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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet von Kupplungsausrücklagern,
die dazu vorgesehen sind, auf die Membranfeder einer Kupplung, insbesondere
eines Kraftfahrzeugs, zu wirken.
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Die
Erfindung betrifft Kupplungsausrücklager,
die ein Wälzlager
enthalten, bei dem einer der Ringe umlaufend und der andere Ring
stillstehend ist.
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Zwischen
dem umlaufenden Ring und dem stillstehenden Ring sind mittels eines
Käfigs
in Umfangsrichtung gleichmäßig beabstandete
Wälzkörper angeordnet,
wobei der umlaufende Kugellagerring mit einem Andruckelement versehen
ist, das mit den Enden von Fingern in Berührung gebracht wird, die zu
der Kupplungsmembranfeder gehören.
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Eine
nicht drehende Ausrückhülse trägt das Wälzlager
und verschiebt bei Betätigung
eines (mechanischen, elektrischen oder hydraulischen) Steuerelements
das Ausrücklager
axialer Richtung gegen die Kupplungsmembranfeder, um die Kupplungsvorrichtung
zu betätigen.
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Das
Wälzlager
ist in der Lage die Kupplungsvorrichtung über seinen umlaufenden Ring
entsprechend einem Aktionsradius zu betätigen, der durch den Berührungsbereich
zwischen dem Eingriffselement und der Membranfeder definiert ist.
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Im
Allgemeinen ist ein Selbstzentrierungselement zwischen dem stillstehenden
Ring des Wälzlagers
und der Ausrückelement
eingefügt,
wobei das Selbstzentrierungselement für die Verbindung zwischen diesen
beiden Elementen sorgt und es infolge seiner Elastizität eine relative
radiale Versetzung zwischen den beiden Elementen ermöglicht.
Das Ausrücklager
kann auf diese Weise seine Stellung in radialer Richtung verändern, um
eine Ausrichtung der Rotationsachsen des Wälzlagers und der Membranfeder
zu erzielen, so dass es dank des Selbstzentrierungselements und
eines zwischen der Ausrückhülse und
dem stillstehenden Ring des Ausrücklagers
vorhandenen Radialspiels in der Lage ist, sich an der Membranfeder
selbst zu zentrieren.
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Die
FR-A-2 800 139 beschreibt eine Kupplungsausrücklagervorrichtung mit einem
Wälzlager, das
an einer Ausrückhülse montiert
ist, das in Gestalt einer Hülse
ausgebildet ist, die in der Lage ist, in axialer Richtung auf einem
Führungsrohr
zu gleiten, um das Lager an einer Kupplungsmembranfeder in Anlage
zu bringen. Die Ausrückhülse ist
zumindest teilweise aus Kunststoff gespritzt, beispielsweise aus
einem glasfaserverstärkten
Polyamid.
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Im
Betrieb unterliegt der zylindrische Innenraum der Ausrückhülse während der
axialen Verschiebungen der Ausrückhülse auf
dem Führungsrohr
aufgrund der Reibung an dem Führungsrohr
einem Verschleiß,
wobei die Glasfasern unmittelbar auf dem Führungsrohr reiben, mit der
Folge einer erheblichen Steigerung der Reibungskräfte zwischen der
Ausrückhülse und
dem Führungsrohr.
Weiter beschädigen
die verhältnismäßig abrasiven
Glasfasern rasch die Oberflächenstruktur
des Führungsrohrs.
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Ein
derartiger Verschleiß weist
nicht nur den Nachteil einer wesentlichen Steigerung der zur Betätigung der
Ausrücklagervorrichtung
auf dem Führungsrohr
erforderlichen Kräfte
und in der Folge der auf das Kupplungspedal und auf das Bein des
Fahrers ausgeübten
Kräfte
auf, sondern erzeugt auch eine Schmutzpartikelemission, die möglicherweise verhältnismäßig aggressiv
auf in der Umgebung befindliche drehende Einrichtungen wirkt, z.B.
auf die Wälzlager.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, diese Nachteile
zu beseitigen, indem eine Kupplungsausrücklagervorrichtung vorgeschlagen wird,
die eine besonders zufriedenstellende Betriebssicherheit aufweist,
wobei die Gleitreibungskräfte
auf dem Führungsrohr
reduziert sind. Die vorliegende Erfindung hat ferner zum Ziel, eine
besonders kostengünstige
Kupplungsausrücklagervorrichtung
zu schaffen.
