DE29810355U1 - Im Boden plazierter Werbeträger - Google Patents
Im Boden plazierter WerbeträgerInfo
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- G09F27/00—Combined visual and audible advertising or displaying, e.g. for public address
-
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Description
Beschreibung
Im Boden plazierter Werbeträger
Die Erfindung betrifft einen Werbeträger.
Bekannte Werbeträger sind Plakatwände oder Litfaßsäulen. Auf einen
solchen Werbeträger werden zum Beispiel Plakate aufgeklebt. Auf den Plakaten wird auf eine Dienstleistung oder ein Produkt hingewiesen oder
herausgestellt. Der Hinweis auf ein Produkt oder eine Dienstleistung bzw. die Herausstellung eines Produktes oder einer Dienstleistung wird Werbung
genannt.
Betrachter des Plakates sollen durch die Werbung veranlaßt werden, das
Produkt käuflich zu erwerben oder die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Ein solcher Betrachter wird im folgenden Konsument genannt.
Weitere Beispiele für bekannte Werbeträger stellen Monitore oder angestrahlte
Leinwände dar. Diese werden zum Beispiel in Bahnhofsgebäuden aufgestellt. Vorzugsweise mit bewegten Bildern wird die Werbung durch
Monitore oder angestrahlte Leinwände vermittelt.
Unter Werbeträger wird im folgenden jede abgegrenzte Vorrichtung verstanden,
deren sichtbare Fläche überwiegend zur Herausstellung oder Anpreisung eines Produktes oder einer Dienstleistung, also zur Vermittlung
der Werbung genutzt wird. Unter sichtbare Fläche ist die Fläche zu verstehen, die der Konsument regelmäßig zuerst betrachtet.
Bei einer Litfaßsäule betrachtet der Konsument regelmäßig zuerst die
äußere Mantelfläche der Säule. Die Innenfläche einer Litfaßsäule stellt folglich keine sichtbare Fläche im Sinne der Erfindung dar.
Ein der Übermittlung einer Werbung dienender Monitor in einer Bahnhofshalle ist stets so plaziert, daß vorbeilaufende Konsumenten regelmäßig
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zuerst die durch die Bildröhre des Monitors angestrahlte Glasscheibe
nebst Einrahmung betrachten. Die Seitenwände des Monitors liegen regelmäßig nicht unmittelbar im Blickfeld eines vorbeilaufenden Konsumenten.
Diese Seitenwände stellen daher keine sichtbare Fläche im Sinne der Erfindung dar.
Eine Plakatwand, eine Litfaßsäule, ein Monitor oder eine Leinwand sind
abgegrenzt im vorgenannten Sinne. Sie gelangen regelmäßig isoliert von anderen Produkten in den geschäftlichen Verkehr und werden unabhängig
von anderen Produkten verwendet.
Eine einzelne Wand, die Teil eines Hauses ist, grenzt an mehrere andere
Wände. Eine Wand eines Hauses wird üblicherweise nicht isoliert vertrieben
und auch nicht unabhängig von den weiteren Gebäudeteilen eingesetzt. Eine solche Wand ist daher nicht abgegrenzt im Sinne der Erfindung.
Eine Straße, die in weitere Straßen einmündet, ist aufgrund der Verbindung zu anderen Straßen ebenfalls nicht abgegrenzt im Sinne der
Erfindung.
Nachteilhaft hat sich der Konsument aufgrund des vielfachen Einsatzes
an Werbeträger wie Plakatwände oder Litfaßsäulen gewöhnt. Eine Gewöhnung hat zur Folge, daß ein Konsument Litfaßsäulen oder Plakatwände
mit nachlassender Aufmerksamkeit zur Kenntnis nimmt. Entsprechend nimmt der Erfolg einer Werbung ab.
Es ist daher für eine erfolgreiche Werbung von Interesse, diese durch
neuartige Werbeträger oder durch eine neue Verwendung bekannter Werbeträger zu vermitteln. Standort und Wirkung der Werbung sind weitere
entscheidende Faktoren dafür, ob der Blick eines Konsumenten gefangen wird.
