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DE202005001340U1 - Fußauflage für Möbelstücke - Google Patents

Fußauflage für Möbelstücke Download PDF

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DE202005001340U1
DE202005001340U1 DE200520001340 DE202005001340U DE202005001340U1 DE 202005001340 U1 DE202005001340 U1 DE 202005001340U1 DE 200520001340 DE200520001340 DE 200520001340 DE 202005001340 U DE202005001340 U DE 202005001340U DE 202005001340 U1 DE202005001340 U1 DE 202005001340U1
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Germany
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bracket
plate
inverted
furniture
shape
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DE200520001340
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C16/00Stand-alone rests or supports for feet, legs, arms, back or head
    • A47C16/02Footstools; Foot-rests; Leg-rests

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Abstract

Fußauflage für Möbelstücke, insbesondere Tische, die umfaßt
eine Platte (1) zur Auflage von Füße; und
einen Anschlag (2), der bezüglich der Platte (1) so angeordnet ist, daß Platte und Anschlag eine Kante (5) des Möbelstücks umgreifen können.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fußauflage, insbesondere für Möbelstücke.
  • „Die Füße hochlegen" ist nicht nur eine sprichwörtlich verbreitete Unsitte, sondern aus medizinischer Sicht zur Streckung der Wirbelsäule, Entkrampfung der Beinmuskulatur und Förderung des Venenrückflusses durchaus wünschenswert.
  • Hierzu sind eine Vielzahl von Sitzmöbeln mit integrierten oder separaten Fußauflagen bekannt. Legt man im Büro, Wohnraum oder dergleichen die Füße jedoch in Ermangelung eines solchen speziellen Möbels auf dem Schreib-, Eß-, Wohnzimmer- oder beliebigem anderen Tisch ab, besteht die Gefahr, daß die Oberfläche dieses Tisches durch die Schuhe beschmutzt und/oder beschädigt wird. Insbesondere bei antiken und/oder teuren Tischen kann dies nicht in Kauf genommen werden.
  • Desweiteren ist das Ablegen auf Tischoberflächen nach dem Stand der Technik nachteilig, da diese hart sind und insbesondere harte Kanten aufweisen, die die oben erwähnten medizinischen Wirkungen beeinträchtigen, indem Muskeln, Sehnen, Nerven und Gefäße gequetscht werden.
  • Hierzu schlägt die DE 296 00 505 U1 einen Tisch mit zwei übereinanderliegenden Platten vor, von denen die obere wegschwenkbar ist und so die untere, als Fußauflage ausgebildete freigibt. Vorteilhafterweise kann dabei die obere Tischplatte mit Schreibutensilien, Papieren oder dergleichen bedeckt bleiben.
  • Nachteilig kann diese Lösung jedoch nicht bei vorhandenen Tischen nachgerüstet werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zu schaffen, die ein Ablegen der Füße ohne oder mit geringerer Beeinträchtigung der medizinischen Wirkungen gestattet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
  • Eine Fußauflage für Möbelstücke nach der vorliegenden Erfindung umfaßt eine Platte zur Auflage der Füße und einen Anschlag, der bezüglich der Platte so angeordnet ist, daß Platte und Anschlag eine Kante des Möbelstücks umgreifen, wenn die Fußauflage auf dem Möbelstück angeordnet ist.
  • Eine solche Fußauflage kann auf beliebige Möbelstücke, insbesondere auf Tisch, aufgelegt werden. Während dabei die Platte eine geeignete Lagerung der hierauf abzulegenden Füße ermöglicht und gleichzeitig die Oberfläche des Möbelstückes schützt, verhindert der Anschlag durch formschlüssiges Anliegen an einer Kante des Möbelstückes ein Verrutschen der Fußauflage und gleichzeitig die Abquetschung von Gefäßen oder Nerven in den abgelegten Beinen.
