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DE202005003009U1 - Spannrolleneinrichtung - Google Patents

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DE202005003009U1 DE200520003009 DE202005003009U DE202005003009U1 DE 202005003009 U1 DE202005003009 U1 DE 202005003009U1 DE 200520003009 DE200520003009 DE 200520003009 DE 202005003009 U DE202005003009 U DE 202005003009U DE 202005003009 U1 DE202005003009 U1 DE 202005003009U1
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Abstract

Spannrolleneinrichtung, zu der gehören:
ein feststehender Träger (4),
ein bewegliches Teil (2), das bezüglich einer Fläche (3a) des feststehenden Trägers (4) schwenkbar ist und das eine mit dem feststehenden Träger (4) in Berührung befindliche Fläche (12) aufweist, und
eine durch das bewegliche Teil (2) unterstützte Rolle, dadurch gekennzeichnet,
dass die Fläche (3a) des feststehenden Trägers und/oder die Fläche (12) des beweglichen Teils (2) eine auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung (34) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Spannrolleneinrichtungen, insbesondere automatische Spannrollen, wie sie beispielsweise bei Verbrennungsmotoren von Kraftfahrzeugen verwendet werden, um eine angemessene Spannung einer Kette oder eines Riemen zu gewährleisten, beispielsweise eines Riemens zum Antrieb von Zusatzeinrichtungen bei einem Kraftfahrzeug. Derartige Rollen ermöglichen es, die Spannung des Riemens oder der Kette in einem vorgegebenen Bereich aufrechtzuerhalten.
  • Die Spannrolleneinrichtung weist im Allgemeinen eine mittelbar oder unmittelbar an dem Motorblock befestigte Achse und eine gegenüber der Achse in Umfangsrichtung bewegliche Einrichtung auf, die die eigentliche Rolle trägt, wobei die bewegliche Einrichtung die Rolle infolge der Wirkung einer Einrichtung gegen den Riemen presst, die eine Spannung erzeugende Kraft verursacht, und zwar ist diese Einrichtung nach Art einer Vorspannfeder, eines hydrauli schen Betätigungselements oder dergleichen ausgeführt. Dementsprechend sind automatische Spannrolleneinrichtungen bekannt, zu denen ein Arbeitsexzenter und ein Einstellexzenter gehören, der dazu dient, die Rolle gegenüber dem Riemen voreinzustellen, und der anschließend gegenüber dem Motorblock mittels einer Schraube fixiert wird, während der Arbeitsexzenter unmittelbar oder mittelbar um den Einstellexzenter herum angebracht ist und dazu dient, die Torsionsbewegung einer Feder in eine radiale Kraft auf den Riemen umzuwandeln. Funktionsgemäß ist der Arbeitsexzenter in der Lage über die ein Gleitlager bildenden Lagerbuchsen gegenüber dem Einstellexzenter oder in Bezug auf ein Zwischenelement in Umfangsrichtung eine Schwenkbewegung auszuführen. Eine diesbezügliche Beschreibung findet sich in der EP-B1-0 456 142.
  • Die FR-A-2 624 577 beschreibt eine Spannrolleneinrichtung, die einen Schwenkarm aufweist, der schwenkbar auf einer feststehenden Achse an dem Motorblock befestigt ist. Der Schwenkarm wird durch eine Vorspannfeder in einen Winkelstellung gedrückt, die geeignet ist, die Rolle gegen einen Riemen zu pressen, um letzteren in ständiger Spannung zu halten.
  • In bestimmten Anwendungen ist es möglicherweise wünschenswert, den Platzbedarf der automatischen Spannrolleneinrichtung in radialer Richtung und die Anzahl der benötigten Teile zu reduzieren. Hierzu beschreibt die WO-A-95/15 450 einen Arbeitsexzenter, der unmittelbar an dem Einstellexzenter sitzt, wobei das Reibmoment zwischen den Gleitflächen dieser beiden Elemente durch eine auf der Nabe und/oder auf dem Arbeitsexzenter aufgebrachte Oberflächenbeschichtung bestimmt wird. Die Oberflächenbeschichtung kann aus Keramik, Polytetrafluorethylen, Molybdän, Zink-Eisen, Chrom oder auch einer Phosphatschicht bestehen.
