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DE202006006572U1 - Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls - Google Patents

Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls Download PDF

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DE202006006572U1
DE202006006572U1 DE202006006572U DE202006006572U DE202006006572U1 DE 202006006572 U1 DE202006006572 U1 DE 202006006572U1 DE 202006006572 U DE202006006572 U DE 202006006572U DE 202006006572 U DE202006006572 U DE 202006006572U DE 202006006572 U1 DE202006006572 U1 DE 202006006572U1
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AIRMATIC GES UMWELT & TECH MBH
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Abstract

Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden, flüssigen oder flüssigkeitsbasierten Hochdruckstrahls, umfassend einen motorisch angetriebenen Rotor (2) mit wenigstens einer eine radiale Erstreckung aufweisenden Druckleitung (3, 3', 3'') mit einer Austrittsöffnung (5, 5', 5'') und umfassend eine zentrisch zur Drehachse (6) des Rotors (2) angeordnete Zuführleitung (13), dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführleitung (13) gegenüber dem Rotor (2) drehentkoppelt angeordnet ist und mit ihrer Austrittsöffnung (15) in eine Eingangskammer (7) des Rotors (2) hineinragt, in die die zumindest eine Druckleitung (3, 3', 3'') des Rotors mit ihrer Eintrittsöffnung mündet.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden, flüssigen oder flüssigkeitsbasierten Hochdruckstrahls, umfassend einen motorisch angetriebenen Rotor mit wenigstens einer eine radiale Erstreckung aufweisenden Druckleitung mit einer Austrittsöffnung und umfassend eine zentrisch zur Drehachse des Rotors angeordnete Zuführleitung.
  • Derartige Vorrichtungen werden beispielsweise zum Erzeugen eines Löschmittelstrahls oder auch zum Erzeugen eines Abreinigungsstrahls eingesetzt. Im Zusammenhang mit einer Abreinigungsvorrichtung dient der erzeugte Hochdruckstrahl zum Lösen von auf der Oberfläche eines zu reinigenden Körpers anhaftenden Stoffes oder von daran anhaftenden Gegenständen. Die Abreinigung erfolgt infolge des auf die zu reinigende Oberfläche gerichteten Hochdruckstrahls auf mechanischem Wege. Eine solche Abreinigungsvorrichtung ist aus WO 2005/095057 A1 bekannt. Die in diesem Dokument beschriebene und in Bezug genommene Reinigungsanlage verfügt über einen als Düsenbalken bezeichneten Rotor mit mindestens zwei aneinander bezüglich seiner Drehachse gegenüberliegenden Druckleitungen, die sich von der Drehachse des Düsenbalkens in radialer Richtung nach außen erstrecken. An den Düsenbalken angeformt ist eine Hohlwelle. Die Hohlwelle ist drehbar gelagert und an eine Drehdurchführung angeschlossen. Die Drehdurchführung ist mit ihrer anderen Seite an eine von einer Hochdruckpumpe beaufschlagte Zuführleitung angeschlossen. In Rotation wird der Rotor dieser vorbekannten Anlage entweder durch den durch die Hochdruckpumpe erzeugten Druck und durch eine geneigte Ausrichtung der Längsachse der Austrittsöffnungen der Druckleitungen und sodann aufgrund der Rückstoßkraft oder durch einen zusätzlichen motorischen Antrieb. Löscheinrichtungen zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls sind prinzipiell gleichermaßen aufgebaut wie die vorbeschriebene Abreinigungsanlage.
  • Der Druck des erzeugten Strahls einer solchen Vorrichtung, wie vorbeschrieben, ist abhängig von dem durch die Hochdruckpumpe zum Zuführen der Flüssigkeit bereitgestellten Druckes. Um den notwendigen Druck herbeizustellen, werden sehr leistungsfähige Hochdruckpumpen benötigt.
