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DE202006006235U1 - Tafelwasseranlage - Google Patents

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DE202006006235U1
DE202006006235U1 DE202006006235U DE202006006235U DE202006006235U1 DE 202006006235 U1 DE202006006235 U1 DE 202006006235U1 DE 202006006235 U DE202006006235 U DE 202006006235U DE 202006006235 U DE202006006235 U DE 202006006235U DE 202006006235 U1 DE202006006235 U1 DE 202006006235U1
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Abstract

Tafelwasseranlage (10) mit einer Leitung (12), durch die Trinkwasser zu einer Auslassvorrichtung (14) geleitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Leitung (12) und Auslassvorrichtung (14) ein Hygienefilter (16) eingefügt ist, wobei der Hygienefilter (16) in einem elektrischen Kühlschrank (18) angeordnet und derart ausgebildet ist, dass das aus der Leitung (12) in den Hygienefilter (18) einströmende Trinkwasser gefiltert und im Hygienefilter (18) selbst zwischengelagert oder zwischenlagerbar ist sowie bei Bedarf über die Auslassvorrichtung (14) entnehmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tafelwasseranlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Trinkwasser ist ein äußerst kostbares Lebensmittel und unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Um Trinkwasser gekühlt genießen zu können, sind aufwendig ausgebildete Tafelwasseranlagen bekannt, die in hygienischer Hinsicht problematisch sind.
  • Bekannte gattungsgemäße Tafelwasseranlagen liefern gekühltes Wasser in Form von stillem Wasser und/oder kohlensäurehaltigem Wasser und/oder sauerstoffhaltigem Wasser für den menschlichen Gebrauch.
  • All diesen Tafelwasseranlagen ist gemeinsam, dass sie über ein mehr oder weniger verzweigtes Leitungssystem verfügen, welches der Gefahr einer Verkeimung ausgesetzt ist. Erhöhte Gefahr geht insbesondere von so genannten Biofilmen aus, die sich bevorzugt in der Auslassvorrichtung der Tafelwasseranlage, aber auch vermehrt innerhalb der Leitungssystems, insbesondere an den Stellen, an denen die Flüssigkeit über einen längeren Zeitraum stagniert, in so genannten Toträumen, ausbreiten. Biofilme bestehen aus einer dünnen Schleimschicht, in der Mikroorganismen, beispielsweise Bakterien, Algen, Pilze oder Protozoen, eingebettet sind. Biofilme entstehen, wenn Mikroorganismen sich an Grenzflächen ansiedeln. Sie bilden sich überwiegend in wässrigen Systemen, entweder auf der Wasseroberfläche oder auf einer Grenzfläche zu einer festen Phase. Die Auslassvorrichtung bekannter Tafelwasseranlagen ist besonders gefährdet, weil diese mit der verkeimten Umwelt in direktem Kontakt steht. In den Toträumen stagniert dagegen die Flüssigkeit über einen längeren Zeitraum und bildet so ideale Lebens- und Vermehrungsbedingungen für alle Arten von Keimen. Diese dringen üblicherweise von der Auslassvorrichtung her in das Leitungssystem bzw. in alle wasserführenden Bauteile ein, so genannte retrograde Verkeimung, und bilden dann den schwer entfernbaren Biofilm. Der Biofilm gibt Keime in das durch die Leitung fließende Trinkwasser ab, das dadurch mikrobiologisch kontaminiert wird.
  • Um die Kontamination von Trinkwasser durch Keime zu verhindern, sind ständige Maßnahmen gegen Biofilmbildung nötig. Aus diesem Grund ist es üblich, gattungsgemäße Tafelwasseranlagen regelmäßig aufwendig zu reinigen und zu desinfizieren, damit sie die an sie gestellten Anforderungen hinsichtlich der Sauberkeit und Hygiene erfüllen. Bei dieser Reinigung und Desinfektion müssen Verkeimungen, insbesondere Biofilme, beseitigt werden. Dabei ist die Reinigung und Desinfektion umso schwerer zu bewerkstelligen, je komplizierter die baulich-konstruktive Ausführung der Tafelwasseranlagen ist.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Tafelwasseranlage zur Bereitstellung gekühlten Trinkwassers derart weiterzuentwickeln, dass auf aufwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verzichtet werden kann und trotzdem hygienisch einwandfreies, gekühltes Trinkwasser zum menschlichen Genuss bereitgestellt wird.