  • Es besteht daher Bedarf für automatische Spannrolleneinrichtungen mit einer verlängerten Lebensdauer.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung zielt darauf ab, den Verschleiß der zwischen den Berührungsflächen des feststehenden Teils und des beweglichen Teils zu reduzieren.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein konstantes Reibmoment zwischen dem beweglichen Teil und dem feststehenden Teil zu erreichen.
  • Auf diese Weise wird es möglich, dass die Reibung längs einem durch das bewegliche Teil in Umfangsrichtung vorgegebenen Pfad konstant bleibt, d. h. dass beim Beginn der Schwenkbewegung oder im Laufe der Schwenkbewegung keine Kraftspitzen auftreten.
  • Es wird somit ferner möglicht, dass das Reibmoment zeitlich und über eine lange Lebensdauer hinweg stabil bleibt.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung enthält die Spannrolleneinrichtung einen feststehenden Träger, ein bewegliches Teil, das in der Lage ist, bezüglich einer Fläche des feststehenden Trägers eine Schwenkbewegung auszuführen, und das eine mit dem feststehenden Träger in Berührung befindliche Fläche aufweist, und eine Rolle, die durch das bewegliche Teil gelagert wird. Die Fläche des feststehenden Trägers und/oder die Fläche des beweglichen Teils weist eine auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung auf. Vorteilhafterweise ist die auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung auf der Basis eines diamantartigen amor phen Kohlenstoffs hergestellt. Eine derartige Beschichtung ist auch unter der Abkürzung "DLC" bekannt.
  • Die auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung kann eine Härte zwischen 800 und 2500 HV, und sogar von mehr als 2500 HV aufweisen. Der sich aus den verwendeten Werkstoffen oder der Schmierung ergebende Reibungskoeffizient kann zwischen 0,06 und 0,5 betragen. Die Dicke der auf amorphem Kohlenstoff basierenden Beschichtung kann zwischen 2 und 5 μm betragen.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist das bewegliche Teil mit einem Arbeitsexzenter versehen, der eine mit dem feststehenden Träger in Berührung stehende Fläche aufweist. Der Arbeitsexzenter kann aus Metall hergestellt sein. Alternativ kann der Arbeitsexzenter aus Kunststoff aufgespritzt sein. Insbesondere kann der Arbeitsexzenter aus Kunststoff aufgespritzt sein und eine Fläche aufweisen, die mit der auf amorphem Kohlenstoff basierenden Beschichtung versehen ist.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der feststehende Träger mit einer Büchse ausgestattet, die eine mit dem beweglichen Teil in Berührung stehende Fläche aufweist. Die Büchse kann aus Metall hergestellt sein. Alternativ kann die Büchse aus Kunststoff gespritzt sein.
  • Die auf einem diamantartigen amorphen Kohlenstoff basierende Beschichtung vereinigt eine erhebliche Härte mit einem geringen Reibungskoeffizienten gegenüber Stahl. Die auf diamantartigem amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass sie selbst unter extremen Belastungsbedingungen einen sehr geringen Verschleiß zeigt. Die geringe Dicke der auf amorphem Kohlenstoff basierenden Beschichtung ist besonders hinsichtlich des Raumbedarfs und der Masse im Vergleich mit einer sonst verwendeten Gleitlagerbüchse von Bedeutung, die eine Dicke von mehreren Millimetern aufweist und deren Masse durchaus eine Rolle spielt. Die auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung ist außerdem speziell gestaltet, um den Temperaturen standzuhalten, die die in der Nähe eines Verbrennungsmotors angeordneten Spannrolleneinrichtungen eines Kraftfahrzeugkeilriemens üblicherweise aushalten müssen.
  • Vorteilhafterweise kann die auf einem diamantartigen amorphen Kohlenstoff basierende Beschichtung ein metallisches Material, beispielsweise Wolfram, Chrom oder Titan in Dispersion enthalten, um die inneren Spannungen in der Beschichtung zu reduzieren und um die Haftung der Beschichtung an ihrem Träger zu erhöhen.
