-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Knochenmühle zum Zerkleinern eines Mahlguts
in Form von Knochen oder Knochenmaterial.
-
Knochenmühlen der
eingangs beschriebenen Art werden in der Chirurgie eingesetzt, insbesondere
auch im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, um Knochen
oder Knochenmaterial auf eine definierte maximale Korngröße zu zerkleinern.
-
Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Knochenmühle der
eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, daß das Mahlgut auf einfache
und schonende Weise zerkleinert werden kann.
-
Diese
Aufgabe wird bei einer Knochenmühle der
eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Knochenmühle einen
Aufnahmeraum für
das Mahlgut umfaßt,
eine Zerkleinerungsvorrichtung und ein Vorschubelement zum Bewegen
des Mahlguts im Aufnahmeraum in Richtung auf die Zerkleinerungsvorrichtung
hin, und daß der Aufnahmeraum
eine Austrittsöffnung
aufweist, die mindestens teilweise von der Zerkleinerungsvorrichtung
bedeckt ist, und daß der
Aufnahmeraum relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung bewegbar ist.
-
Mit
einer solchen Knochenmühle
kann Knochen oder Knochenmaterial besonders schonend und nahezu
rückstandsfrei
zerkleinert werden. Mit dem Vorschubelement kann eine geringe Druckkraft auf
das Mahlgut ausgeübt
werden, welches aufgrund der Relativbewegung des Aufnahmeraums zur
Zerkleinerungsvorrichtung über
diese bewegt und dadurch zerkleinert werden kann.
-
Vorteilhaft
ist es, wenn der Aufnahmeraum eine Einfüllöffnung zum Einfüllen des
Mahlguts aufweist und wenn die Einfüllöffnung mit dem Vorschubelement
teilweise oder vollständig
verschließbar
ist. Dadurch wird erreicht, daß das
in den Aufnahmeraum eingefüllte
Mahlgut nicht wieder durch die Einfüllöffnung austreten kann.
-
Um
sicherzustellen, daß das
Mahlgut nach dem Einfüllen
in dem Aufnahmeraum verbleibt und insbesondere vollständig mit
dem Vorschubelement gegen die Zerkleinerungsvorrichtung bewegt werden kann,
ist es günstig,
wenn das Vorschubelement formschlüssig in den Aufnahmeraum einführbar ist. Insbesondere
können
der Aufnahmeraum und das Vorschubelement so ausgebildet sein, daß das Vorschubelement
in einer maximal eingeführten
Stellung den Aufnahmeraum vollständig
ausfüllt.
Alternativ wäre
es auch denkbar, das Vorschubelement so auszubilden, daß zumindest
ein Querschnitt des Aufnahmeraums in jeder Stellung nach Einführen des
Vorschubelements in den Aufnahmeraum vom Vorschubelement vollständig verschlossen
wird.
-
Für eine besonders
effiziente Zerkleinerung des Mahlguts ist es vorteilhaft, wenn die
Zerkleinerungsvorrichtung die gesamte Austrittsöffnung bedeckt. Insbesondere
dann, wenn die Zerkleinerungsvorrichtung derart ausgebildet ist,
daß das
zu zerkleinernde Mahlgut beim Zerkleinern durch diese hindurchtritt,
kann so die gesamte Austrittsöffnung
zum Zerkleinern ausgenutzt werden. Besonders einfach wird der Aufbau
der Knochenmühle,
wenn der Aufnahmeraum relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung um eine
Drehachse verdrehbar ist.
-
Der
beispielsweise durch eine Mahlkammer gebildete Aufnahmeraum ermöglicht es,
das Mahlgut beispielsweise quer zur Drehachse über die Zerkleinerungsvorrichtung
zu bewegen und durch gleichzeitige Einwirkung einer geringen Druckkraft
auf das Mahlgut mit der Zerkleinerungsvorrichtung zu zerkleinern.
