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TECHNISCHES GEBIET
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Handhebelarmatur für lenkstangengesteuerte
Fahrzeuge, wie motorisierte und nicht-motorisierte Zweiräder, aber
auch sogenannte "Trikes" und "Quads" od.dgl., gemäß dem Oberbegriff
des Schutzanspruchs 1. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf
eine Handhebelarmatur für
Motorräder,
woran derartige Handhebelarmaturen zur Betätigung von sowohl hydraulischen
Bremsanlagen als auch hydraulischen Kupplungsbetätigungsanlagen massenweise
zum Einsatz kommen.
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STAND DER
TECHNIK
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Auch
bei Motorrädern
zeichnet sich ein Trend zu stärkeren
Motorisierungen ab. Dies hat u.a. zur Folge, daß die an Motorrädern eingesetzten
Trockenreibkupplungen zur Übertragung
dementsprechend höherer
Drehmomente stärker
dimensioniert werden müssen,
was einhergeht mit einer Zunahme der für den Ausrückvorgang an der Kupplung benötigten Betätigungskräfte. Diese
sind bei Einsatz einer hydraulischen Kupplungsbetätigungsanlage
vom Fahrzeugführer
zwar nicht in voller Höhe
am Handhebel der Handhebelarmatur aufzubringen, sondern infolge
der hydraulischen. Übersetzung
der Kupplungsbetätigungsanlage,
die zu der mechanischen Übersetzung
durch den Handhebel tritt, nur dementsprechend reduziert. Allerdings
bestehen bei der Auslegung bzw. Auswahl dieser hydraulischen und mechanischen Übersetzungen
auch gewisse konstruktive Grenzen, so daß in vielen Fällen eine
zusätzliche
Kraftunterstützung
für den
Ausrückvorgang wünschenswert
geworden ist.
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In
diesem Zusammenhang offenbart die gattungsbildende
JP 08-258777 bereits
eine Handhebelarmatur für
Motorräder,
die einen an einer Lenkstange anbringbaren Trägerkörper aufweist, an dem ein zur
Erzeugung eines Betätigungsdrucks
mit einem Geberzylinder wirkverbundener Handhebel verschwenkbar
gelagert ist. Zudem ist bei diesem Stand der Technik am Trägerkörper eine Übertotpunktfeder verschwenkbar
gelagert, die derart mit dem Handhebel wirkverbunden ist, daß sie bei
einer Stellung des Handhebels zwischen einer Totpunktlage und einer Endlage
ein in Richtung dieser Endlage wirkendes Hebelmoment am Handhebel
erzeugt. Demgemäß wird die
für einen
Betätigungsvorgang
durch den Fahrzeugführer
am Handhebel manuell aufgebrachte Betätigungskraft ab einem gewissen
Betätigungsweg des
Handhebels durch die Federkraft der Übertotpunktfeder kraftunterstützt.
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Neben
der Forderung, daß sich
die vom Fahrzeugführer
am Handhebel aufzubringenden Betätigungskräfte in vorbestimmten,
vertretbaren Grenzen bewegen müssen,
besteht ebenfalls im Hinblick auf den Bedienkomfort für Handhebelarmaturen
die weitere Forderung, daß die
Griffgeometrie, insbesondere die Griffweite, d.h. der lichte Abstand
zwischen Lenkstange und Handhebel in dessen unbestätigten Zustand,
in vorbestimmten Grenzen an den Fahrzeugführer, nämlich dessen Handgröße anpaßbar sein
soll.
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Im
Stand der Technik fehlt es nicht an Vorschlägen, wie dies bewerkstelligt
werden kann. So sind Konstruktionen bekannt, bei denen der Handhebel
an einem Ende an einer Lagerstelle bezüglich der Lenkstange schwenkgelagert
ist, während
ein Verbindungsglied zum Kolben des Geberzylinders an einer von
der Lagerstelle beabstandeten Angriffstelle am Handhebel angreift,
wobei die Lagerstelle (z.B.
DE 100 17 198 A1 ) oder die Angriffstelle
(z.B.
DE 89 13 278
U1 ) in einer Richtung senkrecht zur Lenkstange verstellbar
ist, um die Griffweite einzustellen. Auch sind Konstruktionen bekannt,
bei denen der Handhebel zwischen seinen Enden an einer Lagerstelle
bezüglich
der Lenkstange schwenkgelagert ist, während das Verbindungsglied
zum Kolben des Geberzylinders an einer an einem Ende des Handhebels vorgesehenen
Angriffstelle am Handhebel angreift, wobei die Angriffstelle in
einer Richtung senkrecht zur Lenkstange (z.B.
EP 0 640 051 B1 ) oder – im Falle
eines winkelförmigen
Handhebels – parallel
zur Lenkstange (z.B.
EP
0 405 945 B1 ) verstellbar ist, um die Griffweite einzustellen.
Diese Lösungen
sind für einen.
Einsatz an einer gattungsgemäßen Handhebelarmatur
jedoch nur bedingt – wenn überhaupt – geeignet,
weil dabei die Griffweitenverstellung in die Geometrie der aus Trägerkörper, Handhebel
und Übertotpunktfeder
bestehenden Gelenkkette eingreifen würde, woraus für verschiedene
Griffweiten in unerwünschter
Weise unterschiedliche Kraftunterstützungen durch die Übertotpunktfeder
resultieren würden.
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Der
Erfindung liegt demgemäß ausgehend vom
Stand der Technik nach der JP 08-258777 die Aufgabe zugrunde, eine
möglichst
kompakt bauende Handhebelarmatur für lenkstangengesteuerte Fahrzeuge,
insbesondere Motorräder
zu schaffen, bei der die Griffweite verstellbar ist, ohne daß dies einen
Einfluß auf
die Kraftunterstützung
durch die Übertotpunktfeder
hat.
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Diese
Aufgabe wird durch die im Schutzanspruch 1 angegebenen Merkmale
gelöst.
Vorteilhafte bzw. zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind Gegenstand der Schutzansprüche 2 bis 13.
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DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Gemäß der Erfindung
ist bei einer Handhebelarmatur für
lenkstangengesteuerte Fahrzeuge, insbesondere Motorräder, die
einen an einer Lenkstange anbringbaren Trägerkörper aufweist, an dem ein zur
Erzeugung eines Betätigungsdrucks
mit einem Geberzylinder wirkverbundener Handhebel und eine Übertotpunktfeder
verschwenkbar gelagert sind, von denen letztere derart mit dem Handhebel
wirkverbunden ist, daß sie
bei einer Stellung des Handhebels zwischen einer Totpunktlage und
einer Endlage ein in Richtung dieser Endlage wirkendes Hebelmoment
am Handhebel er zeugt, der Handhebel zweigeteilt, mit einem manuell
mit einer Betätigungskraft
beaufschlagbaren Haupthebel und einem zwischen seinen Enden an einer
ersten Lagerstelle am Trägerkörper verschwenkbar
gelagerten Hilfshebel, an dessen erstem Ende die Übertotpunktfeder
angelenkt ist, während über sein
zweites Ende eine aus dem von der Übertotpunktfeder erzeugten
Hebelmoment resultierende Hilfskraft auf den Geberzylinder übertragbar
ist, wobei der Haupthebel an einer zweiten Lagerstelle am Hilfshebel
verschwenkbar gelagert ist und zwischen dem Haupthebel und dem Hilfshebel
eine Stelleinrichtung angeordnet ist, mittels der die relative Winkellage
von Haupthebel und Hilfshebel bezüglich der zweiten Lagerstelle
einstellbar ist.
