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DE202006008179U1 - Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel - Google Patents

Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel Download PDF

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DE202006008179U1
DE202006008179U1 DE200620008179 DE202006008179U DE202006008179U1 DE 202006008179 U1 DE202006008179 U1 DE 202006008179U1 DE 200620008179 DE200620008179 DE 200620008179 DE 202006008179 U DE202006008179 U DE 202006008179U DE 202006008179 U1 DE202006008179 U1 DE 202006008179U1
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Abstract

Einteiliger, im Wesentlichen rechteckförmiger Zuschnitt (1) aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und ein oberes Verschlussende (4') aufweisende Faltschachtel (1'),
mit einem Mantelabschnitt (2), der jeweils durch Seitenfaltlinien (20, 21, 22, 23) in einen Vorderflächenabschnitt (26), zwei Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) und zwei Rückflächenabschnitte (24a, 24b) unterteilt ist,
wobei die Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) spiegelsymmetrisch zur Mittelachse (M) des Vorderflächenabschnittes (26) und zwischen dem Vorderflächenabschnitt (26) und jeweils einem der Rückflächenabschnitte (24a, 24b) angeordnet sind, in Richtung des oberen Verschlussendes (4') zulaufen und jeweils eine Spitze (27a, 27b) am oberen Verschlussende (4') aufweisen,
wobei einer der Rückflächenabschnitte (24a) einen seitlichen Mantelverbindungsabschnitt (28) zum Verbinden mit dem anderen Rückflächenabschnitt (24b) aufweist,
wobei jeder Flächenabschnitt (24a, 25a, 26, 25b, 24b) des Mantelabschnittes (2) an seinem vom oberen Verschlussende (4') abgewandten Ende jeweils eine durch eine Bodenfaltlinie (30) verbundene Bodenlasche (30a, 32a, 34, 32b, 30b) aufweist, und
wobei die...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen einteiligen, im Wesentlichen rechteckförmigen Zuschnitt aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und ein oberes Verschlussende aufweisende Faltschachtel sowie die aus dem Zuschnitt aufgerichtete Faltschachtel.
  • Ein einteiliger Zuschnitt ermöglicht eine schnelle und einfache Herstellung einer Faltschachtel sowohl unter Verwendung einer Maschine als auch per Hand, weshalb aus einteiligen Zuschnitten aufgerichtete Faltschachteln als Serviceverpackungen, in der Regel im Verkaufsbereich, eingesetzt werden. Dabei werden die einteiligen Zuschnitte angeliefert und am Einsatzort, beispielsweise an einer Verkaufstheke, vor Gebrauch zu einer Faltschachtel aufgefaltet. Die Verpackung größerer und schwerer Verkaufsgegenstände, wie einer Weinflasche, stellt nicht nur Anforderungen an die Größe und die Gestalt einer als Serviceverpackung dienenden Faltschachtel, sondern erfordert eine hohe Stabilität und Belastbarkeit der gesamten Faltschachtel und insbesondere ihrer Bodenfläche. Darüber hinaus soll eine als Serviceverpackung dienende Faltschachtel ein leicht und schnell verschließbares Verschlussende aufweisen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen einteiligen Zuschnitt für eine Faltschachtel mit einer stabilen, belastbaren Bodenfläche und einem leicht verschließbaren oberen Verschlussende zu schaffen, der mit möglichst wenigen Handgriffen gebrauchsfertig aufgerichtet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein einteiliger, im Wesentlichen rechteckförmiger Zuschnitt aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und ein oberes Verschlussende aufweisende Faltschachtel einen Mantelabschnitt aufweist, der jeweils durch Seitenfaltlinien in einen Vorderflächenabschnitt, zwei Seitenflächenabschnitte und zwei Rückflächenabschnitte unterteilt ist, wobei die Seitenflächenabschnitte spiegelsymmetrisch zur Mittelachse des Vorderflächenabschnittes und zwischen dem Vorderflächenabschnitt und jeweils einem der Rückflächenabschnitte angeordnet sind, in Richtung des oberen Verschlussendes zulaufen und jeweils eine Spitze am oberen Verschlussende aufweisen, wobei einer der Rückflächenabschnitte einen seitlichen Mantelverbindungsabschnitt zum Verbinden mit dem anderen Rückflächenabschnitt aufweist, wobei jeder Flächenabschnitt des Mantelabschnittes an seinem vom oberen Verschlussende abgewandten Ende jeweils eine durch eine Bodenfaltlinie verbundene Bodenlasche aufweist, und wobei die Bodenlasche eines der Rückflächenabschnitte einen Bodenverbindungsabschnitt zum Verbinden mit der Bodenlasche des anderen Rückflächenabschnittes aufweist.
  • Aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt kann durch Falten entlang der Seiten- und Bodenfaltlinien, durch Verbinden der beiden Rückflächenabschnitte und durch abschließendes Übereinanderanordnen der Bodenlaschen zu einer Bodenfläche eine Faltschachtel mit wenigen Handgriffen erstellt werden. Die zueinander spiegelsymmetrischen Seitenflächenabschnitte bilden im aufgerichteten Zustand die Seitenflächen der Faltschachtel, und der Vorderflächenabschnitt und die beiden Rückflächenabschnitte liegen deckungsgleich einander gegenüber. Jedem der fünf im Mantelabschnitt definierten Flächenabschnitte ist eine Bodenlasche zugeordnet. Nach Verbinden (z.B. Verkleben) der Bodenlaschen der beiden Rückflächenabschnitte entsteht ein aus insgesamt vier Bodenlaschen zusammensteckbarer Steckboden. Durch eine geeignete Kontur der Bodenlaschen kann eine stabile, Gewicht aufnehmende Ausführung des Steckbodens erreicht werden. Durch das Verbinden der beiden Bodenlaschen mittels des Bodenverbindungsabschnittes wird das Auffalten vereinfacht und kommt es zu einer Materialverdoppelung im Bodenbereich, was die Stabilität erhöht. Durch die beiden am Verschlussende vorgesehenen Spitzen der Seitenflächenabschnitte entsteht im aufgerichteten Zustand vorder- und rückseitig jeweils eine Verschlusskante, die sich zwischen beiden Spitzen erstreckt. Die durch das Zulaufen in die Spitzen bedingte Krümmung der Seitenfaltlinien bewirkt in der aufgerichteten Faltschachtel eine Spannung, welche die vorder- und rückseitigen Verschlusskanten aneinander andrückt und so das Verschlussende geschlossen hält. Durch Zusammendrücken der beiden Seitenflächen kann das Verschlussende geöffnet und durch Zusammendrücken der Vorder- und die Rückfläche wieder verschlossen werden. Der erfindungsgemäße Zuschnitt ermöglicht somit eine mit wenigen Handgriffen aufzurichtende und leicht verschließbare Faltschachtel mit einer stabilen, belastbaren Bodenfläche.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts sind der Mantelverbindungsabschnitt und der Bodenverbindungsabschnitt auf der gleichen Seite des Mantelabschnittes vorgesehen, und zwar miteinander entweder nicht oder über eine zusätzliche Bodenfaltlinie verbunden. Letztere Variante hat den Vorteil, dass über die zusätzliche Bodenfaltlinie die Stabilität der Bodenfläche bzw. der gesamten Faltschachtel weiter erhöht wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts weisen der Vorderflächenabschnitt und die beiden Rückflächenabschnitte am oberen Verschlussende jeweils einen Verschlussabschnitt auf, wobei die Verschlussabschnitte vorzugsweise miteinander jeweils durch in die Spitzen mündenden Zusatzfaltlinien verbunden sind. Durch die Verschlussabschnitte wird das Verschlussende der Faltschachtel band- bzw. krempenartig ausgebildet, wodurch die Festigkeit des Verschlussendes erhöht und seine Bedienung erleichtert wird.