-
Günstig ist
es, wenn die Austrittsöffnung
eine Austrittsebene definiert und die Drehachse die Austrittsebene
senkrecht oder im wesentlichen senkrecht schneidet. Dies erlaubt
es, infolge der Drehbewegung des Aufnahmeraums und unter gleichzeitiger Einwirkung
einer geringen Druckkraft das Mahlgut im Aufnahmeraum quer zur Drehachse über die
Zerkleinerungsvorrichtung zu bewegen.
-
Vorzugsweise
schneidet die Drehachse die Austrittsöffnung nicht. Durch diese Ausgestaltung wird
erreicht, daß das
gesamte Mahlgut mit einer bestimmten Geschwindigkeit relativ zur
Zerkleinerungsvorrichtung bewegt wird. Es gibt so keinen Punkt,
an dem das Mahlgut relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung ruht, was
insbesondere der Fall wäre,
wenn die Drehachse die Austrittsöffnung
schneiden würde, wobei
zwar der Aufnahmeraum und dessen Austrittsöffnung zwar relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung auch
bewegt wird, sich jedoch an einem Punkt mit Nullreibung, nämlich am
Schnittpunkt zwischen der Drehachse und der Austrittsöffnung,
das Mahlgut ansammeln kann.
-
Um
eine Nullreibung zwischen dem Mahlgut und der Zerkleinerungsvorrichtung
zu verhindern, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß die Drehachse außerhalb
des Aufnahmeraums verläuft.
Beispielsweise kann der Aufnahmeraum in Form einer Kammer ausgebildet
sein, die um die Drehachse herum angeordnet ist, beispielsweise
konzentrisch zur Drehachse, wodurch sichergestellt wird, daß die Drehachse
außerhalb
des Aufnahmeraums verläuft.
-
Vorteilhaft
ist es, wenn der Aufnahmeraum einen bezogen auf die Drehachse konkav
gekrümmten
Innenwandabschnitt aufweist. Auf diese Weise kann eine Querschnittsfläche und
damit ein Volumen des Aufnahmeraums maximiert werden.
-
Um
nur eine möglichst
dünne Wandstärke zur
Ausbildung des Aufnahmeraums vorsehen zu müssen, ist es vorteilhaft, wenn
der konkav gekrümmte
Innenwandabschnitt konzentrisch um die Drehachse herum angeordnet
ist. Beispielsweise kann so der Aufnahmeraum aus einem zylindrischen, die
Kammer relativ zu einem Gehäuse
rotierbar gelagerten Element geformt werden.
-
Damit
die Drehachse außerhalb
des Aufnahmeraums verlaufen kann, ist es günstig, wenn der Aufnahmeraum
einen bezogen auf die Drehachse konvex gekrümmten Innenwandabschnitt aufweist.
-
Vorteilhafterweise
ist der konvex gekrümmte Innenwandabschnitt
konzentrisch oder exzentrisch um die Drehachse herum angeordnet.
Bei der vorzugsweise exzentrischen Anordnung des konvex gekrümmten Innenwandabschnitts
ist es möglich,
das Mahlgut mit einer stets gleichbleibenden Geschwindigkeit relativ
zur Zerkleinerungsvorrichtung zu bewegen und zudem eine Nullreibung
im Schnittpunkt der Drehachse mit der Zerkleinerungsvorrichtung
zu vermeiden.
-
Ein
besonders einfacher Aufbau der Knochenmühle ergibt sich, wenn der Aufnahmeraum mindestens
einen parallelen Wandabschnitt aufweist, der parallel zu einer die
Drehachse enthaltenden Radialebene verläuft. Außerdem kann so eine gleichbleibende
oder zumindest nahezu gleichbleibende Geschwindigkeit des Mahlguts
relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung erreicht werden.
-
Weiter
vereinfacht sich der Aufbau der Knochenmühle, wenn der mindestens eine
parallele Wandabschnitt den mindestens einen konkav gekrümmten Wandabschnitt
mit dem mindestens einen konvex gekrümmten Wandabschnitt verbindet.
-
Vorzugsweise
entspricht ein Abstand des parallelen Wandschnitts von der Radialebene
etwa dem 0,2-fachen bis 0,4-fachen eines Radius des konkav gekrümmten Innenwandabschnitts.
