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DE202006000452U1 - Leuchte - Google Patents

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luminaire
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Abstract

Leuchte mit zumindest einem transluzenten Flächenelement (10) und einer Leuchtmittelfassung (32) zum Halten eines das transluzente Flächenelement (10) hinterleuchtenden Leuchtmittels (34), dadurch gekennzeichnet, dass im transluzenten Flächenelement (10) Bereiche (18) unterschiedlicher Flächendicke ausgebildet sind, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Flächendicke in ihrer Lichtdurchlässigkeit voneinander unterscheiden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte mit zumindest einem transluzenten Flächenelement und einer Leuchtmittelfassung zum Halten eines das transluzente Flächenelement hinterleuchtenden Leuchtmittels.
  • Transluzente Leuchten sind weit verbreitet. Unter Transluzenz versteht man die Fähigkeit eines Körpers, für einen Teil des auf ihn fallenden Lichts durchlässig zu sein. Einem transluzenten Körper fehlt aber im Gegensatz zu einem transparenten Körper die Eigenschaft der vollständigen Bilddurchlässigkeit. Hinter einem transluzenten Körper liegende Gegenstände sind daher für einen Betrachter nicht oder nur sehr undeutlich zu erkennen. Diese Eigenschaft wird bei transluzenten Leuchten ausgenutzt, um einerseits über die teilweise Lichtdurchlässigkeit einen jeweils gewünschten Beleuchtungseffekt zu erzielen, andererseits aber das Innere der Leuchte, wie beispielsweise das Leuchtmittel oder seine Fassung, vor dem Blick eines Betrachters zu verbergen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Leuchte mit zumindest einem transluzenten Flächenelement zu schaffen, mit der sich neuartige, ästhetisch ansprechende Beleuchtungseffekte erzielen lassen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Merkmale eines der Ansprüche 1, 12 oder 21.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Leuchte mit zumindest einem transluzenten Flächenelement und einer Leuchtmittelfassung zum Halten eines das transluzente Flächenelement hinterleuchtenden Leuchtmittels sind im transluzenten Flächenelement Bereiche unterschiedlicher Flächendicke ausgebildet, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Flächendicke in ihrer Lichtdurchlässigkeit voneinander unterscheiden.
  • Bei einem solchen reliefartigen, transluzenten Flächenelement wird der Effekt ausgenutzt, dass das Material des Flächenelements mit zunehmender Flächendicke einen größeren Teil des vom hinterleuchtenden Leuchtmittel ausgesandten Lichts absorbiert. Bereiche größerer Flächendicke erscheinen also dunkler gegenüber Bereichen geringerer Flächendicke.
  • Auf diese Weise lässt sich das transluzente Flächenelement allein aufgrund seiner variierenden Flächendicke auf vielfältige Weise mit unterschiedlichen Mustern, Ornamenten oder auch Bildern versehen, ohne dass auf das Flächenelement Farben aufgebracht werden müssen. Es eröffnen sich somit gegenüber bekannten Leuchten vollkommen neuartige Gestaltungsmöglichkeiten.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung können die Grenzen zwischen zumindest zwei Bereichen unterschiedlicher Flächendicke stufenförmig ausgebildet sein. Durch die diskrete Abstufung der unterschiedlichen Flächendicken lassen sich besonders interessante und insbesondere durch scharfe Linien begrenzte geometrische Formen verwirklichen. Zusätzlich entsteht ein Kanteneffekt, indem im Bereich der Stufenkanten Licht unter einem anderen Winkel aus dem Flächenelement austreten kann. Hierdurch lassen sich zusätzliche überraschende Gestaltungseffekte erzielen.
  • Vorteilhafterweise kann das Flächenelement zumindest bereichsweise, insbesondere vollständig, aus Porzellan bestehen. Dabei können die Berei che unterschiedlicher Flächendicke durch die Hinterleuchtung in unterschiedlichen Weiß-, Beige- und Brauntönen erscheinen. Hierfür hat sich die Porzellanqualität "Bone China" als sehr geeignet erwiesen, die einen Anteil von 60 % Rinderknochenmehl aufweist.