  • Die Aufgabe wird bei einer Tafelwasseranlage mit einer Leitung, durch die Trinkwasser zu einer Auslassvorrichtung geleitet wird, durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist zwischen Leitung und Auslassvorrichtung ein Hygienefilter eingefügt, wobei der Hygienefilter in einem elektrischen Kühlschrank angeordnet und derart ausgebildet ist, dass das aus der Leitung in den Hygienefilter einströmende Trinkwasser gefiltert und im Hygienefilter selbst zwischengelagert oder zwischenlagerbar ist sowie bei Bedarf über die Auslassvorrichtung entnehmbar ist. Der Hygienefilter stellt also erfindungsgemäß gleichzeitig einen Vorratsbehälter für gekühltes Trinkwasser dar. Wir das gekühlte Trinkwasser über die Auslassvorrichtung entnommen, strömt neues Trinkwasser aus der Leitung in den Hygienefilter nach, wird gefiltert und gekühlt. Nach einer gewissen Zeit kann dann wieder keimfreies, gekühltes Trinkwasser über die Auslassvorrichtung entnommen werden.
  • Erfindungsgemäß wird eine sehr einfach aufgebaute Tafelwasseranlage zur Bereitstellung gekühlten, keimfreien Trinkwassers geschaffen, die ohne aufwendige Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen auskommt.
  • Durch die überraschend einfache Maßnahme, einen unmittelbar vor der Auslassvorrichtung in einem elektrischen Kühlschrank angeordneten Hygienefilter vorzusehen, der neben seiner Filtereigenschaft gleichzeitig auch als Wasserspeicher bzw. Wasservorratsbehälter für gekühltes Trinkwasser dient, wird erreicht, dass eine Verkeimung der Leitung und des über die Auslassvorrichtung abgegebenen Trinkwassers verhindert wird. Der Vorrat an gekühltem Trinkwasser wird erfindungsgemäß durch den Hygienefilter selbst bereitgestellt. Die Verkeimung der Leitung wird insbesondere dadurch verhindert, dass der Hygienefilter endständig, also kurz vor der Auslassvorrichtung angeordnet ist, wodurch Keimen, die von der Auslassvorrichtung her in die Leitung einzudringen versuchen, der Weg versperrt wird.
  • Dadurch, dass der Hygienefilter neben seiner Wasserspeicher- bzw. Wasservorratsbehältereigenschaft insbesondere seine ursprüngliche Funktion als Filter ausübt, wird erreicht, dass das im Hygienefilter gespeicherte oder in diesen hineinströmende Wasser auch bei einem Ausfall der Kühlung vor Verkeimung geschützt ist.
  • Auf zusätzliche aufwendige Baugruppen zur Vorbeugung und Beseitigung einer Verkeimung kann vorteilhaft verzichtet werden. Zusätzliche Bauteile sind beispielsweise in den im Stand der Technik bekannten Haushaltskühlschränken zu finden, die entweder über einen Wasserspeicher verfügen oder am öffentlichen Wasserversorgungsnetz angeschlossen sind. Diese Haushaltskühlschränke weisen nachteilig zusätzliche Kühlkreisläufe und Wärmetauscher sowie lange Leitungswege bis zur Auslassvorrichtung auf, wodurch die Gefahr einer Kontamination mit Keimen erhöht wird. Zusätzliche Verbindungen, Spalten oder Vorratsbehälter stellen weitere Gefahrenquellen für eine unerwünschte Verkeimung dar.
