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Die
Neuerung betrifft ein Gabionenzaundrahtgeflecht gemäß dem Oberbegriff
des Schutzanspruches 1.
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Gabionenzaundrahtgeflechte
werden bei der Absicherung von steilen Böschungen, als Stützmauern, als
Lärmschutzwände oder
als modernes Gestaltungselement im Gartenbau eingesetzt. Die speziell
beschichten, eine Vielzahl von Maschen aufweisenden Drahtgeflechtelemente
zeichnen sich durch besondere Wirtschaftlichkeit, Langlebigkeit
und Umweltfreundlichkeit aus.
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Einzelne
derartiger Drahtgeflechtelemente werden zur Bildung eines Gabionenzaundrahtgeflechts
zu Drahtkörben
verflochten und bilden somit beispielsweise eine würfel- oder
quaderartige Form. Diese werden anschließend mit Natursteinen wie beispielsweise
Schotter oder Bruchsteinen befüllt
und dienen beispielsweise zur Abgrenzung bzw. Absicherung von Grundstücken bzw.
Gebäudekomplexen.
Derartige Gabionenzaundrahtgeflechte sind vielseitig einsetzbar,
beispielsweise im Tiefbau als Stützmauern
oder Lärmschutzwalle
oder auch im modernen Gartenbau als Gestaltungselemente.
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Das
Grundmaterial für
ein derartiges Gabionenzaundrahtgeflecht bilden beispielsweise maschenartig verbundene
Stahldrähte
mit einer speziellen Zink-Aluminium-Beschichtung, welche auch für wasserbauliche und
industrielle Einsätze
geeignet sind und beispielsweise eine Lebensdauer von ca. 50 Jahren
aufweisen.
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Durch
geschickte Anordnung und Verflechtung derartiger Drahtgeflechtelemente
können
unterschiedliche Formen von Stützmauern
bzw. Zäunen
oftmals ohne ein spezielles Fundament aufgebaut werden, vielmehr
ist verdichteter Bruchschotter zur Erstellung eines Unterbaus ausreichend.
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Darüber hinaus
wird durch die Verwendung von unterschiedlichen Natursteinen, welche
in das Drahtgeflecht eingefüllt
werden, eine optische Variation der Vorderfront eines derartigen „Gabionenzauns
bzw. Gabionenmauer" möglich.
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Nachteilig
jedoch verhacken derartige Drahtgeflechtelemente aufgrund der an
den Kanten überstehenden
Drahtstücke
relativ schnell, wodurch die Montage eines Gabionenzaundrahtgeflechte
vor Ort erschwert wird und zumindest mehrere Personen zum Halten
und Flechten der Elemente erfordert. Auch der Transport bereits
fertig montierter Gabionenzaundrahtgeflechte gestaltet sich aufgrund
der räumlichen
Ausdehnung der Gabionenzaundrahtgeflechte und deren geringen Gewichts
schwierig.
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Aufgabe
der Neuerung ist es, ein Gabionenzaundrahtgeflecht anzugeben, welches
einfach und flexibel transportierbar sowie schnell, einfach und
kostengünstig
montierbar ist.
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Gemäß der Neuerung
wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Kennzeichens des Anspruches
1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Neuerung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Vorteilhaft
werden gemäß der Neuerung
die das Gabionendrahtgeflecht bildenden Gabionendrahtgeflechtelemente
zumindest teilweise mit Ihren Seitenkanten über zumindest ein Scharnierelement
verbunden, wodurch die zur Bildung des Gabionendrahtgeflecht zusammenzufügende Gabionendrahtgeflechtelemente klappbar
miteinander in Verbindung stehen und somit für den Transport zusammengeklappt
werden können. Bei
Aufbau vor Ort bestehen über
die Scharnierelemente bereits bewegliche Verbindungen zwischen den
zusammenzufügenden
Gabionendrahtgeflechtelemente, welche das Verflechten dieser zu
dem käfigartigen
Gabionendrahtgeflecht und das Befüllen mit Natursteinen zur Bildung
eines Gabionenzauns deutlich erleichtern.
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Nachstehend
wird die Neuerung in Verbindung mit den Zeichnungen anhand eines
Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung des Gabionenzaundrahtgeflechts gemäß der Neuerung,
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2 eine
Seitenansicht des Gabionenzaundrahtgeflechts gemäß 1, und
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3 eine
Frontansicht des Gabionenzaundrahtgeflechts gemäß 1.
