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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Staubsauger-Saugvorrichtung
und insbesondere den Innenaufbau der Saugvorrichtung.
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Staubsauger-Saugvorrichtungen
bilden mittels einer über
den Luftersatz des Saugers erzeugten Saugwirkung Einrichtungen zum
Sammeln von Abfällen,
die die zu reinigende Oberfläche
verschmutzen. Die in die Saugvorrichtung eintretende Luft wird im
allgemeinen zu einem Rohrstutzen hin gelenkt, der die Saugvorrichtung
mit dem Staubsauger verbindet, und dann zu einem Staubbehälter hin
geleitet, wo sie gefiltert wird. Derzeitige Staubsauger erzeugen
beträchtliche
Luftdurchflussmengen, die zu verhältnismäßig hohen Luftgeschwindigkeiten
in der Saugvorrichtung führen,
stellenweise von über
50 m/s. Daraus ergeben sich Luftturbulenzerscheinungen in der Saugvorrichtung,
die Geräusche
verursachen, welche im Verhältnis
zum Motorgeräusch
nicht zu vernachlässigen
sind.
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Eine
einfache und herkömmliche
Gestaltung der Saugvorrichtungen kann dem Patent
FR 2 718 940 entnommen werden, bei
dem die Leitung, die den Saugkreis in der Saugvorrichtung begrenzt,
abrupte Neigungsunstetigkeiten aufweist, was beim Luftdurchgang
Verwirbelungen der Luft hervorruft, die Strömungsgeräusche erzeugen.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, die durch den Luftdurchgang
in der Saugvorrichtung erzeugten Strömungsgeräusche zu verringern.
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Die
vorliegende Erfindung wird mit Hilfe einer Staubsauger-Saugvorrichtung
erzielt, die über
wenigstens einen Saugkanal, der in der Sohle der Saugvorrichtung
vorgesehen und über
einen Verbindungsbereich an ein die Saugvorrichtung mit dem Staubsauger
verbindendes Saugrohr angeschlossen ist, zu der zu reinigenden Fläche hin
offen ist, wobei der Kanal und der Verbindungsbereich von Wänden begrenzt
sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius der Wände des
Verbindungsbereichs über
den gesamten Umfang dieses Bereichs mehr als 8 mm beträgt.
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Indem
somit Bereiche mit abrupten Übergängen zwischen
den die Saugkanäle
und -leitungen begrenzenden Wänden
vermieden werden, werden die durch den Luftdurchfluss entstehenden
Turbulenzen dadurch minimiert, dass die entstehende Strömung so
wirbelfrei wie möglich
ist. So werden die Wirbelbewegungen vermindert, womit die durch
diese Erscheinungen erzeugten Geräusche begrenzt werden.
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Der
Verbindungsbereich ist in vorteilhafter Weise von zwei aufeinander
angeordneten Teilen begrenzt. Mit einer derartigen Ausgestaltung
lassen sich solche Krümmungsradien
umsetzen, insbesondere wenn die Teile durch Formen hergestellt sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung weist die Saugvorrichtung mehrere Saugkanäle auf,
die auf Höhe
des Verbindungsbereichs miteinander verbunden sind.
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Die
Seitenwände
des Verbindungsbereichs weisen gemäß dieser Ausführung in
vorteilhafter Weise einen Krümmungsradius
von mehr als 10 mm auf.
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In
vorteilhafter Weise weist die Staubsauger-Saugvorrichtung wenigstens
eine Bürste
auf, die in einer Aufnahme angeordnet und durch eine in der Sohle
ausgebildete Aussparung hindurch verschiebbar angebracht ist, wobei
die Bürste
zwei Stellungen einnehmen kann: eine ausgefahrene Stellung, in der sie
in Bezug auf die Sohle der Saugvorrichtung hervorsteht, und eine
eingezogene Stellung, in der sie in Bezug auf die Sohle geringfügig zurückgesetzt
ist. Außerdem
liegt die Aufnahme der Bürste
in der ausgefahrenen Stellung luftdicht an der Sohle an, während in
der eingezogenen Stellung wenigstens ein Luftdurchlass zwischen
der Aussparung der Sohle und dem oberen Abschnitt der Saugvorrichtung
vorgesehen ist, wobei der obere Abschnitt eine Lufteinlassöffnung aufweist,
damit ein Luftstrom erzeugt wird, der an dieser Stelle in die Saugvorrichtung
eintritt und auf Höhe
der Aussparung in die Sohle mündet,
wenn sich die Bürste
in der eingezogenen Stellung befindet.
