DE202006009876U1 - Kassenstand mit Displayeinrichtung - Google Patents
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Abstract
Kassenstand
(1) für
Selbstbedienungsläden,
mit einem Gestell (25),
mit wenigstens einem endlosen Transprortmittel (19), das zumindest abschnittsweise klar durchsichtig ist,
mit Lagermitteln (26, 27) für das Transprortmittel (19), die in dem Gestell (25) angeordnet sind und durch die das Transprortmittel (19) in ein Arbeitstrum (31) und ein Leertrum (29) aufgeteilt ist, wobei das zumindest angenähert horizontal verlaufende Arbeitstrum (31) dazu dient Waren () in dem Kassenstand (1) zu transportieren,
mit Antriebsmitteln (28) zum Antreiben des Transprortmittels (19), und
mit wenigstens einer Displayeinrichtung (21, 22), die unter dem Transprortmittel (19) angeordnet ist, um durch das Transprortmittel (19) hindurch für einen Kunden sichtbar zu sein.
mit einem Gestell (25),
mit wenigstens einem endlosen Transprortmittel (19), das zumindest abschnittsweise klar durchsichtig ist,
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Description
- In Selbstbedienungsläden wird der zur Verfügung stehende Platz naturgemäß überwiegend mit zu verkaufender Ware bestückt. Dementsprechend gering ist der Bereich, in dem Werbung gemacht werden kann. Die Werbeplakate beschränken sich im wesentlichen auf die Stirnseiten von Regalen oder auf Plakatträger, die von der Decke hängen. Darüber hinaus sind Werbeflächen in Selbstbedienungsläden ausgesprochene Mangelware.
- Es wurde bereits versucht als Werbefläche beziehungsweise Werbeflächenträger das Förderband von Kassenständen oder Kassentischen zu verwenden. Hierzu wurden auf der Außenseite des Förderbands Bedruckungen oder Folienbilder aufgeklebt. Diese Form von Werbung ist jedoch, wie sich gezeigt hat, unbrauchbar ist, weil die Bilder sehr bald beschädigt und unansehnlich werden. Ein unansehnlicher Werbeaufdruck oder ein unansehnliches Werbebild sind eher werbefeindlich.
- Ausgehend hiervon ist es Aufgabe der Erfindung, eine zusätzliche Werbefläche zu schaffen, die flexibel handhabbar ist und die über einen sehr langen Zeitraum eine ansehnliche Widergabe des Werbebildes oder Werbetextes gestattet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit dem Kassenstand mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
- Der neue Kassenstand weist ein Gestell auf, beispielsweise in Form einer schrankähnlichen Konstruktion oder dergleichen. Dieses Gestellt steht auf dem Boden und kann mit sonstigen Einrichtungen des Kassenstandes verbunden sein, wie beispielsweise Scannertisch, Ausgabefächern, Kassendisplay und dergleichen mehr.
- In dem Gestell ist wenigstens ein endloses Fördermittel enthalten, das zumindest abschnittsweise klar durchsichtig ist. Dieses Fördermittel kann zweckmäßigerweise in Gestalt eines klar durchsichtigen Förderbandes ausgeführt sein. Das Förderband kann das Wareneingangsband sein, auf das der Kunde seine zu bezahlenden Waren aufgibt, oder ein Band, das die Waren nach dem Einscannen in Ausgabefächer weitertransportiert.
- In dem Gestell sind Lagermittel für das Transportmittel enthalten. Durch die Lagermittel wird das Transportmittel in ein Arbeitstrum und ein Leertrum aufgeteilt, wobei das Arbeitstrum, das zumindest angenähert horizontal verläuft, dazu vorgesehen ist, die Waren des Kunden in dem Kassenstand zu transportieren.
- Dem Transportmittel sind Antriebsmittel zugeordnet, um das Transportmittel dauernd oder intervallmäßig in Bewegung zu setzen.
- Ferner ist wenigstens eine Displayeinrichtung vorhanden, die unter dem Fördermittel angeordnet ist, um durch das Transportmittel hindurch für den Kunden sichtbar zu sein.
- Diese Anordnung schützt die Displayeinrichtung zuverlässig gegen Abnutzung und Beschädigung der durch den Kassenstand laufenden Waren. Es bleibt lange ansehnlich und braucht nur dann hinsichtlich des Bild- oder Textinhaltes geändert zu werden, wenn dies seitens des Betreibers des Selbstbedienungsgeschäftes gewünscht ist. Hierdurch vermindern sich auch deutlich die Kosten, wenn es darum geht, den Kassenstand als Werbeträger zu verwenden.
