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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Möbel mit mindestens einer Schublade,
die an einem Möbelkorpus
verfahrbar gehalten ist, und einen Selbsteinzug, mittels dem die
Schublade von einer leicht geöffneten
Position in eine geschlossene Position vorgespannt ist.
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Aus
der
EP 391 221 ist eine
Schließvorrichtung
für Schubladen
bekannt, die einen Selbsteinzug umfasst, um die Schublade durch
die Kraft einer Feder in der geschlossenen Position zu halten und
das Schließen
zu erleichtern. Der Selbsteinzug ist dabei nur in die geschlossene
Position vorgespannt und beim Öffnen
der Schublade muss die Kraft der Feder überwunden werden, um die Schublade
in eine geöffnete
Position zu bringen und den Selbsteinzug wieder zu spannen. Nachteilig
bei dieser Schließvorrichtung
ist, dass der Kraftaufwand beim Öffnen
der Schubladen erhöht
ist.
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Ferner
ist aus der
GB 23 98 732 ein
angetriebener Schubkasten bekannt, bei dem über einen Linearantrieb ein
Mitnehmer bewegt wird, der mit einem Schubkasten gekoppelt ist.
Dadurch kann der Schubkasten zwar angetrieben werden, allerdings
ist kein Selbsteinzug vorgesehen, der den Schubkasten in die geschlossene
Position vorspannt. Dies kann dazu führen, dass ein einzelner Schubkasten
leicht hervorsteht und somit das Erscheinungsbild nachteilig beeinflusst
wird.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Möbel zu schaffen,
bei dem die Bewegung einer Schublade möglichst einfach gestaltet ist
und sowohl ein Öffnen
als auch ein Schließen
als angenehm empfunden wird.
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Diese
Aufgabe wird mit einem Möbel
mit dem Merkmalen des Anspruches 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist der
Selbsteinzug mit einer Auswerfereinrichtung versehen, mittels der
die Schublade in eine geöffnete
Position bewegbar ist. Dadurch kann die Schublade auf einfache Weise
in der geschlossenen Position gehalten werden, indem der Selbsteinzug
eine entsprechende Bewegung unterstützt, während zusätzlich das Öffnen erleichtert wird, indem
eine Auswerfereinrichtung die Öffnungsbewegung
unterstützt.
Durch die Kombination des Selbsteinzuges mit einer Auswerfereinrichtung
kann das System zudem durch wenige Bauteile zusammengesetzt werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind der Selbsteinzug und
die Auswerfereinrichtung nur über
eine Teilstrecke des Verfahrweges der Schublade wirksam und die
Schublade ist außerhalb
dieser Teilstrecke von dem Selbsteinzug und der Auswerfereinrichtung
entkoppelt. Dadurch wird die Handhabung vereinfacht, da beim Öffnen nach
der Betätigung
der Auswerfereinrichtung die Schublade in gewohnter Weise manuell
verfahren werden kann. Auch beim Schließen muss der Benutzer die Schublade
lediglich bis zu dem Beginn der Teilstrecke bewegen, wobei dann
der Selbsteinzug wirksam ist und die Schublade in die geschlossene Position
bewegt, gegebenenfalls auch gebremst durch einen Dämpfer. Beim Öffnen wird
vorzugsweise mittels der Auswerfereinrichtung der Selbsteinzug in
eine vorgespannte Position bewegt, sodass der Benutzer beim Öffnen den
erhöhten
Kraftaufwand für das
Spannen des Selbsteinzuges nicht spürt.
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Für die Auswerfereinrichtung
kann an der Schublade ein Mitnehmer festgelegt sein, der mit einem
angetriebenen verschwenkbaren Hebel koppelbar ist. Dadurch kann über den
Hebel sowohl ein Öffnen
als auch ein Schließen
der Schublade unterstützt werden.