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Aufgrund
der zwei Stellungen der Bürsten können je
nach den zu behandelnden Böden und/oder
den beabsichtigten Tätigkeiten
unterschiedliche Anlage flächen
erhalten werden. Es ist nämlich
von Vorteil, wenn man gezielt Bürsten
zum Einsatz bringen kann, mit denen die Oberfläche des zu behandelnden Fußbodens,
beispielsweise Teppichbodens, beaufschlagt werden kann, um die an den
Fasern hängen
gebliebenen Abfälle
daraus zu entfernen.
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Unter
diesem Gesichtspunkt kann es sich als vorteilhaft erweisen, die
in die Saugvorrichtung eintretenden Luftströme entsprechend der Stellung
der Bürsten
zu verändern.
Wenn die Bürsten
ausgefahren sind, wird die Luft nämlich im wesentlichen durch die
Bürsten
hindurch angesaugt. Wenn diese eingefahren sind, liegt die Saugvorrichtung
mit der Sohle auf dem Boden auf, und vom oberen Abschnitt der Saugvorrichtung
her eintretende Außenluft
wird durch die in der Sohle ausgesparten Durchgangsbereiche der
Bürsten
zum Boden geleitet. Dies erleichtert insbesondere das Fortbewegen
der Saugvorrichtung auf dem Boden und ermöglicht eine wirksamere Abfallsammlung.
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Der
obere Abschnitt der Saugvorrichtung ist vorteilhaft von einer Haube
gebildet, und dann ist auf Höhe
der Haube eine Lufteinlassöffnung
ausgebildet.
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Zur
Ausbildung einer Öffnung
auf Höhe
der Haube sind auch andere Ausführungen
denkbar. Insbesondere ist es möglich,
eine Öffnung
auf Höhe
der Bedieneinrichtung zum Ausfahren der Bürsten oder auf Höhe der Anschlussstelle
zwischen der Saugvorrichtung und dem Verbindungsrohr auszubilden.
Ferner kann in Betracht gezogen werden, die Dichtheit der Haube
auf der Sohle zu verringern, um zwischen Haube und Sohle einen für einen
Lufteinlass auf dieser Höhe
ausreichenden Zwischenraum zu lassen.
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Eine
Weiterentwicklung besteht in der Ausbildung eines Ablenkblechs auf
Höhe der Öffnung zur Verringerung
der Geräuschübertragung
durch die Öffnung
nach außen.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden,
als nicht einschränkendes
Beispiel angegebenen Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
ersichtlich; darin zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Saugvorrichtung
in einer Ansicht von oben,
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2 eine
Ansicht einer erfindungsgemäßen Saugvorrichtung
von unten,
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3 eine
erfindungsgemäße Saugvorrichtung
in einer Ansicht von oben, ohne ihre Schutzhaube,
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4 die
Sohle der Saugvorrichtung in einer Ansicht von oben, wobei der vordere
Teil der Sohle abgeschnitten ist,
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5 eine
Schnittansicht entlang der Linie B-B von 6,
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6 eine
Vorderansicht der Sohle der Saugvorrichtung gemäß 4,
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7 eine
Schnittansicht entlang der Linie A-A von 6.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Staubsauger-Saugvorrichtung 1.
Eine derartige Saugvorrichtung hat Leitungen 31, 30 sowie
ein Rohr 2 zur Verbindung mit einem nicht dargestellten
Staubsaugerkörper,
der insbesondere einen Luftersatz aufweist, der dazu geeignet ist,
einen Saugluftstrom zu erzeugen.
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Die
Leitung 31 mündet über einen
Verbindungsbereich 32, der in die Saugkanäle mündet, auf Höhe der Sohle 11 der
Saugvorrichtung, die mit dem zu reinigenden Fußboden in Berührung ist.
Die Kanäle
sind insgesamt entsprechend der Form der Saugvorrichtung ausgebildet,
damit die Effizienz der Saugwirkung optimiert wird. Im vorliegenden
Beispiel, bei dem die Saugvorrichtung von dreieckiger Form ist, verlaufen
die Saugkanäle
zum Teil entlang der beiden Ränder 5, 6,
die die Spitze der Saugvorrichtung bilden, sowie in der Spitze der
Saugvorrichtung, nachdem sie im mittleren Teil der Saugvorrichtung,
in der Nähe
des Verbindungsbereichs 32, zusammengelaufen sind.
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Der
eckige Bereich, der die Spitze der Saugvorrichtung bildet, weist
in vorteilhafter Weise eine stirnseitige Öffnung 7 auf, die
eine Ansaugung in einer zu der zu reinigenden Fläche im wesentlichen parallelen
Richtung sicherstellen soll.