Durch den gewählten
Abstand kann eine Geschwindigkeitsvariation des Mahlguts im Aufnahmeraum
relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung gezielt vorgegeben werden.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann vorgesehen sein, daß eine Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme
vorgesehen ist und daß die
Zerkleinerungsvorrichtung in die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme
quer zur Drehachse einführbar
ist. Diese Ausgestaltung erlaubt es, die Zerkleinerungsvorrichtung,
insbesondere zu Reinigungs- oder Wartungszwecken, zu entfernen.
Ferner kann die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme derart ausgebildet
sein, daß das
relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung bewegte Mahlgut keine Drehung
der Zerkleinerungsvorrichtung bewirken kann.
-
Um
ein unbeabsichtigtes Lösen
oder Entfernen der Zerkleinerungsvorrichtung von oder aus der Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme
zu vermeiden, ist es günstig,
wenn ein Sicherungselement zum Sichern der Zerkleinerungsvorrichtung
in der Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme vorgesehen ist.
-
Besonders
einfach wird der Aufbau der Knochenmühle, wenn das Sicherungselement
ein Kugeldruckstück
ist. Insbesondere kann bei einer federnd vorgespannten Kugel des
Kugeldruckstücks
die Federkraft so gewählt
werden, daß diese
stets größer ist
als eine aufgrund einer Bewegung des Mahlguts relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung
auf die Zerkleinerungsvorrichtung wirkende Kraft. Ein Ein- und Ausführen der
Zerkleinerungsvorrichtung in die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme
ist mit einem Kugeldruckstück
möglich,
ohne daß zusätzliche
Teile von einer Bedienperson explizit bewegt werden müßten.
-
Grundsätzlich wäre es denkbar,
die Zerkleinerungsvorrichtung in Form von senkrecht zueinander angeordneten
Schneiden auszubilden. Eine definierte Korngröße des Mahlguts läßt sich
jedoch auch mit einer Zerkleinerungsvorrichtung erreichen, die eine
mit Zähnen
versehene Reibe ist. Insbesondere kann die Reibe Durchtrittsöffnungen
aufweisen, sodaß das
zerkleinerte Mahlgut durch diese hindurchtreten kann, wobei jedoch
nur zerkleinertes Mahlgut gewünschter
Korngröße durch
die Durchtrittsöffnungen
hindurchtreten kann.
-
Um
das Mahlgut reproduzierbar auf eine definierte Korngröße zu zerkleinern,
ist es günstig, wenn
die Zähne
der Reibe geneigt und/oder in einer Vorzugsrichtung orientiert sind.
Beispielsweise können
die Zähne
derart angeordnet sein, daß sie
in einer Bewegungsrichtung des Mahlguts bei einer Bewegung des Aufnahmeraums
relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung immer gleichbleibend orientiert sind,
sich also beispielsweise die Orientierung der Zähne entlang ei ner Kreisbahn
um die Drehachse herum ändert
oder alle Zähne
in die gleiche Richtung weisen.
-
Eine
besonders effizient wirkende Zerkleinerungsvorrichtung läßt sich
erhalten, wenn die Zähe durch
prismenartige Vorsprünge
gebildet werden, die parallel zur Drehachse durchbohrt sind. Durch
Relativbewegung des Mahlguts zu den Vorsprüngen werden diese zerkleinert,
insbesondere zerrieben und können
aufgrund der durch Bohrungen entstehende Öffnungen durch die Zerkleinerungsvorrichtung
hindurchtreten.
-
Eine
definierte Korngröße läßt sich
besonders gut dadurch vorgeben, daß die Zähne in einem quadratischen
Raster angeordnet sind. Ferner kann so auch die Fertigung zur Zerkleinerungsvorrichtung optimiert
und vereinfacht werden.
