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DE202005009976U1 - Wanderstock mit Stativfunktion - Google Patents

Wanderstock mit Stativfunktion Download PDF

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Abstract

Wanderstock mit Stativfunktion, dadurch gekennzeichnet, dass er einen als Gerätehalterung dienenden Handgriff 3 aufweist, der mit dem Rohrschaft 1 fluchtend auf diesen aufgesteckt oder etwa rechtwinklig zu diesem in Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist und dessen Stockspitze 6 austauschbar ist.

Description

  • Wandern, auch Nordik-Walking oder Schifahren sind zeitgemäße Sportarten, die sich zunehmender Beliebheit erfreuen. Oft frönt der Sporttreibende außerdem dem Hobby des Fotografierens oder Filmens und hat daher das Bedürfnis, bei dieser Freizeitbeschäftigung interessante Dinge aus der Umgebung und der Natur fotografisch festzuhalten und steht vor der Entscheidung, ob sich neben dem Wander-, Trekking- oder Schistock und dem Fotoapparat bzw. der Videokamera auch noch ein Stativ ohne allzu große Behinderung mitführen lässt.
  • Die Verwendung eines Stativs ist aber vor allem dann zwingend erforderlich, wenn die Wetter- bzw. Umgebungsverhältnisse lange Belichtungszeiten und damit eine ruhige Haltung der Kamera erfordern oder mit langen Brennweiten gearbeitet werden muss. Besonders der Naturfotograf, der auch im Nahbereich fotografiert oder filmt, ist in vielen Fällen auf die Unterstützung durch ein Stativ angewiesen.
  • Fotoapparate und Videokameras sind in den letzten Jahren durch die Entwicklung der Digitaltechnik so klein geworden, dass sie quasi in der Westentasche bequem mitgeführt werden können. Stative können naturgemäß mit dieser Entwicklung nicht mithalten, weil sie neben der Positionierung des Fotogerätes in Bodennähe, beispielsweise bei Nahaufnahmen, auch das Fotografieren in Augenhöhe, etwa bei Landschaftsaufnahmen, ermöglichen müssen. Auch alle Zwischenhöhen sind denkbar, und im Extremfall muss es möglich sein, das Fotogerät an einer für den Fotografen selbst unzugänglichen Stelle zu halten, indem zum Beispiel das Stativ mit aufgeschraubtem Fotoapparat als Verlängerung des Armes verwendet wird, wobei dank der Digitaltechnik das Objekt auf dem Display trotzdem beobachtet werden kann.
  • Diese unterschiedlichen Situationen stellen an ein Stativ besondere Anforderungen. Es muss einerseits ohne zusätzliche Behinderung des Sporttreibenden mitführbar und andererseits muss die Gerätehalterung auf große Höhenunterschiede verschiebbar sein. Ein Dreibeinstativ kommt daher nicht in Frage. Handelsübliche Einbeinstative haben lediglich die Aufgabe, das Fotogerät auf dem Boden sicher abzustützen. Sie kommen diesen beschriebenen Anforderungen zwar erheblich näher, lassen aber die Eigenschaft vermissen, die Kamera bis in Bodennähe an ein Objekt heranführen zu können. Sie haben oft auch den Nachteil, dass die Kamera lediglich starr aufgeschraubt werden kann, und die Flexibilität beim Fotografieren daher erheblich eingeschränkt ist.
  • Dieser Erfindung liegt nun die Idee zu Grunde, einen Wander-, Trekking- oder Schistock so zu gestalten, dass er problemlos als Einbeinstativ mit den oben geforderten Eigenschaften einsetzbar ist. Dies hat den Vorteil, dass der Sporttreibende kein zusätzliches Stativ mitführen muss, sondern jederzeit seinen Wanderstock als Stativ auch für Aufnahmen im Nahbereich in Bodennähe verwenden kann. Dabei soll der Fotoapparat bzw. die Videokamera nicht starr mit dem Stativ verbunden werden, sondern in der Höhe beliebig verstellbar und in alle Richtungen schwenkbar sein.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe grundsätzlich durch die in Bild 1 dargestellte Bauart gelöst. Auf den Rohrschaft 1 des Wanderstockes, der den eigentlichen Stockschaft darstellt und auch als Teleskopstock mit ein oder mehr Einschüben 2 ausgebildet sein kann, wird der Handgriff 3 mit der Längsachse des Rohrschaftes 1 fluchtend aufgesteckt. Der Handgriff 3 dient dabei gleichzeitig als Gerätehalterung und besitzt daher am oberen Ende eine in der Fotobranche übliche Kugelgelenkschraube 4 zur Aufnahme der fotografischen Geräte.
