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DE202005005900U1 - Knochenmühle - Google Patents

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DE202005005900U1
DE202005005900U1 DE200520005900 DE202005005900U DE202005005900U1 DE 202005005900 U1 DE202005005900 U1 DE 202005005900U1 DE 200520005900 DE200520005900 DE 200520005900 DE 202005005900 U DE202005005900 U DE 202005005900U DE 202005005900 U1 DE202005005900 U1 DE 202005005900U1
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Abstract

Knochenmühle (20) zum Zerkleinern eines Mahlguts in Form von Knochen oder Knochenmaterial, mit einem Aufnahmeraum (112) für das Mahlgut, einer Zerkleinerungsvorrichtung (26) und einem Vorschubelement (32) zum Bewegen des Mahlguts im Aufnahmeraum (112) in Richtung auf die Zerkleinerungsvorrichtung (26) hin, wobei der Aufnahmeraum (112) eine Austrittsöffnung (113) aufweist, die mindestens teilweise von der Zerkleinerungsvorrichtung (26) bedeckt ist, und wobei der Aufnahmeraum (112) relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung (26) bewegbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Knochenmühle zum Zerkleinern eines Mahlguts in Form von Knochen oder Knochenmaterial.
  • Knochenmühlen der eingangs beschriebenen Art werden in der Chirurgie eingesetzt, insbesondere auch im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, um Knochen oder Knochenmaterial auf eine definierte maximale Korngröße zu zerkleinern.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Knochenmühle der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß das Mahlgut auf einfache und schonende Weise zerkleinert werden kann.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Knochenmühle der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Knochenmühle einen Aufnahmeraum für das Mahlgut umfaßt, eine Zerkleinerungsvorrichtung und ein Vorschubelement zum Bewegen des Mahlguts im Aufnahmeraum in Richtung auf die Zerkleinerungsvorrichtung hin, und daß der Aufnahmeraum eine Austrittsöffnung aufweist, die mindestens teilweise von der Zerkleinerungsvorrichtung bedeckt ist, und daß der Aufnahmeraum relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung bewegbar ist.
  • Mit einer solchen Knochenmühle kann Knochen oder Knochenmaterial besonders schonend und nahezu rückstandsfrei zerkleinert werden. Mit dem Vorschubelement kann eine geringe Druckkraft auf das Mahlgut ausgeübt werden, welches aufgrund der Relativbewegung des Aufnahmeraums zur Zerkleinerungsvorrichtung über diese bewegt und dadurch zerkleinert werden kann.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Aufnahmeraum eine Einfüllöffnung zum Einfüllen des Mahlguts aufweist und wenn die Einfüllöffnung mit dem Vorschubelement teilweise oder vollständig verschließbar ist. Dadurch wird erreicht, daß das in den Aufnahmeraum eingefüllte Mahlgut nicht wieder durch die Einfüllöffnung austreten kann.
  • Um sicherzustellen, daß das Mahlgut nach dem Einfüllen in dem Aufnahmeraum verbleibt und insbesondere vollständig mit dem Vorschubelement gegen die Zerkleinerungsvorrichtung bewegt werden kann, ist es günstig, wenn das Vorschubelement formschlüssig in den Aufnahmeraum einführbar ist. Insbesondere können der Aufnahmeraum und das Vorschubelement so ausgebildet sein, daß das Vorschubelement in einer maximal eingeführten Stellung den Aufnahmeraum vollständig ausfüllt. Alternativ wäre es auch denkbar, das Vorschubelement so auszubilden, daß zumindest ein Querschnitt des Aufnahmeraums in jeder Stellung nach Einführen des Vorschubelements in den Aufnahmeraum vom Vorschubelement vollständig verschlossen wird.
  • Für eine besonders effiziente Zerkleinerung des Mahlguts ist es vorteilhaft, wenn die Zerkleinerungsvorrichtung die gesamte Austrittsöffnung bedeckt. Insbesondere dann, wenn die Zerkleinerungsvorrichtung derart ausgebildet ist, daß das zu zerkleinernde Mahlgut beim Zerkleinern durch diese hindurchtritt, kann so die gesamte Austrittsöffnung zum Zerkleinern ausgenutzt werden. Besonders einfach wird der Aufbau der Knochenmühle, wenn der Aufnahmeraum relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung um eine Drehachse verdrehbar ist.
  • Der beispielsweise durch eine Mahlkammer gebildete Aufnahmeraum ermöglicht es, das Mahlgut beispielsweise quer zur Drehachse über die Zerkleinerungsvorrichtung zu bewegen und durch gleichzeitige Einwirkung einer geringen Druckkraft auf das Mahlgut mit der Zerkleinerungsvorrichtung zu zerkleinern.