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In
den Figuren wird mit 1 jeweils ein Gabionenzaundrahtgeflechtmodul
bezeichnet, welches zum Aufbau einer „Gabionenmauer" bzw. eines „Gabionenzauns" Verwendung findet,
wobei mehrere derartige Gabionenzaundrahtgeflechtmodule 1 in
unterschiedlichen Variationen nebeneinander, übereinander oder hintereinander
sowie in einem vorgegebenen Winkel zueinander angeordnet sein können.
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Das
durch das Gabionenzaundrahtgeflechtmodul 1 eingeschlossene
Stauvolumen 2, welches zur Aufnahme z.B. von Natursteinmaterial
zur Bildung eines Gabionenzauns vorgesehen ist, setzt sich aus einem
ersten Stauvolumen 2.1, welches von einem quaderförmigen durch
den unteren Teil 1.1 des von dem Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 eingeschlossenen
Stauvolumen gebildet wird und einem zweiten Stauvolumen 2.2,
welches durch den oberen Teil 1.2 des von dem Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 eingeschlossenen Stauvolumen
gebildet wird, zusammen. Das untere Teil 1.1 ist breiter
ausgebildet als das obere Teil 1.2 und bildet somit ein über das
obere Teil 1.2 beidseitig vorstehende Fuß- oder
Fundamentelement. An den beiden Schmalseiten des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 gehen
das obere und das untere Teil bündig
in einander über.
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Der
untere Teil 1.1 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 weist
hierzu zumindest ein aus einem Gabionendrahtgeflecht hergestelltes
Bodenelement 3 auf, welches in einer Ausführungsform
rechteckförmig ausgebildet
ist und eine Länge
L und eine erste Breite B1, welche einem Bruchteil der Länge L entspricht,
aufweist. In einer bevorzugten Ausführungsform entspricht die Länge L dem
zwei- oder dreifachen der ersten Breite B1.
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Ferner
weist der untere Teil 1.1 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 die
Vorder- und Rückseite bildende
und aus Gabionendrahtgeflecht hergestellte Seitenelemente 4 auf,
welche über
Scharnierelemente 5 mit dem Bodenelement 3 verbunden
sind und bevorzugt rechteckförmig
ausgebildet sind. Die Scharnierelemente 5 sind hierbei
insbesondere an den oder im Bereich der Längskanten des rechteckförmigen Bodenelementes 3 vorgesehen
und sind mit bzw. im Bereich der Längskante eines ersten Seitenelementes 4.1,
welches die Vorderseite des unteren Teils 1.1 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 bildet
und mit bzw. im Bereich der Längsseite
eines zweiten Seitenelementes 4.2, welches die Rückseite
des unteren Teils 1.1 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 bildet,
verbunden.
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Die
Scharnierelemente 5 können
hierbei auf unterschiedlichste Art ausgebildet und aus unterschiedlichen
Materialen gefertigt sein, die teilweise lösbar oder auch starr mit den
jeweiligen Längskanten
bzw. den jeweiligen im Bereich der Längskanten befindlichen Maschen
der Gabionendrahtgeflechtelemente verbunden sein. Auch sind folienscharnierartige
Scharnierelemente 5 möglich,
die nach erfolgten Transport sowie Montage des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 wiederum
entfernt werden.
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Ferner
ist ein Deckenelement 6 im unteren Teils 1.1 des
Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 vorgesehen, welches im
dargestellten Ausführungsbeispiel
durch ein erstes und zweites, jeweils rechteckförmiges und aus Gabionendrahtgeflecht
hergestelltes Deckenelement 6.1, 6.2 gebildet.
Das erste und zweite Deckenelement 6.1, 6.2 weisen
dieselbe Länge
L des Bodenelements 3 auf, welche mit der Länge L des
gesamten Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 übereinstimmt,
besitzen jedoch jeweils eine unterschiedliche Breite. Das erste
Deckenelement 6.1 weist eine zweite Breite B2 und das zweite
Deckenelement 6.1 eine dritte Breite B3 auf, wobei die
dritte Breite B3 kleiner als die zweite Breite B2 ist und die Summe
der zweiten und dritten Breite B2, B3 ebenfalls kleiner als die
erste Breite B1 ist. In einer bevorzugten Ausführungsform entspricht in etwa die
zweite Breite B2 dem Zwei- bis Dreifachen der dritten Breite B3.
Das erste und zweite Deckenelement 6.1, 6.2 sind
senkrecht zum ersten und zweiten Seitenelement 4.1, 4.2 sowie
parallel zum Bodenelement 3 angeordnet und über Scharnierelemente 5 jeweils
mit dem ersten bzw. zweiten Seitenelement 4.1, 4.2 verbunden. Somit
bilden das Bodenelement 3, das erste und zweite Seitenelement 4.1, 4.2 sowie
das erste und zweite Deckenelement 6.1, 6.2 ein
quaderförmiges
Gabio nenzaundrahtgeflechtmoduls 1 aus, welches an seinen Stirnseiten 7 und
im Deckenbereich drahtgeflechtfreie Bereiche aufweist.
