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DE202005004598U1 - Spannvorrichtung - Google Patents

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DE202005004598U1
DE202005004598U1 DE202005004598U DE202005004598U DE202005004598U1 DE 202005004598 U1 DE202005004598 U1 DE 202005004598U1 DE 202005004598 U DE202005004598 U DE 202005004598U DE 202005004598 U DE202005004598 U DE 202005004598U DE 202005004598 U1 DE202005004598 U1 DE 202005004598U1
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Abstract

Spannvorrichtung, umfassend
ein Antriebselement (1),
ein am Antriebselement (1) angeordnetes Gehäuse (2),
eine im Gehäuse (2) angeordnete, mit dem Antriebselement (1) wirkverbundene Stellmechanik (3),
eine erste drehbar im Gehäuse (2) gelagerte, mit der Stellmechanik (3) wirkverbundene Schwenkachse (4) für ein Spannwerkzeug (5),
eine zweite drehbar im Gehäuse (2) gelagerte, mit der Stellmechanik (3) wirkverbundene Schwenkachse (6) und
ein von außerhalb des Gehäuses (2) zugänglicher, fest aber lösbar an der zweiten Schwenkachse (6) angeordneter Handbetätigungshebel (7) für das Spannwerkzeug (5),
dadurch gekennzeichnet,
dass am Gehäuse (2) im Bereich der zweiten Schwenkachse (6) ein mit einem lösbaren Gehäusedeckel (8) verschließbarer Öffnungsbereich (9) vorgesehen und mindestens die zweite Schwenkachse (6) bei geöffnetem Gehäusedeckel (8) aus dem Gehäuse (2) demontierbar ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
  • Eine insbesondere im Fahrzeugbau eingesetzte Spannvorrichtung der eingangs genannten Art ist nach der DE 196 52 468 C1 bekannt. Diese besteht aus einem wahlweise pneumatischen, hydraulischen oder elektrischen Antriebselement, einem am Antriebselement angeordneten Gehäuse, einer im Gehäuse angeordneten, mit dem Antriebselement wirkverbundenen Stellmechanik, einer ersten drehbar im Gehäuse gelagerten, mit der Stellmechanik wirkverbundenen Schwenkachse für ein Spannwerkzeug (Spannarm), einer zweiten drehbar im Gehäuse gelagerten, mit der Stellmechanik wirkverbundenen Schwenkachse und einem von ausserhalb des Gehäuses zugänglichen, fest aber lösbar an der zweiten Schwenkachse angeordneten Handbetätigungshebel für das Spannwerkzeug.
  • Bei computergesteuertem Betrieb wird mittels des Antriebselements die Stellmechanik und mittels dieser das Spannwerkzeug betätigt. In bestimmten Situationen oder Produktionsprozessen ist aber auch eine Betätigung der Spannvorrichtung von Hand erforderlich. Zu diesem Zweck ist, wie erwähnt, an der Spannvorrichtung eine zweite, mit der Stellmechanik wirkverbundene Schwenkachse vorgesehen, an der ein von aussen gut zugänglicher Handbetätigungshebel angeordnet ist (siehe hierzu insbesondere Spalte 5, Zeilen 6 bis 13 der genannten DE 196 52 468 C1 ).
  • Bei der Spannvorrichtung gemäß der DE 196 52 468 C1 ist die zweite Schwenkachse fester Bestandteil der Gesamtvorrichtung, d. h. der Käufer einer solchen Vorrichtung hat sich beim Kauf zu entscheiden, ob er eine solche, spezielle Spannvorrichtung mit Handhebel oder eine nichthandbetätigbar Lösung erwerben möchte. Eine nachträgliche Umrüstung ist nicht vorgesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil zu beseitigen, d. h. eine Spannvorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass diese zu jedem beliebigen Zeitpunkt wahlweise mit oder ohne Handhebel einsetzbar ist bzw. auch nachträglich mit einem Handbetätigungshebel versehen werden kann.
