DE202005009976U1 - Wanderstock mit Stativfunktion - Google Patents
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Abstract
Wanderstock
mit Stativfunktion, dadurch gekennzeichnet, dass er einen als Gerätehalterung dienenden
Handgriff 3 aufweist, der mit dem Rohrschaft 1 fluchtend auf diesen
aufgesteckt oder etwa rechtwinklig zu diesem in Längsrichtung
verschiebbar angeordnet ist und dessen Stockspitze 6 austauschbar
ist.
Description
- Wandern, auch Nordik-Walking oder Schifahren sind zeitgemäße Sportarten, die sich zunehmender Beliebheit erfreuen. Oft frönt der Sporttreibende außerdem dem Hobby des Fotografierens oder Filmens und hat daher das Bedürfnis, bei dieser Freizeitbeschäftigung interessante Dinge aus der Umgebung und der Natur fotografisch festzuhalten und steht vor der Entscheidung, ob sich neben dem Wander-, Trekking- oder Schistock und dem Fotoapparat bzw. der Videokamera auch noch ein Stativ ohne allzu große Behinderung mitführen lässt.
- Die Verwendung eines Stativs ist aber vor allem dann zwingend erforderlich, wenn die Wetter- bzw. Umgebungsverhältnisse lange Belichtungszeiten und damit eine ruhige Haltung der Kamera erfordern oder mit langen Brennweiten gearbeitet werden muss. Besonders der Naturfotograf, der auch im Nahbereich fotografiert oder filmt, ist in vielen Fällen auf die Unterstützung durch ein Stativ angewiesen.
- Fotoapparate und Videokameras sind in den letzten Jahren durch die Entwicklung der Digitaltechnik so klein geworden, dass sie quasi in der Westentasche bequem mitgeführt werden können. Stative können naturgemäß mit dieser Entwicklung nicht mithalten, weil sie neben der Positionierung des Fotogerätes in Bodennähe, beispielsweise bei Nahaufnahmen, auch das Fotografieren in Augenhöhe, etwa bei Landschaftsaufnahmen, ermöglichen müssen. Auch alle Zwischenhöhen sind denkbar, und im Extremfall muss es möglich sein, das Fotogerät an einer für den Fotografen selbst unzugänglichen Stelle zu halten, indem zum Beispiel das Stativ mit aufgeschraubtem Fotoapparat als Verlängerung des Armes verwendet wird, wobei dank der Digitaltechnik das Objekt auf dem Display trotzdem beobachtet werden kann.
- Diese unterschiedlichen Situationen stellen an ein Stativ besondere Anforderungen. Es muss einerseits ohne zusätzliche Behinderung des Sporttreibenden mitführbar und andererseits muss die Gerätehalterung auf große Höhenunterschiede verschiebbar sein. Ein Dreibeinstativ kommt daher nicht in Frage. Handelsübliche Einbeinstative haben lediglich die Aufgabe, das Fotogerät auf dem Boden sicher abzustützen. Sie kommen diesen beschriebenen Anforderungen zwar erheblich näher, lassen aber die Eigenschaft vermissen, die Kamera bis in Bodennähe an ein Objekt heranführen zu können. Sie haben oft auch den Nachteil, dass die Kamera lediglich starr aufgeschraubt werden kann, und die Flexibilität beim Fotografieren daher erheblich eingeschränkt ist.