Ein Werbeträger sollte ferner so beschaffen sein, daß schnell und preiswert
eine Werbung gegen eine andere ausgetauscht werden kann. Ein
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Werbeträger sollte so plaziert sein, daß die sichtbare Fläche des Werbeträgers
quasi unausweichlich in das Blickfeld des Konsumenten gerät.
Ein Werbeträger erfordert Platz. Gerade in Einkaufsstraßen, Autobahnraststätten,
Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren steht dieser Platz jedoch nur sehr begrenzt zur Verfügung. Andererseits ist die Kaufbereitschaft
von Konsumenten, die sich an einem der vorgenannten Orte aufhalten, groß. Es ist also von Vorteil, im besonderen Maße in Einkaufsstraßen,
Autobahnraststätten, Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren zu werben.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines platzsparenden Werbeträgers,
der unausweichlich in das Blickfeld eines Konsumenten gerät und dabei seine Aufmerksamkeit in verbesserter Weise weckt.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch einen Werbeträger mit den Merkmalen
des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Gemäß Häuptanspruch befindet sich ein Werbeträger im oder am Boden.
Unter Boden ist die Fläche zu verstehen, auf der ein Konsument geht. Die sichtbare Fläche des Werbeträgers ist zu sehen, wenn der Konsument auf
den zugehörigen Boden blickt.
Ein Konsument muß bei seiner Fortbewegung unausweichlich den Boden
im Auge behalten. Folglich wird bei der anspruchsgemäßen Vorrichtung die Werbung unausweichlich in das Blickfeld des Konsumenten gelangen.
Der Konsument ist nicht daran gewöhnt, Werbung auf dem Boden vorzufinden.
Daher wird die anspruchsgemäße Vorrichtung seine Aufmerksamkeit regelmäßig in verbesserter Weise zu wecken vermögen.
• ·■ ·
Es wird ferner kein zusätzlicher Platz benötigt bzw. zugestellt. In Einkaufsstraßen,
das heißt in Straßen, in denen im Erdgeschoß überwiegend Geschäfte angesiedelt sind, werden zum Beispiel regelmäßig Vitrinen oder
Plakate als Werbeträger vorgesehen. Diese Werbeträger verbrauchen kostbaren Platz. Ein vergleichbares Problem herrscht insbesondere in
Autobahnraststätten, Bahnhöfen, Flughäfen und Einkaufszentren. Hier
schafft die Erfindung Abhilfe. So können beispielsweise Vitrinen platzsparend in den Boden eingelassen werden.
Der Werbeträger kann zusammen mit der Werbung auf den Boden aufgebracht,
eingelassen oder zum Beispiel hinter Gittern hinterlegt werden.
Eine grundsätzliche Einschränkung auf spezielle Materialien ist nicht erforderlich.
Sie können starr oder flexibel sein.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung trennt eine transparente Fläche, zum
Beispiel eine durchsichtige Scheibe die sichtbare Fläche des Werbeträgers vom Konsumenten. Die sichtbare Fläche des Werbeträgers wird also
durch eine transparente Fläche abgedeckt und geschützt.
Die transparente Fläche oder Scheibe kann aus Glas oder Kunststoff bestehen.
Durch Vorsehen der Fläche oder Scheibe wird der Werbeträger sowie die Werbung gegen Verschmutzungen und Nässe geschützt.
Außerdem ist es möglich, schnell und einfach eine Werbung gegen eine
andere auszutauschen. Befindet sich zum Beispiel unter der Scheibe ein Plakat, so muß dieses nicht unbedingt auf den Werbeträger geklebt werden.
Es genügt, das Plakat auf den Werbeträger aufzulegen. Klebstoff kann auf diese Weise eingespart werden und stellt in diesem Fall einen
Beitrag zum Umweltschutz dar.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist die Fläche oder Scheibe Noppen
auf. Unter Noppen sind kleine Erhebungen zu verstehen. Klein bedeutet, daß die Ausdehnungen der Noppen in jeder Raumrichtung um ein
vielfaches kleiner sind als die Fläche oder Scheibe. Die Noppen sind beispielsweise
in jeder Raumrichtung kleiner als 5 cm.