  • Günstig ist es, wenn die Austrittsöffnung eine Austrittsebene definiert und die Drehachse die Austrittsebene senkrecht oder im wesentlichen senkrecht schneidet. Dies erlaubt es, infolge der Drehbewegung des Aufnahmeraums und unter gleichzeitiger Einwirkung einer geringen Druckkraft das Mahlgut im Aufnahmeraum quer zur Drehachse über die Zerkleinerungsvorrichtung zu bewegen.
  • Vorzugsweise schneidet die Drehachse die Austrittsöffnung nicht. Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, daß das gesamte Mahlgut mit einer bestimmten Geschwindigkeit relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung bewegt wird. Es gibt so keinen Punkt, an dem das Mahlgut relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung ruht, was insbesondere der Fall wäre, wenn die Drehachse die Austrittsöffnung schneiden würde, wobei zwar der Aufnahmeraum und dessen Austrittsöffnung zwar relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung auch bewegt wird, sich jedoch an einem Punkt mit Nullreibung, nämlich am Schnittpunkt zwischen der Drehachse und der Austrittsöffnung, das Mahlgut ansammeln kann.
  • Um eine Nullreibung zwischen dem Mahlgut und der Zerkleinerungsvorrichtung zu verhindern, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Drehachse außerhalb des Aufnahmeraums verläuft. Beispielsweise kann der Aufnahmeraum in Form einer Kammer ausgebildet sein, die um die Drehachse herum angeordnet ist, beispielsweise konzentrisch zur Drehachse, wodurch sichergestellt wird, daß die Drehachse außerhalb des Aufnahmeraums verläuft.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der Aufnahmeraum einen bezogen auf die Drehachse konkav gekrümmten Innenwandabschnitt aufweist. Auf diese Weise kann eine Querschnittsfläche und damit ein Volumen des Aufnahmeraums maximiert werden.
  • Um nur eine möglichst dünne Wandstärke zur Ausbildung des Aufnahmeraums vorsehen zu müssen, ist es vorteilhaft, wenn der konkav gekrümmte Innenwandabschnitt konzentrisch um die Drehachse herum angeordnet ist. Beispielsweise kann so der Aufnahmeraum aus einem zylindrischen, die Kammer relativ zu einem Gehäuse rotierbar gelagerten Element geformt werden.
  • Damit die Drehachse außerhalb des Aufnahmeraums verlaufen kann, ist es günstig, wenn der Aufnahmeraum einen bezogen auf die Drehachse konvex gekrümmten Innenwandabschnitt aufweist.
  • Vorteilhafterweise ist der konvex gekrümmte Innenwandabschnitt konzentrisch oder exzentrisch um die Drehachse herum angeordnet. Bei der vorzugsweise exzentrischen Anordnung des konvex gekrümmten Innenwandabschnitts ist es möglich, das Mahlgut mit einer stets gleichbleibenden Geschwindigkeit relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung zu bewegen und zudem eine Nullreibung im Schnittpunkt der Drehachse mit der Zerkleinerungsvorrichtung zu vermeiden.
  • Ein besonders einfacher Aufbau der Knochenmühle ergibt sich, wenn der Aufnahmeraum mindestens einen parallelen Wandabschnitt aufweist, der parallel zu einer die Drehachse enthaltenden Radialebene verläuft. Außerdem kann so eine gleichbleibende oder zumindest nahezu gleichbleibende Geschwindigkeit des Mahlguts relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung erreicht werden.
  • Weiter vereinfacht sich der Aufbau der Knochenmühle, wenn der mindestens eine parallele Wandabschnitt den mindestens einen konkav gekrümmten Wandabschnitt mit dem mindestens einen konvex gekrümmten Wandabschnitt verbindet.
  • Vorzugsweise entspricht ein Abstand des parallelen Wandschnitts von der Radialebene etwa dem 0,2-fachen bis 0,4-fachen eines Radius des konkav gekrümmten Innenwandabschnitts. Durch den gewählten Abstand kann eine Geschwindigkeitsvariation des Mahlguts im Aufnahmeraum relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung gezielt vorgegeben werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, daß eine Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme vorgesehen ist und daß die Zerkleinerungsvorrichtung in die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme quer zur Drehachse einführbar ist. Diese Ausgestaltung erlaubt es, die Zerkleinerungsvorrichtung, insbesondere zu Reinigungs- oder Wartungszwecken, zu entfernen. Ferner kann die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme derart ausgebildet sein, daß das relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung bewegte Mahlgut keine Drehung der Zerkleinerungsvorrichtung bewirken kann.
