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DE202005012878U1 - Rinnenelementverbindungsmittel - Google Patents

Rinnenelementverbindungsmittel Download PDF

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DE202005012878U1
DE202005012878U1 DE200520012878 DE202005012878U DE202005012878U1 DE 202005012878 U1 DE202005012878 U1 DE 202005012878U1 DE 200520012878 DE200520012878 DE 200520012878 DE 202005012878 U DE202005012878 U DE 202005012878U DE 202005012878 U1 DE202005012878 U1 DE 202005012878U1
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Abstract

Rinnenelementverbindungsmittel (10) für eine lösbare Rinnenelementverbindung von Rinnenelementen (2) einer Förderrinne im untertägigen Berg- und Tunnelbau, mit einem einen Schaft (21, 121) aufweisenden Spannbolzen (20, 120, 220, 520) zum Übergreifen einer Stoßstelle (3) zwischen zwei Rinnenelementen (2) und mit mindestens einem am Schaft (21, 121) festlegbaren Konterelement (40, 140 ,240, 340, 440, 550), gekennzeichnet durch zwei Keilkörper (30, 31, 130, 131, 230, 231, 330, 331, 430, 431), die je eine Aussparung (33, 133, 233, 333, 533) zum zumindest teilweisen Umgreifen des Schaftes (21, 121, 221, 521) aufweisen und quer zum Schaft (21, 121, 221, 521) anordbar sind, und zwei Spannschrauben (32, 132, 232, 323), mit denen die Stellung der Keilkörper (30, 31, 130, 131, 230, 231, 330, 331, 430, 431) zueinander zum Spannen der Rinnenelementverbindung verstellbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Rinnenelementverbindungsmittel für eine lösbare Verbindung von Rinnenelementen einer Förderrinne im untertägigen Berg- und Tunnelbau, mit einem einen Schaft aufweisenden Spannbolzen zum Übergreifen einer Stoßstelle zwischen zwei Rinnenelementen und mit mindestens einem am Schaft festlegbaren Konterelement.
  • Aus der DE 102 57 764 A1 ist eine freitragende Brückenkonstruktion einer Übergabeeinrichtung bekannt, wobei die aus mehreren Rinnenelementen gebildete Brückenkonstruktion einer Förderrinne von der Streckensohle hoch geführt ist und an den Stoßstellen zwischen Verbindungswangen der Rinnenelemente Rinnenelementverbindungsmittel angeordnet sind, die, insbesondere aufgrund der Ausgestaltung der Rinne als freitragende Konstruktion, hohen Belastungen ausgesetzt sind. Benachbarte Rinnenelemente sind an ihren aneinanderstoßenden Verbindungswangen in Längsrichtung bzw. in Förderrichtung mittels drei Schraubverbindungen verbunden, die die Verbindungswangen durchgreifen. In Vertikalrichtung werden die Rinnenelemente mittels die Verbindungswangen umgreifenden Klammerverbindungen fixiert.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, Rinnenelementverbindungsmittel zu schaffen, die eine verbesserte Befestigung der Rinnenelemente ermöglichen und insbesondere auch bei freitragender Konstruktion von Rinnenelementen einsetzbar sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Rinnenelementverbindungsmittel zwei Keilkörper aufweist, die je eine Aussparung zum zumindest teilweise Umgreifen des Schaftes aufweisen und quer zum Schaft anordbar sind, und dass zwei Spannschrauben vorgesehen sind, mit denen die Stellung der Keilkörper zueinander zum Span nen der Rinnenelementverbindung verstellbar ist. Bei der erfindungsgemäßen Lösung sind die Rinnenelementverbindungsmittel auf einfache Weise und unabhängig von einer Verstellung des Spannbolzens spannbar, indem durch ein Anziehen der beiden Spannschrauben die beiden Keilkörper gegeneinander bewegt werden. Hierbei können relativ hohe Spannkräfte zum Spannen der Rinnenelementverbindung aufgebracht bzw. erzeugt werden und die Verbindung kann problemlos nachgespannt werden.
  • Jeder Keilkörper weist zweckmäßig zu beiden Seiten der Aussparung parallel zueinander eine Bohrung für den Durchgriff der Spannschrauben auf. Jede Spannschraube durchgreift dabei im Montagezustand vorzugsweise jeweils eine Bohrung des einen und des anderen Keilkörpers. Jeder Keilkörper weist vorzugsweise mindestens eine schräg zu den Bohrungen verlaufende Keilfläche auf. Besonders vorteilhaft ist die Ausführung eines Keilkörpers mit jeweils nur einer Keilfläche, es können jedoch auch z.B. zwei Keilflächen an gegenüberliegenden Seiten jedes Keilkörpers angeordnet sein.