  • Da bei herkömmlichen Tafelwasseranlagen die Verkeimungsgefahr nach einem Ausfall der Kühlung stark ansteigt, ist es nach dem Stand der Technik erforderlich, die Tafelwasseranlage vor bzw. direkt nach ihrer Wiederinbetriebnahme aufwendig zu reinigen und zu desinfizieren. Diese Reinigung und Desinfektion kann üblicherweise nur durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden.
  • Die erfindungsgemäße Tafelwasseranlage weist diese Nachteile nicht auf. Auch nach einem Ausfall der Kühlung ist der Hygienefilter aktiv. Dadurch, dass der Hygienefilter als Wasserspeicher ausgebildet ist, findet sich auch kein Wasser zwischen dem endständigen Hygienefilter und der Auslassvorrichtung. Eine wider Erwarten vorübergehend auftretende Verkeimung in der Auslassvorrichtung würde relativ schnell und einfach durch Durchleiten sauberen Trinkwassers aus dem Hygienefilter weggespült. Dies ist vergleichbar mit einem üblichen an einer Trinkwasserleitung angeschlossenen Zapfhahn.
  • Im Übrigen bildet der unmittelbar vor der Auslassvorrichtung angeordnete Hygienefilter einen wirksamen Schutz gegen eine retrograde Verkeimung. Vorzugsweise enthält die Auslassvorrichtung als weitere Schutzmassnahme ein keimabtötendes Medium, durch das das entnommene Trinkwasser durchströmt, und/oder weist auf ihrer Innenseite eine wasserabweisende Nanobeschichtung auf, die ebenfalls einer retrograden Verkeimung entgegenwirkt.
  • Hygienefilter selbst sind dem Fachmann in diversen Ausführungen bekannt. Erfindungsgemäß müssen allerdings die Abmessungen der bekannten Hygienefilter vergrößert werden, damit diese auch als Wasserspeicher dienen können. Vorzugsweise werden Hygienefilter in Form von Membranfiltern, Aktivkohle- und Membranfiltern sowie Filtern, die auf dem Prinzip der Umkehrosmose arbeiten, verwendet. Vorzugsweise weisen die Hygienefilter zusätzlich noch Kalkfiltereigenschaften auf.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Leitung direkt an ein öffentliches Wasserversorgungsnetz oder an einen Wasservorratsbehälter angeschlossen ist, wobei die Leitung vorzugsweise ebenfalls im Kühlschrank angeordnet ist.
  • Durch die Kühlung der Leitung wird ein zusätzlicher Schutz vor Verkeimung erreicht.
  • Ist die Leitung an einen Wasservorratsbehälter angeschlossen spricht man auch von einer Tafelwasseranlage mit Fassbetrieb, wobei das Fass ein Kanister sein kann, aus dem mittels Luftdruck, Handpumpe oder elektrischer Pumpe Wasser in die Leitung überführt wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der elektrische Kühlschrank an eine Stromversorgung von 12 V/DC oder 230 V/AC anschließbar.
  • Dadurch besteht die Möglichkeit, den mit Trinkwasser gefüllten Hygienefilter mit dem diesen umgebenden Kühlschrank von einem Ort zu einem anderen Ort zu transportieren, ohne dass die das Keimwachstum hemmende Kühlkette unterbrochen werden muss. Denn der Kühlschrank ist beispielsweise samt Hygienefilter von einer 230 V-Steckdose relativ schnell an einen 12 V-Zigarettenanzünder anschließbar. Dadurch ist eine derartige Tafelwasseranlage auch mobil einsetzbar und insbesondere dort betreibbar, wo eine 12 V/AC-Stromversorgung zur Verfügung steht. Dies ist beispielsweise im Auto, insbesondere beim Camping, auf einer Jacht, im LKW, im Wohnmobil etc. möglich.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass der Hygienefilter derart ausgebildet ist, dass dieser 300 bis 3000 ml, vorzugsweise 500 bis 1500 ml gefiltertes Trinkwasser zwischenlagern kann.