- Wenn, wie bereits oben ausgeführt, das Transportmittel von einem klar durchsichtigen Band gebildet ist, kann es von Vorteil sein, das Band im Bereich des Arbeitstrums an jener Stelle mit einer klar durchsichtigen Platte zu unterstützen, an der sich von oben her gesehen die Displayeinrichtung befindet.
- Zum Halten des Transportmittels beziehungsweise Förderbands sind zweckmäßigerweise Umlenkrollen vorgesehen, zwischen denen das Arbeitstrum aufgespannt ist.
- Wenn ein größerer Abstand zwischen dem Arbeitstrum und dem Leertrum gewünscht ist, können weitere Rollen vorgesehen sein. Auf diese Weise kann weiterer Raum für die Unterbringung der Displayeinrichtung zwischen den beiden Trumen des Endlosfördermittels geschaffen werden.
- Die Displayeinrichtung kann wahlweise zwischen den beiden Trumen angeordnet sein oder aber auch unterhalb des Leertrums. Die erstgenannte Anordnung hat den Vorteil, dass lediglich ein mal das Band zwischen dem Betrachter und der Displayeinrichtung durchläuft. Dafür entstehen Einschränkungen hinsichtlich der Größe und Zugänglichkeit. Im anderen Falle dagegen bestehen insoweit geringere Einschränkungen. Insbesondere kann eine größere Displayeinrichtung verwendet werden, deren Dicke nicht auf den Abstand der beiden Trume begrenzt ist. Nachteilig dafür ist, dass der Betrachter das Werbebild oder den Werbetext in einer etwas geringeren optischen Qualität sieht, weil zwei Lagen des Transportbandes vor dem Bild verlaufen.
- Es besteht auch die Möglichkeit, die Displayeinrichtung aufzuteilen und einen Teil zwischen den beiden Trumen anzuordnen und den anderen unter dem Leertrum. Eine solche Anordnung bietet sich beispielsweise an, wenn zwischen den beiden Trummen ein transparentes Bild, ähnlich einem Dia, angeordnet ist, das von der Rückseite her beleuchtet ist. Für die Beleuchtung spielt es keine Rolle, wenn das Licht zusätzlich durch eine Lage des Endlosbandes hindurch fallen muss.
- Die Displayeinrichtung kann einen Displayträger, beispielsweise in Gestalt eines Rahmens oder wenigstens einer Platte aufweisen. In dem Rahmen oder auf der Platte befindet sich das Plakat mit der Werbeaussage. Es kann ein undurchsichtiges Plakat sein oder eine durchsichtige Folie, die von der Rückseite her durchleuchtet wird. Im letzteren Fall ist die Ausleuchtung etwas einfacher als bei einem undurchsichtigen Plakat, das im Auflichtverfahren möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet werden soll.
- Die Beleuchtungseinrichtung kann zusammen mit dem Bildträger zwischen dem Arbeits- und dem Leertrum angeordnet sein, um eine streifende Beleuchtung zu erzeugen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Beleuchtungseinrichtung, bezogen auf den Bildträger, auf der anderen Seite des Leertrums anzuordnen.
- Als Displayeinrichtung kann auch ein Flachbildschirm verwendet werden, der vorzugsweise zwischen dem Arbeitstrum und dem Leertrum angeordnet ist. Der Flachbildschirm gestattet eine sehr flexible Gestaltung des Werbetextes oder des Werbebildes. Insbesondere ermöglicht er auch die Darstellung eines kurzen Werbespots.
- Der Flachbildschirm kann an eine digitale Speichereinrichtung angeschlossen sein, die vorzugsweise abseits des Fördermittels und vorzugsweise abseits des Kassenstandes angeordnet sein kann. Dadurch erübrigen sich jegliche Eingriffe an dem Kassenstand, selbst wenn andere Werbetexte oder Bilder wiedergegeben werden sollen.
- Die Displayeinrichtung kann auch nach Art eines Diaprojektors ausgestaltet sein, wobei dann an die Stelle des Trägers der Displayeinrichtung eine Mattscheibe tritt, auf die von der Rückseite her das Dia projiziert wird. Aus optischen Gründen ist es zu bevorzugen, die Mattscheibe zwischen dem Arbeitstrum und dem Leertrum anzuordnen.
