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DE20200445U1 - Turmkonstruktion, insbesondere zum Tragen von Antennen - Google Patents

Turmkonstruktion, insbesondere zum Tragen von Antennen

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Publication number
DE20200445U1
DE20200445U1 DE20200445U DE20200445U DE20200445U1 DE 20200445 U1 DE20200445 U1 DE 20200445U1 DE 20200445 U DE20200445 U DE 20200445U DE 20200445 U DE20200445 U DE 20200445U DE 20200445 U1 DE20200445 U1 DE 20200445U1
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DE
Germany
Prior art keywords
tower
foundation
construction according
antennas
tower construction
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20200445U
Other languages
English (en)
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HOFFMANN TEC GmbH
Original Assignee
HOFFMANN TEC GmbH
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Publication date
Application filed by HOFFMANN TEC GmbH filed Critical HOFFMANN TEC GmbH
Priority to DE20200445U priority Critical patent/DE20200445U1/de
Publication of DE20200445U1 publication Critical patent/DE20200445U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01QANTENNAS, i.e. RADIO AERIALS
    • H01Q1/00Details of, or arrangements associated with, antennas
    • H01Q1/12Supports; Mounting means
    • H01Q1/1242Rigid masts specially adapted for supporting an aerial
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H12/00Towers; Masts or poles; Chimney stacks; Water-towers; Methods of erecting such structures
    • E04H12/02Structures made of specified materials
    • E04H12/08Structures made of specified materials of metal
    • E04H12/10Truss-like structures

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Materials Engineering (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Foundations (AREA)

