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DE202005001806U1 - Klettschmuck - Google Patents

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DE202005001806U1
DE202005001806U1 DE200520001806 DE202005001806U DE202005001806U1 DE 202005001806 U1 DE202005001806 U1 DE 202005001806U1 DE 200520001806 DE200520001806 DE 200520001806 DE 202005001806 U DE202005001806 U DE 202005001806U DE 202005001806 U1 DE202005001806 U1 DE 202005001806U1
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velcro
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hook
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decorative
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DE200520001806
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Niessing & Co KG Geb GmbH
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Gebr Niessing & Co KG GmbH
Niessing & Co KG Geb GmbH
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Publication date
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C5/00Bracelets; Wrist-watch straps; Fastenings for bracelets or wrist-watch straps
    • A44C5/18Fasteners for straps, chains or the like
    • A44C5/20Fasteners for straps, chains or the like for open straps, chains or the like
    • A44C5/2071Fasteners for straps, chains or the like for open straps, chains or the like with the two ends of the strap or chain overlapping each other and fastened by an action perpendicularly to the main plane of these two ends
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44DINDEXING SCHEME RELATING TO BUTTONS, PINS, BUCKLES OR SLIDE FASTENERS, AND TO JEWELLERY, BRACELETS OR OTHER PERSONAL ADORNMENTS
    • A44D2205/00Fastening by use of touch and close elements

Landscapes

  • Adornments (AREA)
  • Slide Fasteners, Snap Fasteners, And Hook Fasteners (AREA)

Abstract

Klettschmuck, mit:
– einem ersten Schmuckelement (2) mit einer ersten Fläche (6), und
– einem zweiten Schmuckelement (4) mit einer zweiten Fläche (8),
wobei
– an der ersten Fläche (6) ein erster Teil (14) eines Klettverschlusses angebracht ist, und
– an der zweiten Fläche (8) ein mit dem ersten Klettverschlussteil verbindbarer, zweiter Teil (16) des Klettverschlusses angebracht ist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Schmuck im Allgemeinen und insbesondere einen Klettschmuck.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Bekannte Mittel, um ein oder mehrere Schmuckstücke) an einem anderen Schmuck zu befestigen bzw. diese miteinander zu verbinden, umfassen Haken, Ösen, Schlaufen und dergleichen. So ist es beispielsweise bekannt, an einer Halskette einen Anhänger anzubringen, indem die Halskette durch eine an dem Anhänger ausgebildete Öse geführt wird.
  • Nachteilig ist bei bekannten derartigen Mitteln, dass sie den ästhetischen Gesamteindruck stören können, wenn sie beim Herstellungsprozess nicht in aufwändiger Weise integriert werden.
  • Des Weiteren sind bekannte Mittel derart ausgelegt, dass nur bestimmte Typen von Schmuckstücken aneinander befestigt bzw. miteinander verbunden werden können. Typischerweise sind bekannte Mittel für ein spezielles Schmuckpaar ausgelegt. Bei dem Beispiel eines Anhängers mit einer Öse zur Anordnung an einer Halskette ist es im Allgemeinen nicht möglich, den Anhänger an einer anderen Halskette anzuordnen, insbesondere wenn diese einen größeren Durchmesser als die eigentlich vorgesehene Halskette hat; bei Verwendung einer Halskette mit kleinerem Durchmesser kann es neben einer Störung des Gesamteindrucks dazu kommen, dass sich der Anhänger beim Tragen der Halskette auf unerwünschte Weise bewegt.
  • Bekannte Verschlüsse für Schmuck, wie zum Beispiel Hals- und Armketten und Armreifen, umfassen Schließen, Haken-Ösen-Konstruktionen, Klapp- oder Schnappmechanismen und dergleichen.
  • Diese sind aufwändig herzustellen und teuer. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass bekannte Verschlüsse bei übermäßiger Krafteinwirkung so zerstört oder beschädigt werden können, dass sie ihre Funktion nicht mehr erfüllen; daraus resultierende Reparaturen sind ebenfalls aufwändig und teuer.
  • Aufgabe der Erfindung
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die obengenannten Nachteile bekannter Mittel zum Verbinden und Verschließen von Schmuck zu beseitigen.