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Zu
diesem Zweck ist die Kupplungsausrücklagervorrichtung gemäß einem
Aspekt der Erfindung von der Bauart mit einem Wälzlager, zu dem ein stillstehender
Ring, ein umlaufender Ring und wenigstens ein Kranz von zwischen
den Ringen angeordneten Wälzkörpern gehören, und
eine Ausrückhülse, auf
der das Wälzlager
angebracht ist, und das geeignet ist, um entlang seiner Achse auf
einem Führungsrohr
zu gleiten. Die Ausrückhülse enthält einen Grundkörper aus
Kunststoff, der basierend auf einem mit Mikroglaskugeln gefüllten Polymer
erzeugt ist.
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In
der Tat hat die Anmelderin beobachtet, dass die Verwendung derartiger
Mikroglaskugeln eine drastische Reduzierung eines reibungsbedingten
Verschleißes
der Ausrückhülse im Vergleich
zu einer herkömmlichen
Ausrückhülse ermöglicht,
die basierend auf einem mit Glasfasern gefüllten Polymer hergestellt ist.
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Es
wird nun möglich
die Reibungskräfte
zwischen der Ausrückhülse und
dem Führungsrohr
erheblich zu verringern, was eine erhebliche Steigerung des Fahrkomforts
für den
Fahrzeugführer
ermöglicht.
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In
der Praxis weist die erfindungsgemäße Ausrücklagervorrichtung für eine übereinstimmende Anzahl
von Betriebszyklen, wobei jeder Betätigungszyklus einen Aus- und
einen Einkuppelvorgang umfasst, eine wesentlich geringere verschleißbedingte Abnutzung
im Vergleich zu einer herkömmliche
Ausrücklagervorrichtung
auf, was eine Verringerung der auf das Kupplungspedal ausgeübten Kraft
ermöglicht.
Darüber
hinaus ermöglicht
das Vorsehen einer Ausrückhülse, zu
der ein Grundkörper
aus Kunststoff gehört,
der basierend auf einem mit Mikroglaskugeln gefüllten Polymer erzeugt ist,
die Emission von Schmutzpartikeln wesentlich zu reduzieren, die
möglicherweise
einen Ausfall der Einrichtung und/oder von Elementen in der Umgebung
hervorrufen.
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In
einem Ausführungsbeispiel
ist das Polymer ein thermoplastisches Kunstharz. Das thermoplastische
Kunstharz kann ein Polyamid (PA) sein, beispielsweise ein Polyamid
4.6 und/oder ein Polyamid 6.6.
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In
einem anderen Ausführungsbeispiel
ist das Polymer ein wärmehärtbares
Kunstharz, das beispielsweise aus der Familie der Phenoplaste (PF) sein
kann.
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Vorzugsweise
beträgt
die Füllmenge
aus Mikroglaskugeln zwischen 25 und 45 Gew.% bezogen auf das Gesamtgewicht
des Polymers.
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Vorteilhafterweise
enthält
der Grundkörper der
Ausrückhülse außerdem wenigstens
einen Zusatzstoff, der geeignet ist, den Reibungskoeffizienten der
Ausrückhülse auf
dem Führungsrohr
zu reduzieren.
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Das
Vorsehen eines derartigen Zusatzstoffs erlaubt eine zusätzliche
Steigerung des Fahrkomforts für
den Fahrzeugführer.
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Der
Zusatzstoff kann MoS2 (Molybdändisulfid)
aufweisen. Die Füllmenge
von MoS2 kann zwischen 1 und 10 Gew.% bezogen
auf das Gesamtgewicht des Polymers betragen.
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Der
Zusatzstoff kann ferner Graphit aufweisen. Die Graphitfüllung beträgt vorteilhafterweise
1 bis 10 Gew.% bezogen auf das Gesamtgewicht des Polymers.
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Die
vorliegende Erfindung wird verständlicher
nach dem Lesen der detaillierten Beschreibung eines Ausführungsbeispiels,
das keineswegs als beschränkend
zu bewerten ist und in den beigefügten Zeichnungen dargestellt
ist:
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1 zeigt
in einem Längsschnitt
eine erfindungsgemäße Kupplungsausrücklagervorrichtung;
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2 zeigt
eine in Umfangsrichtung gegenüber
der Ansicht des Ausrücklagers
nach 1 um 90° versetzte
axiale Schnittansicht; und
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3 zeigt
eine Tabelle mit einer Gegenüberstellung
der Kräfte,
die auf ein Kraftfahrzeugkupplungspedal unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Kupplungsausrücklagervorrichtung
bzw. einer herkömmliche
Kupplungsausrücklagervorrichtung ausgeübt werden.