  • Die im Zusammenhang mit den vorbeschriebenen Vorrichtungen benötigten Drehdurchführungen müssen ausgelegt sein, um dem durch die Hochdruckpumpe bereitgestellten Druck standzuhalten, was wiederum besonders hohe Anforderungen an die Dichtigkeit der Drehdurchführungen stellt. Zur Gewährung einer ausreichenden Dichtigkeit ist es notwendig, dass die eingesetzten Dichtungen mit entsprechender Vorspannung an dem jeweils bewegten Element anliegen. Diese Drehdurchführungen sind daher verschleißträchtig. Des Weiteren bedingt eine solche Konzeption der Drehdurchführung, dass eine bestimmte Kraft benötigt wird, damit die beiden drehbar gegeneinander gelagerten Elemente einer solchen Drehdurchführung gegeneinander bewegt werden können. Dieses bedingt Reibungsverluste bei der gewünschten Rotation des Rotors.
  • Darüber hinaus ist es bei einem Einsatz von Höchstleistungspumpen zum Erzeugen des gewünschten Hochdruckstrahls notwendig, dass die der Pumpe zugeführte Flüssigkeit frei von Schwebstoffen jeder Art ist. Daher befinden sich an der Eingangsseite einer solchen Pumpe Filtereinrichtungen, die zum Gewährleisten eines bestimmungsgemäßen Betriebes der Pumpe regelmäßig gereinigt werden müssen.
  • In WO 2005/095057 A1 ist neben der vorbeschriebenen Reinigungsanlage eine weitere Reinigungsanlage beschrieben, bei der eine Druckerzeugung ausschließlich durch die Rotationsbewegung des Rotors fliehkraftbedingt erfolgt. Diese Anlage kann mit einer drucklosen Flüssigkeitszufuhr betrieben werden, so dass die Anforderungen an eine Drehdurchführung deutlich geringer sind. Nachteilig ist bei dieser Anlage jedoch, dass mit dieser Anlage in Folge der sich drehenden Zuführleitung kein Hochdruckstrahl erzeugt werden kann, da die Flüssigkeit bereits in der Zuführleitung fliehkraftbedingt nach außen beschleunigt und daher nicht zu der Druckleitung in dem Rotor gelangen kann. Dieses gelingt nur, wenn anstelle der vorgesehenen drucklosen Flüssigkeitszufuhr eine Hochdruckflüssigkeitszufuhr eingerichtet wird.
  • Ausgehend von dem eingangs diskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls vorzuschlagen, mit der die zu der Drehdurchführung beschriebenen Nachteile vorbekannter Hochdruckstrah lerzeugungsvorrichtungen vermieden sind und bei der der Hochdruckstrahl ohne der Notwenigkeit des Einsatzes einer konventionellen Hochdruckpumpe bereitgestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine eingangs genannte, gattungsgemäße Vorrichtung, bei der die Zuführleitung gegenüber dem Rotor drehentkoppelt angeordnet ist und mit ihrer Austrittsöffnung in eine Eingangskammer des Rotors hineinragt, in die die zumindest eine Druckleitung des Rotors mit ihrer Eintrittsöffnung mündet.
  • Bei dieser Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls ist die Zuführleitung zum Zuführen der Flüssigkeit an den Rotor bzw. die dem Rotor zugeordnete zumindest eine Druckleitung drehentkoppelt bezüglich des Rotors angeordnet. Die drehentkoppelte Zuführleitung ist bis zu dem Rotor geführt und ragt mit ihrer Austrittsöffnung in eine Eingangskammer des Rotors. Damit befindet sich die Drehdurchführung bei dieser Vorrichtung letztendlich innerhalb des Rotors. Die zugeführte Flüssigkeit, beispielsweise das zugeführte Wasser kann quasi drucklos dem Rotor zugeführt werden, was aufgrund der Drehentkopplung der Zuführleitung gegenüber dem Rotor ohne weiteres möglich ist. In die Eingangskammer des Rotors mündet die zumindest eine Druckleitung des Rotors mit ihrer Eintrittsöffnung. Üblicherweise wird man den Rotor mit mehreren, mit jeweils gleichem Winkelabstand zueinander angeordneten Druckleitungen ausstatten.