  • Die auf diamantartigen amorphen Kohlenstoff basierende Beschichtung kann durch ein auch unter der Abkürzung CVD bekanntes Hochfrequenzplasmaverfahren unter Vakuum aufgebracht werden. Hierbei wird ein kohlenstoffhaltiges Gas, beispielsweise Ethylen, Benzol und/oder Methan, mit einem Gas, das ein geringes Ionisationspotential aufweist, beispielsweise Argon, verdünnt, um unter der Wirkung von elektrischer Energie ein Plasma zu erzeugen, das die Abscheidung des Kohlenstoffs auf dem Träger in festem Aggregatzustand hervorruft. Einer der Vorteile dieses Verfahren ist, dass sich die auf diamantartigen amorphen Kohlenstoff basierende Beschichtung sowohl auf einem aus Metall bestehenden Träger als auch auf einem beispielsweise aus Kunstharz hergestellten Kunststoffträger aufbringen lässt.
  • Im Übrigen sind Weiterbildungen der Erfindung Gegenstand von Unteransprüchen.
  • Die vorliegende Erfindung wird nach dem Lesen der keineswegs als beschränkend zu bewertenden detaillierten Be schreibung eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der einzigen Figur verständlicher, die in einem Längsschnitt eine Lagerrolle gemäß einem Aspekt der Erfindung zeigt.
  • 1 zeigt eine Spannrolleneinrichtung in einem Längsschnitt.
  • Gemäß der Figur enthält eine Spannrolleneinrichtung einen Einstellexzenter 1 und ein bewegliches Teil in Gestalt eines Arbeitsexzenters 2, der mittels einer rohrförmigen Büchse 3 eines feststehenden Trägers 4 drehbar an dem Einstellexzenter 1 angebracht ist, wobei die rohrförmige Büchse 3 ein Gleitlager bildet.
  • Der Einstellexzenter 1 ist einstückig hergestellt und setzt sich aus einer rohrförmige Büchse 1a und einem Versteifungsbund 1b zusammen, der auf der dem Block abgewandten Seite 5 vorgesehen und im Wesentlichen radial nach außen wegsteht. Der Einstellexzenter 1 ist mittels einer Schraube 6 an einem Block 5 befestigt. Wenn die Schraube 6 nicht angezogen ist, kann der Einstellexzenter 1 gegenüber dem Block 5 gedreht werden. Das Anziehen der Schraube 6 bewirkt die Fixierung des Einstellexzenters 1. Der an dem Kopf der Schraube 6 anliegende Versteifungsbund 1b ist geeignet, die rohrförmige Büchse 3 und den Arbeitsexzenter 2 axial zu halten. Die rohrförmige Büchse 3 weist eine exzentrische axiale Außenfläche 3a auf, auf der der Arbeitsexzenter 2 steckt.
  • Zu dem Träger 4 gehört ein aus Metall hergestellter Grundsockel 7 in Gestalt eines einstückig hergestellten Tellers mit einem radialen Abschnitt 7a in Form eines scheibenförmigen Rings, der auf der dem Versteifungsbund 1b des Einstellexzenters 1 abgewandten Seite zwischen dem Träger 5 und dem Ende der rohrförmigen Büchse 3 befestigt ist; ferner gehört zu dem Träger 4 ein axialer Abschnitt 7b, der sich von einem Bereich des äußeren Umfangs des radialen Abschnitts 7a aus von dem Träger 5 weg erstreckt, wobei er die rohrförmige Büchse 3 umgibt. Der Grundsockel 7 weist eine radial nach außen vorspringende Zunge 8 auf. Von einem freien Ende der Zunge 8 aus ragt eine Sicherungsnase 9 in axialer Richtung in eine entsprechende Öffnung 10 des Blocks 5. Die Zunge 8 weist ferner an ihrem freien Ende einen Markierungsvorsprung 11 auf.