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Durch
diese Zweiteilung des Handhebels, bei der die Hilfskraft der Übertotpunktfeder
alleine über
den Hilfshebel auf den Geberzylinder übertragen wird, während der
vom Fahrzeugführer
mit einer manuellen Betätigungskraft
beaufschlagbare Haupthebel am Hilfshebel angelenkt ist und vermittels
der Stelleinrichtung bezüglich
der Anlenkstelle in seiner Winkellage zum Hilfshebel verstellt werden
kann, erfolgt auf einfache Weise eine funktionale Trennung von Hilfskraftunterstützung einerseits
und Griffweitenverstellung andererseits. Mit anderen Worten gesagt
kann die Griffweite der Handhebelarmatur durch Verändern der
relativen Winkellage von Haupthebel und Hilfshebel bezüglich deren
Verbindungsstelle vermittels der Stelleinrichtung verstellt werden,
ohne daß dies
einen Einfluß auf
die Geometrie der aus Trägerkörper, Hilfshebel
und Übertotpunktfeder
bestehenden Gelenkkette hat, so daß die Hilfskraftunterstützung durch
die Übertotpunktfeder
stets unabhängig
von der eingestellten Griffweite ist. Der Umstand, daß der Hilfshebel
hierbei an der ersten Lagerstelle am Trägerkörper zwischen seinen Enden
verschwenkbar gelagert ist, d.h. als zweiarmiger Hebel ausgeführt ist,
ist insbesondere auch einer kompakten Bauform der Handhebelarmatur
förderlich.
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Grundsätzlich ist
es denkbar, die erste Lagerstelle und die zweite Lagerstelle derart
auszubilden, daß sie
auf einer Achse liegen oder daß sich
die zweite Lagerstelle zwischen der ersten Lagerstelle und dem zweiten
Ende des Hilfshebels befindet. Bevorzugt ist jedoch eine Ausgestaltung,
bei der sich die zweite Lagerstelle am zweiten Ende des Hilfshebels
befindet, wodurch in vorteilhafter Weise eine direkte Einleitung
der aus der manuell aufgebrachten Betätigungskraft resultierenden
Kraft in den Geberzylinder gewährleistet
wird.
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Im
Hinblick auf eine feinfühlige
Einstellbarkeit des Betätigungsdrucks
ist es ferner bevorzugt, wenn die zweite Lagerstelle einen Lagerzapfen
aufweist, der zugeordnete Lagerbohrungen im Haupthebel und im Hilfshebel
durchgreift, wobei auf dem Lagerzapfen ein Wälzkörper drehbar gelagert ist,
der mit seiner Außenumfangsfläche an einem
Kolben des Geberzylinders betätigungswirksam
anliegt. Hierdurch wird ein sehr reibungsarmer Angriff des Handhebels
am Kolben des Geberzylinders gewährleistet.
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Des
weiteren kann die Anordnung so getroffen sein, daß die Stelleinrichtung
von der zweiten Lagerstelle beabstandet am Hilfshebel angreift.
Hieraus resultiert in vorteilhafter Weise eine Übersetzung, infolge der die
Stelleinrichtung – verglichen
zu einem prinzipiell ebenfalls möglichen
Angriff im Bereich der zweiten Lagerstelle – mit im Verhältnis geringeren Kräften beaufschlagt
wird, so daß die
Stelleinrichtung einfacher ausgebildet werden kann und weniger stark
dimensioniert werden muß.
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Im
weiteren Verfolg des Erfindungsgedankens kann die Stelleinrichtung
zwischen dem ersten Ende des Hilfshebels und der ersten Lagerstelle
am Hilfshebel angreifen, was wiederum einem kompakten Aufbau förderlich
ist.
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In
einer denkbar einfachen und robusten Ausgestaltung kann die Stelleinrichtung
ferner eine Stellschraube mit Kopf und Gewindeschaft sowie einen
dem Gewindeschaft zugeordneten Innengewindeabschnitt aufweisen,
wobei der Innengewindeabschnitt am Hilfshebel oder am Haupthebel
angebracht ist, während
der jeweils andere Hebel eine von dem Gewindeschaft der Stellschraube
durchgriffene Öffnung
aufweist, an deren vom Innengewindeabschnitt abgewandten Ende der
Kopf der Stellschraube diesen Hebel hintergreift. Hierbei bildet
der Kopf der Stellschraube einen Anschlag gegen ein Verschwenken
des Haupthebels bezüglich
des Hilfshebels aus, der durch Hineinschrauben bzw. Herausschrauben
der Stellschraube in den bzw. aus dem Innengewindeabschnitt verstellbar
ist, wobei sich infolge der Schwenklagerung des Haupthebels am Hilfshebel
deren relative Winkellage und damit auch die Relativlage des Haupthebels
zum Trägerkörper bzw. zur
Lenkstange ändert.
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Hierbei
kann der am Hilfshebel angebrachte Innengewindeabschnitt durch eine
Stellhülse
ausgebildet sein, die einen Außengewindeabschnitt
hat, welcher einer Gewindebohrung im Hilfshebel zugeordnet ist,
wobei die Stellhülse über den
Hilfshebel in Richtung des Trägerkörpers vorsteht
und eine Anschlagfläche
aufweist, die mit einer Gegenfläche
am Trägerkörper zusammenwirkt.
Somit ist auch eine Grund- oder Ruhestellung des Hilfshebels bezüglich des
Trägerkörpers einstellbar.
Da der Hilfshebel seinerseits mit dem Geberzylinder wirkverbunden
ist, kann im Ergebnis über
ein Verdrehen der Stellhülse in
der Gewindebohrung im Hilfshebel über den Hilfshebel eine Grund-
oder Ruhestellung des Geberzylinderkolbens und damit dessen "Schnüffelspiel", d.h. der Weg eingestellt
werden, den der Geberzylinderkolben bei einer Betätigung der
Handhebelarmatur zurücklegt
bis das Primärdichtelement
am Geberzylinderkolben die Druckausgleichsbohrung zum Vorratsbehälter überfährt und
im Geberzylinder ein Betätigungsdruck
aufgebaut wird.
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Es
ist ferner einer einfachen Ausgestaltung der Stelleinrichtung förderlich,
wenn zwischen dem Haupthebel und dem Hilfshebel ein Federelement vorgesehen
ist, welches den Haupthebel um die zweite Lagerstelle in einer Drehrichtung
vorspannt, die der Drehrichtung des durch die Betätigungskraft am
Haupthebel bewirkten Hebelmoments entspricht, d.h. für eine Vorspannung
des Haupthebels in Richtung "engerer
Griff" sorgt. Die
Stelleinrichtung muß dann
nämlich
nur eine Anschlagfunktion zwischen Haupthebel und Hilfshebel in
der Drehrichtung des durch die Betätigungskraft am Haupthebel
bewirkten Hebelmoments erfüllen.
