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Die
Erfindung bezieht sich auf Krückenhalter nach
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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Für Personen,
die auf Krücken,
Spazierstöcke
oder andere stockförmige
Gehhilfen angewiesen sind, ist die vorübergehende Ablage der Krücke häufig ein
Problem. Die Krücke
muss auf Griffhöhe
losgelassen und auch wieder ergriffen werden können. Dies ist dann gut möglich, wenn
die Krücke
im Wesentlichen in vertikaler Ausrichtung, also stehend, platziert
werden kann. Die Krücke
wird etwa an einer Wand oder einem Möbel angelehnt. Angelehnte Krücken rutschen
häufig
ab und können
dann gegebenenfalls vom Boden nicht mehr aufgenommen werden. Wenn
die Krücke
zur Erhöhung
der Stabilität äußerst schräg angelehnt,
beispielsweise mit der Armhalterung an einer Tischkante angelehnt
bzw. eingehängt
wird, so steht sie weit vom Tisch weg und gefährdet, Personen die vorbeigehen
und dabei nicht auf das vom Tisch wegstehende untere Krückenende achten.
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Aus
der
DE 296 19 099
U1 ist eine Halterung bekannt, die an einem Auflageteil
einen Klemmteil schwenkbar lagert. Im Auflageteil und im Klemmteil sind
halbkreisförmige
Ausnehmungen ausgebildet, die an das Rohr einer Krücke angepasst
sind. Nach dem Anlegen der beiden Teile an ein Rohr werden sie mit
einer Schraube oder einem Schnellspannverschluss am Rohr festgeklemmt.
Diese mehrteilige Halterung ist aufwendig aufgebaut, weil sie nebst
den beiden Teilen eine Schwenkverbindung und eine Klemmvorrichtung
umfasst. Die Halterung kann nur als Auflage an herausstehenden Kanten
eingesetzt werden. Eine sichere Lagerung an der Wand ist nicht möglich.
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Das
Patent
DE 41 11 322
C1 beschreibt eine u-förmige
Halterung, bei der das Rohr der Krücke von der offenen Seite der
Halterung her in diese eingeführt
wird. Dabei werden zwei Auflageflächen der u-förmigen Halterung,
bzw. die freien Enden der beiden Schenkel, beidseits über das
Rohr bewegt bis das Rohr auf der geschlossenen Seite des u-förmigen Halters
in einen Klemmsitz gelangt. Die Verbindung der beiden Schenkel liegt
somit im montierten Zustand auf der von den Auflageflächen abgewandten
Seite des Rohres. Der für
den Klemmsitz am Rohr nötige
Umgriff des Rohres ist direkt beim Rohr ausgebildet. Die für das Aufstecken
nötige
Kraft ist sehr hoch, so dass zum Aufsetzen mit je einer Hand ein
Schenkel gehalten und der Halter mit beiden Händen aufgespreizt wird. Weil
nebst dem Halten beider Schenkel auch die Krücke gehalten werden muss, ist das
Aufsetzen des Halters umständlich.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass der Halter am Rohr montiert
werden muss. Das in der Schrift
DE 41 11 322 C1 beschriebene Verspannen der
Krücke
und des Halters zwischen einer Auflage und dem Boden ist für viele
Leute aufgrund des fehlenden Feingefühls nicht möglich. Wenn die Auflageflächen oder
der Fußteil der
Krücke
etwas rutschen, kann sich diese Verspannung lösen und die Krücke umfallen.
Die Halterung kann nur als Auflage an herausstehenden Kanten eingesetzt
werden. Eine sichere Lagerung an der Wand ist nicht möglich.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht nun darin, Krückenhalter
zu finden, die einfach aufgebaut und einfach montierbar sind sowie
eine sichere Ablage an Möbeln
und Wänden
bei im Wesentlichen vertikaler Krückenausrichtung gewährleisten.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Die
abhängigen
Ansprüche
beschreiben alternative bzw. vorteilhafte Ausführungsformen.
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Beim
Lösen der
Aufgabe wurde erkannt, dass zum Abstellen von Krücken an Wänden die Halterung möglichst
hoch an der Krücke
montierbar sein muss. Weil die gängigen
Krücken
am oberen Ende vom Haltegriff zum Führungsbereich für den Unterarm
kein Rohr aufweisen, muss der Halter so ausgebildet werden, dass
sein Eingriffsbereich nicht auf einen Klemmsitz am Rohr beschränkt ist.