-
Um
die Zerkleinerung des Mahlguts möglichst
geschützt
vornehmen zu können,
ist es günstig, wenn
ein Gehäuse
vorgesehen ist und wenn das Gehäuse
den Aufnahmeraum umgibt. Insbesondere kann der Aufnahmeraum derart
ausgebildet sein, daß er
relativ zum Gehäuse
drehbar ist oder rotierbar an diesem gelagert ist.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung kann ferner ein Mahlgutraum zum Aufnehmen des durch die
Zerkleinerungsvorrichtung zerkleinerten Mahlguts vorgesehen sein.
Im Mahlgutraum kann das zerkleinerte Mahlgut gesammelt werden, sodaß Verluste
des zerkleinerten Mahlguts minimiert oder vollständig ausgeschlossen werden können.
-
Die
Knochenmühle
läßt sich
besonders einfach konstruieren und reinigen, wenn das Gehäuse mindestens
einen oberen und mindestens einen unteren Gehäuseteil umfaßt.
-
Zum
Reinigen der Knochenmühle
ist es von Vorteil, wenn der mindestens eine obere und der mindestens
eine untere Gehäuseteil
lösbar
miteinander verbindbar sind.
-
Eine
Handhabung der Knochenmühle
vereinfacht sich weiter, wenn der Aufnahmeraum in mindestens einem
oberen Gehäuseteil
angeordnet ist.
-
Insbesondere
dann, wenn der mindestens eine untere Gehäuseteil mit dem mindestens
einen oberen Gehäuseteil
lösbar
verbindbar ist, ist es günstig,
wenn der Mahlgutraum im mindestens einen unteren Gehäuseteil
angeordnet ist. So läßt sich
das zerkleinerte Mahlgut nach dem Zerkleinern auf einfache Weise
aus der Knochenmühle
entfernen.
-
Günstigerweise
umfaßt
der mindestens eine untere Gehäuseteil
die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme. Insbesondere bei lösbar verbindbaren Gehäuseteilen
kann so die Zerkleinerungsvorrichtung vor dem Zusammenfügen der
Gehäuseteile
in die Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme eingeführt werden. Gleichzeitig wäre es denkbar,
daß die
Zerkleinerungsvorrichtung den Mahlgutraum verschließt, sodaß der untere
Gehäuseteil
vom oberen Gehäuseteil
getrennt werden kann, ohne daß der Mahlgutraum
vollständig
freiliegt. Dadurch kann vermieden werden, daß das Mahlgut unbeabsichtigt
aus dem Mahlgutraum herausfallen kann.
-
Vorzugsweise
ist der Aufnahmeraum am oberen Gehäuseteil drehbar gelagert. Die
Knochenmühle
läßt sich
so besonders einfach handhaben, da sie beispielsweise von einer
Bedienperson ergriffen werden kann, wobei eine Bewegung des Aufnahmeraums
relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung im Inneren des Gehäuses möglich ist
und gleichzeitig das Gehäuse
eine Bedienperson somit auch vor Verletzungen durch die Zerkleinerungsvorrichtung
schützt.
-
Günstig ist
es, wenn ein Griffelement vorgesehen ist und wenn das Griffelement
mit dem Vorschubelement verbunden oder lösbar verbindbar ist. Dadurch
läßt sich
zum einen das Vorschubelement auf einfache Weise relativ zur Zerkleinerungsvorrichtung
bewegen, insbesondere auf diese hin, zum anderen läßt sich
die Knochenmühle
auch zu Reinigungszwecken besonders einfach zerlegen.
-
Ferner
kann es vorteilhaft sein, wenn der Aufnahmeraum durch eine Bewegung
des Vorschubelements in einer Richtung quer zur Zerkleinerungsrichtung
relativ zur Zerkleinerungsrichtung bewegbar ist. Dies ermöglicht es,
den Aufnahmeraum quasi mit dem Vorschubelement anzutreiben. Insbesondere kann
eine Rotationsbewegung des Aufnahmeraums durch das Vorschubelement
und eine Rotation desselben vorgegeben werden.
