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DE202004021148U1 - Staubsauger-Saugvorrichtung - Google Patents

Staubsauger-Saugvorrichtung Download PDF

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DE202004021148U1 DE200420021148 DE202004021148U DE202004021148U1 DE 202004021148 U1 DE202004021148 U1 DE 202004021148U1 DE 200420021148 DE200420021148 DE 200420021148 DE 202004021148 U DE202004021148 U DE 202004021148U DE 202004021148 U1 DE202004021148 U1 DE 202004021148U1
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Abstract

Staubsauger-Saugvorrichtung (1), die über wenigstens einen Saugkanal (18, 19, 20), der in der Sohle (11) der Saugvorrichtung (1) vorgesehen und über einen Verbindungsbereich (32) an ein die Saugvorrichtung mit dem Staubsauger verbindendes Saugrohr angeschlossen ist, zu der zu reinigenden Fläche (4) hin offen ist, wobei der Kanal und der Verbindungsbereich von Wänden (51, 52, 53, 330) begrenzt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius der Wände des Verbindungsbereichs über den gesamten Umfang dieses Bereichs mehr als 8 mm beträgt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Staubsauger-Saugvorrichtung und insbesondere den Innenaufbau der Saugvorrichtung.
  • Staubsauger-Saugvorrichtungen bilden mittels einer über den Luftersatz des Saugers erzeugten Saugwirkung Einrichtungen zum Sammeln von Abfällen, die die zu reinigende Oberfläche verschmutzen. Die in die Saugvorrichtung eintretende Luft wird im allgemeinen zu einem Rohrstutzen hin gelenkt, der die Saugvorrichtung mit dem Staubsauger verbindet, und dann zu einem Staubbehälter hin geleitet, wo sie gefiltert wird. Derzeitige Staubsauger erzeugen beträchtliche Luftdurchflussmengen, die zu verhältnismäßig hohen Luftgeschwindigkeiten in der Saugvorrichtung führen, stellenweise von über 50 m/s. Daraus ergeben sich Luftturbulenzerscheinungen in der Saugvorrichtung, die Geräusche verursachen, welche im Verhältnis zum Motorgeräusch nicht zu vernachlässigen sind.
  • Eine einfache und herkömmliche Gestaltung der Saugvorrichtungen kann dem Patent FR 2 718 940 entnommen werden, bei dem die Leitung, die den Saugkreis in der Saugvorrichtung begrenzt, abrupte Neigungsunstetigkeiten aufweist, was beim Luftdurchgang Verwirbelungen der Luft hervorruft, die Strömungsgeräusche erzeugen.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, die durch den Luftdurchgang in der Saugvorrichtung erzeugten Strömungsgeräusche zu verringern.
  • Die vorliegende Erfindung wird mit Hilfe einer Staubsauger-Saugvorrichtung erzielt, die über wenigstens einen Saugkanal, der in der Sohle der Saugvorrichtung vorgesehen und über einen Verbindungsbereich an ein die Saugvorrichtung mit dem Staubsauger verbindendes Saugrohr angeschlossen ist, zu der zu reinigenden Fläche hin offen ist, wobei der Kanal und der Verbindungsbereich von Wänden begrenzt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius der Wände des Verbindungsbereichs über den gesamten Umfang dieses Bereichs mehr als 8 mm beträgt.
  • Indem somit Bereiche mit abrupten Übergängen zwischen den die Saugkanäle und -leitungen begrenzenden Wänden vermieden werden, werden die durch den Luftdurchfluss entstehenden Turbulenzen dadurch minimiert, dass die entstehende Strömung so wirbelfrei wie möglich ist. So werden die Wirbelbewegungen vermindert, womit die durch diese Erscheinungen erzeugten Geräusche begrenzt werden.