  • Bei der bevorzugten Ausgestaltung ist der Spannbolzen mit einem Schraubgewinde versehen und eine Mutter mit einem Einschraubgewinde für den Schaft des Spannbolzens dient als Konterelement. Die Rinnenelementverbindung ist dann im Montagezustand durch eine Schraubverbindung mit dem vorzugsweise kräftig ausgebildeten Spannbolzen und der Mutter vorspannbar und durch Verschieben der Keilkörper mittels der Spannschrauben nachspannbar. Von Vorteil ist, daß sich durch ein Verstellen der Spannschrauben große Spannkräfte in der Rinnelementverbindung erzeugen lassen, ohne daß Spannbolzen und Mutter vorher mit großem Drehmoment angezogen werden müssen.
  • Bei einer ersten vorteilhaften Ausführungsform stützen sich im Montagezustand die beiden Keilkörper mit den Keilflächen unmittelbar aneinander ab. Die Keilkörper können hierbei eine im Wesentlichen U-förmige Kontur mit randoffener Aussparung aufweisen. In einem der Keilkörper können die beiden Bohrungen als Langloch ausgeführt sein, um auch ein seitliches Bewegungsspiel für die Spannschrauben zu schaffen. In dem anderen Keilkörper können dann die beiden Bohrungen auch als Rundloch ohne seitliches Bewegungsspiel für die Spann schrauben ausgeführt sein. Beim Anziehen der Spannschrauben kann sich dann der eine Keilkörper entlang der Keilfläche des anderen Keilkörpers entlangbewegen, ohne dass die Spannschrauben diese Bewegung behindern. Jede Keilfläche kann, vorzugsweise an einem der Öffnung der randoffenen Aussparung gegenüberliegenden Ende einen Anschlag aufweisen. Zum Zusammenwirken mit dem Anschlag des jeweils anderen Keilköpers können dann die die Aussparung begrenzenden Schenkel stirnseitig stumpfwinklig abgeschrägt sein.
  • Bei alternativen erfindungsgemäßen Ausführungsformen können im Montagezustand die Keilkörper, symmetrisch zum Schaft, einander gegenüberliegend angeordnet sein. Die Keilkörper stützen sich dann, anders als beim vorherigen Ausführungsbeispiel, nicht mehr aneinander ab, sondern wirken mit einem anderen Teil bzw. zusätzlichen Element der Rinnenelementverbindungsmittel zusammen.
  • Bei einer Ausführungsvariante können die Keilflächen im Montagezustand mit der Mutter zusammenwirken. Zweckmäßig weist die Mutter dann zwei V-förmig zueinander angeordnete Gegenkeilflächen auf, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper mit den komplementär angeordneten Keilflächen abstützen. Jeder Keilkörper kann dabei vorzugsweise zu beiden Seiten der Keilfläche ein über die Keilfläche vorspringendes Leistenprofil aufweisen, wodurch die Leistenprofile im Montagezustand an zwei Angriffsflächen der Mutter als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen können und eine Verdrehsicherung für die Mutter beim Vorspannen des Spannbolzens bilden können.
  • Alternativ können die Keilflächen im Montagezustand mit einem ein Schraubgewinde für den Schaft aufweisenden Konterkopf zusammenwirken. Der Konterkopf als Konterelement kann dabei zwei V-förmig zueinander angeordnete Gegenkeilflächen aufweisen, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper mit den Keilflächen abstützen. Die vorzugsweise auch bei dieser Ausführungsform seitlich der Keilflächen ausgebildeten Leistenprofile können dann an zwei Angriffsflächen des Konterkopfes als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen.
