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DE102021003024B4 - Einteiliges Zahnimplantat - Google Patents

Einteiliges Zahnimplantat Download PDF

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DE102021003024B4
DE102021003024B4 DE102021003024.9A DE102021003024A DE102021003024B4 DE 102021003024 B4 DE102021003024 B4 DE 102021003024B4 DE 102021003024 A DE102021003024 A DE 102021003024A DE 102021003024 B4 DE102021003024 B4 DE 102021003024B4
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Champions Dental International GmbH
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Abstract

Einteiliges Zahnimplantat mit einem längserstreckten Implantatkörper (12), der einen ersten Implantatkörperabschnitt (16) aufweist, der an einem ersten Ende des Implantatkörpers (12) beginnt und wenigstens ein Außengewinde (18) zum Einschrauben in den Kieferknochen hat, wobei der Implantatkörper (12) einen zweiten Implantatkörperabschnitt (32) für einen extraossären Implantatbereich aufweist, der zum Aufkleben einer Suprakonstruktion ausgebildet ist, wobei der zweite Implantatkörperabschnitt (32) an einem stirnseitigen zweiten Ende einen Kopfbereich (36) aufweist, der als Werkzeuganschlusselement zum lösbaren Verbinden mit einem Eindrehwerkzeug zum Eindrehen in den Implantatkörper (12) ausgestaltet ist, wobei der Kopfbereich (36) eine plane Stirnseite (34) aufweist, die ein erstes Gewindeloch (40) hat, wobei eine erste Gewindelochachse des ersten Gewindeloches (40) mit einer Längsachse der Längserstreckung des Implantatkörpers zusammenfällt, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Implantatkörperabschnitt (32) ein zweites Gewindeloch (44) mit einer zweiten Gewindelochachse aufweist, und dass die zweite Gewindelochachse mit einer Mittelachse (27) des Implantatkörpers (12) einen Winkel zwischen 5 Grad und 85 Grad aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein einteiliges Zahnimplantat mit einem längserstreckten Implantatkörper, der einen ersten Implantatkörperabschnitt beginnend mit einem ersten Ende des Implantatkörpers mit wenigstens einem Außengewinde zum Einschrauben in den Kieferknochen aufweist, wobei der Implantatkörper einen zweiten Implantatkörperabschnitt für einen extraossären Implantatbereich aufweist, der zum Aufkleben einer Suprakonstruktion ausgebildet ist, wobei der zweiten Implantatkörperabschnitt an einem stirnseitigen zweiten Ende einen Kopfbereich aufweist, der als Steckverbindungselement zum lösbaren Verbinden mit einem Eindrehwerkzeug zum Eindrehen in den Implantatkörper ausgestaltet ist.
  • Es ist allgemein bekannt, dass es im Bereich der Zahnimplantate seit Jahrzehnten eine grundsätzliche Einteilung von Zahnimplantaten in einteilige und zweiteilige beziehungsweise mehrteilige existiert, die jeweils einer strikten eigenständigen technischen Entwicklung unterliegen. Dabei erfolgt die Unterscheidung von einteiligen Zahnimplantaten zu den anderen anhand des Merkmals, dass die einteiligen Zahnimplantate keine Trennlinie zwischen einem intraossären und einem prothetischen, dem extraossären Implantatbereich aufweisen. Das bedeutet, dass ein einteiliges Zahnimplantat immer einen intraossären Implantatbereich aufweist, der in den Kieferknochen implantiert wird und gleichzeitig einen extraossären Implantatbereich hat, der signifikant über die Mundschleimhaut, der Gingiva, übersteht, so dass die Gingiva während der Zeit des Einwachsens des Zahnimplantats in den Kieferknochen den Implantatbereich nicht vollständig verschließen kann.
  • Eine allgemein bekannte Ausbildung des extraossären Bereichs eines einteiligen Zahnimplantats sieht vor, dass eine Suprakonstruktion, insbesondere eine Zahnkrone, unmittelbar auf den extraossären Bereich aufgeklebt wird.
  • Nachteilig an dem Stand der Technik ist es, dass die Verklebung der Suprakonstruktion mit dem Zahnimplantat vergleichsweise ungenau ist und zudem wenig flexibel, was die möglichen Behandlungsvarianten beziehungsweise den möglichen Einsatz von Suprakonstruktionsvarianten betrifft.
