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DE202005021937U1 - Kältegerät mit ausziehbarem Kühlgutträger - Google Patents

Kältegerät mit ausziehbarem Kühlgutträger Download PDF

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DE202005021937U1
DE202005021937U1 DE200520021937 DE202005021937U DE202005021937U1 DE 202005021937 U1 DE202005021937 U1 DE 202005021937U1 DE 200520021937 DE200520021937 DE 200520021937 DE 202005021937 U DE202005021937 U DE 202005021937U DE 202005021937 U1 DE202005021937 U1 DE 202005021937U1
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Abstract

Kältegerät mit einem Kühlraum (3), in dem ein erster Kühlträger (5) mit Hilfe von zwei Teleskopauszügen (13) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens der erste Kühlträger (5) an wenigstens einem der Teleskopauszüge (13) anhand mindestens eines Adapters gehalten ist, der zwischen den benachbarten Seiten des Teleskopauszuges (13) und dem ersten Kühlgutträger (5) angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kältegerät mit einem Kühlraum, in dem ein Kühlgutträger mit Hilfe von Teleskopauszügen verschiebbar ist. Die Verwendung von Teleskopauszügen zur verschiebbaren Aufhängung von Kühlgutträgern, bei denen es sich um Körbe, Platten oder der gleichen handeln kann, in einem Kältegerät ist allgemein bekannt. Ein solcher Teleskopauszug umfasst im allgemeinen zwei ineinandergreifende Schienen, die gegeneinander in ihrer Längsrichtung verschieblich sind, indem jeweils eine an einer ersten Schiene befestigte Rolle an der anderen Schiene abrollt.
  • Um eine lineare Führung der Schienen zu gewährleisten, müssen beide aneinander an wenigstens zwei in ihrer Längsrichtung beabstandeten Punkten abgestützt sein. Der Abstand zwischen diesen Punkten wird um so geringer, je weiter die Schienen auseinander gezogen sind, so dass auch die Stabilität der Teleskopschienenaufhängung um so mehr nachlässt, je weiter ein an ihnen aufgehängter Kühlgutträger aus dem Kühlraum des Kältegeräts herausgezogen wird. Es ist daher erforderlich, die Beweglichkeit der Schienen gegeneinander so zu begrenzen, dass die Stützpunkte einander nicht zu nahe kommen können. Die Bewegungsfreiheit der Schienen ist daher im allgemeinen deutlich kleiner als ihre Länge. Deshalb ist es auch nicht möglich, mit einem einfachen, aus zwei Schienen aufgebauten Teleskopauszug die Bewegungsfreiheit eines Kühlgutträgers so groß zu machen, dass er vollständig aus dem Kühlraum herausgezogen werden kann.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, werden Teleskopauszüge mit wenigstens drei gegeneinander beweglichen Schienen benötigt. Diese sind deutlich kostspieliger als solche mit zwei Schienen. Es ist daher für einen Hersteller, der Kältegeräte in einem breiten Preis- und Ausstattungsspektrum anbieten will, nicht wirtschaftlich, durchgehend Teleskopauszüge mit drei Schienen einzusetzen. Wenn allerdings im Modellspektrum des Herstellers sowohl Auszüge mit zwei als auch mit drei oder mehr Schienen vorkommen, ergibt sich das Problem, dass sich die verschiedenen Typen von Teleskopauszügen in ihrem Platzbedarf unterscheiden. Da die Außenabmessungen der Kältegeräte in Rasterstufen vorgegeben sind und auch ihre Wandstärke wenig variabel ist, muss dem unterschiedlichen Platzbedarf der verschiedenen Typen von Teleskopauszügen bei der Konstruktion der Kühlgutträger Rechnung getragen werden, d. h. für verschiedene Modelle von Kältegeräten, die sich in der Art der verwendeten Auszüge unterscheiden, werden unterschiedliche Kühlgutträger benötigt. Diese müssen daher in einer Vielzahl von Typen in jeweils vergleichsweise kleinen Stückzahlen hergestellt werden, was die Fertigung verteuert.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, die Anzahl von für die Fertigung von unterschiedlichen Kältegerätemodellen, sowohl solchen mit einem vollständig herausziehbaren Kühlgutträger als auch solchen mit einem nur teilweise herausziehbaren, benötigten unterschiedlichen Teilen zu minimieren.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Kältegerät mit einem Kühlraum, in dem ein erster Kühlgutträger mit Hilfe von zwei Teleskopauszügen verschiebbar ist, wobei der erste Kühlgutträger an jedem Teleskopauszug mit Hilfe wenigstens eines einen Zwischenraum zwischen Kühlgutträger und Teleskopauszug überbrückenden Adapters gehalten ist, und wobei die Breite des Zwischenraums wenigstens gleich der Breite des Teleskopauszugs ist. Dadurch ist es möglich, unter Fortlassung des Adapters einen weiteren Teleskopauszug mit dem erwähnten Teleskopauszug in Reihe zu montieren und den Kühlgutträger an diesem weiteren Adapter zu haltern, ohne dass eine Anpassung in der Gestalt des Kühlgutträgers erforderlich ist.