  • Ein derartiges Volumen reicht üblicherweise aus, um den ersten Bedarf an gekühltem Trinkwasser für eine kleine Personenzahl zu decken. Die Dimensionen des Hygienefilters können so relativ gering gehalten werden, so dass er samt Kühlschrank leicht in vorhandene Tafelwasseranlage einbaubar, aber auch in mobilen Einrichtungen verwendbar ist.
  • Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist der Hygienefilter auswechselbar zwischen Leitung und Auslassvorrichtung angeordnet, wobei der Hygienefilter vorzugsweise durch einfache Schraubverbindungen oder Bajonettverschlüssen auf der einen Seite mit der Leitung und auf der anderen Seite mit der Auslassvorrichtung verbunden ist.
  • Dadurch lässt sich ein inaktiver Hygienefilter besonders einfach gegen einen aktiven Hygienefilter austauschen. Auf das sonst für eine Reinigung und Desinfektion notwendige Fachpersonal kann vorteilhaft verzichtet werden.
  • Die Leitung ist gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung flexibel ausgebildet. Dadurch lässt sich ein inaktiver Hygienefilter besonders einfach gegen einen aktiven Hygienefilter austauschen, ohne dass hierzu geschultes Fachpersonal erforderlich ist.
  • Vorzugsweise ist der Kühlschrank derart dimensioniert, dass neben dem vor der Auslassvorrichtung angeordneten Hygienefilter auch übliches Kühlgut innerhalb des Kühlschranks Platz findet. Dadurch lässt sich der Kühlschrank auch als ein aus dem Stand der Technik bekannten Kühlschrank benutzen. Besonders bevorzugt ist jedoch ein Kühlschrank, der nur den Hygienefilter umschließt und den im Hygienefilter enthaltenen Wasservorrat kühlt. Dadurch wird eine besonders einfache Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Tafelwasseranlage erreicht, insbesondere wenn diese auch ab und zu in mobilen Einrichtungen verwendet werden soll. Um ein Auslaufen der Leitung und/oder des Hygienefilters, beispielsweise während eines Wechsels vom häuslichen Wasseranschluss in eine mobile Einrichtung und umgekehrt, zu verhindern oder zu ermöglichen, sind bevorzugt Schließeinrichtungen vorgesehen, die manuell bedienbar sind.
  • Weiterhin ist vorgesehen, dass der insbesondere größer dimensionierte Kühlschrank eine Kühlschranktür aufweist, die auf ihrer Außenseite bzw. von dieser aus zugänglich die Auslassvorrichtung und auf ihrer Innenseite bzw. von dieser aus zugänglich den Hygienefilter aufweist.
  • Die erfindungsgemäße Tafelwasseranlage lässt sich auch vorteilhaft mit einem Kohlensäuresprudler kombinieren.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigt
  • 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Tafelwasseranlage.
  • Die in 1 schematisch dargestellte Tafelwasseranlage 10 umfasst eine Leitung 12, durch die Trinkwasser zu einer Auslassvorrichtung 14 geleitet wird. Erfin dungsgemäß ist zwischen der Leitung 12 und der Auslassvorrichtung 14 ein Hygienefilter 16 eingefügt. Der Hygienefilter 16 ist in einem elektrischen Kühlschrank 18 angeordnet und derart ausgebildet ist, dass das aus der Leitung 12 in den Hygienefilter 18 einströmende Trinkwasser gefiltert und im Hygienefilter 18 selbst zwischengelagert oder zwischenlagerbar ist sowie bei Bedarf über die Auslassvorrichtung 14 entnehmbar ist.
  • Die Leitung 12 der Tafelwasseranlage 10 ist direkt an ein öffentliches Wasserversorgungsnetz 20 angeschlossen, wobei die vom öffentlichen Wasserversorgungsnetz 20 wegführende Leitung 12 wie der Hygienefilter 16 im Kühlschrank 18 angeordnet ist.
  • Der elektrische Kühlschrank 18 ist an eine Stromversorgung von 12 V/DC oder 230 V/AC anschließbar ist, wobei der elektrische Kühlschrank hierfür vorzugsweise über einen hier nicht dargestellten umschaltbaren Anschluss verfügt.