  • Kurzbeschreibung der Erfindung
  • Zur Lösung der obigen Aufgabe stellt die vorliegende Erfindung einen Klettschmuck gemäß Anspruch 1 bereit.
  • Der erfindungsgemäße Klettschmuck umfasst ein erstes Schmuckelement mit einer ersten Fläche und ein zweites Schmuckelement mit einer zweiten Fläche. An der ersten Fläche ist ein erster Teil eines Klettverschlusses angebracht ist. Ein zweiter, mit dem ersten Klettverschlussteil verbindbarer Teil des Klettverschlusses ist an der zweiten Fläche angebracht.
  • Unter einem Klettverschluss ist beispielsweise ein durch Druck wirkender, lösbarer Verschluss oder ein Haftverschluss aus textilem Material oder auf textiler Grundlage, auf der bei einigen eine Kunststoff umfassende Lage angeordnet ist, die mit einer entsprechenden Lage eines anderen Verschlussteils verbindbar ist, zu verstehen. Als Materialien sind auch Kunststoffbänder, z.B. Polypropylenbänder, mit darauf angeordneten oder darauf ausgebildeten Kunststofflagen, z.B. in Form von Pilzköpfen oder Haken, vorgesehen. Ein bei der vorliegenden Erfindung vorgesehener Verschluss wird beispielsweise von dem Unternehmen Modulor, Berlin, Deutschland unter der Bezeichnung "Klettband Standard" vertrieben.
  • Ein im Folgenden näher beschriebener Vorteil des erfindungsgemäßen Klettschmucks besteht darin, dass er sowohl an einem anderen Schmuck befestigt als auch als Schmuckverschluss verwendet werden kann.
  • Bei einer Ausführungsform umfasst der erfindungsgemäße Klettschmuck einen Schmuckteil mit einem ersten Ende, das mit dem ersten Schmuckelement verbunden ist. Beispiele für hierbei vorgesehene Schmuckteile umfassen eine Hals- oder Armkette mit einem in einem freien Ende endenden Bereich.
  • Der Schmuckteil kann ein zweites Ende aufweisen, das mit dem zweiten Schmuckelement verbunden ist. Beispiele für hierbei vorgesehene Schmuckteile umfassen eine Hals- oder Armkette oder einen Armreif, bei denen der Verschluss bzw. Verbindung unter Verwendung des Klettverschlusses erfolgt.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform umfasst der erfindungsgemäße Klettschmuck einen Schmuckteil (wie zum Beispiel eine Hals- oder Armkette), von dem ein Bereich zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen angeordnet ist.
  • Bei einer Ausführungsform sind die ersten und zweiten Klettverschlussteile in den miteinander verbindbaren Bereichen unterschiedlich ausgestaltet. Vorzugsweise umfasst dabei der erste Klettverschlussteil Schlaufen des Klettverschlusses, die auch als Flausch bezeichnet werden, während der zweite Klettverschlussteil mit den Schlaufen verbindbare Haken, pilzförmige oder trompetenförmige Stifte oder Köpfe umfasst. In einem solchen Fall werden die ersten und zweiten Klettverschlussteile auch als Flausch- und Haftseite bezeichnet.
  • Bei einer anderen bevorzugten Ausführungsform sind die ersten und zweiten Klettverschlussteile wenigstens in den miteinander verbindbaren Bereichen gleichartig ausgestaltet und weisen vorzugsweise jeweils Haken, Pilzköpfen, Pilzchen oder dergleichen auf.
  • Ferner ist es vorgesehen, dass wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlussteile derart ausgestaltet ist dass, wenn die ersten und zweiten Klettverschlussteile miteinander verbunden sind, ein Bereich eines anderen Schmucks zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen angeordnet sein kann.