  • Um die Montage des Kühlgutträgers in dem Kältegerät zu vereinfachen, sind die Adapter vorzugsweise mit Rastelementen zum Verrosten an einem jeweils komplementären Rastelement des Kühlgutträgers versehen.
  • Ferner ist bevorzugt, dass die Adapter jeweils ein vorderes und ein hinteres Rastelement aufweisen, wobei das hintere mit dem komplementären Rastelement des ersten Kühlgutträgers durch eine Bewegung im wesentlichen parallel zur Verschiebungsrichtung des ersten Kühlgutträgers und das vordere mit dem komplementären Rastelement des ersten Kühlgutträgers durch eine Bewegung im wesentlichen senkrecht zur Verschiebungsrichtung des ersten Kühlgutträgers verrastbar ist. So verhindert das vordere Rastelement eine Entrastung, wenn lediglich an dem Kühlgutträger in horizontaler Richtung gezogen wird, um ihn aus dem Kühlraum herauszuziehen. Eine Montage des Kühlgutträgers ist auf einfache Weise möglich, indem zuerst der hintere Bereich des zunächst schräg gehaltenen Kühlgutträgers horizontal verschoben wird, um die hinteren Rastelemente zum Verrasten zu bringen, und dann der vordere Bereich abgesenkt wird, um auch die vorderen zu verrasten.
  • Zu diesem Zweck kann das hintere Rastelement der Adapter zweckmäßigerweise als ein hinterschnittener starrer Kopf und das dazu komplementäre Rastelement des Kühlgutträgers als ein in Verschiebungsrichtung randoffener Schlitz ausgebildet sein.
  • Das vordere Rastelement hingegen ist vorzugsweise ein jeweils beim Ein- und Ausrasten des komplementären Rastelements flexibel verformbarer Kopf.
  • Dieser Kopf kann mit einer in Verschiebungsrichtung flexiblen Flanke versehen sein, die im verrasteten Zustand das komplementäre Rastelement des Kühlgutträgers gegen einen Anschlag gedrückt hält, um so den Kühlgutträger spielfrei an dem Teleskopauszug zu halten. Wenn das komplementäre Rastelement des Kühlgutträgers ein Loch ist, in welches der Kopf eingreift, so kann der Anschlag durch eine von besagter flexibler Flanke des Kopfes abgewandte Flanke gebildet sein.
  • Vorzugsweise sind das vordere und das hintere Rastelement jeweils getrennt voneinander an einem vorderen bzw. einem hinteren Adapter jedes Teleskopauszugs gebildet. Diese Zweiteiligkeit erlaubt es, gleiche Adapter sowohl an einem rechten als auch an einem linken Teleskopauszug oder auch an Teleskopauszügen von unterschiedlicher Länge zu verwenden.
  • In diesem Fall ist ferner bevorzugt, dass vorderer und hinterer Adapter jeweils eine Symmetrieebene senkrecht zur Verschiebungsrichtung des Kühlgutträgers aufweisen, so dass die zwei am rechten bzw. linken Teleskopauszug montierten vorderen Adapter bzw. die zwei an rechtem und linkem Teleskopauszug montierten hinteren Adapter einander wie Spiegelbilder gegenüber liegen.