  • Diese Aufgabe ist mit einer Spannvorrichtung der eingangs genannten Art durch die im Kennzeichen des Schutzanspruchs 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
  • Nach der Erfindung ist also vorgesehen, dass am Gehäuse im Bereich der zweiten Schwenkachse ein mit einem lösbaren Gehäusedeckel verschließbarer Öffnungsbereich vorgesehen und mindestens die zweite Schwenkachse bei geöffnetem Gehäusedeckel aus dem Gehäuse demontierbar ausgebildet ist. Mit anderen Worten ausgedrückt, besteht die eigentliche Handhebelmechanik erfindungsgemäß nunmehr aus einem vorgefertigten Modul, welches nachträglich in den Spanner einsetzt- und dort fixiertbar ist. Diese modulare Gestaltung erlaubt eine weit grössere Flexibilität in der Reaktion auf kurze Liefertermine bzw. reduziert die Lagerhaltung speziell ausgebildeter Spannvorrichtung mit und ohne Handhebelmechanik.
  • Andere vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den abhängigen Schutzansprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Spannvorrichtung einschließlich ihrer vorteilhaften Weiterbildungen wird nachfolgend anhand der zeichnerischen Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 perspektivisch von der Seite die erfindungsgemäße Spannvorrichtung mit montierter zweiter Schwenkachse und Handbetätigungshebel;
  • 2 als Explosionsdarstellung die Spannvorrichtung während der Demontage der zweiten Schwenkachse;
  • 3 die Spannvorrichtung gemäß 1 und 2 ohne zweite Schwenkachse und Handbetätigungshebel;
  • 4 im Teilschnitt von der Seite die Spannvorrichtung gemäß 1 in Spannposition;
  • 5 perspektivisch von der Seite bei geöffnetem Gebäuse die Spannvorrichtung mit Handbetätigungsmechanismus;
  • 6 die Spannvorrichtung gemäß 5 ohne Handbetätigungsmechanismus; und
  • 7 im Teilschnitt von der Seite die Spannvorrichtung gemäß 4 in Öffnungsposition.
  • In den 1 bis 7 ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung dargestellt. Diese umfasst ein Antriebselement 1, das in an sich bekannter Weise und je nach Bedarf als pneumatischer, hydraulischer oder elektrischer Antrieb ausgebildet sein kann.
  • Am Antriebselement 1 ist in ebenfalls an sich bekannter Weise ein Gehäuse 2 angeordnet, das aus zwei, jedenfalls teilweise spiegelsymmetrischen Schalen 20, 21 gebildet ist. Die Maßgabe "jedenfalls teilweise spiegelsymmetrisch" bringt dabei zum Ausdruck, dass die beiden Gehäuseschalen im wesentlichen gleich sind, selbstverständlich aber auch kleine Abweichungen von einander aufweisen können. Zu einer solchen Abweichung gehört beispielsweise der noch genauer zu erläuternde, erfindungsgemäße Öffnungsbereich 9.
  • Im Gehäuse 2 ist eine mit dem Antriebselement 1 wirkverbundene Stellmechanik 3 vorgesehen. Ferner umfasst die Spannvorrichtung eine erste drehbar im Gehäuse 2 gelagerte, mit der Stellmechanik 3 wirkverbundene Schwenkachse 4 für ein Spannwerkzeug 5. Darüber hinaus ist eine zweite drehbar im Gehäuse 2 gelagerte, mit der Stellmechanik 3 wirkverbundene Schwenkachse 6 sowie ein von außerhalb des Gehäuses 2 zugänglicher, fest aber lösbar an der zweiten Schwenkachse 6 angeordneter Handbetätigungshebel 7 für das Spannwerkzeug 5 vorgesehen, um die Spann vorrichtung im Bedarfsfall auch per Hand öffnen und schließen zu können.
  • Wesentlich für die erfindungsgemäße Spannvorrichtung ist nun (siehe hierzu insbesondere 2), dass am Gehäuse 2 im Bereich der zweiten Schwenkachse 6 ein mit einem lösbaren Gehäusedeckel 8 verschließbarer Öffnungsbereich 9 vorgesehen und mindestens die zweite Schwenkachse 6 bei geöffnetem Gehäusedeckel 8 aus dem Gehäuse 2 demontierbar ausgebildet ist.
  • Diese Maßgabe ermöglicht, dass der gesamte Handbetätigungsmechanismus im Bedarfsfall nachrüstbar ist bzw., falls er nicht mehr benötigt wird, demontiert werden kann.
  • Wie aus 2 ersichtlich, ist vorteilhaft vorgesehen, dass der Gehäusedeckel 8 für die zweite Schwenkachse 6 eine Öffnung 10 aufweist, die bei demontierter zweiter Schwenkachse 6 (siehe 3) mit einem Deckelelement 11 verschließbar ausgebildet ist.