  • Der Verbindungsbereich ist in vorteilhafter Weise von zwei aufeinander angeordneten Teilen begrenzt. Mit einer derartigen Ausgestaltung lassen sich solche Krümmungsradien umsetzen, insbesondere wenn die Teile durch Formen hergestellt sind.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Saugvorrichtung mehrere Saugkanäle auf, die auf Höhe des Verbindungsbereichs miteinander verbunden sind.
  • Die Seitenwände des Verbindungsbereichs weisen gemäß dieser Ausführung in vorteilhafter Weise einen Krümmungsradius von mehr als 10 mm auf.
  • In vorteilhafter Weise weist die Staubsauger-Saugvorrichtung wenigstens eine Bürste auf, die in einer Aufnahme angeordnet und durch eine in der Sohle ausgebildete Aussparung hindurch verschiebbar angebracht ist, wobei die Bürste zwei Stellungen einnehmen kann: eine ausgefahrene Stellung, in der sie in Bezug auf die Sohle der Saugvorrichtung hervorsteht, und eine eingezogene Stellung, in der sie in Bezug auf die Sohle geringfügig zurückgesetzt ist. Außerdem liegt die Aufnahme der Bürste in der ausgefahrenen Stellung luftdicht an der Sohle an, während in der eingezogenen Stellung wenigstens ein Luftdurchlass zwischen der Aussparung der Sohle und dem oberen Abschnitt der Saugvorrichtung vorgesehen ist, wobei der obere Abschnitt eine Lufteinlassöffnung aufweist, damit ein Luftstrom erzeugt wird, der an dieser Stelle in die Saugvorrichtung eintritt und auf Höhe der Aussparung in die Sohle mündet, wenn sich die Bürste in der eingezogenen Stellung befindet.
  • Aufgrund der zwei Stellungen der Bürsten können je nach den zu behandelnden Böden und/oder den beabsichtigten Tätigkeiten unterschiedliche Anlage flächen erhalten werden. Es ist nämlich von Vorteil, wenn man gezielt Bürsten zum Einsatz bringen kann, mit denen die Oberfläche des zu behandelnden Fußbodens, beispielsweise Teppichbodens, beaufschlagt werden kann, um die an den Fasern hängen gebliebenen Abfälle daraus zu entfernen.
  • Unter diesem Gesichtspunkt kann es sich als vorteilhaft erweisen, die in die Saugvorrichtung eintretenden Luftströme entsprechend der Stellung der Bürsten zu verändern. Wenn die Bürsten ausgefahren sind, wird die Luft nämlich im wesentlichen durch die Bürsten hindurch angesaugt. Wenn diese eingefahren sind, liegt die Saugvorrichtung mit der Sohle auf dem Boden auf, und vom oberen Abschnitt der Saugvorrichtung her eintretende Außenluft wird durch die in der Sohle ausgesparten Durchgangsbereiche der Bürsten zum Boden geleitet. Dies erleichtert insbesondere das Fortbewegen der Saugvorrichtung auf dem Boden und ermöglicht eine wirksamere Abfallsammlung.
  • Der obere Abschnitt der Saugvorrichtung ist vorteilhaft von einer Haube gebildet, und dann ist auf Höhe der Haube eine Lufteinlassöffnung ausgebildet.
  • Zur Ausbildung einer Öffnung auf Höhe der Haube sind auch andere Ausführungen denkbar. Insbesondere ist es möglich, eine Öffnung auf Höhe der Bedieneinrichtung zum Ausfahren der Bürsten oder auf Höhe der Anschlussstelle zwischen der Saugvorrichtung und dem Verbindungsrohr auszubilden. Ferner kann in Betracht gezogen werden, die Dichtheit der Haube auf der Sohle zu verringern, um zwischen Haube und Sohle einen für einen Lufteinlass auf dieser Höhe ausreichenden Zwischenraum zu lassen.