  • Die Bewegungsfreiheit von zwei gegeneinander beweglichen Schienen jedes Teleskopauszugs ist vorzugsweise auf weniger als zwei Drittel ihrer Länge beschränkt. Eine größere Bewegungsfreiheit wäre zwar grundsätzlich erreichbar, doch würden die dann im maximal auseinander gezogenen Zustand zwischen den Schienen auftretenden Drehmomente ein hohes Maß an Festigkeit der Schienen erfordern und damit einen die Kosten erhöhenden erheblichen Materialaufwand verursachen. Eine so große Bewegungsfreiheit des einzelnen Teleskopauszugs ist im Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht erforderlich, denn um eine größere Bewegungsfreiheit zu erzielen, werden vorzugsweise zwei in Reihe verbundene Teleskopauszüge verwendet.
  • Über einzelne Teleskopauszüge gehaltene Kühlgutträger und über in Reihe verbundene Teleskopauszüge gehaltene Kühlgutträger können in ein und demselben Kältegerät kombiniert sein.
  • Gestalt und Anordnung der komplementären Rastelemente der zwei Kühlgutträger sind in einem solchen Fall vorzugsweise gleich. Dadurch ist es z. B. möglich, wenigstens einen der zwei Kühlgutträger an der Stelle des anderen zu montieren.
  • Zur Vereinfachung der Fertigung kann es sinnvoll sein, jeden Kühlgutträger mehrteilig, aus einem Grundkörper und zwei an den Grundkörper befestigten Trägerteilen zu bilden, wobei an den Trägerteilen die komplementären Rastelemente gebildet sind. Dies ermöglicht es insbesondere, den Grundkörper aus Blech zu formen, währen die Trägerteile z. B. durch Spritzformung gebildet sein können.
  • Um eine spielarme Führung des Kühlgutträgers zu gewährleisten, sind die zwei Schienen jedes Teleskopauszugs vorzugsweise mit Hilfe von Linearkugellagern gegeneinander beweglich geführt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Kältegeräts, an dem die vorliegende Erfindung verwirklicht ist;
  • 2 eine perspektivische Ansicht von zwei Kühlgutträgern des Kältegeräts aus 1;
  • 3 eine perspektivische Ansicht eines linken Teleskopauszugs des unteren Kühlgutträgers;
  • 4 jeweils Fragmente einer Teleskopauszugschiene und eines Adapters, die die Befestigung des Adapters an der Schiene veranschaulichen;
  • 5 den Teleskopauszug aus 3 mit darauf montiertem Trägerteil;
  • 6 einen Schnitt durch den Teleskopauszug der 3 und 5 und dessen Umgebung in Höhe eines Adapters;
  • 7 eine perspektivische Ansicht eines kombinierten Teleskopauszugs für den oberen Kühlgutträger aus 2;
  • 8 den kombinierten Teleskopauszug aus 7 mit daran montiertem Trägerteil, gesehen von dessen der Gehäusewand zugewandten Seite her;
  • 9 eine perspektivische Ansicht des kombinierten Teleskopauszugs und des Trägerteils, gesehen vom Kühlraum des Kältegeräts her; und
  • 10 einen Schnitt analog zu 5 durch den kombinieren Teleskopauszug und dessen Umgebung in Höhe eines Adapters.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Kältegeräts mit einem Korpus 1 und einer Tür 2. in einem Kühlraum 3 im Inneren des Geräts sind zwei Kühlgutträger 4, 5 in Form von Auszugkästen exemplarisch dargestellt. Die Auszugkästen 4, 5 sind auf in der Fig. nicht sichtbaren, an den Seitenwänden des Korpus 1 aufgehängten Teleskopauszügen verschiebbar gehalten. Der obere Auszugkasten 4 hat eine geringere Tiefe als der untere 5, um Platz zu lassen für einen an der Tür 2 befestigten Türabsteller 6.
  • In dem in der Fig. leer gelassenen oberen Bereich des Kühlraums 3 können weitere Kühlgutabsteller, je nach Bedarf in Form weiterer Auszugkästen oder in Form von stationären oder verschiebbaren Platten, angebracht sein.
