DE202006008179U1 - Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel - Google Patents
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Abstract
Einteiliger,
im Wesentlichen rechteckförmiger
Zuschnitt (1) aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und
ein oberes Verschlussende (4') aufweisende Faltschachtel (1'),
mit einem Mantelabschnitt (2), der jeweils durch Seitenfaltlinien (20, 21, 22, 23) in einen Vorderflächenabschnitt (26), zwei Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) und zwei Rückflächenabschnitte (24a, 24b) unterteilt ist,
wobei die Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) spiegelsymmetrisch zur Mittelachse (M) des Vorderflächenabschnittes (26) und zwischen dem Vorderflächenabschnitt (26) und jeweils einem der Rückflächenabschnitte (24a, 24b) angeordnet sind, in Richtung des oberen Verschlussendes (4') zulaufen und jeweils eine Spitze (27a, 27b) am oberen Verschlussende (4') aufweisen,
wobei einer der Rückflächenabschnitte (24a) einen seitlichen Mantelverbindungsabschnitt (28) zum Verbinden mit dem anderen Rückflächenabschnitt (24b) aufweist,
wobei jeder Flächenabschnitt (24a, 25a, 26, 25b, 24b) des Mantelabschnittes (2) an seinem vom oberen Verschlussende (4') abgewandten Ende jeweils eine durch eine Bodenfaltlinie (30) verbundene Bodenlasche (30a, 32a, 34, 32b, 30b) aufweist, und
wobei die...
mit einem Mantelabschnitt (2), der jeweils durch Seitenfaltlinien (20, 21, 22, 23) in einen Vorderflächenabschnitt (26), zwei Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) und zwei Rückflächenabschnitte (24a, 24b) unterteilt ist,
wobei die Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) spiegelsymmetrisch zur Mittelachse (M) des Vorderflächenabschnittes (26) und zwischen dem Vorderflächenabschnitt (26) und jeweils einem der Rückflächenabschnitte (24a, 24b) angeordnet sind, in Richtung des oberen Verschlussendes (4') zulaufen und jeweils eine Spitze (27a, 27b) am oberen Verschlussende (4') aufweisen,
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wobei die...
Description
- Die Erfindung betrifft einen einteiligen, im Wesentlichen rechteckförmigen Zuschnitt aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und ein oberes Verschlussende aufweisende Faltschachtel sowie die aus dem Zuschnitt aufgerichtete Faltschachtel.
- Ein einteiliger Zuschnitt ermöglicht eine schnelle und einfache Herstellung einer Faltschachtel sowohl unter Verwendung einer Maschine als auch per Hand, weshalb aus einteiligen Zuschnitten aufgerichtete Faltschachteln als Serviceverpackungen, in der Regel im Verkaufsbereich, eingesetzt werden. Dabei werden die einteiligen Zuschnitte angeliefert und am Einsatzort, beispielsweise an einer Verkaufstheke, vor Gebrauch zu einer Faltschachtel aufgefaltet. Die Verpackung größerer und schwerer Verkaufsgegenstände, wie einer Weinflasche, stellt nicht nur Anforderungen an die Größe und die Gestalt einer als Serviceverpackung dienenden Faltschachtel, sondern erfordert eine hohe Stabilität und Belastbarkeit der gesamten Faltschachtel und insbesondere ihrer Bodenfläche. Darüber hinaus soll eine als Serviceverpackung dienende Faltschachtel ein leicht und schnell verschließbares Verschlussende aufweisen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen einteiligen Zuschnitt für eine Faltschachtel mit einer stabilen, belastbaren Bodenfläche und einem leicht verschließbaren oberen Verschlussende zu schaffen, der mit möglichst wenigen Handgriffen gebrauchsfertig aufgerichtet werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein einteiliger, im Wesentlichen rechteckförmiger Zuschnitt aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und ein oberes Verschlussende aufweisende Faltschachtel einen Mantelabschnitt aufweist, der jeweils durch Seitenfaltlinien in einen Vorderflächenabschnitt, zwei Seitenflächenabschnitte und zwei Rückflächenabschnitte unterteilt ist, wobei die Seitenflächenabschnitte spiegelsymmetrisch zur Mittelachse des Vorderflächenabschnittes und zwischen dem Vorderflächenabschnitt und jeweils einem der Rückflächenabschnitte angeordnet sind, in Richtung des oberen Verschlussendes zulaufen und jeweils eine Spitze am oberen Verschlussende aufweisen, wobei einer der Rückflächenabschnitte einen seitlichen Mantelverbindungsabschnitt zum Verbinden mit dem anderen Rückflächenabschnitt aufweist, wobei jeder Flächenabschnitt des Mantelabschnittes an seinem vom oberen Verschlussende abgewandten Ende jeweils eine durch eine Bodenfaltlinie verbundene Bodenlasche aufweist, und wobei die Bodenlasche eines der Rückflächenabschnitte einen Bodenverbindungsabschnitt zum Verbinden mit der Bodenlasche des anderen Rückflächenabschnittes aufweist.
- Aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt kann durch Falten entlang der Seiten- und Bodenfaltlinien, durch Verbinden der beiden Rückflächenabschnitte und durch abschließendes Übereinanderanordnen der Bodenlaschen zu einer Bodenfläche eine Faltschachtel mit wenigen Handgriffen erstellt werden. Die zueinander spiegelsymmetrischen Seitenflächenabschnitte bilden im aufgerichteten Zustand die Seitenflächen der Faltschachtel, und der Vorderflächenabschnitt und die beiden Rückflächenabschnitte liegen deckungsgleich einander gegenüber. Jedem der fünf im Mantelabschnitt definierten Flächenabschnitte ist eine Bodenlasche zugeordnet. Nach Verbinden (z.B. Verkleben) der Bodenlaschen der beiden Rückflächenabschnitte entsteht ein aus insgesamt vier Bodenlaschen zusammensteckbarer Steckboden. Durch eine geeignete Kontur der Bodenlaschen kann eine stabile, Gewicht aufnehmende Ausführung des Steckbodens erreicht werden. Durch das Verbinden der beiden Bodenlaschen mittels des Bodenverbindungsabschnittes wird das Auffalten vereinfacht und kommt es zu einer Materialverdoppelung im Bodenbereich, was die Stabilität erhöht. Durch die beiden am Verschlussende vorgesehenen Spitzen der Seitenflächenabschnitte entsteht im aufgerichteten Zustand vorder- und rückseitig jeweils eine Verschlusskante, die sich zwischen beiden Spitzen erstreckt. Die durch das Zulaufen in die Spitzen bedingte Krümmung der Seitenfaltlinien bewirkt in der aufgerichteten Faltschachtel eine Spannung, welche die vorder- und rückseitigen Verschlusskanten aneinander andrückt und so das Verschlussende geschlossen hält. Durch Zusammendrücken der beiden Seitenflächen kann das Verschlussende geöffnet und durch Zusammendrücken der Vorder- und die Rückfläche wieder verschlossen werden. Der erfindungsgemäße Zuschnitt ermöglicht somit eine mit wenigen Handgriffen aufzurichtende und leicht verschließbare Faltschachtel mit einer stabilen, belastbaren Bodenfläche.
- In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts sind der Mantelverbindungsabschnitt und der Bodenverbindungsabschnitt auf der gleichen Seite des Mantelabschnittes vorgesehen, und zwar miteinander entweder nicht oder über eine zusätzliche Bodenfaltlinie verbunden. Letztere Variante hat den Vorteil, dass über die zusätzliche Bodenfaltlinie die Stabilität der Bodenfläche bzw. der gesamten Faltschachtel weiter erhöht wird.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts weisen der Vorderflächenabschnitt und die beiden Rückflächenabschnitte am oberen Verschlussende jeweils einen Verschlussabschnitt auf, wobei die Verschlussabschnitte vorzugsweise miteinander jeweils durch in die Spitzen mündenden Zusatzfaltlinien verbunden sind. Durch die Verschlussabschnitte wird das Verschlussende der Faltschachtel band- bzw. krempenartig ausgebildet, wodurch die Festigkeit des Verschlussendes erhöht und seine Bedienung erleichtert wird.