- Dieser Erfindung liegt nun die Idee zu Grunde, einen Wander-, Trekking- oder Schistock so zu gestalten, dass er problemlos als Einbeinstativ mit den oben geforderten Eigenschaften einsetzbar ist. Dies hat den Vorteil, dass der Sporttreibende kein zusätzliches Stativ mitführen muss, sondern jederzeit seinen Wanderstock als Stativ auch für Aufnahmen im Nahbereich in Bodennähe verwenden kann. Dabei soll der Fotoapparat bzw. die Videokamera nicht starr mit dem Stativ verbunden werden, sondern in der Höhe beliebig verstellbar und in alle Richtungen schwenkbar sein.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe grundsätzlich durch die in Bild 1 dargestellte Bauart gelöst. Auf den Rohrschaft
1 des Wanderstockes, der den eigentlichen Stockschaft darstellt und auch als Teleskopstock mit ein oder mehr Einschüben2 ausgebildet sein kann, wird der Handgriff3 mit der Längsachse des Rohrschaftes1 fluchtend aufgesteckt. Der Handgriff3 dient dabei gleichzeitig als Gerätehalterung und besitzt daher am oberen Ende eine in der Fotobranche übliche Kugelgelenkschraube4 zur Aufnahme der fotografischen Geräte. - Der Handgriff
3 besitzt weiterhin am unteren Ende eine Querbohrung5 , deren Durchmesser gleich dem Außendurchmesser des Rohrschaftes1 ist. Hierdurch entsteht die Möglichkeit, den Handgriff3 auch senkrecht zur Längsrichtung des Rohrschaftes1 anzubringen, indem der Rohrschaft1 durch die Bohrung5 des Handgriffes3 geführt wird. Der Handgriff3 wird durch diese Anordnung in Längsrichtung des Rohrschaftes1 verschiebbar, so dass das aufgeschraubte Fotogerät in Verbindung mit der Teleskopfunktion des Wanderstockes über einen großen Bereich aus Bodennähe bis auf die Maximallänge des Wanderstockes verstellbar ist. - Zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des Statives wird die Fußspitze erfindungsgemäß so ausgebildet, dass sie einerseits als normale Stockspitze für das Wandern auf harten oder weichen Böden verwendet, andererseits als Erdspieß für das eigenständige Aufstellen des Stativs z. b. bei Selbstauslöseraufnahmen eingesetzt oder als separates kleines Stativ benutzt werden kann.
- Ein Ausführungsbeispiel hierzu ist in Bild 2 dargestellt. Das Fußteil
6 ist als separates Teil zum Beispiel mit einem Gewinde7 in das untere Ende des Teleskoprohres2 oder bei einteiliger Ausführung des Wanderstockes in den Rohrschaft1 eingeschraubt und besitzt einerseits eine normale Stockspitze8 und andererseits einen Erdspieß11 . Bei normaler Verwendung als Wanderstock wird das Fußteil6 mit der bei diesen Stöcken üblichen Spitze8 nach unten zeigend eingeschraubt, wobei auf das Gewinde9 eine ebenfalls übliche Fußplatte10 für die Verwendung auf weichen Böden oder als Schistock aufgeschraubt werden kann. - Soll nun das Stativ selbständig stehen, zum Beispiel bei Aufnahmen mit Selbst- oder Fernauslöserfunktion, wird das Fußteil
6 umgekehrt mit dem Gewinde9 in das Teleskoprohr2 eingeschraubt, so dass der Erdspieß11 nach unten zeigt und bei geeignetem Gelände in den Boden gesteckt werden kann. - Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Fußteil
6 als eigenständiges Stativ zu verwenden, indem es aus dem Rohrschaft2 herausgeschraubt und mit dem Erdspieß11 in den Boden gesteckt wird. Der Schaft12 des Fußteils6 hat zu diesem Zweck den gleichen Durchmesser wie der Rohrschaft1 bzw. wie die Innenbohrung des Handgriffs3 bzw. dessen Querbohrung5 . Der Handgriff3 kann somit sowohl mit der Längsrichtung des Fußteils6 fluchtend als auch quer zu dieser auf dem Schaft12 befestigt werden. Natürlich ist es auch möglich, anstelle der Gewinde7 und9 geeignete Klemmsysteme zum Ankoppeln des Fußteils6 an das Teleskoprohr2 bzw. den Rohrschaft1 vorzusehen. - An die konstruktive Gestaltung des Handgriffes