  • 2 zeigt die zwei Auszugkästen 4, 5 in einer perspektivischen Ansicht von ihrer Rückseite her. Die Auszugkästen 4, 5 umfassen jeweils einen aus durchbrochenem Blech geformten Korb, dessen der Tür zugewandte Vorderseite mit einem Kunststoffschild 7 verblendet ist. Dieser Schild 7 erstreckt sich beim oberen Auszugkasten 4 über dessen gesamte Höhe, beim unteren Kasten 5 nur über einen Teil der Höhe, so dass zwischen dem Schild 7 und dem darüber liegenden Kasten 4 eine Durchgrifföffnung gebildet ist, wie in 1 zu erkennen.
  • Die Seitenwände der Körbe haben jeweils vertikale obere und untere Wandabschnitte 8 bzw. 9 und zwischen diesen schräge Schultern 10, die nach unten hin aufeinander zu verlaufen. An den Schultern 10 ist jeweils ein aus Kunststoff spritzgeformtes Trägerteil 11 befestigt, das in den 4, 8 und 9 genauer zu sehen ist. Die Trägerteile 11 wiederum sind über Adapter an Teleskopauszügen 12 bzw. 13 abgestützt.
  • Die Teleskopauszüge 13, an denen der untere Auszugkasten 5 abgestützt ist, weisen jeweils ein Paar von ineinandergreifenden Schienen auf. Die Bewegungsfreiheit dieser Schienen gegeneinander beträgt zwischen 50 und 80% ihrer Länge; hier ist sie gleich der Tiefe des darüber liegenden Auszugkastens 4, so dass der Auszugkasten 5 in seiner bis zum Anschlag ausgezogenen Stellung vollständig unter dem darüber liegenden Kasten 4 herausgezogen und auf seiner gesamten Oberseite frei zugänglich ist.
  • 3 zeigt eine perspektivische Ansicht eines der Teleskopauszüge 13 des unteren Auszugkastens 5, und zwar des linken Auszugs 13 aus der Perspektive eines in den Kühlraum 3 blickenden Betrachters. Der Auszug umfasst zwei aus Stahlblech gebogene Schienen, eine äußere Schiene 14 von in etwa C-förmigem Querschnitt und eine in den Hohlraum der äußeren Schiene 14 eingreifende innere Schiene 15. Einander gegenüberliegende Schenkel der Schienen 14, 15 begrenzen zwei zylindrische Kanäle 16, in denen jeweils mehrere in der Fig. nicht sichtbare Kugeln aufgenommen sind, die die Schienen 14, 15 spielarm und leicht gegeneinander beweglich führen. Ein Bolzen 17 steht vom vorderen Ende der äußeren Schiene 14 in den Zwischenraum zwischen den Schienen 14, 15 hinein ab. Sein Kontakt mit einem an der inneren Schiene 15 befestigten, in der Fig. soeben noch erkennbaren Gummipuffer 18 definiert eine Grenze der Bewegungsfreiheit der Schienen 14, 15 gegeneinander.
  • Ein vorderer Adapter 19 und ein hinterer Adapter 20 aus Kunststoff sind an der äußeren Schiene 14 befestigt. Die Adapter 19, 20 haben hier jeweils einen in etwa prismenstumpfförmigen Grundkörper 21, an den an seiner Oberseite ein horizontaler, auf dem oberen Schenkel der Schiene 14 aufliegender Steg 22 angeformt ist.
  • Von der Oberseite des Grundkörpers 21 steht jeweils ein Rastelement 23 bzw. 24 ab. Das Rastelement 23 des vorderen Adapters 19 hat im Schnitt in etwa die Gestalt des Buchstaben T, wobei an die Enden des Querbalken des T zwei nach unten und zunächst auseinander, dann wieder aufeinander zu verlaufende elastische Schenkel 25 angeformt sind. Das Rastelement 24 des hinteren Adapters 20 ist ein starrer Zapfen, der an seinem oberen Ende eine nach vorne gerichtete Nase 26 aufweist.