-
Die
nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient
im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
-
1:
eine Seitenansicht einer Knochenmühle;
-
2:
eine Schnittansicht längs
Linie 2–2
in 1;
-
3:
eine perspektivische Darstellung eines unteren Gehäuseteils
der Knochenmühle;
-
4:
eine Draufsicht auf den unteren Gehäuseteil von oben;
-
5:
eine teilweise, längs
Linie 5–5
in 4 geschnittene Seitenansicht des unteren Gehäuseteils;
-
6:
eine perspektivische Darstellung eines den Aufnahmeraum bildenden
Elements der Knochenmühle;
-
7:
eine perspektivische Darstellung eines Vorschubelements;
-
8:
eine Draufsicht auf eine Zerkleinerungsvorrichtung;
-
9:
eine Schnittansicht längs
Linie 9–9
in 8; und
-
10:
eine vergrößerte Ansicht
des Bereichs A in 8.
-
In
den 1 und 2 ist eine insgesamt mit dem
Bezugszeichen 20 versehene Knochenmühle dargestellt, deren einzelne
Bestandteile teilweise in den 3 bis 10 dargestellt
sind.
-
Das
in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiel
der Knochenmühle 20 umfaßt sechs Bauelemente
beziehungsweise Baugruppen, nämlich
ein unteres Gehäuseteil 22,
welches mit einem oberen Gehäuseteil 24 verschraubbar
ist, eine Zerkleinerungsvorrichtung 26 in Form einer mit
dem unteren Gehäuseteil 22 lösbar verbindbaren
Reibe 26, einem am oberen Gehäuseteil 24 drehbar
gelagerten Mahlgutbehälter 28,
welcher über
einen Schraubring 30 am oberen Gehäuseteil 24 gesichert
ist sowie ein Vorschubelement in Form eines Stößels 32, welcher mit
einem als Griffelement dienenden Knopf 34 zur einfachen
Handhabung verbindbar ist.
-
Das
untere Gehäuseteil 22 wird
nachfolgend in Verbindung mit den 3 bis 5 näher erläutert.
-
Das
untere Gehäuseteil 22 ist
im wesentlichen in Form eines zu einer Längsachse 36 der Knochenmühle 20 rotationssymmetrisch
geformten Körpers
ausgebildet. Ein unteres Ende 38 des unteren Gehäuseteils 22 ist
geschlossen und weist eine äußere schraubenartige
Oberfläche 42 mit
einer Vielzahl von Vertiefungen 40 zum leichteren Greifen
auf. An das untere Ende 38 schließt sich oben ein mit einem
Außengewinde 44 versehener
Ringflansch 46 an. An den Ringflansch 46 schließt sich
wiederum ein hülsenartiger
Abschnitt 48 an und bildet ein oberes Ende 50 des
unteren Gehäuseteils 22.
-
Wie
in den 3 bis 5 zu erkennen, ist der Abschnitt 48 ausgehend
vom Ende 50 einseitig mit einer Aussparung 52 versehen,
durch welche eine Wand des Abschnitts 48 nicht vollständig, also nur
teilweise, entfernt ist. Diametral gegenüberliegend ist eine größere Aussparung 54 vorgesehen, sodaß eine Wand
des Abschnitts 48 nur über
einen Winkelbereich 56 von etwa 120° vollständig entfernt ist. Beide Aussparungen 52 und 54 reichen
ausgehend vom oberen Ende 50 bis auf eine Schnittebene 58 herab.
-
In
einem verbliebenen Wandbereich 60 ist ausgehend von der
Aussparung 54 eine seitliche Nut 62 vorgesehen,
die im wesentlichen parallel zu einer quer zur Längsachse 36 verlaufenden
Schnittebene 58 geöffnet
ist. Ferner ist eine Öffnung 64 im
Wandbereich 60 durch die Aussparung 52 in Verbindung mit
der Nut 62 gebildet. Die Nut 62 bildet im wesentlichen
eine Zerkleinerungsvorrichtungsaufnahme, also eine Aufnahme für die Reibe 62,
die parallel zur Schnittebene 58 in die Nut 62 von
der Aussparung 54 her kommend eingeschoben werden kann.
