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Die
Erfindung betrifft eine Kupplungsvorrichtung zum Verbinden einer
in einer Gasse eines Lagers verfahrbaren Transporteinrichtung mit
einer Fördereinrichtung,
die in einem zu der Gasse benachbarten Lagerbereich angeordnet ist.
Weiterhin betrifft die Erfindung eine Transporteinrichtung zum Einsatz in
einem Lager.
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Eine
Kupplungsvorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der
DE 20 2005 001 669
U1 bekannt. In dieser Druckschrift ist eine Kupplungsvorrichtung
beschrieben, die im wesentlichen eine umlaufende Kette aufweist,
die ausgehend von der verfahrbaren Transporteinrichtung zunächst aufgespreizt
ist und dann über
ein zugeordnetes Zahnrad im Lagerbereich geschoben wird.
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Der
Erfindung liegen die Aufgaben zugrunde, eine Kupplungsvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die besonders einfach aufgebaut ist
und besonders zuverlässig
arbeitet.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe erfolgt mit einer Kupplungsvorrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1. Hinsichtlich der zugehörigen Transporteinrichtung
erfolgt die Lösung
der Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 10. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Bei
einer Kupplungsvorrichtung zum Verbinden einer in einer Gasse eines
Lagers verfahrbaren Transporteinrichtung mit einer Fördereinrichtung,
die in einem zu der Gasse benachbarten Lagerbereich angeordnet ist,
ist es erfindungswesentlich vorgesehen, daß die Kupplungsvorrichtung
eine Verbindungseinrichtung mit zwei im konstanten Abstand zueinander
angeordneten Zahnrädern
und einer umlaufenden Kette aufweist und daß die Kette mit den Zahnrädern in
mindestens zwei Dimensionen verschiebbar ist.
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Bei
einer derartigen Kupplungsvorrichtung läßt sich auf einfache Weisung
eine zuverlässige
Verbindung zwischen der verfahrbaren Transporteinrichtung und dem
Lagerbereich herstellen. Insbesondere läßt sich damit eine in dem Lagerbereich
angeordnete weitere Fördereinrichtung,
insbesondere ein Kettenantrieb eines Kanallagers, antreiben.
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Zu
den Grundlagen des Aufbau eines entsprechenden Regallagers und weiteren
Einzelheiten zu einer verfahrbaren Transporteinrichtung mit einer darauf
angeordneten Kupplungseinrichtung wird auf die
EP 1140670 A2 und die
DE 20 2005 001 660
U1 verwiesen, auf deren Inhalt hier Bezug genommen wird.
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Die
Verbindungseinrichtung weist bevorzugt einen Kreuzschlitten auf.
Dieser in zwei Richtungen verfahrbare Kreuzschlitten ermöglicht es,
daß die Kupplungsvorrichtung
einerseits von der Kupplungsvorrichtung zum Lagerbereich verschiebbar
ist und andererseits dort seitlich verschiebbar ist und dann mit
einem zugeordneten Element, insbesondere einem Kettenantrieb, im
Lagerbereich verbindbar ist. Die Kupplungsvorrichtung ist bevorzugt
derart ausgelegt, daß der
Kreuzschlitten zunächst
senkrecht zur Regalgasse und danach parallel zur Regalgasse bewegbar
ist. Der Kreuzschlitten kann dabei in einer bevorzugten Ausführungsform
von zwei Elektromotoren angetrieben sein. In einer anderen besonders
bevorzugten Ausgestaltung ist der Kreuzschlitten von einer über mindestens
drei Zahnräder
umlaufenden Kette bewegbar. Eine solche Kette ist bevorzugt unterhalb
des Kreuzschlittens angeordnet. Der Kreuzschlitten ist dabei bevorzugt
an einem festen Punkt an der umlaufenden Kette befestigt, beziehungsweise
mit diesem verbunden. Die Kettenbahn bzw. die Positionierung der
Zahnräder
gibt dabei dann die Bewegung des Kreuzschlittens vor. Die Kettenführung ist
daher bevorzugt zunächst
in einem ersten Bereich senkrecht zur Regalgasse und in einem zweiten
Bereich parallel zur Regalgasse ausgerichtet. Bevorzugt ist der
Kreuzschlitten über
einen Toleranzausgleich mit einem Kreuzschlittenantrieb versehen.