  • Die Flächenelemente können alternativ aber auch aus Kunststoff oder Glas mit ausreichend großen Absorptionskoeffizienten gefertigt sein.
  • Bevorzugt kann die Leuchtmittelfassung zur Aufnahme einer oder mehrerer Licht emittierenden Dioden (LEDs) ausgelegt sein. LEDs zeichnen sich durch eine hohe Lichtausbeute bei gleichzeitig geringer Energieaufnahme aus, was zu einer deutlich verminderten Wärmeabgabe im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen führt. Dadurch lassen sich thermische Probleme bei geschlossenen Leuchten vermeiden, was wiederum den Einsatz auch von vergleichsweise dünnen, empfindlichen Flächenelementen ermöglicht.
  • Es sind verschiedene LEDs erhältlich, die weißes Licht in unterschiedlichen Farbtemperaturen emittieren. Darüber hinaus können aber auch farbig emittierende LEDs eingesetzt werden, wodurch sich besondere Hinterleuchtungseffekte erzielen lassen.
  • Durch den Betrieb mit Niederspannung bei vergleichsweise geringer Stromaufnahme eignen sich LEDs insbesondere auch zur Verwendung in Feuchträumen, wo sonst der Einsatz von Netzspannung üblicherweise erhöhte Anforderungen an die elektrische Isolierung und Absicherung stellen würde.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann sich ein Hauptleuchtbereich des Flächenelements im Wesentlichen innerhalb einer Ebe ne erstrecken. Hiermit lässt sich eine optische Wirkung des Flächenelements erzielen, die der eines Bildes oder Gemäldes gleicht.
  • Weiterhin bevorzugt ist, wenn der Hauptleuchtbereich eine quadratische oder rechteckige Form in der Art üblicher Wand- oder Bodenfliesen aufweist. Derartige Flächenelemente lassen sich beliebig aneinander reihen, ohne dass störende Zwischenräume entstehen, die nicht hinterleuchtet sind. Hierdurch kann die optische Wirkung einer beleuchteten Fliesenwand erzielt werden.
  • Es hat sich ferner als vorteilhaft erwiesen, wenn das Flächenelement einen umlaufenden Rahmen aufweist, welcher sich auf der der Leuchtmittelfassung zugewandten Seite des Hauptleuchtbereichs im Wesentlichen senkrecht zu diesem erstreckt. Durch diesen Rahmen wird gewährleistet, dass sich der Hauptleuchtbereich in einem geeigneten Abstand zum Leuchtmittel befindet, um eine ausreichende Ausleuchtung seiner Fläche zu erhalten. Ferner dient der Rahmen der Befestigung des Flächenelements an einen Träger, z.B. an einem Profilrahmen oder an einer Wand.
  • Bevorzugt kann das Flächenelement schalen- oder wannenförmig oder als Hohlkörper ausgebildet sein, und auf einer der Leuchtmittelfassung zugewandten Seite eine Öffnung aufweisen. Bei dieser Ausführung wird ebenfalls eine ausreichende Beabstandung des Flächenelements vom Leuchtmittel ermöglicht, wobei durch die einstückige Ausführung auch ein Lichtaustritt aus den zum Hauptleuchtbereich senkrechten Seitenflächen möglich ist. Weiterhin kann durch den genannten Hohlkörper der Eindruck eines Licht abstrahlenden dreidimensionalen Körpers erweckt werden.