-
Der
untere Gehäuseteil
ist ausgehend vom Ende 50 mit einer sacklochartigen Vertiefung 66 versehen,
die einen Mahlgutraum zum Aufnehmen des durch die Reibe 26 zerkleinerten
Mahlguts bildet. Im Abschnitt 48 ist im Bereich der Aussparung 54,
der Aussparung 52 diametral gegenüberliegend, ein parallel zur
Längsachse 32 wirkendes
Kugeldruckstück 68 in
einer sacklochartigen Aufnahme 69 mit einer vom Ende 50 weg
federnd vorgespannten Kugel 70 angeordnet, deren Oberfläche teilweise
etwas über die
Schnittebene 58 hervorsteht. Wie weiter unten näher erläutert wird,
bildet das Kugeldruckstück 68 ein
Sicherungselement zum Sichern der Reibe 26 in der Nut 62.
-
Die
in den 8 bis 10 dargestellte Reibe 26 ist
in Form einer Platte 72 ausgebildet, die einen äußeren Flansch 74 aufweist,
welcher korrespondierend zur Nut 62 ausgebildet ist, sodaß die Platte 72 von
der Aussparung 54 her kommend in die Nut 62 einschiebbar
ist. Am vorderen Ende der Platte ist eine kurze Zunge 76 angeformt,
die durch die Öffnung 64 hindurchreicht,
seitlich jedoch nicht über
den Abschnitt 48 bei eingeschobener Reibe 26 hervorsteht.
-
Ein
gegenüberliegendes
Ende 78 der Reibe weist einen äußeren Radius auf, der einem
Radius des Abschnitts 48 entspricht.
-
Auf
ihrer Unterseite ist die Platte 72 mit einer im Querschnitt
kreisförmigen
Ausnehmung 80 versehen, die bei in die Nut 62 eingeschobener
Reibe 26 die Vertiefung 66 überdeckt. Ferner ist auf der
Unterseite benachbart der Ausnehmung 80 eine halbkugelförmige Senkung 82 vorgesehen,
die bei voll in die Nut 62 eingeschobener Reibe 26 über dem
Kugeldruckstück 68 angeordnet
ist, sodaß die
Kugel 70 in die Senkung 82 eintauchen kann.
-
Auf
einer Oberseite der Platte 72 bilden eine Vielzahl in einem
quadratischen Raster angeordnete, prismenartige Vorsprünge Zähne 84,
von denen diejenigen, die vollständig über der
Ausnehmung 80 angeordnet sind, jeweils von einer Bohrung 86 durchsetzt
sind, deren Längsachse
parallel zur Längsachse 36 orientiert
ist. Die Bohrungen 86 bilden Durchtrittsöffnungen,
damit durch die Zähne 84 zerkleinertes
Mahlgut in den durch die Vertiefung 66 gebildeten Mahlgutraum
gelangen kann.
-
Die
prismenartigen Zähne 84 weisen
alle eine quadratische Grundfläche
auf und sind alle in gleicher Weise entlang einer Diagonalen 88 der Grundfläche geneigt.
Zum Zerkleinern des Mahlgutes dient eine Vorderkante 90 des
nach Vorsehen der Bohrungen 86 verbliebenen Teils der Zähne 84.
-
Mit
dem unteren Gehäuseteil 22 ist
das obere Gehäuseteil 24 verschraubbar.
Die beiden Gehäuseteile 22 und 24 bilden
einen Körper,
der im Längsschnitt,
wie in 2 gut zu erkennen ist, im wesentlichen eine Pilzform
aufweisenden Knochenmühle 20, wobei
der Knopf 34 den sogenannten "Hut" des
Knochen mühlen-"Pilzes" bildet. Eine Außenfläche des oberen
Gehäuseteils
verjüngt
sich daher vom Übergang
zum unteren Gehäuseteil 22 bis
zu einem oberen Ende 92 desselben, welches einen Anschlag
für den
Schraubring 30 bildet. Am oberen Ende 92 ist eine
radial nach innen weisende Aussparung 94 vorgesehen, die
eine nach oben weisende ringförmige Anschlagfläche definiert.