  • Es sind auch Zahnimplantate bekannt geworden, bei denen die Suprakonstruktion mittels einer Schraube mit der Stirnseite eines Zahnimplantats verbunden ist. Entsprechende Produkte werden von verschiedenen Implantatherstellern angeboten. So zeigt beispielsweise aber auch das Patentdokument US 2019/0321142 A1 ein Zahnimplantat, bei dem ein Abutment mit einer Schraube stirnseitig am Zahnimplantat befestigt war ist. Auch das Patentdokument WO 2019/149773 A1 zeigt ein ähnliche Schraubverbindung, bei der ein Zwischenelement als Träger für ein Zahnersatzelement mittels einer Schraube stirnseitig an einem Implantatkopf befestigt wird.
  • Nachteilig an dem Stand der Technik mit einer Schraubverbindung ist es, dass die Verbindung der Suprakonstruktion mit dem Zahnimplantat wieder lösbar ist und damit dem Zahnarzt die Möglichkeit der Korrektur durch ein Verdrehen der Suprakonstruktion bietet. Die stirnseitige Verschraubung der Suprakonstruktion mit dem Zahnimplantat vergleichsweise allein bleibt also vergleichsweise ungenau ist ebenfalls wenig flexibel, was die möglichen Behandlungsvarianten beziehungsweise den möglichen Einsatz von weiteren Suprakonstruktionsvarianten betrifft.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein einteiliges Zahnimplantat anzugeben, mit dem eine erhöhte Anzahl von Superkonstruktionsvarianten verbindbar ist.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch ein einteiliges Zahnimplantat der eingangs genannten Art. Dieses ist dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Implantatkörperabschnitt ein zweites Gewindeloch mit einer zweiten Gewindelochachse aufweist, und dass die zweite Gewindelochachse mit einer Mittelachse des Implantatkörpers einen Winkel zwischen 5 Grad und 85 Grad aufweist.
  • Eine Grundidee der Erfindung besteht darin, alternativ zu einer Klebeverbindung eine Schraubverbindung zwischen einer Superkonstruktion und einem einteiligen Implantatkörper anzubieten. Das eröffnet dem behandelnden Arzt in einer Behandlungssituation die Möglichkeit sowohl die Suprakonstruktionsvarianten mit Klebeverbindung zu verwenden als auch die Suprakonstruktionsvarianten zu verwenden, die eine Schraubverbindung benötigen. Die Anzahl der super Suprakonstruktionsvarianten ist also vergleichsweise erhöht. Zudem kann der Arzt Zahnimplantatsysteme herstellen, die Behandlungen ermöglichen, die mit einer Klebeverbindung gar nicht oder nur schwer beziehungsweise nur im begrenzten Umfang herstellbar sind, beispielsweise kann er Achsendivergenzen ausgleichen.
  • Eine weitere Grundidee der Erfindung ist die Verbesserung der Verbindungsmöglichkeiten bei der Verbindung der Suprakonstruktion und dem Implantatkörper. So kann beispielsweise in das zweite Gewindeloch eine zweite Schraube eingesetzt werden, die als Verdrehsicherung der Superkonstruktion gegenüber dem Implantatkörper dient, was eine Erhöhung der Anzahl der Verbindungsvarianten darstellt. Außerdem ist auf diese Weise eine exakte vorgegebene Positionierung der Suprakonstruktion relativ zum Implantatkörper ermöglicht - wiederum eine Erhöhung der Anzahl der Verbindungsvarianten. Eine weitere Möglichkeit der Erhöhung der Anzahl der Verbindungsvarianten besteht darin, anstatt mit der ersten Schraube nur mit der zweiten Schraube die Superkonstruktion mit dem Implantatkörper zu verbinden. Auf diese Weise können besonders einfach Achsendivergenz ausgeglichen werden oder auch entsprechend ausgebildete Stege, Brücken oder Kronen mit dem Implantatkörper verbunden werden, in Ausgestaltungsvarianten, die durch eine Verbindung mit der ersten Schraube nicht ermöglicht sind.