  • Weiter weist der Verschlussabschnitt eines der Rückenflächenabschnitte einen Verschlussverbindungsabschnitt zum Verbinden mit dem Verschlussabschnitt des anderen Rückflächenabschnittes auf, wodurch Stabilität und Festigkeit einer aus dem Zuschnitt aufgerichteten Faltschachtel weiter erhöht werden.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass im Vorderflächenabschnitt und/oder in den beiden Rückflächenabschnitten, bevorzugt im Bereich der Verschlussabschnitte, Ausnehmungen zur Ausbildung zumindest einer Trageöffnung und/oder einer Verschlusslasche vorgesehen sind. Die Trageöffnung ist zum Durchtritt eines Bandes oder einer Kordel oder Tragegriff ausgebildet, so dass die Faltschachtel neben einem Verpacken auch ein einfaches Tragen der Verpackung samt Inhalt ermöglicht. Durch die Verschlusslasche werden die vorder- und rückseitigen Verschlusskanten aneinander und daher das Verschlussende geschlossen gehalten.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts ist an einem der Rückflächenabschnitte seitlich zumindest eine durch eine Innenfaltlinie verbundene Innenlasche ausgebildet, deren Breite bevorzugt kleiner oder gleich der Breite der Seitenflächenabschnitte ist. Die Innenlasche ragt durch die besondere Anordnung der Mantelteile ohne Verklebung oder manuelle Hilfe im 90°-Winkel in den Innenraum der aufgerichteten Faltschachtel und unterteilt diesen in zwei Teilräume, wodurch eine schnelle Warenbestückung ermöglicht wird. In jedem Teilraum kann ein Verkaufsgegenstand, beispielsweise eine Flasche, aufgenommen werden. Zur Verpackung unterschiedlicher und auch mehrerer Gegenstände in einer Faltschachtel können eine oder mehrere Innenlaschen vorgesehen sein, die den Innenraum der Faltschachtel in unterschiedlich große und in mehr als zwei Teilräume unterteilen.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts ist zumindest auf einem der Verbindungsabschnitte ein Klebemittel aufgebracht, das die Auf- bzw. Herstellung einer Faltschachtel aus dem erfindungsgemäßen Zuschnitt weiter vereinfacht. Das Klebemittel ist an allen Verbindungsabschnitten des Zuschnittes vorgesehen und kann eine Klebefläche oder Klebepunkte, die mit einer lösbaren Schutzhülle bedeckt sind, eine zum Kleben zu befeuchtende Oberflächenschicht oder ein Magnet- oder Klettverschluss sein.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Faltschachtel, die aus dem oben beschriebenen, entlang seiner Faltlinien gefalteten Zuschnitt aufgerichtet ist, wobei zumindest die Randflächenabschnitte über den Mantelverbindungsabschnitt miteinander verbunden, insbesondere verklebt, sind und wobei die Bodenfläche der Faltschachtel durch die Bodenlaschen gebildet ist. Vorzugsweise greifen dabei die Bodenlaschen ineinander.
  • Die erfindungsgemäße Faltschachtel ist eine universelle Servicefaltschachtel mit folgenden Vorteilen:
    • – Lagerung und Transport im flachen Zustand;
    • – verschiedene Schachtelgrößen für Ware/Abteilung;
    • – schnelles einfaches Auffalten des Zuschnitts und Bestücken mit Waren;
    • – hohe Stabilität ohne Einbuße von Optik und Haptik;
    • – sehr ansprechende Geschenk-Optik und Haptik zur Aufwertung der Ware;
    • – wirtschaftliche Herstellung und Funktionalität in sehr stark abweichenden Dimensionen.
  • Die erfindungsgemäße Servicefaltschachtel ist in jeder Dimension und für die verschiedensten Waren, ob klein, groß, schwer oder leicht, und in den unterschiedlichsten Dimensionen gleichzeitig stabil, wirtschaftlich und funktionsfähig. Für ein Warenhaus sollten zehn verschiedene Servicefaltschachtelgrößen ausreichen, um ca. 40–60% aller Waren abzudecken, die verschenkt werden, wie z.B. Schmuck, Schreibwaren, Plüschtiere, MP3 Player, CDs, Bettwäsche, Gutscheine, Kosmetik, Textilien, Getränke.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstands der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Ansprüchen entnehmbar. Ebenso können die vorstehend genannten und die noch weiter aufgeführten Merkmale erfindungsgemäß jeweils einzeln für sich oder zu mehreren in beliebigen Kombinationen Verwendung finden. Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen, sondern haben vielmehr beispielhaften Charakter für die Schilderung der Erfindung. Es zeigt:
  • 1 eine erste Ausführungsform des ertindungsgemäßen Zuschnitts für eine Faltschachtel;
  • 2 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts für eine Faltschachtel; und
  • 3 die aus dem in 2 gezeigten Zuschnitt aufgerichtete erfindungsgemäße Faltschachtel.