  • Insbesondere ist es hierbei vorgesehen, dass wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlussteile gegenüber in Richtung auf die erste Fläche wirkenden Kräften in dieser Richtung und/oder in einer davon abweichenden Richtung eine Elastizität hat, die eine Verformung von Bereichen des ersten bzw. zweiten Klettverschlussteils durch einen zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen anzuordnenden Bereich eines anderen Schmucks erlaubt. So kann erreicht werden, dass im verbundenen Zustand der ersten und zweiten Klettverschlussteile der Bereich des anderen Schmucks im Wesentlichen in den ersten und/oder zweiten Klettverschlussteil wenigstens teilweise eingebettet ist. Dies ermöglicht es, den erfindungsgemäßen Klettschmuck beispielsweise an Hals- oder Armketten oder Armreifen anzubringen ("anzukletten"), indem beim Verbinden der ersten und zweiten Schmuckelemente mittels des Klettverschlusses ein Bereich der Hals- oder Armkette oder Armreifs dazwischen angeordnet wird. Die Größe des Bereichs des anderen Schmucks, der zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen angeordnet wird, ist dabei im Wesentlichen unbeachtlich. Zu beachten wäre nur, dass die Bereiche der ersten und zweiten Klettverschlussteile, die im verbundenen Zustand zusammenwirken, eine sichere Verbindung zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen selbst und des erfindungsgemäßen Klettschmucks an dem ande ren Schmuck gewährleisten. Die aus dem Stand der Technik bekannte Beschränkung auf eine oder wenige bestimmte Schmuckpaarungen entfällt somit.
  • Vorzugsweise erstreckt sich wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlüsse um eine Länge von der jeweiligen Basis (d.h. die erste bzw. die zweite Fläche) weg, die wenigstens dem Durchmesser eines zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen anzuordnenden Bereichs eines anderen Schmucks entspricht. Dies erlaubt es, den zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen anzuordnenden Bereich des anderen Schmucks in dem ersten und/oder zweiten Klettverschlussteil im Wesentlichen vollständig einzubetten.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform weist wenigstens eine der ersten und zweiten Flächen einen klettverschlussfreien Bereich auf, der derart ausgestaltet ist, dass, wenn die ersten und zweiten Klettverschlussteile miteinander verbunden sind, ein Bereich eines anderen Schmucks zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen angeordnet sein kann.
  • Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlussteile zwei- oder mehrteilig ist und einen oder mehrere Bereiche der ersten bzw. zweiten Fläche freilässt.
  • Alternativ oder ergänzend kann dies auch erreicht werden, wenn wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlussteile eine Ausnehmung oder Nut aufweist, um einen zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen anzuordnenden Bereich eines anderen Schmucks aufzunehmen.
  • Vorzugsweise ist wenigstens eine der ersten und zweiten Flächen von einem Rand begrenzt.
  • Hierbei ist es vorgesehen, dass der wenigstens eine Rand wenigstens eine Ausnehmung zur Aufnahme eines zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen anzuordnenden Bereichs eines anderen Schmucks aufweist.
  • Vorzugsweise ist der erfindungsgemäße Klettschmuck eine Halskette, oder ein Armreif, oder ein an einer Hals- und/oder Armkette und/oder einem Armreif anbringbarer Klettschmuck.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Bei der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen wird auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen, von denen zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klettschmucks,
  • 2 schematische Darstellungen der Ausführungsform von 1 im Querschnitt,
  • 3 und 4 eine Verwendung der Ausführungsform von 1,
  • 5 bis 9 Modifikationen der Ausführungsform von 1,
  • 10 und 11 eine Verwendung von mehreren Ausführungsformen von 1,
  • 12 bis 14 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Klettschmucks, und
  • 15 eine Modifikation der Ausführungsform von 12 bis 14.
  • Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Die in 1 und 2 gezeigte Ausführungsform weist ein erstes Schmuckelement 2 und zweites Schmuckelement 4 auf. Das erste Schmuckelement 2 umfasst eine erste Fläche 6. Das zweite Schmuckelement 4 umfasst eine zweite Fläche 8. Die Flächen 6 und 8 sind von Rändern 10 bzw. 12 begrenzt.
  • Auf der ersten Fläche 6 ist ein erster Teil 14 eines Klettverschlusses angebracht und auf der zweiten Fläche 8 ist ein zweiter Teil 16 des Klettverschlusses angebracht, der mit dem ersten Klettverschlussteil 14 verbunden werden kann.