- Im Übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen.
- In der nachfolgenden Figurenbeschreibung sind die prinzipiellen Ausführungsformen erläutert. Es versteht sich, dass diese in vielfältiger Weise abgewandelt und an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden können. Insbesondere ist es auch möglich, einzelne Merkmale, soweit technisch sinnvoll, untereinander zu tauschen oder zu kombinieren. Für den Fachmann ist ohne Weiteres aufgrund der vorstehenden Erläuterungen klar, welche Abwandlungen mindestens möglich sind.
- In der Zeichnung zeigen:
-
1 einen Kassenstand in einer perspektivischen Darstellung, -
2 einen Ausschnitt aus dem Kassenstand nach1 , in einer Seitenansicht unter Veranschaulichung eines ersten Ausführungsbeispiels der Displayeinrichtung, und -
3 bis4 den Ausschnitt aus dem Kassenstand entsprechend2 , mit weiteren Ausführungsbeispielen für die Displayeinrichtung. -
1 zeigt in einer perspektivischen schematischen Darstellung einen insgesamt mit1 bezeichneten Kassenstand. Zu dem Kassenstand gehören eine Kabine2 sowie ein Kassentisch3 mit einer Tischfläche4 . Die Kabine2 wird allseitig mit Wänden umgeben, von denen lediglich die Wände5 und6 in der Darstellung sichtbar sind. Seitlich ist die Kabine2 mit einer Tür7 versehen. - Der Kassentisch
3 weist ein Tischgestell8 auf, auf dem sich die Tischplatte4 befindet. In der Tischplatte4 ist neben der Kabine2 ein Scanner9 eingelassen, an dem sich ein Ausgabefach11 für die erfasste Ware anschließt. - Ferner ist in den Tisch
3 eine Schatulle12 eingelassen, die über einen zu öffnenden Deckel13 zugänglich ist. Neben der Schatulle12 befindet sich eine Kassentastatur14 mit einem Anzeigedisplay15 . Schließlich gruppiert sich um die Kabine2 herum noch ein Bondrucker16 . - Die Tischfläche
4 enthält neben der Schatulle12 beziehungsweise der Tastatur14 eine im wesentlichen rechteckige Öffnung17 , in der ein Arbeitstrum eines Endlosförderbands19 läuft. Die oben liegenden Oberseite des Endlosförderbands19 bildet eine eben Aufgabefläche für abzukassierende Waren. - Durch das Endlosförderband
19 hindurch sind Werbetexte oder -bilder sichtbar, die von zwei Displayeinrichtungen21 und22 wiedergegeben oder dargestellt werden, die unter dem Arbeitstrum angeordnet sind. - Schließlich ist neben dem Scannertisch
9 noch ein aufgeständertes Display23 zu erkennen, mit dem sonstige Kasseninformationen an den Kunden ausgegeben werden, wie beispielsweise der Endpreis. -
2 zeigt einen vertikalen Schnitt durch den Kassenstand1 im Bereich des Förderbands19 . - Wie die Figur zeigt, steht auf einem Boden
24 das zu dem Kassenstand1 gehörendes Tischgestell8 . In dem Gestell8 sind achsparallel zueinander zwei breite Umlenkrollen26 und27 drehbar gelagert. Die Rolle27 ist durch einen Ge triebemotor28 wahlweise in Umdrehungen zu versetzen. Um die beiden Umlenkrollen26 und27 läuft das Förderband19 um. Es wird durch die beiden Umlenkrollen26 und27 in ein Leertrum29 und ein Arbeitstrum31 aufgeteilt. - Das Förderband
19 besteht aus einem glasklar durchsichtigen biegsamen Kunststoffmaterial. Seine Breite entspricht der Breite der Aufgabefläche, d. h. es ist ca. 30 bis 40 cm breit. - Damit das Arbeitstrum
31 durch das Gewicht von aufgegebenen Gegenständen nicht durchhängt, befindet sich unter dem Arbeitstrum31 eine Stützplatte32 , die auf gestellfesten Auflagebalken33 aufliegt und dort verankert ist. Die Stützplatte32 besteht ebenfalls aus einem klar durchsichtigen Material, beispielsweise Glas, das gegebenenfalls von der Rückseite her bedruckt ist, um bestimmte Bereiche außerhalb der Displayeinrichtungen21 ,22 undurchsichtig zu machen, damit die darunter liegenden Strukturen verborgen bleiben. - Im Bereich der beiden Displayeinrichtungen
21 und22 ist jedenfalls die Stützplatte32 durchsichtig. - Zu der Displayeinrichtung
