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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Ladewagen zum Aufsammeln und
Transport von Erntegut, mit einer Aufnahmevorrichtung zum Aufnehmen des
Ernteguts vom Boden sowie einem Abstützfahrwerk zur Abstützung der
Aufnahmevorrichtung am Boden, wobei das Abstützfahrwerk ein Paar seitliche, neben
der Aufnahmevorrichtung angeordnete Tasträder sowie zumindest ein hinteres
Tastrad aufweist, das in Fahrtrichtung hinter der Aufnahmevorrichtung angeordnet
ist.
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Ladewägen haben üblicherweise
als Aufnahmevorrichtung eine Pick-up mit einer rotierenden Stachelwalze,
die mittels Tasträdern über den
Boden geführt
wird, so dass die Stachelwalze über
Bodenwellen und dergleichen hinwegfährt. Die Tasträder laufen
regelmäßig rechts
und links seitlich neben der Aufnahmevorrichtung, wobei sie in Fahrtrichtung
ein Stück
weit hinter der Stachelwalze, auf Höhe der Stachelwalze oder vorzugsweise
ein Stück
weit vor der Stachelwalze angeordnet sein können. Letztere Variante hat
den Vorteil, dass die Pick-up rechtzeitig vor Bodenwellen angehoben
wird. Bisweilen nachteilig an solchen seitlichen Tasträdern für die Pick-up
ist es, dass sie in der Spur des Schleppers laufen, die bei feuchtem,
nicht druckfestem Boden vertieft sein kann. Zudem können nur
mittig ausgebildete Bodenwellen zwischen den Tasträdern durchlaufen,
ohne zu einem Anheben der Pick-up zu führen.
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Die
DE 76 10 226 zeigt einen
Ladewagen, bei dem die Tasträder
der Pick-up an einem sich quer über
die Breite der Pick-up erstreckenden Querträger verschieblich befestigt
sind, so dass die Spurweite der Tasträder eingestellt werden kann.
Hierdurch kann vermieden werden, dass die Tasträder der Pick-up des Ladewagens
in der Spur des Schleppers fahren. Damit diese nach innen versetzten
Tasträder jedoch
nicht über
das aufzunehmende Erntegut laufen, müssen sie hinter der Pick-up
angeordnet werden, was dazu führt,
dass die Stachelwalze der Aufnahmevorrichtung vor den Tasträdern über oder
gar auf Bodenwellen läuft.
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Es
wurde weiterhin bereits vorgeschlagen, sowohl seitliche, gegenüber der
Stachelwalze leicht nach vorne versetzte Tasträder als auch hinter der Stachelwalze
mittig nach innen versetzte Tasträder vorzusehen. Hierdurch kann
zwar verhindert werden, dass die Aufnahmevorrichtung zu tief läuft, wenn
die seitlichen Tasträder
in der Spur des Schleppers laufen. Es ergeben sich jedoch Probleme
bei der Erntegutaufnahme in welligem Gelände. Insbesondere wird die
Aufnahmevorrichtung durch die nachlaufenden Tasträder beim
Einfahren in Mulden zu hoch gehalten, um das Erntegut sauber aufzunehmen.
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Aus
der
DE 82 01 903 U1 ist
weiterhin bekannt, die Tasträder
für die
Aufsammeltrommel eines Ladewagens an schwenkbaren Schwingen zu lagern,
deren Winkelstellung über
einen Lenker eingestellt werden kann. Hierdurch kann die Höhe der Tasträder relativ
zur Aufnahmevorrichtung recht einfach eingestellt werden. Die zuvor
genannten Probleme löst
diese Vorrichtung jedoch auch nicht.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten
Ladewagen der genannten Art zu schaffen, der Nachteile des Standes
der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet.
Insbesondere soll eine verbesserte Bodenanpassung der Aufnahmevorrichtung
an welliges Gelände
erreicht werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Ladewagen nach Anspruch 1 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß sind also
die seitlichen Tasträder
sowie das zumindest eine hintere Tastrad an einem gemeinsamen Tastradrahmen
befestigt, der relativ zur Aufnahmevorrichtung und/oder zu dem Ladewagenchassis
um eine Querachse schwenkbar aufgehängt ist. Die schwenkbare, gemeinsame
Aufhängung
der seitlichen und hinteren Tasträder nach Art eines Tandemfahrwerks
bewirkt eine sanftere und feinere Bodenanpassung der Aufnahmevorrichtung auch
bei Querwellen, über
die die Stachelwalze der Aufnahmevorrichtung sanft hinweggeführt wird.