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Alternativ
kann am Möbelkorpus
ein elektrischer Linearantrieb festgelegt sein, mittels dem ein Mitnehmer
eines Selbsteinzuges bewegbar ist. Der Linearantrieb kann dabei
nur in Öffnungsrichtung wirksam
sein und dann nach dem Öffnen
wieder in die Ausgangsposition verfahren werden, oder mittels eines
Freilaufes über
den Selbsteinzug in die Ausgangposition verfahren werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist als Antrieb ein umlaufendes Band vorgesehen, an dem mindestens
ein Vorsprung zur Anlage an einem an der Schublade festgelegten
Mitnehmer vorgesehen ist. Insbesondere wenn zwei Vorsprünge an dem Band
festgelegt sind, kann der Mitnehmer zwischen den Vorsprüngen geführt sein
und wird dann bei Umlaufen des Bandes an einer bestimmte Position
nach Erreichen des Endes der Teilstrecke freigegeben.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand mehrerer Ausführungsbeispiele mit Bezug auf
die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1A und 1B zwei
schematische Ansichten eines erfindungsgemäßen Möbels mit einem verschwenkbaren
Hebel;
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2A und 2B zwei
schematische Ansichten eines erfindungsgemäßen Möbels gemäß einer alternativen Ausführungsform;
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3A–3B weitere
Ansichten von modifizierten Ausführungsformen;
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4 eine
schematische Ansicht eines erfindungsgemäßen Möbels mit einer Kopplung zwischen Linearantrieb
und Selbsteinzug;
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5, 6A und 6B mehrere
schematische Ansichten zu Ausführungsformen,
bei denen als Antrieb ein umlaufendes Band vorgesehen ist;
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7A bis 7D mehrere
Ansichten eines Betätigungseinrichtung
für ein
Möbel nach
einer modifizierten Ausführungsform.
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Ein
erfindungsgemäßes Möbel umfasst
mindestens eine Schublade 5, die an einem Möbelkorpus 1 verfahrbar
gehalten ist und über
einen Selbsteinzug in eine geschlossene Position vorgespannt ist.
Dabei ist ein elektrischer Antrieb vorgesehen, der die Schublade öffnet und
schließt,
wobei der Antrieb die Schublade mittels mechanischer oder magnetischer
Mittel im Bereich einer Teilstrecke koppelt, die benachbart zu der
geschlossenen Position angeordnet ist. Nach Erreichen des Endes
der Teilstrecke wird die Schublade 5 freigegeben.
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Bei
dem in 1A gezeigten Ausführungsbeispiel
ist ein Möbelkorpus
mit einer Rückwand 1 versehen,
an der ein elektrischer Antrieb 2 montiert ist. Der elektrische
Antrieb 2 ist mit einem verschwenkbaren Hebel 3 gekoppelt,
der mit einem vorderen Ende 8 an einem Mitnehmer 4 angreifen
kann. Der Mitnehmer 4 ist an einer Rückwand einer Schublade 5 festgelegt
und bügelförmig ausgebildet,
wobei eine vordere Spitze 8 an dem Hebel 3 in
den Bügel 4 eingreifen
kann. Dadurch kann über
den Hebel 3 und den Antrieb 2 die Schublade 5 in
die geschlossene Position vorgespannt werden. Zudem bildet der Hebel 3 auch
eine Auswerfereinrichtung, mittels der die Schublade 5 bei
einer entsprechenden Betätigung durch
eine Taste oder einer Mechanik die Schublade 5 ausgeworfen
wird.
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Bei
dem in 1B gezeigten Ausführungsbeispiel
ist lediglich der Mitnehmer 4' anders ausgebildet, der als winkelförmiges Blech
an der Rückwand des
Schubkastens 5 montiert ist. Im Mitnehmer 4' ist eine nach
unten offene Aufnahme 6 ausgebildet, die seitlich durch
eine Wand 7 begrenzt ist. Die Spitze 8 des Hebels 3 kann
in die Aufnahme 6 eingefügt werden und einerseits den
Schubkasten 5 durch Ziehen an der Wand 7 in die
geschlossene Position bewegen und andererseits durch Drücken gegen
die Rückwand
des Schubkastens 5 in die geöffnete Position bewegen.
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Bei
dem in 2A gezeigten Ausführungsbeispiel
ist an einem Möbelkorpus 1 ein
elektrischer Antrieb 3 vorgesehen, an dem wieder ein verschwenkbarer
Hebel 3 angelenkt ist. Der Hebel 3 kann mit einer
Spitze 8 gegen eine Rückwand
eines Schubkastens 5 drücken,
um diesen in eine geöffnete
Position zu bewegen. Dabei ist der durch Verschenken des Hebels 3 erzielbare
Auswurfweg länger
als der Einzugsweg eines Selbsteinzuges. Nach dem Ausstoßen fährt der
Antrieb in seine Ausgangsposition zurück.
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Der
Selbsteinzug umfasst ein Gehäuse 9,
an dem eine Kurvenführung 10 ausgebildet
ist. An der Kurvenführung 10 ist
ein Mitnehmer 11 beweglich geführt, an dem ein Aktivator 12 eingreifen
kann, der mit der Schublade 5 gekoppelt ist. Der Mitnehmer 11 kann
an einem gebogenen Endabschnitt 13 der Kurvenführung 10 fixiert
werden, wobei der Mitnehmer 11 verschwenkt und den Aktivator 12 freigibt.