  • Der Handgriff 3 besitzt weiterhin am unteren Ende eine Querbohrung 5, deren Durchmesser gleich dem Außendurchmesser des Rohrschaftes 1 ist. Hierdurch entsteht die Möglichkeit, den Handgriff 3 auch senkrecht zur Längsrichtung des Rohrschaftes 1 anzubringen, indem der Rohrschaft 1 durch die Bohrung 5 des Handgriffes 3 geführt wird. Der Handgriff 3 wird durch diese Anordnung in Längsrichtung des Rohrschaftes 1 verschiebbar, so dass das aufgeschraubte Fotogerät in Verbindung mit der Teleskopfunktion des Wanderstockes über einen großen Bereich aus Bodennähe bis auf die Maximallänge des Wanderstockes verstellbar ist.
  • Zur Erweiterung des Anwendungsbereiches des Statives wird die Fußspitze erfindungsgemäß so ausgebildet, dass sie einerseits als normale Stockspitze für das Wandern auf harten oder weichen Böden verwendet, andererseits als Erdspieß für das eigenständige Aufstellen des Stativs z. b. bei Selbstauslöseraufnahmen eingesetzt oder als separates kleines Stativ benutzt werden kann.
  • Ein Ausführungsbeispiel hierzu ist in Bild 2 dargestellt. Das Fußteil 6 ist als separates Teil zum Beispiel mit einem Gewinde 7 in das untere Ende des Teleskoprohres 2 oder bei einteiliger Ausführung des Wanderstockes in den Rohrschaft 1 eingeschraubt und besitzt einerseits eine normale Stockspitze 8 und andererseits einen Erdspieß 11. Bei normaler Verwendung als Wanderstock wird das Fußteil 6 mit der bei diesen Stöcken üblichen Spitze 8 nach unten zeigend eingeschraubt, wobei auf das Gewinde 9 eine ebenfalls übliche Fußplatte 10 für die Verwendung auf weichen Böden oder als Schistock aufgeschraubt werden kann.
  • Soll nun das Stativ selbständig stehen, zum Beispiel bei Aufnahmen mit Selbst- oder Fernauslöserfunktion, wird das Fußteil 6 umgekehrt mit dem Gewinde 9 in das Teleskoprohr 2 eingeschraubt, so dass der Erdspieß 11 nach unten zeigt und bei geeignetem Gelände in den Boden gesteckt werden kann.
  • Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Fußteil 6 als eigenständiges Stativ zu verwenden, indem es aus dem Rohrschaft 2 herausgeschraubt und mit dem Erdspieß 11 in den Boden gesteckt wird. Der Schaft 12 des Fußteils 6 hat zu diesem Zweck den gleichen Durchmesser wie der Rohrschaft 1 bzw. wie die Innenbohrung des Handgriffs 3 bzw. dessen Querbohrung 5. Der Handgriff 3 kann somit sowohl mit der Längsrichtung des Fußteils 6 fluchtend als auch quer zu dieser auf dem Schaft 12 befestigt werden. Natürlich ist es auch möglich, anstelle der Gewinde 7 und 9 geeignete Klemmsysteme zum Ankoppeln des Fußteils 6 an das Teleskoprohr 2 bzw. den Rohrschaft 1 vorzusehen.
  • An die konstruktive Gestaltung des Handgriffes 3 werden besondere Anforderungen gestellt. Er soll bedienerfreundlich auf den Rohrschaft 1 geschoben und in beliebiger Position befestigt werden können, ohne die Oberfläche des Rohreschaftes 1 zu beschädigen. Auch soll die Kugelgelenkschraube 4 zur Aufnahme des fotografischen Gerätes über einen möglichst großen Winkel schwenkbar und feststellbar sein.