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Wie
am besten in 1 und 2 zu sehen, enthält die Kupplungsausrücklagervorrichtung
ein Wälzlager 1,
das an einer Führungshülse oder
einer Ausrückhülse 2 montiert
ist, das einen Grundkörper 2a aufweist,
der mit einem rohrförmigen
axialen Abschnitt 3 versehen ist, der entlang seiner Achse
auf einem Führungsrohr 4 gleitend
verschiebbar ist, und einen radialen Flansch, der hier in Gestalt
einer beispielsweise aus Metall hergestellten kreisförmigen Scheibe
ausgeführt
ist, die um den rohrförmigen
Abschnitt 3 herum angeordnet ist.
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Der
Abschnitt 3 erstreckt sich zu beiden Seiten des Flansches 5 und
ist mit einem für
das Gleiten auf dem Führungsrohr 4 geeigneten
zylindrischen Innenraum 3a versehen. Auf der einen Seite
des Flansches 5 weist der axiale Ab schnitt 3 die
Gestalt eines rohrförmigen
Abschnitts 3b auf, um den das Wälzlager 1 angebracht
ist. Der axiale Abschnitt 3 setzt sich auf der anderen
Seite des Flansches 5 fort und weist eine Außenfläche 3c auf,
die geeignet ist, Klammern aufzunehmen, die zum Führen und
Einspannen der Ausrückhülse des
Ausrücklagers
dienen.
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Das
Wälzlager 1 enthält einen
aus dünnwandigem
Blech durch Umformen eines Blechs oder Rohrs erzeugten stillstehenden
Wälzlager-Innenring, der
eine torusförmige
Lagerlauffläche 7 für einen Kranz
von Wälzkörpern 8 aufweist,
die hier in Gestalt von Kugeln ausgeführt sind und durch einen Käfig 9 auf
Abstand gehalten werden. Der stillstehende Ring 6 weist
ferner eine Verlängerung
auf, die in Gestalt eines radialen Flansches 6a nach außen verläuft, der auf
der inneren Stirnseite des radialen Flansches 5 in Anlage
kommt.
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Das
Wälzlager 1 wird
durch einen ebenfalls aus dünnwandigem
Blech durch Biegen eines Blechs oder Rohrs erzeugten umlaufenden äußeren Ring 10 komplettiert,
der eine torusförmige
Lagerlauffläche 11 für die Wälzkörper 8 sowie
einen geringfügig
gewölbten
radialen Abschnitt 10a aufweist, der mit der Oberfläche von
Fingern einer Membranfeder 13 einer nicht gezeigten Kupplungsvorrichtung
in Berührung kommt.
Während
der axialen Verschiebung der Einheit der Einrichtung auf dem Führungsrohr 4 ist
das Wälzlager 1 daher
in der Lage die Kupplungsvorrichtung zu betätigen.
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Das
Wälzlager 1 ist
durch eine Schutzflansch 14 geschützt, der auf dem umlaufenden
Kugellageraußenring 10 befestigt
ist und sich in Richtung des stillstehenden Rings 6 radial
nach Innen erstreckt, wobei er in axialer Richtung zwischen den Wälzkörpern 8 und
dem radialen Flansch 6a des stillstehenden Rings angeordnet
ist.
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Eine
Manschette/Hülse
aus einem plastischen Werkstoff 15, beispielsweise aus
einem Elastomer oder aus natürlichem
Kautschuk, ist im Inneren eines zylindrischen Innenraums des stillstehenden Rings 6 angeordnet
und weist eine Vielzahl von gegenüber der Achse des Ausrücklagers
parallelen Rippen 16 auf, die nach innen gerichtet sind
und deren innerer freier Rand mit der Außenfläche des rohrförmigen Abschnitts 3 der
Führungshülse 2 in
Berührung
kommt. Aufgrund der möglichen
radialen Verformung der Rippen ist das Wälzlager 1 in der Lage
seine Stellung bezüglich
der Ausrückhülse 2 in
radialer Richtung zu verändern,
was die Selbstzentrierung des Lagers gegenüber der Membranfeder 13 gestattet,
falls die Rotationsachsen dieser beiden Elemente nicht fluchten.