  • Der in 1 gezeigte einteilige Zuschnitt 1 für eine Faltschachtel ist aus faltbarem Material (z.B. Karton), das bedruckt und/oder beschichtet sein kann, und hat die Form eines länglichen Rechtecks. Der Zuschnitt 1 weist einen Mantelabschnitt 2, einen schmalen unteren Bodenflächenabschnitt 3 und einen schmalen oberen Verschlussabschnitt 4 auf. Der Bodenflächenabschnitt 3 ist über eine Bodenfaltlinie 30 und der Verschlussabschnitt 4 über eine Verschlussfaltlinie 40 mit dem Mantelabschnitt 2 verbunden. Der Mantelabschnitt 2 ist jeweils durch Seitenfaltlinien 20, 21, 22, 23, die von der Bodenfaltlinie 30 bis zur Verschlussfaltlinie 40 verlaufen, in zwei Rückflächenabschnitte 24a, 24b, zwei Seitenflächenabschnitte 25a, 25b und einen Vorderflächenabschnitt 26 unterteilt. Der Vorderflächenabschnitt 26 ist zwischen den beiden Seitenflächenabschnitten 25a, 25b angeordnet, und die beiden Seitenflächenabschnitte sind zwischen dem Vorderflächenabschnitt 26 und jeweils einem Rückflächenabschnitt 24a, 24b angeordnet. Die beiden Seitenflächenabschnitte 25a, 25b sind spiegelsymmetrisch zur Mittelachse M des Vorderflächenabschnitts 26 und bilden bei der aus dem Zuschnitt 1 aufgerichteten Faltschachtel einander gegenüberliegende Seitenflächen. Die im gezeigten Ausführungsbeispiel ebenfalls zur Mittelachse M spiegelsymmetrischen Rückflächenabschnitte 24a, 24b sind, wenn aneinander angesetzt, deckungsgleich zum Vorderflächenabschnitt 26, mit dem sie ebenfalls einander gegenüberliegende Seitenflächen der aufgerichteten Faltschachtel bilden.
  • Die beiden jeweils einen Seitenflächenabschnitt 25a, 25b begrenzenden Seitenfaltlinien 20, 21 bzw. 22, 23 verlaufen ausgehend von der Bodenfaltlinie 30 parallel zueinander und verjüngen sich im oberen Drittel des Mantelabschnitts 2, bis sie auf der Verschlussfaltlinie 40 in einem Punkt 27a bzw. 27b zusammentreffen. Diese Punkte 27a, 27b bilden die Spitzen der im gezeigten Ausführungsbeispiel giebelförmigen Seitenflächenabschnitte 25a, 25b. Die hauptsächlich gerade Ausgestaltung und die parallele Anordnung der Flächenabschnitte 24a, 24b, 25a, 26, 25b ermöglichen das Verpacken eines länglichen und insbesondere stehenden Gegenstandes mithilfe der aus dem Zuschnitt 1 aufgerichteten Faltschachtel. An den Rückflächenabschnitt 24a schließt sich entlang des gesamten Mantelabschnitts 2 seitlich ein Mantelverbindungsabschnitt 28 an, der beim Aufrichten des Zuschnitts 1 am anderen Rückflächenabschnitt 24b flächig zur Anlage kommt und mit diesem verklebt wird.