3 werden besondere Anforderungen gestellt. Er soll bedienerfreundlich auf den Rohrschaft1 geschoben und in beliebiger Position befestigt werden können, ohne die Oberfläche des Rohreschaftes1 zu beschädigen. Auch soll die Kugelgelenkschraube4 zur Aufnahme des fotografischen Gerätes über einen möglichst großen Winkel schwenkbar und feststellbar sein. - Ein Vorschlag zur Lösung dieser Anforderungen ist in Bild 3 dargestellt. Das offene Ende des Handgriffs
3 erhält bis zur Querbohrung die beiden Schlitze15 . Durch diese Maßnahme werden die beiden Schenkel13 und14 elastisch verformbar, so dass bei geeigneter Passung der Längs- und Querbohrung der Handgriff3 selbsthemmend auf den Rohrschaft1 des Stativs gesteckt und bei Anordnung quer zur Längsrichtung des Rohres1 beliebig verschoben werden kann. Da alle verwendeten Teile einschließlich der fotografischen Geräte sehr leicht sind und auf das Stativ auch bei Verwendung als Wander-, Trekking- oder Schistock keine ungünstigen Kräfte ausgeübt werden, wird bei Verwendung geeigneter Materialien die elastische Anpressung der Schenkel13 und14 an den Rohrschaft1 genügen, um die Funktion des Stativs sicherzustellen. - Wird dennoch eine festere Verbindung zwischen Handgriff
3 und Rohrschaft1 notwendig, so kann dieser Anforderung zum Beispiel durch die Verwendung eines geeigneten Klemmverschlusses entsprochen werden. Wie in Bild 3 dargestellt wird zu diesem Zweck ein Hebel16 eingesetzt, der mit dem um die Achse18 drehbar gelagerten Exzenter17 fest verbunden ist. Die Achse18 sitzt in den freien Enden der Spannbänder19 , die an dem Schenkel13 befestigt sind oder auch ganz um beide Schenkel13 und14 herumführen, so dass in der dargestellten Possition des Hebels16 der Exzenter17 die Schenkel13 und14 um das Rohr1 klemmt und bei Stellung des Hebels16 senkrecht zum Rohr1 diese entspannt. - Besondere Anforderungen werden an die konstruktive Gestaltung der Geräteaufnahme am freien Ende des Handgriffs gestellt. Denn üblicherweise ist die Kugelgelenkschraube
4 nicht um einen Winkel von 180 Grad schwenkbar, da der Schwenkbereich des Schraubenzapfens durch die die Kugel aufnehmende Hülse20 begrenzt wird. Der volle Schwenkbereich ist aber erforderlich, um die Positionierung der Kamera in jede nur denkbare Richtung gewährleisten zu können. - Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe wie in Bild 3 dargestellt gelöst. Die Kugelhülse
20 weist außer dem nach innen zeigenden Kragen29 zur Fixierung der Kugel einen nach außen zeigenden umlaufenden Kragen30 auf, der sich an dem nach innen zeigenden Kragen31 des Handgriffs3 abstützt. Außerdem besitzt die Kugelhülse20 eine langlochförmige Aussparung28 , in die die Kugelgelenkschraube4 soweit hineingeschwenkt werden kann, dass ihre Längsachse senkrecht zur Längsachse des Handgriffs3 steht. Weiterhin ist die Hülse20 in dem Handgriffrohr drehbar gelagert. Durch diese Anordnung wird sicher gestellt, dass einerseits durch Schwenken der Kugelgelenkschraube4 und andererseits durch Drehen der Hülse20 in Verbindung mit der Tatsache, dass die Kugelgelenkschraube4 auch um die eigene Achse beliebig drehbar ist, das aufgeschraubte Gerät in jede beliebige Richtung gedreht werden kann. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Handgriff3 senkrecht zum Rohrschaft1 angebracht ist und die Blickrichtung z. B. der Kamera parallel zur Längsachse des Handgriffs3 eingestellt sein soll. - Zum Feststellen der Kugelgelenkschraube
