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DE202005015074U1 - Schaft für ein Zahnimplantat - Google Patents

Schaft für ein Zahnimplantat Download PDF

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DE202005015074U1 DE200520015074 DE202005015074U DE202005015074U1 DE 202005015074 U1 DE202005015074 U1 DE 202005015074U1 DE 200520015074 DE200520015074 DE 200520015074 DE 202005015074 U DE202005015074 U DE 202005015074U DE 202005015074 U1 DE202005015074 U1 DE 202005015074U1
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Abstract

Schaft für ein Zahnimplantat, wobei der Schaft in Längsrichtung zweigeteilt ist und einen distalen Teilschaft für die Implantation in einen Kieferknochen und einen proximalen Aufbauteilschaft aufweist, auf den eine künstliche Zahnkrone aufzubauen ist,
und wobei ein proximales Ende des distalen Teilschaftes und das distale Ende des Aufbauteilsschaftes geometrisch zueinander passend gestaltet sind und im implantierten Zustand des Schaftes aneinander angrenzen,
dadurch gekennzeichnet, dass
der distale Teilschaft eine zum proximalen Ende des distalen Teilschaftes hin offene Längsöffnung mit einer Innenwandung aufweist, die eine Grundgeometrie mit kreisförmigem Querschnitt aufweist, wobei in die Innenwandung V-förmige, zum proximalen Ende des distalen Teilschaftes hin offene Vertiefungen eingelassen sind, und dass
der Aufbauteilschaft an seinem distalen Ende eine Außenwandung mit einer Grundgeometrie mit kreisförmigem Querschnitt aufweist, die in die Längsöffnung des distalen Teilschaftes passt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen in Längsrichtung zweigeteilten Schaft für ein Zahnimplantat. Ein distaler Teilschaft ist für die Implantation in einem Kieferknochen ausgebildet und ein proximaler Aufbauteilschaft ist so gestaltet, dass auf dem Aufbauteilschaft eine künstliche Zahnkrone aufzubauen ist.
  • Die Erfindung betrifft insbesondere die Verbindung zwischen distalen Teilschaft und Aufbauteilschaft. Das proximale Ende des distalen Teilschafts und das distale Ende des Aufbauteilschaftes sind geometrisch zueinander passend gestaltet und grenzen im implantierten Zustand des Schaftes aneinander an.
  • Zahnimplantate dienen dem Ersatz verloren gegangener Zähne. Bei Zahnimplantaten unterscheidet man ein- und zweiteilige Systeme. Die vorliegende Erfindung betrifft ein zweiteiliges System. Derartige zweiteilige Systeme besitzen einen distalen und einen proximalen Anteil. Der distale Anteil wird in den Kieferknochen eingebracht und verwächst dort mit dem Knochen. Der proximale Anteil ragt einige Millimeter in den Mundraum und dient als künstlicher Zahnstumpf. Im vorliegenden Teil wird der distale Anteil des Zahnimplantats von dem distalen Teilschaft gebildet, während der proximale Aufbauteilschaft den zuvor erwähnten, künstlichen Zahnstumpf bildet. Der Aufbauteilschaft nimmt Zahnersatz verschiedenster Formen, zum Beispiel in Form einer Krone auf und verbindet diese über den distalen Teilschaft mit dem Kiefer.
  • Der distale Teilschaft und der Aufbauteilschaft werden üblicherweise in Längsrichtung durch eine in Längsrichtung verlaufende Schraube miteinander verbunden. Die Geometrie des Verbindungsbereiches zwischen distalen Teilschaft und proximalen Aufbauteilschaft ist derart, dass die Verbindung zwischen beiden Teilschäften form- und kraftschlüssig ist.