  • Der Bodenflächenabschnitt 3 ist durch fünf Bodenlaschen 30a, 30b, 32a, 32b, 34 gebildet, die jeweils über die Bodenfaltlinie 30 mit den Flächenabschnitten 24a, 24b, 25a, 25b, 26 des Mantelabschnittes 2 verbunden und spiegelsymmetrisch zur Mittelachse M sind. An die Bodenlasche 30a des Rückflächenabschnittes 24a schließt sich seitlich ein Bodenverbindungsabschnitt 36 an, der mit dem Mantelverbindungsabschnitt 28 nicht verbunden ist. Zum Ausbilden der Faltschachtel werden der Bodenverbindungsabschnitt 36 und die Bodenlasche 30b des Rückflächenabschnittes 24b miteinander zu einer gemeinsamen Bodenlasche 30a/30b verbunden, und dann werden diese vier Bodenlaschen 30a/30b, 32a, 32b, 34 zu einer stabilen, tragfähigen Bodenfläche (Steckboden) ineinander gesteckt.
  • Der Verschlussabschnitt 4 ist durch zwei Rückverschlussabschnitte 40a, 40b und einen Vorderverschlussabschnitt 41 gebildet, die über die Verschlussfaltlinie 40 jeweils mit den Flächenabschnitten 24a, 24b, 26 des Mantelabschnittes 2 verbunden und spiegelsymmetrisch zur Mittelachse M sind. Die beiden seitlichen Rückverschlussabschnitte 40a, 40b sind mit dem Vorderverschlussabschnitt 41 jeweils über eine Zusatzfaltlinie 42a bzw. 42b verbunden, die in die Verschlussfaltlinie 40 im Punkt 27a bzw. 27b, d.h. in die Spitze des Seitenflächenabschnittes 25a bzw. 25b, mündet. An den Rückverschlussabschnitt 40a schließt sich seitlich ein Verschlussverbindungsabschnitt 43 an, der über die Verschlussfaltlinie 40 mit dem Mantelverbindungsabschnitt 28 verbunden ist und mit dem anderen Rückverschlussabschnitt 40b verklebt wird. In den Rück- und Vorderverschlussabschnitten 40a, 40b, 41 sind jeweils Ausnehmungen 44a, 44b, 45 vorgesehen, die bei aufgerichteter Faltschachtel einen Tragegriff ausbilden. Auf die Verschlussabschnitte 28, 36, 43 kann ein schraffiert angedeutetes Klebemittel aufgebracht sein.
  • Vom Zuschnitt der 1 unterscheidet sich der in 2 gezeigte Zuschnitt dadurch, dass hier die Seitenflächenabschnitte 25a, 25b über ihre gesamte Länge ellipsenförmig zulaufen, die Mantel- und Bodenverbindungsabschnitte 28, 36 über eine zusätzliche Bodenfaltlinie 37 miteinander verbunden sind, im Mantelverbindungsabschnitt 28 eine Innenlasche 29 und in den Ausnehmungen 44a, 45 jeweils eine Verschlusslasche 46, 47 vorgesehen sind. Die Innenlasche 29 ist durch eine Innenfaltlinie 200 mit dem Rückflächenabschnitt 24a verbunden und durch obere und untere Schnittlinien 210, 220 vom übrigen Mantelverbindungsabschnitt 28 getrennt. Die Breite der Innenlasche 29 ist kleiner als die Breite der Seitenflächenabschnitte 25a, 25b und ragt durch die besondere Anordnung der Mantelteile ohne Verklebung oder manuelle Hilfe im 90°-Winkel in den Innenraum der aufgerichteten Faltschachtel und unterteilt diesen in zwei Teilräume. Die Verschlusslasche 46 ist durch die U-förmig ausgebildete Ausnehmung 45 gebildet und oben über eine Verschlusslaschenfaltlinie 48 mit dem Vorderverschlussabschnitt 41 verbunden. Die Verschlusslasche 47 ist durch die ∩-förmig ausgebildete Ausnehmung 44a gebildet und unten über die Verschlussfaltlinie 40 mit dem Rückflächenabschnitt 24a und dem Mantelverbindungsabschnitt 28 verbunden. Die Verschlusslasche 47 weist beidseitig jeweils eine Befestigungslasche 410 auf. Im oberen Bereich des Vorderflächenabschnitts 26 sind außerdem Befestigungsöffnungen 51a, 51b mit Befestigungseinschnitten 50a, 50b vorgesehen, die zur Mittelachse M schräg verlaufen und spiegelbildlich angeordnet sind. In diese Befestigungsöffnungen und -einschnitte 50a, 50b, 51a, 51b können bei ausgebildeter Faltschachtel die Verschlusslaschen 47 samt Befestigungslaschen 410 eingeschoben werden. Entlang der Mittelachse M weist der Zuschnitt 1 eine Zierfaltlinie 230 auf, die bei ausgebildeter Faltschachtel der zwischen den beiden Rückflächenabschnitten 24a, 24b gebildeten Naht gegenüberliegt.