  • 4 soll die Verankerung der Adapter 19, 20 an der Schiene 14 veranschaulichen. Gezeigt sind jeweils von einander getrennt ein Fragment 27 der Schiene 14 und eine diesem zugewandte Seite eines Adapters 19 oder 20, wobei die Art der Verankerung bei beiden Adaptern 19, 20 die gleiche ist. Die dem Fragment 27 zugewandte Wand 28 des Adapters trägt 4 starre Rasthaken 29 und eine durch einen U-oder V-förmigen Schlitz aus der Wand 28 freigeschnittene elastische Zunge 30, von deren Spitze ein Keil 31 absteht. Diesen liegen ein rundes Loch 32 und vier eckige 33 Löcher der Schiene 14 gegenüber, letztere jeweils in Form eines Rechtecks, das an seiner Unterkante durch einen kurzen Schlitz verlängert ist. Um den Adapter 19 bzw. 20 an der Schiene 14 zu verankern, werden die Rasthaken 29 in die eckigen Löcher 33 eingeführt, und gleichzeitig wird zunächst die Zunge 30, deren Keil 31 gegen die geschlossene Wand der Schiene 14 stößt, in den hohlen Grundkörper des Adapters hinein zurückgedrängt. Wenn die Rasthaken 29 vollständig durch die Löcher 33 durchgeschoben sind und die Wand 28 des Adapters an der Schiene 14 anliegt, kann der Adapter nach unten verschoben werden, so dass die Schäfte der Rasthaken 29 in die Schlitze der Löcher 33 einrücken und der Steg 22 auf dem oberen Schenkel der Schiene 14 zu liegen kommt. Dabei trifft der Keil 31 auf das runde Loch 32 und schnappt in dieses ein. Wenn dies geschehen ist, kann der Adapter von der Schiene 14 nur noch gelöst werden, indem zuerst mit einem Werkzeug der Keil 31 aus dem Loch 32 wieder herausgedrückt und dann der Adapter angehoben wird.
  • 5 zeigt wiederum eine perspektivische Ansicht des Teleskopauszugs 13 aus 3, diesmal mit daran eingerastetem Trägerteil 11. Das Trägerteil 11 umfasst eine langgestreckte Grundplatte 34, die auf den Oberseiten der Adapter 19, 20 abgestützt ist. An einem vorderen Ende der Grundplatte 34 ist ein rechteckiges Loch 35 gebildet, durch das das Rastelement 23 des Adapters 19 hindurch gesteckt ist. Die nach unten hin aufeinander zu laufenden Abschnitte der elastischen Schenkel 25 des Rastelements 23 drücken gegen den vorderen und hinteren Rand des Lochs 35 und halten die Grundplatte 34 so spielfrei gegen den Adapter 19 gedrückt, Der Zapfen 24 des hinteren Adapters 20 greift in einen nach hinten offenen Schlitz 36 der Grundplatte 34 ein.
  • An beiden Enden der Grundplatte 34, oberhalb des Lochs 35 bzw. der Schlitze 36, ist jeweils ein Widerlager für den Korb des Auszugkastens 5 gebildet. Das Widerlager umfasst jeweils eine schräge Platte 37, die an ihrem unteren Rand mit einem dem Korb zugewandten Rand der Grundplatte 34 verbunden ist, und die sich an ihrem oberen Rand mit zwei von der Grundplatte 34 ausgehenden vertikalen Streben 38 zu einem U-Profilabschnitt 39 vereinigt. In der Mitte der Platte 37 ist eine flache Vertiefung 40 und in deren Mitte wiederum eine Bohrung 41 geformt, die zur Rückseite der Platte 37 hin auf einen sechseckigen Querschnitt aufgeweitet sind.
  • 6 zeigt einen Schnitt durch den Teleskopauszug und dessen Umgebung in Höhe des Adapters 19. Wie dieser Schnitt zeigt, dient die Bohrung 41 der Platte 37 dazu, an ihr mit Hilfe einer Schraube 42 und einer in der sechseckigen Aufweitung der Bohrung formschlüssig aufgenommenen Mutter 43 die Schulter 10 des Korbes zu befestigen. Eine aus dem oberen Abschnitt 8 der Korbseitenwand ausgeklinkte Lasche 44 stützt sich an der Oberkante des U-Profilabschnitts 39 ab.