Selbst wenn zwischen Haltegriff und Führungsbereich ein Rohrteil verläuft, darf
die Halterung nicht umgreifend sein, weil sonst eine unerwünschte Druckstelle
zum Unterarm hin auftritt. Der Eingriffsbereich soll daher auf der von
den Auflageflächen
des Krückenhalters
abgewandten Seite offen sein. Eine gelenkige bzw. federnde Verbindung
zwischen zwei Halterhälften
ist zwischen dem Eingriffsbereich und dem Halterbereich mit den
Auflageflächen
angeordnet. Der Eingriffsbereich ermöglicht sowohl ein zangenförmiges Umgreifen
des Rohres als auch ein Eingreifen in seitliche Verstärkungsrippen
des Griff- und Führungsbereiches
am oberen Krückenende.
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Der
Verbindung zwischen den zwei Halterhälften ist eine Klemmeinrichtung
zugeordnet, welche zwei Backen des Eingriffsbereiches am Rohr oder
am Griff festklemmt, bzw. in eine Eingriffslage pressbar macht.
Die Verbindung übernimmt
zumindest die Gelenkfunktion. Gegebenenfalls erzeugt die Verbindung
selbst die nötige
Klemmwirkung, bei spielsweise wenn die Verbindung aus Gummimaterial
gebildet ist, welches die Backen des Eingriffsbereiches über die
Schenkel in die Klemmlage drückt.
Die Klemmkraft kann aber auch getrennt von einer beweglichen Verbindung
durch ein Federelement bereitgestellt werden. So kann beispielsweise
eine Spiralfeder oder auch eine Blattfeder eingesetzt werden. Eine
Blattfeder aus Federstahl könnte
auch gleichzeitig die Verbindung und die Klemmkraft bereitstellen.
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Die
Klemmeinrichtung sollte wenn möglich mit
einer Hand betätigt
werden können,
damit beim Montieren und Abnehmen des Krückenhalters mit einer Hand
die Krücke
und mit der anderen Hand der Krückenhalter
gehalten werden kann. Wie bei einer Wäscheklammer ist jede Backe
des Eingriffsbereiches mit einem Schenkel verbunden. Wenn die beiden
Schenkel zusammengedrückt
werden, gehen die beiden Backen auseinander. Mit auseinander liegenden
Backen kann der Eingriffsbereich des Halters auf die Krücke gebracht
werden. Beim Loslassen der Schenkel bringt die Klemmeinrichtung
die Backen bzw. den Eingriffsbereich in Eingriff mit der Krücke.
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An
beiden Schenkeln ist je mindestens eine Auflagefläche ausgebildet.
Der Abstand zwischen den Schenkeln muss so sein, dass die Backen
genügend
weit geöffnet
werden können.
Im Bereich des freien Endes der Schenkel sollen die Schenkel in
einem Greifbereich mit einer Hand ergriffen und zusammengedrückt werden
können.
Die Klemmkraft der Klemmeinrichtung, die Schenkellänge und
der Greifbereich werden so gewählt,
dass die Betätigung möglichst
allen Personen möglich
ist und zum Halten des Halters an der Krücke eine genügende Klemmkraft
erzielt wird.
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Der
gesamte Halter ist vorzugsweise im Wesentlichen dreiecksförmig, wobei
jeder Schenkel eine Hälfte
des Dreiecks bildet. Im Greifbereich der Schenkel sind vorzugsweise
je zwei Auflageflächen ausgebildet,
wobei die erste je zum Auflegen auf horizontale Flächen und
die zweite je zum Anlegen an vertikale Flächen ausgerichtet ist. Um ein
stabiles Anliegen an der jeweiligen Fläche zu gewährleisten werden die Auflageflächen von
Material mit genügend
hohem Reibungskoeffizienten gebildet. Bevorzugt weisen die Auflageflächen eine
Gummioberfläche
auf. Gegebenenfalls werden auch Strukturen wie Noppen, Rippen oder
Lamellen vorgesehen. Die zweiten Auflageflächen müssen an Wänden, die gegebenenfalls eine
körnige
bzw. raue Oberfläche
haben, eine hohe Haftreibung gewährleisten.
Daher sind Oberflächenstrukturen
bei den zweiten Auflageflächen
besonders vorteilhaft.
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Der
Vorteil der vorliegenden Lösung
besteht darin, dass sie auch einteilig ausgebildet werden kann.
Durch die Verwendung eines geeigneten elastischen Materials, insbesondere
eines Gummimaterials, kann an einem klammerförmigen Teil die Verbindung
zwischen den beiden Schenkeln als Klemmeinrichtung ausgebildet werden.
Gummimaterial erzielt bei den Backen und bei den Auflageflächen die
gewünschte
Haftreibung.
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Es
versteht sich von selbst, dass die Schenkel, die Klemmeinrichtung,
die Backen und die Auflageflächen
auch je als einzelne Elemente ausgebildet werden können, wobei
die einzelnen Teile an den beiden Schenkeln montiert werden. Die
Klemmeinrichtung kann beispielsweise eine Feder und ein Schwenkgelenk
umfassen.
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Die
Zeichnungen erläutern
die erfindungsgemäßen Krückenhalter
anhand von Ausführungsbeispielen.
