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DE202005000990U1 - Schiebeelementanlage - Google Patents

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DE202005000990U1 DE200520000990 DE202005000990U DE202005000990U1 DE 202005000990 U1 DE202005000990 U1 DE 202005000990U1 DE 200520000990 DE200520000990 DE 200520000990 DE 202005000990 U DE202005000990 U DE 202005000990U DE 202005000990 U1 DE202005000990 U1 DE 202005000990U1
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    • E06B3/32Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing
    • E06B3/34Arrangements of wings characterised by the manner of movement; Arrangements of movable wings in openings; Features of wings or frames relating solely to the manner of movement of the wing with only one kind of movement
    • E06B3/42Sliding wings; Details of frames with respect to guiding
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    • E06B3/4681Horizontally-sliding wings made of glass panes without frames
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
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    • E05F15/73Power-operated mechanisms for wings with automatic actuation responsive to movement or presence of persons or objects
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    • E05Y2400/00Electronic control; Electrical power; Power supply; Power or signal transmission; User interfaces
    • E05Y2400/65Power or signal transmission
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    • E05Y2400/658Power or signal transmission by travelling contacts with current rails

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Abstract

Schiebeelementanlage (10), mit mindestens einem Schiebelement (11), das aus zumindest teilweise transparentem Material besteht, in welchem mindestens zwei transparente, elektrisch leitende Strombahnen (19, 20) vorgesehen sind, die einen elektrischen Verbraucher (21) auf oder in dem Schiebeelement (11) unsichtbar mit Strom versorgen können, und mit einer Schiebeelement-Halterung (38) sowie einer Schiebeelement-Führung (15), dadurch gekennzeichnet, dass die beiden transparenten Strombahnen (19, 20) aus dem Schiebeelement (11) herausgeführt und mit jeweils mindestens einem Kontaktschleifer (52, 53) am Schiebeelement (11) verbunden sind und dass über elektrische Kontaktbahnen (46, 47) an der Schiebeelement-Führung (15) den Kontaktschleifern (52, 53) bzw. den Strombahnen (19, 20) Strom zuführbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Schiebeelementanlage nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei einer derartigen aus der EP 1 344 886 A1 bekannten Schiebeelementanlage ist das vollständig transparente Schiebeelement über zwei beabstandete und mit Rollen versehenen Hängebeschläge als Halterung an einer Tragstange längs verfahrbar aufgehängt. Die Tragstange dient der Zuführung des Stromes für die transparenten Strombahnen, wobei an den Hängebeschlägen Schleifer zum Abgreifen der Kontaktbahnen an der Tragestange vorgesehen sind. Zu den an den Beschlägen angeordneten Kontaktschleifern sind die Strombahnen des Schiebeelements geführt.
  • Diese Art der elektrischen Verbindung der Strombahnen im Schiebeelement mit den den Strom zuführenden Kontaktbahnen ist aufwendig und störungsanfällig, da außer der Schleiferverbindung zwischen Rollbeschlag und Tragstange auch eine Verbindung von Schiebeelement und Rollbeschlag sowohl mechanischer als elektrischer Art notwendig ist. Außerdem ist eine gewisse Schwenkbewegung zwischen Kontaktschleifer und Kontaktbahnen an der Tragstange quer zur Bewegungsrichtung des Schiebeelementes nicht zu vermeiden, was sich ebenfalls nachteilig auf die Qualität der Kontaktgabe auswirken kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Schiebeelementsanlage der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die elektrische Kontaktgabe zwischen den Strombahnen des Schiebeelementes und den am Spannung liegenden Kontaktbahnen einfacher und störunanfälliger zu erreichen ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Schiebeelementanlage der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
  • Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, dass die transparenten Strombahnen des Schiebeelementes unmittelbar und direkt am Schiebeelement mit ebenfalls am Schiebeelement unmittelbar gehaltenen Kontaktschleifern verbunden werden können. Außerdem erfolgt eine unmittelbare und geradlinige Ausrichtung und Führung der Kontaktschleifer gegenüber den Kontaktbahnen. Somit ist die Schleifkontaktübertragung unabhängig von möglichen anderen Bewegungen des Schiebeelementes. Dabei spielt es keine Rolle, ob die mit den Kontaktbahnen versehene Schiebeelementführung an einem oberen oder unteren Bereich des Schiebeelementes vorgesehen ist. Auch eine geneigte Anordnung ist ohne Weiteres möglich.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung und Anordnung des Schiebeelementes ergibt sich aus den Merkmalen nach Anspruch 2. Hierbei ist das Schiebeelement beispielsweise in senkrechter Anordnung auf Laufrädern bodenseitig verfahrbar, während die Stromübertragung am abgewandten oberen Bereich in einer definierten Führung erfolgt.