  • Bevorzugt können die Innenseiten des Rahmens und/oder des Hohlkörpers im Bereich der dem Hauptleuchtbereich abgewandten Kanten einen Falz aufweisen. Mit Hilfe des Falzes wird das Flächenelement an einem Träger befestigt, wobei mit dem Träger verbundene Befestigungselemente an einer beliebigen Stelle im Bereich des Falzes angreifen können.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform können die Bereiche unterschiedlicher Flächendicke als Erhebungen und/oder Vertiefungen auf der der Leuchtmittelfassung abgewandten Seite des Flächenelements ausgebildet sein. Bei dieser Ausführungsform wird das Flächenelement für den Betrachter ständig als Relief erkennbar, da die Konturen der Bereiche unterschiedlicher Flächendicke auch in einem unbeleuchteten Zustand erkennbar sind.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform können die Bereiche unterschiedlicher Flächendicke als Erhebungen und/oder Vertiefungen auf der der Leuchtmittelfassung zugewandten Seite des Flächenelements ausgebildet sein. Bei dieser Ausführungsform erscheint das Flächenelement von außen weitgehend plan, die Strukturen sind erst nach Aktivierung der Hinterleuchtung zu erkennen.
  • Selbstverständlich können bei einem erfindungsgemäßen Flächenelement auch Erhebungen und/oder Vertiefungen auf dessen beiden Seiten ausgebildet sein.
  • Vorteilhaft ist ein komplettes Flächenleuchtensystem mit zumindest einem Flächenelement gemäß der vorhergehenden Beschreibung, wobei das Flächenelement mittels zumindest eines Profilrahmens an einer Befestigungsfläche, insbesondere einer Wand anbringbar ist. Durch ein derartiges Flächenleuchtensystem wird die erfindungsgemäße Leuchte derart weitergebildet, dass auch größere Flächen als die eines einzelnen Flächenelements hinterleuchtet werden können.
  • Ein solches Flächenleuchtensystem vermittelt dem Betrachter den Eindruck einer selbst leuchtenden Wand bzw. eines selbst leuchtenden Wandbereichs. Es können Flächenelemente mit verschiedener Struktur verwendet werden, wobei größere Muster durch mehrere, aneinander angrenzende Flächenelemente nach der Art eines Mosaiks dargestellt werden können. Durch die Verwendung eines Profilrahmens zur Befestigung wird eine Möglichkeit zur schnellen und kostengünstigen Montage auch einer hierfür benötigten größeren Anzahl von Flächenelementen geschaffen.
  • Die Profile können zum Beispiel aus Aluminium oder Kunststoff im Strangpressverfahren hergestellt sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform kann das zumindest eine Flächenelement durch Klemmelemente, welche mittels Hinterschneidung mit dem Flächenelement und insbesondere mit dem vorhergehend beschriebenen Falz in Wirkverbindung stehen, am Profilrahmen anbringbar sein. Durch die Verwendung derartiger Klemmelemente kann das Flächenelement in einer von außen nicht sichtbaren Weise gehalten werden. Es ist somit nicht nötig, von außen auf das Flächenelement wirkende Befestigungselemente vorzusehen, die darüber hinaus ein weitgehend lückenloses Aneinanderreihen einzelner Flächenelemente behindern würden.
  • Vorteilhafterweise können die Klemmelemente zumindest bereichsweise elastisch ausgebildet sein. Diese sind geeignet, das Flächenelement ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen aufzunehmen, und auch für eine Demontage, beispielsweise zum Leuchtmittelwechsel, wieder freizugeben.
  • Weiterhin bevorzugt ist, wenn die Klemmelemente im Profilrahmen verschiebbar angeordnet sind. Es lässt sich somit ein modulares Flächenleuchtensystem schaffen, bei dem auch ein einheitlicher Profilrahmen zur Aufnahme von Flächenelementen verschiedener Größe ausgelegt sein kann, ohne dass eine Anzahl auf verschiedene Flächenelementgrößen ausgelegter Profilrahmen/Klemmelementkombinationen geschaffen und vorrätig gehalten werden muss.