21 gehören zwei Schienen34 und35 , die sich quer zu der Laufrichtung des Förderbands19 zwischen dem Arbeitstrum31 und dem Leertrum29 erstrecken. Es handelt sich hierbei, wie schematisch angedeutet, um Winkelkonsolen. Mit Hilfe der Winkelkonsolen34 und35 wird ein Displayträger36 parallel zu dem Arbeitstrum31 unter der Stützplatte32 gehalten. Der Displayträger36 liegt, wie zu erkennen ist, parallel zur Aufgabefläche, die das Arbeitstrum31 bildet. Unterhalb des Leertrums29 be findet sich auf Höhe des Displayträgers36 eine Beleuchtungseinrichtung37 , die zu der Displayeinrichtung21 gehört. Die Beleuchtungseinrichtung37 ist lediglich schematisch angedeutet, da der spezielle Aufbau der Beleuchtungseinrichtung37 nicht Gegenstand der Erfindung ist. Es sind deswegen keinerlei Spiegel oder sonstige Optiken gezeigt, die erforderlich sind, um den Displayträger36 gleichmäßig von der Rückseite her auszuleuchten. - Anstelle einer Beleuchtungseinrichtung
37 , bestehend aus einem Leuchtmittel, kann auch ein Feld von Leuchtioden verwendet werden, das die auszuleuchtende Fläche des Displayträgers36 ungefähr überdeckt. Eine Beleuchtungseinrichtung aus Leuchtioden hat den Vorteil der längeren Lebensdauer und der weit geringeren Wärmeentwicklung. Außerdem baut eine solche Anordnung sehr flach, so dass sie nicht wie in2 gezeigt unterhalb des Leertrums29 , sondern ebenfalls zwischen dem Leertrum29 und dem Arbeitstrum31 angeordnet werden kann. - Wie sich aus der bisherigen Erläuterung ergibt, ist die Anordnung der Displayeinrichtung
21 so getroffen, dass der Displayträger als Werbeträger eine durchsichtige Folie oder Platte trägt, die ähnlich einem Dia von der Rückseite her beleuchtet ist. Eine solche Anordnung gibt ein besonders stahlendes Aussehen für den Betrachter. - Der Displayträger
36 kann abgesehen von der gezeigten plattenförmigen Gestaltung auch rahmenförmig ausgeführt sein, wobei die lichtdurchlässige und mit dem Werbetext bedruckte oder versehene Folie in dem Rahmen gespannt ist. - Auch in diesem Falle liegt der Rahmen auf den Konsolen
34 und35 auf. - Aufgrund der Ausgestaltung der beiden Konsolen
34 und35 ist der Werbeträger36 unabhängig von der Ausführung als Platte oder Rahmen zur Seite, das heißt senkrecht zur Zeichenebene, ausziehbar. - Anstelle der Beleuchtung von der Unterseite her besteht auch die Möglichkeit, auf den Displayträger
36 ein undurchsichtiges Bild aufzubringen. Die Beleuchtungseinrichtung befindet sich dann im Bereich der beiden seitlichen Winkelkonsolen34 und35 , um eine streifende Ausleuchtung zu bekommen. Der Displayträger36 muss dazu in einem entsprechenden Abstand unterhalb der Stützplatte32 angeordnet sein, um Platz für die Leuchtkörper zu schaffen. - Die gezeigte Anordnung mit einer Beleuchtung von der Rückseite her gestatte es, den Displayträger
36 mit minimalen Abstand unter Stützplatte32 anzuordnen, so dass ein besonders günstiger optischer Eindruck entsteht. - Die stromabwärts des Warentransports angeordnete zweite Displayeinrichtung
22 weist einen entsprechenden gleichen Aufbau auf, so dass sich eine erneute Beschreibung erübrigt. - Anstelle der unmittelbaren Durchlicht- oder Auflichtbeleuchtung von Werbeplakaten oder Werbefolien, die das Bild im Maßstab 1:1 tragen, besteht auch die Möglichkeit, auf den beiden Winkelkonsolen
34 und35 eine Projektionsmattscheibe38 anzuordnen, unterhalb derer sich ein Umlenkspiegel39 befindet. Der Umlenkspiegel wird mit Hilfe eines Diaprojektors41 beleuchtet. Auf diese Weise wird das Dia von der Rückseite her auf die Mattscheibe38 projeziert. Die Anordnung mit dem Diaprojektor41 hat den Vorteil, dass aufeinanderfolgend eine Vielzahl von Bildern mit der Displayeinrichtung21 wiedergegeben werden kann. - Ein weiterer Diaprojektor
41 kann verwendet werden, um eine weitere Displayeinrichtung, nämlich die Displayeinrichtung22 bei der Ausführungsform nach3 zu implementieren. Der Diaprojektor kann auch ein Beamer sein. - Schließlich zeigt.