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Darüber hinaus
hat die Saugvorrichtung in der dargestellten Ausführungsform
einziehbare Bürsten,
die durch einen schwenkbaren Fußhebel 8 betätigt werden.
Der Fußhebel 8 ist
auf Höhe
der Haube 12 der Saugvorrichtung zugänglich. Die Haube ist bei diesem
Ausführungsbeispiel
im wesentlichen nur aus Gründen
der Ästhetik
sowie zum Schutz der Umgebung vorgesehen.
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Die
Saugkanäle
sind nämlich
geschlossen, einerseits durch eine Innenstruktur, die teilweise
bei der Herstellung durch Formen der Sohle ausgebildet wird, wie
etwa die Abschnitte der Saugkanäle,
die entlang der Ränder
verlaufen und über
die Öffnung 7 münden, aber
auch durch einen oberen Teil 33 des Verbindungsbereichs 32.
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Der
Verbindungsbereich 32 wird nämlich dadurch erhalten, dass
der obere Teil 33 mit Hilfe von drei an den Stellen 16 angeordneten
Schrauben auf die Sohle montiert wird. Andere gleichwertige Mittel, wie
z.B. Klammern, können
zum Anbringen des Teiles 33 auf der Sohle verwendet werden.
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Gemäß dem Ausführungsbeispiel
weist der obere Teil 33 einen Sichtbereich 14 zum
Anzeigen der Abfälle
auf der Fläche
während
der Reinigung auf, der dadurch ausgebildet ist, dass ein großer Teil des
auf der Sohle angebrachten dreieckigen Teils durchsichtig ausgeführt ist.
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Die
Haube 12 hat dann gegenüber
dem Sichtbereich 14 eine einfache Öffnung.
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In
der 2 ist die Saugvorrichtung von unten gesehen dargestellt.
So weist die Sohle 11 der Saugvorrichtung mehrere Saugkanäle auf:
einen zum Rand 6 der Saugvorrichtung im wesentlichen parallelen
Kanal 19 und einen zum Rand 5 der Saugvorrichtung
im wesentlichen parallelen Kanal 20. Diese Kanäle laufen
im mittleren Bereich 21 der Saugvorrichtung, nahe dem Verbindungsbereich 32,
zusammen. Die Kanäle 19 und 20 haben
stirnseitige, d.h. in den vertikalen Randleisten der Sohle vorgesehene Öffnungen 36 bzw. 35,
die ein Ansaugen von den Seiten im wesentlichen parallel zur zu
reinigenden Fläche
ermöglichen.
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Die
dreieckige Form wird hinten an der Saugvorrichtung durch ein massives
Teil 40 vervollständigt,
das zwei Stellen 42 für
Mittel aufweist, durch die sich die Saugvorrichtung leichter fortbewegen
lässt und
die entweder Kufen aus PTFE oder auch Räder sein können.
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Die
Saugvorrichtung weist ferner eine Platte 23 auf, die sich
im Bereich 21 vom Rand 5 der Saugvorrichtung zum
Rand 6 erstreckt und dabei einen vorderen Kanal 18 und
einen hinteren Kanal 22 definiert, wobei der vordere Kanal 18 an
der Spitze der Saugvorrichtung über
die stirnseitige Öffnung 7 mündet. Die
Platte 23 hat einen Bereich 24, wo ein an sich bekanntes
Fadenheberkissen angeordnet ist.
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Die
Platte 23 verbindet den Rand 5 mit dem Rand 6 wie
eine Brücke,
indem sie einen Raum zwischen der dem Bereich 24 gegenüberliegenden
Seite und dem Sichtbereich 14 vorsieht. Diese Platte ist vorzugsweise
parallel zum hinteren Rand 9 der Saugvorrichtung.
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Ein
zweiter Bereich 124 mit einem Fadenheberkissen kann symmetrisch
zu dem den Fadenheber tragenden Bereich 24 an einem Rand
des Kanals 22 vorgesehen sein.
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Die
Kanäle 19 und 20 weisen
Schabelamellen 46 bzw. 45 auf, die sich vom Rand 6 bzw.
vom Rand 5 aus in Richtung zum jeweils anderen Rand in den Saugkanal
erstrecken. Gemäß dem vorgeschlagenen
Beispiel sind diese Lamellen feststehend und gehen von der unteren
Platte der Saugvorrichtung aus, wobei sie über eine Strecke, die etwa
der Hälfte der
Breite des Kanals entspricht, im wesentlichen parallel zum hinteren
Rand 9 verlaufen. Vorzugsweise stehen diese Lamellen geringfügig über die
untere Platte der Saugvorrichtung hervor.