- Weiter weist der Verschlussabschnitt eines der Rückenflächenabschnitte einen Verschlussverbindungsabschnitt zum Verbinden mit dem Verschlussabschnitt des anderen Rückflächenabschnittes auf, wodurch Stabilität und Festigkeit einer aus dem Zuschnitt aufgerichteten Faltschachtel weiter erhöht werden.
- Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass im Vorderflächenabschnitt und/oder in den beiden Rückflächenabschnitten, bevorzugt im Bereich der Verschlussabschnitte, Ausnehmungen zur Ausbildung zumindest einer Trageöffnung und/oder einer Verschlusslasche vorgesehen sind. Die Trageöffnung ist zum Durchtritt eines Bandes oder einer Kordel oder Tragegriff ausgebildet, so dass die Faltschachtel neben einem Verpacken auch ein einfaches Tragen der Verpackung samt Inhalt ermöglicht. Durch die Verschlusslasche werden die vorder- und rückseitigen Verschlusskanten aneinander und daher das Verschlussende geschlossen gehalten.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts ist an einem der Rückflächenabschnitte seitlich zumindest eine durch eine Innenfaltlinie verbundene Innenlasche ausgebildet, deren Breite bevorzugt kleiner oder gleich der Breite der Seitenflächenabschnitte ist. Die Innenlasche ragt durch die besondere Anordnung der Mantelteile ohne Verklebung oder manuelle Hilfe im 90°-Winkel in den Innenraum der aufgerichteten Faltschachtel und unterteilt diesen in zwei Teilräume, wodurch eine schnelle Warenbestückung ermöglicht wird. In jedem Teilraum kann ein Verkaufsgegenstand, beispielsweise eine Flasche, aufgenommen werden. Zur Verpackung unterschiedlicher und auch mehrerer Gegenstände in einer Faltschachtel können eine oder mehrere Innenlaschen vorgesehen sein, die den Innenraum der Faltschachtel in unterschiedlich große und in mehr als zwei Teilräume unterteilen.
- In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts ist zumindest auf einem der Verbindungsabschnitte ein Klebemittel aufgebracht, das die Auf- bzw. Herstellung einer Faltschachtel aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt weiter vereinfacht. Das Klebemittel ist an allen Verbindungsabschnitten des Zuschnittes vorgesehen und kann eine Klebefläche oder Klebepunkte, die mit einer lösbaren Schutzhülle bedeckt sind, eine zum Kleben zu befeuchtende Oberflächenschicht oder ein Magnet- oder Klettverschluss sein.
- Die Erfindung betrifft auch eine Faltschachtel, die aus dem oben beschriebenen, entlang seiner Faltlinien gefalteten Zuschnitt aufgerichtet ist, wobei zumindest die Randflächenabschnitte über den Mantelverbindungsabschnitt miteinander verbunden, insbesondere verklebt, sind und wobei die Bodenfläche der Faltschachtel durch die Bodenlaschen gebildet ist. Vorzugsweise greifen dabei die Bodenlaschen ineinander.
- Die erfindungsgemäße Faltschachtel ist eine universelle Servicefaltschachtel mit folgenden Vorteilen:
- – Lagerung und Transport im flachen Zustand;
- – verschiedene Schachtelgrößen für Ware/Abteilung;
- – schnelles einfaches Auffalten des Zuschnitts und Bestücken mit Waren;
- – hohe Stabilität ohne Einbuße von Optik und Haptik;
- – sehr ansprechende Geschenk-Optik und Haptik zur Aufwertung der Ware;
- – wirtschaftliche Herstellung und Funktionalität in sehr stark abweichenden Dimensionen.
- Die erfindungsgemäße Servicefaltschachtel ist in jeder Dimension und für die verschiedensten Waren, ob klein, groß, schwer oder leicht, und in den unterschiedlichsten Dimensionen gleichzeitig stabil, wirtschaftlich und funktionsfähig. Für ein Warenhaus sollten zehn verschiedene Servicefaltschachtelgrößen ausreichen, um ca. 40–60% aller Waren abzudecken, die verschenkt werden, wie z.B. Schmuck, Schreibwaren, Plüschtiere, MP3 Player, CDs, Bettwäsche, Gutscheine, Kosmetik, Textilien, Getränke.
- Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstands der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung. Es zeigt:
-
1 eine erste Ausführungsform des ertindungsgemäßen Zuschnitts für eine Faltschachtel; -
2 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts für eine Faltschachtel; und -
3 die aus dem in2 gezeigten Zuschnitt aufgerichtete erfindungsgemäße Faltschachtel. - Der in
1 gezeigte einteilige Zuschnitt1 für eine Faltschachtel ist aus faltbarem Material (z.B. Karton), das bedruckt und/oder beschichtet sein kann, und hat die Form eines länglichen Rechtecks. Der Zuschnitt1 weist einen Mantelabschnitt2 , einen schmalen unteren Bodenflächenabschnitt3 und einen schmalen oberen Verschlussabschnitt4 auf. Der Bodenflächenabschnitt3 ist über eine Bodenfaltlinie30 und der Verschlussabschnitt4 über eine Verschlussfaltlinie40 mit dem Mantelabschnitt2 verbunden. Der Mantelabschnitt2 ist jeweils durch Seitenfaltlinien20 ,21 ,22 ,23 , die von der Bodenfaltlinie30 bis zur Verschlussfaltlinie40 verlaufen, in zwei Rückflächenabschnitte24a ,24b , zwei Seitenflächenabschnitte25a ,25b und einen Vorderflächenabschnitt26 unterteilt. Der Vorderflächenabschnitt26 ist zwischen den beiden Seitenflächenabschnitten25a ,25b angeordnet, und die beiden Seitenflächenabschnitte sind zwischen dem Vorderflächenabschnitt26 und jeweils einem Rückflächenabschnitt24a ,24b angeordnet. Die beiden Seitenflächenabschnitte25a ,25b sind spiegelsymmetrisch zur Mittelachse M des Vorderflächenabschnitts26 und bilden bei der aus dem Zuschnitt1 aufgerichteten Faltschachtel einander gegenüberliegende Seitenflächen. Die im gezeigten Ausführungsbeispiel ebenfalls zur Mittelachse M spiegelsymmetrischen Rückflächenabschnitte24a ,24b sind, wenn aneinander angesetzt, deckungsgleich zum Vorderflächenabschnitt26 , mit dem sie ebenfalls einander gegenüberliegende Seitenflächen der aufgerichteten Faltschachtel bilden. - Die beiden jeweils einen Seitenflächenabschnitt
25a ,25b begrenzenden Seitenfaltlinien20 ,21 bzw.22 ,23 verlaufen ausgehend von der Bodenfaltlinie30 parallel zueinander und verjüngen sich im oberen Drittel des Mantelabschnitts2 , bis sie auf der Verschlussfaltlinie40 in einem Punkt27a bzw.27b zusammentreffen. Diese Punkte27a ,27b bilden die Spitzen der im gezeigten Ausführungsbeispiel giebelförmigen Seitenflächenabschnitte25a ,25b . Die hauptsächlich gerade Ausgestaltung und die parallele Anordnung der Flächenabschnitte24a ,24b ,25a ,26 ,25b ermöglichen das Verpacken eines länglichen und insbesondere stehenden Gegenstandes mithilfe der aus dem Zuschnitt1 aufgerichteten Faltschachtel. An den Rückflächenabschnitt24a schließt sich entlang des gesamten Mantelabschnitts2 seitlich ein Mantelverbindungsabschnitt28 an, der beim Aufrichten des Zuschnitts1 am anderen Rückflächenabschnitt24b flächig zur Anlage kommt und mit diesem verklebt wird. - Der Bodenflächenabschnitt
3 ist durch fünf Bodenlaschen30a ,30b ,32a ,32b ,34 gebildet, die jeweils über die Bodenfaltlinie30 mit den Flächenabschnitten24a ,24b ,25a ,25b ,26 des Mantelabschnittes2 verbunden und spiegelsymmetrisch zur Mittelachse M sind. An die Bodenlasche30a des Rückflächenabschnittes24a schließt sich seitlich ein Bodenverbindungsabschnitt36 an, der mit dem Mantelverbindungsabschnitt28 nicht verbunden ist. Zum Ausbilden der Faltschachtel werden der Bodenverbindungsabschnitt36 und die Bodenlasche30b des Rückflächenabschnittes24b miteinander zu einer gemeinsamen Bodenlasche30a /30b verbunden, und dann werden diese vier Bodenlaschen30a /30b ,32a ,32b ,34 zu einer stabilen, tragfähigen Bodenfläche (Steckboden) ineinander gesteckt. - Der Verschlussabschnitt