Das Federelement sorgt hierbei für
eine definierte Stellung des Haupthebels auf Anschlag bezüglich des
Hilfshebels. Vorteilhaft kann es sich bei dem Federelement um eine
Druckfeder, vorzugsweise eine kostengünstige Gummifeder handeln,
deren Wirklinie durch die erste Lagerstelle verläuft.
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Um
ein unbeabsichtigtes Verstellen der Griffweite der Handhebelarmatur
zu verhindern, kann die Stelleinrichtung des weiteren eine Verdrehsicherung für die Stellschraube
aufweisen. Damit andererseits eine Einstellung der Griffweite ohne
großen
Aufwand möglich
ist, kann die Anordnung so getroffen sein, daß die Verdrehsicherung für die Stellschraube
durch Verschwenken des Haupthebels um die zweite Lagerstelle gegen
die Kraft des Federelements zwischen Haupthebel und Hilfshebel lösbar ist.
In einer einfachen Ausgestaltung kann hierbei die Stellschraube
zwischen dem Kopf und dem Gewindeschaft einen Verdrehsicherungsabschnitt
mit einer nicht-rotationssymmetrischen Querschnittsform aufweisen,
während
die von dem Gewindeschaft durchgriffene Öffnung mit einem zum Verdrehsicherungsabschnitt
komplementär
geformten Flächenabschnitt zur
formschlüssigen
Aufnahme des Verdrehsicherungsabschnitts versehen ist.
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Es
ist schließlich
wiederum einer kleinen Baugröße der Handhebelarmatur
förderlich,
wenn die Mittelachse des Geberzylinders im wesentlichen senkrecht
zu der Längsachse
der Lenkstange verläuft,
wobei die Mittelachse des Geberzylinders, die Lagerstelle zwischen
Hilfshebel und Trägerkörper sowie
die Lagerstelle zwischen Übertotpunktfeder
und Trägerkörper in
Richtung der Längsachse
der Lenkstange voneinander beabstandet sind.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Handhebelarmatur im unbetätigten Zustand
von schräg
vorne,
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2 eine
abgebrochene, perspektivische Explosionsdarstellung der relativ
zueinander verschwenkbaren bzw. verstellbaren Bauteile, namentlich
eines Trägerkörpers, eines
in einen Haupthebel und einen Hilfshebel zweigeteilten Handhebels,
einer Übertotpunktfeder
sowie einer Stelleinrichtung zur Einstellung der relativen Winkellage
zwischen Haupthebel und Hilfshebel der Handhebelarmatur gemäß 1,
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3 eine
Draufsicht auf die Handhebelarmatur gemäß 1 im unbetätigten Zustand
in einem gegenüber
der 1 verkleinerten Maßstab,
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4 eine
Seitenansicht der Handhebelarmatur gemäß 1 von rechts
in 3 im Maßstab von 1,
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5 eine
aufgebrochene Rückansicht
der Handhebelarmatur gemäß 1 von
unten in 3 im Maßstab von 3,
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6 eine
Schnittansicht der Handhebelarmatur gemäß 1 entsprechend
der Schnittverlaufslinie VI–VI
in 3 im Maßstab
von 1,
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7 eine
abgebrochene Schnittansicht der Handhebelarmatur gemäß 1 entsprechend
der Schnittverlaufslinie VII–VII
in 3 in einem gegenüber der 1 vergrößerten Maßstab,
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8 eine
Draufsicht auf eine Stellschraube der Stelleinrichtung zur Griffweitenverstellung
an der Handhebelarmatur gemäß 1 in
einem gegenüber
den vorherigen Figuren deutlich vergrößerten Maßstab,
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9 eine
Vorderansicht der Stellschraube gemäß 8 von oben
in 8,
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10 eine
Seitenansicht der Stellschraube gemäß 8 von rechts
in 9,
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11 eine
teilweise aufgebrochene Draufsicht auf eine Stellhülse der
Stelleinrichtung zur Griffweitenverstellung an der Handhebelarmatur
gemäß 1 im
Maßstab
von 8,
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12 eine
abgebrochene Schnittansicht der Handhebelarmatur gemäß 1 entsprechend der
Schnittverlaufslinie XII–XII
in 4, wobei die Handhebelarmatur im unbetätigten Zustand
dargestellt ist,
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13 eine
hinsichtlich des Schnittverlaufs der 12 entsprechende,
abgebrochene Schnittansicht der Handhebelarmatur gemäß 1,
wobei die Handhebelarmatur im. betätigten Zustand dargestellt ist,
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14 eine
hinsichtlich des Schnittverlaufs der 12 entsprechende,
abgebrochene Schnittansicht der Handhebelarmatur gemäß 1,
die im unbetätigten
Zustand gezeigt ist, wobei die Griffweite gegenüber der Darstellung in 12 in
Richtung "weiterer
Griff" verstellt
ist, und
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15 eine
hinsichtlich des Schnittverlaufs der 12 entsprechende,
abgebrochene Schnittansicht der Handhebelarmatur gemäß 1,
die im betätigten
Zustand und mit einer Griffweiteneinstellung entsprechend 14 dargestellt
ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DES AUSFÜHRUNGSBEISPIELS
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Gemäß insbesondere
den 1, 3 bis 7 und 12 bis 15 hat
eine Handhebelarmatur 10 für lenkstangengesteuerte Fahrzeuge,
namentlich Motorräder,
einen an einer Lenkstange 12 (in 12 mit
gestrichelten Linien angedeutet) anbringbaren Trägerkörper 14. An diesem
sind ein Handhebel 16, der zur Erzeugung eines Betätigungsdrucks
mit einem Geberzylinder 18 wirkverbunden ist, und eine
allgemein mit 20 bezifferte Übertotpunktfeder verschwenkbar
gelagert. Hierbei ist die Übertotpunktfeder 20 derart
mit dem Handhebel 16 wirkverbunden, daß sie bei einer Stellung des
Handhebels 16 zwischen einer Totpunktlage und einer Endlage
ein in Richtung dieser Endlage wirkendes Hebelmoment am Handhebel 16 erzeugt,
wie noch näher beschrieben
werden wird. Wesentlich ist zum einen, daß der Handhebel 16 zweigeteilt
ist, mit einem manuell mit einer Betätigungskraft F (siehe 3)
beaufschlagbaren Haupthebel 22 und einem Hilfshebel 24,
der zwischen seinen Enden 26, 28 an einer ersten
Lagerstelle 30 am Trägerkörper 14 verschwenkbar
gelagert ist, wobei an dem ersten Ende 26 des Hilfshebels 24 die Übertotpunktfeder 20 angelenkt
ist und über
das zweite Ende 28 des Hilfshebels 24 eine aus
dem von der Übertotpunktfeder 20 erzeugten
Hebelmoment resultie rende Hilfskraft H (vergl. wiederum 3,
die den Angriffsort und die Wirklinie der Hilfskraft H veranschaulicht,
wenngleich die Hilfskraft H dort nicht im unbetätigten Zustand der Handhebelarmatur 10 ausgeübt wird,
sondern erst bei einer Betätigung
der Handhebelarmatur 10, d.h. bei verschwenktem Handhebel 16)
auf den Geberzylinder 18 übertragbar ist; zum anderen,
daß der
Haupthebel 22 an einer zweiten Lagerstelle 32 am
Hilfshebel 24 verschwenkbar gelagert ist und zwischen dem Haupthebel 22.