  • Um ein unbeabsichtigtes Lösen oder Entfernen der Zerkleinerungsvorrichtung von oder aus der Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme zu vermeiden, ist es günstig, wenn ein Sicherungselement zum Sichern der Zerkleinerungsvorrichtung in der Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme vorgesehen ist.
  • Besonders einfach wird der Aufbau der Knochenmühle, wenn das Sicherungselement ein Kugeldruckstück ist. Insbesondere kann bei einer federnd vorgespannten Kugel des Kugeldruckstücks die Federkraft so gewählt werden, daß diese stets größer ist als eine aufgrund einer Bewegung des Mahlguts relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung auf die Zerkleinerungsvorrichtung wirkende Kraft. Ein Ein- und Ausführen der Zerkleinerungsvorrichtung in die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme ist mit einem Kugeldruckstück möglich, ohne daß zusätzliche Teile von einer Bedienperson explizit bewegt werden müßten.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, die Zerkleinerungsvorrichtung in Form von senkrecht zueinander angeordneten Schneiden auszubilden. Eine definierte Korngröße des Mahlguts läßt sich jedoch auch mit einer Zerkleinerungsvorrichtung erreichen, die eine mit Zähnen versehene Reibe ist. Insbesondere kann die Reibe Durchtrittsöffnungen aufweisen, sodaß das zerkleinerte Mahlgut durch diese hindurchtreten kann, wobei jedoch nur zerkleinertes Mahlgut gewünschter Korngröße durch die Durchtrittsöffnungen hindurchtreten kann.
  • Um das Mahlgut reproduzierbar auf eine definierte Korngröße zu zerkleinern, ist es günstig, wenn die Zähne der Reibe geneigt und/oder in einer Vorzugsrichtung orientiert sind. Beispielsweise können die Zähne derart angeordnet sein, daß sie in einer Bewegungsrichtung des Mahlguts bei einer Bewegung des Aufnahmeraums relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung immer gleichbleibend orientiert sind, sich also beispielsweise die Orientierung der Zähne entlang ei ner Kreisbahn um die Drehachse herum ändert oder alle Zähne in die gleiche Richtung weisen.
  • Eine besonders effizient wirkende Zerkleinerungsvorrichtung läßt sich erhalten, wenn die Zähe durch prismenartige Vorsprünge gebildet werden, die parallel zur Drehachse durchbohrt sind. Durch Relativbewegung des Mahlguts zu den Vorsprüngen werden diese zerkleinert, insbesondere zerrieben und können aufgrund der durch Bohrungen entstehende Öffnungen durch die Zerkleinerungsvorrichtung hindurchtreten.
  • Eine definierte Korngröße läßt sich besonders gut dadurch vorgeben, daß die Zähne in einem quadratischen Raster angeordnet sind. Ferner kann so auch die Fertigung zur Zerkleinerungsvorrichtung optimiert und vereinfacht werden.
  • Um die Zerkleinerung des Mahlguts möglichst geschützt vornehmen zu können, ist es günstig, wenn ein Gehäuse vorgesehen ist und wenn das Gehäuse den Aufnahmeraum umgibt. Insbesondere kann der Aufnahmeraum derart ausgebildet sein, daß er relativ zum Gehäuse drehbar ist oder rotierbar an diesem gelagert ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ferner ein Mahlgutraum zum Aufnehmen des durch die Zerkleinerungsvorrichtung zerkleinerten Mahlguts vorgesehen sein. Im Mahlgutraum kann das zerkleinerte Mahlgut gesammelt werden, sodaß Verluste des zerkleinerten Mahlguts minimiert oder vollständig ausgeschlossen werden können.
  • Die Knochenmühle läßt sich besonders einfach konstruieren und reinigen, wenn das Gehäuse mindestens einen oberen und mindestens einen unteren Gehäuseteil umfaßt.
  • Zum Reinigen der Knochenmühle ist es von Vorteil, wenn der mindestens eine obere und der mindestens eine untere Gehäuseteil lösbar miteinander verbindbar sind.
  • Eine Handhabung der Knochenmühle vereinfacht sich weiter, wenn der Aufnahmeraum in mindestens einem oberen Gehäuseteil angeordnet ist.
  • Insbesondere dann, wenn der mindestens eine untere Gehäuseteil mit dem mindestens einen oberen Gehäuseteil lösbar verbindbar ist, ist es günstig, wenn der Mahlgutraum im mindestens einen unteren Gehäuseteil angeordnet ist. So läßt sich das zerkleinerte Mahlgut nach dem Zerkleinern auf einfache Weise aus der Knochenmühle entfernen.