  • Bei einer Ausgestaltungsvariante des einteiligen Zahnimplantats ist es vorgesehen, dass der zweite Implantatkörperabschnitt einen kegelstumpfförmigen Bereich aufweist, und dass ein kleinster Durchmesser des kegelstumpfförmigen Bereiches den geringsten Abstand zur Stirnseite aufweist. Derart ist es in vorteilhafter Weise erreicht, dass eine Suprakonstruktion, beispielsweise ein Abutment mit einer daran angebrachten Zahnkrone bzw. Krone, dessen Form im Bereich der Verbindung mit dem Zahnimplantat auf den kegelstumpfförmiges Bereich angepasst ist, selbstpositionierend mit dem Zahnimplantat verbindbar ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung des einteiligen Zahnimplantats mit dem kegelstumpfförmigen Bereich entspricht der größte Durchmesser des Kopfbereiches höchstens dem kleinsten Durchmesser des kegelstumpfförmigen Bereiches. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass ein Zahnarzt die Funktionen des Zahnimplantats, nämlich das Eindrehen des Zahnimplantats in den Kieferknochen und das Aufsetzen beziehungsweise das Verbinden der Suprakonstruktion mit dem Zahnimplantat besonders einfach und problemfrei ausüben kann.
  • Ein weiterer Vorteil beim einteiligen Zahnimplantat ergibt sich, wenn eine Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Bereiches als Dichtfläche für eine korrespondierende Kontakt- oder Dichtfläche einer Suprakonstruktion ausgestaltet ist. Auf diese Weise ist besonders einfach erreicht, dass keine unerwünschten Keime oder Bakterien in einen Bereich zwischen dem kegelstumpfförmigen Bereich und einer Ausnehmung in der Suprakonstruktion gelangen, die auf den kegelstumpfförmiges Bereich aufgesetzt wird. Eine mögliche Quelle für Keimbildung beziehungsweise Entzündungen ist in vorteilhafter Weise vermieden.
  • Mit einem einteiligen Zahnimplantat, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das wenigstens eine Außengewinde sich über eine gesamte Oberfläche des ersten Implantatkörperabschnitts erstreckt, und dass ein zum zweiten Implantatkörperabschnitt gelegenes Ende des Außengewindes in einem im Kiefer eingesetzten Zustand mit der Gingiva in Kontakt ist, ist in besonders einfacher Weise erreicht, dass eine vorgegebene (Soll-)Eindrehtiefe des Außengewinde in den Kiefer für den Zahnarzt besonders gut erkennbar ist und zudem eine maximal große Verbindungsoberfläche des Zahnimplantats mit dem Kiefer vorhanden ist. Zudem kann das Außengewinde auch mehr als eine Gewindesteigung aufweisen, zum Beispiel zwei oder drei verschiedenen Steigungen, sodass sich das Gewinde beziehungsweise die Verbindungsoberfläche am ersten Implantatkörperabschnitt auf verschiedene Abschnitte im Kiefer bzw. in der Gingiva anpassen lassen.
  • Beim einteiligen Zahnimplantat ist der Implantatkörper in vorteilhafter Weise aus Titan, einem anderen Metall, einer Legierung, einem Kunststoff, einem flexiblen Kunststoff, Titanoxid, einer Keramik oder Polyetheretherketon (PEEK) gefertigt.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten sind den weiteren abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
  • Anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels sollen die Erfindung, weitere Ausführungsformen und weitere Vorteile näher beschrieben werden.
  • Es zeigen
    • 1 eine Seitenansicht auf ein exemplarisches Zahnersatzsystem sowie
    • 2 eine Schnittansicht durch das exemplarische Zahnersatzsystem.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht auf ein Zahnersatzsystem 10 mit einem längserstreckten Implantatkörper 12 aus Titanoxid, auf welchen ein Abutment 14 - ebenfalls aus Titanoxid - aufgesetzt ist. Das Abutment 14 zusammen mit einem Zahnersatzelement, beispielsweise mit einer Krone, das in der Figur jedoch nicht dargestellt ist, sollen im gewählten Beispiel eine Suprakonstruktion sein. Das Zahnersatzsystem 10 weist also den Implantatkörper 12 sowie die Suprakonstruktion auf. Der Implantatkörper 12 weist zudem einen ersten Implantatkörperabschnitt 16 auf, der an einem ersten apikalen Ende des Implantatkörpers 12 beginnt und ein Gewinde 18 aufweist, das sich über die gesamte Oberfläche des ersten Implantatkörperabschnitts 16 erstreckt.