  • Der einstückig hergestellte Arbeitsexzenter 2 weist eine zylindrische Bohrung 12 auf, die gleitend drehbar auf der rohrförmigen Büchse 3 des Trägers 4 steckt. Der Arbeitsexzenter 2 ist an einem der Sockelplatte 7 des Trägers 4 abgewandten Ende mit eine zylindrische Außenfläche 13 versehen, die gegenüber einer Achse rotationssymmetrisch ist, die gegenüber der Hauptachse der Büchse 3 achsparallel radial versetzt ist. Eine Riemenscheibe 14 ist mittels eines Wälzlagers 15 drehbar auf der zylindrischen Fläche 13 des Arbeitsexzenters 2 befestigt.
  • Die Innenwand der Bohrung 12 des Arbeitsexzenters 2 und/oder die axiale Außenfläche 3a der Büchse 3 sind/ist mit einer zwischen 2 und 5 μm dicken Beschichtung 34 aus diamantartigen Kohlenstoff versehen. Die Beschichtung 34 besteht im Wesentlichen aus einem Film aus hydriertem amorphem Kohlenstoff, dessen Eigenschaften jenen von Diamant sehr nahe kommen. Die Beschichtung 34 ermöglicht eine erhebliche Steigerung der Verschleißfestigkeit und Korrosionsbeständigkeit. Diese Art einer Beschichtung ermöglicht es, sowohl zeitlich als auch über eine vorgegebene Drehbewegung eine große Konstanz für die Reibungsparameter zu erreichen (d.h. Spitzenmomente zu vermeiden). Die Beherrschung des Reibungsmoments trägt ferner zur Beherrschung der Dämpfung von Schwingungen des beweglichen Teils in Umfangsrichtung bei. Die Beschichtung 34 kann mittels chemischer Anlagerung aus dem dampfförmigen Aggregatzustand unter einem Druck von weniger als 1 Pa, sogar bis herunter zu 0,1 Pa, und bei einer beständigen Spannung von einigen Tausend Volt in Anwesenheit eines kohlenstoffhaltigen Gases, und möglicherweise eines Edelgases, beispielsweise Argon, hergestellt werden.
  • Die zylindrische Fläche 13 ist in axialer Richtung durch eine Schulter 13a begrenzt, die als axiales Widerlager für ein Wälzlager 15 dient. Eine radiale Wand 16 erstreckt sich radial nach außen, wobei sie auf der der Sockelplatte 7 zugewandten Seite zu der Schulter 13a benachbart und gegenüber dem Ende des Arbeitsexzenters 2 beabstandet angeordnet ist. Der freie Rand der radialen Wand 26 befindet sich in axialer Richtung in der Nähe des freien Endes der axialen Wand 7b des Trägers 4.
  • Ein rohrförmiger Kragen 17 erstreckt sich ausgehend von dem Bereich mit dem größeren Durchmesser der radialen Wand 16 in axialer Richtung, wobei er das freie Ende des axialen Abschnitts 7b radial umgibt.
  • Das Wälzlager 15 enthält einen Innenring 20, einen Außenring 21 und Wälzelemente 22, die zwischen den Lagerlaufflächen des Innenrings 20 und des Außenrings 21 angeordnet sind und längs dem Umfang durch einen Käfig 23 beabstandet gehalten werden. Beiderseits der Wälzelemente 22 angeordnete Dichtungseinrichtungen 24, 25 sind von der Bauart mit einer versteifenden Metalleinlage und einem nachgiebigen Abschnitt, der einen Befestigungswulst aufweist, der in einer entsprechenden Nut eines Rings angeordnet ist und eine Lippe trägt, die mit einer Fläche des anderen Rings in Berührung kommt. Die Dichtungseinrichtungen 24, 25 ermöglichen es, den zwischen dem Innenring 20 und dem Außenring 21 in radialer Richtung vorhandenen Raum abzudichten, in dem sich auch die Wälzelemente 22 befinden.
  • Die Riemenscheibe 14 setzt sich aus zwei Teilscheiben 26, 27 zusammen, die jeweils eine zylindrische äußere Wand 26a, 27a, die dazu vorgesehen ist, mit einem Riemen in Berührung zu kommen, und eine zylindrische innere Wand 26b, 27b aufweisen, die mit der Außenumfangsfläche des Außenrings 21 des Wälzlagers 25 in Berührung steht. Die zylindrische äußeren 26a, 27a und inneren Wände 26b, 27b sind durch radiale Abschnitte 26c, 27c miteinander verbunden. Die Teilscheiben 26, 27 sind an den radialen Zwischenabschnitten 26c, 27c miteinander durch Nasen oder Löt- /Schweißpunkte fest verbunden.