Im übrigen
ist das obere Gehäuseteil 24 mit
einer koaxial zur Längsachse 36 verlaufenden
Durchgangsbohrung 96 versehen, die sich im Durchmesser
nach etwa 3/5 einer Gesamtlänge
des oberen Gehäuseteils 24 ausgehend
vom Ende 92 einstufig erweitert. Im erweiterten, auf das untere
Ende des oberen Gehäuseteils 24 hin
weisenden Bohrungsabschnitt 98 ist ein zum Außengewinde 44 korrespondierendes
Innengewinde 100 vorgesehen.
-
Vom
Ende 92 her kommend ist in die Durchgangsbohrung 96 der
Mahlgutbehälter 28 einsetzbar, welcher
einen zylindrischen Grundkörper 102 aufweist,
an dessen oberem Ende ein radial nach außen abstehender Ringflansch
vorgesehen ist. Dieser ist so bemessen, daß er in die ringförmige Aussparung 94 eintauchen
und mit seinem oberen Ende bündig mit
dem Ende 92 abschließen
kann. Der Mahlgutbehälter 28 ist
mit dem mit einem Innengewindeabschnitt 106 versehenen
Schraubring 30 sicherbar, welcher einen radial nach innen
weisenden Flansch 108 trägt, der, wenn der Innengewindeabschnitt 106 auf
einen korrespondierenden Außengewindeabschnitt 110 am
Ende 92 des oberen Gehäuseteils 24 aufgeschraubt
ist, radial nach innen den Ringflansch 104 etwas überlappt
und so den Mahlgutbehälter
in der Durchgangsbohrung 96 sichert.
-
Der
Mahlgutbehälter 28 dient
zur Aufnahme des zu zerkleinernden Mahlguts. Hierfür definiert
er einen oben eine Einfüllöffnung und
unten eine Austrittsöff nung 113 aufweisenden
Aufnahmeraum 112, der durch einen hülsenförmigen Wandabschnitt 114 begrenzt
wird, der sich in Umfangsrichtung in etwa über 210° erstreckt. Dieser Wandabschnitt 114 weist einen
zur Längsachse 36 konzentrischen
Innenwandabschnitt 116 auf. Ein von der Längsachse 36 weg
weisend, konvex gekrümmter
Wandabschnitt 118 ist konzentrisch zu einer parallel zur
Längsachse 36 versetzten
Achse 120 vorgesehen. Damit ist der konvex gekrümmte Wandabschnitt 118 exzentrisch zur
Längsachse 36 angeordnet.
Der konvex gekrümmte
Wandabschnitt 118 ist im Querschnitt halbkreisförmig und über zwei
parallel zu einer die Längsachse 36 enthaltenden
Radialebene verlaufende parallele Wandabschnitte 122 mit
dem Innenwandabschnitt 116 verbunden. Die Längsachse 36, die
eine Symmetrieachse des Grundkörpers 102 definiert,
verläuft
gerade nicht durch den Aufnahmeraum 112, sondern durchsetzt
einen massiven, vom konvex gekrümmten
Wandabschnitt 118 begrenzten Teil des Mahlgutbehälters 28.
-
In 7 ist
der Stößel 32 vergrößert dargestellt,
der einen Stößelkörper 124 aufweist,
welcher so ausgebildet ist, daß er
den Aufnahmeraum 112 formschlüssig vollständig ausfüllen kann. Außenflächen des
Stößelkörpers 124 sind
damit korrespondierend zu Innenflächen des Aufnahmeraums 112 ausgebildet.
Der Stößelkörper 124 ist
an seinem oberen Ende mit einer scheibenförmigen Platte 126 versehen,
die eine nach unten weisende ringförmige Anschlagfläche 128 bildet,
welche bei maximal in den Aufnahmeraum 112 vorgeschobenem
Stößel 32 am Ringflansch 104 anschlägt. Ein
Außendurchmesser der
Platte 126 ist etwas kleiner als ein Innendurchmesser des
Flansches 108 des Schraubrings 30.