  • Die wichtigsten Anforderungen an die Verbindung zwischen distalen Teilschaft und proximalen Aufbauteilschaft sind: Die Erfindung muss stabil sein, da sie enormen Kaukräften ausgesetzt ist. Die Passteile müssen sehr exakt gearbeitet sein und dürfen im zusammengefügten Zustand keine Spalte aufweisen. Der Aufbau soll jederzeit vom Implantat gelöst und wieder damit verbunden werden können. Der Aufbau soll durch andere Aufbauten ersetzt werden können. Die beiden Teilschäfte müssen im verbundenen Zustand starr und spielfrei sowie gegen Verdrehen um die Schaftlängsachse gesichert sein. Dies ist von besonderer Bedeutung, wenn in einem Kiefer mehrere Implantate eingesetzt wurden und diese einzelnen Implantate eine komplexe zusammenhängende Konstruktion, wie etwa eine verschraubte festsitzende Implantatbrücke aufnehmen sollen. Nur mit einer exakten Verdrehsicherung kann eine solche Implantatkonstruktion passend genau hergestellt werden. Wenn mehrere Implantataufbauten direkt miteinander verbunden werden, zum Beispiel im Falle einer Stegunterkonstruktion, welche in der Regel eine herausnehmbare Prothese trägt, kann auf eine Rotationssicherung verzichtet werden. An die für diese Anwendung vorgesehenen Stegaufbauten wird zu den bereits aufgeführten Anforderungen eine weitere Anforderung gestellt: Stegaufbauten müssen die Möglichkeit zulassen, dass mehrere miteinander verbundene Aufbauten auch dann problemlos auf die Implantate aufgesetzt und mit diesen verbunden werden können, wenn die Implantatfixaturen, wie üblich, nicht parallel zueinander in den Knochen eingebracht wurden.
  • Bekannte zweiteilige Zahnimplantate erfüllen die vorgenannten Anforderungen nicht in dem gewünschten Maße. Ein besonderer Nachteil vieler bekannter zweiteiliger Implantate ist eine mangelnde Präzision hinsichtlich des Verdrehwinkels zwischen distalen Schaftteil und Aufbauschaftteil. Bekannte Implantate lassen zwischen beiden Schaftteilen Rotationen um bis zu 4° zu.
  • Aufgabe ist es, einen in bezug auf die vorgenannten Anforderungen verbesserten, zweiteiligen Schaft für ein Zahnimplantat zu schaffen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Schaft gelöst, dessen distaler Teilschaft eine zu seinem proximalen Ende hin offene Längsöffnung mit einer Innenwandung aufweist, die eine Grundgeometrie mit kreisförmigen Querschnitt besitzt und in die v-förmige, zum proximalen Ende des Teilschaftes hin offene Vertiefungen eingelassen sind. Der Aufbauteilschaft besitzt an seinem distalen Ende eine Außenwandung mit einer Grundgeometrie mit kreisförmigen Querschnitt, die in die Längsöffnung des distalen Teilschaftes passt.
  • Vorzugsweise weist die Außenwandung des Aufbautteilschaftes im Bereich von dessen distalen Ende v-förmige Vorsprünge auf, die derart an die v-förmigen Vertiefungen des distalen Teilschaftes angepasst sind, dass Flankenabschnitte der v-förmigen Vertiefungen des distalen Teilschaftes mit Flankenabschnitten der v-förmigen Vorsprünge des Aufbauteilschaftes derart zusammenwirken, das sich die v-förmigen Vorsprünge des Aufbauteilschaftes wie ein Keil in die v-förmigen Vertiefungen des distalen Teilschaftes hineinschieben, bis sich jeweils zwei Flanken eines v-förmigen Vorsprungs und zwei Flanken einer v-förmigen Vertiefung gegenseitig berühren und auf diese Weise die relative Position vom distalen Teilschaft und Aufbauteilschaft sowohl in axialer als auch in rotatorischer Richtung spielfrei fixieren, wenn der distale Teilschaft und der Aufbauteilschaft miteinander verbunden werden, beziehungsweise miteinander verbunden sind.