  • Der Hygienefilter 16 ist zylindrisch ausgebildet und umfasst ein Aktivkohlemonoblock mit Membran. Er ist in der Lage, etwa 750 ml gefiltertes Trinkwasser zu speichern.
  • Der Hygienefilter 16 ist auswechselbar zwischen Leitung 12 und Auslassvorrichtung 14 angeordnet, wobei der Hygienefilter 16 vorzugsweise ¾ Zoll Gewinde aufweist und durch einfache Schraubverbindungen 22 auf der einen Seite mit der Leitung 12 und auf der anderen Seite mit der Auslassvorrichtung 14 verbunden ist. Anstelle einer oder beider Schraubverbindungen können auch so genannte Bajonettverschlüsse vorgesehen sein.
  • Die Leitung 12 ist flexibel ausgebildet, um ein Wechsel des Hygienefilters zu vereinfachen.
  • Bei dem Kühlschrank 18 kann es sich um einen üblichen Haushaltskühlschrank handelt, der eine Kühlschranktür aufweist, um etwaiges Kühlgut 24 in den Kühlschrank 18 stellen und aus diesem herausnehmen zu können. Die Kühlschranktür weist auf ihrer Außenseite bzw. von dieser aus zugänglich die Auslassvorrichtung 14 und auf ihrer Innenseite bzw. von dieser aus zugänglich den der Kühlung unterliegenden Hygienefilter 16 auf.

Claims (8)

  1. Tafelwasseranlage (10) mit einer Leitung (12), durch die Trinkwasser zu einer Auslassvorrichtung (14) geleitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Leitung (12) und Auslassvorrichtung (14) ein Hygienefilter (16) eingefügt ist, wobei der Hygienefilter (16) in einem elektrischen Kühlschrank (18) angeordnet und derart ausgebildet ist, dass das aus der Leitung (12) in den Hygienefilter (18) einströmende Trinkwasser gefiltert und im Hygienefilter (18) selbst zwischengelagert oder zwischenlagerbar ist sowie bei Bedarf über die Auslassvorrichtung (14) entnehmbar ist.
  2. Tafelwasseranlage (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung (12) direkt an ein öffentliches Wasserversorgungsnetz (20) oder an einen Wasservorratsbehälter angeschlossen ist, wobei die Leitung (12) vorzugsweise ebenfalls in dem Kühlschrank (18) angeordnet ist.
  3. Tafelwasseranlage (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Kühlschrank (18) vorzugsweise umschaltbar an eine Stromversorgung von 12 V/DC oder 230 V/AC anschließbar ist.
  4. Tafelwasseranlage (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hygienefilter (16) derart ausgebildet ist, dass dieser 300 bis 3000 ml, vorzugsweise 500 bis 1500 ml gefiltertes Trinkwasser zwischenlagern kann.
  5. Tafelwasseranlage (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Hygienefilter (16) auswechselbar zwischen Leitung (12) und Auslassvorrichtung (14) angeordnet ist, wobei der Hygienefilter (16) vorzugsweise durch einfache Schraubverbindungen (22) oder Bajonettverschlüsse auf der einen Seite mit der Leitung (12) und auf der anderen Seite mit der Auslassvorrichtung (14) verbunden ist.
  6. Tafelwasseranlage (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Leitung (12) flexibel ausgebildet ist.
  7. Tafelwasseranlage (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschrank (18) derart dimensioniert ist, dass neben dem vor der Auslassvorrichtung (14) angeordneten Hygienefilter (16) auch übliches Kühlgut (24) innerhalb des Kühlschranks (18) Platz findet.
  8. Tafelwasseranlage (10) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kühlschrank (18) eine Kühlschranktür aufweist, die auf ihrer Außenseite bzw. von dieser aus zugänglich die Auslassvorrichtung (14) und auf ihrer Innenseite bzw. von dieser aus zugänglich den Hygienefilter (16) aufweist.
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