In der konkreten Ausführungsform
bedeutet dies, daß der
Kreuzschlitten mit der Kette bevorzugt über dehnbare Federelemente
verbunden ist.
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In
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist ein Zahnrad der
Kupplungsvorrichtung, das transporteinrichtungsseitig angeordnet
ist, motorisch angetrieben. Dieser Antrieb treibt dabei die umlaufende
Kette zwischen den Zahnrädern
und darüber
letztlich auch eine Fördereinrichtung
innerhalb des Lagerbereichs an. Bevorzugt ist die Kupplungsvorrichtung
aus zwei spiegelbildlich aufgebauten Elementen ausgebildet, die
jeweils einer Spur der zweispurig verfahrbaren oder bewegbaren Lasten
zugeordnet sind. Weiterhin sind derartige Kupplungsvorrichtungen
bevorzugt auf beiden Seiten der Fördereinrichtung angeordnet,
so daß eine
Kupplungsvorrichtung zur rechten Seite der Transporteinrichtung zum
dort angeordneten Lagerbereich und eine weitere Kupplungsvorrichtung
auf der linken Seite der Transporteinrichtung zum auf der linken
Seite vorhandenen Lagerbereich ausgefahren werden kann.
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In
einer anderen Weiterentwicklung ist ein Zahnrad der Kupplungsvorrichtung,
das lagerbereichseitig angeordnet ist, mit Anschlußelementen zur
Verbindung mit der lagerseitigen Fördereinrichtung ausgestattet.
Bevorzugt handelt es sich dabei um eine mechanische Steckverbindung
oder vorspringende Elemente, die in zugehörige Ausnehmungen eingreifen.
Insbesondere werden dabei zwei Zahnräder deckungsgleich aufeinander
geschoben und mechanisch miteinander verbunden. Dadurch wird der
Antrieb, der das transporteinrichtungsseitige Zahnrad der Kupplungsvorrichtung
antreibt, auf die Fördereinrichtung
im Lagerbereich übertragen.
Die Anschlußelemente
sind bevorzugt als mechanische, insbesondere als formschlüssige Verbindung
zwischen zwei Zahnrädern
ausgebildet.
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In
einer anderen Ausgestaltung der Erfindung weist die Kupplungsvorrichtung
eine Justierführung
auf. Diese kann beispielsweise in Form einer Gabel ausgebildet sein
und auf die Achse des lagerseitigen Zahnrads auffahren. Mit dieser
Justierführung
wird ein passgenaues Einfädeln
sichergestellt.
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Ein
anderer Aspekt der Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung
zum Einsatz in einem Lager insbesondere zum Verfahren innerhalb
einer Gasse eines Lagers, wobei die Transporteinrichtung eine Kupplungsvorrichtung
aufweist, bei der eine Verbindungseinrichtung mit zwei in konstanten
Abstand zueinander angeordneten Zahnrädern und einer umlaufenden
Kette vorgesehen ist, und daß die
Kette mit den Zahnräder
in zwei Dimensionen verschiebbar ist. Weiterbildungen dieser Transporteinrichtung
entsprechen den oben beschriebenen Ausgestaltungen der Kupplungsvorrichtung.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
weiter erläutert.
Im Einzelnen zeigen die schematischen Darstellungen in:
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1:
eine Draufsicht auf eine verfahrbare Transporteinrichtung mit benachbarten
Lagerbereichen, wobei die Kupplungsvorrichtung auf der Transporteinrichtung
in einer Grundstellung ist;
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2:
eine Ansicht entsprechend 1, wobei
die Kupplungsvorrichtung in der eingekuppelten Position ist, die
die Transporteinrichtung mit dem Lagerbereich verbindet;
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3:
eine Seitenansicht der Verbindungseinrichtung;
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4:
ein Ausschnitt der Draufsicht gemäß 1 mit der
Kupplungsvorrichtung in Grundstellung;
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5:
eine Ansicht gemäß 4 in
einer zweiten Stellung;
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6:
eine Ansicht gemäß 4 und 5 in
der Endstellung;
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7:
eine Seitenansicht der Justierführung;
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8:
eine Draufsicht auf einen Kreuzschlitten der Kupplungsvorrichtung;
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9:
eine Ansicht der Kupplungsvorrichtung, insbesondere im Bereich des
Kreuzschlittens, von unten.