  • Dabei bietet die Gestaltung des distalen Teilschaftes den Vorteil, dass er auch einen Aufbauteilschaft ohne v-förmige Vorsprünge aufnehmen kann, so dass die miteinander verbundenen Teilschäfte im Ergebnis zwar in axialer Richtung ge nauestens zueinander fixiert sind, nicht jedoch in rotatorischer Richtung. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Schaft zur Befestigung eines Steges dient. Dann ist zur Aufnahme des Steges kein weiteres Element notwendig. Der Behandler muss bei der Eingliederung nur ein einziges zusammenhängendes Element mit den im Mund des Patienten befindlichen Implantatfixatoren verschrauben.
  • Die Grundgeometrie der Außenwandung des Aufbauteilschaftes ist vorteilhafter Weise wenigstens im Bereich der v-förmigen Vorsprünge konisch. Entsprechend ist vorteilhafter Weise auch die Grundgeometrie der Innenwandung der Längsöffnung des distalen Teilschaftes wenigstens im Bereich der v-förmigen Vertiefungen konisch.
  • Außerdem sind am distalen Teilschaft sowie am Aufbauteilschaft vorzugsweise jeweils vier v-förmige Vertiefungen, beziehungsweise v-förmige Vorsprünge vorgesehen, die gleichmäßig auf dem Umfang des jeweiligen Teilschaftes verteilt sind. Auf diese Weise ergeben sich in Rotationsrichtung zwischen distalen Teilschaft und Aufbauteilschaft vier genau definierte Positionierungsmöglichkeiten. Alternativ können auch mehr oder weniger Vorsprünge und Vertiefungen einander entsprechender Anzahl vorgesehen sein, die vorzugsweise über den Umfang des jeweiligen Teilschaftes gleichverteilt sind. Geeignete Anzahlen sind z. B. 3, 6 oder 8.
  • Ein eigener Erfindungsaspekt der sich auch auf andere, als die hier konkret vorgestellte Weise realisieren lässt, besteht darin, dass von denjenigen Stirnflächen eines distalen Teilschaftes und eines proximalen Aufbauteilschaftes, die beim Zusammenfügen der beiden Teilschäfte aufeinander treffen können, bevor die beiden Teilschäfte ihre endgültige axiale Lage relativ zueinander angenommen haben, keine Stirnfläche in einer senkrecht zur Längsachse der beiden Teilschäfte verlaufenden Ebene liegt. Bei bekannten zweiteiligen Schäften für Zahnimplantate mit einer Rotationssicherung, die in der Regel solche senkrecht zur Längsachse verlaufenden Stirnflächen aufweisen, die bei relativ zueinander verdrehten Teilschäften aufeinander stoßen können, bevor die beiden Teilschäfte völlig in gewünschter Weise ineinander geschoben sind, besteht die Gefahr, dass ein proximaler Aufbauteilschaft an einem distalen Teilschaft in einer verdrehten Position befestigt wird, was zur Folge hat, dass sich der aus dieser falschen Montage ergebende Schaft eine größere Länge als vorgesehen besitzt, weil die beiden Teilschäfte noch nicht endgültig ineinander geschoben sind. Die eigentlich zur Begrenzung der relativen axialen Position der beiden Teilschäfte vorgesehenen Endpassungen haben sich in jenem Fall noch nicht gegenseitig berührt, weil aufgrund des Verdrehens der beiden Teilschäfte relativ zueinander zuvor wenigstens eine andere senkrecht zur Längsachse eines jeweiligen Teilschaftes verlaufende Fläche auf eine gegenüberliegende Fläche des jeweils anderen Teilschaftes gestoßen ist, die eigentlich nicht zum Eingriff mit der senkrecht zur Längsachse des ersten Teilschaftes verlaufenden Stirnfläche vorgesehen ist. Es kommt auch nicht zu einer automatischen Korrektur des Drehwinkelfehlers, weil die beiden auf diese Weise aufeinander stoßenden Flächen nicht nach Art einer schrägen Ebene aufeinander gleiten können und dadurch den Drehwinkel wieder automatisch aufheben.