  • Der Rotor selbst ist motorisch angetrieben. Aufgrund der radialen Erstreckung der Druckleitungen wird in diesen fliehkraftbedingt entsprechend der Drehgeschwindigkeit des Rotors ein Druck aufgebaut, mit der Folge, dass an der Austrittsöffnung der Druckleitungen die Flüssigkeit mit dementsprechendem Druck austreten kann. In Folge der Drehentkopplung der Zuführleitung rotiert diese bei einem Antrieb des Rotors grundsätzlich nicht. Bei dieser Vorrichtung erfolgt eine Druckbeaufschlagung der Flüssigkeit erst innerhalb jeder einzelnen Druckleitung. Da die Druckerzeugung eine Folge der Rotation des Rotors ist, braucht zur Druckerzeugung lediglich der Rotor mit den Druckleitungen angetrieben zu werden. Die zum Antreiben des Rotors benötigte Leistung zum Erzeugen eines Hochdruckstrahls ist verglichen mit derjenigen Leistung, die benötigt wird, um mit einer Hochdruckpumpe denselben Druck aufzubauen, deutlich geringer. Die dem Rotor zugeführte Flüssigkeit braucht nicht schwebstofffrei zu sein. Vielmehr kann dieser in Abhängigkeit von dem Einsatzzweck der Hochdruckerzeugungsvorrichtung der Flüssigkeit ein Abrasivstoff beigemengt sein, wenn die Vorrichtung als Abreinigungsvorrichtung, beispielsweise im Rahmen einer Entzunderungsanlage eingesetzt wird.
  • Nicht unwesentlich ist bei dieser Vorrichtung auch, dass eine Erhöhung der Anzahl der Druckleitungen in dem Rotor letztendlich keine allenfalls nur eine geringe Erhöhung der für die Druckerzeugung benötigten Leistung zur Folge hat. Die fliehkraftbedingte Druckbeaufschlagung der Flüssigkeit in den Druckleitungen ist abhängig von der Rotationsgeschwindigkeit des Rotors und damit der Druckleitungen und der Länge der Druckleitungen in radialer Richtung bezogen auf die Drehachse des Rotors. Damit ist der Druck, mit dem der Flüssigkeitsstrahl aus jeder Druckleitung austritt abhängig von der Umdrehungsgeschwindigkeit des Austritts der Druckleitung.
  • Die zweckmäßigerweise als Rohr ausgebildete Zuführleitung, die mit ihrer Austrittsöffnung in die Eingangskammer des Rotors hineinragt, ist zentrisch zur Drehachse des Rotors angeordnet. Die Zuführleitung mündet somit in den Rotor an derjenigen Stelle, an der die Drehgeschwindigkeit am kleinsten ist. Folglich herrscht im Bereich der Drehachse des Rotors und insbesondere in seiner Eingangskammer kein bzw. nur ein sehr geringer Druck. Eine Abdichtung des Rotors gegenüber der drehentkoppelten Zuführleitung ist daher mit einfachen Mitteln möglich. In der Eingangskammer steht die zugeführte Flüssigkeit nur mit geringem Druck an, beispielsweise nur mit der durch die Zuführleitung bedingten Flüssigkeitssäule. Dieser Druck braucht letztendlich nur so groß zu sein, dass die über die Zuführleitung zugeführte Flüssigkeit in die Druckleitungen des Rotors einfließen kann.
  • Die Druckverhältnisse innerhalb der Eingangskammer des Rotors und damit der auf eine Drehabdichtung wirkende Druck ändert sich auch bei einem Betrieb des Rotors mit sehr hohen Drehzahlen, beispielsweise 10.000 U/min. oder mehr nicht nennenswert. Eine Druckerzeugung erfolgt somit bei dieser Vorrichtung erst nachdem die Flüssigkeit die Drehdurch führung passiert hat. Ein Betrieb des Rotors mit hohen Drehzahlen gestattet die Ausbildung eines rotierenden Hochdruckstrahls auch mit Drücken, die mit Hochdruckpumpen nicht oder nur mit Höchstleistungspumpen bereitgestellt werden könnten. Aus diesem Grunde eignet sich diese Vorrichtung besonders als Abreinigungsvorrichtung zum Abreinigen einer Oberfläche mittels eines auf die Oberfläche gestrahlten flüssigen oder flüssigkeitsbasierten Reinigungsmittels.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: eine zum Teil geschnittene Seitenansicht einer Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls und
  • 2: eine Unteransicht des Rotors der Vorrichtung der 1.