-
Auf
einer Oberseite der Platte 126 steht konzentrisch zur Längsachse 36 ein
Schraubbolzen 130 ab, der mit einem Außengewinde 132 versehen
ist. Der pilzhutförmige
Knopf 34 weist auf seiner Unterseite eine Sacklochbohrung 134 auf,
die mit einem zum Außengewinde 132 korrespondierenden
Innengewinde 136 versehen ist, sodaß der Knopf 34 mit dem
Schraubbolzen 130 verschraubbar ist, und zwar derart, daß eine Unterseite 138 des
Knopfs 34 an der Platte 126 anschlägt.
-
Der
Zusammenbau und die Funktionsweise der Knochenmühle 20 wird nachfolgend
im Zusammenhang mit den Figuren näher erläutert.
-
Die
in ihre Bestandteile zerlegte Knochenmühle 20 kann beispielsweise
durch Sterilisieren keimfrei gemacht werden. Einzig das Kugeldruckstück 68 wird
dabei in der Regel nicht vom unteren Gehäuseteil 22 gelöst. Zur
Vorbereitung der Knochenmühle 20 wird
zunächst
die Reibe 26 mit ihrem Flansch 74 in die Nut 62 eingeschoben,
bis die Zunge 76 durch die Öffnung 64 hervorsteht.
Die Kugel 70 rastet dann in der Senkung 82 ein.
Zum Lösen
der Reibe 26 vom unteren Gehäuseteil 22 kann in
entgegengesetzter Richtung gegen die Zunge 76 gedrückt werden,
wodurch die Kugel 70 nach unten gedrückt wird und die Senkung 82 freigibt.
Die Reibe 26 kann dann aus der Nut 62 herausgezogen
werden.
-
Der
untere, mit der Reibe 26 verbundene Gehäuseteil 22 wird in
einem nächsten
Schritt mit dem oberen Gehäuseteil 24 verschraubt.
Anschließend wird
der Mahlgutbehälter 28 in
die Durchgangsbohrung 96 eingesetzt und mit dem Schraubring 30 gesichert.
Der Stößel 32 kann
nach Verschrauben mit dem Knopf 34 in den Aufnahmeraum 112 eingeführt werden.
-
Zum
Zerkleinern von Knochen oder Knochenmaterial wird der Stößel 32 aus
dem Aufnahmeraum 112 entnommen und in diesen durch die
Einfüllöffnung 111 das
zu zerkleinernde Mahlgut eingefüllt. Mit
dem Stößelkörper 124 wird
die Einfüllöffnung 111 und
damit der Aufnahmeraum 112 verschlossen und durch leichten
Druck auf den Knopf 34 des Stößels 32 wird das Mahlgut
gegen die Reibe 26 gedrückt. Durch
Drehung des Knopfs 34 und damit des Stößels 32 wird der Mahlgutbehälter 28 und
damit der Aufnahmeraum 112 um die Längsachse 36 quer zur Längsachse 36 über die
Reibe 26 bewegt. Der Stößel bildet
so quasi ein Antriebselement für
den Mahlgutbehälter 28.
Unterschreitet das zu zerkleinernde Mahlgut eine bestimmte Korngröße, kann
es durch die Bohrungen 86 in die Vertiefung 66 gelangen
und wird dort gesammelt. Dadurch, daß die Längsachse 36 den Aufnahmeraum 112 nicht
schneidet, wird eine stets gleichbleibende Schnittgeschwindigkeit
des Mahlguts relativ zur Reibe 26 bewirkt und zudem verhindert,
daß zwischen
dem Mahlgut und der Reibe 26 eine Nullreibung im Schnittpunkt
der Längsachse 36 mit
einer durch die Austrittsöffnung 113 definierten Austrittsebene
entsteht. Insgesamt kann das Mahlgut nahezu rückstandsfrei und auf besonders
schonende Art mit der erfindungsgemäßen Knochenmühle 20 verkleinert
werden.
-
Vorzugsweise
können
alle Teile der Knochenmühle 20 aus
einem sterilisierbaren Material, beispielsweise Edelstahl, hergestellt
werden. Um die Handhabung der Knochenmühle 20 für eine Bedienperson
noch angenehmer zu machen, kann der Knopf 34 aus einem
Kunststoff hergestellt sein.