  • Bei bekannten Schäften für Zahnimplantate müssen ein behandelnder Arzt oder ein Techniker genau darauf achten, dass die beiden Teilschäfte drehwinkelfrei ineinander gesetzt werden, damit die beiden Teilschäfte nicht in einer falschen Position relativ zueinander fixiert werden.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Schaft wird dieses Problem dadurch vermieden, dass keine dieser senkrecht zur Längsachse des jeweiligen Teilschaftes verlaufenden Stirnflächen – außer den für den endgültigen Längs-Endanschlag vorgesehenen Flächen – vorgesehen sind. Dies wird konkret durch die v-förmigen Vertiefungen beziehungsweise v-förmigen Vorsprünge erreicht. Es sind aber auch andere geometrische Lösungen denkbar.
  • Beim Ineinanderschieben der beiden Teilschäfte treffen sich die schrägen Flächen der gegenüberliegenden, v-förmigen Vertiefungen beziehungsweise v-förmigen Vorsprünge jeweils auf einer schiefen Ebene. Beim weiteren Zusammenfügen der Teilschäfte gleiten die aufeinandertreffenden Flankenflächen auf einander, bis die beiden Teilschäfte ihre axiale relative Endposition zueinander eingenommen und auch den korrekten Drehwinkel zueinander eingenommen haben.
  • Ein weiterer, auch selbstständig zu verwirklichender Erfindungsaspekt betrifft einen Dichtkörper vorzugsweise in Form eines Ringes, der zwischen zwei senkrecht zur Längsachse eines jeweiligen Teilschaftes verlaufenden Anschlagflächen anzuordnen ist und für eine bakteriendichte Abdichtung sorgt. Ein solcher Dichtungskörper beziehungsweise Dichtring besteht vorzugsweise aus einem Kunststoffmaterial, welches eine größere Elastizität oder eine geringere Härte besitzt, als das Material der beiden Teilschäfte des Schaftes. Die beiden Teilschäfte bestehen vorzugsweise aus einem körperverträglichen Metall.
  • In den Figuren ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schaftes für ein Zahnimplantat näher dargestellt. Von den Figuren zeigen:
  • 1: eine perspektivische Darstellung des Aufbauteilschaftes;
  • 2: eine perspektivische Darstellung des distalen Teilschaftes;
  • 3: eine Darstellung des Schaftes mit miteinander verbundenen distalen Teilschaft und Aufbauteilschaft, wobei der distale Teilschaft teiltransparent dargestellt ist;
  • 4: den distalen Teilschaft und den Aufbauteilschaft nach Art einer Explosionszeichnung in perspektivischer Darstellung;
  • 5: einen Längsschnitt durch den Schaft; und
  • 6: einen Querschnitt durch den Schaft der in 5 mit D-D bezeichneten Stelle.
  • 7: eine bevorzugte Gestaltung der in Bezug auf die Längsachse des Schaftes außen liegenden Flächen von distalen Teilschaft und proximalen Aufbauteilschaft und eines Dichtringes in einer geschnittenen Darstellung; und
  • 8: die Außenkontur eines bevorzugten Überganges von proximalen zu distalen Teilschaft in einer perspektivischen Außenansicht;
  • 9: einen Längsabschnitt einer Ausführungsvariante eines Aufbauteilschaftes gemäß den Ausführungsbeispielen in den 7 und 8 perspektivischer Darstellung.
  • Wie der in 1 wiedergegebenen perspektivischen Darstellung eines Aufbauteilschaftes 10 zu entnehmen ist, besitzt dieser einen Längsabschnitt 12, mit einer sich zum distalen Ende 14 des Aufbauteilschaftes 10 hin verjüngenden, konischen Grundgeometrie. Der Konuswinkel beträgt 10°. Im Bereich dieses konischen Längsabschnitts 12 weist der Aufbauteilschaft 10 insgesamt vier v-förmige Vorsprünge 16 auf, die mit ihren Spitzen zum distalen Ende 14 des Aufbauteilschaftes 10 hinweisen. Die vier v-förmigen Vorsprünge 16 wirken als dreieckige Zacken und sind symmetrisch und im gleichen Abstand voneinander um den Umfang des konischen Längsabschnitts 12 des Aufbauteilschaftes 10 angeordnet. Auf diese Weise ergeben sich acht schräg zum distalen Ende 14 des Aufbauteilschaftes 10 weisende Flankenflächen 18.