4 ist durch zwei Rückverschlussabschnitte40a ,40b und einen Vorderverschlussabschnitt41 gebildet, die über die Verschlussfaltlinie40 jeweils mit den Flächenabschnitten24a ,24b ,26 des Mantelabschnittes2 verbunden und spiegelsymmetrisch zur Mittelachse M sind. Die beiden seitlichen Rückverschlussabschnitte40a ,40b sind mit dem Vorderverschlussabschnitt41 jeweils über eine Zusatzfaltlinie42a bzw.42b verbunden, die in die Verschlussfaltlinie40 im Punkt27a bzw.27b , d.h. in die Spitze des Seitenflächenabschnittes25a bzw.25b , mündet. An den Rückverschlussabschnitt40a schließt sich seitlich ein Verschlussverbindungsabschnitt43 an, der über die Verschlussfaltlinie40 mit dem Mantelverbindungsabschnitt28 verbunden ist und mit dem anderen Rückverschlussabschnitt40b verklebt wird. In den Rück- und Vorderverschlussabschnitten40a ,40b ,41 sind jeweils Ausnehmungen44a ,44b ,45 vorgesehen, die bei aufgerichteter Faltschachtel einen Tragegriff ausbilden. Auf die Verschlussabschnitte28 ,36 ,43 kann ein schraffiert angedeutetes Klebemittel aufgebracht sein. - Vom Zuschnitt der
1 unterscheidet sich der in2 gezeigte Zuschnitt dadurch, dass hier die Seitenflächenabschnitte25a ,25b über ihre gesamte Länge ellipsenförmig zulaufen, die Mantel- und Bodenverbindungsabschnitte28 ,36 über eine zusätzliche Bodenfaltlinie37 miteinander verbunden sind, im Mantelverbindungsabschnitt28 eine Innenlasche29 und in den Ausnehmungen44a ,45 jeweils eine Verschlusslasche46 ,47 vorgesehen sind. Die Innenlasche29 ist durch eine Innenfaltlinie200 mit dem Rückflächenabschnitt24a verbunden und durch obere und untere Schnittlinien210 ,220 vom übrigen Mantelverbindungsabschnitt28 getrennt. Die Breite der Innenlasche29 ist kleiner als die Breite der Seitenflächenabschnitte25a ,25b und ragt durch die besondere Anordnung der Mantelteile ohne Verklebung oder manuelle Hilfe im 90°-Winkel in den Innenraum der aufgerichteten Faltschachtel und unterteilt diesen in zwei Teilräume. Die Verschlusslasche46 ist durch die U-förmig ausgebildete Ausnehmung45 gebildet und oben über eine Verschlusslaschenfaltlinie48 mit dem Vorderverschlussabschnitt41 verbunden. Die Verschlusslasche47 ist durch die ∩-förmig ausgebildete Ausnehmung44a gebildet und unten über die Verschlussfaltlinie40 mit dem Rückflächenabschnitt24a und dem Mantelverbindungsabschnitt28 verbunden. Die Verschlusslasche47 weist beidseitig jeweils eine Befestigungslasche410 auf. Im oberen Bereich des Vorderflächenabschnitts26 sind außerdem Befestigungsöffnungen51a ,51b mit Befestigungseinschnitten50a ,50b vorgesehen, die zur Mittelachse M schräg verlaufen und spiegelbildlich angeordnet sind. In diese Befestigungsöffnungen und -einschnitte50a ,50b ,51a ,51b können bei ausgebildeter Faltschachtel die Verschlusslaschen47 samt Befestigungslaschen410 eingeschoben werden. Entlang der Mittelachse M weist der Zuschnitt1 eine Zierfaltlinie230 auf, die bei ausgebildeter Faltschachtel der zwischen den beiden Rückflächenabschnitten24a ,24b gebildeten Naht gegenüberliegt. - Die in