  • Ein Vorschlag zur Lösung dieser Anforderungen ist in Bild 3 dargestellt. Das offene Ende des Handgriffs 3 erhält bis zur Querbohrung die beiden Schlitze 15. Durch diese Maßnahme werden die beiden Schenkel 13 und 14 elastisch verformbar, so dass bei geeigneter Passung der Längs- und Querbohrung der Handgriff 3 selbsthemmend auf den Rohrschaft 1 des Stativs gesteckt und bei Anordnung quer zur Längsrichtung des Rohres 1 beliebig verschoben werden kann. Da alle verwendeten Teile einschließlich der fotografischen Geräte sehr leicht sind und auf das Stativ auch bei Verwendung als Wander-, Trekking- oder Schistock keine ungünstigen Kräfte ausgeübt werden, wird bei Verwendung geeigneter Materialien die elastische Anpressung der Schenkel 13 und 14 an den Rohrschaft 1 genügen, um die Funktion des Stativs sicherzustellen.
  • Wird dennoch eine festere Verbindung zwischen Handgriff 3 und Rohrschaft 1 notwendig, so kann dieser Anforderung zum Beispiel durch die Verwendung eines geeigneten Klemmverschlusses entsprochen werden. Wie in Bild 3 dargestellt wird zu diesem Zweck ein Hebel 16 eingesetzt, der mit dem um die Achse 18 drehbar gelagerten Exzenter 17 fest verbunden ist. Die Achse 18 sitzt in den freien Enden der Spannbänder 19, die an dem Schenkel 13 befestigt sind oder auch ganz um beide Schenkel 13 und 14 herumführen, so dass in der dargestellten Possition des Hebels 16 der Exzenter 17 die Schenkel 13 und 14 um das Rohr 1 klemmt und bei Stellung des Hebels 16 senkrecht zum Rohr 1 diese entspannt.
  • Besondere Anforderungen werden an die konstruktive Gestaltung der Geräteaufnahme am freien Ende des Handgriffs gestellt. Denn üblicherweise ist die Kugelgelenkschraube 4 nicht um einen Winkel von 180 Grad schwenkbar, da der Schwenkbereich des Schraubenzapfens durch die die Kugel aufnehmende Hülse 20 begrenzt wird. Der volle Schwenkbereich ist aber erforderlich, um die Positionierung der Kamera in jede nur denkbare Richtung gewährleisten zu können.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe wie in Bild 3 dargestellt gelöst. Die Kugelhülse 20 weist außer dem nach innen zeigenden Kragen 29 zur Fixierung der Kugel einen nach außen zeigenden umlaufenden Kragen 30 auf, der sich an dem nach innen zeigenden Kragen 31 des Handgriffs 3 abstützt. Außerdem besitzt die Kugelhülse 20 eine langlochförmige Aussparung 28, in die die Kugelgelenkschraube 4 soweit hineingeschwenkt werden kann, dass ihre Längsachse senkrecht zur Längsachse des Handgriffs 3 steht. Weiterhin ist die Hülse 20 in dem Handgriffrohr drehbar gelagert. Durch diese Anordnung wird sicher gestellt, dass einerseits durch Schwenken der Kugelgelenkschraube 4 und andererseits durch Drehen der Hülse 20 in Verbindung mit der Tatsache, dass die Kugelgelenkschraube 4 auch um die eigene Achse beliebig drehbar ist, das aufgeschraubte Gerät in jede beliebige Richtung gedreht werden kann. Dies ist besonders dann wichtig, wenn der Handgriff 3 senkrecht zum Rohrschaft 1 angebracht ist und die Blickrichtung z. B. der Kamera parallel zur Längsachse des Handgriffs 3 eingestellt sein soll.
  • Zum Feststellen der Kugelgelenkschraube 4 wird wie in Bild 3 gezeigt eine Schnellspannvorrichtung vorgesehen. Sie besteht aus dem in der Hülse 20 in Längsrichtung verschiebbaren Druckstück 21, der Druckplatte 23 mit der Einstellschraube 24 und dem Spannhebel 25. Die Druckplatte 23 befindet sich beweglich in einem quer durch das Rohr des Handgriffs 3 hindurchgehenden Schlitz 32 und wird durch die Einstellschraube 24 gehalten, die in die zentrische Bohrung 33 des Druckstückes 21 hineinragt. Der Spannhebel 25 besitzt ein Exzenterstück 26, das in einer Aussparung 27 des Handgriffs 3 gelagert ist. In der dargestellten Position drückt der Exzenter 26 die Druckplatte 23 mit der Einstellschraube 24 gegen den Druckzapfen 21, der wiederum mit der umlaufenden Kante der Bohrung 22 die Kugel der Kugelgelenkschraube 4 gegen den Innenkragen 29 der Hülse 20 presst und diese damit fixiert. Da der Exzenter am oberen Ende der Druckplatte 23 ansetzt, diese sich aber unten gegen den Schlitz 32 abstützt und die Druckkraft etwa in der Mitte der Druckplatte 23 auf den Druckzapfen 21 übertragen wird, findet auf diese Weise ein Kraftverstärkung im Verhältnis von etwa 1:2 statt.