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In 1 ist
eine auf einer verfahrbaren Transporteinrichtung 1 angeordnete
erfindungsgemäße Kupplungsvorrichtung 5 dargestellt.
Die Transportvorrichtung 1 fährt innerhalb einer Regalgasse 2, in
der Figur von links nach rechts. An die beiden Seitenbereichen schließen sich
Lagerbereiche an. In diesem ist hier andeutungsweise ein Lagerfach 3, insbesondere
ein Lagerkanal dargestellt. Dieser Lagerkanal wird durch eine zweispurige
Auflage 4 mit einer jeweils darauf umlaufenden Antriebskette 12 betrieben.
Um diese Kette 12 antriebslos innerhalb des Lagers gestalten
zu können,
wird diese Kette 12 von der verfahrbaren Transporteinrichtung 1 aus
angetrieben. Dadurch kann eine Vielzahl von Motoren gespart werden.
Die dazu notwendige Kupplungsvorrichtung 5 weist insbesondere
einen Motor 6 auf. Mit dem Motor 6 wird eine umlaufende
Kette 7 angetrieben. Diese umlaufende Kette 7 bildet
den wesentlichen Teil der Verbindungseinrichtung, die den Motor 6 mit
der Kette 12, bzw. bei einem Zahnrad 11 im Lagerbereich
verbindet. Die Kupplungsvorrichtung weist außerdem eine Grundplatte 8 auf,
auf der die Verbindungseinrichtung mit der umlaufenden Kette 7 und
eine Justierführung 9 angeordnet
sind. In 1 ist die Kupplungsvorrichtung 5 in
der Grundstellung dargestellt.
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In 2 eine
Ansicht entsprechend 1 dargestellt, wobei hier die
Kupplungsvorrichtung 5 nunmehr in der eingekuppelten Stellung
ist. Insbesondere ist im Unterschied zur 1 zu erkennen, daß die Grundplatte 8 einschließlich dem
Motor 6 nach vorne gefahren ist und die Verbindungseinrichtung
mit der umlaufenden Kette 7 in Kontakt mit dem Zahnrad 11 steht
und dieses dadurch antreibt. Über das
Zahnrad 11 wird die Kette 12 angetrieben. Die Justierführung 9 ist
auf die Achse 10 aufgeschoben und hat dabei die Kupplungsvorrichtung 5 insgesamt justiert.
Die Achse 10 ist bevorzugt als Welle ausgebildet und überträgt den Antrieb
des Motors 6 auf die in der Figur linke Seite der Kupplungsvorrichtung,
so daß der
gesamte Antrieb über
einen Motor 6 erfolgt.
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In 3 ist
eine Seitenansicht der Verbindungseinrichtung 13 mit der
umlaufenden Kette 7 dargestellt. Die beiden Zahnräder 14 und 15,
auf denen die Kette 7 umläuft, sind durch einen Halter 16 in ihrem
Abstand zueinander definiert.
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In
den 4 bis 7 ist ein Ausschnitt gemäß der 1 und 2 in
etwas größerer Darstellung
dargestellt, wobei die Kupplungsvorrichtung 5 in drei verschiedenen
Positionen dargestellt ist. Auf der Grundplatte 8 ist die
Verbindungseinrichtung 13 mit der umlaufenden Kette 7 und
der Justierführung 9 zunächst in
der Ausgangsstellung, also beabstandet von dem gegenüberliegenden
Zahnrad 11 positioniert, auf dem die Kette 12 des
Lagerbereichs umläuft.