  • Günstigerweise umfaßt der mindestens eine untere Gehäuseteil die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme. Insbesondere bei lösbar verbindbaren Gehäuseteilen kann so die Zerkleinerungsvorrichtung vor dem Zusammenfügen der Gehäuseteile in die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme eingeführt werden. Gleichzeitig wäre es denkbar, daß die Zerkleinerungsvorrichtung den Mahlgutraum verschließt, sodaß der untere Gehäuseteil vom oberen Gehäuseteil getrennt werden kann, ohne daß der Mahlgutraum vollständig freiliegt. Dadurch kann vermieden werden, daß das Mahlgut unbeabsichtigt aus dem Mahlgutraum herausfallen kann.
  • Vorzugsweise ist der Aufnahmeraum am oberen Gehäuseteil drehbar gelagert. Die Knochenmühle läßt sich so besonders einfach handhaben, da sie beispielsweise von einer Bedienperson ergriffen werden kann, wobei eine Bewegung des Aufnahmeraums relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung im Inneren des Gehäuses möglich ist und gleichzeitig das Gehäuse eine Bedienperson somit auch vor Verletzungen durch die Zerkleinerungsvorrichtung schützt.
  • Günstig ist es, wenn ein Griffelement vorgesehen ist und wenn das Griffelement mit dem Vorschubelement verbunden oder lösbar verbindbar ist. Dadurch läßt sich zum einen das Vorschubelement auf einfache Weise relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung bewegen, insbesondere auf diese hin, zum anderen läßt sich die Knochenmühle auch zu Reinigungszwecken besonders einfach zerlegen.
  • Ferner kann es vorteilhaft sein, wenn der Aufnahmeraum durch eine Bewegung des Vorschubelements in einer Richtung quer zur Zerkleinerungsrichtung relativ zur Zerkleinerungsrichtung bewegbar ist. Dies ermöglicht es, den Aufnahmeraum quasi mit dem Vorschubelement anzutreiben. Insbesondere kann eine Rotationsbewegung des Aufnahmeraums durch das Vorschubelement und eine Rotation desselben vorgegeben werden.
  • Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine Seitenansicht einer Knochenmühle;
  • 2: eine Schnittansicht längs Linie 2–2 in 1;
  • 3: eine perspektivische Darstellung eines unteren Gehäuseteils der Knochenmühle;
  • 4: eine Draufsicht auf den unteren Gehäuseteil von oben;
  • 5: eine teilweise, längs Linie 5–5 in 4 geschnittene Seitenansicht des unteren Gehäuseteils;
  • 6: eine perspektivische Darstellung eines den Aufnahmeraum bildenden Elements der Knochenmühle;
  • 7: eine perspektivische Darstellung eines Vorschubelements;
  • 8: eine Draufsicht auf eine Zerkleinerungsvorrichtung;
  • 9: eine Schnittansicht längs Linie 9–9 in 8; und
  • 10: eine vergrößerte Ansicht des Bereichs A in 8.
  • In den 1 und 2 ist eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 20 versehene Knochenmühle dargestellt, deren einzelne Bestandteile teilweise in den 3 bis 10 dargestellt sind.
  • Das in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiel der Knochenmühle 20 umfaßt sechs Bauelemente beziehungsweise Baugruppen, nämlich ein unteres Gehäuseteil 22, welches mit einem oberen Gehäuseteil 24 verschraubbar ist, eine Zerkleinerungsvorrichtung 26 in Form einer mit dem unteren Gehäuseteil 22 lösbar verbindbaren Reibe 26, einem am oberen Gehäuseteil 24 drehbar gelagerten Mahlgutbehälter 28, welcher über einen Schraubring 30 am oberen Gehäuseteil 24 gesichert ist sowie ein Vorschubelement in Form eines Stößels 32, welcher mit einem als Griffelement dienenden Knopf 34 zur einfachen Handhabung verbindbar ist.
  • Das untere Gehäuseteil 22 wird nachfolgend in Verbindung mit den 3 bis 5 näher erläutert.
  • Das untere Gehäuseteil 22 ist im wesentlichen in Form eines zu einer Längsachse 36 der Knochenmühle 20 rotationssymmetrisch geformten Körpers ausgebildet. Ein unteres Ende 38 des unteren Gehäuseteils 22 ist geschlossen und weist eine äußere schraubenartige Oberfläche 42 mit einer Vielzahl von Vertiefungen 40 zum leichteren Greifen auf. An das untere Ende 38 schließt sich oben ein mit einem Außengewinde 44 versehener Ringflansch 46 an. An den Ringflansch 46 schließt sich wiederum ein hülsenartiger Abschnitt 48 an und bildet ein oberes Ende 50 des unteren Gehäuseteils 22.