  • Die in 3 gezeigte Faltschachtel 1' ist aus dem entlang seiner Faltlinien gefalteten Zuschnitt 1 der 2 aufgerichtet, wobei die beiden Randflächenabschnitte 24a, 24b über den Mantelverbindungsabschnitt 28, die beiden Rückverschlussabschnitte 40a, 40b über den Verschlussverbindungsabschnitt 43 und die Bodenlaschen 30a, 30b über den Bodenverbindungsabschnitt 36 jeweils miteinander verklebt sind und wobei die Bodenlaschen 30a/30b, 32a, 32b, 34 zu einer stabilen, tragfähigen Bodenfläche ineinander gesteckt sind. Durch das Verbinden der Bodenlaschen 30a, 30b mittels des Bodenverbindungsabschnittes 36 wird das Auffalten vereinfacht und kommt es zu einer Materialverdoppelung im Bodenbereich, was die Stabilität erhöht. Die durch das Zulaufen in die Spitzen 27a, 27b bedingte Krümmung der Seitenfaltlinien 20, 21, 22, 23 bewirkt in der aufgerichteten Faltschachtel 1' eine Spannung, welche die vorder- und rückseitigen Verschlussabschnitte 40a/40b, 41 aneinander andrückt und so das obere Verschlussende 4' geschlossen hält. Durch Zusammendrücken der beiden Seitenflächen 25a, 25b kann das obere Verschlussende 4' geöffnet und durch Zusammendrücken der Vorder- und die Rückflächenabschnitte 26, 24a/24b wieder verschlossen werden. Das obere Verschlussende 4' weist mittig die Trageöffnung 45' auf, die durch rückseitiges Hochfalten der durch die Ausnehmung 44a/44 hindurchgeführten Verschlusslasche 46 freigegeben ist. Durch die umgeknickte Verschlusslasche 46 ist gleichzeitig der Griffbereich der Faltschachtel 1' verstärkt. Die durch die Ausnehmung 45 hindurchgeführte Verschlusslasche 47 ist nach unten gefaltet und mit ihren Befestigungslaschen 410 in die Befestigungsöffnungen und -einschnitte 50a, 50b, 51a, 51b eingesteckt, wodurch die Faltschachtel 1' verschlossen gehalten wird. Durch die Innenlasche 29 ist der Innenraum der Faltschachtel 1' in zwei Teilräume geteilt, in denen z.B. jeweils eine Flasche ausgenommen werden kann.

Claims (14)

  1. Einteiliger, im Wesentlichen rechteckförmiger Zuschnitt (1) aus faltbarem Material für eine eine Bodenfläche und ein oberes Verschlussende (4') aufweisende Faltschachtel (1'), mit einem Mantelabschnitt (2), der jeweils durch Seitenfaltlinien (20, 21, 22, 23) in einen Vorderflächenabschnitt (26), zwei Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) und zwei Rückflächenabschnitte (24a, 24b) unterteilt ist, wobei die Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) spiegelsymmetrisch zur Mittelachse (M) des Vorderflächenabschnittes (26) und zwischen dem Vorderflächenabschnitt (26) und jeweils einem der Rückflächenabschnitte (24a, 24b) angeordnet sind, in Richtung des oberen Verschlussendes (4') zulaufen und jeweils eine Spitze (27a, 27b) am oberen Verschlussende (4') aufweisen, wobei einer der Rückflächenabschnitte (24a) einen seitlichen Mantelverbindungsabschnitt (28) zum Verbinden mit dem anderen Rückflächenabschnitt (24b) aufweist, wobei jeder Flächenabschnitt (24a, 25a, 26, 25b, 24b) des Mantelabschnittes (2) an seinem vom oberen Verschlussende (4') abgewandten Ende jeweils eine durch eine Bodenfaltlinie (30) verbundene Bodenlasche (30a, 32a, 34, 32b, 30b) aufweist, und wobei die Bodenlasche (30a) eines der Rückflächenabschnitte (24a) einen Bodenverbindungsabschnitt (36) zum Verbinden mit der Bodenlasche (30b) des anderen Rückflächenabschnittes (24b) aufweist.