Dabei zeigt
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1a eine
Draufsicht auf einen Krückenhalter,
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1b eine
Seitenansicht des Krückenanteils,
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2 eine
Draufsicht auf einen Krückenhalter
mit Lamellen,
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3 eine
Krücke
mit Krückenhalter,
die an einem Tisch angestellt ist,
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4 eine
Krücke
mit Krückenhalter,
die an der Wand angestellt ist,
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1a, 1b und 2 zeigen
einen Krückenhalter 1 mit
zwei Schenkeln 2, einem Eingriffsbereich 3 und
einen Verbindungsbereich 4, der die beiden Schenkel 2 miteinander
verbindet. An jedem Schenkel 2 sind eine erste Auflagefläche 5 und
eine zweite Auflagefläche 6 ausgebildet.
Der Eingriffsbereich 3 ist auf der von den Auflageflächen 5 und 6 abgewandten
Seite bei der Zugangsöffnung 3a offen und
wird von zwei Backen 7 gebildet. Die Backen 7 ermöglichen
ein klammerförmiges
Umgreifen eines rohrförmigen
Krückenabschnittes,
wobei der Krückenabschnitt
im Eingriffsbereich entlang einer Eingriffsachse 3b des
Eingriffsbereiches ausgerichtet ist. Die nach innen gerichteten
Kontaktflächen
der Backen 7 verlaufen in einer Schnittebene senkrecht zur
Eingriffsachse vorzugsweise entlang von Kreislinienabschnitten.
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3 zeigt
eine Krücke 8,
die am oberen Ende einen Griff- und Führungsbereich 9 umfasst. Am
unteren Ende ist ein Fußstück 10 angeordnet.
Im mittleren Bereich der Krücke 8 umfasst
diese ein Rohr 11. Um die Krücke 8 im Wesentlichen
in vertikaler Lage sicher an einem Tisch 12 ablegen zu
können,
ist ein Krückenhalter 1 am
oberen Ende des Rohres 11 festgeklemmt. Die ersten Auflageflächen 5 des
Krückenhalters 1 liegen
auf der horizontalen Tischfläche 12a auf.
Das Fußstück 10 steht
auf dem Boden 13. Gegebenenfalls wird der Krückenhalter 1 entlang
des Rohres 11 soweit verschoben bis die Krücke 8 nach
oben leicht gegen den Tisch 12 geneigt im Wesentlichen
vertikal steht und die Auflageflächen 5 den
Halt an der Tischfläche 12a gewährleisten.
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Gemäß 4 und 1a ermöglichen
die freien Enden der Baken 7, die senkrecht zur Eingriffsachse
vorzugsweise weniger als 7mm, insbesondere weniger als 5mm, dick
sind, ein Eingreifen in seitliche Verstärkungsrippen 9a, 9b eines
Griff- und Führungsbereiches 9 am
oberen Krückenende.
Dabei stehen Spitzen 7a der Backen 7 an ersten
Rippen 9a an und Kontaktbereiche 7b liegen an
zweiten Rippen 9b an. Backenbereiche zwischen je einer
Spitze 7a und einem Kontaktbereich 7b liegen in
den Vertiefung zwischen jeweils zwei Rippen 9a, 9b.
Durch diesen Eingriff wird der Krückenhalter 1 am Griff-
und Führungsbereich 9 der
Krücke 8 gehalten.
Bei Krücken 8 ohne Rippen
wird ein Abschnitt des Griff- und Führungsbereiches 9 von
den Backen 7 umgriffen. Mit einem festgesetzten Krückenhalter 1 kann
die Krücke 8 mit
den zweiten Auflageflächen 6 des
Krückenhalters 1 an eine
Wand 14 angestellt werden. Dabei ist die Krücke 8 nach
oben leicht gegen die Wand 14 geneigt, wobei der Griff-
und Führungsbereich 9 etwas
stärker
gegen die Wand 14 geneigt ist. Damit der im Wesentlichen
senkrecht vom Griff- und
Führungsbereich 9 abstehende
Krückenhalter 1 mit
den zweiten Auflageflächen
an der Wand 14 ansteht, sind diese unter einem entsprechenden
spitzen Winkel zur Eingriffsachse ausgerichtet. Die Krücke 8 steht
auf dem Boden 13 und liegt mit den beiden zweiten Auflageflächen 6 an
der Wand 14 an. Weil sich die beiden zweiten Auflageflächen 6 zusammen
quer zur Eingriffsachse 3b über eine Länge von mindestens 6cm, vorzugsweise über eine
Länge im
Bereich von 7cm bis 9cm, erstrecken, ist die Krücke 8 sicher gehalten.