  • Um die Montage des Handbetätigungsmechanismus möglichst einfach zu gestalten, ist ferner vorteilhaft vorgesehen, dass die zweite Schwenkachse 6 in einem Trägerelement 12 drehbar gelagert ist, das zu einer inneren Kontur des Gehäuses 2 formangepaßt und zusammen mit der zweiten Schwenkachse 6 demontierbar ausgebildet ist. Dieses Trägerelement 12 ist somit bei geöffnetem Gehäusedeckel 8 leicht ein- und ausbaubar und stützt sich, und damit die Schwenkachse 6, an einer inneren Wandung im Gehäuse 2 ab, so dass die Schwenkachse 6 gut fixiert im Gehäuse 2 positioniert ist.
  • Alternativ zum Trägerelement 12 ist vorgesehen, dass das Gehäuse 2 passende Bohrungen mit Lagerbuchsen für die Schwenkachse 6 aufweist (nicht dargestellt, da ohne weiteres vorstellbar). Die Schwenkachse 6 wird in diese Lagerstelle eingeschoben. Die axiale Fixierung erfolgt zum einen durch den Gehäusedeckel 8 und zum anderen durch eine Fläche im Gehäuse 2, in dem das Stellglied 16 zwischen den genannten Bauteilen ge führt wird und dadurch nach beiden Richtungen axial gesichert ist.
  • Die bereits erwähnte Stellmechanik 3, die eine mit dem Antriebselement 1 verbundene, linear bewegliche und orthogonal zu den beiden Schwenkachsen 4, 6 orientierte Stellstange 13 aufweist, ist in den 1 bis 7 als sogenannte Kniehebelmechanik ausgebildet.
  • Genauso gut kann aber auch (nicht dargestellt) eine sogenannte Kurvenmechanik (siehe hierzu zum Beispiel die DE 102004007465 A1 ) eingesetzt werden. In diesem Fall ist am antriebselementfernen Ende der Stellstange 13 ein mit einer Kurvenführung zusammenwirkendes Eingriffselement angeordnet, wobei die Kurvenführung an einer Angriffslasche vorgesehen und diese verdrehfest an der ersten Schwenkachse befestigt ist.
  • Sollte die Stellmechanik, wie in den 1 bis 7 dargestellt, als Kniehebelmechanik ausgebildet sein, so ist in ebenfalls bekannter Weise am antriebselementfernen Ende der Stellstange 13 drehbar gelagert ein Zwischenglied 14 angelenkt, das seinerseits mit einer an der ersten Schwenkachse 4 vorgesehenen Angriffslasche 15 wirkverbunden ist.
  • Um den Handbetätigungsmechanismus mit der Stellmechanik 3 zu verbinden, ist vorgesehen, dass die zweite Schwenkachse 6 mit dem antriebselementfernen Ende der Stellstange 13 wirkverbunden ist. Dazu ist (siehe insbesondere 4, 5 und 7) an der zweiten Schwenkachse 6 ein erstes, verdrehfest mit dieser verbundenes Stellglied 16 angeordnet, das über ein Drehgelenk 17 mit einem zweiten Stellglied 18 wirkverbunden ist, welches seinerseits drehbar am antriebselementfernen Ende der Stellstange 13 angeordnet ist.
  • Damit das zweite Stellglied 18 bei demontierter zweiter Schwenkachse 6 nicht lose im Gehäuse 2 umherpendeln kann, ist dieses verdrehfest mit der Stellstange 13 bzw. mit deren Kopf verbindbar ausgebildet. Im Detail ist vorgesehen (siehe insbesondere 5 und 6), dass zur Verdrehsicherung zwischen dem zweiten Stellglied 18 und dem antriebselementfernen Ende der Stellstange 13 eine Schraubenverbindung 19 angeordnet ist. Diese Schraubenverbindung 19 ist, wie aus 2 ersichtlich, bei geöffnetem Gehäusedeckel 8 und bei Öffnungsposition der Spannvorrichtung über den Öffnungsbereich 9 gut zugänglich und kann auf diese Weise leicht betätigt werden.
  • Schließlich ist, wie aus 2 ersichtlich, vorteilhaft vorgesehen, dass die zweite Schwenkachse 6, das erste Stellglied 16 und das Trägerelement 12 gemeinsam als ein Modul demontierbar ausgebildet sind.