  • Die Mehrzahl von Möbelstücken, auf denen Füße abgelegt werden können, insbesondere Tische, aber auch niedrige Schränke, Truhe oder dergleichen, weisen eine obere Oberfläch und eine hierzu im wesentlichen senkrechte Frontfläche auf.
  • Vorteilhafterweise kann die Platte auf ihrer Oberseite eine Polsterung umfassen, die bevorzugt ergonomisch optimiert ist, um ein Abquetschen der Gefäße weiter zu verringern. Die Polsterung kann eine Oberflächenimprägnierung aufweisen, um die Säuberung der Fußauflage zu erleichtern.
  • Besonders bevorzugt ist eine erfindungsgemäße Fußauflage aus weichem Kunststoff gefertigt, was ein Abquetschen ebenfalls verhindert und zudem die Oberfläche des Möbelstückes schont.
  • Platte und/oder Anschlag können geometrisch entsprechend dem Möbelstück ausgebildet sein, auf dem sie angeordnet werden sollen. Insbesondere kann der Anschlag in Längsrichtung gerade oder gekrümmt sein, um so auf eckige oder runde Tische oder dergleichen zu passen.
  • Die Platte kann zwei gegeneinander geneigte Oberflächen aufweisen, so daß die obere Oberfläche gegenüber der Oberfläche des Möbelstücks, auf dem die Fußauflage angeordnet ist, geneigt ist. Um die von Ober- und Frontfläche gebildete Kante zu umgreifen, sind Platte und Anschlag bevorzugt im wesentlichen ebenfalls rechtwinklig zueinander angeordnet.
  • In einer vorteilhaften Ausführung kann die Platte, insbesondere deren Polsterung, und/oder der Anschlag eine oder mehrere Flächen aufweisen, die mittels Drucken, Kleben, Gravieren, Färben oder dergleichen beschriftbar sind. Auf solchen Flächen können bevorzugt Werbebotschaften, Firmenlogos oder dergleichen wiedergegeben werden, so daß die Fußauflage auch als Werbeartikel nutzbar ist.
  • Weitere Aufgaben, Vorteile und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und den Ausführungsbeispielen. Hierzu zeigt:
  • 1 eine Fußauflage nach einer Ausführung der vorliegenden Erfindung in perspektivischer Ansicht; und
  • 2 die Fußauflage aus 1 auf einem Tisch angeordnet.
  • Wie in 1 dargestellt, besteht die Fußauflage im wesentlichen aus einer Platte 1 und einem damit verbundenen Winkel 2, die, wie in 2 gezeigt, so auf einem Möbelstück, insbesondere einem Tisch, angeordnet werden können, daß die Platte 1 eine Oberfläche des Möbelstückes bedeckt und der Winkel zwischen Platte 1 und Anschlag 2 formschlüssig eine Kante 5 des Möbelstücks umgreift.

Claims (7)

  1. Fußauflage für Möbelstücke, insbesondere Tische, die umfaßt eine Platte (1) zur Auflage von Füße; und einen Anschlag (2), der bezüglich der Platte (1) so angeordnet ist, daß Platte und Anschlag eine Kante (5) des Möbelstücks umgreifen können.
  2. Fußauflage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte auf ihrer Oberseite eine Polsterung (3) umfaßt.
  3. Fußauflage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Polsterung ergonomisch optimiert ist.
  4. Fußauflage nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte auf ihrer dem Möbelstück zugewandten Unterseite eine rutschfeste Beschichtung (4) aufweist.
  5. Fußauflage nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte und/oder der Anschlag aus Holz oder Kunststoff gefertigt ist.
  6. Fußauflage nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Platte und Anschlag einstückig ausgebildet sind.
  7. Fußauflage nach einem der vorigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Platte und/oder dem Anschlag wenigstens eine beschriftbare Fläche ausgebildet ist.
DE200520001340 2005-01-27 2005-01-27 Fußauflage für Möbelstücke Expired - Lifetime DE202005001340U1 (de)

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