  • Der erste Klettverschlussteil 14 weist Schlaufen, Schlingen oder dergleichen des Klettverschlusses auf, welche im Folgenden zusammenfassend als Schlaufen (in den Zeichnungen nicht bezeichnet) bezeichnet werden. Der zweite Klettverschlussteil 16 weist Haken, pilzförmige oder trompetenförmige Stifte oder Köpfe auf, welche im Folgenden zusammenfassend als Haken (in den Zeichnungen nicht bezeichnet) bezeichnet werden. Die Schlaufen und die Haken greifen bei Kontakt form- und/oder kraftschlüssig ineinander ein und sichern so die ersten und zweiten Schmuckelemente 2 und 4 aneinander.
  • Die Höhe des Rands 10 (d. h. das Maß, um das sich der Rand 10 von der ersten Fläche 6 weg erstreckt) ist so bemessen, dass sie etwas kleiner als die Dicke des ersten Klettverschlussteils 14 ist, wenn er nicht mit dem zweiten Klettverschlussteil 16 verbunden ist; der erste Klettverschlussteil 14 ragt im unverbundenen Zustand also über den Rand 10.
  • Die Höhe des Rands 12 (d. h. das Maß, um das sich der Rand 12 von der zweiten Fläche 8 weg erstreckt) ist so bemessen, dass sie etwas kleiner als die Dicke des zweiten Klettverschlussteils 16 ist, wenn er nicht mit dem ersten Klettverschlussteil 14 verbunden ist; der zweite Klettverschlussteil 16 ragt im unverbundenen Zustand also über den Rand 12.
  • Durch diese Dimensionierung der Ränder 10 und 12 ist berücksichtigt, dass im verbundenen Zustand die Haken und Schlaufen der ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 ineinander eingreifen und daher im verbundenen Zustand die Dicke der ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 zusammen kleiner als die Summe der Dicken der ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 im unverbundenen Zustand ist. Auf diese Weise wird für den verbundenen Zustand erreicht, dass einerseits eine sichere Verbindung des Klettverschlusses gewährleistet ist, weil die Haken und Schlaufen im hierfür erforderlichen Umfang ineinander eingreifen können, und andererseits die Ränder 10 und 12 den Klettverschluss möglichst weitgehend verdecken und dieser nicht sichtbar ist. Im verbundenen Zustand der ersten und zweiten Schmuckelemente 2 und 4 wird also die erwünschte Gesamterscheinung des Klettschmucks erreicht.
  • Bei dieser Ausführungsform ist sowohl die erste Fläche 6 als auch die zweite Fläche 8 im Wesentlichen mit den ersten bzw. zweiten Klettverschlussteilen 14 bzw. 16 bedeckt.
  • Diese Ausführungsform ist zur Verwendung mit einem weiteren Schmuck, insbesondere in Form einer Hals- oder Armkette oder eines Armreifs, vorgesehen. Wie aus 3 und 4 entnehmbar, wird beispielsweise eine Halskette 18 zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen 2 und 4 angeordnet. Dabei wird die Halskette 18 in die ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 gedrängt, insbesondere in den ersten Klettverschlussteil 14, genauer zwischen dessen Schlaufen, weil diese im Allgemeinen flexibler als die Haken des zweiten Klettverschlussteils 16 sind.
  • Um die ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 sicher miteinander zu verbinden, ist es vorteilhaft, wenn möglichst große Bereiche derselben zusammen wirken. Vorteilhafterweise beschränken sich die Bereiche der ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16, die nicht ineinander eingreifen, auf die Bereiche, in denen die Halskette 18 zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen 2 und 4 verläuft.
  • Hierfür kann das Maß, um das sich die Schlaufen des ersten Klettverschlussteils 14 von ihrer Basis (erste Fläche 6) weg erstrecken, d.h. die Höhe der Schlaufen, in Abhängigkeit von dem Durchmesser der Halskette 18 gewählt sein. Es ist vorgesehen, dieses Maß so zu wählen, dass es etwas größer als der Durchmesser der Halskette 18 ist. Alternativ oder ergänzend können die Haken des zweiten Klettverschlussteils 16 in vergleichbarer Weise bemessen sein.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, in dem ersten Klettverschlussteil 14 und/oder in dem zweiten Klettverschlussteil 16 eine Ausnehmung oder Nut 20 vorzusehen, in der die Halskette 18 aufgenommen werden kann. Die Ausnehmung 20 kann, wie in 6 gezeigt, gekrümmt sein, um den gekrümmten Verlauf der Halskette 18 beim Tragen zu berücksichtigen.