4 wird wie in Bild 3 gezeigt eine Schnellspannvorrichtung vorgesehen. Sie besteht aus dem in der Hülse20 in Längsrichtung verschiebbaren Druckstück21 , der Druckplatte23 mit der Einstellschraube24 und dem Spannhebel25 . Die Druckplatte23 befindet sich beweglich in einem quer durch das Rohr des Handgriffs3 hindurchgehenden Schlitz32 und wird durch die Einstellschraube24 gehalten, die in die zentrische Bohrung33 des Druckstückes21 hineinragt. Der Spannhebel25 besitzt ein Exzenterstück26 , das in einer Aussparung27 des Handgriffs3 gelagert ist. In der dargestellten Position drückt der Exzenter26 die Druckplatte23 mit der Einstellschraube24 gegen den Druckzapfen21 , der wiederum mit der umlaufenden Kante der Bohrung22 die Kugel der Kugelgelenkschraube4 gegen den Innenkragen29 der Hülse20 presst und diese damit fixiert. Da der Exzenter am oberen Ende der Druckplatte23 ansetzt, diese sich aber unten gegen den Schlitz32 abstützt und die Druckkraft etwa in der Mitte der Druckplatte23 auf den Druckzapfen21 übertragen wird, findet auf diese Weise ein Kraftverstärkung im Verhältnis von etwa 1:2 statt. - Die Kugelgelenkschraube
4 wird gelockert, indem der Spannhebel25 nach oben gedreht wird und damit der Exzenter26 alle Kräfte aufhebt. Mit der Einstellschraube24 kann die Position der Druckplatte23 nachjustiert werden, um z. B. nach Verformungen oder Verschleiß wieder ausreichende Kräfte erzielen zu können. - Eine weitere Möglichkeit, die Kugelgelenkschraube
4 sicher zu arretieren, bietet die Verwendung eines Kniehebels als Spannelement. Diese Lösung ist in Bild 4 dargestellt, wobei lediglich der eigentliche Spannmechanismus gezeigt wird. Das Funktionsprinzip ist in der Technik hinreichend bekannt und wird nachstehend anhand des Bildes 4 kurz erläutert: - Die beiden Schenkel
34 sind im Gelenk37 drehbar miteinander verbunden und stützen sich einerseits an der Druckplatte23 und andererseits an der Stütznase36 , die starr mit dem Handgriff3 verbunden ist, ab. In ungespanntem Zustand bilden die beiden Schenkel34 einen mit der Spitze nach oben zeigenden stumpfen Winkel. Wird auf den Löser35 und damit auf das Gelenk37 eine Kraft in Richtung Handgriff3 ausgeübt, so bewegt sich das Gelenk37 in der Spitze des stumpfen Winkel nach unten, bis es nach Passieren des 180-Grad-Winkels den Handgriff3 berührt und in dieser Position verharrt, da sich die Kräfteverhältnisse umgekehrt haben. In dieser Stellung, die in Bild 4 gestrichelt eingezeichnet ist, wirkt in den Schenkeln34 des Kniehebels in Längsrichtung und damit zwischen der Stütznase als festem Punkt und der Druckplatte23 eine große Kraft, die über die Druckplatte23 , die Einstellschraube24 und den Druckzapfen21 auf die Kugelgelenkschraube4 weitergeleitet wird und diese festklemmt. - Dieses System wird entspannt, indem der Löser
35 , der ebenfalls um das Gelenk37 drehbar angeordnet ist, an der rechten Seite angehoben wird. Dabei stützt sicht der Löser35 mit der linken unteren Ecke auf dem Handgriff3 ab, das Gelenk37 mit den verbundenen Schenkeln34 bewegt sich nach oben, und die Kräfte in den Schekeln34 gehen auf Null zurück. - Es ist nahe liegend, dass der gesamte Handgriff mit griffigen Materialien beschichtet oder umhüllt und auf diese Weise ergonomisch geformt werden kann. Dadurch lässt sich unter anderem erreichen, dass die Bedienelemente wie die Hebel
16 und25 bzw. die Kniehebelschenkel34 mit dem Löser35 in entsprechende Vertiefungen der Umhüllung eingebettet werden, so dass sie beim Wandern nicht stören. Dazu gehört auch, dass die Kugelgelenkschraube4 aus optischen und aus Gründen der Verletzungsgefahr durch eine geeignete Kappe38 abgedeckt wird. Diese Maßnahmen gehören aber eher in den Bereich des technischen Designs und sind nicht Gegenstand dieser Erfindung.
