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DE202006001194U1 - Warnschild - Google Patents

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DE202006001194U1
DE202006001194U1 DE202006001194U DE202006001194U DE202006001194U1 DE 202006001194 U1 DE202006001194 U1 DE 202006001194U1 DE 202006001194 U DE202006001194 U DE 202006001194U DE 202006001194 U DE202006001194 U DE 202006001194U DE 202006001194 U1 DE202006001194 U1 DE 202006001194U1
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vehicle
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Bremicker Verkehrstechnik & Co KG GmbH
Bremicker Verkehrstechnik GmbH
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Bremicker Verkehrstechnik & Co KG GmbH
Bremicker Verkehrstechnik GmbH
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/20Illuminated signs; Luminous advertising with luminescent surfaces or parts
    • G09F13/22Illuminated signs; Luminous advertising with luminescent surfaces or parts electroluminescent
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F9/00Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements
    • G09F9/30Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements in which the desired character or characters are formed by combining individual elements
    • G09F9/33Indicating arrangements for variable information in which the information is built-up on a support by selection or combination of individual elements in which the desired character or characters are formed by combining individual elements being semiconductor devices, e.g. diodes

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Abstract

Warnschild, mit Leuchtmitteln, die bei Annäherung eines Fahrzeugs aufleuchten, dadurch gekennzeichnet, dass Leuchtmittel (12) das Warnschild (10) Wildwechsel symbolisiert und aufleuchtet, wenn eine Erfassungsvorrichtung des Warnschilds (10) feststellt, dass das Fahrzeug schneller als eine vorgegebene Geschwindigkeit fährt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Warnschild mit Leuchtmitteln, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Es sind Warnschilder in verschiedenen Ausgestaltungen bekannt geworden, bei denen über Leuchtmittel optisch wahrnembare Warnsignale auf Gefahrenstellen hinweisen.
  • Entsprechende optische Warnschilder gibt es spätestens seit den 40er-Jahren; ein neueres Beispiel unter Verwendung von Leuchtdioden ist aus der DE 20 2004 012 149 U1 ersichtlich. Mit einem derartigen Warnschild soll gerade auch bei Dunkelheit die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer auf die Gefahrensituation gelenkt werden. Bei der genannten Gebrauchsmusterschrift ist als Warnschild ein sogenanntes Warndreieck vorgesehen, wobei Leuchtdioden in geeigneter Weise angeordnet sind und Piktogramme bilden sollen.
  • Andererseits ist allein aus technischen Gründen bei dieser Lösung eine begrenzte Anzahl von Leuchtdioden vorgesehen, so dass gegebenenfalls nicht recht deutlich wird, was mit den abzubildenden Symbolen gemeint ist. Diese Lösung hat sich daher bislang nicht durchgesetzt, zumal die Gefahr besteht, dass die dort vorgesehene Batterie gerade auch im Gefahrenfall leer ist.
  • Zwar ist alternativ eine externe Stromquelle vorgesehen, womit das Bordnetz des liegengebliebenen Fahrzeugs gemeint ist. Dies bedingt jedoch ein entsprechend langes Kabel bei von dem Fahrzeug beabstandeter Aufstellung des Warndreiecks. Zudem ist nicht sichergestellt, dass – wenn etwa ein wandernder Pfeil auf der Anzeige ersichtlich ist – die nachfolgenden PKW-Fahrer erkennen, dass dies der Ersatz für ein Warndreieck ist.
  • Untersuchungen der Unfallstatistiken haben gezeigt, dass – obwohl die Anzahl der tödlichen Unfälle in den letzten Jahren gesunken ist – gerade auch nachts schwere Unfälle in erheblicher Anzahl auftreten, die – abgesehen von den Verletzungen für die Beteiligten – eine erhebliche volkswirtschaftliche Belastung bedeuten.
  • Zwar ist eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen worden, um verschiedene Arten von Unfällen zu reduzieren oder gar vollständig zu vermeiden. Problem hierbei ist, dass jede Signalisierung und Warnung zu einer bestimmten Gefahrensituation, die relative Aufmerksamkeit der PKW-Fahrer in der übrigen Zeit im Vergleich absinken lässt.
  • Um die Eigenaufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu fördern, also den Aufmerksamkeitspegel, der unabhängig von Signalisierungen und Schildern besteht, ist es bereits bekannt geworden, die Anzahl der Warnsignale und Schilder zu reduzieren. Dies führt jedoch dann zu unerwünschten Ergebnissen und damit zur Zunahme von Verkehrsunfällen, wenn der betreffende PKW-Fahrer von der Situation überrascht wird, wenn er also mit einer Gefährdung konfrontiert wird, mit der er zuvor nicht gerechnet hat.
  • Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Warnschild gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, das hinsichtlich der Warnfunktion verbessert ist, und bei dem überflüssige und insofern schädliche Warnungen vermieden werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich durch die Realisierung eines Warnschilds mit Leuchtmitteln auf, das lediglich genau dann aufleuchtet, wenn eine Gefahrensituation besteht. Bevorzugt ist die Gefahrensituation durch eine erhöhte Geschwindigkeit gegeben, so dass lediglich dann das Warnschild aufleuchtet, wenn diese Vorbedingung erfüllt ist.
