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DE202006001818U1 - Motorangetriebener Einkaufstrolley - Google Patents

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DE202006001818U1
DE202006001818U1 DE200620001818 DE202006001818U DE202006001818U1 DE 202006001818 U1 DE202006001818 U1 DE 202006001818U1 DE 200620001818 DE200620001818 DE 200620001818 DE 202006001818 U DE202006001818 U DE 202006001818U DE 202006001818 U1 DE202006001818 U1 DE 202006001818U1
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Abstract

Motorangetriebener Einkaufstrolley mit zwei Rädern und einer beide Räder verbindenden Achse, dadurch gekennzeichnet, dass die die Räder (3, 3') verbindende Achse (2, 2', 2'') zwei lösbare Kupplungen (5, 5') aufweist, wobei zwischen den beiden lösbaren Kupplungen (5, 5') mittig auf der Achse (2'') ein elektrisch betriebener Motor (4) angeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen motorangetriebenen Einkaufstrolley mit zwei Rädern und einer beide Räder verbindenden Achse, bei welchem die die Räder verbindende Achse zwei lösbare Kupplungen aufweist und wobei zwischen den beiden lösbaren Kupplungen mittig auf der Achse ein elektrisch betriebener Motor angeordnet ist.
  • Einkaufstrolleys, auch Einkaufsroller oder Shopper genannt, werden zum Transportieren von z.B. Einkäufen oder Leergut verwendet. Gängigerweise bestehen Einkaufstrolley aus einem Metallgestell mit zwei Rädern und einem Griff zum Ziehen oder Schieben des Gestells sowie einer separaten Tasche, die am Gestell befestigt wird, in der die zu transportierenden Waren verstaut werden können.
  • Üblicherweise wird der Einkaufstrolley hinterhergezogen. Das Hintererziehen des Einkaufstrolleys mit schweren Lasten oder bei langen Wegen führt jedoch leider oft dazu, dass die Hände durch den Druck beim Ziehen des Einkaufstrolleys auf die Handinnenflächen zu schmerzen beginnen. Auch älteren oder schwachen Menschen ist das Ziehen von schwere Lasten oft nur unter großen Anstrengungen möglich, insbesondere wenn der Weg uneben ist. Stufen oder Kanten stellen ein weiteres Hindernis dar.
  • Erleichtert wird das Ziehen eines Einkaufstrolleys dadurch, dass die Räder zusätzlich durch einen Motor oder mehrere Motoren angetrieben werden können. Beim Motorantrieb ist zu berücksichtigen, dass sich in der Kurvenfahrt beide Räder unterschiedlich schnell drehen müssen. Bei Antrieb über einen Motor wird dieses Problem allgemein über die zusätzliche Verwendung eines Differentials gelöst. Das verteuert den Antrieb erheblich.
  • Eine weitere Lösung ist in der US-Patentschrift 6,279,672 beschrieben, in der jedes Rad eines Einkaufswagens separat durch einen eigenen Motor angetrieben wird. Nachteilig an dieser Ausführungsform mit zwei Motoren ist, dass der Antrieb der Räder in der Kurvenfahrt differenziert und die Drehzahl der Motoren in Abhängigkeit von der Krümmung der Kurve aufeinander abgestimmt werden muss. Dies erfordert einen hohen elektrotechnischen Regelungsaufwand. Nachteilig daran ist auch, dass durch die Verwendung eines zweiten Motors das Leergewicht des Einkaufstrolleys erhöht wird.
  • Aufgabe ist es daher, einen Einkaufstrolley mit Motorantrieb vorzuschlagen, welcher einen konstruktiv leichten Antrieb aufweist und zugleich das Leergewicht des Einkaufstrolleys nur minimal erhöht wird.
  • Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mittels eines motorangetriebenen Einkaufstrolleys mit zwei Rädern und einer beide Räder verbindenden Achse, wobei die die Räder verbindende Achse zwei lösbare Kupplungen aufweist, wobei zwischen den beiden lösbaren Kupplungen mittig auf der Achse ein elektrisch betriebener Motor angeordnet ist. Die Achse ist mehrteilig gearbeitet, wobei die Achsteile über die Kupplungen geschlossen und getrennt werden können. Der Motor ist mittig auf dem Mittelstück der mehrteiligen Achse platziert. Dadurch, dass der Motor auf der Achse platziert ist, wird der Schwerpunkt des Trolleys positiv nach unten verlagert.