  • Weiter alternativ können die Rinnenelementverbindungsmittel einen Unterlegkörper aufweisen, der im Montagezustand in einem Durchgriff vom Schaft durchgriffen ist und mit den Keilflächen zusammenwirkt. Falls die Keilkörper beidseitig auf einer Oberseite und einer Unterseite mit Keilflächen versehen sind, kann beispielsweise jeder Keilkörper sich mit seiner Oberseite an der Mutter bzw. dem Konterkopf und mit seiner Unterseite an dem Unterlegkörper abstützen. Alternativ könnte der Unterlegkörper auch zwischen dem Konterelement und den beide Keilkörpern angeordnet sein. Der Unterlegkörper kann vorzugsweise zwei Gegenkeilflächen aufweisen, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper mit den Keilflächen abstützen. Der Unterlegkörper kann zwei parallele, sich gegenüberliegende Außenränder aufweisen, an denen im Montagezustand die Leistenprofile des Keilkörpers als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen. Der Unterlegkörper kann hierzu an seinen parallelen Außenrändern von dem Keilkörper mit den Leistenprofilen formschlüssig umgriffen werden. Weiterhin kann der Unterlegkörper auf einer den Keilkörpern und damit auch den Gegenkeilflächen abgewandten Rückseite wiederum zwei parallele, beabstandete Vorsprünge aufweisen, die im Montagezustand an den Angriffsflächen des Konterkopfs oder der Mutter als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen können.
  • Alternativ zu einer spannbaren Schraubverbindung kann bei einer weiteren Ausführungsform der Schaft nahe einem seiner Enden eine umlaufende Nut aufweisen und das Konterelement aus einer einen Durchgriff für den Schaft aufweisenden Konterplatte und aus mehreren Ringsegmenten, vorzugsweise zwei Halbringen, bestehen, wobei die Ringsegmente im Montagezustand in die Nut einfassen können. Die Konterplatte stützt sich dann im Montagezustand an den Ringsegmenten ab, wobei die Konterplatte insbesondere einen gestuften Durchgriff als formschlüssige Aufnahme für die Ringsegmente aufweist. Hierbei kann die Rinnenelementverbindung im Montagezustand nur durch das Verstellen der Keilkörper gespannt werden. Die Keilflächen wirken im Montagezustand vorzugsweise mit der Konterplatte zusammen, wobei die Konterplatte zwei Gegenkeilflächen aufweisen kann, an denen sich beide Keilkörper mit ihren Keilflächen abstützen können.
  • In einer weiteren Ausführungsform kann der Keilkörper mit den Keilflächen im Montagezustand mit einem Kopf des Spannbolzens zusammen wirken, wobei der Kopf insbesondere zwei Gegenkeilflächen aufweisen kann, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper mit den Keilflächen abstützen.
  • Die Erfindung betrifft nicht nur die Rinnenelementverbindungsmittel sondern auch eine Förderrinne für den untertägigen Berg- und Tunnelbau mit mehreren Rinnenelementen, die im Bereich der Stoßstelle zwischen zwei Rinnenelementen mit ihren Verbindungswangen flächig aneinander anliegen und dort miteinander durch die vorgenannten, erfindungsgemäß ausgebildeten Rinnenelementverbindungsmittel verbunden sind. Die Rinnenelemente können dabei zusätzlich in Vertikalrichtung durch weitere Verbindungsmittel, insbesondere solche mit einer Klammerverbindung gemäß DE 102 57 764 A1 , verbunden sein.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer in der Zeichnung schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele für Rinnenelementverbindungsmittel. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 in perspektivischer Ansicht zwei aneinanderstoßende, mit einem erfindungsgemäßen Rinnenelementverbindungsmittel gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel verbundene Rinnenelemente einer Förderrinne;
  • 2 die Rinnenelemente aus 1 in Seitenansicht;
  • 3 das in 1 und 2 dargestellte Rinnenelementverbindungsmittel in Explosionsdarstellung;
  • 4 das Rinnenelementverbindungsmittel gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zusammengesetzt in Seitenansicht;
  • 5 eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rinnenelementverbindungsmittels in Explosionsdarstellung;
  • 6 das Rinnenelementverbindungsmittel aus 5 in perspektivischer Darstellung;
  • 7 ein drittes Ausführungsbeispiel in perspektivischer Darstellung;
  • 8 das Rinnenelementverbindungsmittel aus 7 in Explosionsdarstellung;
  • 9 ein viertes Ausführungsbeispiel eines Rinnenelementverbindungsmittel in Explosionsdarstellung;
  • 10 in Explosionsdarstellung ein fünftes Ausführungsbeispiel ähnlich zum vierten Ausführungsbeispiel mit einer zusätzlichen Unterlegscheibe;
  • 11 ein sechstes Ausführungsbeispiel in Explosionsdarstellung;
  • 12 ein siebtes Ausführungsbeispiel in Explosionsdarstellung; und
  • 13 das Rinnenelementverbindungsmittel aus 12 in perspektivischer Darstellung.