  • 1
    Antriebselement
    2
    Gehäuse
    3
    Stellmechanik
    4
    Schwenkachse
    5
    Spannwerkzeug
    6
    Schwenkachse
    7
    Handbetätigungshebel
    8
    Gehäusedeckel
    9
    Öffnungsbereich
    10
    Öffnung
    11
    Deckelelement
    12
    Trägerelement
    13
    Stellstange
    14
    Zwischenglied
    15
    Angriffslasche
    16
    erstes Stellglied
    17
    Drehgelenk
    18
    zweites Stellglied
    19
    Schraubenverbindung
    20
    Schale
    21
    Schale

Claims (14)

  1. Spannvorrichtung, umfassend ein Antriebselement (1), ein am Antriebselement (1) angeordnetes Gehäuse (2), eine im Gehäuse (2) angeordnete, mit dem Antriebselement (1) wirkverbundene Stellmechanik (3), eine erste drehbar im Gehäuse (2) gelagerte, mit der Stellmechanik (3) wirkverbundene Schwenkachse (4) für ein Spannwerkzeug (5), eine zweite drehbar im Gehäuse (2) gelagerte, mit der Stellmechanik (3) wirkverbundene Schwenkachse (6) und ein von außerhalb des Gehäuses (2) zugänglicher, fest aber lösbar an der zweiten Schwenkachse (6) angeordneter Handbetätigungshebel (7) für das Spannwerkzeug (5), dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (2) im Bereich der zweiten Schwenkachse (6) ein mit einem lösbaren Gehäusedeckel (8) verschließbarer Öffnungsbereich (9) vorgesehen und mindestens die zweite Schwenkachse (6) bei geöffnetem Gehäusedeckel (8) aus dem Gehäuse (2) demontierbar ausgebildet ist.
  2. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (8) für die zweite Schwenkachse (6) eine Öffnung (10) aufweist, die bei demontierter zweiter Schwenkachse (6) mit einem Deckelelement (11) verschließbar ausgebildet ist.
  3. Spannvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schwenkachse (6) in einem Trägerelement (12) drehbar gelagert ist, das zu einer inneren Kontur des Gehäuses (2) formangepaßt und zusammen mit der zweiten Schwenkachse (6) demontierbar ausgebildet ist.
  4. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellmechanik (3) wahlweise als Kniehebel- oder als Kurvenmechanik ausgebildet ist.
  5. Spannvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellmechanik (3) eine mit dem Antriebselement (1) verbundene, linear bewegliche Stellstange (13) aufweist.
  6. Spannvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer als Kniehebelmechanik ausgebildeten Stellmechanik (3) am antriebselementfernen Ende der Stellstange (13) drehbar gelagert ein Zwischenglied (14) angelenkt ist, das seinerseits mit einer an der ersten Schwenkachse (4) vorgesehenen Angriffslasche (15) wirkverbunden ist.
  7. Spannvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei einer als Kurvenmechanik ausgebildeten Stellmechanik (3) am antriebselementfernen Ende der Stellstange (13) ein mit einer Kurvenführung zusammenwirkendes Eingriffselement vorgesehen ist, wobei die Kurvenführung an einer Angriffslasche vorgesehen und diese an der ersten Schwenkachse angeordnet ist.
  8. Spannvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schwenkachse (6) mit dem antriebselementfernen Ende der Stellstange (13) wirkverbunden ist.
  9. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der zweiten Schwenkachse (6) ein erstes, verdrehfest mit dieser verbundenes Stellglied (16) vorgesehen ist, das über ein Drehgelenk (17) mit einem zweiten Stellglied (18) wirkverbunden ist, welches seinerseits drehbar am antriebselementfernen Ende der Stellstange (13) angeordnet ist.
  10. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Stellglied (18) bei demontierter zweiter Schwenkachse (6) verdrehfest mit der Stellstange (13) verbindbar ausgebildet ist.
  11. Spannvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verdrehsicherung zwischen dem zweiten Stellglied (18) und dem antriebselementfernen Ende der Stellstange (13) eine Schraubenverbindung (19) vorgesehen ist.
  12. Spannvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schwenkachse (6), das erste Stellglied (16) und das Trägerelement (12) gemeinsam als Modul demontierbar ausgebildet sind.
  13. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (2) aus zwei, jedenfalls teilweise spiegelsymmetrischen Schalen (20, 21) gebildet ist.
  14. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebselement (1) wahlweise als pneumatischer, hydraulischer oder elektrischer Antrieb ausgebildet ist.
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