  • Wie in den 3 bis 5 zu erkennen, ist der Abschnitt 48 ausgehend vom Ende 50 einseitig mit einer Aussparung 52 versehen, durch welche eine Wand des Abschnitts 48 nicht vollständig, also nur teilweise, entfernt ist. Diametral gegenüberliegend ist eine größere Aussparung 54 vorgesehen, sodaß eine Wand des Abschnitts 48 nur über einen Winkelbereich 56 von etwa 120° vollständig entfernt ist. Beide Aussparungen 52 und 54 reichen ausgehend vom oberen Ende 50 bis auf eine Schnittebene 58 herab.
  • In einem verbliebenen Wandbereich 60 ist ausgehend von der Aussparung 54 eine seitliche Nut 62 vorgesehen, die im wesentlichen parallel zu einer quer zur Längsachse 36 verlaufenden Schnittebene 58 geöffnet ist. Ferner ist eine Öffnung 64 im Wandbereich 60 durch die Aussparung 52 in Verbindung mit der Nut 62 gebildet. Die Nut 62 bildet im wesentlichen eine Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme, also eine Aufnahme für die Reibe 62, die parallel zur Schnittebene 58 in die Nut 62 von der Aussparung 54 her kommend eingeschoben werden kann.
  • Der untere Gehäuseteil ist ausgehend vom Ende 50 mit einer sacklochartigen Vertiefung 66 versehen, die einen Mahlgutraum zum Aufnehmen des durch die Reibe 26 zerkleinerten Mahlguts bildet. Im Abschnitt 48 ist im Bereich der Aussparung 54, der Aussparung 52 diametral gegenüberliegend, ein parallel zur Längsachse 32 wirkendes Kugeldruckstück 68 in einer sacklochartigen Aufnahme 69 mit einer vom Ende 50 weg federnd vorgespannten Kugel 70 angeordnet, deren Oberfläche teilweise etwas über die Schnittebene 58 hervorsteht. Wie weiter unten näher erläutert wird, bildet das Kugeldruckstück 68 ein Sicherungselement zum Sichern der Reibe 26 in der Nut 62.
  • Die in den 8 bis 10 dargestellte Reibe 26 ist in Form einer Platte 72 ausgebildet, die einen äußeren Flansch 74 aufweist, welcher korrespondierend zur Nut 62 ausgebildet ist, sodaß die Platte 72 von der Aussparung 54 her kommend in die Nut 62 einschiebbar ist. Am vorderen Ende der Platte ist eine kurze Zunge 76 angeformt, die durch die Öffnung 64 hindurchreicht, seitlich jedoch nicht über den Abschnitt 48 bei eingeschobener Reibe 26 hervorsteht.
  • Ein gegenüberliegendes Ende 78 der Reibe weist einen äußeren Radius auf, der einem Radius des Abschnitts 48 entspricht.
  • Auf ihrer Unterseite ist die Platte 72 mit einer im Querschnitt kreisförmigen Ausnehmung 80 versehen, die bei in die Nut 62 eingeschobener Reibe 26 die Vertiefung 66 überdeckt. Ferner ist auf der Unterseite benachbart der Ausnehmung 80 eine halbkugelförmige Senkung 82 vorgesehen, die bei voll in die Nut 62 eingeschobener Reibe 26 über dem Kugeldruckstück 68 angeordnet ist, sodaß die Kugel 70 in die Senkung 82 eintauchen kann.
  • Auf einer Oberseite der Platte 72 bilden eine Vielzahl in einem quadratischen Raster angeordnete, prismenartige Vorsprünge Zähne 84, von denen diejenigen, die vollständig über der Ausnehmung 80 angeordnet sind, jeweils von einer Bohrung 86 durchsetzt sind, deren Längsachse parallel zur Längsachse 36 orientiert ist. Die Bohrungen 86 bilden Durchtrittsöffnungen, damit durch die Zähne 84 zerkleinertes Mahlgut in den durch die Vertiefung 66 gebildeten Mahlgutraum gelangen kann.
  • Die prismenartigen Zähne 84 weisen alle eine quadratische Grundfläche auf und sind alle in gleicher Weise entlang einer Diagonalen 88 der Grundfläche geneigt. Zum Zerkleinern des Mahlgutes dient eine Vorderkante 90 des nach Vorsehen der Bohrungen 86 verbliebenen Teils der Zähne 84.
