbsttätig zu einer gewünschten
Stelle in Fahrtrichtung gesehen hinter dem Kraftfahrzeug verfahren kann.
Beispielsweise kann eine derartige Warnvorrichtung im Innenraum
des Kraftfahrzeugs mitgeführt werden
und im Falle einer Panne muss der Fahrer bzw. Nutzer lediglich die
Warnvorrichtung nehmen, diese gegebenenfalls entfalten oder aufklappen
und nachfolgend kann er die Warnvorrichtung bei einer geöffneten
Kraftfahrzeugtür
auf der Fahrbahn absetzen und diese verfährt von selbst in die gewünschte Position.
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Der
Vorteil der Erfindung liegt darin, dass Unfallgefahren für den Fahrer
oder eine sonstige Person im Kraftfahrzeug erheblich reduziert sind,
da das Kraftfahrzeug zum Aufstellen der Warnvorrichtung nicht mehr
verlassen werden muss. Wird die Warnvorrichtung bevorzugt wie im
Folgenden beschrieben ausgebildet, kann diese in einfacher und kostengünstiger
Weise hergestellt werden.
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In
Ausgestaltung der Warnvorrichtung verfügt diese über eine Energiequelle, beispielsweise eine
Batterie, einen wiederaufladbaren Akkumulator und/oder einen Kondensator
für elektrische
Energie sowie über
einen davon gespeisten Elektromotor, wobei die vorstehend genann ten
Bauteile im Stand der Technik verfügbar sind. Selbstverständlich weist die
Warnvorrichtung ein entsprechend hard- und/oder softwaremäßig ausgelegtes
Steuergerät zur
Ansteuerung des Elektromotors auf, insbesondere um diesen bei Erreichen
der gewünschten
Endposition hinter dem Kraftfahrzeug zu deaktivieren.
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Zur
Steuerung der Warnvorrichtung sind bevorzugt im Unterbau zwei auf
einer Achse unabhängig
voneinander drehbar gelagerte Laufräder sowie ein lenkbares Antriebsrad
vorgesehen, das vom Elektromotor angetrieben wird, das um eine im
Wesentlichen vertikale Achse zum Einschlagen der gewünschten
Richtung verdreht werden kann. Derartige Antriebe sind dem Fachmann
bekannt.
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Um
eine gewünschte
Entfernung hinter dem Kraftfahrzeug zu erreichen, ist die Warnvorrichtung mit
einem optischen Sensor ausgestattet, vorzugsweise einem Hell/Dunkel-Sensor.
Mit dem Sensor kann die Warnvorrichtung selbsttätig einem Seitenstreifen der
Fahrbahn, der beispielsweise auf Autobahnen durchgehend ausgebildet
sein muss, folgen, so dass insbesondere auch bei einem kurvigen
Streckenverlauf die korrekte Positionierung der Warnvorrichtung
gewährleistet
ist. Hierzu wird von dem Sensor der Kontrast zwischen dem hellem
Seitenstreifen und einem dunklen Fahrbahnbelag erfasst und die Warnvorrichtung
entsprechend gelenkt.
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Zusätzlich kann
die Warnvorrichtung mit einer Entfernungsbestimmungseinrichtung
versehen sein, um beispielsweise anhand der Umdrehungen des Antriebrads
die zurückgelegte
Strecke durch die Warnvorrichtung zu erfassen. Zweckmäßigerweise können hierzu
verschiedene Strecken vorgegeben werden, nach denen die Warnvorrichtung
anhalten soll, um eine Anpassung an die unterschiedlichen gesetzlichen
Vorschriften in verschiedenen Ländern
zu ermöglichen.
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Nach
einer Weiterbildung der Warnvorrichtung ist diese insbesondere deren
Oberteil, als konventionelles, flächiges Warndreieck ausgebildet,
das im Randbereich mit roten reflektierenden Bereichen versehen
ist.
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Bei
einer alternativen Ausgestaltung ist die Warnvorrichtung pyramidenförmig oder
tetragonal ausgebildet, um den Warnhinweis von allen Seiten her
gleich zuverlässig
wahrnehmen zu können.
Beispielsweise können
die Seitenflächen
der Pyramide von Plastikfolien gebildet sein, die mit einem Gestänge aufgespannt
werden. Hier können
ebenfalls reflektierende Abschnitte ausgebildet sein.
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Entsprechende
Ausgestaltungen einer Mechanik zum gegebenenfalls auch selbsttätigen Zusammenklappen
bzw. Entfalten der Warnvorrichtungen sind an sich bekannt.
