DE202005000990U1 - Schiebeelementanlage - Google Patents
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Abstract
Schiebeelementanlage
(10), mit mindestens einem Schiebelement (11), das aus zumindest
teilweise transparentem Material besteht, in welchem mindestens
zwei transparente, elektrisch leitende Strombahnen (19, 20) vorgesehen
sind, die einen elektrischen Verbraucher (21) auf oder in dem Schiebeelement
(11) unsichtbar mit Strom versorgen können, und mit einer Schiebeelement-Halterung (38) sowie
einer Schiebeelement-Führung (15),
dadurch gekennzeichnet, dass die beiden transparenten Strombahnen
(19, 20) aus dem Schiebeelement (11) herausgeführt und mit jeweils mindestens
einem Kontaktschleifer (52, 53) am Schiebeelement (11) verbunden
sind und dass über
elektrische Kontaktbahnen (46, 47) an der Schiebeelement-Führung (15)
den Kontaktschleifern (52, 53) bzw. den Strombahnen (19, 20) Strom
zuführbar
ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schiebeelementanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bei einer derartigen aus der
EP 1 344 886 A1 bekannten Schiebeelementanlage ist das vollständig transparente Schiebeelement über zwei beabstandete und mit Rollen versehenen Hängebeschläge als Halterung an einer Tragstange längs verfahrbar aufgehängt. Die Tragstange dient der Zuführung des Stromes für die transparenten Strombahnen, wobei an den Hängebeschlägen Schleifer zum Abgreifen der Kontaktbahnen an der Tragestange vorgesehen sind. Zu den an den Beschlägen angeordneten Kontaktschleifern sind die Strombahnen des Schiebeelements geführt. - Diese Art der elektrischen Verbindung der Strombahnen im Schiebeelement mit den den Strom zuführenden Kontaktbahnen ist aufwendig und störungsanfällig, da außer der Schleiferverbindung zwischen Rollbeschlag und Tragstange auch eine Verbindung von Schiebeelement und Rollbeschlag sowohl mechanischer als elektrischer Art notwendig ist. Außerdem ist eine gewisse Schwenkbewegung zwischen Kontaktschleifer und Kontaktbahnen an der Tragstange quer zur Bewegungsrichtung des Schiebeelementes nicht zu vermeiden, was sich ebenfalls nachteilig auf die Qualität der Kontaktgabe auswirken kann.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Schiebeelementsanlage der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die elektrische Kontaktgabe zwischen den Strombahnen des Schiebeelementes und den am Spannung liegenden Kontaktbahnen einfacher und störunanfälliger zu erreichen ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Schiebeelementanlage der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
- Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, dass die transparenten Strombahnen des Schiebeelementes unmittelbar und direkt am Schiebeelement mit ebenfalls am Schiebeelement unmittelbar gehaltenen Kontaktschleifern verbunden werden können. Außerdem erfolgt eine unmittelbare und geradlinige Ausrichtung und Führung der Kontaktschleifer gegenüber den Kontaktbahnen. Somit ist die Schleifkontaktübertragung unabhängig von möglichen anderen Bewegungen des Schiebeelementes. Dabei spielt es keine Rolle, ob die mit den Kontaktbahnen versehene Schiebeelementführung an einem oberen oder unteren Bereich des Schiebeelementes vorgesehen ist. Auch eine geneigte Anordnung ist ohne Weiteres möglich.
- Eine bevorzugte Ausgestaltung und Anordnung des Schiebeelementes ergibt sich aus den Merkmalen nach Anspruch 2. Hierbei ist das Schiebeelement beispielsweise in senkrechter Anordnung auf Laufrädern bodenseitig verfahrbar, während die Stromübertragung am abgewandten oberen Bereich in einer definierten Führung erfolgt.
- Zweckmäßigerweise sind gemäß den Merkmalen des Anspruchs 3 die Kontaktschleifer an einem Seitenflächenbereich des Schiebeelements angeordnet und mit den herausgeführten Strombahnen verbunden. Dabei können die beiden Kontaktschleifer höhenversetzt auf der selben Seite (Anspruch 4) oder einander gegenüberliegend auf jeweils einer Seite des Schiebeelements (Anspruch 5) angeordnet sein. In beiden Fällen kann es zweckmäßig sein, die Schleifer in beispielsweise L-Form auf die Stirnseite und die benachbarte Seitenfläche des Schiebeelements festzulegen.