  • Bevorzugt kann zumindest eine Leuchtmittelfassung für ein Leuchtmittel zur Hinterleuchtung des zumindest einen Flächenelements im Profilrahmen angeordnet sein. Dies erübrigt das separate Befestigen der Leuchtmittelfassung an der Befestigungsfläche wodurch der Materialaufwand und vor allem der Montageaufwand reduziert wird.
  • Bevorzugt kann die zumindest eine Leuchtmittelfassung für ein Leuchtmittel zur Hinterleuchtung im Profilrahmen verschiebbar sein. Dies führt ebenso wie die Verschiebbarkeit der Klemmelemente zu einem schnellen und vor allem flexiblen Aufbau eines Flächenleuchtensystems.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform können mehrere Profilrahmen eine Gitterstruktur zur Befestigung einer Mehrzahl von Flächenelementen bilden. Die Gitterstruktur erlaubt ein rationelles Aufbauen eines Flächenleuchtensystems, da nicht für jedes einzelne Flächenelement ein eigener Profilrahmen auf der Befestigungsfläche angebracht werden muss.
  • Vorteilerhafterweise können die Kreuzungspunkte der aus den Profilrahmen gebildeten Gitterstruktur in einem zentralen Bereich jeweils eines Flächenelements angeordnet sein. Weiterhin bevorzugt kann die zumindest eine Leuchtmittelfassung jeweils in Kreuzungspunkten der Gitterstruktur angeordnet sein. Bei einer derartigen Anordnung können diesel ben Profilrahmen sowohl die Klemmelemente als auch die Leuchtmittelfassungen tragen.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie der Zeichnung zu entnehmen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert; in diesen zeigen:
  • 1a ein Flächenelement in einer perspektivischen Ansicht;
  • 1b ein Flächenelement gemäß 1a in einer Draufsicht;
  • 1c einen Teilbereich eines Flächenelements in einer Schnittansicht;
  • 2a einen Teilbereich einer Leuchte in einer ersten senkrechten Schnittansicht;
  • 2b einen weiteren Teilbereich einer Leuchte in einer zweiten senkrechten Schnittansicht;
  • 3 einen Profilrahmen mit einem Leuchtmittel in einer Draufsicht;
  • 4 einen Profilrahmen mit einer Gitterstruktur in einer Draufsicht; und
  • 5 ein Flächenleuchtensystem in einer Draufsicht in halbtransparenter Darstellung.
  • 1a stellt ein transluzentes, quaderförmiges Flächenelement 10 dar, auf dessen Oberseite ein Hauptleuchtbereich 12 ausgebildet ist. Die vier Seiten des Quaders, von denen zwei in 1a sichtbar sind, bilden einen Rahmen 14. Das Flächenelement 10 ist nach unten offen, wobei die Öffnung 16 in dieser Darstellung nicht sichtbar ist. Auf der der Öffnung 16 abgewandten Seite des Hauptleuchtbereichs 12 sind mehrere Erhebungen 18 unterschiedlicher Höhe und Form angeordnet, die sich nach oben hin stufenförmig verjüngen.
  • 1b stellt eine Draufsicht auf ein Flächenelement 10 gemäß 1a dar. Das Flächenelement 10 ist durch ein hier nicht erkennbares Leuchtmittel hinterleuchtet, welches hinter dem zentralen Bereich des Hauptleuchtbereichs 12 angeordnet ist. Dementsprechend erscheinen die zentralen Bereiche des Hauptleuchtbereichs, die keine Erhebungen 18 aufweisen, heller als die ebenfalls keine Erhebungen 18 aufweisenden Randbereiche des Hauptleuchtbereichs 12.
  • Die in 1a als Relief zu erkennenden Erhebungen 18 stellen sich in 1b als dunkle Bereiche dar, wobei die Helligkeit mit zunehmender Flächendicke aufgrund von Absorption des vom Leuchtmittel abgestrahlten Lichtes abnimmt.