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Der
obere Teil 1.2 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 bildet
ebenfalls ein quaderförmiges
zweites Stauvolumen bzw. einen Stauraum 2.2 aus, welcher
durch mehrere weitere Gabionendrahtgeflechtelemente gebildet ist.
Insbesondere weist das zweite Stauvolumen 2.2 des oberen
Teils 1.2 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 ein
drittes und viertes Seitenelement 4.3, 4.4 auf,
welche mit dem den ersten bzw. zweiten Seitenelement 4.1, 4.2 gegenüberliegenden
Längskanten
des ersten bzw. zweiten Deckenelementes 6.1, 6.2 verbunden
sind, vorzugsweise wiederum über
Scharnierelemente 5. Zwischen dem ersten und zweiten Deckenelement 6.1, 6.2 bildet
sich aufgrund der Wahl der unterschiedlichen ersten bis dritten
Breiten B1 bis B3 ein rechteckförmiger
drahtgeflechtfreier Bereich aus, der das erste und zweite Stauvolumen 2.1, 2.2 miteinander
verbindet, so dass der erste Stauraum 2.1 des dargestellten
Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 auch über den zweiten Stauraum 2.2 mit
Natursteinen befüllt
werden kann.
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Das
dritte und vierte Seitenelement 4.3, 4.4 sind über ein
drittes Deckenelement 6.3 bzw. dessen Längskanten mit den nach oben
gerichteten Längsseiten
des dritten und vierten Seitenelementes 4.3, 4.4,
beispielsweise über
Scharnierelemente 5 verbunden. Das dritte Deckenelement 6.3 weist
die Länge
L und eine vierte Breite B4 auf, wobei die vierte Breite B4 kleiner
als die zweite Breite B2, jedoch größer als die dritte Breite B3
gewählt
ist und die Summe der zweiten bis vierten Breite B2 – B4 der
ersten Breite B1 entspricht.
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Anhand
der Scharnierelemente 5, welche die einzelnen Seitenelemente 4.1 – 4.4,
das Bodenelement 3, die Deckenelemente 6.1, 6.2, 6.3 beispielsweise
miteinander verbindet, wird ein einfacher Transport des bereits
vorgefertigten Gabionendrahtgeflechtelemente dadurch möglich, dass
die derartig zumindest teilweise miteinander über die Scharnierelemente 9 verbunden
Drahtgeflechtelemente im zusammengeklappten Zustand transportiert
werden können.
Zur Montage des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 werden
die zusammengeklappten Drahtgeflechtelemente am jeweiligen Ein satzort über die
Scharnierelemente 5 in Ihre korrekte horizontale und vertikale
Ausrichtung geklappt und zumindest teilweise miteinander verflochten.
Die vollständige
Verdrahtung erfolgt nach dem Einfüllen der Natursteine in das
Gabionenzaundrahtgeflechtmodul 1. Insbesondere wird beim
Befüllen
des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 zunächst der
untere Teil 1.1 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 als
quasi Fuß-
bzw. Standelement befüllt,
bevor der obere Teil 1.1 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1,
welcher die eigentliche Mauer- bzw. Zaunfläche bildet, vollständig befüllt oder
auf das untere Teil 1.1 montiert wird.
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Der
erste Stauraum bzw. das erste Stauvolumen 2.1 weisen hierbei
eine erste Höhe
H1, welche der Breite des ersten und zweiten Seitenelementes 4.1, 4.2 des
unteren Teils 1.1 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls entspricht,
und eine zweite Höhe
H2 auf, welche zugleich der Breite des dritten und vierten Seitenelementes 4.3, 4.4 des
oberen Teils 1.2 des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 entspricht,
wobei die erste Höhe
H1 kleiner als die zweite Höhe
H2 gewählt
ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
entspricht die zweite Höhe
H2 dem zwei- oder dreifachen der ersten Höhe H1.
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Zur
Ausbildung eines „Gabionenzauns" können einzelne
derartiger Gabionenzaundrahtgeflechtmodule 1 nebeneinander
oder in einem Winkel zueinander angeordnet werden, wobei die aneinander
anschließenden
Seitenkanten der Seiten-, Boden- und Deckenelemente der jeweiligen
Module 1 hierzu miteinander über Drähte des Gabionenzaundrahtgeflechts
und/oder über
zusätzliche
Drähte
miteinander verflochten werden.