und dem Hilfshebel 24 eine Stelleinrichtung 34 angeordnet
ist, mittels der zur Verstellung der Griffweite zwischen dem Haupthebel 22 und
der Lenkstange 12 die relative Winkellage von Haupthebel 22 und
Hilfshebel 24 bezüglich
der zweiten Lagerstelle 32 einstellbar ist, wie ebenfalls
noch im Detail erläutert
werden wird.
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Wie
insbesondere die 2 bis 6 und 12 bis 15 zeigen,
ist der vorzugsweise aus einer Aluminiumlegierung bestehende Trägerkörper 14 einstückig mit
einem Schellenoberteil 36 ausgebildet, das mit einem Schellenunterteil 38 zusammenwirkt,
um den Trägerkörper 14 an
der Lenkstange 12 zu befestigten. Hierbei begrenzen das
Schellenoberteil 36 und das Schellenunterteil 38 eine
im wesentlichen zylindrische Durchgangsöffnung 40, durch die sich
die Lenkstange 12 hindurch erstreckt. Gemäß 6 ist
das Schellenunterteil 38 zu beiden Seiten der Durchgangsöffnung 40 mit
jeweils einer Durchgangsbohrung versehen, durch die sich eine Befestigungsschraube 42 hindurch
erstreckt. Die Befestigungsschrauben 42 hintergreifen mit
ihren Köpfen das
Schellenunterteil 38 und sind endseitig in zugeordnete
Gewindebohrungen im Schellenoberteil 36 eingeschraubt,
um das Schellenoberteil 36 und das Schellenunterteil 38 kraftschlüssig mit
der Lenkstange 12 zu verspannen.
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Im
dargestellten Ausführungsbeispiel
ist des weiteren der Geberzylinder 18 im Trägerkörper 14 integriert,
wie insbesondere den 6 und 12 bis 15 zu
entnehmen ist. Hierfür
ist eine zylindrische Sackbohrung 44 in den Trägerkörper 14 eingebracht, die
der Aufnahme eines Kolbens 46 dient. Der Kolben 46 trägt in an
sich bekannter Weise einen Primärdichtring 48 und
einen Sekundärdichtring 50,
die in jeweils zugeordneten Radialnuten im Kolben 46 aufgenommen
sind. Der Kolben 46 begrenzt stirnseitig einen Druckraum 52,
der im montierten Zustand der Handhebelarmatur 10 über einen
Druckanschluß 54 (siehe
auch 5) und eine Druckleitung (nicht dargestellt) mit
einem Nehmerzylinder (ebenfalls nicht gezeigt) hydraulisch kommuniziert.
In dem Druckraum 52 mündet
ebenfalls ein Entlüfteranschluß 56 (6),
der vermittels einer in den Trägerkörper 14 eingeschraubten
Entlüfterschraube 58 nach
außen verschlossen
ist. Ferner weist der Geberzylinder 18 in an sich bekannter
Weise einen Nachlaufanschluß 60 auf, über den
Hydraulikflüssigkeit
von einem Vorratsbehälter 62 in
einen Nachlaufbereich 64 zwischen dem Primärdichtring 48 und
dem Sekundärdichtring 50 sowie – in der
in den 6, 12 und 14 dargestellten
Grund- oder Ruhestellung
des Kolbens 46 – in
den Druckraum 52 nachfließen kann. Hierfür ist der
Nachlaufanschluß 60 auf
in den Figuren nicht näher
gezeigte Weise mit dem Vorratsbehälter 62 hydraulisch
verbunden, der – in
den Figuren ebenfalls nicht dargestellt – an dem Trägerkörper 14 auf geeignete
Weise befestigt ist.
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Zum
Geberzylinder 18 ist weiterhin noch anzumerken, daß dessen
Kolben 46 über
ein Federelement, im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Schraubendruckfeder 66,
in seine Grund- oder Ruhestellung vorgespannt ist, wobei die Schraubendruckfeder 66 in
einer Bohrung des Kolbens 46 aufgenommen und vermittels
eines Stifts 68 gegen ein Ausknicken im Bereich des Druckraums 52 gesichert
ist. Wie den 6 und 12 bis 15 zu
entnehmen ist, erstreckt sich der Kolben 46 mit seinem
vom Druckraum 52 abgewandten Ende durch einen im Trägerkörper 14 gehaltenen
Sicherungs- und Abstreifring 70 hindurch und steht dort
auch in seiner vollständig
in den Druckraum 52 hinein verschobenen Stellung (siehe
die 13 und 15) noch über den
Trägerkörper 14 vor.
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Zu
der dem Fachmann hinlänglich
bekannten Funktion des Geberzylinders 18 sei an dieser Stelle
nur soviel gesagt, daß in
der Ruhestellung des Geberzylinders 18 (6, 12 und 14)
der Kolben 46 infolge der Federkraft der Schraubendruckfeder 66 gegen
den Handhebel 16 gedrückt wird.
Die Dichtkante des dem Druckraum 52 zugewandten Primärdichtrings 48 steht
gemäß 6 hinter
einer Ausgleichsbohrung 72 des Nachlaufanschlusses 60,
so daß ein
Volumenausgleich im Druckraum 52 über den Nachlaufanschluß 60 erfolgen
kann. Bei einer Betätigung
der Handhebelarmatur 10 wird der Kolben 46 des
Geberzylinders 18 vermittels des Handhebels 16 gegen
die Federkraft der Schraubendruckfeder 66 in den 6, 12 bzw. 14 nach
unten gedrückt.
Hierbei überfährt der
Primärdichtring 48 die
Ausgleichsbohrung 72 und trennt somit die hydraulische
Verbindung zwischen dem Druckraum 52 des Geberzylinders 18 und
dem Vorratsbehälter 62.
Bei weiterer Vorwärtsbewegung
des Kolbens 46 wird die im Druckraum 52 des Geberzylinders 18 befindliche
Hydraulikflüssigkeit über den Druckanschluß 54 in
das hier nicht gezeigte Leitungssystem der hydraulischen Kupplungsbetätigungs-
oder Bremsanlage gedrückt;
der Druckanstieg beginnt.