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Gemäß dem vorgeschlagenen
Beispiel weist die Saugvorrichtung auch Bürsten 55, 56, 57 auf,
die mit Hilfe eines in der vorliegenden Anmeldung nicht beschriebenen
Mechanismus durch die Sohle hindurch einziehbar sind. Die Sohle
weist somit Öffnungen 500, 600 für den Durchgang
der Bürsten 55 bzw. 56 auf.
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Die
Bürste 55 ist
zwischen dem Saugkanal 20 und dem Rand 5 angeordnet,
während
die Bürste 56 zwischen
dem Saugkanal 19 und dem Rand 6 angeordnet ist.
Die Kanäle 19 und 20 treffen
im vorderen Teil der Saugvorrichtung zusammen, wobei sie ein umgekehrtes
V bilden; die hintere Bürste 57 folgt dieser
Form, indem sie sich längs
des von den beiden Kanälen
und deren Zusammentreffen definierten Randes erstreckt.
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Die
Bürsten
sind in Aufnahmen wie etwa der Aufnahme 65 der Bürste 55 angeordnet,
die in 3 zu sehen ist.
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Die
den Verbindungsbereich 32 begrenzenden Wände sind
erfindungsgemäß ohne abrupte
Neigungsunstetigkeiten ausgebildet, damit die Luft ohne einen nennenswerten
Abriss, der Turbulenzerscheinungen hervorrufen würde, an den Wänden entlang geleitet
wird. Die Krümmungsradien
der Wände
sind also größer als
8 mm, wodurch zu scharfe Übergänge zwischen
den verschiedenen Bauteilen vermieden werden.
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Die
Kanäle 18, 19 und 20 laufen
im mittleren Bereich 21 nahe dem Verbindungsbereich 32 zusammen,
wo die Verbindung einerseits durch eine in vorteilhafter Weise abgerundete
Gestaltung 50 dieses Bereichs und andererseits mit Hilfe
des Abschnitts 330 des oberen Teils 33 ausgeführt ist,
der im wesentlichen senkrecht zur Gestaltung 50 ist.
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Der
Verbindungsbereich 32 kann als "Mund" bezeichnet
werden, da er wirklich sehr einem Einfangbereich für die von
den Saugkanälen
kommenden Luftströme
entspricht.
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Wird
auf Höhe
des Ansaugmundes ein an der Sohle angebrachtes Einzelteil, im vorliegenden Fall
das Teil 33, angeordnet, so erleichtert dies die Ausbildung
großer
Krümmungsradien
um den gesamten Ansaugmund herum.
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Der
Verbindungsbereich 32 ist zur Einschränkung der Turbulenzerscheinungen
besonders ausgearbeitet worden. Wie aus den 4 bis 7 ersichtlich
ist, weist der vertikale Schnitt dieses Bereichs nämlich eine
ovale Form auf, wie in 6 dargestellt, wobei die im
wesentlichen vertikalen Wände über gebogene
Bereiche mit den im wesentlichen horizontalen Wänden verbunden sind. Zweckmäßigerweise
ist dieser ovale Durchlassquerschnitt (s) des Verbindungsbereichs
größer als
700 mm2 und beträgt vorteilhaft 740 mm2.
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In
einer in 5 dargestellten Schnittansicht längs der
Linie B-B sind darüber
hinaus zwei symmetrische Wände 51, 52 gezeigt,
deren Krümmungsradien
r1 beide mehr als 10 mm betragen. Gemäß dem vorgeschlagenen
Beispiel beträgt
der Krümmungsradius
12 mm. Diese beiden Wände
entsprechen der Verbindung zwischen dem Verbindungsbereich 32 und
den Saugkanälen 20 bzw. 19.
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Wie
in den 4 und 5 gut zu sehen ist, weist die
Vorderseite der Gestaltung 50 eine abgerundete Form auf.
Diese Vorderseite verbindet den vorderen Rand des Kanals 19 mit
dem vorderen Rand des Kanals 20. An der Verbindungsstelle
der Kanäle,
d.h. auf Höhe
des Bereichs 21, weist die Vorderseite der Gestaltung 50 einen
Radius r3 auf der Seite jedes Kanals 19, 20 auf,
wobei sich diese Krümmung
vom Kanal 19 zum Kanal 20 fortsetzen kann, oder
aber die Gestaltung 50 kann einen geradlinigen Abschnitt
aufweisen, der die beiden gebogenen Abschnitte mit dem Radius r3 aneinanderfügt. Dieser Radius ist groß und beträgt etwa
30 mm.