  • Jede Teilscheibe 26, 27 weist eine Flanke 26d, 27d auf, die sich ausgehend von dem freien Rand des zylindrischen inneren Abschnitts 26b, 27b aus in radialer Richtung nach innen erstreckt, wobei die Dichtungseinrichtungen 24, 25 bedeckt werden. Die Flanken 26d, 27d dienen dem axialen Halt der Riemenscheibe 14 auf dem Außenring 21 und dem Schutz der Dichtungseinrichtungen 24, 25 vor einer Beschädigung durch Fremdkörper. Die Teilscheiben 26, 27 weisen ferner radiale Anlaufbunde 26e, 27e auf, die sich ausgehend von dem freien Rand der zylindrischen äußeren Wände 26a, 27a aus nach außen erstrecken. Die radialen Anlaufbunde 26e, 27e sorgen für die Führung eines in Berührung mit der Riemenscheibe 14 befindlichen Riemens 28.
  • Zwischen der Sockelplatte 7 und der radialen Wand 16 ist eine Vorspannschraubenfeder 19 angeordnet, die die rohrförmige Büchse 3 und ein Ende des Arbeitsexzenters 2 umgibt, der auf der rohrförmige Büchse 3 steckt. Die Feder 19 ist in einem Sitz angeordnet, der in axialer Richtung durch den Grundsockel 7 und die radiale Wand 16 und in radialer Richtung durch die rohrförmige Büchse 3 und die axiale Wand 7b begrenzt ist. Die Schraubenfeder 19 weist Enden auf, von denen eines an dem Grundsockel 7 und von denen das andere an dem Arbeitsexzenter 2 in Umfangsrichtung fixiert ist. Die Schraubenfeder 19 ist in der Lage, zwischen dem Träger 4 und dem an diesem drehbar befestigten Arbeitsexzenter 2 ein Drehmoment auszuüben.
  • Weiter ist an dem Grundsockel 7, beispielsweise durch Aufspritzen, ein Ring 29 aus einem elastischen Kunststoff befestigt. Der Ring 29 steht mit der Außenfläche der rohrförmigen Büchse 3 in Berührung und ist passend zu einer umlaufenden Nut 3b gestaltet, die in der Außenfläche 3a der rohrförmigen Büchse 3 ausgebildet ist. Der Ring 29 und die rohrförmige Büchse 3 sind auf diese Weise miteinander befestigt. Darüber hinaus gehören zu dem Ring 29 Zapfen 30, die axial in entsprechende Öffnungen 31 vorspringen, die in dem radialen Abschnitt 7a des Grundsockels 7 ausgebildet sind, und ein Kragen 32, der in einer umlaufenden Nut 33 angeordnet ist, die in dem radialen Abschnitt 7a des Grundsockels 7 auf der dem Block 5 zugewandten Seite ausgebildet ist. Der Kragen 32 steht mit dem Block 5 in Berührung. Der Kragen 32, die Zapfen 30 und der Körper des Rings 29 sind einstückig gefertigt. Der Ring 29 ist auf diese Weise mit dem Grundsockel 7 fest verbunden und stellt eine starre Verbindung zwischen dem Grundsockel 7 und der rohrförmigen Büchse 3 sicher.
  • Beim Zusammenbaus der Riemenspanneinrichtung besteht ein erster Schritt in der Einstellen der Spannung des Riemens 28. Hierzu wird die Schraube 6 ohne angezogen zu werden, so eingesetzt, dass der Einstellexzenter 1 gegenüber dem Block 5 und dem Träger 4 in Umfangsrichtung beweglich ist. Mittels eines Montageschlüssels wird der Einstellexzenter 1 in den Träger 4 geschwenkt, der gegenüber dem Block 5 aufgrund der Nase 9 in Drehrichtung festgehalten wird. Auf diese Weise wird die Riemenscheibe 14 mit dem Riemen 28 in Berührung gebracht. Die Drehung des Einstellexzenters 1 wird fortgesetzt, wodurch aufgrund der Reaktionskaft des Riemens 28 auf der Riemenscheibe 14 eine Drehung des Arbeitsexzenters 2 gegenüber dem Träger 4 hervorgerufen wird, wodurch die Spannung der Schraubenfeder 19 erhöht wird, die ein Gegendrehmoment zwischen dem Träger 4 und dem Arbeitsexzenter 2 ausübt, der dazu tendiert, die Riemenscheibe 14 dauerhaft gegen den Riemen 28 zurückzudrücken.