  • Mit dem unteren Gehäuseteil 22 ist das obere Gehäuseteil 24 verschraubbar. Die beiden Gehäuseteile 22 und 24 bilden einen Körper, der im Längsschnitt, wie in 2 gut zu erkennen ist, im wesentlichen eine Pilzform aufweisenden Knochenmühle 20, wobei der Knopf 34 den sogenannten "Hut" des Knochen mühlen-"Pilzes" bildet. Eine Außenfläche des oberen Gehäuseteils verjüngt sich daher vom Übergang zum unteren Gehäuseteil 22 bis zu einem oberen Ende 92 desselben, welches einen Anschlag für den Schraubring 30 bildet. Am oberen Ende 92 ist eine radial nach innen weisende Aussparung 94 vorgesehen, die eine nach oben weisende ringförmige Anschlagfläche definiert. Im übrigen ist das obere Gehäuseteil 24 mit einer koaxial zur Längsachse 36 verlaufenden Durchgangsbohrung 96 versehen, die sich im Durchmesser nach etwa 3/5 einer Gesamtlänge des oberen Gehäuseteils 24 ausgehend vom Ende 92 einstufig erweitert. Im erweiterten, auf das untere Ende des oberen Gehäuseteils 24 hin weisenden Bohrungsabschnitt 98 ist ein zum Außengewinde 44 korrespondierendes Innengewinde 100 vorgesehen.
  • Vom Ende 92 her kommend ist in die Durchgangsbohrung 96 der Mahlgutbehälter 28 einsetzbar, welcher einen zylindrischen Grundkörper 102 aufweist, an dessen oberem Ende ein radial nach außen abstehender Ringflansch vorgesehen ist. Dieser ist so bemessen, daß er in die ringförmige Aussparung 94 eintauchen und mit seinem oberen Ende bündig mit dem Ende 92 abschließen kann. Der Mahlgutbehälter 28 ist mit dem mit einem Innengewindeabschnitt 106 versehenen Schraubring 30 sicherbar, welcher einen radial nach innen weisenden Flansch 108 trägt, der, wenn der Innengewindeabschnitt 106 auf einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt 110 am Ende 92 des oberen Gehäuseteils 24 aufgeschraubt ist, radial nach innen den Ringflansch 104 etwas überlappt und so den Mahlgutbehälter in der Durchgangsbohrung 96 sichert.
  • Der Mahlgutbehälter 28 dient zur Aufnahme des zu zerkleinernden Mahlguts. Hierfür definiert er einen oben eine Einfüllöffnung und unten eine Austrittsöff nung 113 aufweisenden Aufnahmeraum 112, der durch einen hülsenförmigen Wandabschnitt 114 begrenzt wird, der sich in Umfangsrichtung in etwa über 210° erstreckt. Dieser Wandabschnitt 114 weist einen zur Längsachse 36 konzentrischen Innenwandabschnitt 116 auf. Ein von der Längsachse 36 weg weisend, konvex gekrümmter Wandabschnitt 118 ist konzentrisch zu einer parallel zur Längsachse 36 versetzten Achse 120 vorgesehen. Damit ist der konvex gekrümmte Wandabschnitt 118 exzentrisch zur Längsachse 36 angeordnet. Der konvex gekrümmte Wandabschnitt 118 ist im Querschnitt halbkreisförmig und über zwei parallel zu einer die Längsachse 36 enthaltenden Radialebene verlaufende parallele Wandabschnitte 122 mit dem Innenwandabschnitt 116 verbunden. Die Längsachse 36, die eine Symmetrieachse des Grundkörpers 102 definiert, verläuft gerade nicht durch den Aufnahmeraum 112, sondern durchsetzt einen massiven, vom konvex gekrümmten Wandabschnitt 118 begrenzten Teil des Mahlgutbehälters 28.
  • In 7 ist der Stößel 32 vergrößert dargestellt, der einen Stößelkörper 124 aufweist, welcher so ausgebildet ist, daß er den Aufnahmeraum 112 formschlüssig vollständig ausfüllen kann. Außenflächen des Stößelkörpers 124 sind damit korrespondierend zu Innenflächen des Aufnahmeraums 112 ausgebildet. Der Stößelkörper 124 ist an seinem oberen Ende mit einer scheibenförmigen Platte 126 versehen, die eine nach unten weisende ringförmige Anschlagfläche 128 bildet, welche bei maximal in den Aufnahmeraum 112 vorgeschobenem Stößel 32 am Ringflansch 104 anschlägt. Ein Außendurchmesser der Platte 126 ist etwas kleiner als ein Innendurchmesser des Flansches 108 des Schraubrings 30.