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Wird
die Handhebelarmatur 10 entlastet, schiebt die Schraubendruckfeder 66 den
Kolben 46 in seine Grund- oder Ruhestellung zurück. Der
Nehmer- oder (im Falle einer hydraulischen Bremsanlage) Radbremszylinder
wird hydraulisch entlastet. Hierbei kann am Primärdichtring 48 eine
Druckdifferenz entstehen, nämlich
dann, wenn der Kolben 46 unter der Wirkung der Schraubendruckfeder 66 schneller
in seine Grund- oder Ruhestellung zurückkehrt als die Hydraulikflüssigkeit
aus dem Leitungssystem zurückgedrückt wird.
Infolge dieser Druckdifferenz hebt der Primärdichtring 48 mit
seiner Dichtkante von der Zylinderwandung ab, so daß Hydraulikflüssigkeit
aus dem Nachlaufbereich 64 über die Dichtkante des Primärdichtrings 48 in
den Druckraum 52 strömen
kann. Sobald die Druckdifferenz zwischen den beiden Seiten des Primärdichtrings 48 ausgeglichen
ist, wird die überflüssige Menge
der so eingeströmten
Hydraulikflüssigkeit
durch die inzwischen offene Ausgleichsbohrung 72 in den
Vorratsbehälter 62 zurückgedrückt.
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Insbesondere
der 2 sind weitere Details dazu zu entnehmen, wie
der Trägerkörper 14,
die Übertotpunktfeder 20,
der Haupthebel 22 und der Hilfshebel 24 gelenkig
miteinander verbunden sind. Hierbei weist die erste Lagerstelle 30 zwischen
dem Trägerkörper 14 und
dem Hilfshebel 24 einen Lagerzapfen 74 auf, der
zugeordnete Lagerbohrungen 76 in einem gabelartig geschlitzten,
den Hilfshebel 24 aufnehmenden Lagerabschnitt 78 des
Trägerkörpers 14 sowie
eine ggf. mit einer Gleitbuchse od.dgl. ausgekleidete Lagerbohrung 80 in
einem mittleren Bereich des Hilfshebels 24 durchgreift.
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Auch
die zweite Lagerstelle 32, die sich am zweiten Ende 28 des
Hilfshebels 24 befindet, über das die Hilfskraft H auf
den Geberzylinder 18 übertragbar
ist, weist einen Lagerzapfen 82 auf. Der Lagerzapfen 82 durchgreift
zugeordnete Lagerbohrungen 84 in einem im Querschnitt gesehen
(vergl. 6) im wesentlichen U-förmigen Lagerabschnitt 86 des
Haupthebels 22 sowie eine Lagerbohrung 88 am zweiten
Ende 28 des Hilfshebels 24, welches in dem Lagerabschnitt 86 des
Haupthebels 22 aufgenommen ist. Wie den 2 und 6 des
weiteren zu entnehmen ist, ist das zweite Ende 28 des Hilfshebels 24 zur
Aufnahme eines ringzylindrischen Wälzkörpers 90 geschlitzt
ausgebildet. Der Wälzkörper 90,
der mittels einer Gleitbuchse 92 od.dgl. drehbar auf dem
Lagerzapfen 82 gelagert ist, liegt mit seiner Außenumfangsfläche 94 an
dem über
den Trägerkörper 14 vorstehenden
Ende des Kolbens 46 des Geberzylinders 18 betätigungswirksam
an, wie insbesondere die 6 und 12 bis 15 zeigen, wodurch
ein rei bungsarmer Angriff des Handhebels 16 am Geberzylinder 18,
genauer dessen Kolben 46 gewährleistet wird.
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Die
allgemein mit 20 bezifferte Übertotpunktfeder besteht gemäß insbesondere
den 12 bis 15 aus
einer Schraubendruckfeder 96 und zwei Anlenkstücken 98, 100 aus
einem geeigneten Kunststoff, die zu beiden Längsenden der Schraubendruckfeder 96 angeordnet
sind. Die u.a. als Federteller dienenden Anlenkstücke 98, 100 erstrecken
sich in das Innere der Schraubendruckfeder 96 hinein und greifen
dort mit komplementär
geformten Führungsabschnitten 102, 104 gleitbeweglich
ineinander. Die Führungsabschnitte 102, 104 gestatten
somit eine Federbewegung der Schraubendruckfeder 96 in Längsrichtung
derselben, verhindern aber durch Formschluß ein Ausknicken der Schraubendruckfeder 96.
Jedes Anlenkstück 98, 100 weist
ferner ein Lagerauge 106 auf, welches mit einer Lagerbuchse 108 ausgekleidet
ist.
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Wie
insbesondere der 2 zu entnehmen ist, ist die
in einer Aussparung 110 des Trägerkörpers 14 platzsparend
aufgenommene Übertotpunktfeder 20 mit
ihrem handhebelseitigen Anlenkstück 98 an
einer dritten Lagerstelle 112 an dem ersten Ende 26 des
Hilfshebels 24 angelenkt. Mit ihrem trägerkörperseitigen Anlenkstück 100 hingegen
ist die Übertotpunktfeder 20 an
einer vierten Lagerstelle 114 am Trägerkörper 14 angelenkt.
Hierbei weist gemäß insbesondere 2 die
dritte Lagerstelle 112 zwischen der Übertotpunktfeder 20 und
dem Hilfshebel 24 einen Lagerzapfen 116 auf, der
zugeordnete Lagerbohrungen 118 in dem gabelartig geschlitzten,
das Lagerauge 106 des handhebelseitigen Anlenkstücks 98 aufnehmenden
ersten Ende 26 des Hilfshebels 24 sowie die Lagerbuchse 108 im
Anlenkstück 98 durchgreift.
Auch der Trägerkörper 14 ist
am vom Geberzylinder 18 abgewandten Ende der Aussparung 110 mit einem
Schlitz 120 versehen, welcher der Aufnahme des Lagerauges 106 des
trägerkörperseitigen
Anlenkstücks 100 der Übertotpunktfeder 20 dient.
Die vierte Lagerstelle 114 zwischen der Übertotpunktfeder 20 und
dem Trä gerkörper 14 weist
ebenfalls einen Lagerzapfen 122 auf, der zugeordnete Lagerbohrungen 124 im
Trägerkörper 14 sowie
die Lagerbuchse 108 des in dem Schlitz 120 des
Trägerkörpers 14 aufgenommenen
Lagerauges 106 des trägerkörperseitigen
Anlenkstücks 100 durchgreift. Schließlich sind
die Lagerzapfen 74, 82, 116 und 122 sämtlich am
jeweiligen Einbauort fixiert, wozu im dargestellten Ausführungsbeispiel
jeder der Lagerzapfen 74, 82, 116 und 122 an
einem Ende einen Kopf und am anderen Ende einen Gewindeabschnitt
aufweist, auf den jeweils eine selbstsichernde Mutter 126 aufgeschraubt
ist, so daß der
jeweilige Lagerzapfen 74, 82, 116 und 122 am
jeweiligen Einbauort zwischen seinem Kopf und der jeweiligen Mutter 126 gehalten
ist.