  • Anstelle der Ausnehmung(en) 20 können die ersten und/oder zweiten Klettverschlussteile 14/16 – wie in 8 zu gezeigt – zweiteilig oder mehrteilig sein, so dass zwischen den Teilen ein Raum zur Aufnahme der Halskette 18 vorhanden ist.
  • Bei einer in 7 gezeigten Modifikation weist der Rand 10 des ersten Schmuckelements 2 zwei Ausnehmungen 22 und 24 auf. Diese dienen zur Aufnahme der Kette 18 und ermöglichen es, die ersten und zweiten Schmuckelemente 2 und 4 so miteinander zu verbinden, dass zwischen den gegenüberliegenden Bereichen der Ränder 10 und 12 ein möglichst kleiner Zwischenraum oder Spalt vorhanden ist bzw. vorteilhafterweise vollständig vermieden wird. Dadurch wird – unabhängig von den oben genannten Möglichkeiten – ebenfalls eine sichere Verbindung der ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 erreicht. Zusätzlich wird erreicht, dass die ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 nicht oder nur in geringen Maß sichtbar sind. Alternativ oder ergänzend ist diese für den Rand 10 beschriebene Ausgestaltung auch für den Rand 12 vorgesehen.
  • 8 veranschaulicht weitere Gestaltungen der ersten und/oder zweiten Klettverschlussteile 14/16. Die gezeigten ersten/zweiten Klettverschlussteile 14/16 umfassen zwei oder mehr Teile 14a/16a14e/16e.
  • Anstelle der zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen 2 und 4 verlaufenden Kette 18 kann diese Ausführungsform in Verbindung mit einem Schmuck verwendet werden, der ein zwischen dem ersten und zweiten Schmuckelement 2 und 4 anzuordnendes Ende aufweist. Beispielsweise kann diese Ausführungsform, wie in 9 veranschaulicht, zusammen mit einer Kette 18' verwendet werden, die einen Kettenteil 26 mit einem freien Ende (nicht bezeichnet) aufweist. Bei Verwendung ist wenigstens das freie Ende des Kettenteils 26 zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen 2 und 4 angeordnet. Hierbei ist es vorteilhaft, das freie Ende verdickt zu gestalten, indem beispielsweise an dem freien Ende eine Kugel 28 vorgesehen ist. Insbesondere bei einer verdickten Ausgestaltung des freien Endes ist es vorteilhaft, wenigstens einen der ersten und zweiten Ränder 8 und 10 mit einer Aus nehmung 22 zu versehen, die so bemessen ist, dass der Schmuckteil 26, genauer die Kugel 28, nicht zwischen den ersten und zweiten Schmuckteilen 2 und 4 herausgezogen werden kann.
  • 10 und 11 zeigen die Verwendung mehrerer Ausführungsformen von 1 mit der Halskette 18. Die obigen Ausführungen gelten hier entsprechend.
  • 12 bis 14 zeigen eine Ausführungsform, bei der das erste Schmuckelement 2 mit einem ersten Ende 30 einer Halskette 32 und das zweite Schmuckelement 4 mit einem zweiten Ende 34 der Halskette 32 verbunden sind. Bei dieser Ausführungsform wird durch eine Verbindung der ersten und zweiten Klettverschlussteile 14 und 16 nicht nur eine Verbindung der ersten und zweiten Schmuckelemente 2 und 4, sondern auch eine Verbindung der ersten und zweiten Enden 30 und 34 der Kette 32 erreicht. Daher kann diese Ausführungsform als Schmuck-Verschluss-Kombination bezeichnet werden.
  • Die obigen Ausführungen hinsichtlich der ersten und zweiten Schmuckelemente 2 und 4 gelten für die Ausführungsform von 12 bis 14 ebenfalls. Dies gilt auch für die unter Bezugnahme auf 5 bis 9 beschriebenen Modifikationen. So ist es beispielsweise vorgesehen, auch bei dieser Ausführungsform eine oder mehrere der in 5 bis 7 gezeigten Modifikationen zu verwenden, um diese Ausführungsform mit weiterem Schmuck kombinieren zu können.