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An
den nach außen
gerichteten Stirnseiten der die Mauerenden bildenden Gabionenzaundrahtgeflechtmodul 1 bzw. – beim Einsatz
eines einzigen Moduls 1 – dessen beiden stirnseitigen
Enden sind jeweils Stirnseitenelemente 7 vorgesehen, welche
beispielsweise als einstückiges
Gabionendrahtgeflechtelement oder aus zwei oder mehreren einzelnen
Gabionendrahtgeflechtelemente hergestellt sein können. In einer bevorzugten
Ausführungsform
sind ein erstes und zweites einstückiges Stirnseitenelement 7.1, 7.2 vorgesehen, wobei
das erste Stirnseitenelement 7.1 den ersten und zweiten Stauvolumen 2.1, 2.2 an
der ersten Stirnseite des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 abschließt und das
zweite Stirnseitenelement 7.2 an der zweiten Stirnseite
des Gabionenzaundrahtgeflechtmoduls 1 die beiden Stauvolumina 2.1, 2.2 begrenzt.
Ein derartig ausgebildetes Gabionenzaundrahtgeflechtmodul 1 bildet
somit einen aus mehreren Gabionendrahtgeflechtelementen gebildeten
Käfig zur
Aufnahme von Natursteinen aus, welcher im befüllten Zustand ein mauer- bzw. zaunartiges
Gebilde darstellt.
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Bei
an einander anschließenden
Gabionenzaundrahtgeflechtmodulen 1 ist es ausreichen, wenn
jedes Modul – mit
Ausnahme des letzten Moduls – nur
jeweils ein Stirnseitenelement beispielsweise das Stirnseitenelement 7.1 aufweist
und nur das letzte Gabionenzaundrahtgeflechtmodul 1 auch
zusätzlich
das Stirnseitenelement 7.2.
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Bevorzugt
werden Gabionendrahtgeflechtelemente verwendet, dessen Stahldraht
eine Stärke
zwischen 4 – 7
mm, bevorzugt zwischen 5 – 6
mm aufweist. Die Maschengröße liegt
hierbei in einem Bereich von 40 – 80 mm, vorzugsweise bei 50
mm.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist ein derartiges Gabionenzaundrahtgeflechtmodule wie folgt dimensioniert:
wobei
eine Einheit z.B. ein Zentimeter ist.
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Die
Neuerung wurde voranstehend anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
Es versteht sich, dass zahlreiche Modifikationen sowie Abwandlungen
möglich
sind, ohne dass damit der der Neuerung zugrunde liegende Erfindungsgedanke
verlassen wird. So ist es beispielsweise auch möglich, die einzelnen Gabionendrahtgeflechtelemente
noch weiter zu unterteilen und somit beispielsweise zum erleichterten
Einfüllen
der Natursteine eine Einfüllöffnung ausbildet.
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Auch
kann das dargestellte Gabionenzaundrahtgeflechtmodul 1 bereits
in seinem ersten und zweiten Teil 1.1, 1.2 vorgefertigt
und bereits verflochten sein, so dass lediglich an einzelnen bevorzugten
Verbindungsstellen zwischen dem oberen und unteren Teil 1.1, 1.2 Scharnierelemente 5 vorgesehen
werden.
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Ferner
sind Gabionenzaundrahtgeflecht-Eckmodule aus teilweise dreieckförmigen Gabionendrahtgeflechtelementen,
d.h. Boden- und Deckenelementen 3, 6.1 bis 6.3 denkbar,
die eine Verbindung zweier Gabionenzaundrahtgeflechtmodule 1 in
einem vorgegebenen Winkel ermöglichen.
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- 1
- Modul/Gabionenzaundrahtgeflechtmodul
- 1.1
- unterer
Teil
- 1.2
- oberer
Teil
- 2
- Mauervolumen
- 2.1
- erstes
Stauvolumen bzw. erster Stauraum
- 2.2
- zweites
Stauvolumen bzw. zweiter Stauraum
- 3
- Bodenelement
- 4
- Seitenelemente
- 4.1
- erstes
Seitenelement
- 4.2
- zweites
Seitenelement
- 4.3
- drittes
Seitenelement
- 4.4
- viertes
Seitenelement
- 5
- Scharnierelement
- 6
- Deckenelement
- 6.1
- erstes
Deckenelement
- 6.2
- zweites
Deckenelement
- 6.3
- drittes
Deckenelement
- 7
- Stirnseitenelement
- 7.1
- erstes
Stirnseitenelement
- 7.2
- zweites
Stirnseitenelement
- L
- Länge
- B1
- erste
Breite
- B2
- zweite
Breite
- B3
- dritte
Breite
- B4
- vierte
Breite
- H1
- erste
Höhe
- H2
- zweite
Höhe