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Zur
Erhöhung
der Aufmerksamkeit der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer ist die
Warnvorrichtung mit einem Leuchtmittel ausgestattet, insbesondere
mit einer Blitzleuchte, die ebenfalls von der Energiequelle des
Elektromotors gespeist wird. Z.B. kann ein weißes oder orangefarbenes Blitzen
erzeugt werden.
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Um
die Windanfälligkeit
der Warnvorrichtung zu reduzieren, sind eine oder mehrere der Flächen des
Warndreiecks bzw. der pyramidenförmigen Warnvorrichtung
mit Aussparungen versehen, so dass u.a. der Fahrtwind schnell vorbeifahrender Kraftfahrzeuge
an einer Autobahn die Warnvorrichtung nicht umwerfen kann. Zudem
kann sonach bei einer pyramidenförmigen
Warnvorrichtung ein Leucht mittel im Inneren angeordnet werden. Zur Platz
sparenden Lagerung ist das Oberteil der Warnvorrichtung klappbar.
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Zur
Erhöhung
des Nutzungskomforts kann die Warnvorrichtung mit einer Empfangseinrichtung ausgestattet
sein, um mit Hilfe eines entsprechend ausgebildeten Senders, der
im Kraftfahrzeug eingebaut oder vom Fahrer mitgeführt wird,
wieder aktiviert zu werden, um selbsttätig wiederum zum Kraftfahrzeug
zurückzukehren.
Beispielsweise können
hierfür Infrarotsignale
oder Funkwellen, insbesondere nach dem so genannten Bluetooth-Standard,
eingesetzt werden.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und nachstehend noch
zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen verwendbar sind. Der Rahmen der Erfindung
ist nur durch die Ansprüche
definiert.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die zugehörigen
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
erfindungsgemäße Warnvorrichtung
im aufgeklappten Zustand
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2 die
Warnvorrichtung nach 1 beim Zusammenklappen
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3 die
Warnvorrichtung nach 1 im zusammengeklappten Zustand
und
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4 einen
Unterbau der Warnvorrichtung nach 1.
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Die
Warnvorrichtung 1 ist pyramidenförmig ausgebildet, wobei deren
Abmessungen im Wesentlichen tetraedrisch sind. Ein Oberteil 2 der
Warnvorrichtung 1, das beispielsweise durch flexible Kunststoff-
und/oder Metallstäbe
aufgespannt ist, ist jeweils in den Randbereichen der drei Seitenflächen mit
reflektierenden Abschnitten 4 versehen. Dabei sind in den
klappbaren Seitenflächen
jeweils Aussparungen 5 ausgebildet, um die Windangriffsfläche der Warnvorrichtung 1 zu
verringern. Das Oberteil 2 ist auf einem Unterbau 3 angeordnet.
Die Warnvorrichtung 1 kann selbstverständlich derart ausgebildet sein,
dass sie selbsttätig
entfaltbar ist. Eine solche Warnvorrichtung 1 wird im Innenraum
des Kraftfahrzeugs mitgeführt.
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Im
Falle einer Panne oder eines Unfalls muss lediglich eine Fahrer-
oder Beifahrertür
geöffnet und
die entfaltete Warnvorrichtung 1 auf der Fahrbahn abgestellt
werden. Nachfolgend verfährt
die Warnvorrichtung 1 selbsttätig in eine gewünschte Position
hinter dem Kraftfahrzeug, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer auf
die potentielle Verkehrsgefährdung
aufmerksam zu machen.
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Hierzu
ist, wie in 2 dargestellt, der Unterbau 3 der
Warnvorrichtung 1 selbstfahrend ausgebildet. Zu diesem
Zweck sind im Unterbau 3, der beispielsweise als kastenartiges,
dreieckiges Gehäuse ausgebildet
sein kann, eine Energiequelle 6, beispielsweise ein wiederaufladbarer
Akkumulator, ein Elektromotor 7, Laufräder 8 sowie ein lenkbares
Antriebsrad 9 vorgesehen. Zur Steuerung der Warnvorrichtung 1 dient
ein mit einer Steuereinheit 11 verbundener Hell/Dunkel-Sensor 10,
mit dem die Warnvorrichtung 1 sich selbsttätig entlang
eines durchgehenden Seitenstreifens am Fahrbahnrand in eine gewünschte Entfernung
hinter dem Kraftfahrzeug verfährt
und somit die Warnfunktion zuverlässig erfüllt wird. Die entspre chende
Ansteuerung der Lenkung bzw. des Elektromotors 7 ist dem
Fachmann möglich.
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- 1
- Warnvorrichtung
- 2
- Oberteil
- 3
- Unterbau
- 4
- reflektierender
Abschnitt
- 5
- Aussparung
- 6
- Energiequelle
- 7
- Elektromotor
- 8
- Laufrad
- 9
- Antriebsrad
- 10
- Sensor