Zudem erlaubt die schwenkbare Lagerung des gemeinsamen Tastradrahmens
eine einfache Einstellung der Lage der Tasträder. Die Abstützung der
Aufnahmevorrichtung sowohl hinter als auch neben und vor der Abstützvorrichtung
erlaubt dabei ein präzises
Hinwegführen
der Aufnahmevorrichtung über
Bodenwellen. Die Tasträder
laufen dabei vorteilhafterweise in verschiedenen Spuren, wobei das
zumindest eine hintere Tastrad gegenüber den seitlichen Tasträdern nach
innen versetzt ist, so dass auch beim Überfahren von Längsrillen
eine präzise
Abstützung
der Aufnahmevorrichtung erreicht werden kann.
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In
Weiterbildung der Erfindung liegt die Schwenkachse des Tastrahmens
in Fahrtrichtung vor dem hinteren Tastrad und hinter den seitlichen Tasträdern, d.h.
zwischen den Achsen, um die sich die Tasträder drehen können. Hierdurch
wird ein selbstanstellendes Tandemfahrwerk erreicht. Ein Abheben
einzelner Tasträder
vom Boden wird vermieden. Das Tastfahrwerk mit den mehreren Tasträdern fährt sanft über Bodenwellen
hinweg.
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Die
Aufhängung
des die Tasträder
tragenden Tastradrahmens kann derart ausgebildet sein, dass ein
freies Pendeln des Tastradrahmens um die quer verlaufende Schwenkachse
möglich
ist. Ebenso kann der Tastradrahmen jedoch gedämpft pendelnd um die Schwenkachse
aufgehängt
sein.
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Um
die Höheneinstellung
der Aufnahmevorrichtung für
den Aufnahmebetrieb an das jeweilige Erntegut und den Boden anpassen
zu können,
ist eine Höheneinstellvorrichtung
zur Einstellung der Höhe
des Tastradrahmens relativ zur Aufnahmevorrichtung vorgesehen. Zudem
kann die Höheneinstellvorrichtung
auch derart ausgebildet sein, dass der Tastradrahmen in seiner Höhe relativ
zu dem Ladewagenchassis verändert
werden kann.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführung
der Erfindung ist zwischen der Aufnahmevorrichtung und dem Tastradrahmen
ein um eine Querachse schwenkbarer erster Lenker vorgesehen, der
am Tastradrahmen unmittelbar oder mittelbar angelenkt sein kann.
Um eine Höheneinstellung
der Aufnahmevorrichtung für
den Betrieb zu erreichen, kann in vorteilhafter Weise der erste
Lenker längeneinstellbar ausgebildet
sein. Der erste Lenker kann ein vorzugsweise hydraulischer Kraftheber
sein. Ebenso ist es möglich,
den Lenker bezüglich
seines Anlenkpunktes an der Aufnahmevorrichtung und/oder tastradrahmenseitig
versetzen zu können.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der Tastradrahmen über zweite
Lenker ebenfalls um eine Querachse schwenkbar gegenüber dem
Ladewagenchassis abgestützt.
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Der
Tastradrahmen ist also einerseits über erste Lenker mit der Aufnahmevorrichtung
und andererseits über
zweite Lenker mit dem Ladewagenchassis bzw. einem damit fest verbundenen
Bauteil verbunden. Insbesondere kann der erste Lenker einerseits
schwenkbar mit dem zweiten Lenker und andererseits schwenkbar an
der Aufnahmevorrichtung angelenkt sein. Der zweite Lenker kann einerseits unmittelbar
am Tastradrahmen und andererseits schwenkbar am Ladewagenchassis
mittelbar oder unmittelbar angelenkt sein. Der Anlenkpunkt des zweiten
Lenkers am Tastradrahmen bildet die Tandemschwenkachse des Abstützfahrwerks.
Durch die Koppelung des zweiten Lenkers mit der Aufnahmevorrichtung über den
ersten Lenker bewirkt ein automatisches Anheben des Tastradrahmens
dann, wenn die Pick-up
angehoben wird.