Die Zahnräder 11 sind
auf einer Achse oder Welle 10 angeordnet und durch diese
verbunden. Auf der Achse ist weiterhin ein Abstandshalter 20 angeordnet,
gegen den die Justierführung 9 geschoben wird.
Die Justierführung 9 justiert
daher in zwei Dimensionen, nämlich
einmal dadurch, daß die
Justierführung
gegen die Achse selbst anschlägt
und dann auch senkrecht dazu, indem die Justierführung 9 in der seitlichen
Verschiebung gegen den Stopper schlägt. In 5 ist die
zweite Stellung dargestellt, bei der die Kupplungsvorrichtung 5 einschließlich der Grundplatte 8 und
der Justierführung 9 nach
vorne gefahren ist. Die genaue Position wird durch die Justierführung 9 bzw.
deren Anschlag gegen die Achse 10 bestimmt. Im letzten,
in 6 dargestellten Schritt, ist die Kupplungsvorrichtung 5 nach
innen verschoben. Die Positionierung erfolgt dabei über den
Anschlag der Justierführung 9 gegen
den auf der Achse 10 angeordneten Stopper 20.
In dieser Position ist das vordere Zahnrad 14 unmittelbar
benachbart zum Zahnrad 11 des Regallagers. Die beiden Zahnräder sind
im gezeigten Ausführungsbeispiel auch
gleich groß und
daher deckungsgleich. Zwischen den beiden Zahnrädern entsteht durch korrespondierende
Elemente eine formschlüssige
mechanische Verbindung. Es erfolgt daher jetzt der Antrieb der Kette 12 im
Regallager über
den in der Kupplungsvorrichtung 5 vorgesehenen Motor 6.
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In 7 ist
die Justierführung 9 in
Seitenansicht dargestellt. Es zeigt sich, daß hier eine Art Gabel gebildet
ist, die zudem im vorderen Endbereich sich erweiternd und/oder maulartig
ausgebildet ist, so daß die
Justierführung
zuverlässig
auf die Achse oder Welle 10 gefahren werden kann. Im hinteren
Bereich ist eine sich verengende Form ausgebildet, in der die Achse 10 eindeutig
aufgenommen wird und dadurch die Positionierung sicherstellt.
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In 8 ist
eine Draufsicht auf die Grundplatte 8 der Kupplungsvorrichtung
dargestellt. Die Grundplatte 8 ist hier in einem Kreuzschlitten 22 befestigt,
mit der eine Bewegung der Grundplatte 8 in X- und Y-Richtung
möglich
ist. Die seitlichen Linearelemente 23 sind auf der verfahrbaren
Transporteinrichtung 1 befestigt. Auf der Grundplatte 8 sind
die in den vorhergehenden Figuren dargestellten Elemente, wie die
Verbindungseinrichtung 13 und der Motor 6 angeordnet.
Derartige Kreuzschlitten 22 sind bevorzugt zweimal an jeder
der beiden Seiten der verfahrbaren Transporteinrichtung vorgesehen.
Die zurückzulegenden
Strecken können
dabei vergleichsweise klein sein, da nur eine Kupplung zu dem benachbarten Zahnrad 11 des
lagerseitigen Förderers
hergestellt werden muß.
Die Pfeile in der Zeichnung zeigen die Bewegungsrichtungen der Grundplatte 8 auf
dem Kreuzschlitten 2 an.
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In 9 ist
die Grundplatte 8 von unten dargestellt. Insbesondere sind
hier Federn 25 vorgesehen, die an zwei senkrecht zueinander
ausgerichteten Punkten der Grundplatte 8 befestigt sind.
Diese Federn sind mit einem Befestigungselement 26 verbunden,
das fest auf einer umlaufenden Kette 27 montiert ist. Das
Befestigungselement 26 wird in Richtung der Pfeile 28 und 29 geführt. Diese
Pfeile entsprechen den Bewegungen der Grundplatte 8, wie
sie in den 5 und 6 dargestellt
ist. Auf diese Weise kann auf mechanisch einfache Weise eine Bewegung
der Grundplatte erreicht werden. Durch die Aufhängung über die Federn 25 ist
ein Toleranzausgleich möglich.