  • Über ein zweites Ende des Implantatkörpers 12 ist das Abutment 14 auf diesen aufgesetzt und mit einer ersten Schraube 20 in einer ersten Ausnehmung 22, die in dieser Ansicht durch das Abutment 14 verdeckt, also nicht zu sehen sind, mit dem Implantatkörper 12 verbunden. Zudem weist das Abutment 14 eine zweite Ausnehmung 24 auf, in die eine zweite Schraube 26 eingebracht ist. Die Funktionen und nähere Einzelheiten zu den Schrauben 20, 26, dem Implantatkörper 12 sowie dem Abutment 14 sollen anhand einer Schnittansicht durch eine Schnittebene A - A in der 2 näher erläutert werden, wobei in der 1 eine Mittelachse 27 in der Schnittebene A - A gelegen ist.
  • 2 zeigt eine Schnittansicht durch das exemplarische Zahnersatzsystem 10 mit Sicht auf die Schnittebene A - A. Da es sich um dasselbe Zahnersatzsystem 10 wie in 1 handelt, werden die Bezugszeichen aus 1 für entsprechende Bauteile verwendet. In der 2 ist eine erste Abschnittsgrenze 28 am Implantatkörper 12 eingezeichnet, wobei der erste Implantatkörperabschnitt 16 vom apikalen ersten Ende bis zur ersten Abschnittsgrenze 28 reicht. Der erste Implantatkörperabschnitt 16 ist dafür vorgesehen, vollständig in den Kieferknochen eingeschraubt zu werden, ist also ein konstruktiv vorgegebener intraossärer Bereich des Implantatkörpers 12.
  • Der einteilige Implantatkörper 12 weist zudem einen zweiten Implantatkörperabschnitt 32 auf, der konstruktiv extraossär vorgesehen ist und welcher vom zweiten Ende des Implantatkörpers 12 bis zu einer zweiten Abschnittsgrenze 30 reicht. Der zweite Implantatkörperabschnitt 32 hat eine kegelstumpfförmige Ausgestaltung als gedachte umhüllende Gestalt, und zwar so, dass der kleinste Durchmesser des zweiten Implantatkörperabschnitts 32 mit dem zweiten Ende zusammenfällt. Das zweite Ende bildet zudem eine Stirnseite 34 aus, die plan ausgestaltet ist und wobei eine gedachte Ebene, in der die Stirnseite 34 liegt, senkrecht auf der Mittelachse 27 steht. Ein zur Stirnseite 34 weisender Kopfbereich 36 des zweiten Implantatkörperabschnitts 32 ist als Werkzeuganschlusselement, im dargestellten Beispiel als Außensechskantanschlusselement 38 ausgebildet. Auf diese Weise lässt sich besonders einfach der Implantatkörper 12 in ein entsprechend vorbereitetes Loch im Kieferknochen mit einem ein Eindrehwerkzeug - hier ein Steckschlüssel, der auf den Außensechskant des Außensechskantanschlusselements 38 angepasst ist. Es ist vorgesehen, dass der Implantatkörper 12 so weit in den Kieferknochen eingedreht wird, bis das Gewinde 18 vollständig im Kieferknochen positioniert ist. Es ist aber auch ohne weiteres denkbar und innerhalb des Erfindungsgedankens, dass bei einer anderen Ausgestaltungsvariante ein anderer Kopfbereich an einen kegelstumpfförmigen Abschnitt am einteiligen Implantatkörper stirnseitig einteilig angesetzt ist, so dass das dann stirnseitiges Ende des einteiligen Implantatkörpers durch die entsprechende Stirnseite am anderen Kopfbereich gebildet ist. Dann ist es vorgesehen, dass ein größter Durchmesser am anderen Kopfbereich höchstens genauso groß ist wie der kleinste Durchmesser am kegelstumpfförmigen Abschnitt.