  • Zweckmäßigerweise sind gemäß den Merkmalen des Anspruchs 3 die Kontaktschleifer an einem Seitenflächenbereich des Schiebeelements angeordnet und mit den herausgeführten Strombahnen verbunden. Dabei können die beiden Kontaktschleifer höhenversetzt auf der selben Seite (Anspruch 4) oder einander gegenüberliegend auf jeweils einer Seite des Schiebeelements (Anspruch 5) angeordnet sein. In beiden Fällen kann es zweckmäßig sein, die Schleifer in beispielsweise L-Form auf die Stirnseite und die benachbarte Seitenfläche des Schiebeelements festzulegen.
  • Je nach der Anordnung der Kontaktschleifer ist gemäß den Merkmalen des Anspruchs 6 die Schiebeelementführung ein- oder beidseitig mit Strombahnen versehen. Die beidseitige Anordnung hat den weiteren Vorteil, dass der obere Bereich des Schiebeelements durch die beiden einander gegenüberliegenden Kontaktschleifer in beiden Richtungen federnd gehalten ist.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen des Schiebeelementes einschließlich der Anordnung der Strombahnen und/oder der Verbraucher ergibt sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 7 bis 9.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
  • 1 in Seitenansicht und in angebrochener Darstellung eine Schiebeelementanlage gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung und
  • 2 einen Schnitt längs der Linie II – II der 1.
  • 1 zeigt eine Schiebeelementanlage 10, die beispielsweise aus einem Schiebeelement 11 aus transparentem Material und einem ortsfesten Element 12 ebenfalls aus transparentem Material aufgebaut ist. Das aufrechte Schiebeelement 11 ist an seinem unteren Bereich mit zwei im Abstand angeordneten identischen Rollenbeschlägen 13 versehen und damit auf einem Boden 14 in Längsrichtung und parallel zum ortsfesten Element 12 verfahrbar. Den beiden Rollenbeschlägen 13 abgewandt ist das Schiebeelement 11 in seinem oberen Bereich in einer Führung 15 längsverschieblich und quer zur Verschieberichtung unbeweglich gehalten. Das hier als Schiebeglastür ausgebildete Schiebeelement 11 kann alternativ auch nur teilweise aus transparentem Material bestehen. Das ortsfeste Element 12, vor bzw. hinter das die Schiebeglastür 11 längs verfahrbar ist, kann alternativ aus beliebigem anderen Material oder einer Materialkombination bestehen.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das vollständig aus Glas ausgebildete Schiebeelement 11 vorzugsweise aus zwei Glasscheiben 16 und 17, die in der Art einer Verbundglasscheibe zwischen sich eine Zwischenschicht 18 aus transparentem Kunststoff aufweisen. Auf den einander zugewandten Innenseiten der Glasscheiben 16 und 17 sind transparente, elektrisch leitende Strombahnen 19 und 20 angeordnet, die beispielsweise durch ITO-Beschichtungen hergestellt sind. Es versteht sich, dass die Strombahnen 19 und 20 auch in die Zwischenschicht 18 eingelegt sein können. Die Strombahnen 19 und 20 versorgen einen elektrischen Verbraucher 21, der auf einer der Glasscheiben 16, 17 oder zwischen den Glasscheiben 16 und 17 angeordnet ist, unsichtbar mit Strom.
  • Die Strombahnen können auch größflächig auf den Innenseiten der Glasscheiben, 16, 17 angeordnet sein. Auch ist es möglich, dass die eine Glasscheibe 16 vollflächig die eine Strombahn 19 und die andere Glasscheibe 17 vollflächig die andere Strombahn 20 trägt.
  • Der auf der Fläche der Glasscheiben 16, 17 oder zwischen den Glasscheiben 16 und 17 angeordnete, in 1 nur schematisch dargestellte elektrische Verbraucher 21 kann aus einer Beleuchtungseinrichtung mit mehreren Leuchtedioden (LED) 22 bestehen. Es versteht sich, dass auch andere elektrische Verbraucher 21, wie Sensoranordnungen, vorgesehen sein können.