  • Eine Weiterentwicklung besteht in der Ausbildung eines Ablenkblechs auf Höhe der Öffnung zur Verringerung der Geräuschübertragung durch die Öffnung nach außen.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus der nachfolgenden, als nicht einschränkendes Beispiel angegebenen Beschreibung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen ersichtlich; darin zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Saugvorrichtung in einer Ansicht von oben,
  • 2 eine Ansicht einer erfindungsgemäßen Saugvorrichtung von unten,
  • 3 eine erfindungsgemäße Saugvorrichtung in einer Ansicht von oben, ohne ihre Schutzhaube,
  • 4 die Sohle der Saugvorrichtung in einer Ansicht von oben, wobei der vordere Teil der Sohle abgeschnitten ist,
  • 5 eine Schnittansicht entlang der Linie B-B von 6,
  • 6 eine Vorderansicht der Sohle der Saugvorrichtung gemäß 4,
  • 7 eine Schnittansicht entlang der Linie A-A von 6.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Staubsauger-Saugvorrichtung 1. Eine derartige Saugvorrichtung hat Leitungen 31, 30 sowie ein Rohr 2 zur Verbindung mit einem nicht dargestellten Staubsaugerkörper, der insbesondere einen Luftersatz aufweist, der dazu geeignet ist, einen Saugluftstrom zu erzeugen.
  • Die Leitung 31 mündet über einen Verbindungsbereich 32, der in die Saugkanäle mündet, auf Höhe der Sohle 11 der Saugvorrichtung, die mit dem zu reinigenden Fußboden in Berührung ist. Die Kanäle sind insgesamt entsprechend der Form der Saugvorrichtung ausgebildet, damit die Effizienz der Saugwirkung optimiert wird. Im vorliegenden Beispiel, bei dem die Saugvorrichtung von dreieckiger Form ist, verlaufen die Saugkanäle zum Teil entlang der beiden Ränder 5, 6, die die Spitze der Saugvorrichtung bilden, sowie in der Spitze der Saugvorrichtung, nachdem sie im mittleren Teil der Saugvorrichtung, in der Nähe des Verbindungsbereichs 32, zusammengelaufen sind.
  • Der eckige Bereich, der die Spitze der Saugvorrichtung bildet, weist in vorteilhafter Weise eine stirnseitige Öffnung 7 auf, die eine Ansaugung in einer zu der zu reinigenden Fläche im wesentlichen parallelen Richtung sicherstellen soll.
  • Darüber hinaus hat die Saugvorrichtung in der dargestellten Ausführungsform einziehbare Bürsten, die durch einen schwenkbaren Fußhebel 8 betätigt werden. Der Fußhebel 8 ist auf Höhe der Haube 12 der Saugvorrichtung zugänglich. Die Haube ist bei diesem Ausführungsbeispiel im wesentlichen nur aus Gründen der Ästhetik sowie zum Schutz der Umgebung vorgesehen.
  • Die Saugkanäle sind nämlich geschlossen, einerseits durch eine Innenstruktur, die teilweise bei der Herstellung durch Formen der Sohle ausgebildet wird, wie etwa die Abschnitte der Saugkanäle, die entlang der Ränder verlaufen und über die Öffnung 7 münden, aber auch durch einen oberen Teil 33 des Verbindungsbereichs 32.
  • Der Verbindungsbereich 32 wird nämlich dadurch erhalten, dass der obere Teil 33 mit Hilfe von drei an den Stellen 16 angeordneten Schrauben auf die Sohle montiert wird. Andere gleichwertige Mittel, wie z.B. Klammern, können zum Anbringen des Teiles 33 auf der Sohle verwendet werden.
  • Gemäß dem Ausführungsbeispiel weist der obere Teil 33 einen Sichtbereich 14 zum Anzeigen der Abfälle auf der Fläche während der Reinigung auf, der dadurch ausgebildet ist, dass ein großer Teil des auf der Sohle angebrachten dreieckigen Teils durchsichtig ausgeführt ist.
  • Die Haube 12 hat dann gegenüber dem Sichtbereich 14 eine einfache Öffnung.