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Durch die Noppen kann ein sicherer Stand eines Konsumenten auf der
Scheibe gewährleistet werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die transparente Fläche
oder Scheibe eine durchsichtige Schicht auf der Oberfläche auf, auf der der Konsument geht. Diese Schicht ist insbesondere rutsch- und/oder
kratzfest im Vergleich zu dem Material, aus dem die transparente Fläche oder Scheibe besteht. Sie kann ferner einer Entspiegelung dienen.
Durch Vorsehen einer durchsichtigen Schicht kann vorteilhaft eine Trennung
von Funktionen vorgenommen werden. Durch die Trennung der Funktionen steht eine größere Auswahl an Materialien zur Verfügung, um
die Anforderungen in optimaler Weise zu erfüllen.
Die nötige Stabilität wird beispielsweise durch das Material sichergestellt,
aus dem die transparente Fläche oder Scheibe besteht. Ist ein besonders
rutschfestes Material zum Beispiel nur sehr eingeschränkt transparent, so kann dieser Mangel durch Vorsehen einer sehr dünnen Schicht auf der
transparenten Fläche oder Scheibe kompensiert werden.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist die Fläche oder Scheibe
Teil eines Deckels eines Schachtes. Diese Ausgestaltung weist den Vorteil auf, daß bereits vorhandene Schächte, so zum Beispiel Abwasserschächte
genutzt werden können, um einen Werbeträger im Boden anspruchsgemäß zu plazieren. Es werden so Kosten eingespart. Auch wird
der Konsument von einer Werbung unterhalb eines Deckels eines Abwasserschachtes im besonderen Maße überrascht. Entsprechend groß wird
seine Aufmerksamkeit sein.
Der Werbeträger weist in einer Ausgestaltung der Erfindung ein Schraubensystem
auf, um zum Beispiel Plakate problemlos befestigen und lösen zu können. Alternativ kann der Werbeträger Klammern aufweisen und
wird durch die transparente Fläche oder Scheibe vom Konsumenten getrennt. Ein Plakat kann dann durch die Klammern am Werbeträger befe-
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stigt und problemlos durch Lösen der Klammern wieder entfernt werden.
Im Vergleich zur Anbringung eines Plakates an einer Litfaßsäule kann hier
der Austausch umweltfreundlich und schnell geschehen. Ein aus Pappe oder Papier bestehendes Plakat kann nach Entfernung umweltgerecht
entsorgt werden, da es nicht mit Klebstoff verschmutzt ist.
In einer weiteren Ausgestaltung sind Klammern, die der Plakatbefestigung
dienen, federnd befestigt. Die Federn sind vorgespannt, wenn ein Plakat mit den Klammern befestigt wird. So wird sichergestellt, daß das Plakat in
einer gewünschten Position gehalten wird. Eine Abdeckung kann die Sicht auf die Klammern verstellen um so eine ansprechende Optik zu wahren.
Alternativ können Klammern zum Beispiel über Ketten oder Schnüre mit
Gewichten verbunden sein. Die Ketten oder Schnüre können über eine Umlenkrolle verlaufen. Hierdurch kann die auf die Gewichte einwirkende
Schwerkraft in eine derartige Zugkraft umgewandelt werden, daß die Zugkraft zum Beispiel Plakate in einer gewünschten Position straff zu halten
vermag.
In einer weiteren Ausgestaltung ist der Werbeträger benachbart zu einer
Stufe oder Ampel eingesetzt. Ein Konsument blickt bei einer Stufe im besonderen Maße zu Boden und wird die Werbung verstärkt registrieren.
Daher ist diese Plazierung von Vorteil.
Vor einer Ampel tritt regelmäßig eine Wartephase für den Konsumenten
ein. Daher ist auch diese Plazierung aus vergleichbaren Gründen zu bevorzugen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Werbeträger drehbar
gelagert. Die Drehachse verläuft im wesentlichen parallel zur sichtbaren Fläche. Durch Drehung des Werbeträgers wird die sichtbare Fläche gewechselt.