  • 1c stellt einen zur Darstellungsebene von 1b senkrechten Schnitt durch einen Teil des Flächenelements 10 dar. Auf dem Hauptleuchtbereich 12 sind mehrere Erhebungen 18 angeordnet. Der Rahmen 14 erstreckt sich senkrecht zum Hauptleuchtbereich 12 auf dessen den Erhebungen 18 abgewandter Seite. Das Flächenelement 10 weist auf der dem Hauptleuchtbereich 12 gegenüberliegenden Seite die in Verbindung mit 1 bereits erwähnte Öffnung 16 auf. An der unteren Kante des Rah mens 14 ist im Bereich der Öffnung 16 ein nach innen gerichteter, vorzugsweise über den gesamten Rahmen umlaufender Falz 20 ausgebildet. Die Breite des Falzes 20 beträgt hier etwa das Dreifache der Wandstärke des Rahmens 14, während seine Höhe ungefähr der zweifachen Rahmenstärke entspricht.
  • Die 1a bis 1c sind nicht maßstäblich zueinander wiedergegeben. Daher sollen im Folgenden typische Abmessungen und Materialstärken für das hier dargestellte Ausführungsbeispiel eines Flächenelements 10 angegeben werden. Demnach betragen die Seitenlängen des quadratischen Hauptleuchtbereichs 12 jeweils 200 mm, während die Höhe des Rahmens 14 etwa 30 mm beträgt. Die Materialstärke bemisst sich für den keine Erhebungen 18 aufweisenden Hauptleuchtbereich 12, den Rahmen 14 und eine einzelne Stufe einer Erhebung jeweils mit 1 mm. Der Falz erstreckt sich um 2 mm von der Innenseite des Rahmens gemessen nach innen, während seine Höhe ebenfalls etwa 2 mm beträgt. Es soll angemerkt werden, dass weitere Ausführungsformen der Erfindung nicht auf die hier angegebenen Maße beschränkt sind, sondern insbesondere vom zu erzielenden optischen Effekt sowie vom Absorptionskoeffizienten des verwendeten Materials abhängen. Die Seitenlängen des Hauptleuchtbereichs können vorzugsweise an beliebige handelübliche quadratische oder rechteckige Wand- oder Bodenfliesenformate angepasst sein.
  • In 2a ist ein Flächenelement 10 dargestellt, das mittels eines Klemmelements 22 an einem Profilrahmen 24 befestigt ist. Der Profilrahmen 24 weist einen im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf und ist innen hohl. An seiner Oberseite ist eine Nut 26 ausgebildet, wobei die Kanten des Profilrahmens 24 im Bereich der Nut 26 um 90° nach innen umgebogen sind.
  • In der Nut 26 des Profilrahmens 24 ist ein Klemmelement 22 verschiebbar angeordnet, wobei es durch einen an seiner Unterseite ausgebildeten Fuß 28 durch Hinterschneidung im Profilrahmen 24 gehalten wird.
  • Der Rahmen 14 liegt im Bereich des Falzes 20 auf dem Profilrahmen 24 auf und wird durch eine den Falz 20 hinterschneidende, insbesondere elastische Nase 30 des Klemmelements 22 fixiert.
  • Bei einer erfindungsgemäßen Leuchte sind an allen vier Rahmenseiten 14 derartige im Profilrahmen 24 angeordnete Klemmelemente 22 vorgesehen, so dass ein seitliches Verschieben des Flächenelements 10 verhindert wird.
  • Gemäß 2b ist in der Nut 26 des Profilrahmens 24 eine Leuchtmittelfassung 32 mit einem Leuchtmittel 34 angeordnet. Die Breite der Leuchtmittelfassung 32 entspricht in einem oberen Abschnitt ungefähr der Weite der Nut 26, während ein unterer Abschnitt der Leuchtmittelfassung 32 etwas breiter als die Nut 26 ist. Die Leuchtmittelfassung 32 ist so bemessen, dass das Leuchtmittel 34 sich noch vollständig innerhalb des Profilrahmens 24 befindet und somit nicht nach oben über diesen hinausragt. Hierdurch wird ein größtmöglicher Abstand zwischen dem Leuchtmittel 34 und dem Hauptleuchtbereich 12 und damit dessen maximale Ausleuchtung erreicht.