Dann kann die Schublade 5 in eine weiter hervorstehende Position
gezogen werden. Beim Schließen
greift der Aktivator 12 wieder an dem Mitnehmer 11 ein
und bewegt diesen in Richtung der geschlossenen Position zu dem
Hebel 3. Dabei zieht eine mit dem Mitnehmer 11 gekoppelte
Zugfeder die Schublade 5 in die geschlossene Position.
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In 2B ist
das in 2A gezeigte Ausführungsbeispiel
von oben gezeigt. Der Hebel 3 kann dabei auch so gestaltet
sein, dass er die Schublade 5 bis zu einer Position bewegen
kann, an der der Mitnehmer 11 von dem Aktivator 12 entkoppelt
wird. Denn dann wird der Benutzer nicht mehr die Kraft des Selbsteinzuges
beim Öffnen
der Schublade 5 spüren.
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In 3A ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei der ein elektrischer Linearantrieb 2' mit einem Möbelkorpus
gekoppelt ist. Der Linearantrieb 2' wirkt über eine Spindel 3' mit einer Spitze 8' auf einen Mitnehmer 11,
bis der Mitnehmer 11 an dem gebogenen Endabschnitt 13 der
Kurvenführung 10 angelangt
ist und dort fixiert wird. In dieser Position wird mit der Schublade 5 gekoppelter
Aktivator freigegeben und die Schublade 5 kann manuell
weiterverfahren werden.
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Bei
der vergrößerten Darstellung
gemäß 3B ist
die Spitze 8' gezeigt,
die an einer Aufnahme 14 des Mitnehmers 11 angreift.
Dadurch wird über
den Linearantrieb 2' beim Öffnen des
Schubkastens eine Kraft auf den Mitnehmer 11 übertragen,
wobei gleichzeitig eine mit dem Mitnehmer 11 gekoppelte
Feder gespannt wird. Nach dem Ausstoßen der Schublade 5 wird
der Linearantrieb wieder in die Ausgangsposition zurückgefahren
und der Mitnehmer 11 kann durch die Feder beim Schließen wieder
in die Ausgangsposition bewegt werden.
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Es
ist auch möglich,
den Linearantrieb 2' mit einem
Freilauf zu versehen, sodass die Spitze 8' an dem Mitnehmer 11 bleiben
kann und beim Schließen des
Schubkastens die Kraft der Feder sowohl den Linearantrieb 2' als auch den
Mitnehmer 11 sowie die Schublade 5 in die geschlossene
Position bewegt.
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Bei
dem in 3C gezeigten Ausführungsbeispiel
ist, anders als bei 3A, ein Mitnehmer 11 vorgesehen,
der sowohl in Öffnungsrichtung
als auch in Schließrichtung
durch den Linearantrieb 2' bewegbar
ist. Dadurch kann eine Feder entfallen. Der Mitnehmer 11 ist
dabei über
ein Drehgelenk 8' mit
einer Spindel 3' mit
dem Linearantrieb 2' gekoppelt.
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Bei
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung gemäß 4 ist ein
Linearantrieb 2' vorgesehen,
der über
eine Gewindespindel 20 eine Mutter 21 antreibt.
Mit der Mutter 21 ist über
ein Drehgelenk 23 ein Mitnehmer 22 gekoppelt.
Der Mitnehmer 22 ist entlang einer Kurvenführung 10 eines
Gehäuses 9 geführt. Ferner
kann an einem Mitnehmer 22 ein Aktivator angreifen, der
an einem Schubkasten oder an einer Schubkastenschiene fixiert ist.
Das Drehgelenk 23 ermöglicht
das Wegklappen des Mitnehmers 22 und dadurch die Freigabe
des Aktivators. Mittels Drehrichtungsumkehr des Drehantriebes kann
das System des Schubkastens sowohl öffnen als auch schließen. Um
Stöße zwischen
dem Mitnehmer 22 und Aktivator zu vermeiden, kann ein Dämpfungselement
am Mitnehmer und/oder Aktivator vorgesehen sein, so dass bei einem
Aufprall des Aktivators die Bewegungsenergie nur gedämpft an
den Mitnehmer 22 weitergegeben wird.
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Bei
dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel ist ein Linearantrieb
durch einen Drehantrieb ersetzt, der über ein Band 33, beispielsweise
einen Zahnriemen, um zwei Umlenkrollen 34 und 35 geführt ist.
Zumindest eine Umlenkrolle 34 oder 35 ist angetrieben
ausgebildet, um das Band 33 umlaufend zu bewegen.
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An
dem Band 33 ist an einer Position ein Vorsprung 32 festgelegt,
der mit einem Mitnehmer 30 koppelbar ist, der an einer
Schublade 5 fixiert ist. Der Mitnehmer 30 weist
einen zu dem Band 33 hervorstehenden Steg 31 auf,
der mit dem Vorsprung 33 koppelbar ist. Beim Öffnen wird
durch Antrieb des Bandes 33 ein mechanischer Selbsteinzug
gespannt, so wie er mit Bezug auf 3A erläutert wurde.