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Die
elastische Manschette 15 weist eine ringförmige Lippe 17 auf,
die für
eine vordere Abdichtung des Wälzlagers 1 sorgt,
indem sie mit dem radialen Abschnitt 10a des Außenrings 10 in
Berührung
steht. Eine Rippe oder ein ringförmiger
Wulst 18, der an dem Ende des rohrförmigen Abschnitts 3 auf
der dem Flansch 5 abgewandten Seite angeordnet ist, stellt den
axialen Halt des Lagers 1 an der Ausrückhülse vor dem Zusammenbau auf
dem Führungsrohr 4 im Zusammenwirken
mit den Rippen 16 sicher.
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Auf
der dem Wälzlager 1 abgewandten
Seite bietet der radiale Flansch 5 eine Anlagefläche 5a für im vorliegenden
Beispiel zwei parallelen Finger 19 einer Kupplungsgabel,
die das Steuerorgan bildet.
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Um
die Außenfläche 3c des
axialen Abschnitts 3 der Ausrückhülse 2 vor der Reibberührung mit
den Fingern 19 zu schützen
und die Klammerung des Kupplungsausrücklagers an der Ausrückhülse sicherzustellen
und dabei eine eventuell auftretende Drehung der Ausrückhülse auf
dem Führungsrohr 4 zu
verhindern, sind in Höhe
der Außenfläche 3c des in
axialer Richtung auf der Seite der Anlagefläche 5a angeordneten
axialen Abschnitts 3 zwei Klammern 20 angebracht.
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Jede
Klammer 20 weist einen ebenen Abschnitt 21 auf,
der senkrecht zu der Anlagefläche 5a des
radialen Flansches 5 angeordnet ist und die Außenfläche 3c des
axialen Abschnitts 3 teilweise umgibt. An ihren beiden
freien Enden, die beiderseits einer durch die Rotationsachse des
Ausrücklagers
verlaufenden Ebene und senkrecht zu dem ebenen Abschnitt angeordnet
sind, setzt sich der ebene Abschnitt 21 in einer (nicht
gezeigten) Klaue fort, die zur Befestigung an der Außenfläche 3c dient.
Von dem in axialer Richtung entgegengesetzt zu dem radialen Flansch 5 angeordneten
Rand des ebenen Abschnitts 21 aus erstreckt sich eine Haltezunge 23,
die radial nach außen
gerichtet ist, so dass sie auf der dem radialen Flansch 5 abgewandten
Seite ein axiales Haltemittel für
einen Finger 19 der Kupplungsgabel gegenüber der
Kupplungsausrücklagervorrichtung
bildet.
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Die
Fläche 3c weist
zwei diametral gegenüberliegende
und zueinander parallele ebene Flächen 25 auf, die dazu
eingerichtet sind, mit dem ebenen Abschnitt 21 der Klammern
in Berührung
zu stehen. Diese ebenen Abschnitte 21 ermöglichen
im Zusammenwirken mit den inneren Rändern 19a der parallelen
Ausrückfinger 19 der
Kupplungsgabel 29 eine Führung in Verbindung mit einer
Befestigung der Ausrückhülse 2 in
Umfangsrichtung gegenüber
der Kupplungsausrückgabel 29 um die
Achse des Ausrücklagers
zu verwirklichen, um auf diese Weise jede Gefahr einer Drehung der
Ausrückhülse 2 auf
dem Führungsrohr 4 zu
vermeiden.
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Eine
detailliertere Beschreibung der Klammern 20 kann der FR-A-2
800 139 entnommen werden.
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Die
Kupplungsgabel 29 ist an einem Kugelgelenk 30 angebracht,
um das sie schwenken kann, während
sie die Ausrückhülse 2 in
axialer Richtung mitnimmt. Die Finger 19 der Kupplungsgabel 29 sind in
der Nähe
der Ausrückhülse 2 gemäß einer
senkrecht zu der Achse des Ausrückhülse 2 und
parallel zu der Drehachse der Kupplungsgabel 29 verlaufenden
Achse abgerundet. Die Finger 19 weisen eine konvexe Fläche 31,
die dazu eingerichtet ist, mit der Fläche 5a des radialen
Flansches 5 in Berührung
zu kommen, und eine auf der gegenüberliegenden Seite angeordnete
konkave Fläche 32 auf.