  • In der 2 ist die Saugvorrichtung von unten gesehen dargestellt. So weist die Sohle 11 der Saugvorrichtung mehrere Saugkanäle auf: einen zum Rand 6 der Saugvorrichtung im wesentlichen parallelen Kanal 19 und einen zum Rand 5 der Saugvorrichtung im wesentlichen parallelen Kanal 20. Diese Kanäle laufen im mittleren Bereich 21 der Saugvorrichtung, nahe dem Verbindungsbereich 32, zusammen. Die Kanäle 19 und 20 haben stirnseitige, d.h. in den vertikalen Randleisten der Sohle vorgesehene Öffnungen 36 bzw. 35, die ein Ansaugen von den Seiten im wesentlichen parallel zur zu reinigenden Fläche ermöglichen.
  • Die dreieckige Form wird hinten an der Saugvorrichtung durch ein massives Teil 40 vervollständigt, das zwei Stellen 42 für Mittel aufweist, durch die sich die Saugvorrichtung leichter fortbewegen lässt und die entweder Kufen aus PTFE oder auch Räder sein können.
  • Die Saugvorrichtung weist ferner eine Platte 23 auf, die sich im Bereich 21 vom Rand 5 der Saugvorrichtung zum Rand 6 erstreckt und dabei einen vorderen Kanal 18 und einen hinteren Kanal 22 definiert, wobei der vordere Kanal 18 an der Spitze der Saugvorrichtung über die stirnseitige Öffnung 7 mündet. Die Platte 23 hat einen Bereich 24, wo ein an sich bekanntes Fadenheberkissen angeordnet ist.
  • Die Platte 23 verbindet den Rand 5 mit dem Rand 6 wie eine Brücke, indem sie einen Raum zwischen der dem Bereich 24 gegenüberliegenden Seite und dem Sichtbereich 14 vorsieht. Diese Platte ist vorzugsweise parallel zum hinteren Rand 9 der Saugvorrichtung.
  • Ein zweiter Bereich 124 mit einem Fadenheberkissen kann symmetrisch zu dem den Fadenheber tragenden Bereich 24 an einem Rand des Kanals 22 vorgesehen sein.
  • Die Kanäle 19 und 20 weisen Schabelamellen 46 bzw. 45 auf, die sich vom Rand 6 bzw. vom Rand 5 aus in Richtung zum jeweils anderen Rand in den Saugkanal erstrecken. Gemäß dem vorgeschlagenen Beispiel sind diese Lamellen feststehend und gehen von der unteren Platte der Saugvorrichtung aus, wobei sie über eine Strecke, die etwa der Hälfte der Breite des Kanals entspricht, im wesentlichen parallel zum hinteren Rand 9 verlaufen. Vorzugsweise stehen diese Lamellen geringfügig über die untere Platte der Saugvorrichtung hervor.
  • Gemäß dem vorgeschlagenen Beispiel weist die Saugvorrichtung auch Bürsten 55, 56, 57 auf, die mit Hilfe eines in der vorliegenden Anmeldung nicht beschriebenen Mechanismus durch die Sohle hindurch einziehbar sind. Die Sohle weist somit Öffnungen 500, 600 für den Durchgang der Bürsten 55 bzw. 56 auf.
  • Die Bürste 55 ist zwischen dem Saugkanal 20 und dem Rand 5 angeordnet, während die Bürste 56 zwischen dem Saugkanal 19 und dem Rand 6 angeordnet ist. Die Kanäle 19 und 20 treffen im vorderen Teil der Saugvorrichtung zusammen, wobei sie ein umgekehrtes V bilden; die hintere Bürste 57 folgt dieser Form, indem sie sich längs des von den beiden Kanälen und deren Zusammentreffen definierten Randes erstreckt.
  • Die Bürsten sind in Aufnahmen wie etwa der Aufnahme 65 der Bürste 55 angeordnet, die in 3 zu sehen ist.