  • Der Aufbau des Antriebs ist einfach und es kann auf ein zusätzliches Differential verzichtet werden. Das Leergewicht des Trolleys wird weniger stark erhöht als bei der Verwendung eines zusätzlichen Differentials oder eines zweiten Motors.
  • In einer besonderen Ausgestaltung ist der Motorbetrieb zum unmotorisierten Handbetrieb zuschaltbar.
  • Im Handbetrieb sind beide Kupplungen geöffnet, die Achse ist somit an den Kupplungsstellen unterbrochen. In diesem Zustand befinden sich beide Räder im Freilauf und die Konstruktion entspricht der einer Einzelradaufhängung. Der Verwender kann den Einkaufstrolley frei in jede Richtung bewegen.
  • Wird der Motorbetrieb hinzugeschaltet, schließen sich beide Kupplungen und die Antriebskraft des Motors wird über die geschlossene Achse gleichzeitig und gleichmäßig auf beide Räder übertragen. Diese Betriebsart ist vorteilhaft für Geradausfahrten oder Fahrten mit leichten schlangenlinienförmigen Bewegungen, da die Antriebskraft gleichmäßig auf beide Räder verteilt wird.
  • Um im Motorbetrieb größere Kurvenfahrten durchführen zu können, ist es zwingend, dass sich die beiden Räder getrennt voneinander mit unterschiedlichen Geschwindigkeit drehen können. Hierzu schlägt die Erfindung vor, dass im Kurvenbetrieb nur ein Rad vom Motor angetrieben wird, indem die zwischen dem anzutreibenden Rad, vorteilhafterweise das während der Kurvenfahrt den äußeren Kreisbogen beschreibende Rad, und dem Motor liegende Kupplung geschlossen bleibt, hingegen die Kupplung des zweiten Rades, welches in diesem Fall den inneren Kreisbogen beschreibt, gelöst wird. Es ist aber auch der Antrieb nur des „inneren" Rades denkbar.
  • Die Kupplungen können über eine Schaltvorrichtung einseitig manuell lösbar sein. Die Schalteinrichtung ist in einer bevorzugten Ausführungsform ein Dreipunkt-Kippschalter, durch den durch wechselseitiges Herunterdrücken je nachdem in welche Richtung der Schalter gekippt wird, ein rechter oder ein linker elektrischer Kontakt geschlossen wird und welcher in der Ausgangsstellung keinen elektrischen Kontakt zu einem der beiden elektrischen Kontakte hat. Durch den Kontakt wird ein elektrischer Kreis geschlossen und die daran angeschlossene Kupplung geöffnet. Wird der Schalter wieder losgelassen, gleitet der Kippschalter automatisch in die Ausgangsstellung zurück, der Kontakt wird unterbrochen und die Kupplung wieder geschlossen. Die Ausgangstellung entspricht dem Zustand beim Einschalten des Motorbetriebes, nämlich dass beide Kupplungen geschlossen sind. Vorzugsweise ist die Schalteinrichtung am Griff des Einkaufstrolleys untergebracht, so dass der Verwender während der Fahrt mit der ziehenden Hand den Schalter betätigen und so die Fahreigenschaften des Einkaufstrolleys manuell anpassen kann.
  • Vorzugsweise werden Kupplungen verwendet, die reibschlüssig sind und bei beliebigen Drehzahlen der An- und Abtriebseite ein- und ausgeschaltete werden können. Beispielhaft seien hier Reibkupplungen oder lösbare Mitnehmerscheiben genannt. Es sind jedoch alle für diesen Verwendungszweck geeigneten Kupplungen einsetzbar. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Kupplungen elektromagnetisch gesteuerte Kupplungen.
  • Wird der Motorantrieb nicht mehr benötigt, kann er manuell abgeschaltet werden. Mit dem Ausschalten werden beide Kupplungen geöffnet und die Räder sind für den Handbetrieb von dem Motor entkoppelt.
  • Hierzu ist ein An/Aus-Schalter zum Ein- oder Ausschalten des Motorbetriebes eingerichtet, der vorzugsweise im Griff des Einkaufstrolleys, platziert ist.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist eine Vorrichtung, vorzugsweise im Griff des Einkaufstrolleys, zur Regulation der Geschwindigkeit vorgesehen, so dass die Fahrgeschwindigkeit an die Gehgeschwindigkeit des Verwenders individuell vom Verwender während der Fahrt angepasst werden kann. Vorzugsweise ist auch diese Vorrichtung im Griff des Trolleys untergebracht und in Art einer stufenlosen oder stufenförmigen Gripschaltung ausgestaltet.