  • In den 1 und 2 ist insgesamt mit 1 eine Förderrinne bezeichnet, die aus einer Vielzahl gleich ausgebildeter, zugfest miteinander verbundener Rinnenelemente 2 besteht, von denen hier nur zwei dargestellt sind. Alle Rinnenelementen 2 weisen endseitig Verbindungswangen 4 auf, welche an einer Stoßstelle 3 zwischen den Rinnelementen zumindest in Axialrichtung, d.h. in Laufrichtung des nicht dargestellten, umlaufenden Fördermittels mittels Rinnenelementverbindungsmittel 10 zugfest miteinander verbunden sind. Die Rinnenelementverbindungsmittel 10 müssen insbesondere dann, wenn sie bei aus mehreren Rinnenelementen 2 zusammengesetzten, freitragenden Brückenkonstruktionen (nicht dargestellt) zum Einsatz kommen sollen, verhältnismäßig hohen axialen Zugkräften und auch Vertikalkräften standhalten können. In Vertikalrichtung können neben den erfindungsgemäßen Rinnenelementverbindungsmitteln 10 weitere Verbindungsmittel vorgesehen sein, die die flächig aneinanderliegenden und oben und unten mit Abschrägungen versehenen Verbindungswangen 4 mit Klammerverbindungen (nicht darstellt) übergreifen und in Vertikalrichtung fixieren. Mit den erfindungsgemäßen Rinnenverbindungsmitteln können die insbesondere bei Brückenkonstruktionen erforderlichen weiteren Verbindungsmittel besonders vorteilhaft entlastet werden.
  • Beim Ausführungsbeispiel in den 1 bis 4 durchgreift an der Stoßstelle 3 der beiden Rinnenelemente 2 ein Spannbolzen 20 mit einem Schaft 21 fluchtende Bohrungen in den Verbindungswangen 4, wobei rückseitig der vorderen bzw. linken Verbindungswange 4 zwei Keilkörper 30, 31 den Schaft 21 umgreifend angeordnet sind. Der Spannbolzen 20 ist an seinem eine Ende integral mit einem kräftigen Kopf 22 versehen, der hier an der Rückseite der hinteren bzw. rechten Verbindungswange 4 anliegt. Der Schaft 21 weist an seinem freien, sich in einem Endbereich verjüngenden Ende ein Gewinde 21a auf, auf welches eine kräftige (Konter-)Mutter 40 als Konterelement für den Spannbolzen 20 aufgeschraubt ist. Wie noch erläutert werden wird, werden Spannbolzen 20 und Mutter 40 nur zum Vorspannen der Verbindung der Rinnenelemente 2 angezogen.
  • In den 3 und 4 ist gut erkennbar, daß die beiden Keilkörper 30, 31 jeweils etwa U-förmig ausgebildet sind und mit zwei freien Schenkeln eine randoffene Aussparung 33 begrenzen, die im Montagezustand vom Schaft 21 senkrecht zu den Schenkeln der Keilkörper 30, 31 durchgriffen wird. Die beiden Keilkörper 30, 31 können durch Spannschrauben 32 gegeneinander in ihrer gegenseitigen Lage zum Schaft 21 verstellt werden. Bei einem Anziehen der Spannschrauben verschieben sich die Keilkörper 30,31 dabei entlang von an den Vorderseiten der Schenkel bzw. des Keilkörpers ausgebildeten Keilflächen 30a, 31a, mit denen die Keilkörper 30, 31 sich unmittelbar gegeneinander abstützen, wodurch die Rinnenelementverbindung gespannt bzw. nachgespannt werden kann. Die Spannschrauben 32 sind in dem einen Keilkörper 31 in Führungsbohrungen 35 geführt, die die Keilflächen 30a, 31a durchstoßen. Der andere Keilkörper 30 wird von den Spannschrauben 32 in Langlöchern 36 durchgriffen, die für das notwendige Bewegungsspiel für die Spannschrauben 32 bei einem Verschieben des Keilkörpers 30 relativ zu dem Keilkörper 31 sorgen. Beide Keilkörper 30, 31 weisen an der geschlossenen Seite der Aussparung 33, angrenzend an das Ende der Keilflächen 30a, 31a je einen Anschlag 37 auf, der hier jeweils aus einer vorspringenden Querrippe besteht. Die beiden Anschläge 37 dienen zum Zusammenwirken mit je einer stumpf abgeschrägten Stirnseite 38 an den freien Enden der Schenkel der Keilkörper 30, 31. Beide Anschläge 37 begrenzen zusammen mit den Stirnseiten 38 die mögliche Bewegung der Keilkörper 30, 31. Zwischen der Mutter 40 und dem Keilkörper 31, gegen den diese drückt, ist im montierten Zustand eine Unterlegscheibe 41 angeordnet.