  • Untersuchungen haben gezeigt, dass Unfälle mit Wild sich zu 80% bei Nacht oder in der Dämmerung ereignen. Durch die Beschränkung der Signalisierung auf diese Tageszeiten lässt sich zudem deutlich Energie sparen, so dass das erfindungsgemäße Warnschild überraschend sogar auch mit einem solargestützten Akkumulatorbetrieb ausgerüstet werden kann, der eine Aufstellung besonders preisgünstig macht, auch wenn keine Stromversorgungsleitungen – beispielsweise an Landstraßen – vorhanden sind.
  • Erfindungsgemäß ist es günstig, dass über einen Radarsensor, eine Lichtschranke oder eine ähnliche Erfassungvorrichtung die Geschwindigkeit eines sich annähernden Fahrzeugs erfasst wird. Hierzu kann es auch vorgesehen sein, dass eine von dem Warnschild beabstandete Lichtschranke den Radarsensor zunächst einschaltet, um die aufgenommene Energie weiter zu reduzieren.
  • In weiter bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass die Leuchtmittel des Leuchtschilds nicht kontinuierlich aufleuchten, sondern blinken, wenn eine vorgegebene Geschwindigkeit überschritten wird.
  • In weiterer vorteihafter Ausgestaltung ist es vorgesehen, die Blinkfrequenz in Abhängigkeit von der Erfassungsgeschwindigkeit zu wählen, so dass ein eher rasches und daher stärker Aufmerksamkeit heischendes Blinken stattfindet, wenn die gemessene Geschwindigkeit hoch ist.
  • Es ist auch möglich, eine zweite Grenzgeschwindigkeit einzuführen, ab welcher das Warnschild blinkt, während es ab der ersten, darunterliegenden Grenzgeschwindigkeit leuchtet.
  • In einer weiteren besonderen Ausgestaltung ist es vorgesehen, dass der Wildwechsel selbst erfasst wird. Hierzu ist ein Annäherungsradarsensor bodennah nach der Art einer Lichtschranke oder eines Radarsensors angebracht. Diese Lösung bietet sich an, wenn ausreichend freies Gelände seitlich der Straße vorhanden ist. Alternativ kommt auch eine Infraroterfassung zur Erfassung der Temperaturerhöhung durch sich annäherndes Wild in Betracht.
  • Mit dieser Lösung kann ganz gezielt das Warnschild eingeschaltet werden, wenn Wildwechsel stattfindet. Dies hat den besonderen Vorteil, dass der PKW-Fahrer nicht durch überflüssige Warnhinweise abgelenkt wird.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung.
  • Die einzige Figur der Zeichung zeigt ein schematisches Wildwechsel-Warnschild in einer Ausführungsform.
  • Das in der Figur dargestellte Warnschild 10 weist Leuchtmittel 12 auf, die in besonderer Weise ausgebildet sind. Die Leuchtmittel 12 bestehen aus einer Vielzahl von LEDs 14, von denen eine Mehrfachreihe nach der Art eines Dreiecks gestaltet ist, entsprechend den Abmessungen und Normen von Verkehrs-Warnschildern. Diese Leuchtdioden-Doppelreihe 16 ist bevorzugterweise mit roten Leuchtdioden bestückt.
  • Im Innenfeld des Dreiecks 18 ist ein Piktogramm 20 durch Leuchtdioden 14 gebildet, und zwar bevorzugt durch weiße Leuchtdioden. Das Piktogramm stellt in dem dargestellten Ausführungsbeispiel einen springenden Hirsch umrißartig dar, um so insgesamt ein Warnschild für Wildwechsel zu symbolisieren.
  • Das erfindungsgemäße Warnschild 10 ist bevorzugt tagsüber nicht eingeschaltet, denn lediglich eine recht geringe Anzahl von Unfällen ereignen sich bei guter Umgebungssicht tagsüber.
  • Die Leuchtmittel 12 sind mit einer nicht dargestellten Steuereinheit verbunden, die sie einschaltet. Bevorzugt werden alle Leuchtdioden 14 gemeinsam eingeschaltet, und zwar dann, wenn ein Radarsensor, der mit der Steuereinrichtung verbunden ist, signalisiert, dass ein sich annäherndes Fahrzeug schneller als eine erste Grenzgeschwindigkeit ist. In diesem Zustand leuchten die LEDs 14 kontinuierlich, bis das Fahrzeug den Sichtbereich des Warnschilds 10 verlassen hat. Wenn die Geschwindigkeiterfassungsvorrichtung feststellt, dass das Fahrzeug eine zweite, darüberliegende Grenzgeschwindigkeit überschreitet, erfolgt die Einschaltung der Leuchtdioden 14 in blinkender Weise, um das erhöhte Gefahrenpotential der schnelleren Geschwindigkeit zu signalisieren.
  • In weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist es vorgesehen, oberhalb einer dritten Grenzgeschwindigkeit ein noch stärker wirkendes Blinken vorzusehen, etwa eine Folge von drei Blinkimpulsen, die sich zyklisch mit Pausen abwechselt.
  • Es ist auch möglich, ein Wechselblinken zu realisieren, etwa indem die das Dreieck bildenden Leuchtdioden 14 abwechselnd mit den Leuchtdioden des Piktogramms 20 blinken.
  • Erfindungsgemäß ist die Steuervorrichtung ferner mit einem Helligkeitssensor gekoppelt. Die gesamte Elektronik und Stromversorgung wird erfindungsgemäß lediglich dann eingeschaltet, wenn ein vorgegebener Helligkeitswert – der zudem einstellbar ist – unterschritten ist. Damit ist das erfinsungsgemäße Warnschild in der Nacht und in der Dämmerungszeit aktiv und warnt sicher vor Wildwechsel.
  • Erfindungsgemäß ist es ferner vorgesehen, dass das Warnschild mit einem Akkumulator zur Stromversorgung ausgerüstet ist. Der Akkumulator ist mit Solarzellen gekoppelt, die tagsüber – also während die Leuchtmittel des Warnschild nicht aktiv sind – eine Aufladung des Akkumulators sicherstellt.
  • Das Warnschild ist mit dieser Lösung autark, was zudem günstige Realisierungskosten erlaubt.