  • Gemäß dem in 2 dargestellten Schnitt besitzt der Rollenbeschlag 13 ein Laufrad 26 mit zwei Radscheiben 27 und 28, die von einer geteilten zentrischen Drehachse bzw. Welle 29 auf axialem Abstand gehalten und außenumfangsseitig mit jeweils einer Lauffläche 31 und 32 versehen sind. Zwischen den beiden Radscheiben 27 und 28 befindet sich eine die Drehachse 29 umgebende ebenfalls geteilte Felge 33 zur Aufnahme des Schiebeelements 11. In nicht im einzelnen dargestellter Weise sind die beiden Radscheiben 27 und 28 axial zusammengefügt, beispielsweise verschraubt. Die Felge 33, die beispielsweise über ein Wälzlager 30 die Welle 29 umgibt, ist derart zweigeteilt, dass sich zwei miteinander axial verbindbare Klemmscheiben ergeben, zwischen die das mit einer entsprechenden Bohrung 34 versehene Schiebelement 11 klemmbar ist.
  • Wie 2 weiter zu entnehmen ist, sind die beiden Radscheiben 27 und 28 des Laufrades 26 jeweils in einer Laufnut 36 bzw. 37 im Boden 14 abstützend und abrollend geführt. Die beiden Laufnuten 36 und 37, die beim Ausführungsbeispiel in den Boden 14 eingelassen sind, aber auch gegenüber dem Boden 14 erhaben sein können, bilden die Schiebeelement-Halterung bzw. -Abstützung 38.
  • Der der Schiebeelement-Halterung 38 abgewandte obere Randbereich 45 des Schiebeelements 11 ist in der Schiebeelement-Führung 15 in Längsrichtung verfahrbar geführt und in Querrichtung unbewegbar gehalten. Die Schiebeelement-Führung 15 ist nach Art einer Rinne 42 ausgeführt, innerhalb deren Seitenwangen 43 und 44 der obere Bereich 45 des Schiebeelements 11 aufgenommen ist. Die beiden Seitenwangen 43 und 44 sind innenseitig mittelbar mit Kontaktbahnen 46 bzw. 47 aus elektrisch leitendem Material belegt oder beschichtet.
  • In nicht dargestellter Weise sind die beiden Kontaktbahnen 46 und 47, beispielsweise an den dem Schiebeelement 11 abgewandten Endbereich des ortsfesten Elements 12 mit einer Spannungsquelle verbunden.
  • Die Schiebeelement-Führung 15 ist an einer Raumdecke 50 oder am ortsfesten Element 12 befestigt. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Seitenwangen 43 und 44 innenseitig mit jeweils einer Abstandsleiste 48 bzw. 49 unterschiedlicher Dicke bestückt, auf die Kontaktbahn 46 bzw. 47 aufgebracht ist.
  • Die beiden Strombahnen 19 und 20 im Schiebelement 11 sind aus diesem bzw. aus der Zwischenschicht 18 an der oberen Stirnkante 51 herausgeführt, wobei die eine Strombahn 19 mit einem ersten Kontaktschleifer 52 und die andere Strombahn 20 mit einem zweiten Kontaktschleifer 53 elektrisch verbunden ist. Beide Kontaktschleifer sind an dem jeweiligen oberen Bereich der der Seitenwange 43 bzw. der Seitenwange 44 zugewandten Seitenfläche 54 bzw. 55 der betreffenden Glasscheibe 16, 17 angeordnet. Der Kontaktschleifer 52, 53, kann nach Art eines flächigen federnd auslenkenden Schleifers oder nach Art einer Bürste ausgebildet sein.
  • Beispielsweise kann der jeweilige Kontaktschleifer 52, 53 L-förmig derart ausgebildet sein, dass der eine Schenkel des L auf der jeweiligen Glasscheibe 16 bzw. 17 stirnseitig und der andere Schenkel des L über die Kante gebogen auf der betreffenden Seitenfläche 54, 55 aufliegt.
  • Die Abmessungen zwischen den einander abgewandten Seitenflächen 54, 55 der Glasscheiben 16, 17 einschließlich der vorstehenden Kontaktschleifer 52 und 53 einerseits und dem lichten Maß zwischen den Kontaktbahnen 46 und 47 der Seitenwangen 43 und 44 ist derart, dass sich stets eine schleifende elektrische Kontaktgabe ergibt.