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Die
Kupplungsbetätigungsgabel 29 ist
in der Lage, ihre Stellung zwischen zwei axialen Extrempositionen,
nämlich
einer dem eingekuppelten Zustand und einer dem ausgekuppelten Zustand
entsprechenden Stellung, zu verändern,
wobei die Kupplungsgabel 29 die Ausrückhülse 2 entlang der
Achse 33 der Ausrückhülse in der
Figur in axialer Richtung nach links verschiebt.
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Um
den Reibungskoeffizienten zwischen der Ausrückhülse 2 und dem Führungsrohr 4 zu
reduzieren, um eine Verminderung der während der axialen Verschiebungen
der Ausrückhülse 2 auf
dem Führungsrohr 4 auf
das Kupplungspedal ausgeübten Kräfte zu erzielen,
ist der Grundkörper 2a der
Ausrückhülse vorteilhafterweise
als Spritzgußteil
aus einem mit Mikroglaskugeln gefüllten Polymer hergestellt.
Vorteilhaf terweise ist der Grundkörper 2a aus einem
Polymer hergestellt, das mit Mikroglaskugeln gefüllt ist, die im Wesentlichen
denselben Durchmesser aufweisen. Als Richtwert können die Mikrokugeln beispielsweise
einen Durchmesser im Bereich zwischen 10 und 50 μm aufweisen. Das Spritzen wird
in einer Form durchgeführt,
in deren Inneres zuvor der Flansch 5 eingeführt wurde.
Selbstverständlich kommt
ebenso in Betracht, eine einstückig
hergestellte Ausrückhülse 2 zu
verwenden.
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Die
Anmelderin hat herausgefunden, dass der Einsatz derartiger Mikroglaskugeln
in der Ausrückhülse es möglich macht,
auch nach einer gewissen Anzahl von Zyklen die Reibungskräfte gegenüber dem
Führungsrohr
auf einem Wert zu halten, der kleiner ist als im Falle einer Ausrückhülse, die
aus einem mit Glasfasern gefüllten
Polymer hergestellt ist. Die Füllmenge
aus Mikroglaskugeln beträgt
vorzugsweise zwischen 25 und 45 Gew.% bezogen auf das Gesamtgewicht
des Polymers, und vorteilhafterweise beträgt sie 35 %.
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Der
Grundkörper 2a kann
aus einem thermoplastischen Werkstoff hergestellt sein, beispielsweise aus
Polyamid (PA), z.B. einem Polyamid 4.6 oder 6.6. Selbstverständlich könnte auch
in Betracht kommen, einen Grundkörper 2a vorzusehen,
der basierend auf einem anderen Polymer erzeugt ist. Es wäre beispielsweise
möglich,
plastische wärmehärtbare Werkstoffe
zu verwenden, die zu der Familie der Phenoplaste (PH) gehören.
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Die
in 3 dargestellte Tabelle repräsentiert die Ergebnisse der
vergleichenden Versuche über
eine Anzahl von ungefähr
1.000.000 Zyklen, wobei jeder Betätigungszyklus einen Aus- und
eine Einkuppelvorgang umfasst, indem eine Ausrückhülse 2 oder einer Führungshülse mit
einem Grundkörper, der
aus Polyamid 6.6 hergestellt ist, das bezogen auf das Gesamtgewicht
des Polyamids mit 35 Gew.% Glasfasern gefüllt ist, einer Ausrückhülse 2 gegenüber gestellt
ist, die einen Grundkörper
aus Polyamid 6.6 aufweist, das in denselben Verhältnissen mit Mikroglaskugeln
gefüllt
ist.
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Die
Anmelderin hat überraschend
herausgefunden, dass es der Austausch von Glasfasern gegen Mikroglaskugeln
ermöglicht,
die Kraft auf das Kupplungspedal auf niedrige Werte zu beschränken.
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Beispielsweise
ist im Falle einer Ausrückhülse 2 mit
einem Grundkörper,
der aus Polyamid 6.6 hergestellt ist, das bezogen auf das Gesamtgewicht des
Polymers zu 35 % mit Glasfasern gefüllt ist, die auf das Kupplungspedal
ausgeübte
Kraft nach einer Anzahl von 120.000, 240.000 und 360.000 Zyklen
im Wesentlichen gleich 160 N, 180 N bzw. mehr als 200 N.