  • Die 5 und 6 zeigen ein Rinnenelementverbindungsmittel 110 mit einem einen Schaft 121 aufweisenden, gewindeten Spannbolzen 120, dessen eines Ende integral mit einem Sechskantkopf 122 versehen ist und auf dessen anderes Ende eine mit einem Innengewinde (nicht dargestellt) versehene Mutter 140 als Konterelement aufgeschraubt ist. Zwei im Wesentlichen plattenförmige Keilkörper 130 mit Keilflächen 131 umgreifen den Schaft 121 mit halbkreisförmigen Aussparungen 133. Die beiden Keilkörper 130 sind im Montagezustand symmetrisch zum Schaft 121 und einander spiegelverkehrt mit Abstand gegenüberliegend angeordnet. Seitlich der Keilflächen 131 ist jeweils eine über die Keilfläche 131 hervorragende Profilleiste 136 angeordnet, welche Rundlochbohrung 135 für die beiden Spannschrauben 132 aufweist. An den Keilkörpern 130 liegt im Montagezustand eine im wesentlichen rechteckige Unterlegplatte 150 mit zwei V-förmig abgeschrägten Gegenkeilflächen 151 an, wobei die Unterlegplatte 150 von den Führungsleisten 136 der Keilkörper 130 formschlüssig umgriffen ist. Die Unterlegplatte 150 ist von dem Schaft 121 in einer Durchgriffsöffnung 152 durchgriffen. Die Keilflächen 131 stützen sich an den Gegenkeilflächen 151 der Unterlegplatte 150 ab. An der den Keilkörpern 130 abgewandten Seite der Unterlegplatte 150 sind zwei parallele, beabstandete Randvorsprünge 53 entlang von gegenüberliegenden Seitenkanten angeordnet, die im Montagezustand die Mutter 140 an zwei gegenüberliegenden Angriffsflächen 141 umfassen und so die Mutter 140 gegen ein Lösen sichern. Beim Spannen des Rinnenverbindungsmit tels 110 durch Anziehen der Spannschrauben 132 wird der Abstand zwischen den beiden Keilkörpern verringert, wodurch die Unterlegplatte verschoben wird und der zuvor nur vorgespannte Spannbolzen 120 nachgespannt wird.
  • Die 7 und 8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Rinnenelementverbindungsmittels 210 mit einem einen Schaft 221 aufweisenden Spannbolzen 220, an dessen einem Ende ein Rundkopf 222 ausgebildet ist. An dem anderen Ende des Schaftes 221 ist ein Schraubgewinde 223 für eine Hutmutter 240 angeordnet, die zwei gegenüberliegenden Angriffsflächen 241 für einen nicht dargestellten Werkzeugschlüssel aufweist. Wie bei dem vorigen Ausführungsbeispiel sind zwei Keilkörper 230 mit je einer Keilfläche 231 symmetrisch zum Schaft 221, einander mit Abstand gegenüberliegend angeordnet, wobei die Keilkörper 230 mit Spannschrauben 232 in ihrem Abstand zueinander und in ihrer Lage zum Schaft 221 verstellbar sind. Die Keilkörper 230 weisen wiederum jeweils eine halbkreisförmige Aussparung 233 auf. Die Keilflächen 231 stützen sich an V-förmig abgeschrägten Gegenkeilflächen 242 an der Unterseite der Hutmutter 240 ab. Zwischen den Keilkörpern 230 und dem Kopf des Spannbolzens 221 ist eine Unterlegscheibe 224 angeordnet. Auf ein Außengewinde 223a der Spannschrauben 232, die verdrehsicher in einer Vertiefung 249 in der Seitenflanken eines der Keilkörper 230 sitzen, sind die Kontermuttern 234 aufgeschraubt, wobei die Spannschrauben 232 in seitlich der Aussparung 233 angeordneten Bohrungen 235 geführt sind. Als Verdrehsicherung für die Hutmutter 240 sind seitlich der Keilflächen jeweils eine Führungsrippe 237 angeordnet, um im Montagezustand an der Angriffsfläche 241 der Hutmutter 240 anzuliegen und diese so gegen ein Lösen der Schraubverbindung zu sichern.