  • Bei der in 15 gezeigten Modifikation der Ausführungsform von 12 bis 14 weist eine Kette 32' ein Ende 30' auf, das mit dem ersten Schmuckteil 2 verbunden ist. Diese Ausführungsform ermöglicht es, an dem ersten Schmuckelement 2 und damit an der Kette 32' neben dem zweiten Schmuckelement 4 andere Schmuckelemente (nicht gezeigt) anzubringen, für die die oben unter Bezugnahme auf das zweite Schmuckelement 4 gemachten Ausführungen entsprechend gelten.
  • Auch wenn bei der Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen runde erste und zweite Schmuckelemente 2 und 4 beschrieben sind, sind erste und/oder zweite Schmuckelemente mit davon abweichenden Formen, beispielsweise dreieckige, viereckige und weitere regelmäßige Formen sowie unregelmäßige Formen, vorgesehen.

Claims (12)

  1. Klettschmuck, mit: – einem ersten Schmuckelement (2) mit einer ersten Fläche (6), und – einem zweiten Schmuckelement (4) mit einer zweiten Fläche (8), wobei – an der ersten Fläche (6) ein erster Teil (14) eines Klettverschlusses angebracht ist, und – an der zweiten Fläche (8) ein mit dem ersten Klettverschlussteil verbindbarer, zweiter Teil (16) des Klettverschlusses angebracht ist.
  2. Klettschmuck nach Anspruch 1, mit einem Schmuckteil (18, 18', 32, 32') mit einem ersten Ende (28, 30, 30'), das mit dem ersten Schmuckelement (2) verbunden ist.
  3. Klettschmuck nach Anspruch 2, bei dem der Schmuckteil (32) ein zweites Ende (34) aufweist, das mit dem zweiten Schmuckelement (4) verbunden ist.
  4. Klettschmuck nach Anspruch 1, mit – einem Schmuckteil (18, 18') mit einem zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen (2, 4) angeordneten Bereich.
  5. Klettschmuck nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem – der erste Klettverschlussteil (14) Schlaufen umfasst, und – der zweite Klettverschlussteil (16) mit den Schlaufen verbindbare Haken, pilzförmige oder trompetenförmige Stifte oder Köpfe umfasst.
  6. Klettschmuck nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem sich wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlussteile (14, 16) derart ausgestaltet ist, dass, wenn die ersten und zweiten Klettverschlussteile (14, 16) um eine Länge, die wenigstens dem Durchmesser eines zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen (2, 4) anzuordnenden Bereichs eines anderen Schmucks (18, 18') entspricht, von der ersten Fläche (6) bzw. der zweiten Fläche (8) weg erstreckt.
  7. Klettschmuck nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem wenigstens eine der ersten und zweiten Flächen (6, 8) einen klettverschlussfreien Bereich aufweist, in dem, wenn die ersten und zweiten Klettverschlussteile (14, 16) miteinander verbunden sind, ein Bereich eines anderen Schmucks (18, 18') zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen (2, 4) angeordnet sein kann.
  8. Klettschmuck nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlussteile (14, 16) zwei- oder mehrteilig ist.
  9. Klettschmuck nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem wenigstens einer der ersten und zweiten Klettverschlussteile (14, 16) eine Ausnehmung oder Nut (20) zur Aufnahme eines zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen (2, 4) anzuordnenden Bereichs eines anderen Schmucks (18, 18') aufweist.
  10. Klettschmuck nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem wenigstens eine der ersten und zweiten Flächen (6, 8) von einem ersten bzw. zweiten Rand (10, 12) begrenzt ist.
  11. Klettschmuck nach Anspruch 10, bei dem der wenigstens eine Rand (10, 12) wenigstens eine Ausnehmung (22, 24) zur Aufnahme eines zwischen den ersten und zweiten Schmuckelementen (2, 4) anzuordnenden Bereichs eines anderen Schmucks (18, 18') aufweist.
  12. Klettschmuck nach einem der vorherigen Ansprüche, in Form – einer Halskette, oder – einer Armkette, oder – eines Armreifs, oder – eines an einer Hals- und/oder Armkette und/oder einem Armreif anbringbaren Klettschmucks.
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