Dieser Selbsteinzug sorgt dann über
die Kraft einer Feder für
das automatische Schließen.
Der Antrieb des Bandes kann entweder nach dem Öffnen des Schubkastens 5 automatisch
wieder in seine Ausgangsstellung zurückfahren oder aber später beim
Schließen des
Schubkastens 5 von der Feder des Selbsteinzuges wieder
zurückbewegt
werden. Letzteres setzt einen Freilauf der Antriebseinheit voraus.
Optional kann in die Antriebseinheit ein Rotationsdämpfer eingebaut
werden, der die Schließbewegung
des Schubkastens entsprechend dämpft.
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Bei
dem in den 6A und 6B gezeigten
Ausführungsbeispiel
ist an dem Band 33 nicht nur ein Vorsprung 32 vorgesehen,
sondern zwei voneinander beabstandete Vorsprünge 32 und 36 sind
an dem Band 33 festgelegt. Dadurch ist der Mitnehmer 30 mit
dem Steg 31 zwischen den Vorsprüngen 32 und 36 geführt. Beim Öffnen des
Schubkastens drückt
der hintere Vorsprung 32 auf den Mitnehmer 30.
der vordere Vorsprung 36 klappt nach Erreichen einer Teilstrecke
nach unten und gibt den Schubkasten zur weiteren manuellen Betätigung frei.
Die Antriebseinheit verbleibt nun in dieser Stellung, bis der Schubkasten
manuell wieder geschlossen wird. Ab einer bestimmten Position des
Schubkastens setzt der Drehantrieb über das Band 33 den
vorderen Vorsprung 36 wieder in Bewegung. Dieser drückt dann gegen
den Mitnehmer 30 mit dem Steg 31 und schließt den Schubkasten.
Auch hier kann optional ein Rotationsdämpfer die Schließbewegung
des Schubkastens dämpfen.
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Bei
der in den 7A bis 7D gezeigten Ausführungsform
ist an einer Rückwand
eines Möbelkorpus
ein Antriebsgehäuse 52 montiert.
An dem Antriebsgehäuse 52 ist
ein motorisch angetriebener verschwenkbarer Hebel 53 gelagert,
der um eine Achse 56 drehbar ist und mit einem vorderen
Ende mit einem Mitnehmer 54 koppelbar ist. An dem Hebel 53 ist
ein Schub- und Zughebel 61 gelagert, der relativ zu dem
Hebel 53 federnd gelagert und geringfügig verschenkbar ist. An dem
Schub- und Zughebel 61 ist eine mittlere Rolle 62 gehalten,
die nach vorne über den
Hebel 53 hervorsteht. Die Rolle 62 ist dabei auf einer
Achse gehalten, an der seitlich jeweils eine Walze 63 positioniert
ist. Die Walzen 63 können
dabei in Eingriff mit einer Aussparung and dem Mitnehmer 54 gelangen.
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Der
Mitnehmer 54 ist an einer Rückwand 55 einer Schublade
festgelegt, wobei der Hebel 53 über die Walzen und die Aufnahme
an dem Mitnehmer 54 die Schublade bewegen kann und diese
durch Verschwenken des Hebels 53 in eine geöffnete Position ausgeworfen
werden kann. Hierfür
ist ein Motor 64 vorgesehen, der über ein Getriebe 58 eine
Exzenterscheibe 60 antreibt, die mit einem Arm 59 gekoppelt ist.
Durch Drehen der Exzenterscheibe 60 kann der Hebel 53 in
eine Stellung nach außen
geschwenkt werden.
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Zudem
ist es möglich,
die Schublade von einer leicht geöffneten Position in eine geschlossene Position
einzuziehen. Hierfür
kann der Motor 64 die Exzenterscheibe 60 in einer
Richtung drehen, in der der Arm 59 weitgehend in dem Gehäuse 52 aufgenommen
ist. In dem Arm 59 ist eine Zugfeder und ein Dämpfer angeordnet,
so dass der Hebel 53 nach Art eines Selbsteinzuges über die
Kopplung mit dem Mitnehmer 54 die Schublade von einer leicht
geöffneten Position
in eine geschlossene Position bewegt und eine Federkraft wirkt,
um die Schublade in der geschlossenen Position zu halten.
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Ferner
ist in dem Antriebsgehäuse 52 ein Sensor 57 vorgesehen,
mittels dem die Stellung des Hebels 53 erfasst werden kann,
so dass eine Steuerung die Information besitzt, ob die Schublade
in der geöffneten
oder geschlossenen Stellung ist.