  • Die den Verbindungsbereich 32 begrenzenden Wände sind erfindungsgemäß ohne abrupte Neigungsunstetigkeiten ausgebildet, damit die Luft ohne einen nennenswerten Abriss, der Turbulenzerscheinungen hervorrufen würde, an den Wänden entlang geleitet wird. Die Krümmungsradien der Wände sind also größer als 8 mm, wodurch zu scharfe Übergänge zwischen den verschiedenen Bauteilen vermieden werden.
  • Die Kanäle 18, 19 und 20 laufen im mittleren Bereich 21 nahe dem Verbindungsbereich 32 zusammen, wo die Verbindung einerseits durch eine in vorteilhafter Weise abgerundete Gestaltung 50 dieses Bereichs und andererseits mit Hilfe des Abschnitts 330 des oberen Teils 33 ausgeführt ist, der im wesentlichen senkrecht zur Gestaltung 50 ist.
  • Der Verbindungsbereich 32 kann als "Mund" bezeichnet werden, da er wirklich sehr einem Einfangbereich für die von den Saugkanälen kommenden Luftströme entspricht.
  • Wird auf Höhe des Ansaugmundes ein an der Sohle angebrachtes Einzelteil, im vorliegenden Fall das Teil 33, angeordnet, so erleichtert dies die Ausbildung großer Krümmungsradien um den gesamten Ansaugmund herum.
  • Der Verbindungsbereich 32 ist zur Einschränkung der Turbulenzerscheinungen besonders ausgearbeitet worden. Wie aus den 4 bis 7 ersichtlich ist, weist der vertikale Schnitt dieses Bereichs nämlich eine ovale Form auf, wie in 6 dargestellt, wobei die im wesentlichen vertikalen Wände über gebogene Bereiche mit den im wesentlichen horizontalen Wänden verbunden sind. Zweckmäßigerweise ist dieser ovale Durchlassquerschnitt (s) des Verbindungsbereichs größer als 700 mm2 und beträgt vorteilhaft 740 mm2.
  • In einer in 5 dargestellten Schnittansicht längs der Linie B-B sind darüber hinaus zwei symmetrische Wände 51, 52 gezeigt, deren Krümmungsradien r1 beide mehr als 10 mm betragen. Gemäß dem vorgeschlagenen Beispiel beträgt der Krümmungsradius 12 mm. Diese beiden Wände entsprechen der Verbindung zwischen dem Verbindungsbereich 32 und den Saugkanälen 20 bzw. 19.
  • Wie in den 4 und 5 gut zu sehen ist, weist die Vorderseite der Gestaltung 50 eine abgerundete Form auf. Diese Vorderseite verbindet den vorderen Rand des Kanals 19 mit dem vorderen Rand des Kanals 20. An der Verbindungsstelle der Kanäle, d.h. auf Höhe des Bereichs 21, weist die Vorderseite der Gestaltung 50 einen Radius r3 auf der Seite jedes Kanals 19, 20 auf, wobei sich diese Krümmung vom Kanal 19 zum Kanal 20 fortsetzen kann, oder aber die Gestaltung 50 kann einen geradlinigen Abschnitt aufweisen, der die beiden gebogenen Abschnitte mit dem Radius r3 aneinanderfügt. Dieser Radius ist groß und beträgt etwa 30 mm.
  • Desgleichen ist in der in der 7 dargestellten Schnittansicht längs der Linie A-A der vordere Teil des Verbindungsbereichs 32 gezeigt, der die vom Bereich 21 kommende mittlere Strömung der Saugvorrichtung aufnimmt. Wie aus dieser Figur gut ersichtlich ist, weist der Verbindungsbereich eine Wand 53 auf, die ebenfalls einen Krümmungsradius r2 von mehr als 8 mm aufweist. Gemäß dem vorgeschlagenen Ausführungsbeispiel beträgt der Krümmungsradius 9 mm.