  • In 9 ist ein Rinnenelementverbindungsmittel mit einem Spannbolzen 120 und Keilkörpern 130 dargestellt, die identisch wie beim Ausführungsbeispiel in den 5 und 6 ausgebildet sind. Die beiden Keilkörper 130 mit den Keilflächen 131 umgreifen auch hier wieder den Schaft 121 mit den halbkreisförmigen Aussparungen 132 und sind symmetrisch zum Schaft 121 angeordnet. Seitlich der Keilflächen 131 ist jeweils eine über die Keilfläche 131 hervorragende Profilleiste 136 angeordnet, welche die Rundlochbohrung 135 für die beiden Spannschrauben 132 aufweist. Die Keilflächen 131 wirken allerdings im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel in den 5 und 6 mit einem auf den Schaft 121 aufschraubbaren Konterkopf 340 zusammen, der an seiner Unterseite zwei V-förmig Flächen 341 aufweist. Der Konterkopf 340 besteht im Wesentlichen aus einer kräftigen Hülse 342 mit einem Innengewinde 342a und einem plattenförmigen Körper 343, der mit der Hülse 342 konzentrisch verschweißt ist. Die V-förmigen Flächen 341 sind dabei an einer Unterseite des plattenförmigen Körpers 343 angeordnet. Auf einer der Unterseite gegenüberliegenden Oberseite ist die Hülse 342 von seitlich angeordneten Randstegen 343a teilweise umfaßt. Zum Aufschrauben des Konterkopfes 340 kann ein Werkzeugschlüssel (nicht dargestellt) an den Randstegen 343a angreifen. Im Montagezustand liegen die Profilleisten 136 der Keilkörper 130 an den Randstegen 343a an und sichern so den Konterkopf 340 gegen ein unbeabsichtigtes Lösen.
  • 10 zeigt, wie beim Ausführungsbeispiel in 9, wiederum den Spannbolzen 120 mit dem Schaft 121 und dem Kopf 122 sowie den Konterkopf 340 mit der Hülse 342 und dem plattenförmigen Körper 343, der die Gegenkeilflächen 341 und die Randstege 343a an Unter- und Oberseite aufweist. Auch hier sind zwei Keilkörper 330 mit Profilleisten 336, die von Bohrungen 335 für Spannschrauben 232 durchgriffen sind, vorgesehen. Im Unterschied zu den vorherigen Ausführungsbeispielen weisen beide Keilkörper 330 jedoch hier sowohl auf einer Oberseite eine Keilfläche 331a auf als auch auf einer Unterseite eine Keilfläche 331b auf. Die Leistenprofile 336 mit den Bohrungen 335 sind hier an der Ober- und Unterseite des Keilkörpers symmetrisch mit abgeschrägten Kanten ausgeführt. An der Oberseite wirken die Keilflächen 331a mit den Gegenkeilflächen 341 des Konterkopfes 340 zusammen. An der Unterseite wirken die anderen Keilflächen 331b hier mit einer Unterlegplatte 350 zusammen. Die Unterlegplatte 350 weist einen Durchgriff 351 für den Schaft 121 und zwei V-förmig abgeschrägte Gegenkeilflächen 352 zum Abstützen an den Keilflächen 331b an der Unterseite der Keilkörper 330 auf. Die Seitenkanten des im Wesentlichen rechteckigen Unterlegkörpers 350 sind im Montagezustand von den Leistenprofilen 336 umgriffen und sichern so den Unterlegkörper 350 gegen ein Verdrehen.
  • 11 zeigt, wie schon 9, den Spannbolzen 120 mit dem Schaft 121 und dem Kopf 122. Auch hier sind zwei Keilkörper 130 mit Profilleisten 136 vorgesehen, die von Bohrungen 135 für Spannschrauben 132 durchgriffen sind. Die Keilkörper 130 sind baugleich zum Ausführungsbeispiel in 9 mit je nur einer Keilfläche 131 ausgeführt. Im Unterschied zu 9 ist hier der Konterkopf 440 einteilig ausgeführt. Der Konterkopf 440 weist eine Öffnung 442 mit einem nicht dargestellten Innengewinde zum Einschrauben des Schaftes 121 auf. Die Keilkörper 130 stützen sich mit den Keilflächen 131 im Montagezustand an zwei V-förmig ausgerichteten Flächen 441 an der Unterseite des Konterkopfes 440 ab. Wie bei den vorherigen Ausführungsbeispielen sichern die Leistenprofile 136 den Konterkopf 440 durch formschlüssiges Umgreifen an den Seitenflächen 443 gegen ein Verdrehen.