  • Auf einer Oberseite der Platte 126 steht konzentrisch zur Längsachse 36 ein Schraubbolzen 130 ab, der mit einem Außengewinde 132 versehen ist. Der pilzhutförmige Knopf 34 weist auf seiner Unterseite eine Sacklochbohrung 134 auf, die mit einem zum Außengewinde 132 korrespondierenden Innengewinde 136 versehen ist, sodaß der Knopf 34 mit dem Schraubbolzen 130 verschraubbar ist, und zwar derart, daß eine Unterseite 138 des Knopfs 34 an der Platte 126 anschlägt.
  • Der Zusammenbau und die Funktionsweise der Knochenmühle 20 wird nachfolgend im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert.
  • Die in ihre Bestandteile zerlegte Knochenmühle 20 kann beispielsweise durch Sterilisieren keimfrei gemacht werden. Einzig das Kugeldruckstück 68 wird dabei in der Regel nicht vom unteren Gehäuseteil 22 gelöst. Zur Vorbereitung der Knochenmühle 20 wird zunächst die Reibe 26 mit ihrem Flansch 74 in die Nut 62 eingeschoben, bis die Zunge 76 durch die Öffnung 64 hervorsteht. Die Kugel 70 rastet dann in der Senkung 82 ein. Zum Lösen der Reibe 26 vom unteren Gehäuseteil 22 kann in entgegengesetzter Richtung gegen die Zunge 76 gedrückt werden, wodurch die Kugel 70 nach unten gedrückt wird und die Senkung 82 freigibt. Die Reibe 26 kann dann aus der Nut 62 herausgezogen werden.
  • Der untere, mit der Reibe 26 verbundene Gehäuseteil 22 wird in einem nächsten Schritt mit dem oberen Gehäuseteil 24 verschraubt. Anschließend wird der Mahlgutbehälter 28 in die Durchgangsbohrung 96 eingesetzt und mit dem Schraubring 30 gesichert. Der Stößel 32 kann nach Verschrauben mit dem Knopf 34 in den Aufnahmeraum 112 eingeführt werden.
  • Zum Zerkleinern von Knochen oder Knochenmaterial wird der Stößel 32 aus dem Aufnahmeraum 112 entnommen und in diesen durch die Einfüllöffnung 111 das zu zerkleinernde Mahlgut eingefüllt. Mit dem Stößelkörper 124 wird die Einfüllöffnung 111 und damit der Aufnahmeraum 112 verschlossen und durch leichten Druck auf den Knopf 34 des Stößels 32 wird das Mahlgut gegen die Reibe 26 gedrückt. Durch Drehung des Knopfs 34 und damit des Stößels 32 wird der Mahlgutbehälter 28 und damit der Aufnahmeraum 112 um die Längsachse 36 quer zur Längsachse 36 über die Reibe 26 bewegt. Der Stößel bildet so quasi ein Antriebselement für den Mahlgutbehälter 28. Unterschreitet das zu zerkleinernde Mahlgut eine bestimmte Korngröße, kann es durch die Bohrungen 86 in die Vertiefung 66 gelangen und wird dort gesammelt. Dadurch, daß die Längsachse 36 den Aufnahmeraum 112 nicht schneidet, wird eine stets gleichbleibende Schnittgeschwindigkeit des Mahlguts relativ zur Reibe 26 bewirkt und zudem verhindert, daß zwischen dem Mahlgut und der Reibe 26 eine Nullreibung im Schnittpunkt der Längsachse 36 mit einer durch die Austrittsöffnung 113 definierten Austrittsebene entsteht. Insgesamt kann das Mahlgut nahezu rückstandsfrei und auf besonders schonende Art mit der erfindungsgemäßen Knochenmühle 20 verkleinert werden.
  • Vorzugsweise können alle Teile der Knochenmühle 20 aus einem sterilisierbaren Material, beispielsweise Edelstahl, hergestellt werden. Um die Handhabung der Knochenmühle 20 für eine Bedienperson noch angenehmer zu machen, kann der Knopf 34 aus einem Kunststoff hergestellt sein.

Claims (32)

  1. Knochenmühle (20) zum Zerkleinern eines Mahlguts in Form von Knochen oder Knochenmaterial, mit einem Aufnahmeraum (112) für das Mahlgut, einer Zerkleinerungsvorrichtung (26) und einem Vorschubelement (32) zum Bewegen des Mahlguts im Aufnahmeraum (112) in Richtung auf die Zerkleinerungsvorrichtung (26) hin, wobei der Aufnahmeraum (112) eine Austrittsöffnung (113) aufweist, die mindestens teilweise von der Zerkleinerungsvorrichtung (26) bedeckt ist, und wobei der Aufnahmeraum (112) relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung (26) bewegbar ist.