  • Wenn man sich also von der Schnittebene A-A über aufeinander folgende, zu der Wand, die den Verbindungsbereich 32 begrenzt, senkrechte Schnittebenen zur Schnittebene B-B hin bewegt, so hat die Wand stets einen Krümmungsradius von mehr als 8 mm.
  • Zudem hat der obere Abschnitt 330 des Teils 33 eine konvexe Form, die als Verlängerung der Form des unteren Abschnitts des Verbindungsbereichs gebildet ist.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung stützt sich die Aufnahme 65 der Bürste 55, wenn sich die Bürsten in der ausgefahrenen Stellung befinden, an der Kontur ab, welche die Bürstendurchgangsöffnung begrenzt, wodurch eine Anlage entsteht, die dicht genug ist, um zu vermeiden, dass auf dieser Höhe eine bedeutende Luftmenge eintritt. Eine ähnliche Ausführung ist sowohl auf Höhe der Bürste 56 als auch auf Höhe der hinteren Bürste 57 vorgesehen.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist dann, wenn sich die Bürsten in der eingezogenen Stellung befinden, auf Höhe der Bürstendurchgänge ein Raum vorgesehen, der dann eine Strömungsverbindung zwischen dem Inneren der Saugvorrichtung und dem Raum unter der Sohle ermöglicht. Überdies ist auch zwischen dem Inneren der Saugvorrichtung und der Außenseite auf Höhe der Haube 12 der Saugvorrichtung eine Strömungsverbindung vorgesehen.
  • Gemäß dem vorgeschlagenen Beispiel wird ein Lufteinlass erzielt, indem ein ausreichender Raum 130 auf Höhe der Öffnung 13 der Haube ausgespart ist, durch die die Leitungen 30, 31 geführt sind.
  • Gemäß einem anderen Gesichtspunkt der Erfindung ist zur Verringerung der Geräuschübertragung durch diese Öffnung nach außen in vorteilhafter Weise unmittelbar hinter dieser Öffnung ein Ablenkblech angeordnet.
  • Somit strömt die Luft im Betrieb in die Saugkanäle ein, wo sie in einer möglichst wirbelfreien Bewegung an den Wänden entlang geleitet wird. Die Luft strömt längs der seitlichen Saugkanäle 19, 20 nach oben und anschließend, im wesentlichen geleitet von den Wänden 51, 52, in den Verbindungsbereich 32. In gleicher Weise wird die durch die Saugleitung 18 einströmende Luft im wesentlichen von der oberen Wand, die den Kanal schließt, sowie von der Wand 53 des Verbindungsbereichs geleitet.
  • Es wird im übrigen angenommen, dass dieser in die Längsachse der Saugvorrichtung eintretende Luftstrom bedeutend zur Aufrechterhaltung der von den Kanälen 19 und 20 kommenden wirbelfreien Strömung beiträgt, wobei diese eine enge Wendekurve an den Wänden 51 und 52 entlang ausführt, insbesondere indem eine Strömungssymmetrie aufrechterhalten wird.
  • Wenn die Bürsten eingezogen sind, entsteht außerdem durch eine Zirkulation der von der Öffnung 130 der Haube herkommenden Luft unter der Sohle ein sekundärer beabsichtigter Lufteinlass. Eine solche Luftzirkulation erzeugt aufgrund des vorgesehenen Ablenkblechs keine bedeutenden zusätzlichen Geräusche.
  • Die Erfindung ist nicht auf die bestimmte, dargestellte Ausführungsform beschränkt, sondern umfasst die technisch äquivalenten Formen. Insbesondere kann der sekundäre Lufteinlass auf Höhe der Aufnahmeöffnung für den Fußhebel 8 oder auch auf Höhe der Sichtöffnung ausgebildet sein.