  • Die 12 und 13 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel eines hier gewindelosen Spannbolzens 520 mit einem Schaft 521, an dessen einem Ende ein Rundkopf 522 angeordnet ist und an dessen anderem Ende eine umlaufende Nut 523 eingelassen ist. Der Schaft 521 wird im Montagezustand von Keilkörper 530 (13) umgriffen, wobei die beiden Keilkörper 530 je eine Keilfläche 531 und eine randoffene Aussparung 533 aufweisen. Seitlich der Aussparung 533 sind je eine Führungsbohrung 535 für nicht dargestellte Spannschrauben angeordnet. Die Keilkörper 530 stützen sich an einer Konterplatte 550 ab, die zwei abgeschrägte Gegenkeilflächen 351 zum Zusammenwirken mit den Keilflächen 531 aufweist. Der Schaft 521 durchgreift die Konterplatte 550 in einer gestuften Durchgriffsöffnung 553, wobei im Montagezustand zwei Halbringe in die abgestufte Durchgriffsöffnung 553 und die Nut 523 formschlüssig eingreifen. In dieser Ausführungsform ist der Schaft 521 ohne Gewinde ausgeführt, wodurch die Rinnenelementverbindungsmittel 510 allein durch das Anziehen der Spannschrauben und damit durch Verschieben der Keilflächen 531 gegen die Gegenkeilflächen 551 gespannt wird. Ein Vorspannen ist hier nicht vorgesehen.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern es sind verschiedene Änderungen und Ergänzungen denkbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise möglich, die in 12 und 13 dargestellte Ausführungsform anstatt mit einem Kopf mit einer Mutter auszuführen.

Claims (26)

  1. Rinnenelementverbindungsmittel (10) für eine lösbare Rinnenelementverbindung von Rinnenelementen (2) einer Förderrinne im untertägigen Berg- und Tunnelbau, mit einem einen Schaft (21, 121) aufweisenden Spannbolzen (20, 120, 220, 520) zum Übergreifen einer Stoßstelle (3) zwischen zwei Rinnenelementen (2) und mit mindestens einem am Schaft (21, 121) festlegbaren Konterelement (40, 140 ,240, 340, 440, 550), gekennzeichnet durch zwei Keilkörper (30, 31, 130, 131, 230, 231, 330, 331, 430, 431), die je eine Aussparung (33, 133, 233, 333, 533) zum zumindest teilweisen Umgreifen des Schaftes (21, 121, 221, 521) aufweisen und quer zum Schaft (21, 121, 221, 521) anordbar sind, und zwei Spannschrauben (32, 132, 232, 323), mit denen die Stellung der Keilkörper (30, 31, 130, 131, 230, 231, 330, 331, 430, 431) zueinander zum Spannen der Rinnenelementverbindung verstellbar ist.
  2. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Keilkörper (30, 31, 130, 131, 230, 231, 330, 331, 430, 431) zu beiden Seiten der Aussparung (33, 133, 233, 333, 533) parallel zueinander eine Bohrung (35, 135, 235, 335, 535) für den Durchgriff der Spannschrauben (32, 132, 232, 323) aufweist.
  3. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Keilkörper (30, 31, 130, 131, 230, 231, 330, 331, 430, 431) mindestens eine schräg zu den Bohrungen (35, 135, 235, 335, 535) verlaufende Keilfläche (30,31, 131, 231, 331a, 331b, 531) aufweist.
  4. Rinnenelementverbindungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mutter (40, 140, 240) mit einem Einschraubgewinde für den Schaft (21, 121, 221) als Konterelement vorgesehen ist.
  5. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 3 oder 4 dadurch gekennzeichnet, dass sich im Montagezustand die beiden Keilkörper (30 ,31) mit den Keilflächen (30a, 31a) aneinander abstützen.
  6. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens in einem der Keilkörper (31) die beiden Bohrungen als Langloch (36) für ein seitliches Bewegungsspiel der Spannschrauben ausgeführt sind.