3 gezeigte Faltschachtel1' ist aus dem entlang seiner Faltlinien gefalteten Zuschnitt1 der2 aufgerichtet, wobei die beiden Randflächenabschnitte24a ,24b über den Mantelverbindungsabschnitt28 , die beiden Rückverschlussabschnitte40a ,40b über den Verschlussverbindungsabschnitt43 und die Bodenlaschen30a ,30b über den Bodenverbindungsabschnitt36 jeweils miteinander verklebt sind und wobei die Bodenlaschen30a /30b ,32a ,32b ,34 zu einer stabilen, tragfähigen Bodenfläche ineinander gesteckt sind. Durch das Verbinden der Bodenlaschen30a ,30b mittels des Bodenverbindungsabschnittes36 wird das Auffalten vereinfacht und kommt es zu einer Materialverdoppelung im Bodenbereich, was die Stabilität erhöht. Die durch das Zulaufen in die Spitzen27a ,27b bedingte Krümmung der Seitenfaltlinien20 ,21 ,22 ,23 bewirkt in der aufgerichteten Faltschachtel1' eine Spannung, welche die vorder- und rückseitigen Verschlussabschnitte40a /40b ,41 aneinander andrückt und so das obere Verschlussende4' geschlossen hält. Durch Zusammendrücken der beiden Seitenflächen25a ,25b kann das obere Verschlussende4' geöffnet und durch Zusammendrücken der Vorder- und die Rückflächenabschnitte26 ,24a /24b wieder verschlossen werden. Das obere Verschlussende4' weist mittig die Trageöffnung45' auf, die durch rückseitiges Hochfalten der durch die Ausnehmung44a /44 hindurchgeführten Verschlusslasche46 freigegeben ist. Durch die umgeknickte Verschlusslasche46 ist gleichzeitig der Griffbereich der Faltschachtel1' verstärkt. Die durch die Ausnehmung45 hindurchgeführte Verschlusslasche47 ist nach unten gefaltet und mit ihren Befestigungslaschen410 in die Befestigungsöffnungen und -einschnitte50a ,50b ,51a ,51b eingesteckt, wodurch die Faltschachtel1' verschlossen gehalten wird. Durch die Innenlasche29 ist der Innenraum der Faltschachtel1' in zwei Teilräume geteilt, in denen z.B. jeweils eine Flasche ausgenommen werden kann.
Claims (14)
- Einteiliger, im Wesentlichen rechteckförmiger Zuschnitt (
1 ) aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und ein oberes Verschlussende (4' ) aufweisende Faltschachtel (1' ), mit einem Mantelabschnitt (2 ), der jeweils durch Seitenfaltlinien (20 ,21 ,22 ,23 ) in einen Vorderflächenabschnitt (26 ), zwei Seitenflächenabschnitte (25a ,25b ) und zwei Rückflächenabschnitte (24a ,24b ) unterteilt ist, wobei die Seitenflächenabschnitte (25a ,25b ) spiegelsymmetrisch zur Mittelachse (M) des Vorderflächenabschnittes (26 ) und zwischen dem Vorderflächenabschnitt (26 ) und jeweils einem der Rückflächenabschnitte (24a ,24b ) angeordnet sind, in Richtung des oberen Verschlussendes (4' ) zulaufen und jeweils eine Spitze (27a ,27b ) am oberen Verschlussende (4' ) aufweisen, wobei einer der Rückflächenabschnitte (24a ) einen seitlichen Mantelverbindungsabschnitt (28 ) zum Verbinden mit dem anderen Rückflächenabschnitt (24b ) aufweist, wobei jeder Flächenabschnitt (24a ,25a ,26 ,25b ,24b ) des Mantelabschnittes (2 ) an seinem vom oberen Verschlussende (4' ) abgewandten Ende jeweils eine durch eine Bodenfaltlinie (30 ) verbundene Bodenlasche (30a ,32a ,34 ,32b ,30b ) aufweist, und wobei die Bodenlasche (30a ) eines der Rückflächenabschnitte (24a ) einen Bodenverbindungsabschnitt (36 ) zum Verbinden mit der Bodenlasche (30b ) des anderen Rückflächenabschnittes (24b ) aufweist. - Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelverbindungsabschnitt (
28 ) und der Bodenverbindungsabschnitt (36 ) auf der gleichen Seite des Mantelabschnittes (2 ) vorgesehen sind. - Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelverbindungsabschnitt (
28 ) und der Bodenverbindungsabschnitt (36 ) miteinander nicht verbunden sind. - Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelverbindungsabschnitt (
28 ) und der Bodenverbindungsabschnitt (36 ) miteinander über eine zusätzliche Bodenfaltlinie (37 ) verbunden sind. - Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vordertlächenabschnitt (