-
Aus
der obigen Beschreibung ist ersichtlich, daß die Übertotpunktfeder 20 relativ
zum Trägerkörper 14 um
die vierte Lagerstelle 114 und relativ zum Hilfshebel 24 um
die dritte Lagerstelle 112 verschwenken kann. Gleichzeitig
kann der Hilfshebel 24 relativ zum Trägerkörper 14 um die erste
Lagerstelle 30 verschwenken. Infolge der beschriebenen
Befestigung der Lagerzapfen 74, 116 und 122 wird
ein Entfesseln dieser durch die Übertotpunktfeder 20 vorgespannten
Gelenkkette verhindert, so daß die
aus Trägerkörper 14, Übertotpunktfeder 20 und
Hilfshebel 24 bestehende Gelenkkette unabhängig von
der Befestigung der Handhebelarmatur 10 an der Lenkstange 12 schon
in sich geschlossen ist.
-
Die
beschriebene Gelenkkette kann sich nun in zwei Endstellungen befinden,
nämlich
zum einen in der in den 1, 3 bis 7, 12 und 14 dargestellten
Endstellung (unbetätigter
Zustand des Geberzylinders 18), in der die Übertotpunktfeder 20 am
Hilfshebel 24 ein in den 12 und 14 im
Uhrzeigersinn gerichtetes Drehmoment um die erste Lagerstelle 30 am
Trägerkörper 14 erzeugt.
Zum anderen in einer Endstellung (betätigter Zustand des Geberzylinders 18),
in welcher die Übertotpunktfeder 20 am
Hilfshebel 24 ein in den 13 und 15 gegen
den Uhrzeigersinn gerichtetes Drehmoment um die erste Lagerstelle 30 am
Trägerkörper 14 erzeugt.
-
Wird
mit anderen Worten gesagt der Handhebel 16 und damit – über die
Stelleinrichtung 34 – der
Hilfshebel 24 ausgehend von der in den 12 und 14 dargestellten
Endstellung um die erste Lagerstelle 30 am Trägerkörper 14 gegen
den Uhrzeigersinn verschwenkt, so wird die Übertotpunktfeder 20 zunächst zusammengedrückt bis
die durch die dritte Lagerstelle 112 und die vierte Lagerstelle 114 verlaufende
Wirklinie der Übertotpunktfeder 20 durch die
erste Lagerstelle 30 wandert bzw. die drei Lagerstellen 30, 112 und 114 in
einer Reihe hintereinander liegen (instabile Totpunktlage). Bei
einem weiteren Verschwenken des Handhebels 16 gegen den
Uhrzeigersinn entspannt sich die Übertotpunktfeder 20 wieder
und drückt
dabei den Hilfshebel 24 in Richtung seiner anderen Endstellung.
Hierbei wird die eingangs angesprochene Hilfskraft H über den
Wälzkörper 90 am
zweiten Ende 28 des Hilfshebels 24 auf den Kolben 46 des
Geberzylinders 18 ausgeübt,
wodurch der Handhebel 16 "entlastet" wird, d.h. verglichen zu einer Handhebelarmatur
ohne Übertotpunktfeder
am Handhebel 16 für
eine bestimmte Stellung des Kolbens 46 im Geberzylinder 18 eine
geringere Betätigungskraft
F von Hand aufgebracht werden muß.
-
Die
Rückstellung
des Handhebels 16 in seine u.a. in den 12 und 14 dargestellte
Endstellung erfolgt entsprechend, d.h. zunächst wird beim Zurückschwenken
des Handhebels 16 um die erste Lagerstelle 30 im
Uhrzeigersinn die Übertotpunktfeder 20 zusammengedrückt bis
die Totpunktlage erreicht ist; danach drückt die Übertotpunktfeder den Handhebel 16 in
seine u.a. in den 12 und 14 gezeigte
Endstellung. Es bedarf keiner näheren
Erläuterung,
daß im
montierten Zustand der Handhebelarmatur 10 neben der bereits
angesprochenen manuellen Betätigungskraft
F (Eingang) weitere äußere Kräfte auf
die Handhebelarmatur 10 wirken, nämlich ausgangsseitig – z.B. im
Einsatzfall an einer hydraulischen Kupplungsbetätigung – die Federkraft der Kupplung,
welche über
die Flüssigkeitssäule zwischen
dem Nehmerzylinder (nicht gezeigt) und dem Geberzylinder 18 auf
letzteren übertragen wird,
sich dort der Federkraft der Schraubendruckfeder 66 aufaddiert
und von dort über
den Kolben 46 auf den Handhebel 16 zurückwirkt.
Hierbei ist die Abstimmung der Kräfte und Hebel so getroffen,
daß das durch
die Federkräfte
der Kupplung und der Schraubendruckfeder 66 am Hilfshebel 24 in
den 12 bis 15 im
Uhrzeigersinn um die erste Lagerstelle 30 erzeugte Drehmoment
stets größer ist
als das Drehmoment, welches die Übertotpunktfeder 20 am
Hilfshebel 24 in den 12 bis 15 entgegen
dem Uhrzeigersinn um die erste Lagerstelle 30 aufzubringen
vermag. Im Ergebnis bewegt sich der Handhebel 16 aus einer
Betätigungsstellung,
wie sie etwa in den 13 und 15 gezeigt
ist, selbsttätig
in seine Grund- oder Ruhestellung gemäß den 12 und 14 zurück, wenn
der Handhebel 16 entlastet wird, d.h. die Betätigungskraft
F zurückgenommen wird.
-
Zur
räumlichen
Relativlage von Lenkstange 12, Geberzylinder 18, Übertotpunktfeder 20 und Hilfshebel 24 sei
an dieser Stelle noch angemerkt, daß gemäß 12 die
Mittelachse M des Geberzylinders 18 im wesentlichen senkrecht
zu der Längsachse
L der Lenkstange 12 verläuft, wobei die Mittelachse
M des Geberzylinders 18, die erste Lagerstelle 30 zwischen
Hilfshebel 24 und Trägerkörper 14 sowie
die vierte Lagerstelle 114 zwischen Übertotpunktfeder 20 und
Trägerkörper 14 in
Richtung der Längsachse
L der Lenkstange 12 voneinander beabstandet sind, wodurch
die Handhebelarmatur 10 besonders kompakt baut.
-
Insbesondere
den 2 und 7 bis 15 sind
weitere Details der Stelleinrichtung 34 zur Einstellung
der relativen Winkellage zwischen Haupthebel 22 und Hilfshebel 24 bezüglich der
zweiten Lagerstelle 32 zu entnehmen. Die Schwenklagerung
des Haupthebels 22 am Hilfshebel 24 an der zweiten
Lagerstelle 32 wurde schon weiter oben beschrieben. Gemäß den 2 und 12 bis 15 greift
nun die Stelleinrichtung 34 von der zweiten Lagerstelle 32 beabstandet,
genauer gesagt zwischen dem ersten Ende 26 des Hilfshebels 24,
an dem die Übertotpunktfeder 20 angelenkt
ist, und der ersten Lagerstelle 30, an der der Hilfshebel 24 am
Trägerkörper 14 schwenkgelagert
ist, am Hilfshebel 24 an.