4 die Verwendung von zwei Flachbildschirmen43 und44 als Displayeinrichtung21 und22 . Bei den Flachbildschirmen43 und44 kann es sich um TFT-Bildschirme handeln, wie sie heute üblicherweise an Pc's verwendet werden, um LCD-Bildschirme oder um Plasmabildschirme. Die beiden Flachbildschirme43 und44 sind flachliegend zwischen dem Arbeitstrum und dem Leertrum angeordnet. Ihre Bildseite zeigt selbstverständlich nach oben. - Die beiden Flachbildschirme
43 und44 sind über Anschlusskabel45 und46 mit einer Speichereinrichtung47 verbunden, die mit einem entsprechenden Prozessor versehen ist, um die in der Speichereinrichtung gespeicherten digitalen Daten zwecks Wiedergabe auf den beiden Flachbildschirmen45 und46 aufzubereiten. - Bei sämtlichen gezeigten Ausführungsformen wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen die das Bild tragende oder wiedergebende Fläche unmittelbar an der Rückseite des Leertrums angeordnet, um gute optische Verhältnisse zu schaffen. Es ist jedoch durchaus möglich, den Bildträger, den Flachbildschirm oder die Mattscheibe auch unterhalb der Unterseite des Leertrums anzuordnen, wenn der Platz zwischen dem Arbeitstrum und dem Leertrum nicht ausreicht, dort diese Geräte unterzubringen.
- Ferner ist es möglich, den Abstand zwischen dem Arbeits- und dem Leertrum zu vergrößern, indem parallel zu den beiden Umlenkrollen
26 und27 weitere Umlenkrollen angeordnet sind, die zusätzlich das Arbeitstrum von dem Leertrum beabstanden. - Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Lösung kann der Bereich unterhalb des Förderbands, das zum Durchtransport der Waren durch den Kassenstand verwendet wird, als Werbefläche eingesetzt werden. Die einzelnen gezeigten Ausführungsbeispiele stellen nur grundsätzliche Ausführungsformen dar, die denkbar sind, um die Werbeinformation über die Displayeinrichtung zu vermitteln.
- Ein Kassenstand in einem Selbstbedienungsgeschäft weist ein Förderband aus einem klar durchsichtigen Bahnmaterial auf. Unterhalb des Arbeitstrums des Förderbands befindet sich eine oder mehrere Displayeinrichtungen, mit deren Hilfe Bilder oder Texte dargestellt und wiedergegeben werden können, die durch das Arbeitstrum des Förderbandes hindurch sichtbar sind.