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Um
bei ausgehobener Aufnahmevorrichtung eine größere Bodenfreiheit zu erreichen,
kann das hintere Tastrad einen geringeren Durchmesser als die seitlichen
Tasträder
besitzen. Der Durchmesser des hinteren Tastrades kann nur der Hälfte des Durchmessers
eines seitlichen Tastrades oder weniger entsprechen.
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Vorteilhafterweise
kann das hintere Tastrad derart angeordnet sein, dass es beim Ausheben
der Aufnahmevorrichtung in eine Konturmulde in der Ladewagenunterseite
hinter der Aufnahmevorrichtung einfährt. Hierdurch kann das hintere
Tastrad ausreichend weit nach oben gefahren werden, um die notwendige
Bodenfreiheit sicherzustellen.
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Grundsätzlich kann
ein Tastrad hinter der Stachelwalze der Aufnahmevorrichtung ausreichend sein.
In Weiterbildung der Erfindung sind jedoch zwei hintere Tasträder vorgesehen,
die innerhalb der von der Aufnahmevorrichtung überstrichenen Spur laufen und
gegenüber
den seitlichen Tasträdern
nach innen versetzt sind.
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Um
in Kurvenfahrten ein Radieren der Tasträder zu vermeiden, können die
seitlichen Tasträder
als Nachlaufräder
ausgebildet und um eine aufrechte Achse schwenkbar an dem Tastradrahmen angelenkt
sein. Die hinteren Tasträder
könnten grundsätzlich ebenso
als Nachlaufräder
ausgebildet sein. Um jedoch eine kompakte Anordnung zu erreichen,
die beim Anheben der Aufnahmevorrichtung platzsparend unter die
Ladewagenunterseite gefahren werden kann, sind die hinteren Tasträder zweckmäßigerweise
nicht als Nachlaufräder
ausgebildet, sondern sitzen unlenkbar auf dem Tastradträger.
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Der
Tastradrahmen kann grundsätzlich
verschieden ausgebildet sein. Nach einer vorteilhaften Ausbildung
der Erfindung besitzt der Tastradrahmen insgesamt im wesentlichen
eine U-Form, wobei die seitlichen Tasträder an den vorderen Enden der
seitlichen Schenkel angelenkt sind, die hinteren Tasträder an dem
die seitlichen Schenkel verbindenden Schenkel befestigt sind, und
der Tastradrahmen an den seitlichen Schenkeln zwischen den Anlenkpunkten
der seitlichen Tasträder
und dem quer verlaufenden Verbindungsschenkel pendelnd aufgehängt ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
und zugehöriger
Zeichnungen näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung der Pick-up eines Ladewagens und
des diese am Boden abstützenden
Tastradfahrwerks, wobei eine Stachelwalze der Aufnahmevorrichtung
weggelassen wurde, um das Tastradfahrwerk besser zu zeigen,
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2:
eine Seitenansicht der Aufnahmevorrichtung nebst Tastradfahrwerk
des Ladewagens aus 1, und
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3:
eine Frontalansicht der Aufnahmevorrichtung und des Tastradfahrwerks
in Fahrtrichtung.
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Die
Figuren zeigen lediglich die Aufnahmevorrichtung eines Ladewagens,
mit Hilfe derer ein Erntegutschwad vom Boden aufgenommen und durch
eine anschließende
Fördervorrichtung
durch einen Förderkanal
hindurch in den Erntegutspeicher des Ladewagens übergeben werden kann. Der Erntegutspeicher
des Ladewagens nebst dessen Fahrwerk ist nicht gezeigt.
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Die
Aufnahmevorrichtung 1 ist um eine quer zur Fahrtrichtung 2 verlaufende
Schwenkachse 3 anhebbar und absenkbar ausgebildet. Rechts
und links sind um die Schwenkachse 3 drehbar Hubschwenkarme 4 gelagert,
die zwischen sich eine rotierende, in der Figur nicht gezeigte Stachelwalze
tragen.
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Die
Aufnahmevorrichtung 1 wird am Boden durch ein Abstützfahrwerk 7 abgestützt, das
ein Paar seitliche Abstützräder 5 sowie
ein Paar hintere Abstützräder 6 aufweist.
