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Die
Erfindung betrifft eine Tafelwasseranlage nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Trinkwasser
ist ein äußerst kostbares
Lebensmittel und unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Um Trinkwasser
gekühlt
genießen
zu können, sind
aufwendig ausgebildete Tafelwasseranlagen bekannt, die in hygienischer
Hinsicht problematisch sind.
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Bekannte
gattungsgemäße Tafelwasseranlagen
liefern gekühltes
Wasser in Form von stillem Wasser und/oder kohlensäurehaltigem
Wasser und/oder sauerstoffhaltigem Wasser für den menschlichen Gebrauch.
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All
diesen Tafelwasseranlagen ist gemeinsam, dass sie über ein
mehr oder weniger verzweigtes Leitungssystem verfügen, welches
der Gefahr einer Verkeimung ausgesetzt ist. Erhöhte Gefahr geht insbesondere
von so genannten Biofilmen aus, die sich bevorzugt in der Auslassvorrichtung
der Tafelwasseranlage, aber auch vermehrt innerhalb der Leitungssystems,
insbesondere an den Stellen, an denen die Flüssigkeit über einen längeren Zeitraum stagniert,
in so genannten Toträumen,
ausbreiten. Biofilme bestehen aus einer dünnen Schleimschicht, in der
Mikroorganismen, beispielsweise Bakterien, Algen, Pilze oder Protozoen,
eingebettet sind. Biofilme entstehen, wenn Mikroorganismen sich
an Grenzflächen
ansiedeln. Sie bilden sich überwiegend
in wässrigen
Systemen, entweder auf der Wasseroberfläche oder auf einer Grenzfläche zu einer
festen Phase. Die Auslassvorrichtung bekannter Tafelwasseranlagen
ist besonders gefährdet,
weil diese mit der verkeimten Umwelt in direktem Kontakt steht.
In den Toträumen
stagniert dagegen die Flüssigkeit über einen längeren Zeitraum
und bildet so ideale Lebens- und Vermehrungsbedingungen
für alle
Arten von Keimen. Diese dringen üblicherweise
von der Auslassvorrichtung her in das Leitungssystem bzw. in alle
wasserführenden
Bauteile ein, so genannte retrograde Verkeimung, und bilden dann
den schwer entfernbaren Biofilm. Der Biofilm gibt Keime in das durch
die Leitung fließende
Trinkwasser ab, das dadurch mikrobiologisch kontaminiert wird.
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Um
die Kontamination von Trinkwasser durch Keime zu verhindern, sind
ständige
Maßnahmen
gegen Biofilmbildung nötig.
Aus diesem Grund ist es üblich,
gattungsgemäße Tafelwasseranlagen regelmäßig aufwendig
zu reinigen und zu desinfizieren, damit sie die an sie gestellten
Anforderungen hinsichtlich der Sauberkeit und Hygiene erfüllen. Bei dieser
Reinigung und Desinfektion müssen
Verkeimungen, insbesondere Biofilme, beseitigt werden. Dabei ist
die Reinigung und Desinfektion umso schwerer zu bewerkstelligen,
je komplizierter die baulich-konstruktive Ausführung der Tafelwasseranlagen
ist.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Tafelwasseranlage zur
Bereitstellung gekühlten
Trinkwassers derart weiterzuentwickeln, dass auf aufwendige Reinigungs- und
Desinfektionsmaßnahmen
verzichtet werden kann und trotzdem hygienisch einwandfreies, gekühltes Trinkwasser
zum menschlichen Genuss bereitgestellt wird.
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Die
Aufgabe wird bei einer Tafelwasseranlage mit einer Leitung, durch
die Trinkwasser zu einer Auslassvorrichtung geleitet wird, durch
die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß ist zwischen
Leitung und Auslassvorrichtung ein Hygienefilter eingefügt, wobei der
Hygienefilter in einem elektrischen Kühlschrank angeordnet und derart
ausgebildet ist, dass das aus der Leitung in den Hygienefilter einströmende Trinkwasser
gefiltert und im Hygienefilter selbst zwischengelagert oder zwischenlagerbar
ist sowie bei Bedarf über
die Auslassvorrichtung entnehmbar ist. Der Hygienefilter stellt
also erfindungsgemäß gleichzeitig
einen Vorratsbehälter
für gekühltes Trinkwasser
dar. Wir das gekühlte
Trinkwasser über
die Auslassvorrichtung entnommen, strömt neues Trinkwasser aus der
Leitung in den Hygienefilter nach, wird gefiltert und gekühlt. Nach
einer gewissen Zeit kann dann wieder keimfreies, gekühltes Trinkwasser über die Auslassvorrichtung
entnommen werden.