Claims (17)
- Wanderstock mit Stativfunktion, dadurch gekennzeichnet, dass er einen als Gerätehalterung dienenden Handgriff
3 aufweist, der mit dem Rohrschaft1 fluchtend auf diesen aufgesteckt oder etwa rechtwinklig zu diesem in Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist und dessen Stockspitze6 austauschbar ist. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrschaft
1 einen oder mehrere teleskopartig verschiebbare Teleskoprohre2 aufweist. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff
3 außer der Längsbohrung für die mit dem Rohrchaft1 fluchtende Anordnung eine Querbohrung5 gleichen Durchmessers für die zum Rohrschaft1 rechtwinklige und in Längsrichtung verschiebbare Anordnung aufweist. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff
3 von der Bohrung5 zu seinem offenen Ende hin Schlitze15 aufweist, so dass zwei Schenkel13 und14 entstehen. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchmesser der Längsbohrung des Handgriffs
3 und der Querbohrung5 so bemessen sind, dass auf Grund der elastischen Verformbarkeit der Schenkel13 und14 Selbsthemmung zwischen Rohrschaft1 und Handgriff3 besteht, die bei Einwirkung geringer Kräfte eine selbsttätiges Verschieben verhindert. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff 3 am offenen Ende eine Klemmvorrichtung besitzt, mit der die Schenkel
13 und14 an den Rohrschaft1 gepresst werden können. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung aus dem die Schenkel
13 und14 umfassenden oder an dem Schenkel13 befestigten Spannband19 mit der Achse18 besteht, um die der sich auf Schenkel14 abstützende Exzenter17 mit dem Spannhebel16 dreht. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerätehalterung des Handgriffs
3 aus der Kugelgelenkschraube4 , der Kugelhülse20 , dem Druckzapfen21 , der Druckplatte23 mit der Einstellschraube24 und einer geeigneten Klemmvorrichtung besteht. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugelhülse
20 einen nach innen gerichteten Kragen29 als Anschlag für die Kugel der Kugelgelenkschraube4 und einen nach außen gerichteten Kragen30 besitzt, mit dem sie sich an dem nach innen gerichteten Kragen31 des Handgriffs3 abstützt und in dem Handgriff3 um die Längsachse drehbar gelagert ist. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugelhülse
20 eine langlochartige Aussparung28 aufweist, in die der Gewindezapfen der Kugelgelenkschraube4 hineingeschwenkt werden kann. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Kugelhülse
20 ein axial verschiebbarer Druckzapfen21 mit einer der Kugel der Kugelgelenkschraube4 zugewendeten Bohrung22 und einer auf der anderen Stirnseite befindlichen Bohrung33 zur Aufnahme der Einstellschraube24 befindet. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich in einem Querschlitz
32 des Handgriffs3 die Druckplatte23 mit der Einstellschraube24 so befindet, dass die Einstellschraube24 in die Bohrung33 des Druckzapfens21 hineinragt. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich in einer Aussparung
27 des Handgriffs3 ein Exzenterstück26 mit einem damit fest verbundenen Hebel25 so befindet, dass die durch das Exzentersück ausgeübten Kräfte auf dem Weg über die Druckplatte23 , die Einstellschraube24 und die Kugelhülse21 axial auf die Kugelgelenkschraube4 wirken. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwischen einer Stütznase 36 am Handgriff
3 und der Druckplatte23 ein Kniehebel mit den Schenkeln 34, dem Gelenk37 und dem Löser35 so befindet, dass die in gespanntem Zustand in den Schenkeln34 wirkenden Längskräfte auf dem Wege über die Druckplatte23 , die Einstellschraube24 und die Druckhülse21 axial auf die Kugelgelenkschraube4 wirken. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Stockspitze
6 an beiden Stirnseiten des Schaftes12 ein Gewinde7 bzw.9 zum Befestigen in dem Teleskoprohr2 und einerseits eine herkömmliche Spitze8 und andererseits einen Erdspieß11 aufweist. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft
12 der Stockspitze6 den gleichen Außendurchmesser wie die Innenbohrung des Handgriffs3 bzw. dessen Querbohrung5 aufweist. - Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fußspitze
6 statt der Gewinde7 und/oder9 ein geeignetes Klemmsystem zum Ankoppeln an das Teleskoprohr2 vorhanden ist.
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2005
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