Die seitlichen Abstützräder 5 sind
neben der Aufnahmevorrichtung 1 angeordnet und liegen in
Fahrtrichtung 2 ein wenig vor der zwischen den Hubschwenkarmen 4 aufgenommenen Stachelwalze.
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Die
beiden hinteren Abstützräder 6 sind
hingegen nach innen versetzt und liegen hinter der Stachelwalze
der Aufnahmevorrichtung 1, d.h. sie laufen in der Spur,
die von der Aufnahmevorrichtung 1 überstrichen wird.
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Wie
insbesondere die 2 und 3 zeigen,
sind die hinteren Abstützräder 6 und
die seitlichen Abstützräder 5 an
einem gemeinsamen, im wesentlichen U-förmigen Tastradträger 8 befestigt,
der um die Aufnahmevorrichtung 1 herum verläuft. Die beiden
hinteren Tasträder 6 sitzen
unmittelbar auf dem quer verlaufenden Schenkel 18 des Tastradträgers 8.
Die seitlichen Abstützräder 5 hingegen
sind als Nachlaufräder
ausgebildet. Wie 2 zeigt, ist ein Radträger 10 vor
der Radachse um eine aufrechte Schwenkachse 9 an den vorderen
Enden der seitlichen Schenkel des Tastradträgers 8 angelenkt.
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Der
Tastradträger 8 ist
an seinen seitlichen, die Aufnahmevorrichtung 1 umgreifenden
Schenkeln 17 etwa mittig, leicht zu den vorderen seitlichen Tasträdern 5 versetzt
an zweiten Lenkern 11 befestigt, die sich schräg nach hinten
und oben erstrecken und mit ihren anderen Enden chassisfest angelenkt sind,
und zwar schwenkbar um eine quer verlaufende Schwenkachse 12.
Die Verbindung zwischen den genannten Lenkern 11 und dem
Tastradträger 8 ist ebenfalls
gelenkig ausgebildet, und zwar um eine quer zur Fahrtrichtung verlaufende
Schwenkachse 13. Durch Verschwenken der Lenker 11 kann
das Abstützfahrwerk 7 angehoben
und abgesenkt werden.
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Mittels
erster Lenker 14 ist das Abstützfahrwerk 7 mit der
Aufnahmevorrichtung 1 gekoppelt. Die ersten Lenker 14 sind
einerseits an den Hubschwenkarmen 4 der Aufnahmevorrichtung 1 angelenkt,
und zwar schwenkbar um eine quer verlaufende Schwenkachse 15 (vgl. 2).
Andererseits sind die ersten Lenker 14 gelenkig verbunden
mit den zweiten Lenkern 11, und zwar ebenfalls gelenkig
um eine quer verlaufende Schwenkachse 16. Der Anlenkpunkt
des ersten Lenkers 14 am zweiten Lenker 11 liegt
etwa mittig auf halber Länge
des zweiten Lenkers 11. Es versteht sich jedoch, dass andere
Hebelverhältnisse
gewählt
werden können.
Die gezeichnete Ausführung
ist jedoch besonders vorteilhaft.
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Wie 2 zeigt,
ist die effektive Länge
der ersten Lenker 14 einstellbar. Die Anlenkpunkte an der
Aufnahmevorrichtung 1 können
versetzt werden. Es versteht sich jedoch, dass die ersten Lenker 14 auch
als Kraftheber ausgebildet sein können, die eine fremdenergiebetätigte stufenlose
Längeneinstellung
ermöglichen.
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Im
Betrieb kann das von den hinteren Tasträdern 6 und den seitlichen
vorderen Tasträdern 5 gebildete
Tandemfahrwerk um die Achse 13 pendeln, wodurch die Aufnahmevorrichtung 1 sanft
und präzise über Bodenunebenheiten
hinweggeführt
wird. Beim Anheben der Aufnahmevorrichtung 1, was durch
ein Verschwenken um die Schwenkachse 3 erfolgt, wird das
Abstützfahrwerk 7 über die
ersten Lenker 14 automatisch mitangehoben. Die zweiten
Lenker 11 schwenken hierbei um die Schwenkachse 12. Dabei
sind die hinteren Tasträder 6 derart
angeordnet, dass sie in eine sich ergebende Konturmulde in der Ladewagenunterseite
hinter der Abstützvorrichtung 1 einfahren
können.