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DE202006006427U1 - Gestell zur Aufhängung von Hängematten - Google Patents

Gestell zur Aufhängung von Hängematten Download PDF

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DE202006006427U1
DE202006006427U1 DE200620006427 DE202006006427U DE202006006427U1 DE 202006006427 U1 DE202006006427 U1 DE 202006006427U1 DE 200620006427 DE200620006427 DE 200620006427 DE 202006006427 U DE202006006427 U DE 202006006427U DE 202006006427 U1 DE202006006427 U1 DE 202006006427U1
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Germany
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bars
frame
hammock
longitudinal bar
suspension
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Application number
DE200620006427
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English (en)
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AMAZONAS GmbH
Original Assignee
AMAZONAS GmbH
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F3/00Travelling or camp articles; Sacks or packs carried on the body
    • A45F3/22Hammocks; Hammock spreaders
    • A45F3/24Stands; Supports

Landscapes

  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Abstract

Gestell zur Aufhängung von Hängematten, bestehend aus mindestens einem Längsstab (1), mindestens zwei Tragestäben (2a–b) und mindestens vier Fußstäben (3a–d), die miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass alle Stäbe (1–3) aus Bambuslaminat (4) gefertigt sind.

Description

  • Nach heutigem technischem Stand übliche Gestelle für Hängematten bestehen aus mindestens einem Längsstab, mindestens zwei Tragestäben und mindestens vier Fußstäben, die miteinander verbunden sind. Sie werden aus Metall oder Holz gefertigt und in unterschiedlicher Qualität und diversem Design angeboten. Die Gestelle dienen der Aufhängung von Hängematten im Haus, aber vor allem auch im Gartenbereich, um unabhängig von fixen Aufhängepunkten wie Bäumen oder Mauern eine Hängematte aufspannen zu können. Neben der Festigkeit und Bruchsicherheit spielt bei Hängemattengestellen die optische Gestaltung eine große Rolle, weshalb unter ästhetischen Gesichtspunkten Gestellen aus Holz der Vorrang gegeben wird, während Metallgestelle mit entsprechender Rohrdicke bei geringerem Gewicht eine größere Stabilität aufweisen. Weichhölzer sind für die Verarbeitung zu Hängemattengestellen aufgrund ihrer geringeren Festigkeit nicht empfehlenswert. Harthölzer und insbesondere Tropenhölzer sind jedoch teurer, weisen eine längere Wachstumszeit auf bzw. werden ökologisch als bedenklicher eingestuft.
  • Der im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Gestell zur Aufhängung von Hängematten zu schaffen, das in seiner Festigkeit und Ästhetik einem Hartholzgestell entspricht, jedoch preislich günstiger und ökologisch vertretbar ist.
  • Dieses Problem wird mit den im Schutzanspruch 1 angeführten Merkmalen gelöst. Indem all Stäbe (13) des Hängemattengestells aus Bambuslaminat (4) gefertigt werden, wird ein ästhetisch anspruchsvolles Gartenmöbel geschaffen, das in seiner Festigkeit Hartholz entspricht. Während jedoch das jährliche Wachstum eines Baumes zwei bis fünf Prozent pro Jahr beträgt, wächst Bambus zehn bis dreißig Prozent pro Jahr, sodass größere Mengen Rohmaterial nach kürzerer Zeit geerntet werden können (Wachstumszeit drei bis fünf Jahre). Dies ermöglicht eine Preisreduktion, die sowohl für den Handel als auch für den Endverbraucher von Vorteil ist. Außerdem wird der Bambus traditionell in Asien als Baumaterial genutzt, hat jedoch in letzter Zeit durch die Anwendung von Beton an Bedeutung verloren, sodass die Verwendung von Plantagenbambus für neue innovative Zwecke von großem Nutzen für die dortige Wirtschaft ist. Der Verzicht auf Tropenholz ist zudem ökologisch sinnvoll, da dadurch der Rodung tropischer Urwälder entgegengewirkt werden kann.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist in Schutzanspruch 2 angegeben. Besteht das Bambuslaminat (4) aus verleimten Stäbchen oder Faserbündeln, welche alle in gleicher Faserrichtung ausgerichtet sind, wird die Biegefestigkeit des Gestells erhöht. Dies ist bei der Nutzung des Gestelles, welche immer eine starke Gewichtsbelastung der Stäbe (13) bei gleichzeitiger Bewegung darstellt, von eminenter Bedeutung, um einem Bruch der Stäbe (13) vorzubeugen. Durch die Verleimung wird im Gegensatz zu Bambus in seiner natürlichen Form ein Werkstoff geschaffen, der immer ähnliche Festigkeitswerte aufweist. Des weiteren würden die Spannungsverhältnisse im Bambusrohr zu unvermeidlichen Rissen führen. Dieser stark qualitätsmindernde Umstand wird durch die Verleimung weitestgehend ausgeschlossen.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung findet sich in Schutzanspruch 3. Um eine stabile Verbindung zwischen den Stäben (13) und eine zuverlässige Aufhängung der Hängematte zu gewährleisten, sollten Verbindung und Aufhängung als Metallbeschläge (5a–d) ausgeführt sein. Diese bieten die stabilste Möglichkeit der Verbindung zwischen den Stäben (13) aus Bambuslaminat (4) und ermöglichen im Gegensatz zu einer Verleimung die Möglichkeit, das Gestell auseinander zu nehmen und im zerlegten Zustand zu transportieren oder einzulagern. Auch das Einhängen einer Hängemattenschlaufe in einen Metallhaken gewährleistet die bestmögliche Verbindung zwischen Hängematte und Gestell.
  • Auch im Schutzanspruch 4 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung gegeben. Werden Längsstab (1) und Tragestäbe (2a–b) in der Länge unterteilt, wobei die Häufigkeit der Unterteilung beliebig ist, so kann eine zusätzliche kompakte Verpackung ermöglicht werden. Längsstab (1) und Tragestäbe (2a–b) haben üblicherweise eine Länge von bis zu zwei Metern, was sowohl für die Lieferung als auch für die spätere Lagerung zu einem sperrigen Verpackungsmaß führt. Bei einer Unterteilung der Stäbe (12) in der Länge kann die Länge des Verpackungsmaßes reduziert werden, was zu Ersparnissen bei den Transportkosten und einer einfacheren Handhabung führt.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit dem Längsstab (1), den beiden Tragestäben (2a–b) und den vier Fußstäben (3a–d). Die Metallbeschläge sind in diesem Beispiel als Metallhülsen (5a–b) zur Aufhängung der Hängematte und Metallschuhe (5c–d) als Verbindung zwischen den Stäben (13) gestaltet.
  • 2 zeigt einen Querschnitt durch einen der Stäbe (13), welcher in Bambuslaminat (4) ausgeführt ist, der aus in Faserrichtung miteinander verklebten Faserbündeln besteht.