  • In nicht dargestellter Weise können die Kontaktschleifer 52, 53 und die Kontaktbahnen 46, 47 jeweils auf nur einer Seite von Schiebeelement 11 bzw. Scheibe 16 oder 17 und Führung 15 bzw. Seitenwange 43 oder 44 und dabei höhenversetzt vorgesehen sein.
  • Da beim dargestellten Ausführungsbeispiel auch bei geschlossenem Schiebeelement 11 eine Überlappung zwischen diesem und dem ortsfesten Element 12 sich ergibt, sind die Kontaktschleifer 52 und 53 in diesem Überlappungsbereich am Schiebeelement 11 angeordnet, wie sich dies aus 1 ergibt.
  • Auf diese Weise kann der Strom durch die Schiebeelement-Führung verdeckt und damit unsichtbar in das Schiebelement eingekoppelt werden. Es versteht sich, dass die erfindungsgemäße Anordnung nicht nur bei Schiebetüren, sondern auch bei Möbelstücken und dergleichen Anwendung finden kann.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Schiebelement mit einer oberen Längsführung versehen. Es versteht sich, dass die erfindungsgemäßen Maßnahmen innerhalb einer Schiebeelementführung auch dort vorgesehen sein kann, wo die Schiebeelement-Führung an einem unteren Bereich oder bodenseitig angeordnet oder eingelassen ist, wenn das Schiebelement senkrecht oder geneigt hängend gehalten ist.

Claims (9)

  1. Schiebeelementanlage (10), mit mindestens einem Schiebelement (11), das aus zumindest teilweise transparentem Material besteht, in welchem mindestens zwei transparente, elektrisch leitende Strombahnen (19, 20) vorgesehen sind, die einen elektrischen Verbraucher (21) auf oder in dem Schiebeelement (11) unsichtbar mit Strom versorgen können, und mit einer Schiebeelement-Halterung (38) sowie einer Schiebeelement-Führung (15), dadurch gekennzeichnet, dass die beiden transparenten Strombahnen (19, 20) aus dem Schiebeelement (11) herausgeführt und mit jeweils mindestens einem Kontaktschleifer (52, 53) am Schiebeelement (11) verbunden sind und dass über elektrische Kontaktbahnen (46, 47) an der Schiebeelement-Führung (15) den Kontaktschleifern (52, 53) bzw. den Strombahnen (19, 20) Strom zuführbar ist.
  2. Schiebeelementanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeelement-Halterung (38) an einem unteren Bereich des Schiebeelements (11) durch Rollenbeschläge (13) gebildet und die Schiebeelement-Führung (15) an einem oberen Bereich des Schiebeelements (11) rinnenförmig ausgeführt ist.
  3. Schiebeelementanlage nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden transparenten Strombahnen (19, 20) stirnseitig aus dem Schiebeelement (11) herausgeführt und zu den seitenflächig am Schiebeelement (11) angeordneten Kontaktschleifern (52, 53) geführt sind.
  4. Schiebeelementanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kontaktschleifer (52, 53) auf der selben Seite des Schiebeelements (11) höhenversetzt angeordnet sind.
  5. Schiebeelementanlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kontaktschleifer (52, 53) auf jeweils gegenüberliegenden Seiten des Schiebeelements (11) angeordnet sind.
  6. Schiebeelementanlage nach mindestens einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebeelement-Führung (15) mit parallelen Führungswangen (43, 44) versehen ist und dass eine oder beide Führungswangen (43, 44) innenseitig mit den Kontaktbahnen (46, 47) oder der Kontaktbahn (46, 47) versehen ist bzw. sind.
  7. Schiebeelementanlage nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schiebeelement (11) durch zwei über eine Zwischenschicht (18) miteinander verbundene Scheiben (16, 17), beispielsweise in Form von Einscheibensicherheitsgläsern gebildet ist.
  8. Schiebeelementanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Zwischenschicht (18) die Strombahnen (19, 20), verlaufen.
  9. Schiebeelementanlage nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass in der Zwischenschicht (18) die elektrischen Verbraucher (21), beispielsweise in Form von Leuchtdioden (22) angeordnet sind.
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