  • In die Stirnseite 34 ist ein erstes Gewindeloch 40 eingearbeitet, in das die erste Schraube 20 eingedreht ist. Mit der ersten Schraube 20 ist das Abutment 14 auf dem Implantatkörper 12 gehalten und fest mit diesem verbunden. Das Abutment 14 weist zudem eine dritte Ausnehmung 42 auf, deren Gestalt auf die Kegelstumpfform des zweiten Implantatkörperabschnitts 32 angepasst ist, so dass die kegelstumpfförmigen Mantelflächen der dritten Ausnehmung 42 und des zweiten Implantatkörperabschnitts 32 als Kontaktflächen für die beiden Bauteile dienen. Insbesondere ist auch ein Ausnehmungsgrund der dritten Ausnehmung 42 plan ausgestaltet, sodass der Ausnehmungsgrund durch die erste Schraube 20 auch plan gegen die Stirnseite 34 gehalten ist. Im gewählten Beispiel ist zudem eine Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Bereichs am zweiten Implantatkörperabschnitt 32 als Dichtfläche ausgebildet, weist also eine Oberflächenbeschaffenheit auf, die dichtend gegen die andere Kontaktfläche am Abutment 14 wirkt. Zudem ist im gezeigten Ausführungsbeispiel die korrespondierende Fläche in der dritten Ausnehmung 42 zur Dichtfläche ebenfalls als Dichtfläche ausgebildet. Dementsprechend werden die beiden Dichtflächen beim Aufsetzen des Abutments 14 auf den kegelstumpfförmiges Bereich als Dichtung wirken, die verhindern, dass Keime oder Bakterien in den Bereich der dritten Ausnehmung 42 gelangen.
  • Das Ausführungsbeispiel zeigt also eine Möglichkeit, wie das Abutment 14 mit einer Schraubverbindung an dem einteiligen Implantat, nämlich am Implantatkörper 12 angebracht wird. Zudem ist es aber auch möglich, am Implantatkörper 12 ein Klebeabutment mit einer damit verbundenen Krone oder eine andere Suprakonstruktion oder eine Klebekrone unmittelbar auf den zweiten Implantatkörperabschnitt 32 aufzusetzen und mit einer Klebetechnik diesen zu verbinden. Vorteilhafterweise ist es damit ermöglicht mit einem einzigen einteiligen Implantat bzw. Implantatkörper, hier dem Implantatkörper 12, eine Superkonstruktion wahlwiese entweder mit einer Schraubtechnik oder mit einer Klebetechnik mit diesem zu verbinden. Das erhöht die Flexibilität des Zahnersatzsystems 10 in signifikanter Weise und bietet dem behandelnden Zahnarzt eine große Anzahl von Möglichkeiten auf vor Ort auftretende Problemstellungen unmittelbar im Behandlungstermin zu reagieren.
  • Eine Vielzahl von Behandlungsmöglichkeiten für den behandelnden Zahnarzt eröffnet sich auch dadurch, dass im Implantatkörper 12 ein zweites Gewindeloch 44 eingebracht ist. Dabei bildet im Ausführungsbeispiel eine gedachte Gewindelochachse des zweiten Gewindelochs 44 einen Winkel von etwa 40 Grad mit der Mittelachse 27 aus. Es ist auch ohne weiteres denkbar, dass hier ein anderer Winkel zwischen 5 und 85 Grad gewählt wird, je nachdem was für die Behandlung eines Patienten am günstigsten ist. Mit der zweiten Schraube 26 ist es nämlich erfindungsgemäß ermöglicht, dass Abutment 14 gegen eine ungewollte Verdrehung zu sichern. Zudem ist es auch durch die zweite Schraube 26 allein ermöglicht, dass Abutment 14 am Implantatkörper 12 zu fixieren und derart beispielsweise Achsendivergenzen zwischen einer Implantatkörperachse und einer erwünschten Zahnersatzstellungsachse ausgleichen. Als Zahnersatz bei der Superkonstruktion dienen zum Beispiel Stege, Brücken oder Kronen. Im gezeigten Beispiel wird auch ein Abutment 14 verwendet, dass eine Achsendivergenz ausgleicht, was an der erkennbaren Asymmetrie des Abutments 14 relativ zur Mittelachse 27 in der 2 erkennbar ist.