-
Die
Stelleinrichtung 34 weist eine Stellschraube 128 mit
einem Kopf 130 und einem Gewindeschaft 132 sowie
einen dem Gewindeschaft 132 zugeordneten Innengewindeabschnitt 134 auf,
der am Hilfshebel 24 oder am Haupthebel 22 angebracht sein
kann, während
der jeweils andere Hebel eine von dem Gewindeschaft 132 der
Stellschraube 128 durchgriffene Öffnung aufweist, an deren vom
Innengewindeabschnitt 134 abgewandten Ende der Kopf 130 der
Stellschraube 128 diesen Hebel hintergreift. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel
ist der Innengewindeabschnitt 134 an einer am Hilfshebel 24 angebrachten
Stellhülse 136 ausgebildet,
während
besagte Öffnung
im Haupthebel 22 durch einen Schlitz 138 an dem
in den 12 bis 15 rechten
Ende des Haupthebels 22 gebildet ist.
-
Wie
der 11 zu entnehmen ist, erstreckt sich der Innengewindeabschnitt 134 etwa
nur über die
Hälfte
der axialen Länge
der Stellhülse 136 und endet
in der Stellhülse 136 mit
einer Ringschulter 140. Die Ringschulter 140 bildet
einen Anschlag für ein
Sicherungselement 142 (siehe die 2 und 7)
aus, welches an der Stellschraube 128 befestigt, genauer
in einer Radialnut 144 am vom Kopf 130 abgewandten
Ende der Stellschraube 128 eingesetzt ist, um die Stellschraube 128 gegen
ein Verlieren zu sichern.
-
Außenumfangsseitig
weist die Stellhülse 136 gemäß 11 einen
Außengewindeabschnitt 146 auf,
welcher gemäß 7 einer
Gewindebohrung 148 im Hilfshebel 24 zugeordnet
ist. Wie der 7 des weiteren zu entnehmen
ist, steht die Stellhülse 136 über den
Hilfshebel 24 in Richtung des Trägerkörpers 14 vor, wobei die
stirnseitige Ringfläche
der Stellhülse 136 eine
Anschlagfläche 150 ausbildet,
die mit einer ebenen Gegenfläche 152 am
Trägerkörper 14 zusammenwirkt,
um eine Endlage (vergl. die 12 und 14)
des Hilfshebels 24 zu definieren. Aus den 12 und 14 ist
ersichtlich, daß vermittels
der Stellhülse 136 die
Grund- oder Ruhestellung des Kolbens 46 des Geberzylinders 18 einstellbar
ist: Wird die Stellhülse 136 weiter
in die Gewindebohrung 148 im Hilfshebel 24 hineingeschraubt,
führt dies
bei Anlage der Anschlagfläche 150 der
Stellhülse 136 an
der Gegenfläche 152 am
Trägerkörper 14 dazu,
daß der
Hilfshebel 24 gegen den Uhrzeigersinn um die erste Lagerstelle 30 verschwenkt
wird, was wiederum zur Folge hat, daß der Kolben 46 über den Wälzkörper 90 in
den 12 und 14 nach
unten gedrückt
wird. Wird hingegen die Stellhülse 136 weiter
aus der Gewindebohrung 148 hinausgeschraubt, verschwenkt
der Hilfshebel 24 im Uhrzeigersinn um die erste Lagerstelle 30,
worauf der Kolben 46 unter der Kraft der Schraubendruckfeder 66 in
den 12 und 14 nach
oben wandert. Somit läßt sich
der axiale Abstand zwischen der Dichtlippe des Primärdichtrings 48 und
der Ausgleichsbohrung 72 (siehe 6) den jeweiligen
Erfordernissen entsprechend einstellen. Nach geeigneter Einstellung
dieses "Schnüffelspiels" des Kolbens 46 kann
die Stellhülse 136 gegen
ein Verdrehen bezüglich
des Hilfshebels 24 gesichert werden, z.B. mittels eines
Klebstoffs oder Kerben bzw. Verkrimpen der Stellhülse 136 mit dem
Hilfshebel 24. Um besagte Einstellung vornehmen zu können, weist
die Stellhülse 136 im übrigen eine
sich in Längsrichtung
der Stellhülse 136 an
den Außengewindeabschnitt 146 anschließende Schlüsselfläche 154 auf.
-
Gemäß den 2 und 12 bis 15 ist ferner
zwischen dem Haupthebel 22 und dem Hilfshebel 24 ein
Federelement 156 vorgesehen, welches den Haupthebel 22 um
die zweite Lagerstelle 32 in den 12 bis 15 gegen
den Uhrzeigersinn, d.h. in einer Drehrichtung vorspannt, die der
Drehrichtung des durch die Betätigungskraft
F am Haupthebel 22 bewirkten Drehmoments entspricht. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel
handelt es sich bei dem Federelement 156 um eine Druckfeder
in Form einer Gummifeder, deren Wirklinie durch die erste Lagerstelle 30 verläuft. Um
die relativen Abmessungen des Federelements 156 zu verdeutlichen,
ist dieses in den 12 und 13 im
unverformten Zustand eingezeichnet, in den 14 und 15 hingegen im
verformten bzw. komprimierten Zustand. Infolge der Kraft des Federelements 156 wird
der Haupthebel 22 mit seinem mit dem Schlitz 138 versehenen Ende
normalerweise in Anlage an dem Kopf 130 der Stellschraube 128 gehalten,
wie in den 12 bis 15 gezeigt.
-
Aus
der obigen Beschreibung ist ersichtlich, daß vermittels der Stelleinrichtung 34 die
Griffweite der Handhebelarmatur 10, d.h. der lichte Abstand zwischen
dem Handhebel 16 und der Lenkstange 12 einstellbar
ist: Wird die Stellschraube 128, die zur besseren Handhabung
am Außenumfang
des Kopfs 130 mit einem Rändelprofil od.dgl. versehen
sein kann, wie in den Figuren gezeigt, z.B. ausgehend von der in 12 dargestellten
Stellung weiter in die Stellhülse 136 hineingeschraubt,
so daß sie
beispielsweise die in 14 gezeigte Stellung einnimmt,
verschwenkt der Haupthebel 22 bezüglich des Hilfshebels 24 entgegen
der Kraft des Federelements 156 in 12 im
Uhrzeigersinn um die zweite Lagerstelle 32. Im Ergebnis
nimmt der lichte Abstand zwischen dem Haupthebel 22 und
der Lenkstange 12 zu. Wird die Stellschraube 128 hingegen
weiter aus der Stellhülse 136 hinausgeschraubt,
verschwenkt der Haupthebel 22 mit der Kraft des Federelements 156 in 12 gegen
den Uhrzeigersinn um die zweite Lagerstelle 32 bezüglich des
Hilfshebels 24; der lichte Abstand zwischen dem Haupthebel 22 und
der Lenkstande 12 nimmt ab. Die Verstellung der Griffweite
erfolgt demnach unabhängig
von der Geometrie des vorgespannten Verbunds aus Trägerkörper 14, Übertotpunktfeder 20 und
Hilfshebel 24 und hat somit keinen Einfluß auf die
durch die Übertotpunktfeder 20 bewirkte
Hilfskraftunterstützung.