  • Eine Vorrichtung 1 zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckflüssigkeitsstrahls ist konzipiert als Abreinigungsanlage, um geglühte und/oder warmumgeformte Metallbänder von der daran anhaftenden Zunderschicht zu befreien. Mithin handelt es sich bei der Anlage, in die die Vorrichtung 1 integriert ist, um eine Entzunderungsanlage. Der Übersicht halber sind in der 1 eine Haube und eine Absaugeinrichtung nicht dargestellt.
  • Die Vorrichtung 1 zum Erzeugen des gewünschten flüssigen Hochdruckstrahls zum Entzundern eines an der Vorrichtung 1 vorbeibewegten Metallbandes umfasst einen Rotor 2 zum Erzeugen mehrerer einzelner, unter einem hohen Druck austretender Flüssigkeitsstrahlen. Als Flüssigkeit zum Entzundern wird Wasser eingesetzt, dem bei Bedarf ein Abrasivstoff, beispielsweise eine abrasive Suspension beigemischt sein kann. Der Rotor 2 ist tellerartig konzipiert und verfügt über mehrere, in gleichem Winkelabstand zueinander angeordnete Druckleitungen. Eine solche Druckleitung ist in 1 im Schnitt dargestellt und mit dem Bezugszeichen 3 bezeichnet. Die Druckleitung 3 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel durch ein als Einsatz ausgebildetes Rohrstück 4 gebildet, das in seinem radial äußeren Bereich um 90° gebogen ist und an seinem freien Ende eine Austrittsöffnung 5 aufweist. Die Umbiegung am Ende des Rohrstücks 14 dient zum Umlenken es Hochdruckstrahls, damit die erzeugten Hoch druckstrahle auf eine zu reinigende Fläche gerichtet sind. Anstelle einer Krümmung um 90°, wie bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel vorgesehen, können auch Abwinklungen mit anderen Biegebeträgen vorgesehen sein. Eine solche Abwinklung im radialen äußeren Bereich der Druckleitungen bzw. der Rohrstücke 4 wird man in Abhängigkeit von dem zu reinigenden Gegenstand vorsehen. Ist beispielsweise keine Abwinklung vorgesehen oder auch nur eine geringe, eignet sich die Vorrichtung 1 zum Reinigen der inneren Mantelflächen von Hohlkörpern, beispielsweise Rohren oder dergleichen.
  • Die Austrittsöffnung 5 ist mit einem Innengewinde ausgestattet, so dass in die Austrittsöffnung 5 ein in den Figuren nicht dargestellter Düseneinsatz eingeschraubt werden kann. Die einzelnen Druckleitungen 3 des Rotors 2 sind sternförmig zur Drehachse 6 des Rotors 2 angeordnet. Die Druckleitungen 3 münden eingangsseitig in eine Eingangskammer 7 des Rotors 2. Die Eingangskammer 7 ist unmittelbar im Bereich der Drehachse 6 angeordnet. In der Eingangskammer 7 befindet sich ein zentrisch zur Drehachse 6 des Rotors 2 angeordneter Leitkonus 8, dessen Achse in der Drehachse 6 des Rotors 2 angeordnet ist. Der Rotor 2 ist drehmomentschlüssig an eine Hohlwelle 9 angeschlossen, die an einem insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichneten Gestell gelagert ist. Die aus dem Rotor 2 und der Hohlwelle 9 gebildete Einheit ist durch einen Elektromotor 11 über einen Antriebsriemen 12 angetrieben. Die Antriebseinrichtung ist ausgelegt, damit der Rotor 2 mit hohen Umdrehungsgeschwindigkeiten rotieren kann, beispielsweise mit Umdrehungsgeschwindigkeiten von 10.000–12.000 U/min.