  • Zwischen der ersten 28 und der zweiten Abschnittsgrenze 30 ist ein Zwischenstück 46 gelegen, der als Verbindungsstück zwischen dem ersten 16 und dem zweiten Implantatkörperabschnitt 32 ausgestaltet ist. Mit einer Wahl der Länge des Verbindungsstücks lässt sich besonders einfach die Gesamtlänge des Implantatkörpers 12 auf eine gewünschte oder vorgegebene Länge anpassen.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Zahnersatzsystem
    12
    Implantatkörper
    14
    Abutment
    16
    erster Implantatkörperabschnitt
    18
    Gewinde
    20
    erste Schraube
    22
    erste Ausnehmung
    24
    zweite Ausnehmung
    26
    zweite Schraube
    27
    Mittelachse
    28
    erste Abschnittsgrenze
    30
    zweite Abschnittsgrenze
    32
    zweiter Implantatkörperabschnitt
    34
    Stirnseite
    36
    Kopfbereich
    38
    Außensechskantanschlusselement
    40
    erstes Gewindeloch
    42
    dritte Ausnehmung
    44
    zweites Gewindeloch
    46
    Zwischenstück

Claims (6)

  1. Einteiliges Zahnimplantat mit einem längserstreckten Implantatkörper (12), der einen ersten Implantatkörperabschnitt (16) aufweist, der an einem ersten Ende des Implantatkörpers (12) beginnt und wenigstens ein Außengewinde (18) zum Einschrauben in den Kieferknochen hat, wobei der Implantatkörper (12) einen zweiten Implantatkörperabschnitt (32) für einen extraossären Implantatbereich aufweist, der zum Aufkleben einer Suprakonstruktion ausgebildet ist, wobei der zweite Implantatkörperabschnitt (32) an einem stirnseitigen zweiten Ende einen Kopfbereich (36) aufweist, der als Werkzeuganschlusselement zum lösbaren Verbinden mit einem Eindrehwerkzeug zum Eindrehen in den Implantatkörper (12) ausgestaltet ist, wobei der Kopfbereich (36) eine plane Stirnseite (34) aufweist, die ein erstes Gewindeloch (40) hat, wobei eine erste Gewindelochachse des ersten Gewindeloches (40) mit einer Längsachse der Längserstreckung des Implantatkörpers zusammenfällt, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Implantatkörperabschnitt (32) ein zweites Gewindeloch (44) mit einer zweiten Gewindelochachse aufweist, und dass die zweite Gewindelochachse mit einer Mittelachse (27) des Implantatkörpers (12) einen Winkel zwischen 5 Grad und 85 Grad aufweist.
  2. Einteiliges Zahnimplantat (12) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Implantatkörperabschnitt (32) einen kegelstumpfförmigen Bereich aufweist, und dass ein kleinster Durchmesser des kegelstumpfförmigen Bereiches den geringsten Abstand zur Stirnseite (34) aufweist.
  3. Einteiliges Zahnimplantat nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der größte Durchmesser des Kopfbereiches (36) höchstens dem kleinsten Durchmesser des kegelstumpfförmigen Bereiches entspricht.
  4. Einteiliges Zahnimplantat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mantelfläche des kegelstumpfförmigen Bereiches als Dichtfläche für eine korrespondierende Kontakt- oder Dichtfläche einer Suprakonstruktion ausgestaltet ist.
  5. Einteiliges Zahnimplantat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Außengewinde (18) sich über eine gesamte Oberfläche des ersten Implantatkörperabschnitts (16) erstreckt, und dass ein zum zweiten Implantatkörperabschnitt (32) gelegenes Ende des Außengewindes (18) in einem im Kiefer eingesetzten Zustand mit der Gingiva in Kontakt ist.
  6. Einteiliges Zahnimplantat nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Implantatkörper (12) aus Titan, einem anderen Metall, einer Legierung, einem Kunststoff, einem flexiblen Kunststoff, Titanoxid, einer Keramik oder Polyetheretherketon (PEEK) gefertigt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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WO2019149773A1 (de) 2018-02-02 2019-08-08 Vita Zahnfabrik H. Rauter Gmbh & Co. Kg Halteeinrichtung für zahnersatzelemente
US20190321142A1 (en) 2018-04-19 2019-10-24 Jong-pil Kim Dental implant

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Non-Patent Citations (1)

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Title
A.B. Dental – Implants Advantages & Surgical Manual Feb2020URL: „https://ab-dent.com/wp-content/uploads/2020/02/AB-Dental-Implants-Advantages-booklet.pdf" [abgerufen am 28.05.2024] *

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