  7. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Keilkörper (30, 31) an dem der Randöffnung der Aussparung (33) gegenüberliegenden Ende der Keilfläche (30a, 31a) einen Anschlag (37) aufweist.
  8. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das die randoffene Aussparung (33) aufweisende Ende jedes Keilkörpers (30, 31) stumpfwinklig abgeschrägt ist.
  9. Rinnenelementverbindungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass im Montagezustand die Keilkörper (130, 230, 330, 530) symmetrisch zum Schaft (121, 221, 521) und einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  10. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Keilkörper (130, 230, 330, 530) zu beiden Seiten der Keilfläche ein über die Keilfläche (131, 231, 331a, 331b, 531) vorspringendes Leistenprofil (136, 236) aufweist.
  11. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Montagezustand die Keilflächen (231) mit einer Mutter (240) zusammenwirken.
  12. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Mutter (240) zwei V-förmig zueinander angeordnete Gegenkeilflächen (241) aufweist, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper (230) mit den Keilflächen (231) abstützen.
  13. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass im Montagezustand die Leistenprofile (236) an zwei Angriffsflächen (241) der Mutter (240) als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen.
  14. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass im Montagezustand die Keilflächen (131, 331a, 331b) mit einem ein Schraubgewinde (342a) für den Schaft (121) aufweisenden Konterkopf (340, 440) zusammenwirken.
  15. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Konterkopf (340, 440) zwei V-förmig zueinander angeordnete Gegenkeilflächen (341, 441) aufweist, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper (130, 330) mit den Keilflächen (131, 331a, 331b) abstützen.
  16. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 14 der 15, dadurch gekennzeichnet, dass im Montagezustand die Leistenprofile (136, 336) an zwei Angriffsflächen (343a, 443) des Konterkopfes (340, 440) als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen.
  17. Rinnenelementverbindungsmittel nach einem der Ansprüche 3 bis 5 oder 14 bis 16, gekennzeichnet durch einen Unterlegkörper (150, 350), der im Montagezustand in einem Durchgriff (152, 351) vom Schaft (121) durchgriffen ist und mit den Keilflächen (131, 331b) zusammenwirkt.
  18. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterlegkörper (150, 350) zwei Gegenkeilflächen (151, 352) aufweist, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper (130, 330) mit den Keilflächen (131, 331b) abstützen.
  19. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterlegkörper (150) zwei parallele, sich gegenüberliegende Außenränder aufweist, an denen im Montagezustand die Leistenprofile (136) des Keilkörpers (130) als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen.
  20. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Unterlegkörper (150) auf einer den Gegenkeilflächen (151) abgewandten Rückseite zwei parallele, beabstandete Vorsprünge (153) aufweist, die im Montagezustand an den Angriffsflächen (141) des Konterkopfes oder der Mutter (140) als Verdrehsicherung formschlüssig anliegen.
  21. Rinnenelementverbindungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (521) nahe einem der Enden eine umlaufende Nut (523) aufweist und das Konterelement aus einer einen Durchgriff für den Schaft (521) aufweisenden Konterplatte (550) und aus mehreren Ringsegmenten, vorzugsweise zwei Halbringen (552), besteht, wobei die Ringsegmente im Montagezustand in die Nut einfassen.
  22. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Konterplatte (550) einen gestuften Durchgriff (553) als formschlüssige Aufnahme für die Ringsegmente (552) aufweist.
  23. Rinnenelementverbindungsmittel nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Montagezustand die Keilflächen der Keilkörper mit einem Kopf des Spannbolzens zusammenwirken.
  24. Rinnenelementverbindungsmittel nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf zwei Gegenkeilflächen aufweist, an denen sich im Montagezustand beide Keilkörper mit den Keilflächen abstützen.
  25. Förderrinne für den untertägigen Berg- und Tunnelbau mit mehreren Rinnenelementen (2), von denen jeweils zwei im Bereich einer Stoßstelle (3) an flächig anliegenden Verbindungswangen (4) miteinander mittels Rinnenelementverbindungsmittel (10) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass das die Rinnenelementverbindungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 24 ausgebildet sind.
  26. Keilkörper (30, 31, 130, 131, 230, 231, 330, 331, 430, 431), Konterelement (40, 140, 240 ,340, 440, 550) oder Unterlegkörper (150, 350) für Rinnenelementverbindungsmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 24.
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