Es ist so möglich, auf verschiedenen sichtbaren Flächen des gleichen Werbeträgers für verschiedene Produkte oder Dienstleistungen
zeitlich getrennt und wiederkehrend zu werben. Die Mantelfläche des
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Werbeträgers weist dann beispielsweise die Form eines Prismas auf. Die
Drehachse verläuft dann insbesondere durch die Mitte des Prismas hindurch.
Ein Monitor, eine von oben oder unten angestrahlte Leinwand oder Folie,
eine Drehbande, ein Laufband, ein rollierendes System, ein Scanner, Beleuchtungselemente
aller Art sowie Mittel zur Erzeugung von Laserlicht stellen Beispiele für Werbeträger dar, die erfindungsgemäß im Boden plaziert
werden.
In einer weiteren Ausgestaltung der Vorrichtung ist der Werbeträger mit
zum Beispiel druckempfindlichen Sensoren gekoppelt. Bei Betreten des Werbeträgers oder Herantreten an den Werbeträger wird durch die
druckempfindlichen Sensoren ein akustisches oder optisches Signal ausgelöst.
Das Signal kann die Werbung unmittelbar wiedergeben oder lediglich zum
Beispiel durch musikalisclie Untermalung oder Lichteffekte unterstützend wirken.
Die Werbung wird so auf besonders gute Weise vermittelt.
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Claims (8)
1. Werbeträger, der in einem Boden eingelassen oder am Boden plaziert
ist.
2. Werbeträger nach vorhergehendem Anspruch, bei der die sichtbare
Fläche des Werbeträgers von einer durchsichtigen Fläche, insbesondere durch eine Scheibe abgedeckt ist.
3. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der ein
Werbeträger in einer Abdeckung oder als Abdeckung eines Schachtes angeordnet ist.
4. Werbeträger nach vorhergehendem Anspruch, bei der der Deckel eine Kanalabdeckung ist.
5. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die
transparente Fläche oder Scheibe eine durchsichtige Beschichtung aufweist.
6. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der
Werbeträger benachbart zu einer Stufe oder Ampel eingesetzt ist.
7. Werbeträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der
Werbeträger mit mindestens einem Sensor, der ein akustisches oder optisches Signal auslöst, gekoppelt ist.
8. Werbeträger nach vorhergehendem Anspruch, bei der Sensor druckempfindlich ist.
al. - Slami 12.06.9« -(icbnucbimuact.dJ. - 12.06.91
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29810355U DE29810355U1 (de) | 1998-06-12 | 1998-06-12 | Im Boden plazierter Werbeträger |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29810355U DE29810355U1 (de) | 1998-06-12 | 1998-06-12 | Im Boden plazierter Werbeträger |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29810355U1 true DE29810355U1 (de) | 1998-09-24 |
Family
ID=8058322
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE29810355U Expired - Lifetime DE29810355U1 (de) | 1998-06-12 | 1998-06-12 | Im Boden plazierter Werbeträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29810355U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29911890U1 (de) | 1999-07-08 | 1999-11-11 | Dudek, Holger, 68165 Mannheim | Werbeplakat |
| DE29914257U1 (de) | 1999-08-19 | 2000-01-05 | Licht-Werkstatt Handelsgesellschaft mbH, 41470 Neuss | Lichtschacht zur Darstellung von Werbemitteln und Informationen |
| DE102004008643A1 (de) * | 2004-02-19 | 2006-03-30 | Herrmann, Volker | Identsystem für Abdeckungen |
-
1998
- 1998-06-12 DE DE29810355U patent/DE29810355U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29911890U1 (de) | 1999-07-08 | 1999-11-11 | Dudek, Holger, 68165 Mannheim | Werbeplakat |
| DE29914257U1 (de) | 1999-08-19 | 2000-01-05 | Licht-Werkstatt Handelsgesellschaft mbH, 41470 Neuss | Lichtschacht zur Darstellung von Werbemitteln und Informationen |
| DE102004008643A1 (de) * | 2004-02-19 | 2006-03-30 | Herrmann, Volker | Identsystem für Abdeckungen |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R409 | Internal rectification of the legal status completed | ||
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19981105 |
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| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20020403 |
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Effective date: 20021001 |
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