- Je nach der Anordnung der Kontaktschleifer ist gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6 die Schiebeelementführung ein- oder beidseitig mit Strombahnen versehen. Die beidseitige Anordnung hat den weiteren Vorteil, dass der obere Bereich des Schiebeelements durch die beiden einander gegenüberliegenden Kontaktschleifer in beiden Richtungen federnd gehalten ist.
- Bevorzugte Ausgestaltungen des Schiebeelementes einschließlich der Anordnung der Strombahnen und/oder der Verbraucher ergibt sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 7 bis 9.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
-
1 in Seitenansicht und in angebrochener Darstellung eine Schiebeelementanlage gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung und -
2 einen Schnitt längs der Linie II – II der1 . -
1 zeigt eine Schiebeelementanlage10 , die beispielsweise aus einem Schiebeelement11 aus transparentem Material und einem ortsfesten Element12 ebenfalls aus transparentem Material aufgebaut ist. Das aufrechte Schiebeelement11 ist an seinem unteren Bereich mit zwei im Abstand angeordneten identischen Rollenbeschlägen13 versehen und damit auf einem Boden14 in Längsrichtung und parallel zum ortsfesten Element12 verfahrbar. Den beiden Rollenbeschlägen13 abgewandt ist das Schiebeelement11 in seinem oberen Bereich in einer Führung15 längsverschieblich und quer zur Verschieberichtung unbeweglich gehalten. Das hier als Schiebeglastür ausgebildete Schiebeelement11 kann alternativ auch nur teilweise aus transparentem Material bestehen. Das ortsfeste Element12 , vor bzw. hinter das die Schiebeglastür11 längs verfahrbar ist, kann alternativ aus beliebigem anderen Material oder einer Materialkombination bestehen. - Beim dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das vollständig aus Glas ausgebildete Schiebeelement
11 vorzugsweise aus zwei Glasscheiben16 und17 , die in der Art einer Verbundglasscheibe zwischen sich eine Zwischenschicht18 aus transparentem Kunststoff aufweisen. Auf den einander zugewandten Innenseiten der Glasscheiben16 und17 sind transparente, elektrisch leitende Strombahnen19 und20 angeordnet, die beispielsweise durch ITO-Beschichtungen hergestellt sind. Es versteht sich, dass die Strombahnen19 und20 auch in die Zwischenschicht18 eingelegt sein können. Die Strombahnen19 und20 versorgen einen elektrischen Verbraucher21 , der auf einer der Glasscheiben16 ,17 oder zwischen den Glasscheiben16 und17 angeordnet ist, unsichtbar mit Strom. - Die Strombahnen können auch größflächig auf den Innenseiten der Glasscheiben,
16 ,17 angeordnet sein. Auch ist es möglich, dass die eine Glasscheibe16 vollflächig die eine Strombahn19 und die andere Glasscheibe17 vollflächig die andere Strombahn20 trägt. - Der auf der Fläche der Glasscheiben
16 ,17 oder zwischen den Glasscheiben16 und17 angeordnete, in1 nur schematisch dargestellte elektrische Verbraucher21 kann aus einer Beleuchtungseinrichtung mit mehreren Leuchtedioden (LED)22 bestehen. Es versteht sich, dass auch andere elektrische Verbraucher21 , wie Sensoranordnungen, vorgesehen sein können. - Gemäß dem in
2 dargestellten Schnitt besitzt der Rollenbeschlag13 ein Laufrad26 mit zwei Radscheiben27 und28 , die von einer geteilten zentrischen Drehachse bzw. Welle29 auf axialem Abstand gehalten und außenumfangsseitig mit jeweils einer Lauffläche31 und32 versehen sind. Zwischen den beiden Radscheiben27 und28 befindet sich eine die Drehachse29 umgebende ebenfalls geteilte Felge33 zur Aufnahme des Schiebeelements11 . In nicht im einzelnen dargestellter Weise sind die beiden Radscheiben27 und28 axial zusammengefügt, beispielsweise verschraubt. Die Felge33 , die beispielsweise über ein Wälzlager30 die Welle29 umgibt, ist derart zweigeteilt, dass sich zwei miteinander axial verbindbare Klemmscheiben ergeben, zwischen die das mit einer entsprechenden Bohrung34 versehene Schiebelement11 klemmbar ist. - Wie