  • Die Kugelgelenkschraube 4 wird gelockert, indem der Spannhebel 25 nach oben gedreht wird und damit der Exzenter 26 alle Kräfte aufhebt. Mit der Einstellschraube 24 kann die Position der Druckplatte 23 nachjustiert werden, um z. B. nach Verformungen oder Verschleiß wieder ausreichende Kräfte erzielen zu können.
  • Eine weitere Möglichkeit, die Kugelgelenkschraube 4 sicher zu arretieren, bietet die Verwendung eines Kniehebels als Spannelement. Diese Lösung ist in Bild 4 dargestellt, wobei lediglich der eigentliche Spannmechanismus gezeigt wird. Das Funktionsprinzip ist in der Technik hinreichend bekannt und wird nachstehend anhand des Bildes 4 kurz erläutert:
  • Die beiden Schenkel 34 sind im Gelenk 37 drehbar miteinander verbunden und stützen sich einerseits an der Druckplatte 23 und andererseits an der Stütznase 36, die starr mit dem Handgriff 3 verbunden ist, ab. In ungespanntem Zustand bilden die beiden Schenkel 34 einen mit der Spitze nach oben zeigenden stumpfen Winkel. Wird auf den Löser 35 und damit auf das Gelenk 37 eine Kraft in Richtung Handgriff 3 ausgeübt, so bewegt sich das Gelenk 37 in der Spitze des stumpfen Winkel nach unten, bis es nach Passieren des 180-Grad-Winkels den Handgriff 3 berührt und in dieser Position verharrt, da sich die Kräfteverhältnisse umgekehrt haben. In dieser Stellung, die in Bild 4 gestrichelt eingezeichnet ist, wirkt in den Schenkeln 34 des Kniehebels in Längsrichtung und damit zwischen der Stütznase als festem Punkt und der Druckplatte 23 eine große Kraft, die über die Druckplatte 23, die Einstellschraube 24 und den Druckzapfen 21 auf die Kugelgelenkschraube 4 weitergeleitet wird und diese festklemmt.
  • Dieses System wird entspannt, indem der Löser 35, der ebenfalls um das Gelenk 37 drehbar angeordnet ist, an der rechten Seite angehoben wird. Dabei stützt sicht der Löser 35 mit der linken unteren Ecke auf dem Handgriff 3 ab, das Gelenk 37 mit den verbundenen Schenkeln 34 bewegt sich nach oben, und die Kräfte in den Schekeln 34 gehen auf Null zurück.
  • Es ist nahe liegend, dass der gesamte Handgriff mit griffigen Materialien beschichtet oder umhüllt und auf diese Weise ergonomisch geformt werden kann. Dadurch lässt sich unter anderem erreichen, dass die Bedienelemente wie die Hebel 16 und 25 bzw. die Kniehebelschenkel 34 mit dem Löser 35 in entsprechende Vertiefungen der Umhüllung eingebettet werden, so dass sie beim Wandern nicht stören. Dazu gehört auch, dass die Kugelgelenkschraube 4 aus optischen und aus Gründen der Verletzungsgefahr durch eine geeignete Kappe 38 abgedeckt wird. Diese Maßnahmen gehören aber eher in den Bereich des technischen Designs und sind nicht Gegenstand dieser Erfindung.

Claims (17)

  1. Wanderstock mit Stativfunktion, dadurch gekennzeichnet, dass er einen als Gerätehalterung dienenden Handgriff 3 aufweist, der mit dem Rohrschaft 1 fluchtend auf diesen aufgesteckt oder etwa rechtwinklig zu diesem in Längsrichtung verschiebbar angeordnet ist und dessen Stockspitze 6 austauschbar ist.
  2. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rohrschaft 1 einen oder mehrere teleskopartig verschiebbare Teleskoprohre 2 aufweist.