  • In 2 ist ein distaler Teilschaft 20 perspektivisch dargestellt. Dieser besitzt eine zum proximalen Ende 22 des distalen Teilschaftes 20 hin offene Längsöffnung mit einer Innenwandung 24, die ebenfalls eine konusförmige Grundgeometrie aufweist. In die Innenwandung 24 sind vier v-förmige Vertiefungen 26 eingelassen, die schräg zum proximalen Ende 22 des distalen Teilschaftes 20 hinweisende Flankenflächen 28 aufweisen.
  • Wenn der distale Teilschaft 20 und der proximale Aufbauteilschaft 10 miteinander verbunden sind (siehe 3), ist die relative Position der beiden Teilschäfte sowohl in axialer Richtung als auch in rotatorischer Richtung durch eng aufeinander aufliegende Flankenflächen 18 beziehungsweise 28 genauestens definiert.
  • Eine exakte Zentrierung der beiden Teilschäfte erfolgt bei der Montage durch die sich jeweils gegenüberliegenden, schrägen Flankenflächen 18 beziehungsweise 28 der v-förmigen Vorsprünge beziehungsweise Vertiefungen. Beim Einsetzen des Aufbauteilschaftes 10 in die Längsöffnung des distalen Teilschaftes 20 treffen sich die schrägen Flankenflächen 18 bzw. 28 der Vorsprünge beziehungsweise Vertiefungen jeweils auf einer schiefen Ebene. Der Aufbauteilschaft 10 gleitet somit beim weiteren Einsetzen in die Längsöffnung des distalen Teilschaftes 20 bis er seine axiale Endposition erreicht und rotiert dabei soweit, bis alle einander gegenüberliegenden Flankenflächen 18 und 28 gleichmäßigen Kontakt miteinander haben. Dadurch wird der Aufbauteilschaft 10 ohne ein Gleithindernis in seine gewünschte Endposition gezwungen und kann anschließend durch eine in Längsrichtung des Schaftes verlaufende Schraube fixiert werden. Die Schraube wird mit einer Kraft von 30 Ncm angezogen.
  • Die der Rotationssicherung dienenden, korrespondierenden Flankenflächen 18 und 28 sind anschließend vorteilhafter Weise im Inneren der Längsöffnung des distalen Teilschaftes 20 versenkt und liegen nicht wie bei anderen Systemen im Bereich der Implantatschulter. Die Implantatschulter kann somit auf exakt gleichem Niveau gehalten werden.
  • Bei den in 1 bis 5 dargestellten Ausführungsvarianten sind keine besonderen Maßnahmen dargestellt, um den Übergang vom proximalen Aufbauteilschaft zum distalen Teilschaft im Bereich der Außenkontur des fertig montierten Schaftes bakteriendicht zu gestalten. Gemäß der in 6 dargestellten Ausführungsvariante ist zu diesem Zweck ein Dichtring 30 vorgesehen, der zwischen einer außenliegenden Stirnfläche 32 des proximalen Aufbauteilschaftes 10' und einer dieser gegenüber liegenden, außen liegenden Stirnfläche 34 des distalen Teilschaftes 20' angeordnet ist. Bei fertig montiertem Schaft, also wenn der proximale Aufbauteilschaft 10' und der distale Teilschaft 20' ihre endgültige axiale Relativposition zueinander eingenommen haben, ist der Dichtring 30 in axialer Richtung komprimiert. Der Dichtring 30 besteht aus einem biokompatiblen Kunststoff.