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Wenn
der Krückenhalter 1 am
Griff- und Führungsbereich 9 der
Krücke 8 festgeklemmt
ist, stehen die zweiten Auflageflächen 6 auch bei kurzen
Schenkeln 2 über
den hinteren Rand 9c des Führungsbereiches vor. Wenn der
Krückenhalter 1 nur
am Rohr 11, bzw. unterhalb des Griff- und Führungsbereiches 9 befestigt
werden könnte,
so müssten
die Schenkel 2 viel länger
sein, was nicht erwünscht
ist. Es ist somit ein wichtiger Vorteil des erfinderischen Krückenhalters 1,
dass er auch am Griff- und Führungsbereich 9 montierbar
ist. Der erfinderische Krückenhalter 1 kann
mit Schenkeln 2 von 4cm bis 7cm Länge und quer dazu mit einer
Ausdehnung von lediglich 6cm bis 9cm hergestellt werden. Es handelt
sich somit um ein kleines Teil, das nicht stört, wenn es an einer Krücke 8 befestigt
ist. Selbst wenn der Krückenhalter 1 am
Griff- und Führungsbereich 9 befestigt
ist, kann die Krücke 8 zum
ungestörten
Gehen benützt
werden. Die Zugangsöffnung 3a lässt den
Kontaktbereich zwischen dem Unterarm und dem Griff- und Führungsbereich 9 frei.
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1b zeigt
die Ausrichtung einer zweiten Auflagefläche 6, welche unter
einem spitzen Winkel zur Eingriffsachse 3b verläuft. An
jedem Schenkel 2 sind mindestens zwei Auflageflächen ausgebildet, wobei
eine erste Auflagefläche 5 im
Wesentlichen senkrecht zur Eingriffsachse 3b verläuft. Es
versteht sich von selbst, das der dargestellte Krückenhalter 1 auch
so montiert werden kann, dass eine weitere erste Auflagefläche 5' auf einer horizontalen
Stützfläche aufliegt.
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Gemäß 1a und 2 werden
die Backen 7 des Eingriffsbereiches von einer Klemmeinrichtung 4, 4a in
eine Eingriffslage gepresst, so dass ein Krückenabschnitt im Eingriffsbereich 3 entlang der
Eingriffsachse 3b ausgerichtet ist. Die Klemmeinrichtung
kann verschieden ausgebildet werden. Der Verbindungsbereich 4 übernimmt
zumindest die Gelenkfunktion. Gegebenenfalls ist der Verbindungsbereich 4 einteilig
ausgebildet und übernimmt
nebst der Gelenkfunktion auch die Klemmfunktion, beispielsweise
wenn der Verbindungsbereich 4 aus Gummimaterial gebildet
ist, welches die Backen 7 über die Schenkel 2 in
die Klemmlage drückt.
Zum Öffnen müssen die
Schenkel 2 auf der Seite der zweiten Auflagefläche 6 gegen
die Klemmkraft zusammengedrückt
werden. Dazu umfassen voneinander abgewandte, äußere Seitenflächen 2a der
Schenkel 2 Greifbereiche, bei denen die beiden Schenkel 2 mit einer
Hand ergriffen und zusammengedrückt
werden können.
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Die
Klemmkraft zum Rückstellen
der Schenkel 2 und zum Festklemmen an der Krücke 8 kann aber
auch getrennt von einer beweglichen Verbindung durch ein Federelement 4a bereitgestellt
werden. So kann beispielsweise eine Spiralfeder oder auch eine Blattfeder eingesetzt
werden. Eine Blattfeder aus Federstahl könnte gleichzeitig die Gelenkfunktion
und die Klemmfunktion erzielen.
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Der
Krückenhalter 1 wird
vorzugsweise einstückig
aus elastischem Material gebildet, etwa aus einem Gummimaterial,
insbesondere aus plattenförmigem
Gummimaterial. Durch die Wahl eines geeigneten Gummimaterials und
durch die entsprechende Formgebung, kann der Verbindungsbereich 4 die
für die
Klemmwirkung benötigte
Rückstellkraft
erzielen.
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An
den zweiten Auflageflächen 6,
gegebenenfalls aber auch an den ersten Auflageflächen 5, sind Strukturen
wie beispielsweise Noppen, Rippen oder Lamellen 6a ausgebildet.
Mit diesen Strukturen können
die zweiten Auflageflächen
an rauen oder unebenen Oberfläche
eine hohe Haftreibung erzielen.
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Das
in 1a dargestellte Ausführungsbeispiel ist einteilig.
Durch die Verwendung eines geeigneten elastischen Materials, insbesondere
eines Gummimaterials, kann an einem klammerförmigen Teil die Verbindung
zwischen den beiden Schenkeln als Klemmeinrichtung ausgebildet werden.
Der Halter kann als Spritzgussteil hergestellt werden oder er wird
aus einer Platte durch Fräs-,
Bohr- und/oder Sägschritte
herausgearbeitet.