  • Zum Zuführen der für die Strahlerzeugung benötigten Flüssigkeit, beispielsweise Wasser dient ein Zuführrohr 13, das innerhalb der Hohlwelle 9 drehentkoppelt gegenüber der Hohlwelle 9 angeordnet ist. Das Zuführrohr 13 ist mit einem Flüssigkeitsbehälter 14 an dem Gestell 10 befestigt. Der Ausgang des Flüssigkeitsbehälters 14 beaufschlagt den Eingang des Zuführrohrs 13. Der Flüssigkeitsbehälter 14 dient zum Bevorraten derjenigen Flüssigkeit, mit der der aus den Austrittsöffnungen 5 austretende Hochdruckstrahl erzeugt werden soll. Über eine nicht dargestellte Flüssigkeitsversorgungseinrichtung ist sichergestellt, dass innerhalb des Flüssigkeitsbehälters 14 bei einem Betrieb der Vorrichtung 1 der Flüssigkeitsspiegel konstant bleibt. Anstelle des Vorsehens eines Flüssigkeitsbehälters 14 kann selbstverständlich auch ein anderer Flüssigkeitsanschluss, beispielsweise eine Leitung vorgehen sein. Das Zuführrohr 13 durchgreift die Hohlwelle 9 und ragt mit seiner Austrittsöffnung 15 in die Eingangskammer 7 des Rotors 2 hinein. Die Austrittsöffnung 15 des Zuführrohrs 13 befindet sich mit kurzem Abstand oberhalb der Spitze des Leitkonus 8. Zwischen der Mantelfläche des Zuführrohrs 13 und der Innenwandung der Hohlwelle 9 oder der zur Mantelfläche des Zuführrohrs 13 weisenden Mantelfläche der Eintrittskammer 7 ist eine in der Figur nicht dargestellte Drehdichtung angeordnet. Diese braucht nur einem sehr geringen Druck standzuhalten, nämlich lediglich dem durch den in dem Zuführrohr 13 und dem Flüssigkeitstank 14 gebildeten Wassersäule entsprechenden. Die vertikale Erstreckung der Hohlwelle 9 nach oben in Richtung zu dem Flüssigkeitsbehälter 14 gestattet es, die Dichtung auch im oberen Endbereich zwischen der Hohlwelle 9 und dem Zuführrohr 13 anzuordnen, mithin an einer Stelle, in der der Druck noch geringer ist als im Bereich der Eingangskammer 7. Die in den Figuren nicht dargestellte Dichtungsanordnung verhindert ebenfalls, dass bei einem Betrieb der Vorrichtung Umgebungsluft durch den zwischen der inneren Mantelfläche der Hohlwelle 9 und der äußeren Mantelfläche des Zuführrohrs 13 befindlichen Spalt in die Eingangskammer 7 des Rotors 2 eintritt.
  • Aus der Darstellung der 1 ist erkennbar, dass sich die Austrittsöffnung 15 der Zuführleitung 13 in einer Höhe befindet, damit die daraus austretende Flüssigkeit zum Erreichen der Eintrittsöffnungen der Druckleitungen 3 keinen ausschließlich parallel zur Drehachse 6 der Hohlwelle 13 gerichteten Weg durchströmen muss. Vielmehr begünstigt eine Rotation des Rotors 2 das Einströmen der zugeführten Flüssigkeit in die Druckleitungen 3.
  • Der Rotor 2 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel mehrteilig aufgebaut und umfasst ein Oberteil 16 und ein Unterteil 17. Das Oberteil 16 ist über einen Anschlussflansch 18 an die Hohlwelle 9 angeschlossen. Das Unterteil 17 ist mit dem Oberteil 16 verschraubt, so dass dieses von dem Oberteil 16 abgenommen werden kann. Die zueinander weisenden Oberflächen des Oberteils 16 und des Unterteils 17 weisen zur Aufnahme der Rohrstücke 4 nutförmige Ausnehmungen auf. Die Rohrstücke 4 sind spielfrei in den sich ergänzenden Nuten des Oberteils 16 und des Unterteils 17 fixiert. Die die Druckleitungen ausbildenden Rohrstücke 4 können bei abgenommenem Unterteil 17 ausgewechselt werden. Bei einem Betrieb der Vorrichtung 1 mit einer mit einem abrasiven Zuschlagstoff, beispielsweise Zunder in einer vorbestimmten Fraktion enthaltenden Flüssigkeit sind die Rohrstücke 4 vor allem im Bereich ihrer Krümmung einem bestimmten Verschleiß ausgesetzt. Daher ist es zweckmäßig, dass die Rohrstücke 4 als Verschleißteile bei einem derartigen Betrieb der Vorrichtung 1 auswechselbar sind.