  • Die Einrichtung ist so konstruiert, dass die Riemenscheibe 14 eine auf den Riemen 28 wirkende Kraft ausübt, die eine angemessene Spannung des Riemens 28 hervorruft. Die Schraube 6 wird geeignet angezogen, so dass der Einstellexzenter 1 gegenüber dem Träger 4 und gegenüber dem Block 5 fixiert ist. Der Versteifungsbund 1b ermöglicht es, die durch die Schraube 6 ausgeübten axialen Klemmkräfte aufzunehmen und diese auf die Büchse 3 zu übertragen, wobei die Büchse 3 nun an dem radialen Abschnitt 7a des Grundsockels 7 anliegt.
  • Die Schraubenfeder 19 übt zwischen dem Träger 4 und dem Arbeitsexzenter 2 ein der Winkelverdrehung entsprechendes Drehmoment aus. Dieses Spannungdrehmoment ermöglicht es, eine Vorspannkraft des in Berührung mit der Riemenscheibe 14 befindlichen Riemens zu erzeugen.
  • Der Kragen 17 bildet einen engen Spalt mit der axialen Wand 7b, um für einen schützenden Sitz der Schraubenfeder 19 zu sorgen. Darüber hinaus ermöglicht ein enger Spalt, den zwischen dem axialen Abschnitt 7b und dem Kragen 17 vorhandenen Raum vor dem Eindringen von Schmutzpartikeln aus der Umgebung zu schützen.
  • Dank der Erfindung ist eine besonders robuste, kompakte Riemenspanneinrichtung mit verlängerter Lebensdauer geschaffen, wobei die Einrichtung außerdem hohe Konstanz hinsichtlich des Reibungsmoments aufweist, das zwischen dem beweglichen Teil und dem feststehenden Teil während der Relativbewegungen in Umfangsrichtung auftritt.

Claims (11)

  1. Spannrolleneinrichtung, zu der gehören: ein feststehender Träger (4), ein bewegliches Teil (2), das bezüglich einer Fläche (3a) des feststehenden Trägers (4) schwenkbar ist und das eine mit dem feststehenden Träger (4) in Berührung befindliche Fläche (12) aufweist, und eine durch das bewegliche Teil (2) unterstützte Rolle, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche (3a) des feststehenden Trägers und/oder die Fläche (12) des beweglichen Teils (2) eine auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung (34) aufweist.
  2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung (34) diamantartig ist.
  3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung (34) eine Härte zwischen 800 und 2500 HV aufweist.
  4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die auf amorphem Kohlenstoff basierende Beschichtung (34) gegenüber der Oberfläche des beweglichen Teils (2) oder des feststehenden Trägers (4) einen Reibungskoeffizienten aufweist, der zwischen 0,06 und 0,5 liegt.
  5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der auf amor phem Kohlenstoff basierenden Beschichtung (34) zwischen 2 und 5 μm beträgt.
  6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das bewegliche Teil (2) mit einem Arbeitsexzenter (2) versehen ist, der eine mit dem feststehenden Träger (4) in Berührung stehende Fläche aufweist.
  7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsexzenter (2) aus Metall gefertigt ist.
  8. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitsexzenter (2) aus Kunststoff erzeugt ist.
  9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der feststehende Träger (4) mit einer Büchse (3) versehen ist, die eine mit dem beweglichen Teil in Berührung stehende Fläche (3a) aufweist.
  10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Büchse (3) aus Metall gefertigt ist.
  11. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Büchse (3) aus Kunststoff erzeugt ist.
DE200520003009 2004-03-05 2005-02-24 Spannrolleneinrichtung Expired - Lifetime DE202005003009U1 (de)

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