  • Die in 7 perspektivisch dargestellte Außenansicht der in 6 dargestellten Längsabschnitte von Aufbauteilschaft 10' und distalen Teilschaft 20' zeigt, dass die Außenkontur des fertig montierten Schaftes im Übergangsbereich von Aufbauteilschaft 10' zu distalen Teilschaft 20' keine Zwickel aufweist, bei denen die Gefahr besteht, dass sich in ihnen dauerhaft Bakterien festsetzen.
  • 9 zeigt einen Längsabschnitt des proximalen Aufbauteilschaftes 10' in perspektivischer Darstellung. Es ist ein Sitz 36 für den Dichtungsring in Form einer in radialer Richtung offenen, umlaufenden Vertiefung ebenso gut zu erkennen wie die auch bereits mit bezug auf 1 bis 6 diskutierten v-förmigen Vorsprünge 16.

Claims (9)

  1. Schaft für ein Zahnimplantat, wobei der Schaft in Längsrichtung zweigeteilt ist und einen distalen Teilschaft für die Implantation in einen Kieferknochen und einen proximalen Aufbauteilschaft aufweist, auf den eine künstliche Zahnkrone aufzubauen ist, und wobei ein proximales Ende des distalen Teilschaftes und das distale Ende des Aufbauteilsschaftes geometrisch zueinander passend gestaltet sind und im implantierten Zustand des Schaftes aneinander angrenzen, dadurch gekennzeichnet, dass der distale Teilschaft eine zum proximalen Ende des distalen Teilschaftes hin offene Längsöffnung mit einer Innenwandung aufweist, die eine Grundgeometrie mit kreisförmigem Querschnitt aufweist, wobei in die Innenwandung V-förmige, zum proximalen Ende des distalen Teilschaftes hin offene Vertiefungen eingelassen sind, und dass der Aufbauteilschaft an seinem distalen Ende eine Außenwandung mit einer Grundgeometrie mit kreisförmigem Querschnitt aufweist, die in die Längsöffnung des distalen Teilschaftes passt.
  2. Schaft nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenwandung des Aufbauteilschaftes im Bereich ihres distalen Endes V-förmige Vorsprünge aufweist, die derart an die V-förmigen Vertiefungen des distalen Teilschaftes angepasst sind, dass bei miteinander verbundenem distalen Teilschaft und Aufbauteilschaft Flankenabschnitte der V-förmigen Vertiefungen und der V-förmigen Vorsprünge sich gegenseitig berührend zusammenwirken.
  3. Schaft nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der distale Teilschaft vier der V-förmigen Vertiefungen aufweist, die gleichmäßig über den Umfang der Innenwandung verteilt sind und dass der Aufbauteilschaft entsprechend vier der V-förmigen Vorsprünge aufweist, die ebenfalls gleichmäßig über den Umfang der Außenwandung verteilt sind.
  4. Schaft nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundgeometrie der Außenwandung des Aufbauteilschaftes im Bereich der V-förmigen Vorsprünge konisch ist.
  5. Schaft nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundgeometrie der Innenwandung der Längsöffnung des distalen Teilschaftes im Bereich der V-förmigen Vertiefungen konisch ist.
  6. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei bei fertig montierten Schaft einander gegenüberliegenden und in bezug auf die radiale Richtung des Schaftes außen liegenden Stirnflächen ein Dichtkörper vorgesehen ist, der so bemessen ist, dass er in axialer Richtung des Schaftes komprimiert ist, wenn der distale Teilschaft und der proximale Aufbauteilschaft ihre endgültige, axiale Relativposition zueinander eingenommen haben.
  7. Schaft nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtkörper die Form eines kreisförmigen Dichtringes mit rechteckigen Materialquerschnitt aufweist.
  8. Schaft nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Dichtungskörper aus einem biokompatiblen Kunststoff gefertigt ist.
  9. Schaft nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der distale Teilschaft und der proximate Aufbauteilschaft aus biokompatiblen Metall gefertigt sind.
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