  • Die in 2 dargestellte Unteransicht des Rotors 2 zeigt, dass der Rotor 2 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel drei Druckleitungen 3, 3', 3'' und dementsprechend drei Austrittsöffnungen 5, 5', 5'' aufweist. Die Eintrittskammer 7 und der darin angeordnete Leitkonus 8 dienen zum Einleiten der durch das Zuführrohr 13 zugeführten Flüssigkeit in die in die Eingangskammer 7 mündenden Eintrittsöffnungen der Druckleitungen 3, 3', 3'' bzw. der Rohrstücke 4.
  • Bei einem Betrieb der Vorrichtung 1 wird über den vorbeschriebenen Antrieb die Hohlwelle 9 und damit der an die Hohlwelle 9 angeschlossene Rotor 2 in eine Rotationsbewegung um die Drehachse 6 versetzt. Die in dem Zuführrohr 13 anstehende Flüssigkeit bewegt sich im Zuge der Rotation in die Druckleitungen 3, 3', 3'', wird in diesen entsprechend der Drehgeschwindigkeit des Rotors 2 mit zunehmender Entfernung von der Drehachse 6 des Rotors 2 beschleunigt und damit unter Druck gesetzt, so dass aus den Austrittsöffnungen, 5, 5', 5'', in die typischerweise Beschleunigungsdüsen eingesetzt sind, drei rotierende Hochdruckstrahle austreten. Innerhalb der Druckleitungen 3, 3', 3'' herrscht der größte Druck an den von der Drehachse 6 am weitesten beabstandeten Abschnitten, mithin in den Austrittsöffnungen 5, 5', 5'', deren Längsachse bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel parallel zur Drehachse 6 des Rotors 2 angeordnet sind. Die Achse der Austrittsöffnungen 5, 5', 5'' können zu der Drehachse 6 des Rotors 2 auch geneigt sein. Die Neigung kann in der in 1 gezeigten Ebene oder auch in oder entgegen der Rotationsrichtung des Rotors 2 vorgesehen sein. Typischerweise wird man bei Vorsehen einer geneigten Achse der Austrittsöffnungen 5, 5', 5'' diese nur mit einem kleinen Winkel neigen.
  • Bei einem Betrieb der Vorrichtung 1 herrscht auch bei hohen Drehzahlen des Rotors 2 in seiner Eingangskammer 7 nur ein geringer Druck, und zwar ein solcher, der durch die Wassersäule der in dem Zuführrohr 13 und dem Flüssigkeitsbehälter 14 entsprechend seinem Wasserspiegel herrschenden Wassersäule. Innerhalb der Eingangskammer 7 ist die Drehgeschwindigkeit nur gering, auf der Spitze des Leitkonus 8 sogar Null, so dass eine kontinuierliche Flüssigkeitsversorgung für die Druckleitungen 3, 3', 3'' auch bei hohen oder sehr hohen Drehzahlen des Rotors 2 gewährleitstet ist.
  • Die Beschreibung der Vorrichtung 1 verdeutlicht, dass zum Erzeugen der aus dem Rotor 2 austretenden Hochdruckstrahlen nur eine solche Leistung benötigt wird, die den Rotor 2 nebst seiner Hohlwelle 9 und die darin enthaltene bzw. durchströmende Flüssigkeit in die entsprechende Drehzahl versetzt. Durch die beschriebene Flüssigkeitszuführung mit der Drehdurchführung in der Eingangskammer 7 des Rotors 2 befindet sich diese in einem drucklosen bzw. quasi drucklosen Bereich, so dass zur gewünschten Abdichtung reibungsarme kostengünstige Dichtungen eingesetzt werden können.