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Im
Gegensatz dazu beträgt
die auf das Kupplungspedal ausgeübte
Kraft im Falle einer Ausrückhülse 2 mit
einem Grundkörper,
der aus Polyamid 6.6 hergestellt ist, das bezogen auf das Gesamtgewicht
des Polymers mit 35 Gew.% Mikroglaskugeln gefüllt ist, für 120.000, 240.000 und 360.000
Zyklen 110 N, 130 N bzw. 140 N. D.h. die Anmelderin hat nachgewiesen,
dass es die Verwendung von Mikroglaskugeln in der Ausrückhülse anstelle
von Glasfasern erlaubt, für
eine identische Anzahl von Zyklen die auf das Fahrzeugpedal ausgeübten Kräfte wesentlich
zu reduzieren.
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Für eine Anzahl
von 1.008.000 Zyklen ist die auf das Pedal ausgeübte Kraft im Wesentlichen gleich
180 N und ist damit niedriger als der Grenzwert des Akzeptanzkriteriums,
der bei 190 N gehalten wird. Mit anderen Worten, für eine Anzahl
von Zyklen, die 2,8 mal größer ist
als jene, für
die der Grenzwert des Akzeptanzkriteriums der Last für eine mit
Glasfasern gefüllte
Ausrückhülse erreicht
ist, hat eine Ausrückhülse, die
aus einem gleichen Kunstharz erzeugt ist und mit Mikroglaskugeln
gefüllt
ist, den Grenzwert noch nicht erreicht.
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Demzufolge
wird es möglich
den Fahrkomfort für
den Fahrzeugführer
erheblich zu verbessern und die Gefahr eines eine Verunreinigung
von umgebenden Elementen hervorrufenden vorzeitigen Verschleißes der
Ausrückhülse 2 merklich
zu begrenzen.
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Darüber hinaus
kann das Polymer des Grundkörpers 2a der
Ausrückhülse 2,
um den Reibungskoeffizient zwischen dem Führungsrohr 4 und der
Ausrückhülse 2 zu
reduzieren, außerdem
einen Zusatzstoff wie MoS2 oder Graphit
aufweisen. Unter diesen Bedingungen beträgt die Füllmenge von MoS2 oder
Graphit zwischen 1 und 10 Gew.% bezogen auf das Gesamtgewicht des
Polymers, das aus Polyamid oder mit einem Kunstharz aus der Familie
der Phenoplaste hergestellt ist.
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In
einer Abwandlung kommt ferner in Betracht, die unterschiedlichen
Füllungen
für die
Herstellung des Grundkörpers 2a der
Ausrückhülse 2 untereinander
zu kombinieren.
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In
einer Abwandlung einer Herstellung kann auch in Betracht gezogen
werden, eine Ausrückhülse vorzusehen,
dies aus einem anderen steifen Kunststoff erzeugt ist als Polyamid,
oder es kann auch in Erwägung
gezogen werden, das Element basierend auf einer Hülse aus
Blech oder Metall zu konstruieren mit einem Grundkörper geringer
Dicke, der, wie im vorausgehenden beschrieben, unter Verwendung von
gefülltem
Polyamid erzeugt ist und auf den zylindrischen Innenraum der Hülse aufgespritzt
ist.
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Die
Kupplungsausrücklagervorrichtung,
die eine Ausrückhülse aufweist,
das mit einem Grundkörper
versehen ist, der mit Mikroglaskugeln gefüllt ist, ermöglicht es
dementsprechend, besonders zufriedenstellende Eigenschaften mechanischer
Beständigkeit
und Reibfestigkeit zu erhalten, wobei die auf Reibung zurückzuführende Verschlechterung dieser
Eigenschaften außerdem
besonders langsam geschieht, so dass es möglich wird eine Ausrücklagervorrichtung
zu schaffen, die sehr zuverlässig
und kostengünstig
ist und für
lange Zeit den Lenkkomfort für
den Fahrzeugführer
unterstützt.
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Zu
einer Kupplungsausrücklagervorrichtung gehören ein
Wälzlager,
das in der Lage ist, mit einer Membranfeder einer Kupplungsvorrichtung
in Berührung
zu kommen und das einen stillstehenden Ring, einen umlaufenden Ring
und wenigstens einen Kranz von zwischen den Ringen angeordneten
Wälzkörpern aufweist,
sowie ferner eine Ausrückhülse, auf
dem das Wälzlager
sitzt. Das Ausrück-
oder Zwischenelement kann entlang seiner Längsachse auf einem Führungsrohr
gleiten. Die Ausrückhülse enthält einen
Grundkörper
aus Kunststoff, der basierend auf einem mit Mikroglaskugeln gefüllten Polymer
hergestellt ist.