2 weiter zu entnehmen ist, sind die beiden Radscheiben27 und28 des Laufrades26 jeweils in einer Laufnut36 bzw.37 im Boden14 abstützend und abrollend geführt. Die beiden Laufnuten36 und37 , die beim Ausführungsbeispiel in den Boden14 eingelassen sind, aber auch gegenüber dem Boden14 erhaben sein können, bilden die Schiebeelement-Halterung bzw. -Abstützung38 . - Der der Schiebeelement-Halterung
38 abgewandte obere Randbereich45 des Schiebeelements11 ist in der Schiebeelement-Führung15 in Längsrichtung verfahrbar geführt und in Querrichtung unbewegbar gehalten. Die Schiebeelement-Führung15 ist nach Art einer Rinne42 ausgeführt, innerhalb deren Seitenwangen43 und44 der obere Bereich45 des Schiebeelements11 aufgenommen ist. Die beiden Seitenwangen43 und44 sind innenseitig mittelbar mit Kontaktbahnen46 bzw.47 aus elektrisch leitendem Material belegt oder beschichtet. - In nicht dargestellter Weise sind die beiden Kontaktbahnen
46 und47 , beispielsweise an den dem Schiebeelement11 abgewandten Endbereich des ortsfesten Elements12 mit einer Spannungsquelle verbunden. - Die Schiebeelement-Führung
15 ist an einer Raumdecke50 oder am ortsfesten Element12 befestigt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Seitenwangen43 und44 innenseitig mit jeweils einer Abstandsleiste48 bzw.49 unterschiedlicher Dicke bestückt, auf die Kontaktbahn46 bzw.47 aufgebracht ist. - Die beiden Strombahnen
19 und20 im Schiebelement11 sind aus diesem bzw. aus der Zwischenschicht18 an der oberen Stirnkante51 herausgeführt, wobei die eine Strombahn19 mit einem ersten Kontaktschleifer52 und die andere Strombahn20 mit einem zweiten Kontaktschleifer53 elektrisch verbunden ist. Beide Kontaktschleifer sind an dem jeweiligen oberen Bereich der der Seitenwange43 bzw. der Seitenwange44 zugewandten Seitenfläche54 bzw.55 der betreffenden Glasscheibe16 ,17 angeordnet. Der Kontaktschleifer52 ,53 , kann nach Art eines flächigen federnd auslenkenden Schleifers oder nach Art einer Bürste ausgebildet sein. - Beispielsweise kann der jeweilige Kontaktschleifer
52 ,53 L-förmig derart ausgebildet sein, dass der eine Schenkel des L auf der jeweiligen Glasscheibe16 bzw.17 stirnseitig und der andere Schenkel des L über die Kante gebogen auf der betreffenden Seitenfläche54 ,55 aufliegt. - Die Abmessungen zwischen den einander abgewandten Seitenflächen
54 ,55 der Glasscheiben16 ,17 einschließlich der vorstehenden Kontaktschleifer52 und53 einerseits und dem lichten Maß zwischen den Kontaktbahnen46 und47 der Seitenwangen43 und44 ist derart, dass sich stets eine schleifende elektrische Kontaktgabe ergibt. - In nicht dargestellter Weise können die Kontaktschleifer
52 ,53 und die Kontaktbahnen46 ,47 jeweils auf nur einer Seite von Schiebeelement11 bzw. Scheibe16 oder17 und Führung15 bzw. Seitenwange43 oder44 und dabei höhenversetzt vorgesehen sein. - Da beim dargestellten Ausführungsbeispiel auch bei geschlossenem Schiebeelement
11 eine Überlappung zwischen diesem und dem ortsfesten Element12 sich ergibt, sind die Kontaktschleifer52 und53 in diesem Überlappungsbereich am Schiebeelement11 angeordnet, wie sich dies aus1 ergibt. - Auf diese Weise kann der Strom durch die Schiebeelement-Führung verdeckt und damit unsichtbar in das Schiebelement eingekoppelt werden. Es versteht sich, dass die erfindungsgemäße Anordnung nicht nur bei Schiebetüren, sondern auch bei Möbelstücken und dergleichen Anwendung finden kann.
- Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schiebelement mit einer oberen Längsführung versehen. Es versteht sich, dass die erfindungsgemäßen Maßnahmen innerhalb einer Schiebeelementführung auch dort vorgesehen sein kann, wo die Schiebeelement-Führung an einem unteren Bereich oder bodenseitig angeordnet oder eingelassen ist, wenn das Schiebelement senkrecht oder geneigt hängend gehalten ist.
Claims (9)
- Schiebeelementanlage (
10 ), mit mindestens einem Schiebelement (11 ), das aus zumindest teilweise transparentem Material besteht, in welchem mindestens zwei transparente, elektrisch leitende Strombahnen (19 ,20 ) vorgesehen sind, die einen elektrischen Verbraucher (21 ) auf oder in dem Schiebeelement (11 ) unsichtbar mit Strom versorgen können, und mit einer Schiebeelement-Halterung (38 ) sowie einer Schiebeelement-Führung (15 ), dadurch gekennzeichnet, dass die beiden transparenten Strombahnen (19 ,20 ) aus dem Schiebeelement (11 ) herausgeführt und mit jeweils mindestens einem Kontaktschleifer (52 ,53 ) am Schiebeelement (11 ) verbunden sind und dass über elektrische Kontaktbahnen (46 ,47 ) an der Schiebeelement-Führung (15 ) den Kontaktschleifern (52 ,53 ) bzw. den Strombahnen (19 ,20 ) Strom zuführbar ist. - Schiebeelementanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeelement-Halterung (
38 ) an einem unteren Bereich des Schiebeelements (11 ) durch Rollenbeschläge (13 ) gebildet und die Schiebeelement-Führung (15 ) an einem oberen Bereich des Schiebeelements (11 ) rinnenförmig ausgeführt ist. - Schiebeelementanlage nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden transparenten Strombahnen (
19 ,20 ) stirnseitig aus dem Schiebeelement (11 ) herausgeführt und zu den seitenflächig am Schiebeelement (11 ) angeordneten Kontaktschleifern (52 ,53 ) geführt sind. - Schiebeelementanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kontaktschleifer (
52 ,53 ) auf der selben Seite des Schiebeelements (11 ) höhenversetzt angeordnet sind. - Schiebeelementanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kontaktschleifer (
52 ,53 ) auf jeweils gegenüberliegenden Seiten des Schiebeelements (11 ) angeordnet sind. - Schiebeelementanlage nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeelement-Führung (
15 ) mit parallelen Führungswangen (43 ,44 ) versehen ist und dass eine oder beide Führungswangen (43 ,44 ) innenseitig mit den Kontaktbahnen (46 ,47 ) oder der Kontaktbahn (46 ,47 ) versehen ist bzw. sind. - Schiebeelementanlage nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (
11 ) durch zwei über eine Zwischenschicht (18 ) miteinander verbundene Scheiben (16 ,17 ), beispielsweise in Form von Einscheibensicherheitsgläsern gebildet ist. - Schiebeelementanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Zwischenschicht (
18 ) die Strombahnen (19 ,20 ), verlaufen. - Schiebeelementanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Zwischenschicht (
18 ) die elektrischen Verbraucher (21 ), beispielsweise in Form von Leuchtdioden (22 ) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200520000990 DE202005000990U1 (de) | 2005-01-15 | 2005-01-15 | Schiebeelementanlage |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200520000990 DE202005000990U1 (de) | 2005-01-15 | 2005-01-15 | Schiebeelementanlage |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE202005000990U1 true DE202005000990U1 (de) | 2006-05-24 |
Family
ID=36580557
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE200520000990 Expired - Lifetime DE202005000990U1 (de) | 2005-01-15 | 2005-01-15 | Schiebeelementanlage |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE202005000990U1 (de) |
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