26 ) und die beiden Rückflächenabschnitte (24a ,24b ) am oberen Verschlussende (4' ) jeweils einen Verschlussabschnitt (40a ,41 ,40b ) aufweisen. - Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussabschnitte (
40a ,41 ,40b ) miteinander durch jeweils in die Spitzen (27a ,27b ) mündende Zusatzfaltlinien (42a ,42b ) verbunden sind. - Zuschnitt nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussabschnitt (
40a ) eines der Rückflächenabschnitte (24a ) einen Verschlussverbindungsabschnitt (43 ) zum Verbinden mit dem Verschlussabschnitt (40b ) des anderen Rückflächenabschnittes (24b ) aufweist. - Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Vorderflächenabschnitt (
26 ) und/oder in den beiden Rückflächenabschnitten (24a ,24b ), bevorzugt im Bereich der Verschlussabschnitte (40a ,41 ,40b ), Ausnehmungen (44a ,44b ,45 ,51a ,51b ) zur Ausbildung zumindest einer Trageöffnung (45' ) und/oder einer Verschlusslasche (46 ,47 ) vorgesehen sind. - Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der Rückflächenabschnitte (
24a ,24b ) seitlich zumindest eine durch eine Innenfaltlinie (200 ) verbundene Innenlasche (29 ) ausgebildet ist. - Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Innenlasche (
29 ) kleiner oder gleich der Breite der Seitenflächenabschnitte (25a ,25b ) ist. - Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf einem der Verbindungsabschnitte (
28 ,36 ,43 ) ein Klebemittel aufgebracht ist. - Faltschachtel (
1' ), aufgerichtet aus dem entlang seiner Faltlinien gefalteten Zuschnitt (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest die Randflächenabschnitte (24a ,24b ) über den Mantelverbindungsabschnitt (28 ) miteinander verbunden, insbesondere verklebt, sind und die Bodenfläche der Faltschachtel (1' ) durch die Bodenlaschen (30a ,32a ,34 ,32b ,30b ) gebildet ist. - Faltschachtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlaschen (
30a ,32a ,34 ,32b ,30b ) ineinander greifen. - Faltschachtel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenlasche (
29 ), bevorzugt um 90°, in den Innenraum der Faltschachtel (1' ) abgewinkelt ist und diesen in mindestens zwei Teilräume unterteilt.
Priority Applications (1)
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| DE200620008179 DE202006008179U1 (de) | 2006-05-23 | 2006-05-23 | Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel |
Publications (1)
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| DE202006008179U1 true DE202006008179U1 (de) | 2006-07-20 |
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| DE200620008179 Expired - Lifetime DE202006008179U1 (de) | 2006-05-23 | 2006-05-23 | Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE202006008179U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202008013400U1 (de) | 2008-10-10 | 2008-12-24 | Schropp, Joachim | Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel |
| DE102008003324A1 (de) | 2008-01-07 | 2009-07-16 | Joachim Schropp | Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel |
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-
2006
- 2006-05-23 DE DE200620008179 patent/DE202006008179U1/de not_active Expired - Lifetime
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102008003324A1 (de) | 2008-01-07 | 2009-07-16 | Joachim Schropp | Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel |
| DE202008013400U1 (de) | 2008-10-10 | 2008-12-24 | Schropp, Joachim | Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel |
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