  • Die die Räder antreibende mehrteilige Achse kann aus einem hohlzylindrischen Körper gebildet oder in einem hohlzylindrischen Körper in Längsrichtung der Achse gelagert sein, wobei in dem hohlzylindrischen Körper eine Batterie, vorzugsweise eine aufladbare Batterie, untergebracht ist. Vorzugsweise sind Mittel vorgesehen, mit welcher die Batterie wieder für den nächsten Betrieb aufgeladen wird. Die Batterie kann austauschbar sein.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines einzigen Ausführungsbeispieles näher erläutert:
  • 1 zeigt einen Einkaufstrolley der erfinderischen Art. Der Einkaufstrolley 1 besteht aus einem Gestell 13 und einer Einkaufstasche 14. Die Räder 3, 3' sind auf einer mehrteiligen Achse 2, 2', 2'' (2'' nicht sichtbar) gelagert. Auf der mehrteiligen Achse 2, 2', 2'' ist auf dem Mittelstück der mehrteiligen Achse 2, 2', 2'' ein elektrischer Motor 4 angeordnet. Die Teilstücke 2, 2', 2'' der mehrteiligen Achse werden über zwei Kupplungen 5, 5' verbunden. Die mehrteilige Achse 2, 2', 2'' ist in einem hohlzylindrischen Körper 6 gelagert, in den eine Batterie 7 integriert ist. Die Batterie 7 weist einen Anschluss 8 zum Aufladen der Batterie auf. Im Griff 9 des Einkaufstrolleys sind der Schalter 10 zum einseitigen Lösen der Kupplung integriert. Gleichzeitig ist der Griff als drehbare Gripschaltung 11 gestaltet, mit welcher die Fahrgeschwindigkeit reguliert werden kann. Mit Schalter 12 kann der Motorbetrieb zu- oder abgeschaltet werden.

Claims (13)

  1. Motorangetriebener Einkaufstrolley mit zwei Rädern und einer beide Räder verbindenden Achse, dadurch gekennzeichnet, dass die die Räder (3, 3') verbindende Achse (2, 2', 2'') zwei lösbare Kupplungen (5, 5') aufweist, wobei zwischen den beiden lösbaren Kupplungen (5, 5') mittig auf der Achse (2'') ein elektrisch betriebener Motor (4) angeordnet ist.
  2. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Motorbetrieb zuschaltbar ist.
  3. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Motorbetrieb mindestens ein Rad (3, 3') vom Motor (4) angetrieben ist, indem die zwischen dem anzutreibenden Rad (3, 3') und dem Motor (4) liegende Kupplung (5, 5') geschlossen ist.
  4. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass durch Schließen beider Kupplungen (5, 5') beide Räder (3, 3') gleichzeitig durch den Motor (4) treibbar sind.
  5. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungen (5, 5') elektromagnetisch gesteuerte Kupplungen sind.
  6. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Einschalten des Motorbetriebes beide Kupplungen (5, 5') geschlossen sind.
  7. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Ausschalten des Motorbetriebes beide Kupplungen (5, 5') geöffnet sind.
  8. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schaltvorrichtung zum wechselseitigen Lösen der Kupplungen (5, 5') angeordnet ist.
  9. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung ein Dreipunkt-Kippschalter (10) ist, durch den durch wechselseitiges Herunterdrücken wechselseitig ein rechter oder ein linker elektrischer Kontakt geschlossen wird und welcher in der Ausgangsstellung keinen elektrischen Kontakt aufweist.
  10. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtung am Griff (9) des Einkaufstrolleys untergebracht ist.
  11. Motorangetriebener Einkaufstrolley einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein An/Aus-Schalter (12) zum Ein- oder Ausschalten des Motorbetriebes, vorzugsweise im Griff (9) des Einkaufstrolleys, eingerichtet ist.
  12. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung, vorzugsweise im Griff (9) des Einkaufstrolleys, zur Regulation der Geschwindigkeit eingerichtet ist.
  13. Motorangetriebener Einkaufstrolley nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse (2'') aus einem hohlzylindrischen Körper gebildet ist oder die Achse (2'') in einem hohlzylindrischen Körper in Längsrichtung der Achse (2'') gelagert ist, wobei in dem hohlzylindrischen Körper (6) eine Batterie (7), vorzugsweise eine aufladbare Batterie, untergebracht ist.
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