  3. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff 3 außer der Längsbohrung für die mit dem Rohrchaft 1 fluchtende Anordnung eine Querbohrung 5 gleichen Durchmessers für die zum Rohrschaft 1 rechtwinklige und in Längsrichtung verschiebbare Anordnung aufweist.
  4. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff 3 von der Bohrung 5 zu seinem offenen Ende hin Schlitze 15 aufweist, so dass zwei Schenkel 13 und 14 entstehen.
  5. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchmesser der Längsbohrung des Handgriffs 3 und der Querbohrung 5 so bemessen sind, dass auf Grund der elastischen Verformbarkeit der Schenkel 13 und 14 Selbsthemmung zwischen Rohrschaft 1 und Handgriff 3 besteht, die bei Einwirkung geringer Kräfte eine selbsttätiges Verschieben verhindert.
  6. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Handgriff 3 am offenen Ende eine Klemmvorrichtung besitzt, mit der die Schenkel 13 und 14 an den Rohrschaft 1 gepresst werden können.
  7. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmvorrichtung aus dem die Schenkel 13 und 14 umfassenden oder an dem Schenkel 13 befestigten Spannband 19 mit der Achse 18 besteht, um die der sich auf Schenkel 14 abstützende Exzenter 17 mit dem Spannhebel 16 dreht.
  8. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Gerätehalterung des Handgriffs 3 aus der Kugelgelenkschraube 4, der Kugelhülse 20, dem Druckzapfen 21, der Druckplatte 23 mit der Einstellschraube 24 und einer geeigneten Klemmvorrichtung besteht.
  9. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugelhülse 20 einen nach innen gerichteten Kragen 29 als Anschlag für die Kugel der Kugelgelenkschraube 4 und einen nach außen gerichteten Kragen 30 besitzt, mit dem sie sich an dem nach innen gerichteten Kragen 31 des Handgriffs 3 abstützt und in dem Handgriff 3 um die Längsachse drehbar gelagert ist.
  10. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Kugelhülse 20 eine langlochartige Aussparung 28 aufweist, in die der Gewindezapfen der Kugelgelenkschraube 4 hineingeschwenkt werden kann.
  11. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich in der Kugelhülse 20 ein axial verschiebbarer Druckzapfen 21 mit einer der Kugel der Kugelgelenkschraube 4 zugewendeten Bohrung 22 und einer auf der anderen Stirnseite befindlichen Bohrung 33 zur Aufnahme der Einstellschraube 24 befindet.
  12. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich in einem Querschlitz 32 des Handgriffs 3 die Druckplatte 23 mit der Einstellschraube 24 so befindet, dass die Einstellschraube 24 in die Bohrung 33 des Druckzapfens 21 hineinragt.
  13. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich in einer Aussparung 27 des Handgriffs 3 ein Exzenterstück 26 mit einem damit fest verbundenen Hebel 25 so befindet, dass die durch das Exzentersück ausgeübten Kräfte auf dem Weg über die Druckplatte 23, die Einstellschraube 24 und die Kugelhülse 21 axial auf die Kugelgelenkschraube 4 wirken.
  14. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwischen einer Stütznase 36 am Handgriff 3 und der Druckplatte 23 ein Kniehebel mit den Schenkeln 34, dem Gelenk 37 und dem Löser 35 so befindet, dass die in gespanntem Zustand in den Schenkeln 34 wirkenden Längskräfte auf dem Wege über die Druckplatte 23, die Einstellschraube 24 und die Druckhülse 21 axial auf die Kugelgelenkschraube 4 wirken.
  15. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Stockspitze 6 an beiden Stirnseiten des Schaftes 12 ein Gewinde 7 bzw. 9 zum Befestigen in dem Teleskoprohr 2 und einerseits eine herkömmliche Spitze 8 und andererseits einen Erdspieß 11 aufweist.
  16. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft 12 der Stockspitze 6 den gleichen Außendurchmesser wie die Innenbohrung des Handgriffs 3 bzw. dessen Querbohrung 5 aufweist.
  17. Wanderstock mit Stativfunktion nach Anspruch 1 und weiteren Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass an der Fußspitze 6 statt der Gewinde 7 und/oder 9 ein geeignetes Klemmsystem zum Ankoppeln an das Teleskoprohr 2 vorhanden ist.
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