Description

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1 - &EEgr;17&Rgr;002
11. Januar 2002
HOFFMANN TEC GmbH
Pfingstweide 27
61169 Friedberg
Turmkonstruktion, insbesondere
zum Tragen von Antennen
Antennen für das Senden und Empfangen von Funksignalen werden zur Erzielung einer größeren Reichweite u. a. von Türmen getragen, die für diesen Zweck errichtet worden sind. Die Türme haben in der Regel ein als Fachwerk ausgebildetes Metallskelett bzw. bestehen aus Stahlrohren oder Schleuderbetonelementen mit verschiedenen geometrischen Querschnitten, z.B. Dreiecks- oder Sechseckskonstruktionen, und sind für eine bestimmte Antennenlast ausgelegt. Ist die Tragfähigkeit vorhandener Türme erschöpft, so werden für die Aufnahme weiterer Antennen neue Türme benötigt, selbst wenn diese Antennen am Ort eines bereits vorhandenen Turmes angeordnet sein können. Die Errichtung neuer Türme ist jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden, da hierfür geeignete Standorte erworben und genehmigt werden müssen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Turmkonstruktion zu schaffen, durch die die Tragfähigkeit eines Turmes und damit die Aufnahmekapazität des Turmes für Antennen auf einfache Weise und ohne nennenswerte Betriebsunterbrechung erhöht werden kann.
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Die Aufgabe wird durch eine Turmkonstruktion gelöst, die einen inneren Turm und einen äußeren Turm umfaßt, der den inneren Turm mit Abstand umgibt, wobei der innere Turm wenigstens die gleiche Bauhöhe hat oder den äußeren Turm überragt und der äußere Turm zumindest in seinem oberen Endbereich durch Streben mit dem inneren Turm verbunden ist.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Turmkonstruktion können bestehende Türme verstärkt werden, so daß sie in der Lage sind zusätzliche Antennen zu tragen. Zudem kann die Tragfähigkeit des äußeren Turms ausreichend groß bemessen sein, so daß dieser ebenfalls in einer oder mehreren Ebenen eine Anzahl von Antennen tragen kann. Die erfindungsgemäße Turmkonstruktion hat den Vorteil, daß ein vorhandener und genehmigter Standort genutzt werden kann und daß der an diesem Standort bereits vorhandene Turm in die erweiterte Nutzung einbezogen werden kann, wodurch sich der Kostenaufwand gegenüber der Errichtung eines einzigen neuen Turms erheblich verringert. Eine auf dem vorhandenen Turm oberhalb des neuen äußeren Turms installierte Antennenanlage kann während der gesamten Dauer der mit der Errichtung des äußeren Turms verbundenen Umbaumaßnahmen in Betrieb bleiben und muß nicht abgeschaltet werden.
Beide Türme der erfindungsgemäßen Turmkonstruktion können als sogenannte Stahlgittertürme ausgeführt sein, d.h. ein als Fachwerk ausgebildetes Metallskelett haben. Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Fundamente der beiden Türme durch geeignete Anker miteinander verbunden sind, damit es nicht zu Relativbewegungen zwischen den Fundamenten kommen kann. Vorzugsweise ist vorgesehen, daß das aus bewehrtem Beton hergestellte Fundament für den äußeren Turm den Fundamentkörper des inneren Turms seitlieh ringförmig umgreift und auf der Oberseite überdeckt,
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wobei die Bewehrung des Fundaments für den äußeren Turm an den Fundamentkörper des inneren Turms angeschlossen ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels eines Stahlgitterturms näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist.
Die in der Zeichnung dargestellte Turmkonstruktion besteht aus zwei Türmen 1, 2, die beide ein als Fachwerk ausgebildetes Metallskelett von quadratischem Querschnitt haben, das sich mit zunehmender Höhe verjüngt. Der Turm 1 ruht auf einem Fundamentkörper 3 und trägt an seinem oberen Ende eine Plattform 4, auf der Antennen 5 angebracht sind. Der Turm 1 ist so ausgelegt, daß er alleinstehend eine bestimmte Antennenlast tragen kann.
Der Turm 2 dient zur Erhöhung der Tragfähigkeit des Turms 1 und ist nachträglich um diesen herumgebaut. Das Stahlskelett des Turms 2 befindet sich in einem Abstand von dem Turm 1 und ist koaxial zum Turm 1 angeordnet. Der Turm 2 ist in diesem Beispiel kleiner als der Turm 1 und trägt an seinem oberen Ende eine Plattform 6 zur Aufnahme von Antennen 7. Im Bereich der Plattform 6 ist der Turm 2 außerdem durch Streben 8 mit dem Turm 1 verbunden. Zwisehen der Plattform 6 und dem Fundament 9 des Turms 2 können bei Bedarf weitere Streben zum Verbinden der beiden Türme vorgesehen sein. Das Fundament 9 umgibt den Fundamentkörper 3 seitlich und oben und besteht aus Beton mit einer Bewehrung, die an den Fundamentkörper 3 angeschlossen ist.
Falls die Bodenverhältnisse dies erfordern, kann die Fundamentausbildung auch als Pfahlgründung berechnet und ausgeführt werden.
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Die Tragfähigkeit des Turins 2 kann erheblich größer als diejenige des Turms 1 sein, so daß er eine größere Antennenlast aufnehmen kann. Zudem wird durch die Anbindung des Turms 1 an den Turm 2 der Turm 1 verstärkt, wodurch sich dessen Tragfähigkeit ebenfalls erhöhen kann. Eine neue Kabelniederführung für den Turm 2 kann seitlich neben der Besteigeeinrichtung geführt werden. Bei entsprechenden Reserven kann die bereits an dem Turm 1 vorgesehene Kabelniederführung auch für die zu den Antennen auf der Plattform 6 des Turms 2 geführten Kabel genutzt werden können.
Die Errichtung des Turms 2 der beschriebenen Turmkonstruktion kann vorteilhaft auf folgende Weise durchgeführt werden:
Zunächst wird der Fundamentkörper 3 des Turins 1 auf allen Seiten freigelegt und ein Ringraum in der für das Fundament 9 des Turms 2 erforderlichen Größe ausgeschachtet. Von dem Ringraum aus werden anschließend Kernbohrungen in den Fundamentkörper 3 gebohrt und in diese zur Herstellung eines Bewehrungsanschlusses nach IPM 44 Bewehrungsstäbe aus Stahl eingesetzt. In den Ringraum wird dann die Bewehrung für das Fundament 9 eingesetzt und die Anbindung an den Fundamentkörper 3 im unteren Bereich mit Beton verfüllt. Nach Fertigstellung der Fundamentbewehrung, wobei sich diese auch über die Oberseite des Fundamentkörpers 3 erstreckt, Setzen der Auflager für die Eckstiele des Turms 2 und Einschalen des Fundaments 9 wird dieses vollständig betoniert. Anschließend wird in Stufen das Metallskelett des Turms 2 aufgerichtet und an den vorgesehenen Stellen durch Streben mit dem Turm 1 verbunden.
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Claims (7)

1. Turmkonstruktion, insbesondere zum Tragen von Antennen, umfassend einen inneren Turm (1) und einen äußeren Turm (2), der den inneren Turm (1) mit Abstand umgibt, wobei der innere Turm (1) wenigstens die gleiche Bauhöhe hat oder den äußeren Turm (2) überragt und der äußere Turm (2) zumindest in seinem oberen Endbereich durch Streben (8) mit dem inneren Turm (1) verbunden ist.
2. Turmkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Turm (2) ein als Fachwerk ausgebildetes Metallskelett hat.
3. Turmkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Turm (1) ein als Fachwerk ausgebildetes Metallskelett hat.
4. Turmkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Turm (1) aus Stahlrohren besteht.
5. Turmkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Turm (1) aus Schleuderbetonelementen besteht.
6. Turmkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fundament des äußeren Turms (2) an dem Fundament des inneren Turms (1) verankert ist.
7. Turmkonstruktion nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Turm (1) einen Fundamentkörper (3) aus bewehrtem Beton aufweist und daß das aus bewehrtem Beton hergestellte Fundament (9) für den äußeren Turm (2) den Fundamentkörper (3) ringförmig umgreift und auf der Oberseite überdeckt, wobei die Bewehrung des Fundaments (9) an den Fundamentkörper (3) angeschlossen ist.
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