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Erfindungsgemäß wird eine
sehr einfach aufgebaute Tafelwasseranlage zur Bereitstellung gekühlten, keimfreien
Trinkwassers geschaffen, die ohne aufwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
auskommt.
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Durch
die überraschend
einfache Maßnahme,
einen unmittelbar vor der Auslassvorrichtung in einem elektrischen
Kühlschrank
angeordneten Hygienefilter vorzusehen, der neben seiner Filtereigenschaft
gleichzeitig auch als Wasserspeicher bzw. Wasservorratsbehälter für gekühltes Trinkwasser dient,
wird erreicht, dass eine Verkeimung der Leitung und des über die
Auslassvorrichtung abgegebenen Trinkwassers verhindert wird. Der
Vorrat an gekühltem
Trinkwasser wird erfindungsgemäß durch den
Hygienefilter selbst bereitgestellt. Die Verkeimung der Leitung
wird insbesondere dadurch verhindert, dass der Hygienefilter endständig, also
kurz vor der Auslassvorrichtung angeordnet ist, wodurch Keimen,
die von der Auslassvorrichtung her in die Leitung einzudringen versuchen,
der Weg versperrt wird.
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Dadurch,
dass der Hygienefilter neben seiner Wasserspeicher- bzw. Wasservorratsbehältereigenschaft
insbesondere seine ursprüngliche
Funktion als Filter ausübt,
wird erreicht, dass das im Hygienefilter gespeicherte oder in diesen
hineinströmende Wasser
auch bei einem Ausfall der Kühlung
vor Verkeimung geschützt
ist.
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Auf
zusätzliche
aufwendige Baugruppen zur Vorbeugung und Beseitigung einer Verkeimung
kann vorteilhaft verzichtet werden. Zusätzliche Bauteile sind beispielsweise
in den im Stand der Technik bekannten Haushaltskühlschränken zu finden, die entweder über einen
Wasserspeicher verfügen
oder am öffentlichen
Wasserversorgungsnetz angeschlossen sind. Diese Haushaltskühlschränke weisen
nachteilig zusätzliche
Kühlkreisläufe und
Wärmetauscher
sowie lange Leitungswege bis zur Auslassvorrichtung auf, wodurch
die Gefahr einer Kontamination mit Keimen erhöht wird. Zusätzliche
Verbindungen, Spalten oder Vorratsbehälter stellen weitere Gefahrenquellen für eine unerwünschte Verkeimung
dar.
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Da
bei herkömmlichen
Tafelwasseranlagen die Verkeimungsgefahr nach einem Ausfall der
Kühlung
stark ansteigt, ist es nach dem Stand der Technik erforderlich,
die Tafelwasseranlage vor bzw. direkt nach ihrer Wiederinbetriebnahme
aufwendig zu reinigen und zu desinfizieren. Diese Reinigung und Desinfektion
kann üblicherweise
nur durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden.
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Die
erfindungsgemäße Tafelwasseranlage weist
diese Nachteile nicht auf. Auch nach einem Ausfall der Kühlung ist
der Hygienefilter aktiv. Dadurch, dass der Hygienefilter als Wasserspeicher ausgebildet
ist, findet sich auch kein Wasser zwischen dem endständigen Hygienefilter
und der Auslassvorrichtung. Eine wider Erwarten vorübergehend auftretende
Verkeimung in der Auslassvorrichtung würde relativ schnell und einfach
durch Durchleiten sauberen Trinkwassers aus dem Hygienefilter weggespült. Dies
ist vergleichbar mit einem üblichen
an einer Trinkwasserleitung angeschlossenen Zapfhahn.