Claims (4)

  1. Gestell zur Aufhängung von Hängematten, bestehend aus mindestens einem Längsstab (1), mindestens zwei Tragestäben (2a–b) und mindestens vier Fußstäben (3a–d), die miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass alle Stäbe (13) aus Bambuslaminat (4) gefertigt sind.
  2. Gestell nach Schutzanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bambuslaminat (4) aus verleimten Stäbchen oder Faserbündeln besteht, welche alle in gleicher Faserrichtung ausgerichtet sind.
  3. Gestell nach Schutzanspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen den Stäben (13) sowie die Aufhängung der Hängematte über Metallbeschläge (5a–d) erfolgt.
  4. Gestell nach Schutzanspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsstab (1) und die Tragestäbe (2a–b) beliebig in der Länge unterteilt sein können.
DE200620006427 2006-04-21 2006-04-21 Gestell zur Aufhängung von Hängematten Expired - Lifetime DE202006006427U1 (de)

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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2018000006A1 (de) * 2016-06-29 2018-01-04 Kitzberger Max Zusammenlegbares traggestell für eine hängematte

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
WO2018000006A1 (de) * 2016-06-29 2018-01-04 Kitzberger Max Zusammenlegbares traggestell für eine hängematte
AT518829A1 (de) * 2016-06-29 2018-01-15 Max Kitzberger Zusammenlegbares Traggestell für eine Hängematte
AT518829B1 (de) * 2016-06-29 2018-03-15 Mag Max Kitzberger Zusammenlegbares Traggestell für eine Hängematte

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