  2. Knochenmühle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) eine Einfüllöffnung (111) zum Einfüllen des Mahlguts aufweist und daß die Einfüllöffnung mit dem Vorschubelement (32) teilweise oder vollständig verschließbar ist.
  3. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Vorschubelement (32) formschlüssig in den Aufnahmeraum (112) einführbar ist.
  4. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zerkleinerungsvorrichtung (26) die gesamte Austrittsöffnung (113) bedeckt.
  5. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung (26) um eine Drehachse (36) verdrehbar ist.
  6. Knochenmühle nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Austrittsöffnung (113) eine Austrittsebene definiert und daß die Drehachse (36) die Austrittsebene senkrecht oder im wesentlichen senkrecht schneidet.
  7. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (36) die Austrittsöffnung (113) nicht schneidet.
  8. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehachse (36) außerhalb des Aufnahmeraums (112) verläuft.
  9. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) einen bezogen auf die Drehachse (36) konkav gekrümmten Innenwandabschnitt (116) aufweist.
  10. Knochenmühle nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der konkav gekrümmte Innenwandabschnitt (116) konzentrisch um die Drehachse (36) herum angeordnet ist.
  11. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 5 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) einen bezogen auf die Drehachse (36) konvex gekrümmten Innenwandabschnitt (118) aufweist.
  12. Knochenmühle nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der konvex gekrümmte Innenwandabschnitt (118) konzentrisch oder exzentrisch um die Drehachse (36) herum angeordnet ist.
  13. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) mindestens einen parallelen Wandabschnitt (122) aufweist, der parallel zu einer die Drehachse (36) enthaltenden Radialebene verläuft.
  14. Knochenmühle nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine parallele Wandabschnitt (122) den mindestens einen konkav gekrümmten Innenwandabschnitt (116) mit dem mindestens einen konvex gekrümmten Innenwandabschnitt (118) verbindet.
  15. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Abstand des mindestens einen parallelen Wandabschnitts (122) von der Radialebene etwa dem 0,2-fachen bis 0,4-fachen eines Radius des konkav gekrümmten Innenwandabschnitts entspricht.
  16. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme (62) vorgesehen ist und daß die Zerkleinerungsvorrichtung (26) in die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme (62) quer zur Drehachse (36) einführbar ist.
  17. Knochenmühle nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein Sicherungselement (68) zum Sichern der Zerkleinerungsvorrichtung (26) in der Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme (62).
  18. Knochenmühle nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Sicherungselement (68) ein Kugeldruckstück ist.
  19. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zerkleinerungsvorrichtung (26) eine mit Zähnen (84) versehene Reibe ist.
  20. Knochenmühle nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (84) der Reibe (26) geneigt und/oder in einer Vorzugsrichtung orientiert sind.
  21. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (84) durch prismenartige Vorsprünge gebildet werden, die parallel zur Drehachse (36) durchbohrt sind.
  22. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Zähne (34) in einem quadratischen Raster angeordnet sind.
  23. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (22, 24) vorgesehen ist und daß das Gehäuse (22, 24) den Aufnahmeraum (112) umgibt.
  24. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Mahlgutraum (66) vorgesehen ist zum Aufnehmen des durch die Zerkleinerungsvorrichtung (26) zerkleinerten Mahlguts.
  25. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse mindestens einen oberen und mindestens einen unteren Gehäuseteil (22, 24) umfaßt.
  26. Knochenmühle nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine obere und der mindestens eine untere Gehäuseteil (22, 24) lösbar miteinander verbindbar sind.
  27. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 25 oder 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) im mindestens einen oberen Gehäuseteil (24) angeordnet ist.
  28. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 25 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Mahlgutraum (66) im mindestens einen unteren Gehäuseteil (22) angeordnet ist.
  29. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 25 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine untere Gehäuseteil (22) die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme (62) umfaßt.
  30. Knochenmühle nach einem der Ansprüche 25 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) am oberen Gehäuseteil (24) drehbar gelagert ist.
  31. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Griffelement (34) vorgesehen ist und daß das Griffelement (34) mit dem Vorschubelement (32) verbunden oder lösbar verbindbar ist.
  32. Knochenmühle nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum (112) durch eine Bewegung des Vorschubelements (32) in einer Richtung quer zur Längsachse (36) relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung (26) bewegbar ist.
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