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Im Übrigen bildet
der unmittelbar vor der Auslassvorrichtung angeordnete Hygienefilter
einen wirksamen Schutz gegen eine retrograde Verkeimung. Vorzugsweise
enthält
die Auslassvorrichtung als weitere Schutzmassnahme ein keimabtötendes Medium,
durch das das entnommene Trinkwasser durchströmt, und/oder weist auf ihrer
Innenseite eine wasserabweisende Nanobeschichtung auf, die ebenfalls
einer retrograden Verkeimung entgegenwirkt.
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Hygienefilter
selbst sind dem Fachmann in diversen Ausführungen bekannt. Erfindungsgemäß müssen allerdings
die Abmessungen der bekannten Hygienefilter vergrößert werden,
damit diese auch als Wasserspeicher dienen können. Vorzugsweise werden Hygienefilter
in Form von Membranfiltern, Aktivkohle- und Membranfiltern sowie
Filtern, die auf dem Prinzip der Umkehrosmose arbeiten, verwendet.
Vorzugsweise weisen die Hygienefilter zusätzlich noch Kalkfiltereigenschaften
auf.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Leitung direkt an
ein öffentliches
Wasserversorgungsnetz oder an einen Wasservorratsbehälter angeschlossen
ist, wobei die Leitung vorzugsweise ebenfalls im Kühlschrank
angeordnet ist.
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Durch
die Kühlung
der Leitung wird ein zusätzlicher
Schutz vor Verkeimung erreicht.
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Ist
die Leitung an einen Wasservorratsbehälter angeschlossen spricht
man auch von einer Tafelwasseranlage mit Fassbetrieb, wobei das
Fass ein Kanister sein kann, aus dem mittels Luftdruck, Handpumpe
oder elektrischer Pumpe Wasser in die Leitung überführt wird.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der elektrische Kühlschrank
an eine Stromversorgung von 12 V/DC oder 230 V/AC anschließbar.
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Dadurch
besteht die Möglichkeit,
den mit Trinkwasser gefüllten
Hygienefilter mit dem diesen umgebenden Kühlschrank von einem Ort zu
einem anderen Ort zu transportieren, ohne dass die das Keimwachstum
hemmende Kühlkette
unterbrochen werden muss. Denn der Kühlschrank ist beispielsweise
samt Hygienefilter von einer 230 V-Steckdose relativ schnell an
einen 12 V-Zigarettenanzünder
anschließbar.
Dadurch ist eine derartige Tafelwasseranlage auch mobil einsetzbar
und insbesondere dort betreibbar, wo eine 12 V/AC-Stromversorgung
zur Verfügung
steht. Dies ist beispielsweise im Auto, insbesondere beim Camping,
auf einer Jacht, im LKW, im Wohnmobil etc. möglich.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass der Hygienefilter derart ausgebildet ist, dass
dieser 300 bis 3000 ml, vorzugsweise 500 bis 1500 ml gefiltertes
Trinkwasser zwischenlagern kann.
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Ein
derartiges Volumen reicht üblicherweise aus,
um den ersten Bedarf an gekühltem
Trinkwasser für
eine kleine Personenzahl zu decken. Die Dimensionen des Hygienefilters
können
so relativ gering gehalten werden, so dass er samt Kühlschrank
leicht in vorhandene Tafelwasseranlage einbaubar, aber auch in mobilen
Einrichtungen verwendbar ist.
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Gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung ist der Hygienefilter auswechselbar
zwischen Leitung und Auslassvorrichtung angeordnet, wobei der Hygienefilter
vorzugsweise durch einfache Schraubverbindungen oder Bajonettverschlüssen auf
der einen Seite mit der Leitung und auf der anderen Seite mit der
Auslassvorrichtung verbunden ist.
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Dadurch
lässt sich
ein inaktiver Hygienefilter besonders einfach gegen einen aktiven
Hygienefilter austauschen. Auf das sonst für eine Reinigung und Desinfektion
notwendige Fachpersonal kann vorteilhaft verzichtet werden.
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Die
Leitung ist gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung flexibel ausgebildet.
Dadurch lässt
sich ein inaktiver Hygienefilter besonders einfach gegen einen aktiven
Hygienefilter austauschen, ohne dass hierzu geschultes Fachpersonal erforderlich
ist.