  • Auch wenn in dem Ausführungsbeispiel die erfindungsgemäße Vorrichtung anhand einer Entzunderungsanlage beschrieben ist, eignet sich diese ebenfalls zum Erzeugen von rotierenden Hochdruckstrahlen für verschiedenste Anwendungen, beispielsweise auch im Zusammenhang mit Feuerlöscheinrichtungen. Die Ausbildung des rotierenden Strahls kann in Abhängigkeit von der Ausdehnung und Orientierung der Druckleitungen, dem Winkel ihrer Austrittsöffnungen und/oder den eingesetzten Düsen dem jeweils gewünschten Anwendungszweck angepasst sein.
  • 1
    Hochdruckstrahlerzeugungsvorrichtung
    2
    Rotor
    3, 3', 3''
    Druckleitung
    4
    Rohrstück
    5, 5', 5''
    Austrittsöffnung
    6
    Drehachse
    7
    Eingangskammer
    8
    Leitkonus
    9
    Hohlwelle
    10
    Gestell
    11
    Elektromotor
    12
    Antriebsriemen
    13
    Zuführrohr
    14
    Flüssigkeitsbehälter
    15
    Austrittsöffnung
    16
    Oberteil
    17
    Unterteil
    18
    Anschlussflansch

Claims (9)

  1. Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden, flüssigen oder flüssigkeitsbasierten Hochdruckstrahls, umfassend einen motorisch angetriebenen Rotor (2) mit wenigstens einer eine radiale Erstreckung aufweisenden Druckleitung (3, 3', 3'') mit einer Austrittsöffnung (5, 5', 5'') und umfassend eine zentrisch zur Drehachse (6) des Rotors (2) angeordnete Zuführleitung (13), dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführleitung (13) gegenüber dem Rotor (2) drehentkoppelt angeordnet ist und mit ihrer Austrittsöffnung (15) in eine Eingangskammer (7) des Rotors (2) hineinragt, in die die zumindest eine Druckleitung (3, 3', 3'') des Rotors mit ihrer Eintrittsöffnung mündet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) über eine Hohlwelle (9) angetrieben ist, in der, gegenüber dieser drehentkoppelt, ein die Zuführleitung darstellendes Rohr (13), das seinerseits an eine Flüssigkeitsquelle (14) angeschlossen ist, angeordnet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Achse der Austrittsöffnung (5, 5', 5'') der zumindest einen Druckleitung parallel oder annähernd parallel zur Drehachse (6) des Rotors (2) verläuft.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (5, 5', 5'') der Druckleitung (3, 3', 3'') mit einem Innengewinde zum Einschrauben eines Düseneinsatzes ausgestattet ist.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) mehrere, im gleichen Winkelabschnitt angeordnete Druckleitungen (3, 3', 3'') aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) teller- oder scheibenförmig ausgestaltet ist und die zumin dest eine Druckleitung (3, 3', 3'') innerhalb des Rotors (2) verlaufend angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rotor (2) ein mit seinem Antrieb verbundenes Oberteil (16) und ein von dem Oberteil (16) lösbares Unterteil (17) aufweist und die zumindest eine Druckleitung (3, 3', 3'') als auswechselbares Rohrstück (4) zwischen dem Oberteil (16) und dem Unterteil (17) gehalten ist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (17) und/oder das Oberteil (16) des Rotors (2) entsprechend der Formgebung des zumindest einen Rohrstücks (4) Nuten zur Aufnahme eines jeden, eine Druckleitung (3, 3', 3'') darstellenden Rohrstücks (4) aufweisen.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (1) eine Abreinigungseinrichtung zum Abreinigen einer Oberfläche mittels eines auf die Oberfläche gestrahlten flüssigen oder flüssigkeitsbasierten Reinigungsmittels ist.
DE202006006572U 2006-04-25 2006-04-25 Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls Expired - Lifetime DE202006006572U1 (de)

Priority Applications (6)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202006006572U DE202006006572U1 (de) 2006-04-25 2006-04-25 Vorrichtung zum Erzeugen eines rotierenden Hochdruckstrahls
EP07728451A EP2012970B1 (de) 2006-04-25 2007-04-24 Vorrichtung zum erzeugen eines hochdruckstrahls
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