Claims (14)

  1. Warnschild, mit Leuchtmitteln, die bei Annäherung eines Fahrzeugs aufleuchten, dadurch gekennzeichnet, dass Leuchtmittel (12) das Warnschild (10) Wildwechsel symbolisiert und aufleuchtet, wenn eine Erfassungsvorrichtung des Warnschilds (10) feststellt, dass das Fahrzeug schneller als eine vorgegebene Geschwindigkeit fährt.
  2. Warnschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (12) nachts und insbesondere auch bei Dämmerung in Betrieb und tags außer Betrieb ist und dass inbesondere die Erfassungsvorrichtung einen Helligkeitssensor aufweist, mit welchem die Umgebungshelligkeit erfassbar ist.
  3. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (12) stromsparende Leuchtmittel, insbesondere LEDs (14), sind und insbesondere eine autarke Energieversorgung für das Warnschild (10) vorgesehen ist, die mindestens einen Akkumulator als einen Energiespeicher umfasst.
  4. Warnschild nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass für die Energieversorgung mindestens eine Solarzelle eingesetzt ist, die insbesondere an dem Warnschild (10) angebracht ist und den Akkumulator des Warnschilds mit Energie versorgt.
  5. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Warnschild (10) Abmessungen von mindestens 50 cm × 50 cm, insbesondere etwas über 1 m × 1 m in der Ansicht aufweist.
  6. Warnschild nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die den Wildwechsel symbolisierenden Leuchtmittel (12) des Warnschilds (10) eine Normgröße, insbesondere von 900 mm × 900 mm, aufweisen.
  7. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erfassungsvorrichtung in an sich bekannter Weise eine Radar-Erfassungsvorrichtung aufweist, über welche ein Leuchten oder Blinken des Leuchtmittels (12) einstellbar ist.
  8. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Steuervorrichtung eine Einstellung der Grenzgeschwindigkeit, ab welcher das Leuchtmittel (12) des Warnschilds (10) aktivierbar ist, erlaubt und dass einstellbar ist, ob das Leuchtmittel (12) leuchtet, blinkt oder beispielsweise dreimal blinkt.
  9. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (12) ab einer ersten Grenzgeschwindigkeit leuchtet, insbesondere ab einer zweiten Grenzgeschwindigkeit blinkt und insbesondere ab einer dritten Grenzgeschwindigkeit rascher oder dreimal blinkt.
  10. Warnschild nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Radar-Erfassungsvorrichtung in einem Erfassungsbereich aktiv ist, der 50 m bis 200 m, insbesondere etwa 100 m vor dem Warnschild (10) liegt und dass die Radar-Erfassungsvorrichtung insbesondere in dem Warnschild (10) eingebaut ist.
  11. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittel (12) eine einfache Reihe oder mehrere Reihen roter LEDs in Dreiecksform aufweisen, die ein springendes Wildtier umgeben, das insbesondere mit weißen LEDs symbolisiert ist.
  12. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Warnschild (10) ortsfest aufgestellt ist oder verlustfrei demontierbar und an einem anderen Ort erneut aufstellbar ist.
  13. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Radarsensor auf die Straße gerichtet ist, mit welchem herannahende Fahrzeuge erfasst werden.
  14. Warnschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchtmittel (12) auch unabhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs bei dessen Annäherung aufleuchtet.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2919102A1 (fr) * 2007-07-16 2009-01-23 Sita Lorraine Sa Systeme de signalisation de collecte de dechets en cours
DE102009018931A1 (de) 2009-04-28 2010-11-04 MAIBACH Verkehrssicherheits- und Lärmschutzeinrichtungen GmbH Warnschild mit Geschwindigkeitssensor und Leuchtanzeige
US10501074B2 (en) 2017-06-09 2019-12-10 Robert Bosch Gmbh Methods and systems for reducing vehicle and animal collisions

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