Claims (23)
- Kassenstand (
1 ) für Selbstbedienungsläden, mit einem Gestell (25 ), mit wenigstens einem endlosen Transprortmittel (19 ), das zumindest abschnittsweise klar durchsichtig ist, mit Lagermitteln (26 ,27 ) für das Transprortmittel (19 ), die in dem Gestell (25 ) angeordnet sind und durch die das Transprortmittel (19 ) in ein Arbeitstrum (31 ) und ein Leertrum (29 ) aufgeteilt ist, wobei das zumindest angenähert horizontal verlaufende Arbeitstrum (31 ) dazu dient Waren () in dem Kassenstand (1 ) zu transportieren, mit Antriebsmitteln (28 ) zum Antreiben des Transprortmittels (19 ), und mit wenigstens einer Displayeinrichtung (21 ,22 ), die unter dem Transprortmittel (19 ) angeordnet ist, um durch das Transprortmittel (19 ) hindurch für einen Kunden sichtbar zu sein. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Transprortmittel (
19 ) von einem Endlosförderband () gebildet ist. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitstrum (
31 ) des Tranportmittels (19 ) mittels einer klar durchsichtigen Platte (32 ) zumindest an jener Stelle unterstützt wird, an der die Displayeinrichtung (21 ,22 ) sichtbar sein soll. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagermittel (
26 ,27 ) wenigstens zwei Umlenkrollen () umfassen, zwischen denen das Arbeitstrum (31 ) verläuft. - Kassenstand nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzliche Umlenkrollen () vorgesehen sind, um den Abstand zwischen dem Arbeitstrum (
31 ) und dem Leertrum (29 ) zu vergrößern. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsmittel (
28 ) einen Getriebemotor () umfassen. - Kassenstand nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Getriebemotor () mit wenigstens einer der Umlenkrollen () getrieblich gekoppelt ist.
- Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Teil der Displayeinrichtung (
21 ,22 ) zwischen dem Arbeitstrum (31 ) und dem Leertrum (29 ) angeordnet ist. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinrichtung (
21 ,22 ) zur Gänze zwischen dem Arbeitstrum (31 ) und dem Leertrum (29 ) angeordnet ist. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinrichtung (
21 ,22 ) unterhalb des Leertrums (29 ) angeordnet ist. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinrichtung (
21 ,22 ) einen Displayträger (36 ) aufweist. - Kassenstand nach Anspruch 11, dadurch gekenn zeichnet, dass der Displayträger (
36 ) herausnehmbar ausgestaltet ist. - Kassenstand nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Displayträger (
36 ) von einem Rahmen () oder wenigstens einer lichtdurchlässigen Platte () gebildet ist, der/die mit in dem Gestell vorgesehenen Auflagen (34 ,35 ) zusammenwirkt. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinrichtung (
21 ,22 ) eine Beleuchtungseinrichtung (37 ) umfasst. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (
37 ), bezogen auf den Bildträger (36 ), auf der anderen Seite angeordnet ist wie das Leertrum (29 ). - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (
37 ) und das Leertrum (29 ) auf derselben Seite des Bildträgers (36 ) angeordnet sind. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Leertrum (
29 ) zwischen der Beleuchtungseinrichtung (37 ) und dem Bildträger (36 ) verläuft. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinrichtung (
21 ,22 ) einen Flachbildschirm (43 ,44 ) umfasst, der vorzugsweise zwischen dem Arbeitstrum (31 ) und dem Leertrum (29 ) angeordnet ist. - Kassenstand nach Anspruch 18, dadurch gekenn zeichnet, dass der Flachbildschirm (
43 ,44 ) an eine digitale Speichereinrichtung (47 ) angeschlossen ist, die vorzugsweise abseits des Transprortmittels (19 ) und vorzugsweise abseits des Kassenstandes (1 ) angeordnet ist. - Kassenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Displayeinrichtung (
21 ,22 ) eine Diaprojektionseinrichtung (39 ,41 ) umfasst. - Kassenstand nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass zur Diaprojektionseinrichtung (
39 ,41 ) eine Mattscheibe () gehört. - Kassenstand nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Mattscheibe (
39 ) zwischen dem Arbeitstrum (31 ) und dem Leertrum (29 ) angeordnet ist. - Kassenstand nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Arbeitstrum (
31 ) und das Leertrum (29 ) sich auf derselben Seite der Mattscheibe (39 ) befinden.
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Applications Claiming Priority (2)
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| DE202006009876U DE202006009876U1 (de) | 2006-03-17 | 2006-03-17 | Kassenstand mit Displayeinrichtung |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2405725C1 (ru) * | 2009-06-26 | 2010-12-10 | Государственное образовательное учреждение высшего профессионального образования "Санкт-Петербургский государственный горный институт имени Г.В. Плеханова (технический университет)" | Стенд для исследования параметров ленточно-канатного конвейера |
-
2006
- 2006-03-17 DE DE202006009876U patent/DE202006009876U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| RU2405725C1 (ru) * | 2009-06-26 | 2010-12-10 | Государственное образовательное учреждение высшего профессионального образования "Санкт-Петербургский государственный горный институт имени Г.В. Плеханова (технический университет)" | Стенд для исследования параметров ленточно-канатного конвейера |
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