  2. Zuschnitt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelverbindungsabschnitt (28) und der Bodenverbindungsabschnitt (36) auf der gleichen Seite des Mantelabschnittes (2) vorgesehen sind.
  3. Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelverbindungsabschnitt (28) und der Bodenverbindungsabschnitt (36) miteinander nicht verbunden sind.
  4. Zuschnitt nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantelverbindungsabschnitt (28) und der Bodenverbindungsabschnitt (36) miteinander über eine zusätzliche Bodenfaltlinie (37) verbunden sind.
  5. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Vordertlächenabschnitt (26) und die beiden Rückflächenabschnitte (24a, 24b) am oberen Verschlussende (4') jeweils einen Verschlussabschnitt (40a, 41, 40b) aufweisen.
  6. Zuschnitt nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussabschnitte (40a, 41, 40b) miteinander durch jeweils in die Spitzen (27a, 27b) mündende Zusatzfaltlinien (42a, 42b) verbunden sind.
  7. Zuschnitt nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussabschnitt (40a) eines der Rückflächenabschnitte (24a) einen Verschlussverbindungsabschnitt (43) zum Verbinden mit dem Verschlussabschnitt (40b) des anderen Rückflächenabschnittes (24b) aufweist.
  8. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Vorderflächenabschnitt (26) und/oder in den beiden Rückflächenabschnitten (24a, 24b), bevorzugt im Bereich der Verschlussabschnitte (40a, 41, 40b), Ausnehmungen (44a, 44b, 45, 51a, 51b) zur Ausbildung zumindest einer Trageöffnung (45') und/oder einer Verschlusslasche (46, 47) vorgesehen sind.
  9. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einem der Rückflächenabschnitte (24a, 24b) seitlich zumindest eine durch eine Innenfaltlinie (200) verbundene Innenlasche (29) ausgebildet ist.
  10. Zuschnitt nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Innenlasche (29) kleiner oder gleich der Breite der Seitenflächenabschnitte (25a, 25b) ist.
  11. Zuschnitt nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf einem der Verbindungsabschnitte (28, 36, 43) ein Klebemittel aufgebracht ist.
  12. Faltschachtel (1'), aufgerichtet aus dem entlang seiner Faltlinien gefalteten Zuschnitt (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei zumindest die Randflächenabschnitte (24a, 24b) über den Mantelverbindungsabschnitt (28) miteinander verbunden, insbesondere verklebt, sind und die Bodenfläche der Faltschachtel (1') durch die Bodenlaschen (30a, 32a, 34, 32b, 30b) gebildet ist.
  13. Faltschachtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenlaschen (30a, 32a, 34, 32b, 30b) ineinander greifen.
  14. Faltschachtel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Innenlasche (29), bevorzugt um 90°, in den Innenraum der Faltschachtel (1') abgewinkelt ist und diesen in mindestens zwei Teilräume unterteilt.
DE200620008179 2006-05-23 2006-05-23 Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel Expired - Lifetime DE202006008179U1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202008013400U1 (de) 2008-10-10 2008-12-24 Schropp, Joachim Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel
DE102008003324A1 (de) 2008-01-07 2009-07-16 Joachim Schropp Einteiliger Zuschnitt für eine Faltschachtel und daraus aufgerichtete Faltschachtel
EP3024745A2 (de) * 2013-07-23 2016-06-01 G.D S.p.A. Starrer behälter

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