  • In dem Schnitt sind auch die bereits erwähnten Kugeln 45 zu sehen, die, jeweils zu mehreren in einem Käfig 46 geführt, in den Kanälen 16 zwischen den Schienen 14, 15 angebracht sind.
  • Ferner erkennt man, dass sich zwischen der äußeren Schiene 14 und dem dieser gegenüberliegenden unteren Wandabschnitt 9 des Korbs ein Zwischenraum 47 befindet, der zum Teil von dem hohlen Grundkörper 21 der Adapter 19 und 20 ausgefüllt ist. Die Breite dieses Zwischenraums 47 ist größer als die des Teleskopauszugs 13, so dass es im Bedarfsfall möglich ist, darin einen zweites Teleskopauszug unterzubringen, ohne dafür die Abmessungen des Auszugkastens 5 ändern zu müssen.
  • In 2 sieht man, dass eine solche Anordnung von zwei gekoppelten Teleskopauszügen an jeder Seite des oberen Auszugkastens 4 vorgesehen ist. Diese gekoppelten Teleskopauszüge geben dem Auszugkasten 4 eine Bewegungsfreiheit, die größer ist als seine Tiefe, so dass er vollständig unter einem darüber angeordneten, nicht dargestellten Kühlgutträger gleicher Tiefe hervorgezogen werden kann.
  • Eine perspektivische Ansicht zweier in Reihe verbundener Teleskopauszüge 48, 49 an der aus der Perspektive des vor dem Kühlraum 3 stehenden Benutzers rechten Seite des Auszugkastens 4 ist in 7 gezeigt. Der Aufbau der Teleskopauszüge 48, 49 mit einer inneren Schiene 50 bzw. 52 und einer äußeren Schiene 51 bzw. 53, die mit Hilfe von Kugeln 45 gegeneinander beweglich geführt sind, ist der gleiche wie bei dem Teleskopauszug 13 und braucht daher nicht erneut erläutert zu werden. Die Schienen 51, 52 sind durch in 10 gezeigte Nieten 58 starr miteinander verbunden, von denen die eine oder andere gleichzeitig als Anschlag zum Begrenzen der Bewegungsfreiheit der Auszüge 48, 49 dienen kann.
  • Vordere und hintere Adapter 54 bzw. 55 sind an der Schiene 53 in analoger Weise, wie oben anhand von 4 beschrieben, verklammert. Anstelle eines breiten hohlen Grundkörpers wie bei den Adaptern 19, 20 ist hier nur ein schmaler, plattenförmiger Grundkörper vorgesehen, an dessen sichtbarer Seite die elastische Zunge 30 und den Rasthaken 29 gegenüberliegende Aussparungen 57 zu sehen sind. Die von den Adaptern 54, 55 getragenen Rastelemente 23, 24 sind dieselben wie bei den Adaptern 19, 20. Daher kann an diesen Adaptern 54, 55, wie in den 8, 9 zu sehen, auch die gleiche Art von Trägerteil 11 montiert werden wie bereits mit Bezug auf 5 erläutert.
  • In der Ansicht der 8, die die der Seitenwand des Korpus 1 zugekehrte Seite der Teleskopauszüge 48, 49 und des Trägerteils 11 zeigt, ist insbesondere die sechseckige Aufweitung der Bohrungen 41 und der nach hinten, zur Rückwand des Korpus 1 hin, offene Schlitz 36 in der Grundplatte 34 des Trägerteils 11 zu erkennen. Der Schlitz hat zum rückwärtigen Ende der Grundplatte 34 hin auseinanderlaufende Ränder, um das Aufstecken des Schlitzes auf das Rastelement 24 des hinteren Adapters zu erleichtern.
  • Wie in 10 zu erkennen, ist durch den zusätzlichen Teleskopauszug 49 und den plattenartigen Grundkörper der Adapter 54, 55 der Zwischenraum 47 seitlich des Wandabschnitts 9 des Korbes praktisch ausgefüllt. Die Position der Rastvorsprünge 23 und 24 ist in Bezug auf die Seitenwand des Korpus bzw. den direkt daran montierten Auszug 48 die gleiche wie in 6 gezeigt, so dass identische Trägerteile 11 und Körbe nach Belieben auf einem einfachen Auszug wie 13 oder einem Doppelauszug wie 48, 49 gelagert sein können.