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Desgleichen
ist in der in der 7 dargestellten Schnittansicht
längs der
Linie A-A der vordere Teil des Verbindungsbereichs 32 gezeigt,
der die vom Bereich 21 kommende mittlere Strömung der Saugvorrichtung
aufnimmt. Wie aus dieser Figur gut ersichtlich ist, weist der Verbindungsbereich
eine Wand 53 auf, die ebenfalls einen Krümmungsradius r2 von mehr als 8 mm aufweist. Gemäß dem vorgeschlagenen
Ausführungsbeispiel
beträgt
der Krümmungsradius
9 mm.
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Wenn
man sich also von der Schnittebene A-A über aufeinander folgende, zu
der Wand, die den Verbindungsbereich 32 begrenzt, senkrechte
Schnittebenen zur Schnittebene B-B hin bewegt, so hat die Wand stets
einen Krümmungsradius
von mehr als 8 mm.
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Zudem
hat der obere Abschnitt 330 des Teils 33 eine
konvexe Form, die als Verlängerung
der Form des unteren Abschnitts des Verbindungsbereichs gebildet
ist.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt der Erfindung stützt sich die Aufnahme 65 der
Bürste 55, wenn
sich die Bürsten
in der ausgefahrenen Stellung befinden, an der Kontur ab, welche
die Bürstendurchgangsöffnung begrenzt,
wodurch eine Anlage entsteht, die dicht genug ist, um zu vermeiden,
dass auf dieser Höhe
eine bedeutende Luftmenge eintritt. Eine ähnliche Ausführung ist
sowohl auf Höhe
der Bürste 56 als
auch auf Höhe
der hinteren Bürste 57 vorgesehen.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist dann, wenn sich die Bürsten in
der eingezogenen Stellung befinden, auf Höhe der Bürstendurchgänge ein Raum vorgesehen, der
dann eine Strömungsverbindung
zwischen dem Inneren der Saugvorrichtung und dem Raum unter der
Sohle ermöglicht. Überdies
ist auch zwischen dem Inneren der Saugvorrichtung und der Außenseite
auf Höhe der
Haube 12 der Saugvorrichtung eine Strömungsverbindung vorgesehen.
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Gemäß dem vorgeschlagenen
Beispiel wird ein Lufteinlass erzielt, indem ein ausreichender Raum 130 auf
Höhe der Öffnung 13 der
Haube ausgespart ist, durch die die Leitungen 30, 31 geführt sind.
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Gemäß einem
anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist zur Verringerung der Geräuschübertragung
durch diese Öffnung
nach außen
in vorteilhafter Weise unmittelbar hinter dieser Öffnung ein
Ablenkblech angeordnet.
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Somit
strömt
die Luft im Betrieb in die Saugkanäle ein, wo sie in einer möglichst
wirbelfreien Bewegung an den Wänden
entlang geleitet wird. Die Luft strömt längs der seitlichen Saugkanäle 19, 20 nach
oben und anschließend,
im wesentlichen geleitet von den Wänden 51, 52,
in den Verbindungsbereich 32. In gleicher Weise wird die
durch die Saugleitung 18 einströmende Luft im wesentlichen
von der oberen Wand, die den Kanal schließt, sowie von der Wand 53 des
Verbindungsbereichs geleitet.
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Es
wird im übrigen
angenommen, dass dieser in die Längsachse
der Saugvorrichtung eintretende Luftstrom bedeutend zur Aufrechterhaltung
der von den Kanälen 19 und 20 kommenden
wirbelfreien Strömung
beiträgt,
wobei diese eine enge Wendekurve an den Wänden 51 und 52 entlang
ausführt,
insbesondere indem eine Strömungssymmetrie
aufrechterhalten wird.
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Wenn
die Bürsten
eingezogen sind, entsteht außerdem
durch eine Zirkulation der von der Öffnung 130 der Haube
herkommenden Luft unter der Sohle ein sekundärer beabsichtigter Lufteinlass.
Eine solche Luftzirkulation erzeugt aufgrund des vorgesehenen Ablenkblechs
keine bedeutenden zusätzlichen Geräusche.
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Die
Erfindung ist nicht auf die bestimmte, dargestellte Ausführungsform
beschränkt,
sondern umfasst die technisch äquivalenten
Formen. Insbesondere kann der sekundäre Lufteinlass auf Höhe der Aufnahmeöffnung für den Fußhebel 8 oder
auch auf Höhe
der Sichtöffnung
ausgebildet sein.