  • In 3 ist ausschnittsweise ein Gitterprofil 36 dargestellt, das aus vier zu einem Kreuz zusammengesetzten Profilrahmen 24 besteht. Im Kreuzungspunkt der vier einzelnen Profilrahmen 24 ist eine Leuchtmittelfassung 32 mit einem Leuchtmittel 34 angeordnet.
  • 4 zeigt ein Gitterprofil 36, welches fünf in einer Reihe angeordnete Befestigungspositionen für jeweils fünf Leuchtmittelfassungen 32 und fünf nicht dargestellte Flächenelemente aufweist. Die Flächenelemente werden so angebracht, dass sie sich jeweils mittig über einem Kreuzungspunkt bzw. einer Leuchtmittelfassungen 32 des Gitterprofils 36 befinden. Das Gitterprofil 36 ist mit einem Versorgungskabel 38 versehen, mit dem alle fünf Leuchtmittelfassungen 32 elektrisch verbunden sind.
  • Die Anordnung der Flächenelemente 10 auf einem Gitterprofil 36 wird aus 5 noch besser ersichtlich. Das hier dargestellte Gitterprofil 36 weist insgesamt neun Befestigungspositionen für ebenso viele zu einem Quadrat angeordnete Flächenelemente 10 auf. Es ist erkennbar, dass sich die mit Leuchtmittelfassungen 32 versehenen Kreuzungspunkte des Gitterprofils 36 jeweils in der Mitte eines Flächenelements 10 befinden. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel werden alle neun Leuchtmittelfassungen 32 über ein gemeinsames Versorgungskabel 38 versorgt.
  • 5 zeigt schließlich auch, dass sich die durch die Hervorhebungen 18 der einzelnen Flächenelemente 10 gebildeten Muster bei aneinander angrenzenden Flächenelementen zu einem größeren Gesamtmuster nach Art eines Mosaiks ergänzen können.
  • 10
    Flächenelement
    12
    Hauptleuchtbereich
    14
    Rahmen
    16
    Öffnung
    18
    Erhebung
    20
    Falz
    22
    Klemmelement
    24
    Profilrahmen
    26
    Nut
    28
    Fuß
    30
    Nase
    32
    Leuchtmittelfassung
    34
    Leuchtmittel
    36
    Gitterprofil
    38
    Versorgungskabel

Claims (25)

  1. Leuchte mit zumindest einem transluzenten Flächenelement (10) und einer Leuchtmittelfassung (32) zum Halten eines das transluzente Flächenelement (10) hinterleuchtenden Leuchtmittels (34), dadurch gekennzeichnet, dass im transluzenten Flächenelement (10) Bereiche (18) unterschiedlicher Flächendicke ausgebildet sind, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Flächendicke in ihrer Lichtdurchlässigkeit voneinander unterscheiden.
  2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Grenzen zwischen zumindest zwei Bereichen (18) unterschiedlicher Flächendicken stufenförmig ausgebildet sind.
  3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (10) zumindest bereichsweise, insbesondere vollständig, aus Porzellan besteht.
  4. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtmittelfassung (32) zur Aufnahme einer oder mehrerer LEDs ausgelegt ist.
  5. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich ein Hauptleuchtbereich (12) des Flächenelements (10) im Wesentlichen innerhalb einer Ebene erstreckt.
  6. Leuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptleuchtbereich (12) eine quadratische oder rechteckige Form aufweist.
  7. Leuchte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (10) einen umlaufenden Rahmen (14) aufweist, welcher sich auf der der Leuchtmittelfassung (32) zugewandten Seite des Hauptleuchtbereichs (12) im Wesentlichen senkrecht zu diesem erstreckt.