Claims (17)

  1. Kältegerät mit einem Kühlraum (3), in dem ein erster Kühlträger (5) mit Hilfe von zwei Teleskopauszügen (13) verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens der erste Kühlträger (5) an wenigstens einem der Teleskopauszüge (13) anhand mindestens eines Adapters gehalten ist, der zwischen den benachbarten Seiten des Teleskopauszuges (13) und dem ersten Kühlgutträger (5) angeordnet ist.
  2. Kältegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Teleskopauszügen (13) mindestens ein Adapter (19, 20) vorgesehen ist, der zwischen den benachbarten Seiten des jeweiligen Teleskopauszuges (13) und dem ersten Kühlgutträger (5) angeordnet ist.
  3. Kältegerät nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (19, 20) einen Zwischenraum zwischen dem ersten Kühlgutträger (5) und dem dazu benachbarten Teleskopauszug (13) überbrückt.
  4. Kältegerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite des Zwischenraums wenigstens gleich der Breite des Teleskopauszuges (13) entspricht.
  5. Kältegerät nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Adapter (19; 20) Rastelemente (23, 24) zum Verrasten an einem jeweils komplementären Rastelement (35, 36) des ersten Kühlgutträgers (5) aufweisen.
  6. Kältegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Adapter (19; 20) jeweils ein vorderes und ein hinteres Rastelement (23, 24) aufweisen, wobei das hintere (24) mit dem komplementären Rastelement (36) des ersten Kühlgutträgers (5) durch eine Bewegung im wesentlichen parallel zur Verschiebungsrichtung des ersten Kühlgutträgers (5) und das vordere (23) mit dem komplementären Rastelement (35) des ersten Kühlgutträgers (5) durch eine Bewegung im wesentlichen senkrecht zur Verschiebungsrichtung des ersten Kühlgutträgers (5) verrastbar ist.
  7. Kältegerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das hintere Rastelement (24) der Adapter (19; 20) ein starrer Kopf und das dazu komplementäre Rastelement ein in Verschiebungsrichtung randoffener Schlitz (36) des Kühlgutträgers (5) ist.
  8. Kältegerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Rastelement (23) der Adapter (19; 20) ein jeweils beim Ein- und Ausrasten des komplementären Rastelements (35) flexibel verformbarer Kopf ist.
  9. Kältegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf des vorderen Rastelements (23) wenigstens eine in Verschiebungsrichtung flexible Flanke (25) aufweist, die im verrasteten Zustand das komplementäre Rastelement (35) des Kühlgutträgers (5) gegen einen Anschlag gedrückt halt.
  10. Kältegerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere und das hintere Rastelement (23, 24) jeweils an einem vorderen bzw. hinteren Adapter (19; 20) jedes Teleskopauszugs (13) gebildet ist.
  11. Kältegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass vorderer und hinterer Adapter (19, 20) jeweils eine Symmetrieebene senkrecht zur Verschiebungsrichtung des Kühlgutträgers (5) aufweisen.
  12. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegungsfreiheit von zwei gegeneinander beweglichen Schienen (14, 15) jedes Teleskopauszugs (13) weniger als zwei Drittel ihrer Länge beträgt.
  13. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es einen zweiten Kühlgutträger (4) aufweist, der an zwei Seiten über jeweils zwei in Reihe verbundene Teleskopauszüge (48, 49) gehalten ist.
  14. Kältegerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass Gestalt und Anordnung der komplementären Rastelemente (35, 36) der zwei Kühlgutträger (4, 5) gleich sind.
  15. Kältegerät nach einem der Ansprüche 5 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kühlgutträger (4, 5) einen Grundkörper und zwei an dem Grundkörper befestigte Trägerteile (11) umfasst, an denen die komplementären Rastelemente (35, 36) gebildet sind.
  16. Kältegerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper aus Blech geformt ist und die Trägerteile (11) Spritzformteile sind.
  17. Kältegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Schienen (14, 15; 50, 51; 52, 53) jedes Teleskopauszugs (13, 48, 49) mit Hilfe von Linearkugellagern (45, 46) gegeneinander beweglich geführt sind.
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