Claims (9)

  1. Staubsauger-Saugvorrichtung (1), die über wenigstens einen Saugkanal (18, 19, 20), der in der Sohle (11) der Saugvorrichtung (1) vorgesehen und über einen Verbindungsbereich (32) an ein die Saugvorrichtung mit dem Staubsauger verbindendes Saugrohr angeschlossen ist, zu der zu reinigenden Fläche (4) hin offen ist, wobei der Kanal und der Verbindungsbereich von Wänden (51, 52, 53, 330) begrenzt sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Krümmungsradius der Wände des Verbindungsbereichs über den gesamten Umfang dieses Bereichs mehr als 8 mm beträgt.
  2. Saugvorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich (32) von zwei aufeinander angeordneten Teilen begrenzt ist.
  3. Staubsauger-Saugvorrichtung (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass sie mehrere Saugkanäle (18, 19, 20) aufweist, die auf Höhe des Verbindungsbereichs (32) miteinander verbunden sind.
  4. Staubsauger-Saugvorrichtung (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwände (51, 52) des Verbindungsbereichs einen Krümmungsradius von mehr als 10 mm aufweisen.
  5. Staubsauger-Saugvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verbindungsbereich im Querschnitt oval ist.
  6. Staubsauger-Saugvorrichtung (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des Verbindungsbereichs mehr als 700 mm2 beträgt.
  7. Staubsauger-Saugvorrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie wenigstens eine Bürste (55, 56, 57) aufweist, die in einer Aufnahme (65) angeordnet und durch eine in der Sohle ausgebildete Aussparung (500, 600) hindurch verschiebbar angebracht ist, wobei die Bürste (55, 56, 57) zwei Stellungen einnehmen kann: eine ausgefahrene Stellung, in der sie in Bezug auf die Sohle (11) der Saugvorrichtung (1) hervorsteht, und eine eingezogene Stellung, in der sie in Bezug auf die Sohle (11) geringfügig zurückgesetzt ist, und dass die Aufnahme (65) der Bürste (55, 56, 57) in der ausgefahrenen Stellung luftdicht an der Sohle (11) anliegt, während in der eingezogenen Stellung wenigstens ein Luftdurchlass zwischen der Aussparung (500, 600) der Sohle (11) und dem oberen Abschnitt der Saugvorrichtung vorgesehen ist, wobei der obere Abschnitt eine Lufteinlassöffnung (130) aufweist, damit ein Luftstrom erzeugt wird, der an dieser Stelle in die Saugvorrichtung eintritt und auf Höhe der Aussparung (500, 600) in die Sohle (11) mündet, wenn sich die Bürste (55, 56, 57) in der eingezogenen Stellung befindet.
  8. Staubsauger-Saugvorrichtung (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Abschnitt der Saugvorrichtung (1) von einer Haube (12) gebildet ist und dass die Lufteinlassöffnung (130) auf Höhe der Haube (12) ausgebildet ist.
  9. Staubsauger-Saugvorrichtung (1) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verringerung der Geräuschübertragung durch die Öffnung (130) nach außen auf Höhe dieser Öffnung ein Ablenkblech ausgebildet ist.
DE200420021148 2003-10-01 2004-09-13 Staubsauger-Saugvorrichtung Expired - Lifetime DE202004021148U1 (de)

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Application Number Priority Date Filing Date Title
FR0311478 2003-10-01
FR0311478A FR2860413B1 (fr) 2003-10-01 2003-10-01 Suceur d'aspirateur
EP04356155A EP1520503A1 (de) 2003-10-01 2004-09-13 Staubsaugerdüse

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DE202004021148U1 true DE202004021148U1 (de) 2006-12-21

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DE200420021148 Expired - Lifetime DE202004021148U1 (de) 2003-10-01 2004-09-13 Staubsauger-Saugvorrichtung

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102008024326A1 (de) * 2008-05-20 2009-11-26 BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH Vorsatzteil eines Reinigungsgeräts, insbesondere Saugdüse oder Bürstenkopf, sowie Reinigungsgerät
EP3095369A1 (de) * 2015-05-21 2016-11-23 Vorwerk & Co. Interholding GmbH Saugdüse zur aufnahme von grobgut und feinstaub

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