  8. Leuchte nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (10) schalen- oder wannenförmig oder als Hohlkörper ausgebildet ist, und auf einer der Leuchtmittelfassung (32) zugewandten Seite eine Öffnung (16) aufweist.
  9. Leuchte nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenseiten des Rahmens (14) und/oder des Hohlkörpers im Bereich der dem Hauptleuchtbereich (12) abgewandten Kanten einen Falz (20) aufweisen.
  10. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche unterschiedlicher Flächendicke als Erhebungen (18) und/oder Vertiefungen auf der der Leuchtmittelfassung (32) abgewandten Seite des Flächenelements (10) ausgebildet sind.
  11. Leuchte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bereiche unterschiedlicher Flächendicke als Erhebungen (18) und/oder Vertiefungen auf der der Leuchtmittelfassung (32) zugewandten Seite des Flächenelements (10) ausgebildet sind.
  12. Flächenleuchtensystem, umfassend zumindest ein Flächenelement (10) nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Flächenelement (10) mittels zumindest eines Profilrahmens (24) an einer Befestigungsfläche, insbesondere einer Wand, anbringbar ist.
  13. Flächenleuchtensystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Flächenelement (10) durch Klemmelemente (22), welche mittels Hinterschneidung mit dem Flächenelement (10) und insbesondere dem Falz (20) nach Anspruch 9 in Wirkverbindung stehen, am Profilrahmen (24) anbringbar ist.
  14. Flächenleuchtensystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente (22) zumindest bereichsweise elastisch ausgebildet sind.
  15. Flächenleuchtensystem nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmelemente (22) im Profilrahmen (24) verschiebbar angeordnet sind.
  16. Flächenleuchtensystem nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Leuchtmittelfassung (32) für ein Leuchtmittel (34) zur Hinterleuchtung des zumindest einen Flächenelements (10) im Profilrahmen (24) angeordnet ist.
  17. Flächenleuchtensystem nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Leuchtmittelfassung (32) für ein Leuchtmittel (34) im Profilrahmen (24) verschiebbar ist.
  18. Flächenleuchtensystem nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Profilrahmen (24) eine Gitterstruktur (36) zur Befestigung einer Mehrzahl von Flächenelementen bilden.
  19. Flächenleuchtensystem nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Kreuzungspunkte der aus den Profilrahmen (24) gebildeten Gitterstruktur (36) in einem zentralen Bereich jeweils eines Flächenelements (10) angeordnet sind.
  20. Flächenleuchtensystem nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Leuchtmittelfassung (32) in einem Kreuzungspunkt der Gitterstruktur (36) angeordnet ist.
  21. Transluzentes Flächenelement (10), insbesondere für eine Leuchte oder ein Flächenleuchtensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Flächenelement (10) Bereiche (18) unterschiedlicher Flächendicke ausgebildet sind, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Flächendicke in ihrer Lichtdurchlässigkeit voneinander unterscheiden.
  22. Transluzentes Flächenelement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Grenzen zwischen zumindest zwei Bereichen (18) unterschiedlicher Flächendicken stufenförmig ausgebildet sind.
  23. Transluzentes Flächenelement nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (10) zumindest bereichsweise, insbesondere vollständig, aus Porzellan besteht.
  24. Transluzentes Flächenelement nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (10) einen umlaufenden Rahmen (14) aufweist, welcher sich im Wesentlichen senkrecht zu diesem erstreckt.
  25. Transluzentes Flächenelement nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenelement (10) schalen- oder wannenförmig oder als Hohlkörper ausgebildet ist, und auf einer den Bereichen (18) unterschiedlicher Flächendicke gegenüberliegenden Seite eine Öffnung (16) aufweist.
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DE102009061739B3 (de) * 2009-12-23 2019-11-14 Rp-Technik Gmbh Rettungszeichenleuchte mit erhöhter Lichtausbeute

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