-
Zur
Stelleinrichtung 34 sei schließlich noch gesagt, daß diese
im dargestellten Ausführungsbeispiel
auch mit einer Verdrehsicherung für die Stellschraube 128 ausgerüstet ist,
um ein unbeabsichtigtes Verstellen der Greifweite zu verhindern.
Zur Ausbildung der Verdrehsicherung weist die Stellschraube 128 gemäß den 7 bis 10 zwischen
ihrem Kopf 130 und dem Gewindeschaft 132 einen
Verdrehsicherungsabschnitt 158 mit einer nicht-rotationssymmetrischen
Querschnittsform, die im dargestellten Ausführungsbeispiel durch zwei planparallele Flächen 160 gebildet
ist, auf, während
der vom Gewindeschaft 132 der Stellschraube 128 durchgriffene Schlitz 138 im
Haupthebel 22 mit einem zum Verdrehsicherungsabschnitt 158 an
der Stellschraube 128 komplementär geformten Flächenabschnitt – im dargestellten
Ausführungsbeispiel
gemäß den 2 und 7 ebenfalls
durch zwei planparallele Flächen 162 gebildet,
deren lichter Abstand im wesentlichen dem Abstand der Flächen 160 des
Verdrehsicherungsabschnitts 158 entspricht – zur formschlüssigen Aufnahme
des Verdrehsicherungsabschnitts 158 versehen ist.
-
Aus
der obigen Beschreibung in Verbindung mit den Figuren ist ersichtlich,
daß die
Verdrehsicherung für
die Stellschraube 128 durch Verschwenken des Haupthebels 22 um
die zweite Lagerstelle 32 gegen die Kraft des Federelements 156,
d.h. in den 12 und 14 im
Uhrzeigersinn lösbar
ist, wobei der Verdrehsicherungsabschnitt 158 an der Stellschraube 128 von
den planparallelen Flächen 162 des
Schlitzes 138 im Haupthebel 22 freikommt, so daß die Stellschraube 128 gedreht
werden kann. Zur erneuten Sicherung gegen ein Verdrehen ist die
Stellschraube 128 soweit zu drehen, daß deren Verdrehsicherungsabschnitt 158,
genauer die planparallelen Flächen 160 mit
den planparallelen Flächen 162 des Schlitzes 138 ausgefluchtet
sind, worauf der Haupthebel 22 losgelassen werden kann,
so daß er
unter der Kraft des Federelements 156 in seine Ausgangsstellung
zurückkehrt,
in der er mit seinem geschlitzten Ende am Kopf 130 der
Stellschraube 128 anliegt.
-
Es
wird eine Handhebelarmatur offenbart, die einen an einer Lenkstange
anbringbaren Trägerkörper aufweist,
an dem ein mit einem Geberzylinder wirkverbundener Handhebel und
eine mit letzterem wirkverbundene Übertotpunktfeder, welche bei
einer Handhebelstellung zwischen einer Totpunktlage und einer Endlage
ein in Endlagenrichtung wirkendes Hebelmoment am Handhebel erzeugt,
schwenkgelagert sind. Erfindungsgemäß ist der Handhebel zweigeteilt in
einen handkraft-beaufschlagbaren Haupthebel und einen am Trägerkörper schwenkgelagerten
Hilfshebel, an dessen Ende die Übertotpunktfeder
angelenkt und über
dessen anderes Ende eine aus dem Übertotpunktfeder-Hebelmoment
resultierende Hilfskraft auf den Geberzylinder übertragbar ist, wobei der Haupthebel
am Hilfshebel schwenkgelagert und zwischen Haupthebel und Hilfshebel
eine Stelleinrichtung angeordnet ist, mittels der die Relativwinkellage von
Haupthebel und Hilfshebel einstellbar ist. Im Ergebnis wird eine
kompakte Handhebelarmatur geschaffen, bei der die Griffweite zwischen
Handhebel und Lenkstange verstellbar ist, ohne daß dies einen Einfluß auf die
Kraftunterstützung
durch die Übertotpunktfeder
hat.
-
- 10
- Handhebelarmatur
- 12
- Lenkstange
- 14
- Trägerkörper
- 16
- Handhebel
- 18
- Geberzylinder
- 20
- Übertotpunktfeder
- 22
- Haupthebel
- 24
- Hilfshebel
- 26
- erstes
Ende
- 28
- zweites
Ende
- 30
- erste
Lagerstelle
- 32
- zweite
Lagerstelle
- 34
- Stelleinrichtung
- 36
- Schellenoberteil
- 38
- Schellenunterteil
- 40
- Durchgangsöffnung
- 42
- Befestigungsschraube
- 44
- zylindrische
Sackbohrung
- 46
- Kolben
- 48
- Primärdichtring
- 50
- Sekundärdichtring
- 52
- Druckraum
- 54
- Druckanschluß
- 56
- Entlüfteranschluß
- 58
- Entlüfterschraube
- 60
- Nachlaufanschluß
- 62
- Vorratsbehälter
- 64
- Nachlaufbereich
- 66
- Schraubendruckfeder
- 68
- Stift
- 70
- Sicherungs-
und Abstreifring
- 72
- Ausgleichsbohrung
- 74
- Lagerzapfen
- 76
- Lagerbohrung
- 78
- Lagerabschnitt
- 80
- Lagerbohrung
- 82
- Lagerzapfen
- 84
- Lagerbohrung
- 86
- Lagerabschnitt
- 88
- Lagerbohrung
- 90
- Wälzkörper
- 92
- Gleitbuchse
- 94
- Außenumfangsfläche
- 96
- Schraubendruckfeder
- 98
- Anlenkstück
- 100
- Anlenkstück
- 102
- Führungsabschnitt
- 104
- Führungsabschnitt
- 106
- Lagerauge
- 108
- Lagerbuchse
- 110
- Aussparung
- 112
- dritte
Lagerstelle
- 114
- vierte
Lagerstelle
- 116
- Lagerzapfen
- 118
- Lagerbohrung
- 120
- Schlitz
- 122
- Lagerzapfen
- 124
- Lagerbohrung
- 126
- Mutter
- 128
- Stellschraube
- 130
- Kopf
- 132
- Gewindeschaft
- 134
- Innengewindeabschnitt
- 136
- Stellhülse
- 138
- Schlitz
- 140
- Ringschulter
- 142
- Sicherungselement
- 144
- Radialnut
- 146
- Außengewindeabschnitt
- 148
- Gewindebohrung
- 150
- Anschlagfläche
- 152
- Gegenfläche
- 154
- Schlüsselfläche
- 156
- Federelement
- 158
- Verdrehsicherungsabschnitt
- 160
- planparallele
Flächen
- 162
- planparallele
Flächen
- F
- Betätigungskraft
- H
- Hilfskraft
- L
- Längsachse
der Lenkstange
- M
- Mittelachse
des Geberzylinders