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Vorzugsweise
ist der Kühlschrank
derart dimensioniert, dass neben dem vor der Auslassvorrichtung
angeordneten Hygienefilter auch übliches
Kühlgut
innerhalb des Kühlschranks
Platz findet. Dadurch lässt
sich der Kühlschrank
auch als ein aus dem Stand der Technik bekannten Kühlschrank
benutzen. Besonders bevorzugt ist jedoch ein Kühlschrank, der nur den Hygienefilter
umschließt
und den im Hygienefilter enthaltenen Wasservorrat kühlt. Dadurch
wird eine besonders einfache Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Tafelwasseranlage
erreicht, insbesondere wenn diese auch ab und zu in mobilen Einrichtungen
verwendet werden soll. Um ein Auslaufen der Leitung und/oder des
Hygienefilters, beispielsweise während
eines Wechsels vom häuslichen Wasseranschluss
in eine mobile Einrichtung und umgekehrt, zu verhindern oder zu
ermöglichen,
sind bevorzugt Schließeinrichtungen
vorgesehen, die manuell bedienbar sind.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass der insbesondere größer dimensionierte Kühlschrank
eine Kühlschranktür aufweist,
die auf ihrer Außenseite
bzw. von dieser aus zugänglich
die Auslassvorrichtung und auf ihrer Innenseite bzw. von dieser
aus zugänglich
den Hygienefilter aufweist.
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Die
erfindungsgemäße Tafelwasseranlage lässt sich
auch vorteilhaft mit einem Kohlensäuresprudler kombinieren.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, das
in der Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigt
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1 eine
schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Tafelwasseranlage.
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Die
in 1 schematisch dargestellte Tafelwasseranlage 10 umfasst
eine Leitung 12, durch die Trinkwasser zu einer Auslassvorrichtung 14 geleitet wird.
Erfin dungsgemäß ist zwischen
der Leitung 12 und der Auslassvorrichtung 14 ein
Hygienefilter 16 eingefügt.
Der Hygienefilter 16 ist in einem elektrischen Kühlschrank 18 angeordnet
und derart ausgebildet ist, dass das aus der Leitung 12 in
den Hygienefilter 18 einströmende Trinkwasser gefiltert
und im Hygienefilter 18 selbst zwischengelagert oder zwischenlagerbar
ist sowie bei Bedarf über
die Auslassvorrichtung 14 entnehmbar ist.
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Die
Leitung 12 der Tafelwasseranlage 10 ist direkt
an ein öffentliches
Wasserversorgungsnetz 20 angeschlossen, wobei die vom öffentlichen
Wasserversorgungsnetz 20 wegführende Leitung 12 wie
der Hygienefilter 16 im Kühlschrank 18 angeordnet
ist.
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Der
elektrische Kühlschrank 18 ist
an eine Stromversorgung von 12 V/DC oder 230 V/AC anschließbar ist,
wobei der elektrische Kühlschrank hierfür vorzugsweise über einen
hier nicht dargestellten umschaltbaren Anschluss verfügt.
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Der
Hygienefilter 16 ist zylindrisch ausgebildet und umfasst
ein Aktivkohlemonoblock mit Membran. Er ist in der Lage, etwa 750
ml gefiltertes Trinkwasser zu speichern.
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Der
Hygienefilter 16 ist auswechselbar zwischen Leitung 12 und
Auslassvorrichtung 14 angeordnet, wobei der Hygienefilter 16 vorzugsweise ¾ Zoll
Gewinde aufweist und durch einfache Schraubverbindungen 22 auf
der einen Seite mit der Leitung 12 und auf der anderen
Seite mit der Auslassvorrichtung 14 verbunden ist. Anstelle
einer oder beider Schraubverbindungen können auch so genannte Bajonettverschlüsse vorgesehen
sein.
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Die
Leitung 12 ist flexibel ausgebildet, um ein Wechsel des
Hygienefilters zu vereinfachen.
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Bei
dem Kühlschrank 18 kann
es sich um einen üblichen
Haushaltskühlschrank
handelt, der eine Kühlschranktür aufweist,
um etwaiges Kühlgut 24 in den
Kühlschrank 18 stellen
und aus diesem herausnehmen zu können.
Die Kühlschranktür weist
auf ihrer Außenseite
bzw. von dieser aus zugänglich
die Auslassvorrichtung 14 und auf ihrer Innenseite bzw. von
dieser aus zugänglich
den der Kühlung
unterliegenden Hygienefilter 16 auf.